19870209_GVE008

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:43
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1987-02-09
Erscheinungsdatum 1987-02-09
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Inhalt des Dokuments

-1- SITZUNG Sitzungstag: 9.2.1987 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Vorsitzender: Bgm. Heinrich Sandrell Niederschriftführer: Artur Wachter Manfred Mattle Walter Netzer Helmut Brändle Walter Grass Reinhold Hammer Bernhard Wittwer Markus Felbermayer Manfred Rudigier Alfred Hager Franz Wittwer Walter Lechleitner Hubert Dich Rudolf Schneeweiß Albert Wittwer Gerhard Blaas Anton Rudigier Leo Pachole für Millinger Helga für Eugen Pfeifer für Rudolf Fleisch für Herbert Tschofen für Ernst Pfeifer für Konstantin Tschanhenz für Martin Kofler - 2 - Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich Zu Punkt ................. wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlußfähigkeit, Genehmigung der letzten Niederschrift, Berichte 2. Vorschreibung des Waldaufsichtsbeitrages gem. § 35 Landesforstgesetz, LGBl. Nr.28/1979, für die Standeswälder für das Jahr 1985 3. Schneeräumung in Partenen; Vergabe 4. Grundeinlösungsvertrag zwischen der Bundesstraßenverwaltung und den Eheleuten Wilhelm und Johanna Bereiter, Gaschurn, betreffend die B 188 (Gp. 2240 im Ausmaß von 470 m2) 5. Grundeinlösungsvertrag zwischen der Bundesstraßenverwaltung und der Gemeinde Gaschurn betreffend die B 188 (Gp. 2255/1 und 2256) 6. Bundesstraße 188 - Nutzungsüberlassung der Gp. 3441 an die Gemeinde Gaschurn; Vereinbarung 7. Grundeinlösungsvertrag zwischen der Bundesstraßenverwaltung, der Gemeinde Gaschurn sowie den Geschwistern Voglauer, Pregarten, O.Ö. 8. Schreiben des Standes Montafon, Schruns, hinsichtlich des zweiten Sonderinvestitionsprogrammes der Montafonerbahn AG., Schruns 9. Voranschlag der AM Montafon für das Jahr 1987 10. Ansuchen der Bürgermusik Gaschurn-Partenen um Befreiung von der Entrichtung der Getränkesteuer für die Jahre 1985 und 1986 11. Vergabe der Projektierung für den Ortskanal Gundalatscherberg-MittelMaisäß-Bergrestaurant "Nova Stoba" - 3 - Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr. Zu Punkt 1: Bürgermeister Heinrich Sandrell begrüßt die Gemeindemandatare sowie die Zuhörer, stellt die gegebene Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die beiden erstmals an einer GV-Sitzung teilnehmenden Gemeindevertreter Anton Rudigier und Franz Wittwer legen gem. § 32, GG., vor dem Bürgermeister das Gelöbnis ab. Im besonderen begrüßt der Bürgermeister Herrn Bezirksschulinspektor Josef Bertsch, der eingeladen wurde, zur Standortfrage und auch zum Schultyp des Polytechnischen Lehrganges Auskunft zu geben. Der Bürgermeister bringt in dieser Sache Briefe der Bezirksschulbehörde und der Landesregierung zur Kenntnis. Da die Landesregierung das Ansinnen hat, den Polytechnischen Lehrgang von St.Gallenkirch in die Außerfratte (Schruns/Vandans) wegen der geringen Schülerzahl bzw. der Einteilung in Leistungsgruppen zu verlegen, wird durch die Gemeindevertretung auf die Vorteile des Standortes St.Gallenkirch hingewiesen, wie z.B. kurzer Schulweg, bisher gut geführter Unterricht, günstige