20141211_GVE044

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:42
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2014-12-11
Erscheinungsdatum 2014-12-11
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 18. Dezember 2014 AZ: 004-1/44/2014 BearbeiterIn: Annette Bergauer annette.bergauer@gaschurn.at Niederschrift über die 44. Gemeindevertretungssitzung am 11.12.2014 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, Mag. (FH) Ruth Tschofen, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Philipp Dona, Markus Wittwer, Artur Pfeifer (ab 19:37 Uhr), Walter Lechleitner, Kurt Klehenz; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Andrea Schönherr, KR Dieter Lang, Alexander Hechenberger, Roswitha Schoder, Bruno Hilbrand, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, DI (FH) Markus Durig, Joachim Hammer, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Mag. Christian Wittwer, Harald Fitz, Markus Metzler; Schriftführerin: Annette Bergauer Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Christa Felbermayer, Innere Gosta 17b, 6793 Gaschurn 4) Montafon Tourismus 5) Fernwärme Gaschurn-Partenen 6) Voranschlag 2015 7) Gästetaxeverordnung 8) Tourismusbeiträgeverordnung 9) Abfallgebührenverordnung 10) Abfuhrverordnung Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc 1/14 11) Kanalordnung 12) Wasserleitungsordnung 13) Friedhofsgebührenverordnung 14) Friedhofsordnung 15) Hundeabgabe-Verordnung 16) Grundkauf bzw. –tausch Silvretta Montafon Sporthotel GmbH, Dorfstraße 11b, 6793 Gaschurn, für das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn 17) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 18) Allfälliges 19) Ausstände (nicht öffentlich) 20) Beschneite Talabfahrt (nicht öffentlich) zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte:  Nachbesetzung aufgrund Mandatsverzicht von Markus Metzler, Walgaustraße 169, 6713 Ludesch  Außerbacherwald SSS - Finanzierungsschlüssel Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. Zudem setzt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 19 von der Tagesordnung ab. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Die nächste Beiratssitzung der Gemeindeimmobiliengesellschaft wird am 17.12.2014 stattfinden.  Die Beschwerde von Karl-Heinz Schmid gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz hinsichtlich der Abwasserbeseitigungsanlage im Bereich Trantrauas sei vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg als unzulässig zurückgewiesen worden. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz sei somit rechtskräftig.  Die mündliche Verhandlung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zum Projekt „Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa“ habe mittlerweile stattgefunden.  Das Projekt „Abwasserbeseitigungsanlage Bielerhöhe Partenen“ sei abgeschlossen.  Die Gemeinde Gaschurn habe beabsichtigt die Kanalleitung von Nikolaus Lorenzin, Pfanges 89c, 6793 Gaschurn, auf dem GST-NR 3433, GB Gaschurn, zu übernehmen. Dies werde jedoch aufgrund der technischen Voraussetzungen der Leitung nicht durchgeführt. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 2/14  Am 22.11.2014 habe der diesjährige Hüttenhock gutbesucht im Explorer Hotel stattgefunden.  Am 14.07.2015 feiere man „150 Jahre Erstbesteigung Piz Buin“. Diesbezüglich würden während des ganzen Jahres diverse Veranstaltungen durchgeführt werden. Es gebe auch ein Gesamtprojekt mit dem Engadin und dem Paznaun.  Die Gemeinde Gaschurn sei als „Österreichisches Wanderdorf“ zertifiziert worden. Die Gemeinde Gaschurn sei derzeit die einzige zertifizierte Gemeinde im Montafon. Der Landschaftspfad Gaschurn-Partenen-Galtür und das Vitalzentrum Felbermayer seien ebenfalls zertifiziert worden. Besonders stolz sei der Vorsitzende darauf, dass die Begutachtung erfolgt sei, ohne dass die Gemeinde davon gewusst habe und quasi der „Normalzustand“ die Qualitätskriterien erfüllt habe.  Von Jänner bis Mai würden einige Workshops zur Lokalen Entwicklungsstrategie 2020 stattfinden. Es sollen dabei die EU-Förderungen erläutert und Projekte aufgegriffen werden.  Bis 19.12.2014 könne beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Stellungnahme eingebracht werden, ob ein Grund vorliege, weshalb ein UVP-Verfahren zum Projekt „Wiederverleihung der Wasserbenutzungsrechte“ der Vorarlberger Illwerke AG durchgeführt werden sollte.  Am 09.12.2014 habe die diesjährige Winterbesprechung stattgefunden.  Am 10.11.2014 habe ein Gespräch zwischen allen Bürgermeistern des Montafons und den Vorständen der Vorarlberger Illwerke AG stattgefunden.  Die Präsentation des Wohnbauprojektes Goldivor werde am 15.12.2014 stattfinden.  Die Fahrpläne der MBS Bus seien optimiert worden. Es würden nun zusätzliche Busse von Schruns nach Partenen fahren, damit die Schüler auch am Nachmittag ein besseres Angebot nutzen könnten.  