20190425_GVE038

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:38
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-04-25
Erscheinungsdatum 2019-04-25
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 2. Mai 2019 AZ: 004-1/38/2019 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 38. Gemeindevertretungssitzung am 25. April 2019 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Markus Wittwer (ab 19:33 Uhr), Markus Durig, Walter Grass, Thomas Stark; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Christoph Wittwer; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 10 „Gundalatscherberg“, Bauteil 2 (Mitverlegung SIMO) – Auftragsvergabe Baumeister- und Installationsarbeiten und Materiallieferung 4) Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 11 „Ausbau im Zuge des Fernwärmeprojekts“ Auftragsvergabe Ingenieurleistungen (Örtliche Bauaufsicht und Projektabschluss) 5) Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 11 „Ausbau im Zuge des Fernwärmeprojekts“, Bauteil 1 – Auftragsvergabe Baumeister und Installationsarbeiten 6) Umwidmungsansuchen Stefan Schoder, Bergerstraße 120, 6793 Gaschurn 7) Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn 8) Umwidmungsansuchen Bergbahnen Silvretta Galtür, 6563 Galtür 39 – UEP-Ergebnis Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc 1/13 9) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 295, Cornelia Hammer-Larcher und Bernhard Hammer, Winkel 157, 6793 Gaschurn 10) Energiebericht 2018 11) Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 22.02.2019 – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn 12) Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 22.02.2019 Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 1319/Ga186a/2017/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn – Entsendung eines informierten Vertreters zur mündlichen Verhandlung 13) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 14) Allfälliges 15) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgenden Punkt: • Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 3.12.2018 – Herstellung des rechtmäßigen Zustands Stallgebäude Tafamunt, Zahl: 1319/Tafamunt/.597/5/2018, durch Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn – Entsendung eines informierten Vertreters zur mündlichen Verhandlung Markus Wittwer nimmt ab 19:33 Uhr an der Sitzung teil. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Beschneite Talabfahrt Der Teilbescheid (ohne Beleuchtung) sei am 1.3.2019 ergangen. Dieser sei jedoch aufgrund einer Beschwerde eines privaten Anrainers nicht in Rechtskraft erwachsen. Weder die Naturschutzanwaltschaft noch ein betroffener Grundeigentümer haben Einsprüche erhoben. Die Beschwerde werde nun vom Landesverwaltungsgericht behandelt. • Beschwerde Domig Mit Bescheid des Landesverwaltungsgerichtes vom 15. April 2019 wurde der Berufung gegen Spruchpunkt II. des Bescheides des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn vom 18. Juni 2018, Zl: 131-9/35/2174/6/2017/2018, keine Folge gegeben und dieser mit der Maßgabe bestätigt, dass die Stützmauer binnen 6 Monaten ab Zustel- Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 2/13 lung dieser Entscheidung gänzlich abzutragen ist, soweit diese auf dem GST-NR 2174/1, GB Gaschurn, errichtet wurde. • Biomasse Heizwerk Der Abwärmelieferungsvertrag wurde zwischenzeitlich im Gemeindevorstand fixiert und beschlossen. Am vergangenen Dienstag seien sämtliche Verträge die GmbH betreffend unterschrieben worden. Die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH befinde sich nun im Besitz der Energie 360° AG, welche auch deren Geschäftsführung somit übernehme. Der einbezahlte Gesellschafteranteil in Höhe von EUR 17.500, 00 sowie das von der Gemeinde gewährte Darlehen inkl. Zinsen in Höhe von EUR 206.913, 44 seien bereits auf dem Gemeindekonto eingegangen. Diese Zahlungen seien immer wieder in Frage gestellt worden. Auch nach der letzten Sitzung sei wieder eine Anfrage an die Gebarungsstelle bzw. von dieser an die BH Bludenz (Gemeindeaufsicht) ergangen, welche aufgrund der genauen Schilderungen den Verdacht nahe legen, dass unerlaubte Tonbandaufzeichnungen der Sitzung gemacht wurden. In weiterer Folge werden nun die Kommanditisten bei Notar Dr. Bachmann in Schruns ihre beglaubigten Unterschriften abgeben, sodass dann die KG aufgelöst werden könne. An dieser Stelle möchte er auch mit den Gerüchten aufräumen, dass der Ausbauteil Partenen nicht realisiert werde. Am 15. Mai 2019 werde eine neuerliche Informationsveranstaltung in Partenen stattfinden, bei welcher der aktuelle Stand präsentiert werde. • regREK Am 23. April 2019 habe