20170426_GVE020

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:44
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2017-04-26
Erscheinungsdatum 2017-04-26
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 24. Mai 2017 AZ: 004-1/20/2017 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 20. Gemeindevertretungssitzung am 26. April 2017 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, GR Klaus Schröcker, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Otto Rudigier, Artur Pfeifer, Bernd Montibeller, Walter Grass, Walter Lechleitner; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Gäste: Bgm. Josef Lechthaler, DI Steffen Löhnitz, DI Christian Vonier; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Christoph Wittwer; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Gemeindekooperation mit der Gemeinde St. Gallenkirch „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ 3) Berichte 4) Maisäßgebietsausweisung (Valschaviel, Mittelmaisäß, Lifinar, Ganeu, Innertafamunt, Außertafamunt) 5) Stellungnahme Tourismusgesetz und Zweitwohnsitzabgabegesetz 6) Kaufansuchen GST-NR 2243/1 und 2244/1 7) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 8) Allfälliges Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc 1/13 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare, die anwesenden Gäste Bgm. Josef Lechthaler aus St. Gallenkirch, DI Steffen Löhnitz und DI Christian Vonier sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Es erfolgt die Angelobung der noch nicht angelobten Anwesenden. Es ist dies Bernd Montibeller. Dieser gelobt wie folgt: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ zu 2.: Gemeindekooperation mit der Gemeinde St. Gallenkirch „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ Der Vorsitzende übergibt an das Wort an Bgm. Josef Lechthaler aus St. Gallenkirch. Bgm. Josef Lechthaler bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und die Möglichkeit das Projekt „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ zu präsentieren. Beim Projekt selbst gehe es darum, ein Ganzjahresbad für das Montafon zu schaffen. Er erläutert, dass durch die bereits bestehende Wärmehalle, mit relativ geringen Adaptierungen ein solches Ganzjahresbad geschaffen werden könnte. Der Gemeinde St. Gallenkirch gehe es vordergründig darum, ein Angebot für die Einheimischen zu schaffen. Auch für die Gäste soll dieser Ausbau eine neue Möglichkeit für Schlechtwetterprogramm sein. Er sehe dieses Vorhaben als Talschaftsprojekt. Er führt aus, dass es bei der Finanzierung durch die Montafoner Gemeinden um einen verlorenen Zuschuss gehe und durch diese keine Betriebskosten zu tragen seien. Angedacht seien eine Kooperation mit möglichst vielen Gemeinden des Montafons sowie die Finanzierung eines Teilbetrages aus dem Talschaftsfonds. Er übergibt das Wort an DI Steffen Löhnitz als Projektinitiator sowie DI Christian Vonier als Architekt und Planer als federführende Personen dieses Projekts: DI Steffen Löhnitz bedankt sich für die Einladung und erläutert, dass er sich als zugezogener Montafoner intensiv mit dem Thema Freizeitanlagen befasst habe. Bei seiner Analyse sei er dann darauf gestoßen, dass in St. Gallenkirch großes Potential zur Weiterentwicklung des Aquarena zum Ganzjahresbad vorhanden sei. Während den Saisonzeiten sei eine Nutzung durch die Gäste natürlich ebenfalls begrüßenswert. Nach einer Projektstudie, welche die Gemeinde St. Gallenkirch in Auftrag gegeben hatte, sei das Architekturbüro Lang – Vonier mit der Ausarbeitung eines Entwurfes zur Umsetzung betraut worden. DI Christian Vonier bedankt sich ebenfalls für die Einladung. Das Aquarena stelle ein nettes, relativ kleines und zurückhaltendes Schwimmbad dar. Seit 2, 5 Jahren befasse er sich nun mit der Projektplanung. DI Christian Vonier veranschaulicht den Ist-Bestand des derzeitig bestehenden Schwimmbades mit Plänen, Fotos und Animationen, die er den Anwesenden zur Kenntnis bringt. DI Christian Vonier erläutert, dass geplant sei, mit möglichst geringen Mitteln möglichst viel herauszuholen. Alle Elemente, die erhaltenswert seien, würden nicht erneuert. Beim Gesamtüberblick verdeutlicht er die bestehende Schwimmhalle, die vergrößert werden soll. Das bestehende Bistro soll umstrukturiert werden, die derzeitigen Außenflächen bleiben nahezu unverändert bestehen. Im Parkplatzbereich seien ebenfalls Maßnahmen geplant, die eine klare Trennung zur Zufahrt (im Winter Talabfahrt) erkennen lassen. Derzeit bestehe eine Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 2/13 überdachte Fläche von ca. 360 m². Nach der Erweiterung bestünde eine überdachte Fläche von ca. 840 m². DI Steffen Löhnitz erläutert weiter, dass das bereits überdachte Becken als Bestandsgröße erhalten werden soll. Die Wassertechnik müsse im Wesentlichen nicht verändert werden. Dies bedeute allerdings auch, dass das Aquarena zu Spitzenzeiten während Saison sowohl als der Nebensaison nicht mehr 100 – 110 Personen gleichzeitig besuchen könnten. DI Steffen Löhnitz stellt den Anwesenden die Kostenschätzung der Fa. Maier Bau – Consulting vor, welche jede einzelne anfallende Position beinhalte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 3, 5 Mio. DI Steffen Löhnitz erläutert weiter, dass