Der Weltcup Montafon werde vom 18.12.2014 bis 19.12.2014 stattfinden. zu 3.: Umwidmungsansuchen Christa Felbermayer, Innere Gosta 17b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass Katharina Felbermayer und Simon Konzett, Dorfstraße 20, 6793 Gaschurn, beabsichtigen, auf dem GST-NR 2326/1, GB Gaschurn, ein Wohnhaus zu errichtet. Aufgrund dessen habe Christa Felbermayer, Innere Gosta 17b, 6793 Gaschurn, um Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 2326/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 560 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ angesucht. Der Plan Nr. 5/2014/05 vom 06.11.2014 zur geplanten Umwidmung wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Anrainer bzw. Betroffenen seien mit Schreiben vom 30.10.2014 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt und ihnen die Gelegenheit geboten worden, bis 10.11.2014 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung einzubringen. Es sei durch Frieda Fleisch, Innere Gosta 17c, 6793 Gaschurn, und Bettina Fleisch, Kanalstrasse 41, 9464 Rüthi, Schweiz, eine Stellungnahme abgegeben worden, welche den Anwesenden zur Kenntnis gebracht werden. Frieda Fleisch sowie Bettina Fleisch würden einer Umwidmung nur zustimmen, wenn ihre Grundstücke in diesem Bereich ebenfalls als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet werden. Solch eine Bedingung könne nicht gestellt werden. Für eine Umwidmung sei seitens der Grundeigentümer ein entsprechender Antrag einzubringen. Das Umwidmungsansuchen werde dann entsprechend behandelt. Der Vorsitzende berichtet weiter, dass der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gebeten worden sei. Aus der Sicht des wildbach- und lawinentechnischen Sachverständigen könne der beantragten Umwidmung zugestimmt werden. Im Zuge des Bauverfahrens würden seitens des wildNiederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 3/14 bachtechnischen Sachverständigen die entsprechenden Auflagen zum Schutz eines Wohngebäudes vorgebracht werden. Die Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Ebenso sei die Geologin Mag. Barbara Ess, Amt der Vorarlberger Landesregierung, um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gebeten worden, welche den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird. Es könne aus geologischer Sicht festgestellt werden, dass eine Umwidmung bei Berücksichtigung von Auflagen hinsichtlich Steinschlagschutz möglich ist. Eine Umwelterheblichkeitsprüfung sei nicht durchzuführen gewesen. Der Vorsitzende erläutert aufgrund einer Nachfrage, dass im Rahmen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) diverse Grenzen gezogen worden seien. Man habe bei der Erstellung des REK bewusst keine Siedlungsgrenzen gezogen. Es sei richtig, dass in einem Erstentwurf des REK Siedlungsgrenzen vorhanden gewesen seien, diese seien jedoch wieder entfernt worden, damit sich die Gemeinde in der Gestaltungsmöglichkeit nicht unnötig einschränke und Spielräume erhalte. Bei der geplanten Umwidmung von Christa Felbermayer handle es sich um eine Anschlusswidmung. Es sei keine Grenze vorhanden und die Umwidmung widerspreche nicht dem REK, weshalb diese auch befürwortet werden könne. Die bestehenden Flächen, welche im REK ausgewiesen seien, seien nicht als Grenzen zu verstehen. GR Andrea Schönherr erkundigt sich, ob eine Stellungnahme zur Umwidmung von DI Ulrich Grasmugg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, vorliege, da die Umwidmung ihrer Meinung nach nicht mit dem REK übereinstimme. Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass die Umwidmung als auch das Bauvorhaben mit DI Ulrich Grasmugg, Markus Felbermayer und GR Klaus Schröcker am 29.09.2014 vor Ort besprochen worden seien. DI Ulrich Grasmugg habe der Umwidmung zugestimmt, eine schriftliche Stellungnahme liege jedoch nicht vor. Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtet, dass die Umwidmung am 04.11.2014 vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden sei. Die Äußerung von DI Ulrich Grasmugg sei dabei berücksichtigt worden. Der Bau- und Raumplanungsausschuss empfehle die Umwidmung wie vorliegend. Markus Felbermayer erklärt sich für befangen. Die Umwidmung gemäß Plan Nr. 5/2014/05 vom 06.11.2014 wird einstimmig genehmigt. zu 4.: Montafon Tourismus Der Vorsitzende berichtet, dass in der 41. Gemeindevertretungssitzung am 26.06.2014 Änderungsvorschläge zum Gesellschaftervertrag beschlossen worden seien. Diese Änderungsvorschläge seien eingebracht und der Gesellschaftervertrag angepasst worden. Dem jetzigen Entwurf sei in der Gesellschafterversammlung von allen Gemeinden grundsätzlich zugestimmt worden. Es sei nun außer dem Gesellschaftervertrag auch noch ein Abtretungsvertrag zu genehmigen. Der Gesellschaftervertrag wird den Anwesenden daraufhin vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Die Stammeinlage jeder einzelnen Gemeinde sei nach dem bisherigen Aufteilungsschlüssel berechnet worden. Der Aufteilungsschlüssel setze sich aus den Nächtigungen, den Ankünften, dem Tourismusbeitrag, etc. zusammen. Die Stammeinlage der Gemeinde Gaschurn würde EUR 6.142, 50, somit 17, 55 %, betragen. Die Organe der Gesellschaft seien der (die) Geschäftsführer(in), der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Ein Beschluss der Generalversammlung sei bei einem Erwerb, Verkauf, Belastung von Grundstücken, Übernahme von Bürgschaften usw. notwendig. Der Aufsichtsrat habe die Befugnis zur Vertretung der Gesellschaft bei Verträgen oder der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Mitglieder der Geschäftsführung, zur Überwachung der Geschäftsführung, zur Einforderung von Geschäftsführungsberichten, zur Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Gesellschaft, zur Prüfung