20140925_GVE042

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:40
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2014-09-25
Erscheinungsdatum 2014-09-25
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 3. Oktober 2014 AZ: 004-1/42/2014 BearbeiterIn: Annette Bergauer annette.bergauer@gaschurn.at Niederschrift über die 42. Gemeindevertretungssitzung am 25.09.2014 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, GR Klaus Schröcker, Mag. (FH) Ruth Tschofen, DI (FH) Markus Durig, Joachim Hammer, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Philipp Dona, Artur Pfeifer (ab 19:34 Uhr); Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Andrea Schönherr, KR Dieter Lang, Ludwig Wachter, Bruno Hilbrand; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Mag. Christian Wittwer, Harald Fitz; Schriftführerin: Annette Bergauer Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Wohnbau Partenen – Befragung der BewohnerInnen durch das ifs 3) Chalet-Hotel Gaschurn – Alpstein Projekt GmbH 4) Berichte 5) Grundverkauf in Partenen (GST-NR 299/1, GB Gaschurn) 6) Kaufansuchen Oskar Josef Kaufmann, Oberfeldstraße 16, 6811 Göfis 7) Schenkungsvertrag zwischen Johann Büsch, Silvrettastraße 73, 6794 Partenen, und der Gemeinde Gaschurn als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn 8) Bau- und Investitionsplan 2015-2021 9) Umwidmungsansuchen Regina Wittwer und Franz Wittwer, Sprisaloch 126a, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Bau- Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc 1/11 fläche Wohngebiet“ und eine „Verkehrsfläche“ sowie Anpassung des „Roten Punktes“ auf den GST-NRN 1547, 1546, 1549/1, .388, 1550/5 und 1550/6, GB Gaschurn 10) Umwidmungsansuchen Vorarlberger Illwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Freifläche Sondergebiet Garage“ und „forstwirtschaftlich genutzte Fläche“ in „Freifläche Sondergebiet Garage“, „Freifläche Sondergebiet Garagenvorplatz“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ (Trominier) 11) Schneeräumung Gaschurn-Partenen 12) Grundabtausch mit Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen, und Zufahrt Vendulaweg 13) Apartmenthotel Laijola I, II und III 14) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 15) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Sitzung wird von 19:32 bis 20:08 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde unterbrochen. zu 2.: Wohnbau Partenen – Befragung der BewohnerInnen durch das ifs Der Vorsitzende begrüßt Bettina Winkler vom Institut für Sozialdienste und berichtet, dass das Institut für Sozialdienste (ifs) im März 2014 eine Erhebung zum Wohnbau Partenen durchgeführt habe. Durch die Befragung der BewohnerInnen seien die allgemeine Zufriedenheit erfasst und zugleich auch Anregungen für zukünftige Wohnprojekte festgehalten worden. Beim künftigen Wohnbauprojekt Gaschurn werden diese Ergebnisse bereits Berücksichtigung finden. Bettina Winkler vom ifs begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Einladung. Das ifs habe von der Wohnbauselbsthilfe (WS) und der Gemeinde Gaschurn den Auftrag zur Durchführung dieser Befragung erhalten. Im Wohnbau Partenen würden sich 15 barrierefreie Wohnungen befinden. Es sei neben der Befragung über die Zufriedenheit der BewohnerInnen auch die Umsetzung des Leitbildes zum Wohnbau Partenen überprüft worden. Es seien 12 Parteien befragt worden. Mehrheitlich habe es ein positives Feedback zu den Ansprechpartnern der WS und der Gemeinde Gaschurn, zur Anlage und den Wohnungen gegeben. Ebenso sei Bgm. Martin Netzer ein großes Lob dafür ausgesprochen worden, dass diese Wohnanlage umgesetzt werden konnte. Es habe sich eine gute Nachbarschaftskultur entwickelt. Bettina Winkler führt die Anregungen der Befragten aus. Es sei der Wunsch geäußert worden, dass eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren eingerichtet werden sollte. Grundsätzlich seien sämtliche Befragten mit der Wohnung zufrieden bzw. sehr zufrieden. Rund 92 Prozent der Befragten seien gegenüber dem Passivhaus positiv eingestellt. Die gesamte Zufriedenheit mit der Anlage sei aber sehr hoch. Die Anlage passe für die Befragten gut in die Landschaft. Die Hausverwaltung sei sehr gelobt werden. Bis auf eine befragte Person seien alle der Meinung, dass das Leitbild teilweise bzw. in dieser speziellen Zielsetzung umgesetzt worden sei. Die Befragten haben die Empfehlungen geäußert, dass mehr Wohnanlagen und eine größere Anzahl von größeren Wohnungen errichtet werden sollten. Dabei erscheine ihnen Transparenz bei der Planung und Umsetzung aber auch der weitere Ausbau der Infrastruktur als wichtig. Der Vorsitzende bedankt sich bei Bettina Winkler für den Vortrag. Diese Ergebnisse seien bereits den Bewohnerinnen und Bewohnern präsentiert worden, die auch dieser Präsentation im Rahmen der Gemeindevertretungssitzung zugestimmt hätten. Es sei höchst an der Zeit gewesen, dieses Wohnbauprojekt umzusetzen. Beim Wohnbauprojekt Gaschurn sei bereits drauf geachtet worden, dass fünf größere Wohnungen errichtet werden, so der Vorsitzende. Sobald ein Entwurf vorliege, werde dieser der Gemeindevertretung präsentiert. Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 2/11 zu 3.: Chalet-Hotel Montafon – Alpstein Projekt GmbH Der Vorsitzende begrüßt zum Tagesordnungspunkt 3 DI Felix Schädler sowie Peter Grath von der Alpstein Projekt GmbH. Die Alpstein Projekt GmbH beabsichtige im Bereich der ehemaligen Pension Krone in Gaschurn und im Bereich des Parkplatzes des Sporthotels Silvretta Montafon ein Chalet-Hotel zu errichten. Felix Schädler bedankt sich für die Einladung und berichtet, dass er Inhaber des auf Hotellerie spezialisierten Architekturbüros Alpstein in Immenstadt im Allgäu sei. Er sei auch Gründer der Alpstein Tourismus GmbH & Co KG sowie der Alpstein Projekt GmbH. Die Alpstein Tourismus GmbH & Co KG arbeite bereits seit einigen Jahren mit Montafon Tourismus bzw. Vorarlberg Tourismus zusammen. Sein Unternehmen habe die Montafon-App sowie die interaktive Karte für das Montafon entwickelt. Die Alpstein Projekt GmbH (APG) sei als drittes Unternehmen für die Entwicklung von touristischen Projekten zuständig. Dieses Unternehmen sei auf der Suche nach Grundstücken in landwirtschaftlichen und touristischen Gemeinden. Es seien bereits Projekte umgesetzt worden. Dabei habe man immer auf eine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden viel Wert gelegt. Sie wollen mit ihren Projekten zusätzliche Beherbergungsangebote schaffen. Diese Projekte würden sich zwischen Hotel und Ferienwohnung positionieren. Die Finanzierung ihrer Objekte würde immer mit Eigenkapital stattfinden. Teilweise sei das Unternehmen selbst Investor, teilweise werden die Projekte aber durch andere Investoren mitfinanziert. Der Reiz für diese Investoren zur Kapitalanlage sei das Nutzungsrecht des eigenen Chalets. Dieses Nutzungsrecht sei auf maximal drei Wochen im Sommer und drei Wochen im Winter begrenzt. Die APG habe Interesse an warmen Betten und nicht an Zweitwohnsitzen. Jedoch verfolge die APG eine Kombination von Ferienwohnungsnutzung und Vermietung an ständig wechselnde Gäste zur Finanzierung der Objekte. Bestandteil ihrer Konzepte sei auch immer eine eher gehobene regionale Gastronomie im Haus, die öffentlich zugänglich sei. DI Felix Schädler erläutert ein ähnliches Projekt, wie in Gaschurn vorgesehen ist, welches vor 10 Jahren in Oberstaufen Thalkirchdorf verwirklicht worden sei: Dorfhaus Chalets. Der Fokus sei auch hier auf hohem Wohnkomfort mit gewissen zusätzlichen Hotelleistungen gelegen. In Gaschurn sei ein ähnliches Chalet-Hotel geplant. Es seien hierüber bereits Verhandlungen mit Frau Sonja Sohler und dem Sporthotel Silvretta Montafon geführt worden. Man habe bereits mit Sonja Sohler einen Optionsvertrag abgeschlossen. Es solle ein Restaurant mit 90 Sitzplätzen und einer Sonnenterrasse Richtung Süden und straßenseitig errichtet werden. Das Chalet-Hotel würde über 3 Junior-Chalets (Doppelzimmer) und 22 Chalets mit 60 bis 110 m² verfügen. Außerdem seien ein Wellnessbereich, ein SPA-Bereich und eine Tiefgarage mit 28 Stellplätzen geplant. DI Felix Schädler bringt den Anwesenden einen ersten Entwurf zur Kenntnis. Das Gebäude werde von der Straße abgerückt und der vorhandene Fußweg (Schule-Dorfstraße) an die talauswärtige Grundstücksgrenze verlegt. Die Verengung der Dorfstraße beim Heimatmuseum solle beibehalten aber für die Fußgänger optimaler gestaltet werden. Das Chalet-Hotel werde das Beherbergungsangebot sowie das gastronomische Angebot in Gaschurn ergänzen. Im künftigen Restaurant wolle man typische Gerichte aus der Region anbieten. DI Felix Schädler erläutert weiter, dass die APG von der Gemeinde Gaschurn, bevor das Projekt weiterentwickelt werde, eine grundsätzliche Aussage erhalten möchte, ob das Projekt in dieser Art und die eingeschränkte Nutzung der Chalets (drei Wochen im Sommer und drei Wochen im Winter durch die Eigentümer) befürwortet werde. Zudem wäre der angesprochene Fußweg sowohl im Flächenwidmungsplan als auch im Zuge der Umsetzung des ChaletHotels zu verlegen. Die APG verpflichte sich, sämtliche oben angeführten Punkte in die relevanten Vereinbarungen bzw. Verträge sowie in die Gemeinschaftsordnung aufzunehmen. Bei den Verhandlungen mit dem Sporthotel Silvretta Montafon habe man sich schnell geeinigt und fixiert, dass das Chalet-Hotel Gaschurn über das Sporthotel Silvretta Montafon bewirtschaftet werden soll. Es werde im Kaufvertrag für den Kauf der Fläche des Sporthotels Silvretta Montafon eine Klausel aufgenommen, welche das Sporthotel und das Chalet-Hotel Gaschurn aneinander binde. Dies werde gegenseitig für mind. 15 Jahre eingeräumt. Das Chalet-Hotel sei jedoch so aufgesetzt, dass es auch eigenständig betrieben werden könne. Die Gäste des Chalet-Hotels Gaschurn seien berechtigt, sämtliche Einrichtungen des SportNiederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 3/11 hotels zu nutzen. Das Sporthotel biete seinen Gästen ein gehobenes Restaurant mit max. 2 bis 3 Gerichten pro Abend. Gäste, die dieses Angebot nicht nutzen möchten, könnten genauso im Restaurant des Chalet-Hotels speisen. DI Felix Schädler bedankt sich abschließend für die Möglichkeit, das Chalet-Hotel Projekt vorzustellen. Der Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses GR Klaus Schröcker berichtet, dass dieses Projekt bereits im Ausschuss präsentiert worden sei. Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig das Projekt zu befürworten. Das Projekt sei gut geplant und würde nach Gaschurn passen. Hinsichtlich der Nutzung zu Ferienzwecken sollte die Gemeinde Gaschurn die Sicherheit erhalten, dass die Chalets – bis auf die dreiwöchige Nutzung der Chalets im Sommer und im Winter durch die Eigentümer – an ständig wechselnde Gäste vermietet werden und die Gemeinde somit weitere warme Betten erhalte. Das Projekt sei grundsätzlich äußerst positiv aufgenommen worden. DI Felix Schädler erläutert, dass das Chalet-Hotel im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft stehen werde. Das Restaurant bleibe sicherlich im Eigentum der APG. Die Umsetzung, vorausgesetzt der Zustimmung durch die Gemeinde, sei im Frühjahr 2015 geplant. Das Objekt solle dann bis Weihnachten 2016 fertiggestellt sein. Sollten innerhalb eines halben Jahres nicht alle raumplanungsrechtlichen Fragen geklärt und die Finanzierung sichergestellt werden können, sei das Projekt vermutlich nicht umsetzbar. Die Aufträge würden grundsätzlich an heimische Betriebe vergeben. Es sei außerdem geplant, das Chalet-Hotel während des ganzen Jahres zu betreiben. Dies könne jedoch noch nicht fixiert werden, weil das vom tatsächlichen Umsatz abhänge. GR Andrea Schönherr merkt an, dass das Apartmenthotel Laijola eine Ferienwohnungsnutzung lediglich für 3 Jahre erhalten habe und diese dann verlängert werden könne. Daher sollte die Bewilligung auch hier befristet werden. Man könne die Betriebe nicht unterschiedlich behandeln. Der Vorsitzende berichtet, dass hier möglicherweise die Vertragsraumordnung angewendet und die APG an gewisse Auflagen gebunden werden könnte. Ob und in wie fern eine Vertragsraumordnung angewendet werden könne, werde derzeit geprüft. Felix Schädler erläutert, dass es für die APG wichtig sei, dass die Bewilligung der Ferienwohnungsnutzung unbefristet erteilt werde. Nur so könne man auch Investoren für dieses Projekt begeistern, die seiner Erfahrung nach die Möglichkeit der Eigennutzung selten ausnutzen. Es wird einhellig festgelegt, dass das Projekt „Chalet-Hotel Gaschurn“ mit einer beschränkten Ferienwohnungsnutzung für 3 Wochen im Sommer und 3 Wochen im Winter und einem Restaurant grundsätzlich für positiv erachtet und dieses vorbehaltlich befürwortet wird. Es soll die Möglichkeit der Vertragsraumordnung geprüft und, sofern möglich, ein solcher Vertrag aufgesetzt werden. Grundsätzlich sind die für die endgültige Beschlussfassung notwendigen Unterlagen, das Projekt und die Nutzung (Gemeinschaftsverträge, Wegverlegung, Nutzung zu Ferienzwecken, …) betreffend, auszuarbeiten und vorzulegen, aber auch schon im Vorfeld mit den zuständigen Sachverständigen abzusprechen. Nach der neuerlichen Behandlung im Bau- und Raumplanungsausschuss soll das Projekt „Chalet-Hotel Gaschurn“ dann in der Gemeindevertretung nochmals behandelt werden. zu 4.: Grundverkauf in Partenen (GST-NR 299/1, GB Gaschurn) Der Vorsitzende berichtet, dass die vorgesehene Bildung von zwei Baugrundstücken auf der GST-NR 299/1, GB Gaschurn, zwar möglich sei, jedoch sowohl für die Gemeinde Gaschurn als auch die Käufer nicht optimal wäre. Deshalb habe der Vorsitzende mit Martina und Philipp Lechner, Rütler 43b, 6794 Partenen, Rücksprache gehalten. Der Vorsitzende schlägt vor, dass ihnen die gesamte Fläche zu denselben Konditionen wie bisher zum Kauf angeboten werden soll. Die Zufahrt zum künftigen Baugrundstück würde nun über die Gemeindestraße „Alte Schulstraße“ erfolgen. Eine separate Straßenfläche sei nicht nötig. Das Objekt Alte Schulstraße 7a, 6794 Partenen, der Gemeinde Gaschurn würde somit auch über genügend Abstand verfügen (ca. 4 Meter). Der Vorsitzende berichtet außerdem, dass die Grenze zum GST-NR 296, GB Gaschurn, richtigzustellen war, da diese im Kataster falsch dargestellt worden sei. Die Grenzbereinigung sei bereits umgesetzt worden, die restlichen Vermessungsarbeiten seien vorerst eingestellt worden. Der Gemeindevorstand habe sich Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 4/11 bereits mit der beabsichtigten Grundteilung auseinander gesetzt und stimme dieser, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Grundverkaufs durch die Gemeindevertretung, zu. Vize-Bgm. Thomas Riegler erklärt sich für befangen. Es wird einstimmig beschlossen, dass die noch zu bildende Baugrundstücksfläche im Ausmaß von ca. 870 m² an Martina und Philipp Lechner, Rütler 43b, 6794 Partenen, um EUR 95, 00 pro m² verkauft wird. Die Zufahrt zum künftigen Grundstück erfolgt über die Gemeindestraße „Alte Schulstraße“. Dies wird im Rahmen eines Dienstbarkeitsvertrages mit Martina und Philipp Lechner sichergestellt. Die Hauszufahrt ist durch Martina und Philipp Lechner selbst sicherzustellen. Die Vermessungskosten werden von der Gemeinde Gaschurn getragen. zu 5.: Kaufansuchen Oskar Josef Kaufmann, Oberfeldstraße 16, 6811 Göfis Der Vorsitzende berichtet, dass in der 35. Gemeindevertretungssitzung am 13.11.2013 das Kaufansuchen von Petra Wachter, Unteres Vand 129f, 6793 Gaschurn, behandelt und genehmigt worden sei. Nachdem die Vermessungsurkunden zur notwendigen Grundteilung bei der Gemeinde Gaschurn eingereicht worden seien, wurde festgestellt, dass anstelle von Petra Wachter deren Onkel Oskar Josef Kaurmann, Oberfeldstraße 16, 6811 Göfis, die Teilfläche des GST-NR 1755/7, GB Gaschurn, erwerben möchte. Der Gemeindevorstand habe die Grundteilung bereits behandelt und – vorbehaltlich der Genehmigung des Verkaufs an Oskar Josef Kaufmann durch die Gemeindevertretung – genehmigt. Die Teilfläche des GST-NR 1755/7, GB Gaschurn, im Ausmaß von 123 m² soll dem GST-NR 1755/5, GB Gaschurn, welches bereits im Eigentum von Herrn Kaufmann ist, zugeschlagen werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Verkauf der Teilfläche 1 des GST-NR 1755/7, GB Gaschurn, im Ausmaß von 123 m² gemäß Vermessungsurkunde der Vermessung Markowski Straka ZT GmbH vom 05.05.2014, GZ: 19.164/14, an Herrn Oskar Josef Kaufmann, Oberfeldstraße 16, 6811 Götzis, um EUR 60, 00 pro m² zu genehmigen. Für die Gemeinde Gaschurn dürfen dafür keine Kosten anfallen (z. B. für die Einverleibung in das Grundbuch, Vermessung usw.). Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Schenkungsvertrag zwischen Johann Büsch, Silvrettastraße 73, 6794 Partenen, und der Gemeinde Gaschurn als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass der am 30.01.2014 genehmigte Schenkungsvertrag zwischen Johann Büsch, Silvrettastraße 73, 6794 Partenen, und der Gemeinde Gaschurn als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, beim Grundbuch Montafon zur Einverleibung eingebracht worden sei. Das Grundbuch Montafon habe den Antrag auf Einverleibung jedoch abgelehnt, da die bereits übergebene Teilfläche im Ausmaß von 37 m² von GST-NR 317/2, GB Gaschurn, nicht als „Öffentliches Gut“ gewidmet sei. Es sei daher diese Widmung zu beschließen, damit der Vertrag entsprechend in das Grundbuch einverleibt werden könne. Die Widmung der bereits übergebenen Teilfläche 1 im Ausmaß von 37 m² von GST-NR 317/2, GB Gaschurn, an das GST-NR 3429, GB Gaschurn, gemäß Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Markowski Straka ZT GmbH als „Öffentliches Gut“ wird einstimmig beschlossen. zu 7.: Bau- und Investitionsplan 2015-2021 Der Vorsitzende berichtet, dass er sich im und mit dem Vorarlberger Gemeindeverband zusammen sowie mit dem damaligen Clubobmann NR Karlheinz Kopf dafür eingesetzt habe, dass die bisher vorgeschriebenen Umsetzungsfristen für Abwasserbeseitigungsanlagen verlängert werden. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung habe sich nun mit den betroffenen Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Gaschurn, in Verbindung gesetzt und ermögliche diesen nun die Fertigstellung der Kanalprojekte bis spätestens 2021. Daher sei nun ein neuer Bau- und Investitionsplan zu genehmigen und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vorzulegen. Der Bau- und Investitionsplan 2015-2021 Kanalisation wird den AnwesenNiederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 5/11 den zur Kenntnis gebracht. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe den neuen Plan bereits behandelt und empfehle diesen wie vorliegend. Der Bau- und Investitionsplan 2015-2021 Kanalisation wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 8.: Umwidmungsansuchen Regina Wittwer und Franz Wittwer, Sprisaloch 126a, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ und eine „Verkehrsfläche“ sowie Anpassung des „Roten Punktes“ auf den GST-NRN 1547, 1546, 1549/1, .388, 1550/5 und 1550/6, GB Gaschurn Bgm. Martin Netzer, MSc, bringt den Anwesenden die beabsichtigte Umwidmung anhand von Orthofotos und Flächenwidmungsplänen (Pläne vom 21.07.2014) zur Kenntnis und berichtet, dass Regina und Franz Wittwer, Sprisaloch 126a, 6793 Gaschurn, beabsichtigen auf GST-NR 1549/1, GB Gaschurn, eine Doppelgarage zu errichten. Es solle nun zu diesem Zweck das GST-NR 1549/1, GB Gaschurn, in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden. In diesem Zuge solle aufgrund des Planungsgespräches mit Frau und Herrn Wittwer und Herrn DI Ulrich Grasmugg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, aber auch aufgrund der Stellungnahme von DI Herbert Bork, Stadtland, auch die nähere Umgebung in die Umwidmung miteinbezogen werden. Die Stellungnahme von DI Herbert Bork, Stadtland, wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Es sollen Teilflächen der GST-NRN 1547, 1546, 1549/1 und .338, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 1.159 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet und der bestehenden „Rote Punkt“ angepasst werden. Außerdem sollen Teilflächen der GST-NRN 1549/1, 1550/5 und 1550/6, GB Gaschurn, im Ausmaß von insgesamt ca. 369 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in eine „Verkehrsfläche“ umgewidmet werden. Diese Verkehrsfläche begrenze somit die Baufläche. Im Räumlichen Entwicklungskonzept sei dieser Bereich als Siedlungsweiler ausgewiesen. Der Vorsitzende erläutert, dass durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchgeführt worden sei. Gemäß abschließender Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Natur- und Umweltschutz, seien durch die geplanten Umwidmungen voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Nun sei der vorliegende Entwurf des geänderten Flächenwidmungsplanes und die Auflage des Entwurfs sowie des Ergebnisses des UEP-Verfahrens zur öffentlichen Einsicht zu genehmigen. Nach dieser Auflage sei die Umwidmung erneut von der Gemeindevertretung zu behandeln. Vize-Bgm. Thomas Riegler übernimmt zur Behandlung des Tagesordnungspunktes 8 den Vorsitz, da sich Bgm. Martin Netzer, MSc, für befangen erklärt. Ebenso erklärt sich auch Gerhard Saler für befangen. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die Umwidmung am 03.09.2014 behandelt habe. Aufgrund dessen, dass die Umwidmung von sämtlichen Sachverständigen positiv beurteilt worden sei, habe der Bau- und Raumplanungsausschuss der Umwidmung zugestimmt und empfehle der Gemeindevertretung die Genehmigung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Entwurf des geänderten Flächenwidmungsplanes und die Auflage des Entwurfs sowie des Ergebnisses des UEP-Verfahrens zur öffentlichen Einsicht zu genehmigen. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. Bgm. Martin Netzer, MSc, übernimmt wieder den Vorsitz. zu 9.: Umwidmungsansuchen Vorarlberger Illwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Freifläche Sondergebiet Garage“ und „forstwirtschaftlich genutzte Fläche“ in „Freifläche Sondergebiet Garage“, „Freifläche Sondergebiet Garagenvorplatz“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ (Trominier) Der Vorsitzende berichtet, dass es sich bei dieser Umwidmung um den Bereich Trominier handle und auch hier der Entwurf des geänderten Flächenwidmungsplanes und die Auflage Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 6/11 des Entwurfs sowie des Ergebnisses des UEP-Verfahrens zur öffentlichen Einsicht zu genehmigen wäre. Nach dieser Auflage werde auch diese Umwidmung erneut von der Gemeindevertretung behandelt. Es sei diese Umwidmung bereits 2007 von der Gemeindevertretung behandelt, jedoch der beabsichtige Garagenbau nicht umgesetzt worden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die beabsichtigte Umwidmung anhand eines Flächenwidmungsplanes (Raumplanung DI Georg Rauch, Juli 2014) zur Kenntnis. Die Vorarlberger Illwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, beabsichtige, auf den GST-NRN 3246/2, 3268/2 und 3266/6, GB Gaschurn, die ehemalige Freiluftschaltanlage Trominier in Garagen für die Unterbringung von Fahrzeugen umzubauen. Zu diesem Zweck sollen Teilflächen der GSTNRN .690, 3246/2, 3266/6 und 3268/2, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Freifläche Sondergebiet Garage“ und „forstwirtschaftlich genutzte Fläche“ in „Freifläche Sondergebiet Garage“, „Freifläche Sondergebiet Garagenvorplatz“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ umgewidmet werden. Es sei durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchgeführt worden. Laut abschließender Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Natur- und Umweltschutz, welche den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird, seien durch die geplante Umwidmung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Der Stand Montafon Forstfonds (Anrainer) habe der Umwidmung zugestimmt. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Entwurf des geänderten Flächenwidmungsplanes und die Auflage des Entwurfs sowie des Ergebnisses des UEP-Verfahrens zur öffentlichen Einsicht zu genehmigen. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 10.: Schneeräumung Gaschurn-Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass sämtliche Schneeräumer aus der Gemeinde zu einer Besprechung eingeladen worden seien. Man habe besprochen, wie einige Dinge optimiert werden können, und habe auch die Schneeräumstrecken neu eingeteilt, sodass sich diese mit der Salz- und Splittstreuung und der Kapazität der einzelnen Schneeräumer optimal umsetzen lasse. Der Plan zu den neuen Schneeräumstrecken wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Es seien daraufhin von der Heinrich Tschofen Transporte GmbH, Herrn Alexander Wittwer, Herrn Steven Prehl und Herrn Rainer Wachter Angebote zur Schneeräumung abgegeben worden. Die Angebotszusammenstellung wird den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Man habe mit den Schneeräumern bei der gemeinsamen Besprechung am 13.08.2014 besprochen, dass die bisherigen Preise nach dem Transportkostenindex indexiert werden und auch weiterhin nach diesem Index angepasst werden sollen. GR Klaus Schröcker berichtet, dass die Schneeräumungsangebote bereits vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden seien. Den Kosten für die Montage der Schneeketten, welche die Heinrich Tschofen Transporte GmbH angeführt habe, habe der Bau- und Raumplanungsausschuss nicht zugestimmt. Ansonsten empfehle der Bau- und Raumplanungsausschuss die Beauftragung wie vom Vorsitzenden ausgeführt für die nächsten fünf Jahre. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Aufträge für fünf anstelle für bisher drei Jahre vergeben werden sollten. Dies sei für die einzelnen Schneeräumer von Vorteil, gerade wenn Investitionen zu tätigen seien. Außerdem solle jedem Schneeräumer wieder eine Bereitstellungspauschale zugesichert werden. Die Lieferscheine seien durch die Schneeräumer wöchentlich bei Bauamtsleiter Josef Schönherr abzugeben und gegenzeichnen zu lassen. KR Dieter Lang möchte wissen, wie die Aufteilung der Salz- und Splittstreustrecken zustande gekommen ist. Dies sei weder von der Gemeindevertretung beschlossen worden, noch habe man die Bevölkerung darüber entscheiden lassen. Der Vorsitzende berichtet, dass die Straßen in den Bereichen Winkel, Unteres Vand, Oberes Vand, Gundalatscherberg, Rifa und Außerbofa gesalzen werden. Die Salzstreuung sei während des letzten Winters getestet worden und werde nun weitergeführt. In Partenen komme keine Salzstreuung zur Anwendung, lediglich bei bestimmten Abschnitten bzw. Witterungsverhältnissen werde, sofern dies notwendig ist, Salz gestreut. Die Entscheidung, in welchen Bereichen die Salz- bzw. die Splittstreuung angewendet wird, habe der Straßenerhalter zu treffen und auch zu verantworten. Dies sei im Straßengesetz fixiert und könne daher auch nicht durch die Bevölkerung entschieden werden. Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 7/11 KR Dieter Lang vertritt die Meinung, dass über derartige Dinge die Bevölkerung befragt werden sollte. Für ihn sei diese Entscheidung willkürlich zu Stande gekommen. Der Vorsitzende entgegnet dem, dass der Straßenerhalter für die Sicherheit zuständig sei und hierfür auch hafte. Man habe sich daher für die präsentierte Aufteilung entschieden. Sollte jemand eine andere Lösung vorschlagen wollen, so solle er diese vorlegen, damit die Gemeindevertretung dann darüber befinden könne. Es sei dabei aber auch die Verantwortung des Straßenerhalters zu berücksichtigen. Der Vorsitzende werde versuchen, dass bei der nächsten Gemeindevertretungssitzung die rechtliche Situation und die Verantwortung des Straßenerhalters durch eine fachkundige Person erläutert werden. Es solle nun aber die Vergabe für die Schneeräumung für fünf Jahre beschlossen werden. KR Dieter Lang ist der Meinung, dass die Schneeräumung lediglich für drei Jahre vergeben werden sollte. Sollten Probleme oder Schwierigkeiten entstehen, sei die Beauftragung nach drei Jahren beendet. Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Beauftragung zunächst für die nächsten drei Jahre erfolge. Sollten in diesem Zeitraum keine Probleme mit den beauftragten Firmen auftreten, verlängere sich die Dauer automatisch auf insgesamt fünf Jahre. Die Heinrich Tschofen Transporte GmbH, Alexander Wittwer, Steven Prehl sowie Rainer Wachter werden einstimmig für drei Jahre mit der Schneeräumung in Gaschurn-Partenen gemäß Schneeräumstreckenplan vom 24.09.2014 beauftragt. Sollten sich bis Ende der Wintersaison 2016/17 keine Probleme oder Auseinandersetzungen ergeben und die Schneeräumung zur vollsten Zufriedenheit erledigt werden, verlängert sich der Auftrag für weitere zwei Wintersaisonen. Die derzeitigen Schneeräumpreise werden nach dem Transportkostenindex indexiert. Außerdem wird jedem Schneeräumer eine Bereitstellungspauschale zugesichert, welche ebenfalls nach dem Transportkostenindex erhöht wird. Den zusätzlichen Kosten für die Montage der Schneeketten, welche die Heinrich Tschofen Transporte GmbH angeführt hat, wird nicht zugestimmt. Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Salz- bzw. Splittstreuung bei einer der nächsten Gemeindevertretungssitzung behandelt wird, jedoch sei hierfür seitens KR Dieter Lang ein entsprechender Vorschlag zur Aufteilung der Strecken vorzulegen. Dabei sei auch die rechtliche Sicherheit zu berücksichtigen. zu 11.: Grundabtausch mit Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen, und Zufahrt Vendulaweg Der Vorsitzende berichtet, dass diese Angelegenheit bereits am 28.03.2012 von der Gemeindevertretung behandelt worden sei. Es sei ein Tausch-, Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen Maria Schöpf, Michaela Scheucher, Helene Wakolbinger und der Gemeinde Gaschurn abgeschlossen worden, welcher jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Die Markowski Straka ZT GmbH habe einen Vermessungsplan ausgearbeitet, wie eine Straße und die vertraglich fixierten Grundteilungen umgesetzt werden könne, welchem die Masse der betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich zugestimmt haben. Es wäre beabsichtigt, eine Straßengenossenschaft für die Zufahrt Vendulaweg zu gründen. Somit würden alle Grundeigentümer bzw. Genossenschaftsmitglieder über eine Zufahrt verfügen. Im Zuge der Vermessungsarbeiten habe Albert Schöpf jedoch die Gemeinde Gaschurn darauf hingewiesen, dass die neu eingeplante Grundstücksgrenze zwischen GST-NR 352/3, GB Gaschurn, und GSTNR 325/1, GB Gaschurn, nicht mit der damaligen Grundstücksgrenze gemäß Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Peter Bischofberger, GZ: 7490/1992/b, übereinstimme. Würde nun die damalige Grenze gezogen werden, würde sich für die Gemeinde Gaschurn nur eine relativ kleine Restfläche der GST-NR 325/1, GB Gaschurn, ergeben, welche nur eingeschränkt genutzt werden könne. Die GST-NRN .81/1 und 325/3, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von 520 m² befinden sich derzeit im Eigentum von Herrn Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen. Die Gemeinde Gaschurn sei Eigentümerin der GST-NRN 258/2 und .669, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von 1.294 m² im Bereich Tirolerhof in Partenen. Diese Grundstücke würden sich in der roten und gelben Gefahrenzone befinden. Es bestehe nun die Möglichkeit, dass die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Gaschurn mit den Grundstücken im Eigentum von Albert Schöpf getauscht werden. Somit würde die Gemeinde Gaschurn als auch Albert Schöpf über eine vernünftig nutzbare Fläche verfügen. Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 8/11 Vize-Bgm. Thomas Riegler ist der Meinung, dass zuerst die Kosten für die Errichtung der Zufahrt inkl. dem Versetzen der Mauer der Turn- und Sportgemeinde Ailingen e. V. erhoben und präsentiert werden sollten. Außerdem sollte eine Schätzung der Grundstücke der Gemeinde Gaschurn sowie der Grundstücke von Albert Schöpf vorliegen. Erst so könne die Situation entsprechend bewertet und ein Beschluss gefasst werden. Der Vorsitzende berichtet, dass alle Nutznießer der Straße ihre Flächen in die Straßengenossenschaft einbringen würden und diese Zufahrt auch gemeinsam zu finanzieren wäre. Nach kurzer Diskussion wird einhellig festgelegt, dass die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen (Schätzung der Grundstücke, Kalkulation der Straßenkosten etc.) erhoben werden und der Gemeindevertretung vorgelegt werden, damit dieser Punkt entsprechend behandelt werden kann. Der Tausch-, Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen Maria Schöpf, Michaela Scheucher, Helene Wakolbinger und der Gemeinde Gaschurn soll ebenso vorgelegt werden. zu 12.: Apartmenthotel Laijola I, II und III Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Gaschurn per E-Mail vom 05.09.2014 von den MiteigentümerInnen des Apartmenthotels Laijola I, II und III informiert worden sei, dass diese ihre Appartements nicht mehr über Herrn Frans Diks vermarkten möchten. Es sei nun vorgesehen, dass Herr Diks seine Wohneinheiten selber vermietet und das Restaurant selbständig führt. Die restlichen Appartements sollen durch eine eigene Appart Laijola GmbH vermietet werden. Die Gemeindevertretung habe die Bewilligung gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz des Raumplanungsgesetzes für das Projekt Laijola II und das Projekt Laijola III unter den Bedingungen und Auflagen mit einer antragsgemäßen Eigennutzung von drei Wochen im Sommer und drei Wochen im Winter erteilt. Dieselbe Bewilligung sei durch den Gemeindevorstand für das Projekt Laijola I befristet auf die Dauer von drei Jahren unter diversen Bedingungen erteilt worden. Eine Bedingung des Gemeindevorstandes sei, dass das Apartmenthotel Laijola I, II und III als Gesamtprojekt zu betrachten und auch in diesem Sinne weiterzuführen sei. Mit der nun geplanten Vorgehensweise werde das Apartmenthotel Laijola I, II und III jedoch nicht mehr als Gesamtprojekt weitergeführt. Der Vorsitzende informiert weiter, dass eine Besprechung mit Herrn Diks sowie zwei gemeinsame Besprechung mit VertreterInnen der MiteigentümerInnen stattgefunden haben. Es sei sämtlichen Parteien mitgeteilt worden, dass das Apartmenthotel Laijola I, II und III als Gesamtprojekt zu führen ist. Diese Bedingung sei eine Grundvoraussetzung zur Erteilung der Bewilligung nach dem Raumplanungsgesetz gewesen und von dieser sollte auch nicht abgewichen werden, so der Vorsitzende. Es wird einstimmig beschlossen, dass das Apartmenthotel Laijola I, II und III als Gesamtprojekt zu betrachten und in diesem Sinne weiterzuführen ist. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Bewilligungen nach § 16 des Raumplanungsgesetzes. Sollte diese Bedingung nicht eingehalten werden, ist mit dem Verlust der Bewilligung zu rechnen. zu 13.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 41. Gemeindevertretungssitzung (öffentlich) wird einstimmig genehmigt. Philipp Dona berichtet, dass er mit der Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 41. Gemeindevertretungssitzung teilweise nicht einverstanden sei. Er werde seine Einwände an die Schriftführerin übermitteln, sodass diese bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung präsentiert und über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils befunden werden kann. zu 14.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Am 26. September 2014 habe der Familiensporttag in Gaschurn stattgefunden. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern, vor allem aber bei Manfred Rudigier für die Organisation. Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 9/11  Mit der Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Schulstraße Gaschurn habe man begonnen. Am 01.10.2014 werden die Spielgeräte angeliefert.  Am 01.10.2014 würde ein Workshop zum Leader Projekt „Offene Jugendarbeit Montafon“ stattfinden, an welchem von jeder Gemeinde im Montafon je zwei Gemeindevertreter teilnehmen sollten.  Die Öffnungszeiten des Bauhofes und Altstoffsammelzentrums Hochmontafon seien abgeändert und vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden. Die Öffnungszeiten würden sich ab 01.12.2014 wie folgt ändern:  Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr  Freitag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr  Samstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr  Die nächste Beiratssitzung der Gemeindeimmobiliengesellschaft werde voraussichtlich am 23. Oktober 2014 stattfinden.  Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft habe der Prüfung und Kommissionierung des Gefahrenzonenplanes ILL Gaschurn zugestimmt und den Plan genehmigt.  Das Projekt Steinschlagschutznetz Außerbacherwald sei mit Bescheid vom 07.08.2014 genehmigt worden. Die Bauarbeiten haben gerade begonnen.  Die Vorarlberger Illwerke AG wollte die Anschlüsse an die Valschavielbachbeileitung lösen. Dies habe zu einigem Unmut geführt. Es habe eine Besprechung hinsichtlich der Privatwasserentnahme aus der Valschavielbachbeileitung als auch hinsichtlich der Löschwasserentnahme mit der Vorarlberger Illwerke AG stattgefunden. Die Löschwasserversorgung sei wieder gewährleistet. Man sei auf einem guten Weg, eine Lösung zu finden.  