die erste Arbeitsgruppensitzung stattgefunden. Die weiteren Termine finden wie folgt statt: 2. Sitzung regREK-AG: 1. Themenworkshop: 3. Sitzung regREK-AG: 2. Themenworkshop: 3 Themenworkshop: 4. Sitzung regREK-AG: 18. Juni 2019 25. Juni 2019 16. September 2019 26. September 2019 21. Oktober 2019 5. November 2019 Zu den Themenworkshops sei die Öffentlichkeit recht herzlich eingeladen. • Werkzeugkoffer Maisäßsanierung Am 26. April 2019 finde eine Begehung zum Thema Maisäßsanierung statt. Interessierte können gerne daran teilnehmen. • Eröffnung OVW II Am 7. Juni 2019 finde die offizielle Eröffnung des OVW II statt. Die Gemeindevertretung könne sich bei der Gemeinde dazu anmelden. Anmeldeschluss sei der 7. Mai 2019. Die öffentlichen Veranstaltungen bzw. Tage der offenen Tür finden dann am 8. und 9. Juni 2019 statt. An allen Tagen bleibe die Silvretta Hochalpenstraße für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bielerhöhe sei nur mit entsprechenden Shuttlebussen erreichbar. • Mobilitätskonzept Vorarlberg In den letzten eineinhalb Jahren wurde vom Amt der Vorarlberger Landesregierung das neue „Mobilitätskonzept Vorarlberg“ erarbeitet, welches als Rahmen für die künftige Mobilitäts- und Verkehrspolitik des Landes dienen soll. Das neue Mobilitätskonzept baue auf dem „Verkehrskonzept Vorarlberg – Mobil im Ländle“ aus dem Jahr 2006 auf, und berücksichtige aktuelle Rahmenbedingungen, neue Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen im Bereich der Mobilität in Vorarlberg. Neben der fach- Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 3/13 lichen Begleitung durch die Büros Rosinak & Partner sowie Planoptimo Dr. Köll und der Einbindung zahlreicher weiterer Fachexpertinnen und –experten wurde im Prozess auch der Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema „Mobilität“ ein großer Stellenwert eingeräumt. Nun werde der erarbeitete Entwurf des „Mobilitätskonzepts Vorarlberg 2019“ im Rahmen eines Auflageverfahrens vorgelegt und damit öffentlich zur Diskussion gestellt. Unter: www.vorarlberg.at/mobilitaetskonzept könne zu diesem Entwurf Stellung genommen werden. Bis 24. Mai 2019 bestehe die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen zu den Inhalten des Begutachtungsentwurfs an das Amt der Vorarlberger Landesregierung zu übermitteln. Das Mobilitätskonzept werde auch in der gemeinsamen Vorstandssitzung mit der Gemeinde St. Gallenkirch besprochen. • Naturschutzabgabe OVW II In der Vereinbarung betreffend das OVW II wurde ein Mindestbetrag an Naturschutzabgabe in Höhe von EUR 200.000, -- für die Gemeinde Gaschurn garantiert. Diese wurde beglichen. • Eröffnung Haus St. Anna in Bartholomäberg Am Sonntag, 19. Mai 2019, 15:00 Uhr finde die Eröffnungsfeier statt. Der Tag der offenen Tür starte bereits um 11:00 Uhr. • Sommerbetreuung Volksschulkinder 2019 Der Gemeindevorstand habe der Teilnahme an der Sommerbetreuung für Volksschulkinder 2019 zugestimmt. Die Formulare werden direkt an die Schulen weitergeleitet. • Frau Holle Babysittervermittlung Laut Tätigkeitsbericht 2018 wurden insgesamt 19 Familien von 21 Babysittern betreut und diese leisteten 375 Stunden. • Felssturz Valschaviel Im Valschaviel wurde aufgrund eines Felssturzes bzw. einer Hangrutschung ein Betreuungsdienst durch den Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenbetreuung beantragt. Die Verklausung des Baches wurde bereits mit einem Bagger freigeräumt, um keinen größeren Schaden anzurichten. • Kopswerk II – Bescheid über die Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000 Der Bescheid über die Abnahmeprüfung sei am 28.03.2019 ergangen. • AWIS Sireneninfo Im Rahmen des Programm „BOS Funk II“ wurde eine Ersatzbeschaffung des über 25 Jahre in Betrieb befindlichen „Alarmierungssystems“ in einem mehrere Jahre umfassenden Projekt- und Finanzierungsplan durchgeführt. Durch den Umstand, dass bei der Ersatzbeschaffung des Alarmierungssystems nicht nur die Alarmumsetzer für die Pager Alarmierung, sondern auch die alten Funk Sirenenempfänger - als Teil der alten Sirenenansteuerung vom Land in Kooperation mit den Gemeinden - über Bedarfszuweisungsmitteln ersetzt wurden, ergebe sich die Anforderung auch den zukünftigen Betrieb und die Wartung von Sirenenstandorten entsprechend den Zuständigkeiten neu zu organisieren. Zu diesem Zweck habe die zuständige Abteilung des Landes mit dem Gemeinde- und Landesfeuerwehrverband das Gespräch gesucht und diese haben sich intern auf die in der Folge beschriebene, neue Organisationsform verständigt. Das Bestreben und Ziel sei es, dass hinkünftig allen Beteiligten und Partnern in diesem sensiblen Thema sowie der Bevölkerung ihre Rollen