20071024_GVE015

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:40
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2007-10-24
Erscheinungsdatum 2007-10-24
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Inhalt des Dokuments

A-6793 Gaschurn – Partenen / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 19.12.2007 Zeichen: 004-1/15/2007 Bearbeiter: Melanie Themel Niederschrift über die 15. Gemeindevertretungssitzung am 24.10.2007 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, DI (FH) Markus Durig, GR Klaus Schröcker, Hanno Hämmerle, Gerhard Saler, Lothar Dona, Mag. René Wachter, Walter Grass, DI Josef Tschofen, Artur Pfeifer; Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen: Mag. Freddy Wittwer, Dr. Alexander Wittwer, GR Dieter Lang, Mag. Christian Wittwer, Günter Pfeifer, Andreas Rudigier (ab 20:13 Uhr); Frauen für Gaschurn und Partenen: Andrea Schönherr; Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und Parteifreie Gaschurn-Partenen: Cornelia Brandl; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Vize-Bgm. Thomas Riegler, Siegfried Gschaider, Markus Felbermayer; Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen: Roswitha Schoder; Schriftführerin: Melanie Themel Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Kinder- und Schülerbetreuung 4) Winterbeleuchtung Gemeinde Gaschurn 5) Sanierung Hauptschule Innermontafon 6) Sanierung und Ausbau Bergerstraße Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc 1/10 7) GIG (Gemeinde Immobiliengesellschaft) 8) Verlängerung Pachtvertrag Herbert Klehenz, Unteres Vand 162a, 6793 Gaschurn 9) Umwidmungsansuchen Rosmarie Rudigier, Bergerstraße 123, 6793 Gaschurn von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ 10) Umwidmungsansuchen Heinrich Sandrell, Obere Gosta 173, 6793 Gaschurn von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ 11) Rechnungsabschluss 2006 12) Genehmigung der letzten Niederschriften 13) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer und unterbricht die Sitzung von 19:35 Uhr bis 20:05 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Tagesordnungspunkt 9 wird von Tagesordnung abgesetzt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: o Gemeindenetzwerk „Allianz in den Alpen“: Vom 18.10.2007 bis 20.10.2007 hat eine Mitgliederversammlung von „Allianz in den Alpen“ stattgefunden. Am 20.10.2007 wurde auch eine Exkursion in unserem Gemeindegebiet gemacht. Dabei wurden das Trinkwasserkraftwerk Winkel II, das Biomasse Heizwerk Gaschurn und das Kopswerk I besichtigt. o Naturgefahrenausschuss: Zusammen mit DI Hubert Malin (Stand Montafon Forstfonds) und der Lawinen- und Naturgefahrenkommission hat eine Begehung stattgefunden. o Sitzung mit der Lawinenkommission: Von der Lawinenkommission wurde ein Schreiben eingebracht, wobei es sich um eine Änderung des Protokolls der letzten Sitzung der Lawinenkommission in Pkt. 2 handelt. Die Korrektur lautet wie folgt: „Wir erachten es als sehr positiv, dass in Zukunft die Naturgefahren- und Lawinenkommission vor einer Fälligungsbewilligung um eine Stellungnahme gemeindeseits gebeten wird. Die Vertreter der Lawinenkommission sind jedoch der Meinung, dass, um eine Gewichtigkeit gegenüber dem Stand Montafon Forstfonds zu bewirken, sie es als sehr sinnvoll erachten, einen Naturgefahrenausschuss nach dem Gemeindegesetz zu bilden.“ Das Protokoll wird. lt. Bgm. Netzer entsprechend abgeändert. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass über dieses Thema eine Besprechung mit dem neuen Bezirkshauptmann, den Fraktionsvorsitzenden und den entsprechenden Sachverständigen stattfinden wird. o Förderung des Ausbaues touristischer Infrastrukturvorhaben: Aufgrund des vereinbarten Anteils an den Talschaftsfonds gelangt für die Gemeinde Gaschurn ein Betrag von EUR 210.384, 75 zur Auszahlung. Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 2/10 o Jugendraum Hochmontafon Das Land Vorarlberg gewährt einen Landesbeitrag von EUR 7.200, 00 zur Errichtung des Jugendraumes. o Gutschrift Kopswerk II: Der letzte Betrag in Höhe von EUR 528.571, 43 wurde an die Gemeinde Gaschurn überwiesen. o Am 06.11.2007 wird der Tschambreutunnel eröffnet. Die Feier findet am Ostportal statt, zu welcher alle GemeindebürgerInnen recht herzlich eingeladen sind. Ab diesem Zeitpunkt wird dann der gesamte Verkehr freigegeben. o Schipiste: ¾ Der Schneefangzaun wird in diesem Jahr noch einmal errichtet. ¾ Der Vorsitzende ist guter Dinge, dass das Behördenverfahren für die beschneite Talabfahrt durchgeführt werden könne und bedankt sich hierbei bei allen Grundeigentümern. o Wildbachverbauungen: ¾ Garnerabachprojekt: Die Zustimmungen der Grundeigentümer sind teilweise eingegangen. Die Pläne werden den Gemeindevertretern zur Kenntnis gebracht. ¾ Klusertobel: Die Pläne werden den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. o Am 06.08.2007 hat eine Exkursion in das „Prättigau“ stattgefunden. Die Prättigauer waren auch in Gaschurn zu Besuch, wo verschiedene Sehenswürdigkeiten sowie der Montafoner Sura Kees und Viehbay vorgestellt wurden. o Termine: ¾ 03.11.2007, Hüttenhock ¾ 20.11.2007, Tourismusinteressentensitzung um 20.00 Uhr in der Volksschule Gaschurn ¾ 26.11.2007, Gewerbehock ¾ 28.11.2007, Privatzimmerhock Zu all diesen Terminen ist jede/r recht herzlich eingeladen. Die Vereine und Ausschüsse sind dazu angehalten, termingerecht die Beiträge für den VA 2008 einzubringen. o Eine Veranstaltungskoordinationsbesprechung wird voraussichtlich im November stattfinden. o Lauf –und Nordic Walking Szene: Jede/r ist aufgerufen, mit zu entscheiden, welche Übersichtstafel gewählt wird. zu 3.: Kinder- und Schülerbetreuung Der Vorsitzende berichtet, dass der Gemeindeverband aufgelistet hat, welche Förderungen von Seiten des Landes vorgesehen sind bzw. was das Land beiträgt. Die Kriterien für die Förderung an die Gemeinde ist die Betreuung vor Ort, wobei die Gemeinde einen Betrag von 0, 40 EUR je Kind an die andere Gemeinde bzw. Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtung bezahlt. Auf die Frage von Andrea Schönherr, ob dieses Jahr die Kinder- und Schülerbetreuung am Nachmittag in Gaschurn wieder durchgeführt wird, erklärt der Vorsitzende, dass es in diesem Jahr keine Schülerbetreuung außer dem „Englischunterricht“ gibt, da der Bedarf in diesem Jahr nicht gegeben sei. Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 3/10 Sie schlägt vor, über die Wiedereinführung des Nachmittagsunterrichts nachzudenken und eventuell das Modell der Ganztagsschule anzudiskutieren. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Gaschurn den Eltern, die einen Betreuungsbedarf geltend machen können, die freie Wahl der Kinderbetreuungseinrichtung zugesteht. Dem Träger dieses Kindergartens oder dieser Kinder- bzw. Schülerbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde soll ein Beitrag von mindestens EUR 0, 40 je Kind und Betreuungsstunde bezahlt werden, sofern keine zusätzlichen Personen dafür eingestellt werden müssen. Der Beitrag der Gemeinde Gaschurn an andere Gemeinden wird nur für jene Gemeinden zugesagt, die sich in gleicher Weise in unserer Gemeinde an den Kosten beteiligen. Diese Regelung wird für 1 Jahr abgeschlossen. zu 4.: Winterbeleuchtung Gemeinde Gaschurn Die Beleuchtungsvarianten werden anhand