das Projekt bereits Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser vorgestellt wurde, der bei einer Kooperation aller Montafoner Gemeinden eine höchstmögliche Förderung des Landes in Aussicht gestellt habe. In der Gemeindevertretung der Gemeinde St. Gallenkirch sei aufgrund dessen das Anstreben einer Kooperation beschlossen worden, weshalb die Vorstellung des Projekts nun in den einzelnen Gemeindevertretungssitzungen stattfinde. Eine Kooperation mit mindestens 2 Gemeinden sei eine Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung. Eine weitere Voraussetzung sei, dass 15 Prozent der Projektkosten, d.s. EUR 540.000, 00, von den mindestens zwei Kooperationsgemeinden zu finanzieren sind. Da diese Summe aus Sicht der Gemeinde St. Gallenkirch, von 2 Gemeinden nicht zu finanzieren sei, sei hierfür eine Kooperation des gesamten Montafons angedacht. DI Steffen Löhnitz erläutert den Aufteilungsschlüssel der Finanzierungsbeiträge, welcher anhand der Einwohnerzahlen und eines „Glättungsfaktors“ als auch der Bedarfszuweisungsansprüchen jeder einzelnen Gemeinde ermittelt wurde. Der die Gemeinde Gaschurn betreffende Anteil ergebe sich wie folgt: Gemeindeanteil am Projekt EUR 64.306, 04 Anteil Talschaftsfonds EUR 39.258, 88 (bei EUR 300.000, 00 Mittelfreigabe aus dem Talschaftsfonds) aus dem Gemeindehaushalt zunächst erforderlich EUR 25.047, 16 Beihilfe vom Land für Gemeindeanteil EUR 9.645, 91 verbleibender Gemeindeanteil EUR 15.401, 26 DI Steffen Löhnitz erläutert weiter, dass es lediglich um einen einmaligen verlorenen Zuschuss der Gemeinden gehe. Mit diesem sei die Kooperation abgeschlossen. Der Betrieb werde dann einzig und allein von der Gemeinde St. Gallenkirch finanziert. Bgm. Josef Lechthaler ergänzt, dass die Vorstellung des Projektes bereits in allen Gemeindevertretungen mit Ausnahme von St. Anton stattgefunden habe. Schruns, Tschagguns und Silbertal hätten bereits eine Zusage getätigt. Aus Vandans liege noch keine Rückmeldung vor. Bartholomäberg habe eine Mitfinanzierung von vornherein abgelehnt. Sollte es jedoch von allen anderen Gemeinden eine Zustimmung zur Mitfinanzierung durch den Talschaftsfonds geben, stimme auch Bartholomäberg der Entnahme der EUR 300.000 aus dem Talschaftsfonds zu. Gleichermaßen verhalte es sich bei Lorüns und Stallehr. Grundsätzlich bestehe jedoch eine äußerst positive Stimmung. GR Klaus Schröcker erkundigt sich, ob bei den Berechnungen davon ausgegangen werde, dass eine Mitfinanzierung aus dem Talschaftsfonds erfolge, was DI Steffen Löhnitz bejaht. Kurt Rudigier erkundigt sich, ob eine Finanzierung ohne die Mitfinanzierung aus dem Talschaftsfonds überhaupt möglich wäre. Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 3/13 Bgm. Josef Lechthaler erläutert, dass ein Betrag in Höhe von EUR 540.000, 00 an Kooperationsgeldern fließen müsse, um die Kooperationsförderung zu erhalten. Dies könne sowohl über den Talschaftsfonds als auch über die einzelnen Gemeinden erfolgen. DI Steffen Löhnitz erläutert auch Frage von Kurt Rudigier, dass auch eine betriebswirtschaftliche Studie zum Thema Rentabilität in Auftrag gegeben wurde, die allerdings noch nicht abschließend vorliege. Bereits als weitere Ausbaumöglichkeit angedacht sei eine Erweiterung im Bereich Wellness im Obergeschoss des Schwimmbades, aber nicht Teil dieses Projekts. Bgm. Josef Lechthaler erläutert, dass es für die Gemeinde St. Gallenkirch derzeit um eine Grundsatzfrage gehe. Das Schwimmbad sei im Jahr 2000 bzw. 2001 errichtet worden. Spätestens in 5 Jahren stehe eine Sanierung der Halle an. Derzeit könne das Schwimmbad nur in den Sommermonaten betrieben werden, was jedenfalls ein Defizit bedeute. Nach dem Ausbau werde das Schwimmbad auch keinen großen Gewinn abwerfen, jedoch könne die Betriebszeit damit ausgeweitet werden. Von Seiten der Gemeinde St. Gallenkirch bestehe sicherlich nicht die Intention, einen Ausbau bzw. eine Erweiterung zu tätigen, ohne den Bestand zu sichern. GR Klaus Schröcker lobt das Projekt, äußert allerdings Bedenken, dass in Zukunft alle Montafoner Gemeinden ihre Projekte als „Montafon-Projekt“ deklarieren, um so Kooperationen und vor allem Förderungen zu erlangen. Das Alleinstellungsmerkmal dieses Projektes sei für ihn nicht klar erkennbar. DI Christian Vonier erläutert, dass der Ausbau des Aquarena ein Puzzelteil für Schlechtwetterangebote im Montafon darstelle. Genau diese Möglichkeit, vor allem für die einheimische Bevölkerung, gezielt Familien, stelle das Alleinstellungsmerkmal dar. Adolf Felder erläutert, dass dieser Ausbau ein guter Anfang sei. So eine Aufwertung für die Innerfratte hätte man sich bereits vor 30 Jahren gewünscht. Bernd Montibeller pflichtet ihm bei und erläutert, dass in der Wintersaison sicherlich zu wenig Platz vorhanden sei, die klare Positionierung für die einheimische Bevölkerung, vor allem die einheimischen Familien, sei seines Erachtens jedoch positiv. Er rege noch an, bei der Planung des Ausbaus bezüglich Wellnessanlage eventuell auch ein Fitnesscenter anzudenken. Kurt Rudigier stellt die Frage, weshalb nicht die gesamte für die Kooperationsförderung benötigte Summe aus dem Talschaftsfonds finanziert werde. Der Vorsitzende erläutert, dass er der Meinung sei, dass es nicht sinnvoll sei, die