20161221_GVE016

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:45
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2016-12-21
Erscheinungsdatum 2016-12-21
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 28. Dezember 2016 AZ: 004-1/16/2016 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 16. Gemeindevertretungssitzung am 21.12.2016 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, DI Markus Durig, Philipp Lechner, Walter Grass, Walter Lechleitner; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier, Otto Rudigier; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Gemeindepartnerschaft Gemeinde Gaschurn – Gemeinde Waldenbuch 4) Zigiam-Zerfalllawine 5) Vortragssaal Arzthaus Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn – Planung Kinderwerkstättli 6) Wohnbau Partenen – Living in the South II 7) Friedhofsordnung 8) Gästetaxeverordnung 9) Tourismusbeiträgeverordnung 10) Abfallgebührenverordnung 11) Kanalordnung 12) Wasserleitungsordnung Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc 1/19 13) Friedhofsgebührenverordnung 14) Hundeabgabe-Verordnung 15) Voranschlag 2017 16) Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Dr. Gerhard König, Willimargasse 2, 6900 Bregenz, über die Arztwohnung Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn 17) Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Dr. Gerhard König, Willimargasse 2, 6900 Bregenz, über die Arztpraxis Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn 18) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 19) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgenden Punkt: • Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 3 GG) für Toni Dorow Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Gratis-Broschüre zum Thema Abfall In einer neuen Broschüre informiere der Vorarlberger Umweltverband über Themen, die den Abfall und dessen richtige Trennung betreffen. Den Hauptteil stelle eine übersichtliche Aufstellung dar, was mit z.B. Altpapier, Altglas oder Bioabfall entsorgt werden sollte und was zum Restabfall oder als Problemstoff entsorgt gehöre. Daneben werden Informationen über Abfalltrennung, -vermeidung und -wiederverwertung sowie praktische Tipps präsentiert. Ab der Jahreswende sei diese Broschüre im Gemeindeamt Gaschurn sowie im Altstoffsammelzentrum kostenlos erhältlich. Im Altstoffsammelzentrum werden künftig auch Biomüllsäcke ausgegeben. • Alpencup 2017 Die Gemeinden Feldberg und Hinterzarten im Hochschwarzwald führen am 22. und 23.01.2017 den 44. Alpencup durch. Ein Langlauf- und ein Riesenslalombewerb werden ausgetragen. Der Alpencup sei ein Wettbewerb für amtierende BürgermeisterInnen sowie amtierende Gemeinde- und Stadtratsmitglieder. Es könne gerne daran teilgenommen werden. Weitere Informationen können im Gemeindeamt eingeholt werden. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 2/19 • Volkshochschule Hohenems – Kompetenztraining für SchülerbetreuerInnen Die Volkshochschule Hohenems habe einen Lehrgang für SchülerbetreuerInnen entwickelt, der den TeilnehmerInnen fundiertes theoretisches Fachwissen zu Themen wie soziales Lernen, pädagogische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen, Gesundheit, Ernährung und Hygiene, aber auch Kommunikation und Selbstreflexion mit praktischen Umsetzungsempfehlungen vermittle. In Zukunft seien sicherlich größere Herausforderungen bei Weiterentwicklung von Ganztagesbetreuungen zu meistern, für welche eine Ausbildung in dieser Art jedenfalls hilfreich wäre. • Garnerabach Verbauungsprojekt Da die Förderzusage seitens des Bundes storniert wurde, wurde auch die Finanzierungszusage des Landes Vorarlberg