von Skizzen den MandatarInnen an der Leinwand zur Kenntnis gebracht. Die Varianten wurden im Tourismusausschuss behandelt. Angebote wurden für die verschiedenen Abschnitte eingeholt. Diese werden den Anwesenden ebenfalls dargelegt. Der Preisspiegel konnte in den Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Erst heute ist ein neues Angebot der E-Werke Wels von EUR 33.266, 22 inkl. MWSt. eingegangen. Generell stellt sich die Frage, ob die Beleuchtung gewünscht wird oder nicht. GR Dieter Lang merkt an, dass ihm beim Preisspiegel aufgefallen ist, dass von Herrn Albert Werle kein Angebot vorliegt. Er wünscht sich für die Zukunft, dass auch einheimische Unternehmen zur Angebotslegung miteinbezogen werden. Der Vorsitzende bekräftigt diese Aussage und sichert zu, dass Herr Albert Werle selbstverständlich noch zur Angebotslegung kontaktiert wird. Mag. Christian Wittwer möchte wissen, von wem die Ausschreibung erfolgt ist und bemängelt gleichzeitig die sehr dürftigen Sitzungsunterlagen, welche zur Einsichtnahme für die Fraktionsvorsitzenden auflagen. Der Vorsitzende erklärt, dass GR Klaus Schröcker die Kosten gegenübergestellt und den Preisspiegel errichtet hat. Er spricht an Klaus Schröcker einen herzlichen Dank hierfür aus. Weiters stellt Mag. Wittwer fest, dass für die Weihnachtsbeleuchtung kein Budgetansatz vorhanden ist. Der Vorsitzende begründet hierzu, dass EUR 300.000, 00 noch für die Straßenerhaltung und EUR 20.000, 00 für die Beleuchtung im Budget offen sind. Andrea Schönherr stellt die Frage, ob man sich aus Umweltgründen auch über den Energieverbrauch Gedanken gemacht hat und möchte diesbezüglich ungefähr den Stromverbrauch wissen. Weiters möchte sie wissen, was mit der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung geschieht. Nach eingehender Diskussion gelangt man mehrheitlich zum Schluss, die durch den Tourismusausschuss vorgeschlagene Winterbeleuchtung bei jedem zweiten Kandilaver bzw. runden Beleuchtungskörper in den Zentren anzubringen. Die andere Hälfte soll im nächsten Jahr angeschafft werden. Ein Angebot soll von Albert Werle eingeholt werden. Dann soll der Auftrag durch den Bürgermeister an den Bestbieter erfolgen (15:3). zu 5.: Sanierung Hauptschule Innermontafon: Der Vorsitzende berichtet, dass die Beschlussfassung in der Gemeinde St. Gallenkirch bereits durchgeführt wurde. Verschiedene Leistungen sollen nun vergeben werden und GR Klaus Schröcker stehe für Fragen zur Verfügung. Andrea Schönherr stellt die Frage, warum eine derartig große Diskrepanz bei den Angeboten möglich sei. Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 4/10 GR Schröcker erklärt, dass das Angebot vom Planungsbüro Schröcker nach Stundenaufwand berechnet und in eine Prozentzahl ausgelegt wurde. Er habe sich bemüht, ein kostengünstiges Angebot zu unterbreiten. Er informiert, dass man an ihn herangetreten ist, die verschiedenen Unterlagen zu besorgen, sodass die Hauptschule die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen konnte und somit alle Architekten dieselben Unterlagen erhalten haben. Die Bestandspläne haben alle Anbieter erhalten. GR Schröcker betont, dass - sollte es ein Problem sein, dass das Planungsbüro Schröcker Mietbieter für die geplante Sanierung sei - er vom Auftrag zurücktreten werde. Er wird weiterhin gerne jede Frage hierzu beantworten. Andrea Schönherr gibt bekannt, dass sie sich in dieser Angelegenheit informiert habe und EUR 2 Mio. doch eine sehr hohe Summe für eine Sanierung des Gebäudes sei. Sie teilt mit, dass in vielen Schulen des Landes ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben wird, welcher auch vom Land gefördert werde und möchte wissen, warum dies nicht auch bei uns so gehandhabt wird. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass durchaus verschiedene Möglichkeiten für eine Ausschreibung in Frage kommen würden, sich die Vorstände der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn aber für diese Variante entschieden haben. Mag. Christian Wittwer betont ebenfalls, dass die Gesamtkosten von EUR 2 Mio. recht viel für eine Sanierung sind. Er schlägt vor, die Kosten für die Sanierung noch nicht zu beschließen und abzuwarten, welche Ergebnisse die aktuelle Diskussion um die neue Mittelschule bringt, damit jetzt nicht Baumaßnahmen durchgeführt werden, welche allenfalls neuen Anforderungen nicht entsprechen. Dr. Alexander Wittwer bemerkt, dass ihn die große Diskrepanz ebenfalls stutzig gemacht habe. Er appelliert an GR Schröcker, dass bei sämtlichen Ausschreibungen alle Anbieter denselben Informationsstand haben sollten, sowie dass die ausschreibende Stelle normalerweise nicht selbst mitbieten dürfe, außer alle Architekten haben denselben Informationsstand. Der Vorsitzende stellt hierzu klar, dass jeder dieselben Unterlagen erhalten hat und die Ausschreibung nicht durch das Planungsbüro Schröcker sondern durch die HS-Innermontafon, Dir. Alois Bitschnau, erfolgt sei. GR Klaus Schröcker verlässt den Raum. Der Vorsitzende berichtet, dass die Sanierung in den nächsten 2 Sommerferien umgesetzt werden soll und wenn erforderlich, die Ferienzeiten verlängert werden. Es wird mehrheitlich beschlossen, dass über jede Position im Einzelnen abgestimmt wird und die Architekturleistung sowie die Planung an den Bestbieter vergeben werden (16:1). GR Klaus Schröcker nimmt wieder an der Sitzung teil. zu 6 .: Sanierung und Ausbau Bergerstraße Der Vorsitzende berichtet, dass die Strecke zur Sanierung vom ehemaligen „Cafe Christine“ bis zu Franz Wittwer geplant ist. Die Straße soll saniert werden, der Gehsteig, die Beleuchtung und eine Oberflächenentwässerung soll errichtet werden. Flächen, welche durch die Gemeinde zu betreuen sind, sollen in das Eigentum der Gemeinde übertragen werden. Die Oberflächenentwässerung wird für die ganze Straße abgeführt. Es wurden alle Betroffenen zu einer gemeinsamen Begehung eingeladen. Im Vorfeld wurden hier schon Vorarbeiten durch Franz Wittwer geleistet, dem der Bürgermeister hierfür großen Dank ausspricht. Bei verschiedenen Engstellen kam man zum Schluss, dass Steinkörbe gesetzt werden, welche schräg zum Hang angebracht werden. Hier kann sich kein Wasser stauen und die Steinkörbe können bepflanzt werden. Die Bereiche der Steinkörbe bleiben im Eigentum des Grundeigentümers. Die verschiedenen Grundablöseverträge wurden zusammengefasst und in der 28. Sitzung des Gemeindevorstandes diskutiert. Der Beschluss wird verlesen. Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 5/10 Lediglich die Ergänzung einer Kleinigkeit der Familie Schöpf hat sich geändert. Die Widmung der jetzigen Schipiste soll entsprechend angepasst werden und eine unterirdische Bebauung sollte möglich sein. Der Baubeginn zur Sanierung der Bergerstraße wäre für das kommende Frühjahr 2008 geplant. Vom Planer wird dann eine Ausschreibung erfolgen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Planer den Auftrag zu erteilen und die Arbeiten von diesem ausschreiben zu lassen. Mag. Christian Wittwer bemängelt hier wiederum die sehr dürftigen Unterlagen zur Einsichtnahme für die Sitzung und kann unter diesen Umständen den Verträgen nicht zustimmen. Der Vorsitzende legt dar, dass die Verträge im Einzelnen in einer nicht öffentlichen Sitzung besprochen werden können. Der Tagesordnungspunkt wird