Schulerhaltungskosten für die Gemeinde, etc.. Die Gemeindevertretung erwartet sich die Unterstützung der Bezirksschulbehörde zum weiteren Bestand des Polytechnischen Lehrganges St. Gallenkirch. Nach einer ausführlichen Information durch den Herrn Bezirksschulinspektor und reger Diskussion in dieser Angelegenheit wird er um 21.15 Uhr verabschiedet und ihm für sein Kommen gedankt. Die Niederschrift der 7. GV-Sitzung wurde den Mandataren schriftlich zur Kenntnis gebracht und heute ohne Einwand genehmigt. Zu Punkt 2: Die Angelegenheit wird nicht behandelt und von der Tagesordnung abgesetzt. Zu Punkt 3: Der mit Heinrich Tschofen, Partenen, am 22.12.1981 auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossene Schneeräumvertrag für Partenen endete mit dem Winter 1985/86. Das von Heinrich Tschofen übermittelte Angebot vom 17.12.1986, in welchem er die Schneeräumung in Partenen zum Pauschalpreis anbietet, wird zur Kenntnis gebracht. Nach Empfehlung des Gemeindevorstandes ist der Schneeräumauftrag vom 22.12.1981 um den Winter 1986/87 zu verlängern. Bei der Abrechnung des Pauschalpreises ist die Wertsicherung zu beachten. Für den Winter 1987/88 soll eine Neuausschreibung der Schneeräumung rechtzeitig erfolgen. Es erfolgt eine einstimmige Beschlußfassung. Zu Punkt 4: Zum weiteren Ausbau der B 188 benötigt die Bundesstraßenverwaltung von Farn. Bereiter, Gaschurn 184b, aus der Gp. 2240 eine Grundstücksfläche von 470 m2. - 4 - Unter Punkt III, f) des Grundeinlösungsvertrages wird folgende Vereinbarung getroffen: "Die Gemeinde Gaschurn räumt den Eigentümern der Gp. 2240 sowie ihren Rechtsnachfolgern auf dem zu erstellenden Uferbegleitweg im Bereich der vorgenannten Parzelle taleinwärts bis zum Anschluß an das öffentliche Straßennetz ein unentgeltliches Geh- und Fahrrecht in einer max. Breite von 3 m, mit Ausnahme der Wintermonate wegen der Loipenpräparierung, ein. Das Parken auf dem Uferbegleitweg ist nicht erlaubt. Diese Rechtseinräumung hat nur Gültigkeit, wenn die Gemeinde Gaschurn, entsprechend des Wasserrechtsbescheides, Grundeigentümerin wird." Dieser Vereinbarung wird einstimmig stattgegeben. Zu Punkt 5: Aus den gemeindeeigenen Grundparzellen Nr. 2255/1 und 2256 werden von der Bundesstraßenverwaltung Teilstücke von insgesamt 99 m2 aus obigen Grundflächen zum Bau der B 188 benötigt. Ablösepreis S 300, —/m2. Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig diese Grundablöse. Zu Punkt 6: Zwischen dem Land Vorarlberg und der Gemeinde Gaschurn wird eine Vereinbarung getroffen, womit der Gemeinde Gaschurn die Gp. 3441, KG Gaschurn, zur Nutzung unentgeltlich überlassen wird, um dort auf der ehemaligen Bahntrasse der VIW einen Gehweg bzw. die Loipe anzulegen. Diese Vereinbarung wird einstimmig genehmigt. Zu Punkt 7: Bgm. Heinrich Sandrell berichtet über die wichtigen Verhandlungen mit dem Landesstraßenbauamt und den Geschwistern Voglauer über den weiteren Ausbau der B 188 und die dazu benötigten Grundflächen von den Geschw. Voglauer, Gaschurn 189. Im gleichen Projekt werden in diesem Bereich ein Uferbegleitweg sowie die Loipe geführt. Es sind verschiedene Grundtransaktionen zwischen der Gemeinde und den Geschw. Voglauer notwendig, die