des Jahresabschlusses samt Anhang und Lagebericht usw. Der Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 4/14 Aufsichtsrat der Montafon Tourismus GmbH würde aus fünf Mitgliedern bestehen. Jeweils ein Mitglied hätten die zwei nächtigungsstärksten Gemeinden zu stellen, somit die Gemeinde St. Gallenkirch und die Gemeinde Gaschurn. Die restlichen Gemeinden des Montafons hätten gemeinsam zwei Mitglieder für den Aufsichtsrat zu stellen. Außerdem habe die Vorarlberger Illwerke AG (VIW) ein Mitglied zu stellen, da die VIW zusätzlich Zuschüsse an die Montafon Tourismus GmbH tätige. Der Aufsichtsratsvorsitzende werde in der konstituierenden Sitzung festgelegt. Es können außerdem Aufsichtsratsausschüsse bestellt werden. Die Bestimmungen für diese Ausschüsse seien ebenfalls im Gesellschaftervertrag geregelt. Die Gesellschaftsanteile an der Montafon Tourismus GmbH können übertragen werden, hierzu brauche es aber eine Zustimmung der Generalversammlung. Sämtliche Gesellschafter können hier vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Innerhalb von fünf Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres seien den Gesellschaftern der Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht vorzulegen. Die tusch.flatz.dejaco. Rechtsanwälte GmbH habe den vorliegenden Vertrag erstellt und werde auch die Einverleibung in das Grundbuch vornehmen. Anschließend wird den Anwesenden der Abtretungsvertrag zur Kenntnis gebracht. Die Gesellschafter Bergbahnen Gargellen GmbH & Co KG, Illwerke Seilbahn-Betriebsgesellschaft mbH und Silvretta Montafon Bergbahnen AG würden einen Teil ihrer Gesellschaftsanteile abtreten. Die Gesellschaftsanteile seien auf die Gemeinden des Montafons aufgeteilt worden. Der Stand Montafon verfüge nun auch über einen Gesellschaftsanteil in Höhe von einem Prozent. Dieser Vertrag sei ebenso von der tusch.flatz.dejaco. Rechtsanwälte GmbH erstellt worden. Mag. (FH) Ruth Tschofen berichtet, dass der Gesellschaftervertrag vom Tourismusausschuss behandelt worden sei. Es seien einige Empfehlungen eingebracht worden, welche zum größten Teil berücksichtigt worden seien. Der Vorsitzende berichtet, dass die meisten Änderungsvorschläge der Gemeindevertretung berücksichtigt worden seien. Nicht berücksichtigt worden sei, dass das Stammkapital für jeden Gesellschafter gleich hoch ist. Es sei aber berücksichtigt worden, dass die Stimmgewichtung nicht von den Geschäftsanteilen sondern von der Finanzierung der zu verumlagenden Kosten abhänge. Welche Leistungen durch die Beiträge abgedeckt werden, sei dem Tourismusausschuss berichtet worden. Dass der Aufsichtsrat lediglich ein Kontrollgremium darstelle und dieser aus fünf Mitgliedern, zwei davon aus den nächtigungsstärksten Gemeinden, bestehen solle, sei berücksichtigt worden. Dass das Budget für das jeweils kommende Jahr den Gemeinden bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen sei, sei nicht aufgenommen worden. Die Geschäftsführung sei aber bestrebt, dieses so schnell wie möglich vorzulegen. Ein Rahmen für das Budget habe man im Vertrag nicht aufgenommen, damit der Vertrag nicht abgeändert werden müsse, wenn sich dieser Rahmen verändere. Das Budget sei aber von der Generalversammlung, also von allen Gemeinden, zu genehmigen. Die Wertsicherung der Beträge, welche einer Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegen, sei aufgenommen worden. Der Gesellschaftervertrag zwischen den Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, Schruns, Silbertal, St. Anton im Montafon, St. Gallenkirch, Tschagguns, Vandans, dem Stand Montafon, der Bergbahnen Gargellen GmbH & Co, der Illwerke Seilbahnen-Betriebsgesellschaft mbH, der Montafoner Kristberg-Bahn Silbertal Gesellschaft m.b.H. und der Silvretta Montafon Bergahnen AG vom 25.11.2014 hinsichtlich der Montafon Tourismus GmbH wird unter der Voraussetzung einstimmig genehmigt, dass alle anderen Vertragsteile diesem ebenso zustimmen. Der Abtretungsvertrag zwischen den Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, Schruns, Silbertal, St. Anton im Montafon, St. Gallenkirch, Tschagguns, Vandans, dem Stand Montafon, der Bergbahnen Gargellen GmbH & Co, der Illwerke Seilbahnen-Betriebsgesellschaft mbH, der Montafoner Kristberg-Bahn Silbertal Gesellschaft m.b.H. und der Silvretta Montafon Bergahnen AG vom 25.11.2014 wird unter der Voraussetzung einstimmig genehmigt, dass alle anderen Vertragsteile diesem ebenso zustimmen. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 5/14 zu 5.: Fernwärme Gaschurn-Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass die §§ 6 und 7 des Abwärmenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke AG (VIW), wie in der letzten Gemeindevertretungssitzung besprochen, nochmals gemeinsam mit Ingemar Breuss, Vorarlberger Illwerke AG, und Reinhard Wachter, Wachter Versicherungsmakler GmbH, besprochen und abgeändert worden seien. Der abgeänderte Abwärmenutzungsvertrag wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Haftung der Gemeinde Gaschurn (§ 7) sei nun eingeschränkt worden, sodass auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden könne. Unter § 6 sei zuerst geregelt worden, dass die Gemeinde Gaschurn für eine Umlegung der Leitungen aufkommen müsse und die VIW eine Umlegung jederzeit verlangen könne. Jetzt habe man sich darauf geeinigt, dass