gesamte Summe aus dem Talschaftsfonds zu beziehen. Durch eine geteilte Finanzierung entstehe auch der Anreiz für die anderen Gemeinden, welche Projekte planen, nur Teile der Finanzierungssummen aus dem Talschaftsfonds zu beziehen. Es sei auch zu bedenken, dass der Talschaftsfonds nicht unerschöpflich sei. Walter Lechleitner erkundigt sich, ob bei einem allfälligen Ausbau einer Wellnessanlage ebenfalls die Gemeinden um Mitfinanzierung gebeten werden. DI Steffen Löhnitz erläutert, dass es hier um eine Investitionssumme von ca. EUR 2, 5 Mio. gehe, welche einzig die Investition durch einen privaten Investor zulassen würde Kurt Klehenz erläutert, dass bei Abschluss einer neuerlichen Kooperationen vorerst die alten Kooperationen aufzuarbeiten seien. Bezüglich Bauhof und Altstoffsammelzentrum sei bis dato noch keine Lösung gefunden. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass die Finanzierungssummen eigentlich gleichermaßen in beiden Gemeinden im Zuge von Kooperationen investiert werden sollten. Es werde erwartet, dass Kooperationsvereinbarungen gegenseitig erfolgen. Die Gemeinde Gaschurn habe sich beim neuen Pflegeheim beteiligt, auch die Ganztageskinderbetreuung in Gortipohl werde unter Beteiligung der Gemeinde Gaschurn verwirklicht. Die Gemeinde Gaschurn habe bisher bereits mehrere Kooperationen außerhalb der Gemeindegrenzen mitfinanziert. GR Markus Netzer erläutert, dass er eingeschlagene Weg der Gemeinde St. Gallenkirch lobenswert und zukunftsorientiert, auch mutig und gut vorbereitet sei. Für ihn sei wichtig, Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 4/13 dass der heutige Grundsatzbeschluss nur für den Zuschuss laut der erläuterten Tabelle – vorbehaltlich der Zusage des Zuschusses aus dem Talschaftsfonds – gefasst werde. Sollten hier Änderungen der Summen eintreten, sei ein neuer Beschluss notwendig. Bgm. Josef Lechthaler fasst zusammen, dass vorbehaltlich der Zusage des Zuschusses aus dem Talschaftsfonds und vorbehaltlich der Aufarbeitung der Kooperationsförderung im Bereich des Bauhofes und Altstoffsammelzentrums ein Grundsatzbeschluss für einen Einmalzuschuss gefasst werden könne. Der Vorsitzende stellt somit den Antrag, die Zustimmung für einen Einmalzuschuss zum Projekt „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ (Gemeindeanteil am Projekt EUR 64.306, 04 bzw. verbleibender Gemeindeanteil EUR 15.401, 26) vorbehaltlich der Zusage des Zuschusses aus dem Talschaftsfonds und vorbehaltlich der Kooperationsförderung im Bereich des Bauhofes und Altstoffsammelzentrums zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Bgm. Josef Lechthaler, DI Steffen Löhnitz und DI Christian Vonier bedanken sich und wünschen einen guten Sitzungsverlauf. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Gästen und verabschiedet diese. zu 3.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Jugendbetreuung Montafon – Mobiles Wohnzimmer: Die Jugendarbeit Montafon habe bis dato grundsätzlich die Einrichtung in Schruns betreut. Alle Montafoner Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinde Gaschurn hätten in der Vergangenheit finanzielle Beiträge für die Jugendarbeit Montafon geleistet. Zwischenzeitlich sei es so, dass der Jugendraum „Jigsaw“ in Gaschurn ebenfalls wieder ins Leben gerufen und durch das JAM-Team betreut werde. Zukünftig sei somit auch ein Finanzierungsbeitrag der Gemeinde Gaschurn zu leisten. Am 19.05.2017 um 19:00 Uhr finde eine Veranstaltung zur Ideenfindung für die Neugestaltung des Jugendraumes sowie zur Suche von Mitwirkenden statt.  Begegnungsort Gaschurn 2020 Die 2. Projektzeitung sei mittlerweile an alle Haushalte ergangen. Am 2.5.2017 ab 15:00 Uhr finde in der Tanzlaube das Zukunftscafé statt. Alle Ideen werden von den Fachplanern präsentiert. Der vorliegende Entwurf wurde aufgrund der letzten Besprechungen mit der erweiterten Steuerungsgruppe, den eingebrachten Ideenkarten, den Rückmeldungen auf der Homepage, etc. erstellt. Nun soll ein Zwischenstand präsentiert werden. Abschließende Ideen können eingebracht werden. Der Entwurf werde nochmals verbessert oder auch zusätzliche, noch nicht enthaltene Ideen eingearbeitet. In der Gemeindevertretungssitzung im Juni soll dann eine Grundsatzbeschlussfassung erfolgen, damit das Projekt abgeschlossen werden könne. Nach dem Beschluss über das Zukunftsbild erfolge dann der nächste Schritt zur Umsetzung. Die Projektzeitung umfasse sämtliche geplanten Station und Veränderungen. Vom Kirchdorfzentrum bis zur Tiefgarageneinfahrt des Chalet Hotels sei eine Begegnungszone geplant. Begegnungszone bedeute eine Verkehrsberuhigung mit einem Tempolimit von 20 km/h. Die Fahrbahn werde niveaugleich mit einer leichten Abtrennung eingeteilt. Auch im Bereich der Bushaltestelle soll die Fahrbahn bereits anders gestaltet werden, um den Eingang in die Begegnungszone zu symbolisieren. Die weiteren Planungen betreffen den Platz vor dem Kirchdorfzentrum, den Kirchplatz inkl. Sitzstufen im Bereich des Wohngebäudes Dorfstraße 3 sowie den Abgang in Richtung des Platzes Wasser und Geist. Weiter in Richtung Dorfcafé sei ebenfalls eine Platzsituation gegeben, die Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 5/13 besser ausgenutzt werden könnte. Angedacht sei ebenfalls die Schulstraße