zurückgezogen. Zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen müsse ein neuerlicher Antrag gestellt werden. Bereits mehrfach sei auf diesen Umstand hingewiesen worden. Das Verbauungsprojekt Klusertobel sei derzeit noch berücksichtigt, aber relativ ähnlich gelagert, wenn nicht bald eine Lösung gefunden werde. • Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Es gebe ein neues Bonus-Malus-System, welches die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sicherstellen soll. Entsprechende Quoten über ein Beschäftigungsausmaß von älteren Bediensteten seien zu erfüllen. Erreiche die Dienstgeberquote die Branchenquote nicht, so erhöhe sich die Auflösungsgabe (Malus). Erreiche oder übersteige die Dienstgeberquote die Branchenquote, sei ein Bonus angedacht. • Zukunftsbericht Gemeindeverbund Der entsprechende Zukunftsbericht liege im Gemeindeamt zur Einsicht auf. • Verbauungsprojekte Die Verbauungsprojekte: o Gandadaura-Gättertobel-Lawine, Verbauungsprojekt 1977 (Bj. 1986-2015) o Zigiam-Zerfalllawine, Verbauungsprojekt 1977 (Bj. 1996-2015), Bauprogramm für Einzelbaumaßnahmen (Bj. 2005-2010) o Außerbacherwald SSS, Projekt für Einzelmaßnahmen 2013 (Bj. 2014-2015) o Valschavielbach, Projekt für Einzelmaßnahmen 2012 (Bj. 2012-2013 o Gättertobel, Verbauungsprojekt 1979 (Bj. 186-1999) o Hangatobel-Drilliszug-Lawine, Verbauungsprojekt 1956 (Bj. 2001-2012) seien abgeschlossen und kollaudiert. • Verbauungsprojekt Winkel SSS P 2014 Mit Feststellungsbescheid der BH Bludenz vom 17.10.2016 sei die Ausführung des Verbauungsprojektes gemäß Schlussüberprüfung festgestellt worden. Die Kosten hätten bisher EUR 41.731, 80 betragen. Die Verbauung im oberen Bereich konnte noch nicht umgesetzt werden, da nicht alle Zustimmungen vorliegen. Derzeit werde angestrebt, aus der Interessentschaft Schafallmein eine Agrargemeinschaft zu bilden, was die Einholung von Zustimmungen erleichtern würde. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 3/19 • Tourismus o Guten Morgen Österreich Am 14.12.2016 wurde die Sendung „Guten Morgen Österreich“ live aus Gaschurn übertragen. Dankenswerter Weise habe die Frauenbewegung Gaschurn Partenen das Frühstück sowie die Pfarre den Michaelisaal bereitgestellt. Mit geringem Aufwand sei hier ein großer Werbeeffekt erzielt worden. o Tourismusnewsletter Montafon Tourismus biete an, den Gemeindemandatarinnen und -mandataren zukünftig den Tourismusnewsletter direkt zukommen zu lassen. Ein entsprechendes Interesse könne bei Montafon Tourismus direkt angemeldet werden. Ein entsprechendes E-Mail haben die Mandatarinnen und Mandatare bereits erhalten. o 125 Jahre DAV Sektion Heilbronn Gemeinsam mit Freddi Immler, der nunmehr seit 40 Jahren Hüttenwirt sei, habe der Vorsitzende am 15.12.2016 an der Jubiläumsfeier teilgenommen. Mehr als 5.800 Nächtigungen habe die Heilbronnerhütte heuer verzeichnet, was für die Gemeinde und auch die Sektion Heilbronn sehr erfreulich sei. • Brich dein Schweigen Dieses Projekt, initiiert von Falco Luneau, werde von der Gemeinde Gaschurn unterstützt. Es gehe dabei darum, physische, psychische und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, sowie Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz nicht zu tolerieren. Über dieses Thema soll nicht geschwiegen werden. Mit dieser Initiative soll die totgeschwiegene Problematik Kindesmissbrauch in all ihren Formen an die Öffentlichkeit gebracht werden. Die Betroffenen sollen unterstützt werden, jedoch anonym. Eine gewisse Hemmschwelle soll durch diese Anonymität überwunden werden. Unterstützt werde das Projekt von Rat auf Draht sowie der Nummer gegen Kummer. Oft sei dieses Thema viel näher als man denkt, sodass sich alle Gemeinden des Montafons