hinsichtlich einer Verlegung eine einvernehmliche Lösung anzustreben sei und die VIW die Interessen der Gemeinde Gaschurn angemessen zu berücksichtigen habe. Der Vorsitzende berichtet aufgrund einer Nachfrage, dass bei einem Ausfall des Fernwärmnetzes Gaschurn-Partenen sämtliche Haushalte durch das Biomasse Heizwerk beheizt werden können. Es sei hierfür genug Wärme vorhanden. Vize-Bgm. Thomas Riegler fügt hinzu, dass dies geprüft worden sei und das Biomasse Heizwerk über genug Kapazität verfüge, um sämtliche Haushalte entsprechend zu beheizen. Der Abwärmenutzungsvertrag (Entwurf 19.11.2014) wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende schlägt vor, dass für die weitere Bearbeitung des Projektes ein Steuerungsbzw. Projektausschuss gebildet und dieser mit Kompetenzen ausgestattet werden soll. Der Ausschuss soll aus 3 Mitgliedern der Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen und 2 Mitgliedern der Liste „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ sowie dem Bürgermeister bestehen. Außerdem soll pro Fraktion ein Ersatzmitglied ernannt werden. Für die weitere Bearbeitung des Projektes „Fernwärme Gaschurn-Partenen“ wird daraufhin einstimmig ein Steuerungsausschuss gemäß § 51 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985 idgF, bestellt. Vize-Bgm. Thomas Riegler, Kurt Rudigier, Walter Grass, Mag. Christian Wittwer und Alexander Hechenberger werden einstimmig als Mitglieder in den Steuerungsausschuss berufen. Walter Lechleitner und Bruno Hilbrand werden einstimmig als Ersatzmitglieder berufen. Es wird einstimmig beschlossen, dass der Steuerungsausschuss gemeinsam mit der Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH die Einreichplanung und Detailplanung ausschreibt und die Aufträge vergibt sowie die Ausschreibung der einzelnen Gewerke als auch der Finanzierung durchführt. Die Vergabe der Finanzierung, der Errichtung des Verteilernetzes und der Auskopplung erfolgt durch die Gemeindevertretung. zu 6.: Voranschlag 2015 Der Vorsitzende berichtet, dass der Voranschlag 2015 vom Finanzausschuss in zwei Sitzungen behandelt worden sei. Der Finanzausschuss habe den Voranschlag wie vorliegend einhellig verabschiedet. Der Gemeindevorstand habe den Voranschlag ohne Stellungnahme an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung weitergeleitet. Die Feststellung des Voranschlages 2015 wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Finanzkraft liege im Jahr 2015 bei EUR 3.537.200, 00. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 6/14 Der Vorsitzende erläutert die wichtigsten Positionen des Voranschlags 2015:  Spielplatzkonzept, Bolzplatz, Mountainbike Parcours EUR 170.000  Bauhof Pritschenwagen EUR 30.000  Grundkauf EUR 70.000  Schiabfahrt EUR 140.000  Rundweg Partenen EUR 2.000  Harzaweg EUR 5.000  Beleuchtung Garnera, Ober Trantrauas EUR 20.000  Sanierungen Arzthaus 19c EUR 67.000  Umbau Dachgeschoss Gemeindeamt EUR 200.000  Sanierungen Dorfstraße 3 EUR 50.000  Abwärmenutzung EUR 350.000  Aufstockung Beteiligung Mountain Beach EUR 156.000  Landwirtschaftsförderung EUR 36.100  Nahversorgungsförderung EUR 7.000  Wildbach-Projekte EUR 303.333  Erneuerung und Erweiterung WV EUR 1.005.000  Erneuerung und Erweiterung Kanal EUR 1.100.000  Arbeitsplätze (100-Stellenprozente) 21, 57 (S. 73) Der Vorsitzende erläutert die mittelfristige Finanzplanung, welche auszugsweise folgende Projekte vorsehe:  Sanierung, Adaptierung Volksschule Partenen 2015;  Güterweg Innerbofa 2015/2016;  Radweg 2015/2016;  Weiterführung Bergerstraße 2015/2016;  Wildbachverbauungsprojekte Klusertobel und Garnerabach;  Wasserversorgung Trantrauas, Innerbofa, Oberes Vand, Loch, Tschambreu und Gundalatscherberg; Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Winkel; Kleinkraftwerk Bofa/Motta und Tafamunt;  Abwasserbeseitigungsanlagen Trantrauas, Innerbofa und Bielerhöhe/Loch, Gufelgut; Der Vorsitzende bittet Mag. Edgar Palm um seine Ausführungen. Mag. Edgar Palm erläutert den Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt. Im Verhältnis zum letzten Jahr würde die Gemeinde Gaschurn um EUR 50.000, 00 unter dem Ergebnis von 2013 liegen. Dies jedoch nur, wenn man die Einmaleffekte ausschalte. In diesem Jahr seien die Einmaleffekte ziemlich hoch. Darunter würden unter anderem die Anschlussbeträge zum Projekt „Abwasserbeseitigungsanlage Bielerhöhe Partenen“ fallen. Bis dato habe man Anschlussbeträge von EUR 400.000, 00 verzeichnen können. Wenn man diese Beträge berücksichtige, wären die Einnahmen der Gemeinde Gaschurn um EUR 350.000, 00 höher als üblich. Im Jahr 2015 seien eigene Steuern von ca. EUR 100.000, 00 enthalten. Diese Einnah- Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 7/14 men seien aufgrund der aktuellen Zahlen sehr realistisch. Bei diesem Betrag seien unter anderem die Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer aufgrund der Baustelle Obervermuntwerk II berücksichtigt worden. Ab dem Jahr 2016 gebe es möglicherweise verschiedene Effekte, welche gegenläufig sein könnten. Diese Effekte wie beispielsweise die beabsichtigte Steuerreform können derzeit jedoch noch nicht abgeschätzt werden. Außerdem würden im Jahr 2016 wieder die Finanzausgleichsverhandlungen stattfinden. Mag. Edgar Palm erläutert die Ausgaben gemäß des Voranschlags- und Rechnungsquerschnitts. Der