am Schluss der Sitzung fortgesetzt. Fortsetzung um 00:28 Uhr in der nicht öffentlichen Sitzung: Folgender Beschluss wird gefasst: Die Grundablöseverträge bzw. die Forderungen der einzelnen Grundeigentümer werden einstimmig beschlossen. zu 7.: GIG (Gemeinde Immobiliengesellschaft) Der Vorsitzende berichtet, dass die GIG schon seit längerem ein Thema ist. Der Zweck zur Gründung einer GIG ist jener, dass Bereiche, in welchen die Gemeinde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, durch die Gründung dieser GIG (Gemeindimmobiliengesellschaft) die Vorsteuer geltend machen kann. Diese GIG´s bestünden bereits in über 40 Gemeinden im Land. Eine weitere Überlegung war, die GIG gemeindeübergreifend zu gestalten. Diese Thematik wurde auch in der Finanzausschusssitzung am 18.10.2007 diskutiert und dort wurde beschlossen, dass die Gemeinde Gaschurn eine eigene GIG gründen soll. Eine Kosten-Nutzen Beispielrechung wird den MandatarInnen zur Kenntnis gebracht und von Herrn Mag. Edgar Palm erläutert. Der Vorsitzende erklärt, dass bei Gründung einer GIG ein Geschäftsführer, ein Beirat und eine Vollversammlung gewählt werden. In der Gesellschafterversammlung wird die Gemeinde Gaschurn durch den jeweiligen Bürgermeister vertreten. Der Geschäftsführer wäre im Normalfall auch der Bürgermeister. Der Beirat würde sich aus dem jetzigen Gemeindevorstand sowie alle in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen zusammensetzen. Vorteil dabei wäre, dass bei einer Einberufung der Gesellschafterversammlung nur der Vorstand geladen werden müsste. Ist eine Fraktion nicht im Vorstand vertreten, so ist diese im Beirat auch nicht stimmberechtigt. In der Finanzausschusssitzung wurden die Grundverkäufe bei Gründung einer GIG diskutiert. Ziel ist es, den Finanzvorteil zu nützen. Die verschiedenen Verträge, die Geschäftsordnungen sowie der Beschlusstext sind an alle ergangen. Dr. Alexander Wittwer gibt bekannt, dass er grundsätzlich einer Gründung der GIG zustimmen könne, jedoch nur dann, wenn die Kompetenz der Gemeindevertretung nicht an einen Beirat, welcher sich aus dem Gemeindevorstand und den in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen zusammensetzen würde, übergeben wird. Zudem erläutert er, dass ein Beirat, indessen lediglich der Gemeindevorstand einbezogen wird, nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Andrea Schönherr regt an, dass auch sie grundsätzlich der Gründung einer GIG zustimmen würde, sieht allerdings auch darin ein Problem, dass die Kompetenz der Gemeindevertretung an einen Beirat vergeben wird. Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 6/10 Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass der Beirat aus sämtlichen Fraktionen der Gemeindevertretung besetzt wäre. Die Verträge, welche heute zur Beschlussfassung vorliegen, seien alles Standardverträge. Dr. Wittwer kritisiert, dass bis dato immer noch kein Steuerberater beigezogen wurde. Er könne auf so einer Entscheidungsgrundlage der Gründung einer GIG nicht zustimmen. Seiner Meinung nach, könnte beispielsweise eine Anfrage beim Finanzministerium beantragt werden. Dr. Wittwer schlägt vor, bei Gründung der GIG den Punkt 3c im Gesellschaftsvertrag in der Vollversammlung, d.h., in der Gemeindevertretung zu beschließen. Zusätzlich solle geprüft werden, ob das Wort „Aufsichtsrat“ durch „Gemeindevertretung“ im Vertrag ersetzt werden könne. DI (FH) Markus Durig ist ebenfalls der Meinung, dass der Punkt 3c durch die Vollversammlung abgestimmt werden sollte und schlägt vor, über diesen Punkt abzustimmen. Der Vorsitzende schlägt vor, durch einen Steuerberater zu prüfen, ob bei Gründung