in einem Lageplan dargestellt sind. (Tauschfläche je 125 m2, Ablöseflächen 244 m2, Ersatzgrund von Gemeinde 145 m2 aus der Gp. 1489/1). Die Gemeinde Gaschurn räumt zudem den Eigentümern der Gp. 2165/2, 2165/4 und Bp. 470 sowie ihren Rechtsnachfolgern auf dem zu erstellenden Uferbegleitweg im Bereich der vorgenannten Parzellen taleinwärts bis zum Anschluß an das öffentliche Straßennetz, ein unentgeltliches Geh- und Fahrrecht in einer max. Breite von 3 m, mit Ausnahme der Wintermonate wegen der Loipenpräparierung, ein. Das Parken auf dem Uferbegleitweg ist nicht erlaubt. Diese Rechtseinräumung erfolgt unter der Voraussetzung, daß die Gemeinde Gaschurn, entsprechend des Wasserrechtsbescheides, Grundeigentümerin wird. Der dzt. bestehende Wanderweg oberhalb des Objektes Voglauer wird nach Erstellung des Uferbegleitweges auf Kosten der Gemeinde Gaschurn aufgelassen und der Urzustand wieder hergestellt. (Z.B. Bepflanzung an der Straßenstützmauer, usw.). - 5 - Herr Ludwig Voglauer ist heute selbst bei der Sitzung als Zuhörer anwesend. Bgm. Heinrich Sandrell dankt ihm sowie Frau Anna Voglauer herzlich für das große Verständnis und Entgegenkommen. Die erfolgreichen Verhandlungen haben für alle, dank des guten Willens, eine zufriedenstellende Lösung gebracht. Der vorliegende Grundeinlösungsvertrag wird einstimmig genehmigt. Zu Punkt 8: Der Vorsitzende berichtet über das 2. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG. (Schreiben vom 4.11.1986), womit vorgesehen ist, in den Jahren 1986 bis 1990 S 55.000.000, — zu investieren. Damit sollen zwei Elektrotriebwagen mit Steuerwagen angeschafft und andere Investitionen getätigt werden, um die Attraktivität des Bahnbetriebes zu steigern und die Realisierung des Taktverkehrs vom Bodenseeraum ins Montafon zu ermöglichen. Die Mittel von S 55.000.000, — wären zu 50% vom Bund, zu 25% vom Land und zu 25% von den Aktionären aufzubringen. Der Anteil von S 13.750.000, — (25%) der Aktionäre soll wie folgt aufgebracht werden: S 4.559.366, — (8, 29%) Stand Montafon, netto, S 2.041.875, — (3, 71%) Vbg. Illwerke AG., S 1.997.875, -(3, 36%) Land Vorarlberg und S 5.150.884, — (9, 37%) Bedarfszuweisungen des Landes an die Gemeinden. Die Aufbringungsbeträge der Gemeinden wären in den Jahren 1988 mit 20%, 1989 mit 40% und 1990 mit 40% zu leisten. Dem 2. Sonderinvestitionsprogramm wird einstimmig stattgegeben. Zu Punkt 9: Gem. § 11, Abs. 2 der Satzungen wird dem Rechnungsvoranschlag 1987 des Abwasserverbandes Montafon, der Gesamteinnahmen von S 47.076.000, — und Gesamtausgaben von S 29.613.000, — unter Berücksichtigung eines Gebarungsüberschusses aus 1985 von S 1.852.000, — für 1987 einen Gebarungsüberschuß von S 17.463.000, — vorsieht. Dem Voranschlag 1987 wird einhellig die Zustimmung erteilt. Der Vorsitzende weist auch auf die Schwierigkeiten hin, die sich bei Erstellung des Verbandsammlers in Richtung Partenen ergeben. Alwin und Rudolf Wachter, Gaschurn 26, verweigern ihre Zustimmung zur Grundstücksinanspruchnahme für ein kleines Teilstück im Bereich "Gandidauratobel". Aus öffentlichem und wirtschaftlichem Interesse wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz durch das Landeswasserbauamt Bregenz