vom Bereich Dorfcafé bis zum Parkplatz bei der Schule für den Kfz-Verkehr zu sperren, was einen fußgängerfreundlichen Zugang zum Dorfzentrum bedeuten könnte. Auch eine besser nutzbare Terrassensituation im Bereich des Dorfcafés ergebe sich dadurch. Im Bereich des Parkplatzes beim Schulhaus sei eine Mehrfachverwendung geplant. Angedacht wäre auch durch ein Parkleitsystem zu diesem Parkplatz hinzuleiten, welcher dann auch bewirtschaftet werden sollte. Alle angedachten Veränderungen können aus der Zeitung entnommen werden. Der Steinmetz Mallitsch werde am 02.05. beim Begegnungsforum bereits verschiedene Steinbeläge ausstellen. Die Besucher können dort gleich ihre Präferenzen kundtun. Dieses Konzept stelle eine große Aufwertung für den Zentrumsbereich von Gaschurn dar. Natürlich habe es immer wieder Ansätze für solche Konzeptionen gegeben, es gehe jetzt allerdings darum, das Dorfzentrum wieder aufzuwerten. Klar sei, dass dies mit Kosten verbunden sei. Die Höhe ergebe sich jedoch aus der entsprechenden Ausführung. Jedenfalls sei es wichtig, dass möglichst viele am Zukunftscafé teilnehmen.  Kleinkinderbetreuung Gaschurn Ab Herbst 2017 starte die Kleinkinderbetreuung im Arzthaus. Diese werde durch den Verein Kinderwerstättli betreut. Sämtliche Personalangelegenheiten etc. werden ebenfalls durch den Verein Kinderwerkstättli geregelt.  Montafoner Dialekt Der Montafoner Dialekt sei in die Liste des österreichischen Kulturerbes aufgenommen worden.  „Buramarkt“ Ab 14.07.2017 finde jeden Freitag ein Wochenmarkt im Bereich Tanzlaube und Kirchplatz statt.  Silvretta Classic Rallye Montafon Vom 05.07. bis 09.07.2017 finde wieder die Silvretta Classic Rallye Montafon statt. Sie feiere heuer ihr 20 Jahre Jubiläum. Auch die Rallye der Elektroautos finde wieder statt. Streckenpläne können auf den Plakaten bzw. im Internet bereits angesehen werden. Der Start der Rallye finde wieder in Partenen statt. Die Zieleinfahrt mit anschließendem „Därflifest“ in Gaschurn sei ebenfalls wieder Teil der Veranstaltung.  Haltestellen Bielerhöhe Nachdem nun ein Konzept für den Attraktionspunkt Bielerhöhe zur Nutzung nach der Baustelle des OVW II gemeinsam mit der Vorarlberger Illwerke ausgearbeitet wurde, konnten bereits die Haltestellen Richtung Bielerhöhe entsprechend neu betitelt werden.  Theateraufführung „Die Montanahls“ Die Aufführung „Die Montanahls“ Folge 4 feiert am 12.05.2017 im Vallülasaal ihre Premiere. Sonstige Aufführungen finden am 13. und 14.5. statt. Die Geschichte drehe sich um den Hotelier Hubert Montanahl, der Bürgermeister werde. Kartenreservierungen seien im Gemeindeamt möglich.  Biotopexkursionen Der Programmfolder der Biotopexkursionen 2017 liege im Gemeindeamt auf. Im Frühjahr, Sommer und Herbst 2017 finden insgesamt 28 Exkursionen zu den schönsten Naturjuwelen unseres Landes statt. Für alle Interessierten seien diese Exkursionen sehr zu empfehlen. Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 6/13  Voranschlag Mit Schreiben vom 05.04.2017 teilte die Vorarlberger Landesregierung mit, dass sie keine Einwendungen gemäß § 74 GG gegen den Voranschlag erhebe. Das Schreiben der Landesregierung beinhalte folgende Ausführungen: Beurteilung der Finanzlage, Vorgaben aus dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sowie das Ergebnis der formalen Prüfung. Das Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 05.04.2017 wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht.  Wasserversorgugnsanlage BA 08 Die Kommunalkredit Publik Consulting GmbH habe mit Schreiben vom 21.03.2017 mitgeteilt, dass die Beurteilung des Projektes abgeschlossen sei und der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vorgelegt werde.  Wasserversorgungsanlage BA07 Das Land Vorarlberg habe der Gemeinde Gaschurn für den Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 7, auf Grundlage des Detailprojektes Nr. 2012.013 vom November 2012 einen 25-%igen Beitrag aus Landesmitteln zu den mit EUR 1.020.000, 00 veranschlagten Herstellungskosten, d.s. EUR 255.000, 00, gewährt. Auf Grund der Direktvergabe der Ingenieurleistungen seien die von der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH, in Rechnung gestellten Honorarkosten mit max. EUR 100.000, 00 bei der Förderung anerkannt worden.  Interessentenbeiträge Wildbach- und Lawinenverbauung Mit Schreiben er Wildbach- und Lawinenverbauung vom 30.03.2017 sei die 1. Anforderung des Interessentenbeitrages 2017 in Höhe von EUR 20.104, 00 vorgenommen worden. Die besonderen Bedarfszuweisungen zu den Interessenbeiträgen 2016 ergeben sich wie folgt:  Gatsauna Goldeforlawine EUR 164, 00 Rütlerbächle EUR 15.780, 00 Tafamuntlawine EUR 14.724, 00 Vand SSS EUR 17.250, 00 Winkel SSS EUR 8.730, 00 Initiative „Vau Hoch Drei“ – Petition für eine gemeinwohlorientierte Raumentwicklung Die Initiative „vau hoch drei“ sei in der laufenden Raumplanungsnovelle Vorarlberg gestartet worden, um eine gemeinwohlorientierte Raumentwicklung festzuschreiben. Die Initiative bestehe derzeit aus Bürgermeistern, Architekten und Wirtschaftstreuhändern. Der Gemeindevorstand habe am 25.04.2017 über eine Unterstützung dieser Petition beraten und diese einstimmig abgelehnt.  