einer GIG der Punkt 3c durch die Gemeindevertretung beschlossen werden kann und die restlichen Angelegenheiten im Beirat beschlossen werden oder, dass in der Gemeindevertretung alle Beschlüsse gefasst werden. Sollten diese Varianten nicht möglich sein, muss die GIG nach der vorgeschlagenen Variante beschlossen werden. In der folgenden Diskussion ist man öfters der Meinung, dass die Kompetenz bei der Gemeindevertretung bleiben soll. Mag. Christian Wittwer stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um die offenen Fragen zu klären und dann nochmals zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag von Mag. Christian Wittwer wird mit 6 Zustimmungen und 12 Gegenstimmen abgelehnt. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die „Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH“ und die „Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG“ gemäß Beschlussvorlage (Beilage 1) zu gründen. Dem Antrag von Bgm. Martin Netzer, die GIG zu gründen, wird mit 13 Zustimmungen und 5 Gegenstimmen zugestimmt. zu 8.: Verlängerung Pachtvertrag Herbert Klehenz, Unteres Vand 162a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass bereits ein Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und Herbert Klehenz besteht. Dieser Pachtvertrag ist nun abgelaufen und es wurde der Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages gestellt. Ebenfalls wurde beantragt, dass die Zufahrt zur Bp .613, KG Gaschurn, von 3, 5 m von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass die Zugestehung des Zufahrtsrechtes auf die Dauer des Pachtvertrages eingeräumt werden sollte. Er erläutert die Gegebenheiten anhand einer Skizze. Der Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages beläuft sich auf 15 Jahre. Die Grundverhältnisse wurden vor Ort durch den Bürgermeister begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass die Grundgrenzen nicht übereinstimmen und somit neu vermessen werden müssen. Auf Bp .613 wurde ein Zubau getätigt, welcher im Pachtvertrag auch mitverhandelt wurde. Es liegen allerdings keine Pläne für diese Bautätigkeiten vor. Die Höhe der Pacht betrug bisher EUR 7, 00 pro Jahr. Die Dauer des Pachtverhältnisses auf 15 Jahre zu verlängern, die Zufahrt von 3, 5 m zur Bp .613, KG Gaschurn zu gewähren sowie den Pachtzins von EUR 7, 00 pro Jahr mit jährlicher Indexanpassung wird einstimmig genehmigt. Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 7/10 zu 9: Umwidmungsansuchen Heinrich Sandrell, Obere Gosta 173, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ Der Lageplan sowie die beabsichtigte Umwidmung werden den MandatarInnen zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende berichtet, dass die Umwidmung im Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt wurde. GR Klaus Schröcker berichtet, dass verschiedene Kriterien diskutiert wurden. Eine Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung wurde eingeholt. Das Grundstück ist zurzeit durch keine eigene Straße erschlossen. Derzeit ist aber ein Projekt in Ausarbeitung, dass auch die betreffenden Nebengebäude durch eine Straße erschlossen werden. Es erfolgt die Verlesung der Auflagen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung. Weiters wird berichtet, dass Herr DI Ulrich Grasmugg, Baurecht und Raumplanung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, eine mündliche Stellungnahme abgegeben hat, in welcher Herr DI Grasmugg grundsätzlich einer Umwidmung zustimmt, sowie eine schriftliche Stellungnahme des Büros Stadtland vorliegt. Im Bauund Raumplanungsausschuss ist man zum Entschluss gekommen, dass aus raumplanerischer Sicht eine Widmung