die zwangsweise Begründung der Dienstbarkeiten beantragt. Das Landeswasserbauamt weist in seinem Schreiben vom 7.1.1987 darauf hin, daß bei weiteren Verzögerungen das Gesamtprojekt sich für die Gemeinde jährlich um S 600.000, — verteuert. - 6 - Zu Punkt 10: Das Ansuchen der Bürgermusik in dieser Sache wird zur Kenntnis gebracht. Sämtliche Vereine wurden durch die Gemeindeverwaltung aufgefordert, für den entgeltlichen Getränkeverkauf bei Veranstaltungen, die Getränkesteuer zu erklären und zu entrichten. Nach den Bestimmungen des Getränkesteuergesetzes, LGBl. Nr. 5/1974, ist die Getränkesteuer auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung nach diesem Gesetz einzuheben. Gem. § 2 dieses Gesetzes ist die Ausnahme einzelner Teile des Gemeindegebietes oder einzelner Betriebe oder bestimmter Arten von Betrieben von der Getränkesteuer unzulässig. Allgemein wird eine generelle, einheitliche Regelung für alle Vereine begrüßt. In den letzten Jahren wurden durch die Gemeinde große Investitionen für Vereine und Organisationen getätigt, wie z.B. neues Musiklokal, Räumlichkeiten für die Bergrettungsstelle Partenen, Feuerwehrgerätehaus Partenen, Erstellung von Sport- und Tennisplätzen und nun steht die Realisierung eines neuen Gerätehauses für die Feuerwehr Gaschurn an. Die laufende Gemeindeförderung der Vereine übersteigt gegenüber anderer Gemeinden den üblichen Rahmen. Nach eingehender Beratung werden folgende Anträge gestellt: a) Helmut Brändle beantragt für die Bürgermusik Gaschurn-Partenen die Erlassung der Getränkesteuer (ca. S 33.000, —) aus Anlaß des 60-jährigen Bestandsjubiläums der Bürgermusik. Getränkesteuerermittlung aus 6 Jahren. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. b) Manfred Rudigier beantragt, die Beschlußfassung zu vertagen und vorerst im Vereinsausschuß, unter Beiziehung aller Vereinsobleute, eine generelle Lösung des Problems zu finden und dann der GV vorzulegen. Dem Antrag wird mehrheitlich stattgegeben. Zu Punkt 11: Es ist beabsichtigt, einen Abwasser-Sammelkanal am Gundalatscherberg bis zur Versettlabahn-Mittelstation und weiter bis zum Bergrestaurant "NovaStoba" zu errichten. Die Baukosten werden ca. 13 bis 15 Mill.S betragen nach einer Schätzung des Ing. Büro's R. Manahl, Feldkirch. Bgm. Heinrich Sandrell hat in dieser Sache bereits beim Amt der Vbg. Landesregierung vorgesprochen, wobei sein Projekt, entlegene Objekte an die Ortskanalisation anzuschließen, sehr begrüßt wurde und auch Finanzierungsmittel in Aussicht gestellt werden konnten. Der Gemeinde Gaschurn ist es ein großes Anliegen, die Abwässer der vermieteten Objekte auf dem Mittelmaisäß in die Ortskanalisation einzuleiten, um für Anrainer Geruchsbelästigungen und insbesonders die Gefahr der Verunreinigung von Trinkwasser-Quellen (Gemeindewasserversorgung) zu vermeiden. - 7 - Weiters wäre es dann auch möglich, die Abwässer einer Reihe von Fremdenverkehrsbetrieben im Ortsteil "Gundalatscherberg" über einen Sammelkanal in die Ortskanalisation abzuleiten. Auf Grund des Angebotes vom 3.2.1987 wird die Projektierung an Herrn Dipl. Ing. Robert Manahl, Feldkirch, einstimmig vergeben. Ende der Sitzung um 0.15 Uhr. [Unterschrift: "Artur Wachter"]