Neuerrichtung Rotkreuzgarage Für die Neuerrichtung der Rotkreuzgarage in St. Gallenkirch wurde zwischen den Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch eine Kooperation durchgeführt. Die Gemeinde St. Gallenkirch habe nun um eine Strukturförderung für die gemeinsam zu finanzieren- Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 7/13 den Kosten von EUR 68.796, 75 für die Neuerrichtung der Garage für den Rotkreuzstützpunkt angesucht. Die Kosten seien im Verhältnis 60:40 aufgeteilt worden. Das Land Vorarlberg gewähre hierfür eine 15%-ige Strukturförderung. Diese Förderung sei möglich, da es sich um ein Gemeindekooperationsprojekt handle. Die Gemeinde Gaschurn erhalte aus dieser Förderung einen Betrag von EUR 4.128, 00.  Fernwärme Derzeit führe er Gespräche mit Banken und Investoren. Zur Zusage einer Förderung fehle immer noch die Vorlage des Berichtes eines Kreditinstituts. Der späteste Zeitpunkt für eine Nachreichung sei August. Sämtliche anderen Unterlagen liegen bereits vor. Im heurigen Jahr sei jedenfalls nicht mit einem Baubeginn zu rechnen, auch wenn eine Finanzierung ermöglicht werden könne.  Biomasse Heizwerk Gaschurn Als Geschäftsführer müsse er derzeit davon ausgehen, dass keine Einbindung in das neue Fernwärmenetz zustande komme. Nun müsse der Betrieb für die Zukunft sichergestellt werden, die Darlehen seien zu bedienen. Derzeit stelle die Gemeinde dem Biomasseheizwerk auch einen Kontokorrentkredit zur Verfügung, weil die Hypobank seit dem 28.02.2017 nicht mehr bereit sei, ohne eine Haftung keinen Kontokorrentkredit zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschafterversammlung finde am 05.05.2017 statt. In dieser müsse gemeinsam mit den Gesellschaftern und Kommanditisten festgelegt werden, wie die Weiterführung des Biomasse Heizwerks erfolgen werde.  Gemeinnützige Tätigkeit von Flüchtlingen Beim Stand Montafon wurde eine Vereinbarung über die „Integrationstätigkeit von Flüchtlingen für Land und Gemeinden“ im Vorarlberger Oberland abgeschlossen. Die Pflege der Badeanlagen der Gemeinde bzw. des Mountain Beach und der Sporteinrichtungen, Klettergärten als auch Spielplätze seien durch eine Unterstützung von Flüchtlingen möglich. Auch die Sektionen ÖAV und DAV könnten unterstützt werden. Die Caritas organisiere diese Arbeiten für das Oberland. Die Kosten betragen EUR 4, 00 für den Flüchtling und zusätzlich EUR 2, 00 als Spende für die Caritas. Der Beschluss auf Standesebene sei am 04.04.2017 erfolgt. Der Vertrag sei auf 5 Jahre ausgelegt, könne jedoch jährlich gekündigt werden.  Universitätslehrgang Politische Bildung Die Verwaltungsakademie Schloss Hofen biete einen Universitätslehrgang „Politische Bildung“ an. Er habe diesen bereits besucht und könne ihn nur weiterempfehlen. Anmeldeschluss sei der 14.07.2017. Ein Flyer könne allen Interessierten zugesandt werden.  Zusammenführung von Landwirtschaftsabteilung und Agrarbezirksbehörde Mit 01.04.2017 wurden die Agrarbezirksbehörde Bregenz und die Landwirtschaftsabteilung zu einer neuen, größeren Einheit „Landwirtschaft und ländlicher Raum“ zusammengeführt. Die Aufgaben der Agrarbezirksbehörde werden in der neuen Abteilung, etwas anders strukturiert, weiterhin angeboten und entwickelt.  Natura 2000 Gebiets- und Regionsmanagement – Neuorganisation Die Vorarlberger Landesregierung habe beschlossen, die Betreuung der Natura 2000 Gebiete neu zu strukturieren. Die 39 Vorarlberger Europaschutzgebiete wurden je einer der fünf neu gebildeten Natura 2000 Managementregionen zugewiesen: Bodensee – Leiblachtal, Rheintal, Bregenzerwald – Kleinwalsertal, Walgau – Großwalsertal – Arlberg, und Montafon – Klostertal. Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 8/13 Montafon – Klostertal beinhalte die Gebiete Davenna, Gorniel, Klostertaler Bergwälder, Rifa, Roßbündta, Schuttfluren Tafamunt, Spona, Verwall und Wiegensee. Leiter des Gebietes Montafon – Klostertal sei Mag. Christian Kuehs. Er bleibe als Regionsmanager Angestellter des Naturschutzvereines Verwall-Klostertaler Bergwälder.  Marko Willi Marko Willi habe der Gemeinde Gaschurn mit Schreiben vom 16.04.2017 mitgeteilt, dass Schäden am Kanalschacht sowie der Straße im Bereich der Gebäude Dorfstraße 10 (Chalet-Hotel) sowie Dorfstraße 11 (Marko Willi) bestehen. Konkret gehe es um einen Betonschnitt in diesem Bereich. Marko Willi fordere die Gemeinde in diesem Schreiben auf, diese Schäden umgehend zu beheben. Da das Schreiben auch an die Gemeindevertretung gerichtet sei, wolle er dies allen zur Kenntnis bringen. Ein entsprechendes Antwortschreiben an Marko Willi sei bereits verfasst worden. Der Sachverhalt stelle sich so dar, dass Bauamtsleiter Josef Schönherr Herrn Marko Willi telefonisch über den Betonschnitt der Fa. HTB informiert habe, welchem Marko Willi in diesem Zuge zugestimmt habe. Der angesprochene Schnitt wurde zwischenzeitlich wieder versiegelt. Die angesprochenen Schäden im Bereich des Kanalschachtes seien Sache der Gemeinde. Eine entsprechende Sanierung erfolge, wenn es seitens der Gemeinde als erforderlich angesehen werde. Weiter beklage sich Marko Willi in seinem Schreiben darüber, dass immer wieder Personen den Weg neben seinem Haus nutzen. Die Gemeinde habe im bereits ergangenen Antwortschreiben klargestellt, dass sämtliche öffentlichen Straßen und Wege beschildert und entsprechend ausgewiesen seien. Der Durchgang bei seinem Objekt sei nicht Angelegenheit der Gemeinde. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 4.: Maisäßgebietsausweisung (Valschaviel, Mittelmaisäß, Lifinar, Ganeu, Innertafamunt, Außertafamunt) Der Vorsitzende erläutert, dass seit der Änderung im Vorarlberger Raumplanungsgesetz im Mai 2015 die Gemeindevertretung gemäß § 16 (Ferienwohnungen – Abs. 4 lit d) die Nutzung des Wohnteils eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes auf Antrag eines Eigentümers per Bescheid bewilligen könne, wenn das Gebäude in einem mit Verordnung der Gemeindevertretung ausgewiesenen Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebiet liege, die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der dem Antragsteller gehörenden landwirtschaftlichen Flächen in diesem Gebiet gesichert sei und die zugehörigen Wirtschaftsgebäude erhalten werden. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass in einem solchen Gebiet die Objekte, welche eine Anzeige aus dem Jahr 1993 besitzen, ohnehin genutzt werden können. Die Gebäude ohne die im Jahr 1993 mögliche Anzeige können derzeit, auch von den Besitzern selbst, nicht rechtmäßig genutzt werden. Nach einer entsprechenden Maisäßgebietsausweisung sei es wieder für alle Besitzer möglich, eine entsprechende Bewilligung zur Nutzung zu erhalten. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass Bauvorhaben, wenn Maisäßgebiete als solche ausgewiesen seien, welche alle gebietscharakteristischen und auch sonstigen Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen, genehmigt werden könnten. Der Ausbau angrenzender Wirtschaftsteile war bisher den Landwirten – sofern dies für die bodenabhängige Landwirtschaft notwendig war – vorbehalten, was sich durch eine entsprechende Ausweisung ebenfalls ändern würde. Eine Ausnahmeregelung zur Errichtung von Sanitäranlagen sei dadurch ebenfalls möglich. In vielen Maisäßgebieten habe es bereits Eigendynamiken bei Bauführungen gegeben, welche auch durch diese Änderung nicht rechtmäßig bewilligt werden können. Die Erweiterung bzw. Adaptierung eines Wohnteils im Gebäude könne jedoch durch die Baubehörde durch diese entsprechende Maisäßgebietsausweisung genehmigt und dort wo schon Bauführungen er- Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 9/13 folgt seien mitunter in einen rechtmäßigen Zustand gebracht werden. Zunächst sei angedacht gewesen, nur ein Maisäßgebiet pro Gemeinde auszuweisen. Der Vorsitzende habe sich jedoch dafür eingesetzt, dass im Gemeindegebiet von Gaschurn im ersten Schritt die größeren Maisäße ausgewiesen werden sollen. Eine solche Verordnung dürfe nur Flächen erfassen, die als Maisäß, Vorsäß oder Alpe genutzt werden oder früher genutzt wurden und aufgrund ihrer Charakteristik als Kulturlandschaft erhaltenswert seien. Die Abteilung Raumplanung und Baurecht habe einen Vorschlag zu dieser Maisäßgebietsausweisung für die Gebiete Valschaviel, Mittelmaisäß, Lifinar, Ganeu, Inner- und Außertafamunt vorbereitet. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe bereits am 13.03.2017 über diesen Tagesordnungspunkt beraten, was dazu geführt habe, dass dieser Punkt in der 19. Gemeindevertretungssitzung abgesetzt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass zwischenzeitlich eine entsprechende Informationsveranstaltung für die Obleute der Maisäßgebiete am 29.03.2017 stattgefunden habe. Dort wurde den anwesenden Vertretern der betroffenen Agrargemeinschaften (Valschaviel – DI (FH) Markus Durig, Mittelmaisäß und Lifinar – Hansjörg Einödter, Ganeu – Hubert Netzer und Mag. Christian Wittwer, Inner- und Außertafamunt – Arnold Lorenzin) diese Ausweisung erläutert. Bei dieser Veranstaltung sei die Frage aufgekommen, ob mit der Ausweisung alle Objekte zu Ferienzwecken genutzt werden können. Dies sei zwischenzeitlich abgeklärt worden. Hier gebe es keine Einschränkungen. Es werde jedoch auf die Erhaltungspflicht und die baurechtlichen Vorschriften bis hin zu den abwassertechnischen Vorschriften hingewiesen. Adolf Felder erkundigt sich über die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die weiteren Maisäßgebiete ebenfalls auszuweisen, welche der Vorsitzende bejaht bzw. meint, dass dies in Folge gemacht werde. GR Klaus Schröcker berichtet, dass in der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses darüber diskutiert wurde, sämtliche im Gemeindegebiet von Gaschurn liegenden Maisäße auszuweisen. Weiter sei empfohlen worden, die Alpobleute vorab zu informieren. Andreas Marlin, MSc, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, welcher die Entwürfe ausgearbeitet habe, habe den Bauausschuss auch entsprechend informiert. Auch über die Möglichkeit einer späteren Ausweisung der anderen Gebiete sei der Ausschuss dort bereits informiert worden. GR Markus Netzer erläutert, dass seiner Meinung nach der Grundsatz der Gleichheit hier klar im Vordergrund stehe. Es seien somit alle Maisäßgebiete zu berücksichtigen. Vom Bauund Raumplanungsausschuss wurde klar die Empfehlung abgegeben, die Agrargemeinschaften und Alpobleute einzuladen sowie mit diesen das Einvernehmen herzustellen. Er hätte gerne in Form einer schriftlichen Zustimmung der Agrargemeinschaften gehabt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Entscheidungspflicht