Personalaufwand sei im Verhältnis zum Jahr 2014 niedriger. Es gebe für sämtliche Gemeindebediensteten eine Gehaltserhöhung von rund 2, 1 %. Die Ausgaben würden sich aber aufgrund der Abfertigungen, welche in diesem Jahr zu berücksichtigen gewesen seien, verringern. Im Bereich der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter würden sich keine größeren Veränderungen ergeben. Große Schwankungen gebe es im Bereich des Verwaltungsund Betriebsaufwands. Hier seien unter anderem Instandhaltungsaufwendungen berücksichtigt. Bei den Zinsen für Finanzschulden ergebe sich aufgrund der Neuverschuldung eine Erhöhung, obwohl das Zinsniveau weiterhin sehr niedrig sei. Im Jahr 2014 habe es eine Erhöhung des Schuldenstandes gegeben, durch diverse Investitionsprojekte (Wasser, Kanal, …) würde sich der Schuldenstand 2015 aber nochmals erhöhen. Die laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechtes hätten sich in den letzten Jahren sehr stark erhöht. Im Jahr 2015 seien für diese Position EUR 1, 2 Mio. berücksichtigt, dieser Betrag werde aber noch weiter steigen. Dies liege daran, dass sich die Kosten für den Bereich Soziales und Gesundheit, welche vom Land Vorarlberg vorgeschrieben werden, in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt hätten. Es sei der Vorarlberger Gemeindeverband bereits mit dem Land Vorarlberg in Kontakt getreten und versuche hier eine Lösung zu finden, da die Ausgaben für einige Gemeinden nicht mehr tragbar seien. Es sei vereinbart, dass die Kosten des Sozialfonds ab einer bestimmten Grenze zu 100 % vom Land Vorarlberg getragen werden. Diese Grenze sei bisher aber noch nicht erreicht, daher sei weiterhin mit Steigerungen zu rechnen. In der Position „Sonstige Transferzahlungen“ seien die Zahlungen an Montafon Tourismus, die Landwirtschafsförderung, Beiträge an Vereine usw. beinhaltet. Für Montafon Tourismus sei derzeit ein Betrag von EUR 680.000, 00 vorgesehen. Für die Sportförderung inkl. dem Betrag für den Sportplatz und der Pacht seien EUR 80.000, 00 und für die Kulturförderung EUR 20.000, 00 berücksichtigt worden. Insgesamt sei bei den Ausgaben mit einem geringfügigen Überschuss von EUR 38.000, 00 zu rechnen. Mag. Edgar Palm berichtet weiter, dass aufgrund der Einmaleffekte eine Deckung der Schulden nicht möglich sei. Unter Berücksichtigung des Freizeitpark Mountain Beach und der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH (Sportplatz sowie Bauhof und Altstoffsammelzentrum Hochmontafon) ergebe sich bei der Gesamtsumme von frei verfügbaren Mitteln ein Minus von rund EUR 500.000, 00. Der Schuldenstand der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG betrage unter Berücksichtigung des Bauhofs und Altstoffsammelzentrums Hochmontafon EUR 3.139.710, 00. Insgesamt betrage der Schuldenstand der Gemeinde Gaschurn rund EUR 10, 37 Mio. KR Dieter Lang regt an, dass der Hebesatz des Tourismusbeitrages sowie die Gästetaxe aufgrund des Projektes „Talabfahrt Gaschurn“ erhöht worden seien. Die Einnahmen seien jedoch für die laufende Gebarung herangezogen und nicht für das Projekt verwendet worden. Der Vorsitzende erläutert daraufhin, dass für das Projekt „Talabfahrt Gaschurn“ im Voranschlag EUR 140.000, 00 berücksichtigt worden seien. Außerdem seien EUR 70.000, 00 berücksichtigt worden, falls die Gemeinde Gaschurn ein Grundstück, auf welchem die Talabfahrt verlaufe, ankaufen wolle. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in Bereichen wie der Abwasser- und Wasserversorgung die Gemeinde immer noch nicht kostendeckend unterwegs sei. Hier sei in Sachen Verursacherprinzip noch etwas zu tun. Diese Unterdeckung sei mit Mitteln aus anderen Positionen abzudecken. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 8/14 Mag. Edgar Palm berichtet weiter, dass die Endabrechnung zum Projekt „Bauhof und Altstoffsammelzentrum Hochmontafon“ in der kommenden Woche behandelt werde. Erst danach könne eine genaue Aufteilung der einzelnen Kosten auf die jeweiligen Verwendungsbereiche erfolgen. Die Endabrechnung sei dann Grundlage für die Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde St. Gallenkirch. Der Vorsitzende berichtet aufgrund einer Nachfrage, dass die Position „Jugendwohlfahrt“ mit EUR 53.000, 00 fixiert worden sei. Hier seien die Kosten für eine mögliche Jugendbegleitung durch Monika Valentin und/oder Anna Stocker berücksichtigt. Es handle sich bei diesem Betrag um einen Einmalbetrag. Es seien bei diese Kosten auch die Kosten für eine Sanierung des Jugendraumes berücksichtigt. GR Andrea Schönherr regt an, dass für die Errichtung des Jugendraumes ca. EUR 60.000, 00 investiert worden seien. Nun seien nochmals EUR 53.000, 00 für eine Sanierung zu investieren. Dass man Investitionen in die Jugend tätige sei durchaus in Ordnung. Dass jetzt aber wieder eine Sanierung stattfinden müsse, aufgrund dessen, dass Jugendliche diesen Raum beschädigt haben, sei nicht akzeptabel. Die Verantwortlichen seien hierfür zur Verantwortung zu ziehen. Der Vorsitzende entgegnet, dass der Jugendraum um ca. EUR 50.000 errichtet worden sei und keine Sanierung um EUR 53.000 vorgesehen sei, sondern vielmehr eine professionelle Jugendarbeit, die durch Anna Stocker begleitet werden könnte. Diese kümmere sich dann auch um den Jugendraum, um solchen Problemen entgegenzuwirken. Weiters