mit einem vernünftigen Betrag an diesem Projekt beteiligt hätten. • Förderzusagen ABA BA09 und WVA BA07 Die Förderungszusage zur Erweiterung der Wasserversorgung BA07 (Partenen Loch, Trantrauas, Außerbach, Bereich Bauhof) liege vor. Ebenso für die Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage BA09 (Außerbach, Trantrauas). Die Auszahlung des Landesbeitrages der bisherigen Umsetzung der ABA BA09 sei veranlasst worden. • Integrationsfähigkeit von Flüchtlingen Das seit Jahrzehnten bewährte System der Nachbarschaftshilfe der Caritas zur Integration von Asylwerbern sei von den zuständigen Bundesstellen untersagt worden. Asylwerber können daher mangels bundesgesetzlicher Regelung keine einfachen Hilfstätigkeiten für private Auftraggeber erbringen. Durch einen Beschluss des Gemeindevorstandes könne ein dem Gemeindewohl dienendes gemeinnütziges Ziel oder ein gemeinnütziges Sozialprojekt bestimmt werden, indem Flüchtlinge für diverse Tätigkeiten, gegen entsprechende Bezahlung, mitarbeiten können. • Förderung von Betrieben der Lebensmittel-Nahversorgung / Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2016 Im Rahmen der Förderungsaktion für Lebensmittel-Nahversorgungsbetriebe vom Land Vorarlberg werde für das Jahr 2016 für den Sparmarkt Partenen ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von EUR 15.000, 00 gewährt. Die Gewährung dieses Betriebskostenzuschusses sei an die Bedingung geknüpft, dass die Gemeinde Gaschurn für das Jahr 2016 einen zusätzlichen Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 4/19 Förderungsbeitrag von mindestens EUR 3.000, 00 leiste, was auch erfolge. Die Gemeinde Gaschurn fördere den Erhalt der Nahversorgung auf diese Art wie schon bisher. • Verordnung der BH Bludenz zur Vorbeugung gegen Waldbrände Die BH Bludenz habe zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände eine Verordnung erlassen. In den Waldgebieten und den daran anschließenden Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Insbesondere seien das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Übertretungen dieser Verordnung können mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 7.270, 00 oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden. Bereits letztes Jahr wurde an die Vernunft der Bevölkerung appelliert. Da auch heuer der Niederschlag sehr gering ausfalle, bitte er um Beachtung der Trockenheit der Wälder und der doch erheblichen Waldbrandgefahr. • Rückblick 2016: Nicht alles im Jahr 2016 sei so verlaufen, wie man es sich vorgestellt habe: Die Wiederholung und Verschiebung der Bundespräsidentenwahl habe ebenso zu einer Belastung geführt wie die initiierte Volksabstimmung gegen die Haftungsübernahme, welche die Projektumsetzung gebremst habe. Der Ausgang der Abstimmung sei so zu akzeptieren, koste aber einiges an Energie und Zeit, die an anderen Stellen fehlen. Der Vorsitzende hoffe, dass auch diese Herausforderung überwunden werden könne, nicht für ihn persönlich sondern für die Gemeinde. Im heurigen Jahr sei dennoch viel erreicht worden: o Der Spielplatz in Partenen konnte feierlich eröffnet werden. Die zum gleichen Zeitpunkt eröffnete Ausstellung „Rette deinen Planeten“ der VS-Partenen wurde mit dem 3. Platz des VN-Klimaschutzpreises ausgezeichnet. o Die Wohnanlage Goldivor, mit 16 Wohneinheiten, welche zwischenzeitlich alle bewohnt seien, konnte ebenfalls eröffnet werden. o Nächster Höhepunkt war die Eröffnung des gemeinsamen Pflegeheims St. Fidelis in St. Gallenkirch. Das neue Pflegeheim stelle eine große Aufwertung im Bereich Pflege und betreutes Wohnen dar und werde sehr gut angenommen. o Der Spatenstich zum Wohnbauprojekt Feschadona am Ortseingang von Gaschurn