möglich wäre, sofern die besprochenen Punkte eingehalten werden. Die Erschließung des Kanals und Wassers ist gesichert, wenn die Zufahrtsstraße errichtet wird. Die beantragte Fläche beläuft sich auf ca. 600 m². Frau Andrea Schönherr gibt zu bedenken, dass das geplante Objekt mitten im Grünland stehe. Normalerweise wurden solche Umwidmungen aus diesem Grund immer abgelehnt. Man müsse sich auch bewusst sein, dass allen anderen dann dasselbe Recht für derartige Umwidmungen zustehe. In einem anderen Gemeindevertretungsbeschluss wurde beispielsweise eine derartige Umwidmung aufgrund dessen abgelehnt. Es wird einstimmig beschlossen, dass einer Umwidmung stattgegeben werden kann, wenn die Punkte, welche in der Bau- und Raumplanungssitzung beschlossen wurden, eingehalten werden und die Umwidmung dann der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. zu 10.: Rechnungsabschluss 2006 Das Förderbarometer von 2006 und 2007 wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Förderungen für das Jahr 2006 belaufen sich auf EUR 508.457, 65 und im Jahr 2007 auf EUR 442.565, 86. Herr Dr. Alexander Wittwer meldet sich als Obmann des Prüfungsausschusses zu Wort. Er berichtet, dass drei Sitzungen des Prüfungsausschusses stattgefunden haben. Zum Rechnungsabschluss 2006 wurde ein Bericht verfasst, welcher den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Aufgrund des Abstimmungsverhältnisses von 3:3, konnte kein Beschluss gefasst werden. Aus diesem Grund gebe es keinen Bericht zum Rechnungsabschluss 2006. Im Ausschuss wurden mehrere, Angelegenheiten wie beispielsweise die Kompetenzen der Gemeindeorgane sowie diverse Dringlichkeitsbeschlüsse, geprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass durch den Bürgermeister bzw. durch den Gemeindevorstand teilweise Beschlüsse im Dringlichkeitswege gefasst wurden, welche nach Auffassung des Herrn Dr. Wittwer nicht in ihrer Kompetenz liegen. Weiters wurde durch den Prüfungsausschuss gefordert, dass von den bereits in Auftrag gegebenen Studien bzw. Projekten konkrete Zahlen vorgelegt werden, was aber nicht gemacht wurde. Für diese Konzepte bzw. Studien wurden seit dem Jahr 2005 bis dato EUR 264.000, 00 ausgegeben, welche man seiner Meinung nach auch in den Bereich „Tourismus“ investieren hätte können. Ebenfalls wurden die Kosten zur Sanierung des Feuerwehrhauses Partenen mit EUR 120.000, 00 überschritten, wofür es keinen Beschluss gäbe. Dr. Alexander Wittwer stellt daher folgenden Antrag: Angesichts der festgestellten Missachtungen des Gemeindegesetzes durch Bgm. Martin Netzer, des Fehlens erforderlicher Beschlüsse der zuständigen Gremien und die problematische Entwicklung der Gemeindegebarung soll: Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 8/10 a) die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Gemeindeaufsicht ersucht werden, das Fehlverhalten des Bürgermeisters zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen b) eine Überprüfung der Gebarung der Gemeinde gem. § 90 GG durch die zuständige Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Ein entsprechender Antrag an die Aufsichtsbehörde soll unverzüglich eingebracht werden. Bgm. Netzer geht auf alle durch Dr. Wittwer vorgebrachten Aussagen ein und legt dar, dass – außer dem Dienstwagen – alle Beschlüsse schlussendlich im entsprechenden Gremium behandelt und zur Kenntnis genommen worden seien und die Anschuldigungen nicht so im Raum stehen gelassen werden können. Sämtliche Dringlichkeitsbeschlüsse wurden dem zuständigen Gremium nach dem Gemeindegesetz berichtet. Da es von Seiten der zuständigen Gremien keine Einwände gegeben habe, verstehe der Vorsitzende