berichtet der Vorsitzende, dass für die Position „Medizinische Versorgung“ EUR 10.000, 00 und für die Position „Umweltschutz“ EUR 12.000, 00 berücksichtigt worden seien. Bei der Position „Medizinische Gesundheit“ handle es sich um den Fonds Gesundes Österreich. Über diesen Fonds können Gesundheitsprojekte durchgeführt und Förderungen lukriert werden. Bei der Position „Umweltschutz“ seien Ausgaben für das e5-Programm berücksichtigt. KR Dieter Lang regt an, das Budget für das e5-Programm von EUR 12.000, 00 auf EUR 3.000, 00 zu reduzieren. Es seien irgendwo Einsparungen zu machen. Zumindest sollte man eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchführen. Der Vorsitzende berichtet aufgrund einer Nachfrage, dass die Erneuerung der Bushaltestellen nicht berücksichtigt sei, da das Projekt durch die Raumentwicklung Montafon nicht weiter entwickelt worden sei. Hier sollten jedoch noch EUR 10.000, 00 aufgenommen werden. GR Andrea Schönherr erkundigt sich, welche Einsparungen gemacht worden seien. Bei einer derart angespannten Finanzlage seien doch Einsparungen anzustreben. Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass bei einigen Bereichen versucht worden sei, Einsparungen zu machen. Es seien jedoch einige Projekte umzusetzen. Es sei beispielsweise im Jahr 2014 mit der Zuordnung des Schwimmbades Partenen an das Mountain Beach zu Einsparungen bei den Personalkosten gekommen. Beim Altstoffsammelzentrum Hochmontafon sei eine Person angestellt worden, damit die Bauhofmitarbeiter diese Tätigkeiten nicht übernehmen müssen. Im Gemeindeamt werde eine zusätzliche Teilzeitkraft eingestellt, zugleich würden jedoch die Stellenprozente von Elisabeth Burger verringert. GR Andrea Schönherr regt an, dass der Schuldenstand der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH von rund EUR 3, 1 Mio. im Voranschlag nicht ausgewiesen sei und bei den Kosten von EUR 1, 05 Mio. für die Abwasserbeseitigungsanlage Partenen Bielerhöhe ein Fehler bestehen würde. Mag. Edgar Palm antwortet, dass dies ausgebessert werde. Es wird daraufhin mehrheitlich (6 Gegenstimmen) beschlossen, dass die Position „Umweltschutz“ auf EUR 3.000, 00 gekürzt und die Position für die Erneuerung der Bushaltestellen auf EUR 10.000, 00 erhöht wird. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen und des Schuldenstandes der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH, welcher fälschlicherweise nicht angeführt ist, wird der Voranschlag mehrheitlich (6 Gegenstimmen) genehmigt. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 9/14 Adolf Felder bemerkt, dass er dem Voranschlag wie vorliegend nicht zustimme, da dieser nicht die Handschrift eines sparsamen und ordentlichen Kaufmannes trage. Der Vorsitzende entgegnet daraufhin, dass er sich immer für das Verursacherprinzip ausgesprochen habe, aber nicht immer ganz durchgedrungen sei, weil die Gebühren aufgrund anderer Aspekte nicht kostendeckend festgelegt worden seien. Trotzdem seien notwendige Projekte der Wasserversorgung bis hin zur Sicherheit umzusetzen. Man habe nun endlich geschafft, einen neuen Bauhof mit Altstoffsammelzentrum zu errichten. Dadurch konnten neue Betriebe angesiedelt werden, die wiederum Arbeitsplätze bieten. Außerdem habe man mit Unterstützung der Gemeinde Gaschurn das Explorer Hotel, Umbauten beim Hotel Verwall sowie Umbauten beim Silvretta Montafon Sporthotel umsetzen können. Das habe schlussendlich dazu geführt, dass sich Gaschurn zum nächtigungsstärksten Ort des Montafons entwickelt habe. zu 7.: Gästetaxeverordnung Der Vorsitzende berichtet, dass sämtliche Gebühren vom Finanzausschuss einhellig verabschiedet worden seien. Die Gästetaxe für den Winter 2015/16 sei lediglich indexiert worden und betrage EUR 1, 56. Die Gästetaxe für den Sommer 2015 betrage EUR 1, 38. Die Gästetaxe für den Sommer habe man ein wenig erhöht, damit diese sich langsam an die Gästetaxe für den Winter anpasse. Die Änderung der Gästetaxeverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 8.: Tourismusbeiträgeverordnung Der Vorsitzende berichtet, dass der Hebesatz des Tourismusbeitrages für 2015 mit 1, 30 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt worden sei. Die Tourismusbeiträgeverordnung wird wie vorliegend einstimmig beschlossen. zu 9.: Abfallgebührenverordnung Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Änderungen der Abfallgebührenverordnung zur Kenntnis. Sämtliche Beträge seien indexiert und die Beträge teilweise gerundet worden. Die Änderung der Abfallgebührenverordnung wird wie vorliegend einstimmig beschlossen. zu 10.: Abfuhrordnung Der Vorsitzende berichtet, dass die Abfuhrordnung der Gemeinde Gaschurn überarbeitet und erneuert worden sei. In der bisherigen Verordnung seien noch die Sammelstellen angeführt, welche jedoch bereits aufgelöst worden seien. Außerdem habe man die Bezeichnung „Bauhof Gaschurn“ auf „Bauhof und Altstoffsammelzentrum Hochmontafon“ abgeändert. Ansonsten habe es keine wesentlichen Änderungen gegeben. Die Abfuhrordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 11.: Kanalordnung Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Änderungen bei der Kanalordnung zur Kenntnis. Sämtliche Beträge seien indexiert und um 5 % erhöht worden. Die pauschalierten Kanalbenützungsgebühren seien indexiert und um 9 % erhöht worden. Der