ganz klar bei der Gemeindevertretung und nicht bei der Agrargemeinschaft liege. Wie sollte man jemand erklären, dass eine Maisäßgebietsausweisung, die gesetzlich in der Kompetenz der Gemeindevertretung liege, beim einen Maisäß erfolge und bei einem vergleichbaren vielleicht nicht. Bernd Montibeller betont den angesprochenen Grundsatz der Gleichheit. Mit dieser Ausweisung könnte für alle Maisäßbesitzer wieder die Möglichkeit zur rechtmäßigen Nutzung geschaffen werden. Nach einer Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Einholung schriftlicher Stellungnahmen der Agrargemeinschaften erläutert der Vorsitzende, dass die Agrargemeinschaften von seiner Seite informiert wurden, auch schriftliche Stellungnahmen ändern nichts an der Entscheidungspflicht durch die Gemeindevertretung. Die restlichen Maisäße würden – nach Ausarbeitung der Unterlagen – in einen späteren Schritt ausgewiesen, was auch immer so vorgesehen war. Wie auch immer, seien seiner Ansicht nach alle Eigentümer – unabhängig von der Agrargemeinschaft – gleich zu behandeln. Auch ein Anhörungsrecht oder eine Parteienstellung sehe das Gesetz in diesem Verfahren nicht vor. Damit ermögliche die Gemeindevertretung allen Eigentümern dieselben Voraussetzungen, ermögliche den Eigentümern eine zeitgemäße Nutzung und sorge so für den Erhalt des Kulturguts Maisäß. Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 10/13 Gerhard Saler erläutert, dass in ganz Vorarlberg ein Aussterben der Maisäße vor sich gehe. Jedenfalls sei zu versuchen, dem entgegenzuwirken. Ein Einvernehmen aller Agrargemeinschaft sei sehr schwer zu erwirken. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Ausweisung der Maisäßgebiete Valschaviel, Mittelmaisäß, Lifinar, Ganeu, Inner- und Außertafamunt gemäß den vorbereiteten Plänen zuzustimmen und sämtliche weiteren, noch nicht im Vorschlag des Landes Vorarlberg enthaltenen Maisäßgebiete ebenso schnellst möglich durch das Land ausarbeiten zu lassen und ebenfalls auszuweisen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (2 Gegenstimmen: GR Klaus Schröcker, GR Markus Netzer). zu 5.: Stellungnahme Tourismusgesetz und Zweitwohnsitzabgabegesetz Der Vorsitzende erläutert, dass Montafon Tourismus und der Stand Montafon eine gemeinsame Stellungnahme zur Novellierung des Tourismusgesetzes an den Landeshauptmann Mag. Markus Wallner verfasst haben. Diese Stellungnahme beinhalte folgende Punkte: o Landesweiter Tourismusbeitrag entlang der Wertschöpfungskette Die Montafoner Tourismusgemeinden und Montafon Tourismus fordern die Einführung eines landesweiten Tourismusbeitrages entlang der Wertschöpfungskette. Bisher zahlen die Betriebe der Tourismusgemeinden für sämtliche Umsätze, die in Vorarlberg erwirtschaftet werden, gemäß ihrem Hebesatz einen Tourismusbeitrag an die Gemeinde, in welcher sie ihren Sitz haben. Der Tourismusbeitrag sei von der jeweiligen Firma selbst zu erklären. Dies könne in ähnlicher Form erfolgen, wie dies bereits bei der Kommunalsteuer praktiziert werde. Firmen, die Aufträge in der jeweiligen Tourismusgemeinde erfüllen bzw. in eine solche liefern, sollen in Zukunft für den Umsatz, den sie in dieser Gemeinde generieren, künftig auch entsprechend ihrer Abgabengruppe den Tourismusbeitrag direkt an die Gemeinde entrichten, in welcher solche Aufträge umgesetzt bzw. in welche geliefert werde. Nicht darunter fallen Firmen, welche nicht in Tourismusgemeinden liefern bzw. dort keine Aufträge umsetzen. Die Kommunalsteuer bleibt davon unberührt und kommt der jeweiligen Firmensitzgemeinde zu. Es wird nicht gefordert, dass generell landesweit ein Tourismusbeitrag eingehoben und wieder verteilt, sondern lediglich ein Beitrag entlang der Wertschöpfungskette eingehoben werde. Für eine Unterstützung der Tourismusregionen durch das Land Vorarlberg bestünde die Möglichkeit, die elektrische Energie, welche vornehmlich in diesen Talschaften erzeugt und über die Landesgrenzen hinweg verkauft werde, im Tourismusgesetz bzw. der Tourismusabgabe zu berücksichtigen. Kurt Rudigier erkundigt sich, ob dies auch für ausländische Firmen gelte. Der Vorsitzende erläutert, dass sich der Stand bzw. Montafon Tourismus mit dieser Frage noch nicht dezidiert auseinandergesetzt habe. Er erläutert, dass vorab eine Stellungnahme von Montafon Tourismus und dem Stand Montafon verfasst wurde, nun aber das offizielle Verfahren über die Gesetzesauflage laufe und die Gemeinde deshalb direkt eine Stellungnahme abgeben könne. Der Vorsitzende erläutert weiter: o Zweitwohnsitzabgabe Angedacht sei derzeit, die Zweitwohnsitzabgabe der Ortsklasse A anzuheben. Die anderen Ortsklassen sollen bis auf eine Indexierung nicht erhöht werden. Dies sei im Sinne der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar. Die Gemeinden mit niedrigeren Ortsklassenbemessungen wären einem stärkeren Druck im Bereich der Zweitwohnsitze ausgesetzt. Es sei als sinnvoller anzusehen, wenn die ganze Region betrachtet werde und somit das ganze Montafon in die Ortsklasse A einzustufen wäre. Das hätte zur Folge, dass Zweitwohnsitzinhaber in der Region gleichbehandelt werden würden. Zudem sei es für die Tourismusregion Montafon Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 11/13 wichtig, dass