und Zuständigkeiten bewusst seien und ein gesicherter und effizienter Betrieb dieser kritischen Infrastruktur möglich sei. Das Präsidium des Vorarlberger Gemein- Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 4/13 deverbandes wurde am 13. März 2019 über den mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmten Vorschlag informiert und hat der neuen Organisationsform zugestimmt. Daraus ergebe sich die Zuständigkeit der Gemeinden für: o Festlegung des Bedarfs an Sirenen (Erreichung eines ausreichenden Anteils der Bevölkerung), o Festlegung der Sirenenstandorte, o Beschaffung der Sirenen inkl. der zugehörigen Sirenenanschaltungen, o Montage der Sirenen und o Tragung der laufenden Betriebskosten, z.B. für Wartung, Reparatur, Strom, Miete, etc. • Lauf Regional – Landjugend Oberland Am 19. Mai 2019 veranstalte die Landjugend Oberland einen Spendenlauf mit anschließenden Genussstationen mit regionalen Produkten am Stausee Latschau. Der Reinerlös dieses Projekts komme einer Familie im Oberland zugute, deren Kind an einer schweren Krankheit leide. Bei Interesse an einer Teilnahme können gerne weitere Informationen übermittelt werden. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:51 Uhr bis 19:56 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. zu 3.: Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 10 „Gundalatscherberg“, Bauteil 2 (Mitverlegung SIMO) – Auftragsvergabe Baumeister- und Installationsarbeiten und Materiallieferung Der Vorsitzende erläutert, dass im Zuge des Pistenbaus sowie dem Ausbau der technischen Beschneiung im Bereich „Gundalatscherberg“ der Silvretta Montafon geplant sei, im selben Rohrgraben die Anlagenteile zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 10 der Gemeinde mitzuverlegen. Zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bauabschnitt 10 „Gundalatscherberg“ erfolgen die Arbeiten in mehreren Bauteilen. Im Bauteil 2 erfolge die Mitverlegung im Rahmen des Schipistenausbaus. Auch die Mitverlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau sei vorgesehen. Seitens der Silvretta Montafon erfolgte das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren in Form einer Direktvergabe. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 wurde die Örtliche Bauaufsicht sowie Baustellenkoordination bereits an die Fa. Breuß Mähr Bauingenieure GmbH vergeben. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Verlegung der Wasserleitung durch die Gemeinde selbst erfolgen werde. Nachdem aber nicht alle bei den Baumeisterarbeiten ausgeschriebenen Positionen vom Bauhof ausgeführt werden können, sei ein Teil der Arbeiten dennoch an die ARGE zu vergeben. Außerdem sei dieser Teilsumme noch der Grabanteil hinzuzurechnen, der in den Leistungsverlegungspositionen der Silvretta Montafon enthalten sei. Dieser Grabanteil sei näherungsweise mit 1/3 der mittleren Laufmeterkosten berücksichtigt. Hier sei die endgültige Klärung von der Gemeinde noch mit der Silvretta Montafon in Absprache mit der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH zu treffen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH die Ausschreibungsunterlagen geprüft habe und folgende Vergabeempfehlung für die Mitverlegungsarbeiten der Gemeinde abgebe: Baumeisterarbeiten: ARGE Tomaselli Gabriel Bau GmbH und Hilti & Jehle GmbH EUR 37.279, 09 (brutto) Materiallieferung: Schmidts HandelsgmbH EUR 36.372, 14 (brutto) Der Vorsitzende teilt mit, dass er Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. April 2019 über diesen Punkt beraten habe und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 5/13 GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. April 2019 über den gegenständlichen Tagesordnungspunkt beraten habe. DI Markus Mähr habe zu diesem Punkt an der Sitzung teilgenommen. GR Markus Netzer erläutert, dass die Gemeinde durch die Möglichkeit der Mitverlegung der Wasserleitungen im Zuge des Skipistenbaus ca. EUR 55.000, 00 einsparen könne, da nur ca. 1/3 der Grabungskosten zu tragen seien. Eine Förderung des Landes in Höhe von 25% sowie eine Bundesförderung von 25 % seien zu lukrieren. Die Eigenleistungen des Wasserwerks (Bauhof) werden in dieser Förderung nicht berücksichtigt, dafür könne allerdings eine Strukturfondsförderung beantragt werden. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss grundsätzlich empfehle, die Mitverlegung der Wasserleitungen so wie vorgeschlagen zu beauftragen. Allerdings mache die Vergabe nur dann Sinn, wenn auch der Skipistenbau umgesetzt werde. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe mit Markus Mähr allerdings zusätzlich die Einholung eines weiteren Angebotes für die Materiallieferung vereinbart. GR Markus Netzer teilt mit, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss der Gemeindevertretung folgende Vorgangsweise empfehle: - grundsätzliche Zustimmung zur Mitverlegung der Wasserleitung im Zuge des Ausbaus der beschneiten Talabfahrt Gaschurn und Auftragsvergabe der Baumeisterarbeiten an die ARGE Tomaselli Gabriel Bau GmbH und Hilti & Jehle GmbH - Einholung weiterer Angebote durch die Fa. Breuß Mähr Bauingenieure GmbH für die Materiallieferung (Fa. Continentale, Fa. Rädler) - endgültige Vergabe der beiden Positionen erst bei Feststehen der Umsetzung der beschneiten Talabfahrt - endgültige Vergabe nach Vorlage sämtlicher Informationen in den Vorstand delegieren Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Vorschlag des Bau- und Raumplanungsausschusses anzunehmen und die Vorgangsweise so durchzuführen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 11 „Ausbau im Zuge des Fernwärmeprojekts“ - Auftragsvergabe Ingenieurleistungen (Örtliche Bauaufsicht und Projektabschluss) Der Vorsitzende erläutert, dass im Zuge des Fernwärmeprojektes auch die Verlegung der Wasserleitungen in diesem Bereich geplant sei. Die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH habe ein Angebot für die Durchführung der Örtlichen Bauaufsicht und den Projektabschluss für den Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 11 „Ausbau im Zuge des Fernwärmeprojekts“ eingebracht. Die Angebotssumme betrage EUR 51.511, 99 (brutto). Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. April 2019 über das Angebot beraten habe und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass auch zu diesem Punkt DI Markus Mähr an der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses am 23. April 2019 teilgenommen habe. Auf Nachfrage habe DI Markus Mähr zusätzlich zum vorliegenden Angebot einen Skonto von 3 % zugesagt. GR Markus Netzer teilt mit, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss empfehle, das Angebot der Fa. Breuß Mähr Bauingenieure anzunehmen, allerdings erst dann zu vergeben, wenn die Umsetzung des Fernwärmeprojektes feststehe. Diese Entscheidung solle in den Gemeindevorstand delegiert werden. Der Vorsitzende macht den Vorschlag, der Vergabe unter der Bedingung zuzustimmen, dass die Grabarbeiten für das Fernwärmeprojekt seitens der Energie 360° AG zuvor vergeben Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 6/13 werden. Ein zusätzlicher Beschluss des Gemeindevorstandes sei dann nicht mehr notwendig. Die Anwesenden sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Vergabe der Örtlichen Bauaufsicht und dem Projektabschluss für den Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 11 an die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH gemäß Angebot vom 21. März 2019 zu einer Angebotssumme von EUR 51.511, 99 (brutto) unter Abzug des zugesagten Skonto von 3 %, unter der Bedingung, dass die Energie 360° die Umsetzung des Fernwärmeprojektes zuvor beauftragt, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 11 „Ausbau im Zuge des Fernwärmeprojekts“, Bauteil 1 – Auftragsvergabe Baumeister und Installationsarbeiten Der Vorsitzende erläutert, dass die Beauftragung des ersten Fernwärmeabschnitts, der „Quellleitung“ vom Kopswerk II bis zum bestehenden Heizwerk durch die Energie 360° AG bzw. in weiterer Folge durch den neuen Wärmeverbund aufgrund des mit der Förderzusage zusammenhängenden Termindrucks zeitnah erfolgen müsse. Bauteil 1 betreffe den Ortsteil Gaschurn, Bauteil 2 im Anschluss daran Partenen. Geplant sei in diesem Zusammenhang die Errichtung der Verbindungsleitung betreffend den Ausbau der Wasserversorgungsanlage zwischen der Versorgungszone Partenen Dorf / Außerbofa und der Niederzone Gaschurn Dorf, ausgehend vom Kopswerk II bis zum Hydranten im Ortsteil „Rifa“, wo die Fernwärmetrasse dann von jener der Wasserleitung abzweige. Es sollen somit insgesamt 1.040 lfm Hauptleitung verlegt werden, diverse Anschlussleistungen erfolgen sowie 3 Hydranten errichtet werden. Ebenfalls geplant sei der Übergabeschacht Rifa, über den künftig eine geregelte und gemessene Abgabe von Partenen nach Gaschurn erfolgen könne. Derzeit könne diese Wassermenge sowie die Bewegungen im Netz nicht genau verfolgt werden. Außerdem sei die Neuverlegung der Wasserleitung im Bereich der Querung des Klusertobels, der durch den Gerinneausbau der WLV erforderlich werde, Teil dieser Ausschreibung. Auch hier sei die Verlegung gemeinsam mit den Fernwärmeleitungen vorgesehen. Die Ausschreibung der Gewerke (Fernwärme und Wasser) sei gemeinsam erfolgt. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH nach Prüfung der Angebote folgenden Vergabevorschlag mache: Fa. Hilti & Jehle GmbH Gemeinde (Wasser) EUR 343.023, 75 (netto) Der Vorsitzende ergänzt, dass die Kosten der Fernwärmeleitungen in Höhe von EUR 210.774, 43 (netto) das Biomasse Heizwerk bzw. den neuen Wärmeverbund betreffen und direkt von diesem vergeben werden. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe am 23. April 2019 über diesen Punkt beraten. Der Vorsitzende bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt habe DI Markus Mähr an der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses teilgenommen. GR Markus Netzer führt aus, dass sich der Bau- und Raumplanungsausschuss dem Vergabevorschlag der Fa. Breuß Mähr Bauingenieure GmbH anschließe und empfehle die Baumeister- und Installationsarbeiten an die Fa. Hilti & Jehle GmbH zu vergeben. Diese Vergabe soll ebenfalls dann erfolgen, wenn das Fernwärmeprojekt umgesetzt werde. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Vergabevorschlag der Fa. Breuß Mähr Bauingenieure GmbH zuzustimmen und die Baumeister- und Installationsarbeiten im Zuge des Ausbaus der Wasserversorgungsanlage BA 11, Bauteil 1, bei Umsetzung des Fernwärmeprojektes an die Fa. Hilti & Jehle GmbH zu einem Angebotspreis von EUR 343.023, 75 (netto) zu vergeben. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 7/13 zu 6.: Umwidmungsansuchen Stefan Schoder, Bergerstraße 120, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Stefan Schoder, Bergerstraße 120, 6793 Gaschurn, die Errichtung eines Gastronomiebetriebes sowie in weiterer Folge die Errichtung von Wohnungen auf dem GST-NR 1588, GB Gaschurn, beabsichtige. Er erläutert weiter, dass die Gemeinde Gaschurn zu diesem Zweck beabsichtige, das GSTNR 1588, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 1.393 m² im Flächenwidmungsplan von „Baufläche Wohngebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“ umzuwidmen. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige weiter, die Zufahrt ausgehend von der Bergerstraße bis zum GST-NR 1588, GB Gaschurn, sowie die Zufahrt zu den GST-NR 1592/3, GB Gaschurn, und 1602/3, GB Gaschurn, als „Straßen“ zu widmen. Die gesamte Umwidmung sei vorab mit DI Ulrich Grasmugg besprochen worden, welcher auch angeregt habe, die Zufahrten als „Straße“ zu widmen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Eigentümer sowie Anrainer mit Schreiben vom 25. März 2019 über die geplante Umwidmung informiert wurden. Es wurde ihnen die Möglichkeit gegeben bis zum 10. April 2019 eine Stellungnahme abzugeben. Folgende Stellungnahmen sind eingelangt: - Günter Hechenberger - Roswitha Bergauer Er teilt mit, dass aufgrund der Gefahrenzonen auch Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Amtssachverständigen für Geologie vorliegen und bringt den Anwesenden den Plan der angedachten Umwidmung zur Kenntnis. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Stellungnahmen der Anrainer zur Kenntnis und erläutert, dass durch die Umwidmung keinerlei Geh- oder Fahrrechte entstehen. Die Widmung lege lediglich fest, wie eine Fläche verwendet werde bzw. werden soll. Sämtliche Fahrrechte seien privatrechtliche Vereinbarungen und nicht mit der Widmung in Verbindung zu bringen. Wahrscheinlich sei die richtige Widmung dieser Zufahrten bei Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahr 2009 einfach übersehen worden. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass Günter Hechenberger zusätzlich angeregt habe, den Bereich, auf welchem das Stallgebäude neben seinem Wohnhaus errichtet sei, in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Dies habe er bereits im Überarbeitungsverfahren 2009 angeregt. In diesem Bereich wären jedoch nicht nur Flächen von Günter Hechenberger betroffen, sondern auch Flächen anderer Grundeigentümer. Eine Umwidmung würde auch deren Zustimmung erfordern. Im gegenständlichen Bereich bestehe derzeit lediglich ein Stallgebäude, für welches jedenfalls bis dato keine Bauvorhaben bekannt seien und somit eine Umwidmung als nicht notwendig erachtet werde. Eine Bearbeitung des Umwidmungsantrages werde als sinnvoll erachtet, wenn ein konkretes Bauvorhaben vorliege. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Leitfaden der Umwidmung zur Kenntnis und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen aus der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. April 2019 über die geplante Umwidmung beraten habe. Erläutert wurde u. a. der Unterschied zwischen „Baufläche Wohngebiet“ und „Baufläche Mischgebiet“. Der Bau- und Raumplanungsausschuss empfehle der Gemeindevertretung der Widmung, wie von Stefan Schoder angesucht, zuzustimmen, die angedachten Widmungen in „Straße“ allerdings getrennt davon zu betrachten und erst nach Abklärung der eingegangenen Stellungnahmen zu behandeln. Der Vorsitzende erläutert neuerlich, dass die Widmungen mit dem Amtssachverständigen für Raumplanung so besprochen und festgelegt wurden. Ebenfalls stellt er klar, dass mit einer Umwidmung keinerlei Rechte zugesprochen werden bzw. verloren gehen. Dies sei getrennt voneinander zu betrachten. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 8/13 Kurt Rudigier erklärt, dass es jedenfalls sinnvoll wäre, auch die „Straßen“-Widmungen in diesem Bereich direkt anzupassen. Nach einer kurzen Diskussion über die Zufahrtsrechte regt GR Markus Netzer aufgrund der Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses an, die angedachten Widmungen zu trennen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag der Umwidmung des GST-NR 1588, GB Gaschurn, von „Baufläche Wohngebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“ gemäß Plan Nr. 031_2_4_Schoder_2019 vom 20. März 2019 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende stellt weiter den Antrag der Umwidmung der Zufahrt ausgehend von der Bergerstraße bis zum GST-NR 1588, GB Gaschurn, sowie der Zufahrt zu den GST-NR 1592/3, GB Gaschurn, und 1602/3, GB Gaschurn, als „Straßen“ gemäß Plan Nr. 031_2_4_Schoder_2019 vom 20. März 2019 zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (GR Markus Netzer, Adolf Felder). zu 7.: Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn, die Errichtung einer Parkanlage auf den GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, sowie die Errichtung einer Zufahrtsstraße zum GST-NR 2346, GB Gaschurn, beabsichtige. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, Teilflächen der GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 3933 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Straße“ in „Freifläche Sondergebiet Parkanlage“ umzuwidmen. Weiter beabsichtige die Gemeinde im Zuge der Errichtung der Zufahrtsstraße Teile des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 409 m² in „Straße“ umzuwidmen. Die Eigentümer sowie Anrainer wurden mit Schreiben vom 25. März 2019 über die geplante Umwidmung informiert. Es wurde ihnen die Möglichkeit gegeben bis zum 10. April 2019 eine Stellungnahme abzugeben. Er erläutert, dass folgende Stellungnahmen eingelangt seien: - Andrea und Josef Schönherr - Rudolf Schonner Er erläutert weiter, dass aufgrund der Gefahrenzonen auch Stellungnahmen der Wildbachund Lawinenverbauung sowie der Amtssachverständigen für Geologie vorliegen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan der angedachten Umwidmung zur Kenntnis und erläutert die derzeit bestehende Widmung. Ebenfalls bringt er den Anwesenden sämtliche eingelangten Stellungnahmen zur Kenntnis. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Leitfaden zur Kenntnis und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführung aus der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2019 über diesen Punkt beraten habe. Der Ausschuss empfehle diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, da GR Klaus Schröcker an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen könne. GR Klaus Schröcker sei in das Projekt involviert und könne allfällige Fragen beantworten. Auf Frage von Kurt Rudigier zur Stellungnahme von Rudolf Schonner erläutert der Vorsitzende, dass dies ebenfalls eine privatrechtliche Angelegenheit sei. Der Vorsitzende erkundigt sich darüber, ob irgendwelche Fragen bestehen, welche die Anwesenheit von GR Klaus Schröcker erfordern würden. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 9/13 Markus Durig erläutert, dass keine Empfehlung des Ausschusses vorliege und der Punkt somit auf Wunsch des Bau- und Raumplanungsausschusses auf die nächste Sitzung zu vertagen sei. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vorliegenden Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen und auch eine neuerliche Behandlung im Bau- und Raumplanungsausschuss anzudenken. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Umwidmungsansuchen Bergbahnen Silvretta Galtür, 6563 Galtür 39 – UEPErgebnis Der Vorsitzende erläutert, dass durch die Neuerrichtung der Breitspitzbahn im Skigebiet Silvretta Galtür, die Bergbahnen Silvretta Galtür GmbH & Co KG, HNr. 39, 6563 Galtür, beabsichtige, das ehemalige Talstationsgebäude weiterhin als Lager- und Technikgebäude zu nutzen. Das Gebäude wurde bereits in der Vergangenheit auch als Jagdunterkunft genützt. Auch zukünftig bleibe diese Jagdunterkunft im Gebäude bestehen. Um diese Nutzung durch den Wegfall der seilbahntechnischen Anlage sicherzustellen, beabsichtige die Gemeinde Gaschurn zu diesem Zweck, das GST-NR .1045, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 678 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Technikgebäude mit Jagdunterkunft“ umzuwidmen. Im Rahmen der damaligen seilbahntechnischen Bewilligung wurde die Jagdunterkunft mitverhandelt, da das Gebäude jetzt nicht mehr seilbahntechnisch genutzt werde, sei eine Sonderwidmung erforderlich Der Vorsitzende erläutert, dass diese Umwidmung ein UEP-Verfahren erforderte, welches durchgeführt wurde. Mit Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 27. März 2019 wurde die abschließende Stellungnahme zur geplanten Umwidmung übermittelt. Es seien keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Es sei jedoch sicherzustellen, dass künftig keine Nutzung des Gebäudes zu Ferienwohnungszwecken stattfinden werde. Es sei nun über die 4-wöchige öffentliche Kundmachung des UEPErgebnisses zu befinden. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. April 2019 über diesen Punkt beraten habe und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses empfehle. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, der öffentlichen Kundmachung des UEPErgebnisses zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 9.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 295, Cornelia HammerLarcher und Bernhard Hammer, Winkel 157, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Cornelia Hammer-Larcher und Bernhard Hammer, Winkel 157, 6793 Gaschurn, mit Antrag vom 04. April 2019 die bescheidmäßige Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Valschaviel Nr. 295, auf GST-NR .415/50, GB Gaschurn, als Ferienwohnung beantragt haben. Cornelia Hammer-Larcher und Bernhard Hammer, Winkel 157, 6793 Gaschurn, möchten das gegenständliche Objekt auch außerhalb von landwirtschaftlichen Zwecken nutzen. Das Objekt liege im ausgewiesenen Maisäßgebiet Valschaviel. Die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der in seinem Eigentum stehenden Flächen in diesem Gebiet sei durch Selbstbewirtschaftung bzw. die Alpe Valschaviel sichergestellt. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 10/13 Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. April 2019 über diesen Antrag beraten habe und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss der Gemeindevertretung die Erteilung dieser Bewilligung unter den gleichen Bedingungen wie bisher, empfehle. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Bescheidentwurf zur Kenntnis und stellt den Antrag, der bescheidmäßigen Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 As. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 295, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 10.: Energiebericht 2018 Der Vorsitzende präsentiert den Energiebericht 2018 der Gemeinde Gaschurn und erläutert, dass dieser zwischenzeitlich sehr umfangreich sei. Aufbereitet werden die Daten teilweise vom Bauhof, teilweise von der Buchhaltung. Andrea Tschofen betreue das e5-Tool und erstelle denn auch den Energiebericht. Zu entnehmen seien verschiedene Daten wie Stromoder Wasserverbrauch, CO-2 Bilanzen oder die Eigenstromproduktion der Gemeinde. Der Vorsitzende dankt dem e5-Team recht herzlich für die Zusammenarbeit und allen die sich in irgendeiner Art und Weise für die Energieeffizienz einsetzen. zu 11.: Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 22.02.2019 – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 1319/Ga186a/2017/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert Folgendes: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn vom 18. Juni 2018 wurde den nunmehrigen Antragstellern gemäß § 40 Abs. 3 des Baugesetzes, LGBl Nr. 52/2001 idgF, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auf dem GST-NR 2174/6, GB Gaschurn, binnen drei Monaten in der Form verfügt, dass das Kellergeschoss gemäß genehmigtem Abstandsflächenplan ausgeführt werde. Der dagegen erhobenen Berufung habe die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 22. Februar 2019 keine Folge gegeben und den angefochtenen Bescheid auf der Grundlage des § 66 Abs. 4 AVG vollinhaltlich bestätigt. Die Beschwerdeführer bzw. Antragsteller haben daraufhin eine mit 27. März 2019 datierte Beschwerde erhoben, in der u.a. auch ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt wurde, welcher sich auf die Bestimmungen des § 50b des Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001 idgF, stützen, wonach die Behörde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen hat, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen, der Interessen der Nachbarn und der Interessen des Antragstellers für den Antragsteller mit dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Markus Durig verlässt um 20:59 Uhr die Sitzung Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung vom 22. Februar 2019, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018, aufschiebende Wirkung gemäß § 50b des Baugesetzes zuzuerkennen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 11/13 zu 12.: Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 22.02.2019 - Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn – Entsendung eines informierten Vertreters zur mündlichen Verhandlung Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der eingebrachten Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 22. Februar 2019 – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, laut Auskunft des Landesverwaltungsgerichtes eine mündliche Verhandlung anberaumt werde. Über die Entsendung eines informierten Vertreters zu dieser Verhandlung sei zu befinden und dieser Vertreter von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden. Markus Durig nimmt ab 21:01 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende übergibt um 21:01 Uhr den Vorsitz an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen und erklärt sich zu diesem Punkt für befangen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt den Antrag, Bgm. Martin Netzer, MSc, als informierten Vertreter zu dieser Verhandlung zu entsenden und ihn von der Amtsverschwiegenheit in dieser Angelegenheit zu entbinden. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Bgm. Martin Netzer, MSc, aufgrund von Befangenheit). Bgm. Martin Netzer übernimmt um 21:02 Uhr wieder den Vorsitz. zu 13.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 37. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 37. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 14.: Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 3.12.2018 – Herstellung des rechtmäßigen Zustands Stallgebäude Tafamunt, Zahl: 131-9/Tafamunt/.597/5/2018, durch Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn – Entsendung eines informierten Vertreters zur mündlichen Verhandlung Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der eingebrachten Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 03. Dezember 2018 – Herstellung des rechtmäßigen Zustands Stallgebäude Tafamunt, Zahl: 131-9/Tafamunt/.597/5/2018, durch Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn, auf den 08. Mai 2019 eine mündliche Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht anberaumt wurde. Über die Entsendung eines informierten Vertreters zu dieser Verhandlung sei zu befinden und diesen Vertreter von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden. Der Vorsitzende übergibt um 21:03 Uhr den Vorsitz an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen und erklärt sich zu diesem Punkt für befangen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt den Antrag, Bgm. Martin Netzer, MSc, als informierten Vertreter zu dieser Verhandlung zu entsenden und ihn von der Amtsverschwiegenheit in dieser Angelegenheit zu entbinden. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Bgm. Martin Netzer, MSc, aufgrund von Befangenheit). Bgm. Martin Netzer übernimmt um 21:05 Uhr wieder den Vorsitz. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 12/13 zu 15.: Allfälliges • Ludwig Wachter regt an, sich um die Bewilligung für die Entnahme von Material aus dem Valschavielbach zu kümmern, um Frostkoffer zu brechen. • GR Markus Netzer erkundigt sich über die Ablagerungen im Bereich des derzeitigen Standorts der Viehanhänger. Der Vorsitzende erläutert, dass dies das Zwischenlager der vom Bauhof zusammengekehrten Splittreste des Winters sei. • Ludwig Wachter regt an, bei den Asphaltierungsarbeiten der Straße im Bereich Unteres Vand eventuell die Wasserleitung mitzuverlegen. Der Vorsitzende erläutert, dass in diesem Bereich (oberhalb Haus Nr. 129d) die Wasserleitung bereits neu errichtet wurde. • Kurt Klehenz meint, ob vielleicht im Bereich der alten Kläranlage in Partenen eine Möglichkeit zur Errichtung eines Unterstandes für die Viehanhänger bestehe. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass dieses Gebiet in der roten Zone liege und wahrscheinlich nicht geeignet sei. Gerhard Saler erläutert, dass der Landwirtschaftsausschuss noch keine andere Lösung gefunden habe. Er bemühe sich um einen Termin mit Martin Netzer vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, um eventuell eine Lösung zu finden. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen für die Sitzungsteilnahme und wünscht noch einen schönen Abend. Ende: 21:07 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 13/13