Vorsitzende erläutert, dass bei der letzten Besprechung mit dem Abwasserverband Montafon jede Gemeinde eine Aufstellung über den Abwasserverbrauch jeder einzelnen Gemeinde im Montafon erhalten habe. Der Verbrauch der Gemeinde Gaschurn habe sich in Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 10/14 den letzten Jahren um einiges verringert, da man seitens der Gemeinde einen Bypass eingerichtet habe. Die Jahre zuvor sei der Verbrauch der Gemeinde Gaschurn falsch berechnet worden bzw. es seien falsche Messungen durch die ARA Montafon durchgeführt worden. Es seien die Messungen derzeit immer noch nicht ganz korrekt. Die ARA Montafon sei aber gerade dabei, ein neues Messsystem zu entwickeln. Man werde dieses System abwarten und dann nochmals kontrollieren, ob die Messungen korrekt durchgeführt werden. Was jedoch beim Verbrauch künftig zu berücksichtigen sei, ist die Fertigstellung des Projektes „Abwasserbeseitigungsanlage Bielerhöhe Partenen“. Hinsichtlich des Abwassers des Bergrestaurants „Nova-Stoba“ habe man ein aussagekräftiges Messgerät gefunden und eingerichtet. Die Überprüfungen würden demnächst in Angriff genommen. Die Änderung der Kanalordnung wird wie vorliegend mehrheitlich (2 Gegenstimmen) genehmigt. zu 12.: Wasserleitungsordnung Die Änderungen der Wasserleitungsordnung werden den Anwesenden präsentiert und erläutert. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gebühren indexiert und um 5 % erhöht worden seien. Die Pauschalbeträge seien, wie bei der Kanalordnung, indexiert und um 9 % erhöht worden. Die Änderung der Wasserleitungsordnung wird wie vorliegend mehrheitlich (1 Gegenstimme) genehmigt. zu 13.: Friedhofsgebührenverordnung Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Änderungen der Friedshofsgebührenverordnung zur Kenntnis und berichtet, dass sämtliche Beträge indexiert und teilweise gerundet worden seien. Die Änderung der Friedhofsgebührenverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 14.: Friedhofsordnung Der Vorsitzende erläutert, dass die derzeitige Friedhofsordnung im Jahr 1988 erstellt worden sei. Es sei die Friedhofsordnung deshalb erneuert und an die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen angepasst worden. Die Friedhofsordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 15.: Hundeabgabeverordnung Es wird einstimmig beschlossen, dass die Hundeabgabe ab 01.01.2015 EUR 51, 00 beträgt. zu 16.: Grundkauf bzw. –tausch Silvretta Montafon Sporthotel GmbH, Dorfstraße 11b, 6793 Gaschurn, für das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass es aufgrund des Chalet-Hotels Montafon zu einer Weiterführung des bestehenden Gehsteiges im Bereich des künftigen Chalet-Hotels kommen werde. Die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH habe nun bei der Gemeinde Gaschurn angefragt, ob die Fläche der Silvretta Montafon Sporthotel GmbH, welche für den künftigen Gehsteig benötigt werde, mit der Flächen der Gemeinde Gaschurn, welche sich vor dem Sporthotel Silvretta Montafon befinde und auf welcher sich derzeit Parkplätze des Sporthotels befinden würden, abgetauscht werden könne. Der Vorsitzende berichtet außerdem, dass die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH nun die Vermessung Markowski Straka ZT GmbH mit der Vermessung dieses Bereiches beauftragt habe und man festgestellt habe, dass sich ein Teil Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 11/14 der Zubauten beim Sporthotel auf dem Grund der Gemeinde Gaschurn befinden würden. Der Vermessungsplan der Vermessung Markowski Straka ZT GmbH wird den Anwesenden daraufhin zur Kenntnis gebracht. Es sei bei diesem Vermessungsplan zu berücksichtigen, dass die Grenze zwischen dem Grundstück der Gemeinde Gaschurn und dem Grundstück der Silvretta Montafon Sporthotel GmbH, auf welchem sich das Sporthotel befinde, neu zu verhandeln wäre. Sollte die Fläche der Gemeinde Gaschurn jedoch abgetauscht werden, müsse die Grenze nicht verhandelt werden, sondern werde diese Fläche zum Grundstück, auf welchem sich das Sporthotel befindet, dazu gefügt. KR Dieter Lang äußert, dass er sich über diese Anfrage sehr ärgere. Sehr viele BürgerInnen hätten Teile ihrer Grundstücke für die Errichtung bzw. Erneuerung von Straßen und/oder Gehsteigen umsonst hergegeben. Dass die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH diese Flächen nun tauschen wolle, sei für ihn nicht akzeptabel und über diese Anfrage wolle er nicht weiter diskutieren. Es sei die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH wie jeder andere Bürger zu behandeln. Der Vorsitzende schlägt daraufhin vor, dass man mit der Silvretta Montafon Sporthotel GmbH in Kontakt tritt, damit diese die Fläche für den künftigen Gehsteig der Gemeinde Gaschurn unentgeltlich überträgt. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob die Fläche der Gemeinde Gaschurn vor dem Sporthotel der Silvretta Montafon Sporthotel GmbH verkauft werden wolle. GR Andrea Schönherr berichtet daraufhin, dass dieser Verkauf bereits in drei Gemeindevertretungssitzungen behandelt und schlussendlich abgelehnt worden sei. Der Vorsitzende erläutert, dass sich seit diesem Beschluss viele Änderungen ergeben haben. Mittlerweile plane man das Chalet-Hotel Montafon umzusetzen und das Sporthotel erhalte in diesem ein separates Tiefgaragengeschoss. Das Sporthotel würde somit über genug Parkplätze verfügen, damit auf der Fläche, welche im Eigentum der Gemeinde Gaschurn ist und derzeit als Parkplatz verwendet wird, eine Terrasse für das Sporthotel errichtet werden könne. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden daraufhin den Plan des Tiefgaragengeschosses zur Kenntnis. Das Geschoss verfüge über 55 Parkplätze. GR Andrea Schönherr wendet ein, dass in einer Vorstandssitzung die Erteilung einer Abstandsnachsicht für die Zubauten beim Sporthotel behandelt worden sei. Man habe die Abstandsnachsicht nicht erteilt, da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, ob sich Teile der Zubauten auf dem Grund der Gemeinde Gaschurn befinden. Nun sei bekannt, dass sich Teile der Zubauten auf Gemeindegrund befinden. Man unternehme jedoch nichts dagegen, sondern wolle die Fläche verkaufen, sodass eine Abstandsnachsicht zudem nicht mehr notwendig sei. Man ziehe solche Angelegenheiten absichtlich in die Länge und versuche gewisse Dinge zu vertuschen. Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass sich die Steinmauer beim Sporthotel teilweise auf dem Grund der Gemeinde Gaschurn befinde. Man habe Peter Gaugg, Bank für Tirol und Vorarlberg AG bzw. Silvretta Montafon Sporthotel GmbH, aufgefordert die Vermessung umzusetzen. Aufgrund dieser Vermessung sei festgestellt worden, dass sich die Mauer auf Gemeindegrund befinde. Es sei in dieser Angelegenheit nichts vertuscht worden, sondern es soll die Angelegenheit nun geklärt werden. Es wird mehrheitlich (5 Gegenstimmen) beschlossen, dass das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn, im Ausmaß von 254 m² um EUR 160, 00 pro m² an die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH unter der Bedingung verkauft wird, dass diese Fläche künftig nicht mehr als Parkplatz verwendet werden darf. Im Gegenzug soll die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH die Teilfläche des GST-NR 2273/8, GB Gaschurn, welche für die Errichtung eines Gehsteiges benötigt wird, an das Öffentliche Gut übertragen. Einer Widmung dieser Teilfläche als „Öffentliches Gut“ wird ebenfalls mehrheitlich (5 Gegenstimmen) zugestimmt. Der Vorsitzende enthält sich seiner Stimme. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 12/14 zu 17.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Philipp Dona verlässt den Sitzungssaal. Die Niederschrift über die 43. Gemeindevertretungssitzung wird nach zwei Änderungen einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 41. und 43. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Philipp Dona nimmt wieder an der Sitzung teil. zu 18.: Nachbesetzung aufgrund Mandatsverzicht von Markus Metzler, Walgaustraße 169, 6713 Ludesch Der Vorsitzende berichtet, dass Markus Metzler, Walgaustraße 169, 6713 Ludesch, schriftlich auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet habe. Roswitha Thoma habe schriftlich erklärt, eine Berufung auf das frei gewordene Gemeindevertretungsmandat anzunehmen. Roswitha Thoma sei bei der Sitzung der Gemeindewahlbehörde am 11.12.2014 auf das frei gewordene Mandat berufen worden. Markus Metzler sei aufgrund seiner schriftlichen Erklärung aus der Liste der Ersatzmitglieder gestrichen worden. Der Vorsitzende erläutert, dass Markus Metzler Mitglied im Bau- und Raumplanungsausschuss und Ersatzmitglied im Landwirtschaftsausschuss gewesen sei. Diese Stellen seien neu zu besetzen. Roswitha Thoma wird daraufhin einstimmig als Mitglied in den Bau- und Raumplanungsausschuss berufen. Aufgrund dessen, das Roswitha Thoma bereits Mitglied im Landwirtschaftsausschuss ist, wird bei der nächsten Sitzung ein neues Ersatzmitglied anstelle von Markus Metzler berufen. zu 19.: Außerbacherwald SSS - Finanzierungsschlüssel Der Vorsitzende erläutert, dass dem Finanzierungsschlüssel zum Projekt „Außerbacherwald SSS“ bereits in der 35. Sitzung am 13.11.2013 zugestimmt worden sei. Man habe damals mit Gesamtkosten von EUR 220.000, 00 gerechnet. Seitens des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung sei nun eine Erhöhung des Projektrahmens um EUR 100.000, 00 beantragt worden. Es seien ca. 75 % mehr Steinschlagschutznetze erstellt worden. Anstatt der projektierten 110, 0 lfm seien außerdem 192, 0 lfm errichtet worden. Zudem werde das Steinschlagschutznetz mit einer Wirkungshöhe von 5, 0 m statt 4, 0 m erstellt. Der Projektkostenerhöhung um EUR 100.000, 00 und der Beibehaltung des Finanzierungsschlüssels (60 % Bund, 20 % Land, 20 % Gemeinde) gemäß Schreiben des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung vom 11.12.2014, Zahl: 6-13-29101894, wird einstimmig zugestimmt. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 13/14 zu 20.: Allfälliges  Der Vorsitzende berichtet aufgrund einer Nachfrage, dass hinsichtlich der Erdverkabelung der 110 kV-Leitung mit der Vorarlberger Kraftwerke AG bereits einige Trassen besprochen worden seien. Demnächst werde nochmals eine Besprechung stattfinden.  GR Andrea Schönherr erkundigt sich, ob die Krebsstudie weiter verfolgt werde oder ob dieses Thema abgeschlossen sei. Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass diese Studie derzeit nicht weiter verfolgt werde. Ende: 23:54 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Annette Bergauer Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 14/14