Zweitwohnsitze möglichst unattraktiv werden, um die angestrebten „warmen Betten“ zu forcieren. Auch die Deckelung der für die Berechnung der Zweitwohnsitzabgabe anrechenbaren Flächen sei zu überdenken. Eigentümer oder Zweitwohnsitzinhaber mit einer größeren Wohnung zahlen im Verhältnis weniger pro m² als jene, deren Wohnsitzflächen unter dieser Deckelung liegen. Ein alternativer Ansatz wäre zum Beispiel, die m²-Sätze degressiv nach Wohnraumgröße festzulegen. Die Abgabe pro m² könnte mit zunehmender Quadratmeteranzahl vertretbar abnehmen. o Gästetaxe Die Erhöhung der Gästetaxe werde befürwortet, um die touristischen Angebote in den Gemeinden zu finanzieren. Der Vorsitzende teilt mit, dass in Gaschurn derzeit die Obergrenze der Gästetaxe noch nicht erreicht sei, andere Gemeinden benötigen diese bereits. In Gaschurn werde derzeit eine relativ geringe Gästetaxe eingehoben. Der Vorsitzende erläutert, dass zwischenzeitlich eine Antwort des Landes Vorarlberg eingelangt sei und bringt diese den Anwesenden zur Kenntnis. Diese sei größtenteils negativ ausgefallen. Das Land habe zu jedem Punkt eine Stellungnahme abgegeben, bis auf das Thema der Deckelung der Zweitwohnsitzabgabe. Der Stand Montafon habe am 20.04.2017 eine weitere Stellungnahme abgegeben. Diese wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Darin werde auch ein Besprechungstermin mit dem Landeshauptmann eingefordert. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Möglichkeit bestehe, sich seitens der Gemeinde ebenfalls entsprechend zu äußern. Sollte diese Stellungnahme nicht ernst genommen werden, könnte eine Volksabstimmung auf Initiative von 10 Tourismusgemeinden angestrebt werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, im Zuge des Gesetzgebungsprozesses seitens der Gemeinde zur offiziellen Gesetzesvorlage eine Stellungnahme im Sinne der bereits von Montafon Tourismus und dem Stand Montafon abgegebenen Stellungnahme, zu verfassen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Kaufansuchen GST-NR 2243/1 und 2244/1 Der Vorsitzende erläutert, dass die Bergauer GmbH, Mag. (FH) Rainer Bergauer, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn, mit Schreiben vom 18.04.2017 einen Antrag zum Kauf der GSTNR 2243/1 und 2244/1, GB Gaschurn, gestellt habe. Dies betreffe die Flächen im Bereich des Lokals „Mühle“. Dort plane die Bergauer GmbH ein Hotelprojekt mit 60 – 80 Betten. Die Flächen weisen eine Größe von ca. 3.300 m² auf. Die Bergauer GmbH schlage einen Kaufpreis von EUR 100, 00 / m² vor sowie eine Option zur Rückabwicklung innerhalb von 5 Jahren, inkl. einer Pönale von 5 %. Weiter schlage die Bergauer GmbH im Schreiben vom 18.04.2017 vor, dass mit diesem Kauf alle Angelegenheiten der Vergangenheit von beiden Seiten als erledigt betrachtet werden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden einen Lageplan zur Kenntnis. Die Flächenwidmung in diesem Bereich sei „Baufläche Kerngebiet“. Weiter liegen die Flächen in der gelben Gefahrenzone, zusätzlich seien sie als Überschwemmungsgebiet der Ill ausgewiesen. Der Uferschutzbereich sei genauso wie die Zufahrtssituation genauestens zu berücksichtigen. GR Klaus Schröcker gibt zu bedenken, dass die Einräumung einer Option auf die Dauer von 5 Jahren sehr lange sei. Er würde max. 1 – 1, 5 Jahre einräumen. Weiter erläutert er, dass ein Kaufpreis von EUR 100, 00 / m² im Kerngebiet zu gering sei. Da es bereits in der Vergangenheit mehrere Kaufansuchen der Bergauer GmbH gab, bringt der Vorsitzende den Anwesenden die Beschlüsse der letzten Jahre zur Kenntnis und erläutert den letzten Beschluss vom 10.12.2009. Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 12/13 Der Vorsitzende stellt dann den Antrag, den Gemeindevorstand damit zu betrauen, weitere Gespräche mit der Bergauer GmbH zu führen. Alle Modalitäten inkl. der Option seien zwischen dem Gemeindevorstand und der Bergauer GmbH gemeinsam zu vereinbaren und auszuarbeiten. Anschließend soll die Angelegenheit wiederum der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 19. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 8.: Allfälliges  Der Vorsitzende gibt den nächsten Sitzungstermin mit 01.06.2017 bekannt. In dieser Sitzung wird der Rechnungsabschluss 2016 zu behandeln sein. Vorher müsse jedoch der Prüfungsausschuss tagen.  Ludwig Wachter erläutert, dass den ganzen Winter PKWs bei den Hanghäusern so geparkt hätten, dass sie zur Hälfte in die Straße stehen. Dies führe zu einer unübersichtlichen Engstelle. Der Vorsitzende wird dem Hausverwalter Elmar Sohler mitteilen, darauf zu achten.  Kurt Rudigier erkundigt sich, warum im Gegensatz zu Gaschurn und Schruns im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch sehr viele Bushaltestellen mit Wartehäuschen ausgestattet seien. Der Vorsitzende erläutert, dass sich die Gemeinde St. Gallenkirch vor einigen Jahren an der diesbezüglichen Aktion beteiligt und relativ viele Haltestellen mit diesen Häuschen ausgestattet habe. Derzeit werde bei der Versettlabahn ein Wartehäuschen errichtet. Allerdings sei der Kostenaufwand dafür relativ hoch. Auch gebe es viele Haltestellen, bei denen kein Häuschen benötigt werde. Ende: 23:49 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_20_GV_Sitzung.doc Seite 13/13