auch nicht, warum der Prüfungsausschuss damit ein Problem habe könne. Seiner Meinung nach wurde immer im Sinne der Gemeinde gehandelt. Der Vorsitzende erläutert, dass es sich beim Beschluss zum Kauf des Dienstwagens um einen Leasingvertrag gehandelt habe und deshalb der Beschluss im Gemeindevorstand gefasst wurde. Da es sich um ein Leasinggeschäft und nicht um eine kilometerabhängige Miete handle, wäre die Gemeindevertretung zuständig gewesen. Das war dem Gemeindevorstand damals nicht bekannt. Mag. Christian Wittwer betont, dass sich der Bürgermeister an das Gemeindegesetz sowie an das Vergaberecht zu halten habe und Beschlüsse vom jeweils zuständigen Gremium zu fassen sind. Frau Andrea Schönherr betont ebenfalls, dass das Gemeindegesetz dafür da ist, dass sich auch alle daran halten. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass es selbstverständlich oberste Priorität ist, das Gemeindegesetz einzuhalten. Es sei auch ganz bestimmt nicht in seinem Sinne gewesen, Dringlichkeitsbeschlüsse zu fassen, wenn diese nicht im Sinne der Gemeinde waren. Er nimmt aber die Kritik zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass – außer dem Dienstwagen – sämtliche Beschlüsse im nächst höheren Gremium behandelt und abgesegnet worden sind. Mag. Wittwer ist der Meinung, dass öfters eine Gemeindevertretungssitzung einberufen werden sollte, um dort derartige Angelegenheiten beschließen zu können und die GemeindevertreterInnen über die Gegebenheiten informiert werden können. Weiters hält Mag. Wittwer fest, dass der Rechungsabschluss 2006 auf der Einnahmenseite sehr gute Zahlen aufweist, das Ergebnis jedoch nicht sehr positiv sei. Es wäre an der Zeit, die Kontrollinstanzen einzuschalten und die Bezirkshauptmannschaft Bludenz über das Fehlverhalten zu informieren. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass die Gebarungsprüfung durch die Kontrollabteilung des Landes in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird sowie die Abschlüsse laufend geprüft werden und es keinen solchen Antrag hierfür benötigt. Zur Abstimmung über den gestellten Antrag übergibt Bgm. Martin Netzer den Vorsitz an GR Dieter Lang und verlässt den Sitzungssaal. GR Lang lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag von Dr. Alexander Wittwer wird mit 6 Zustimmungen und 11 Gegenstimmen abgelehnt. Bgm. Netzer wird wieder in den Sitzungssaal geholt und übernimmt wieder den Vorsitz. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vorliegenden Rechnungsabschluss 2006 mit den Gesamteinnahmen- und Ausgaben von EUR 8.529.259, 58, davon EUR 796.356, 45 Gebarungsabgang, zu genehmigen. Dem Antrag des Vorsitzenden wird mehrheitlich (11:7) stattgegeben. Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 9/10 zu 11.: Genehmigung der letzten Niederschriften: Die Niederschrift der 13. Sitzung vom 24.05.2007 wird nach folgender Abänderung einstimmig genehmigt: TO-Pkt. 7 anstatt: Mag. Christian Wittwer merkt an, dass im Vertrag noch zusätzlich aufgenommen werden sollte, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Wegparzelle GST-NR 3320 für alle Grundeigentümer sichergestellt wird. Änderung: Mag. Christian Wittwer merkt an, dass im Vertrag noch zusätzlich aufgenommen werden sollte, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Wegparzelle GST-NR 3320 zu Gunsten der Öffentlichkeit sichergestellt wird. Die Niederschrift der 14. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 12.: Allfälliges Keine Beschlüsse. Ende der Sitzung: 00:51 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Melanie Themel Bgm. Martin Netzer Niederschrift_15_GV_Sitzung_NEU.doc Seite 10/10