Im Bauhof und Altstoffsammelzentrum Hochmontafon seien zwei Stellen zum Betrieb des Altstoffsammelzentrums ausgeschrieben worden. Außerdem sei eine Stelle im Gemeindeamt ausgeschrieben worden. Das Stundenausmaß von Elisabeth Burger werde verringert, weshalb eine Nachbesetzung notwendig sei.  Die Wohnung Top 10 im Objekt Dorfstraße 3, 6793 Gaschurn, werde ab Jänner frei und stehe dann wieder zur Miete zur Verfügung. Die Wohnung Top 2 im Objekt Schulstraße 77, 6794 Partenen, sei während der Sommermonate saniert worden und stehe ab sofort zur Miete zur Verfügung.  Hinsichtlich der Ausstände habe man einiges abarbeiten können. Bei der nächsten Gemeindevertretungssitzung werde der aktuelle Stand präsentiert.  Die Erhöhung der Beteiligung an der Biomasse-Heizwerk GmbH und an der Biomasse-Heizwerk GmbH & Co KG sei von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden.  Der Nachtragsvoranschlag von EUR 300.000, 00 sei ebenso von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden.  Es habe eine Besprechung mit der Vorarlberger Illwerke AG hinsichtlich des Fernwärmeprojektes Gaschurn-Partenen stattgefunden. Die Besprechung sei gut verlaufen und man hoffe, das Projekt bald fortsetzen zu können. Sobald konkrete Informationen vorliegen werde das Projekt der Gemeindevertretung vorgelegt. zu 15.: Allfälliges  KR Dieter Lang berichtet, dass bei der Zusammenstellung der Gemeindewahlbehörde zur Landtagswahl am 21. September 2014 fälschlicherweise kein Mitglied der FPÖ dem Wahlsprengel II – Partenen zugeteilt worden sei. Die Zusammensetzung der Wahlkommission sei an der Anschlagtafel veröffentlicht worden. Adolf Felder habe eine Einladung zu einer Sitzung der Gemeindewahlbehörde erhalten. In der neuen Gemeindewahlbehörde, welche danach zusammengesetzt wurde, sei er jedoch nicht mehr Mitglied gewesen. Normalerweise habe man in der konstituierenden Sitzung fixiert, dass Roswitha Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 10/11 Schoder für die FPÖ im Wahlsprengel II - Partenen ist. Die konstituierende Sitzung habe aber erst vor der Wahl stattgefunden. Seiner Bitte, dass Roswitha Schoder in den Wahlsprengel II versetzt wird, sei man nicht nachgekommen. Er habe dann um die Niederschrift über die erste Sitzung der Gemeindewahlbehörde gebeten, welche er auch erhalten habe. Er finde diese Vorgehensweise jedoch nicht in Ordnung. Der Vorsitzende berichtet, dass vor der Zusammenstellung der „neuen“ Gemeindewahlbehörde eine Sitzung mit der „alten“ Gemeindewahlbehörde durchzuführen sei, bei welcher die Wahlsprengel, Wahlzeiten, Verbotszonen etc. fixiert werden. Hierfür gäbe es einen eigenen Leitfaden und einen genauen Terminplan, der vorgegeben sei. Wer in der Gemeindewahlbehörde sei, sei nicht in dieser Sitzung oder von der Gemeindewahlbehörde festzulegen sondern durch die jeweilige Landespartei. Eine Änderung der Zuteilung hätte somit durch die Partei bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden sollen. Der Gemeindewahlleiter könne dies nicht ändern und weist den Vorwurf entschieden zurück.  Ludwig Wachter erkundigt sich, ob die Silvretta Montafon Bergbahnen AG eine Pacht für die Benützung der Parkplätze bei der Versettlabahn bezahle. Der Vorsitzende antwortet, dass die Silvretta Montafon Bergbahnen AG derzeit keine Pacht für die Benützung der Parkplätze bezahle. Dies werde jedoch schon lange so gehandhabt und sollte kurz vor Abschluss der Talabfahrtsverhandlungen nicht diskutiert werden.  Ludwig Wachter erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bei der Wasserversorgung Gundalatscherberg. Der Vorsitzende berichtet, dass das Projekt gerade fertig ausgearbeitet werde. Die Agrargemeinschaft Versettla habe zwischenzeitlich dem neuen Standort des Hochbehälters zugestimmt. Die einzige Forderung der Agrargemeinschaft Versettla sei, dass die Gemeinde im Bereich des Bildstocks in der Kehre unterhalb der Mittelstation einen Steinbrunnen und die Wasserleitung zu diesem errichtet und das Wasser kostenlos zu Verfügung stelle. Die Betreuung des Brunnens werde durch die Agrargemeinschaft Mittelmaisäß sichergestellt. Dieser Forderung sei zugestimmt worden, weil dieser Brunnen auch für Wanderer attraktiv sei. Demnächst werden die Pläne bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Genehmigung eingereicht.  Mag. (FH) Ruth Tschofen berichtet, dass es für die Kinder im Montafon im Rahmen des BergePLUS Programms zusätzliche Angebote gebe. Diese Möglichkeit solle man sich überlegen. Der Vorsitzende schlägt vor, dass dieses Thema im Familienausschuss behandelt wird.  GR Andrea Schönherr erkundigt sich, ob die Personen, welche den Jugendraum in Gaschurn beschädigt haben, für den Schaden herangezogen wurden und wie die weiteren Schritte sind. Der Vorsitzende berichtet, dass am 01.10.2014 ein Workshop mit Monika Valentin, Stand Montafon, stattfinden werde. Danach werde man mit dem Bauhofpersonal versuchen, den Jugendraum wieder herzurichten. Es sei nicht bekannt, wer für die Schäden im Jugendraum verantwortlich sei. Ende: 23:49 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Annette Bergauer Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_42_GV_Sitzung.doc Seite 11/11