konnte gemacht werden. o Mit dem Bau des Chalet Hotels im Ortszentrum von Gaschurn wurde begonnen. o Im Kirchdorfzentrum Gaschurn konnte ein behindertengerechter Lift eingebaut und bis ins Dachgeschoss verlängert werden. So ist nun auch das Dachgeschoss oberhalb des Gemeindeamtes auch über den Lift zugänglich. o Die Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters Tschambreu und des 60 kWTrinkwasserkraftwerks sei ein weiterer Höhepunkt des Jahres 2016. Die offizielle Inbetriebnahme mit entsprechendem feierlichem Anlass werde im Frühjahr 2017 erfolgen. o Zusätzliche Winterbeleuchtung in Gaschurn und Partenen sei angeschafft worden. Vor allem in Partenen sei die Beleuchtung durch das Engagement verschiedener Gemeindebürger verschönert worden. Stellvertretend für alle danke er Marlies Schöpf und Vize-Bgm. Ruth Tschofen für ihr diesbezügliches Engagement. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 5/19 o Das Projekt Begegnungsort Gaschurn 2020 zweige bereits zwei wichtigste Erfolge:  Der neue Gemeindearzt wurde im Rahmen dieses Projektes gefunden.  Bereits nach wenigen Monaten konnte eine neue MPREIS-Filiale eröffnet werden. • Beschneite Talabfahrt Der Vorsitzende hoffe, dass wenigstens bei diesem Projekt die Energie dafür verwendet werde, die Umsetzung zu erreichen als diese zu behindern. Es sei ein wunderbares Weihnachtsgeschenk für unsere Gemeinde. Er möchte allen Grundeigentümern und Unterstützern danken. Mit der Beschneiung dieser Piste werde Gaschurn extrem aufgewertet und ein Impuls gesetzt, der sicherlich einiges an positiver Energie und interessanten Ideen und weitere Projekte auslöse. Miteinander lasse sich mehr erreichen, daher bedankt er sich stellvertretend für alle, die in irgendeiner Form einen positiven Beitrag geleistet haben, bei Martin Oberhammer, Kurt Burger und nicht zuletzt bei Peter Marko und Peter Gaugg. • Danksagung Allen Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeitern als auch jenen, die in den Tochterbetrieben der Gemeinde für die Allgemeinheit tätig seien, spreche er seinen Dank aus. Ohne die tatkräftige Unterstützung aller wäre dieses Aufgabenspektrum nicht abdeckbar. Er danke auch allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich immer wieder mit viel persönlichem Engagement einbringen. Stellvertretend für alle Vereine bedanke er sich heuer bei der Bürgermusik Gaschurn-Partenen, welche ein spektakuläres Musikfest veranstaltet habe. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:58 Uhr bis 20:50 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. zu 3.: Gemeindepartnerschaft Gemeinde Gaschurn – Gemeinde Waldenbuch Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Waldenbuch beabsichtige, mit der Gemeinde Gaschurn eine Gemeindepartnerschaft zu begründen. Die Gemeindepartnerschaft soll zu engen persönlichen Verbindungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Gemeinden führen. Im Gemeindevorstand sei über diese Partnerschaft bereits beraten worden. Der Gemeindevorstand habe die Gemeindepartnerschaft einstimmig befürwortet. Der Vorsitzende erläutert, dass die Musikkapelle Waldenbuch vor 50 Jahren ihren ersten Auslandsauftritt bzw. ihre erste Auslandsreise nach Gaschurn unternommen habe. Diese Freundschaft werde noch heute gepflegt. Im Jahr 2017 besuche die Bürgermusik GaschurnPartenen die Musikkapelle Waldenbuch zu deren Jubiläum. Aus Waldenbuch liege derzeit noch keine definitive Zusage über den Abschluss der Gemeindepartnerschaft vor. Derzeit werden noch Verhandlungen im Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Budget geführt. Der Vorsitzende stellt somit den Antrag, den Abschluss dieser Gemeindepartnerschaft weiterzuverfolgen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Zigiam-Zerfalllawine Der Vorsitzende erläutert, dass im Flächenwirtschaftlichen Projekt 2016 – ZigiamZerfalllawine – die Begründung und Pflege der Schutzwälder im Einzugsbereich folgender Lawinen geplant sei: Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 6/19 - Zigiamlawine - Zerfalllawine - Mittelmaisäßlawine Sämtliche Maßnahmen seien unter dem Projekt Zigiam-Zerfalllawine FWP 2016 zusammengefasst, da in diesen beiden Lawinenzügen der Hauptteil der zu erledigenden Arbeiten erfolge. Das Projekt beinhalte die Errichtung von Gleitschutzböcken aus Akazienholz, Aufforstungsmaßnahmen und Pflegemaßnahmen (Aussicheln, Erstdurchforstung, Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss). Das Projekt sei mit Kosten von EUR 260.000, 00 kalkuliert. Der Finanzierungsschlüssel sei wie folgt festgelegt: - Bund 38 % - Land Vorarlberg 21 % - Land Vorarlberg als Straßenerhalter - Gemeinde Gaschurn 13 % - Silvretta Montafon GmbH 20 % - Vorarlberger Illwerke AG 3% 5% Die entsprechenden Grundstücke der Gemeinde seien zusätzlich lastenfrei zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Zustimmungserklärungen aller Grundstückseigentümer seien noch einzuholen. Dafür sei dann auch die Gemeinde zuständig. Die Instandhaltung und Pflege der fertig gestellten Maßnahmen sollen von der Gemeinde übernommen werden, wobei dies vom Betreuungsdienst der WLV nach den Bestimmungen des WBFG übernommen werden könne. Brückenbauwerke und Sicherheitseinrichtungen werden nach ihrer Fertigstellung unverzüglich den Interessenten übertragen. Die Instandhaltung der Brückenbauwerke kann nicht aus Bundesmitteln gefördert werden. Allfällige Kosten für Behördenverfahren seien von der Gemeinde zu tragen. Allfällige Vermessungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, werden vom Projektkredit übernommen. Mitunter könne es passieren, dass die genauen Grenzen nicht bekannt seien und eine Vermessung notwendig sei. Gebühren, die eine solche Vermessung und Verbücherung mit sich bringen würden, können nicht vom Projekt übernommen werden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan der Verbauungsmaßnahmen zur Kenntnis und erläutert diesen. Er empfiehlt, die Zustimmung an die Bedingung zu knüpfen, dass im Bereich „Galetschnas“ das Ausmaß der Gleitschutzböcke so gestaltet werde, dass eine Schiabfahrt weiterhin garantiert werden könne. Adolf Felder erkundigt sich, in welchem Ausmaß Kosten für eine allfällige Verbücherung entstehen können. Der Vorsitzende erklärt, dass in den meisten Fällen eine Verbücherung nicht notwendig ist. Er erläutert, dass jeder Grundeigentümer zustimmen müsse. Eine Vermessung und Verbücherung sei nur dann notwendig, wenn die Grenzen nicht klar seien bzw. es Probleme mit den Zustimmungen gebe. Walter Lechleitner fragt nach, ob diese Gleitschutzböcke von der Gemeinde ersetzt werden müssten, sollten diese eine Erneuerung erfordern. Der Vorsitzende erläutert, dass die geplante Aufforstung deshalb stattfinde, dass bis eine Erneuerung der Böcke notwendig wäre, ein Schutzwald entstehe. DI Markus Durig weist darauf hin, dass beim Verbauungsprojekt Winkel dieselbe Maßnahme getroffen wurde. Garantie dafür, dass die Aufforstung wie gewünscht funktioniere, gebe es keine, die Erfahrungen seien jedoch positiv. Gerhard Saler meint, dass die Verpflichtung der Gemeinde für die Erhaltung dieser Bauwerke klar thematisiert werden müsse. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 7/19 GR Markus Netzer erläutert, dass dem Projekt grundsätzlich nichts entgegen stehe und er eine Umsetzung als sehr wichtig empfinde. Für die Erhaltungsmaßnahmen sollte jedoch eine entsprechende Kostenschätzung vorliegen. Auch abgeklärt werden müsse, ob es für allfällige Erhaltungsmaßnahmen, die notwendig werden, eine entsprechende Förderung gebe. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Zustimmung zum Projekt und auch zur Übernahme des entsprechenden Interessentenbeitrages gemäß dem Finanzierungsschlüssel unter folgenden Bedingungen zu erteilen: • im Bereich „Galetschnas“ ist das Ausmaß der Gleitschutzböcke so zu gestalten, dass eine Schiabfahrt garantiert werden kann; • eine Kostenschätzung für die Instandhaltungs- und Pflegekosten der fertig gestellten Maßnahmen ist vorzulegen • eine allfällige Förderung für diese Instandhaltungs- und Pflegekosten ist zu überprüfen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Vortragssaal Arzthaus Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn – Planung Kinderwerkstättli Der Vorsitzende erklärt vorab, dass geplant sei, eine Kleinkinderbetreuungseinrichtung im Vortragssaal des Arzthauses, Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn, der nur sehr sporadisch genutzt werde, einzurichten. Kinderwerkstättli sei der Name des Vereins, der bereits solche im Montafon betreue. Allerdings sei noch nicht klar, ob die geplante Kleinkinderbetreuungseinrichtung in Gaschurn ebenfalls durch diesen Verein betreut werde. Diese Einrichtung sei dann mindestens 49 Wochen im Jahr geöffnet, was auch als sinnvoll erachtet werde. Gerade berufstätige Elternteile benötigen ganzjährig eine Betreuung für ihre Kinder, auch während der Ferienzeiten. Der Vorsitzende erläutert, der Gemeindevorstand habe in seiner 25. Sitzung am 13.09.2016 unter Tagesordnungspunkt 8. einstimmig beschlossen, den Förderantrag für die geplante Umsetzung der Kleinkinderbetreuungseinrichtung im Vortragssaal des Arzthauses gemäß der Kostenschätzung Fleisch/Loser Bauprojektabwicklung GmbH, Kaspar-MoosbruggerStraße 27, 6830 Rankweil, in Höhe von EUR 152.611, 59 zu stellen. Die Fleisch/Loser Bauprojektentwicklung GmbH sei beauftragt worden, da diese im Vorstand des Vereines Kinderwerkstättli vertreten sei und auch die notwendigen Adaptierungen für die Annahme durch die Förderstelle kenne. Die entsprechenden Förderanträge waren bis zum 15.09.2016 einzureichen. Da die Anzahl an eingegangenen Förderanträgen den Budgetrahmen sprenge, soll nun eine Aufstockung der Fördermittel erfolgen. Dies bedarf einem offiziellen Regierungsbeschluss, welcher noch nicht vorliege. Anschließend werde die Förderzusage einlangen. Christoph Wittwer erkundigt sich nach den zusätzlichen Kosten. Die Schätzung Fleisch/Loser betreffe lediglich die Adaptierung der Räumlichkeiten. Personalkosten und anfallende Erhaltungskosten seien nicht eingerechnet. Der Vorsitzende erläutert, dass bei den definitiven Zahlen sehr wohl noch Änderungen eintreten können. Die Personalkosten können variieren, es müsse vor allem der Betreuungsschlüssel beachtet werden. DI Markus Durig merkt an, dass die Betreuung der Kinder in einer Kleinkinderbetreuung nicht umsonst sei. Die Eltern haben einen gewissen Beitrag zu leisten. Natürlich können mit diesem Beitrag jedoch nicht alle Kosten gedeckt werden. Walter Lechleiter fände eine Lösung in der Nähe des Kindergartens bzw. Schulhauses sinnvoller, damit alle Kinderbetreuungseinrichtungen einen Gesamtstandort haben. Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit keine Möglichkeit bestehe, diese Kleinkinderbetreuungseinrichtung in der Volkschule zu integrieren. Entsprechende Anpassungen im Arztsaal Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 8/19 bzw. auch im Außenbereich wurden von der zuständigen Förderstelle bereits besichtigt und als positiv erachtet. Walter Lechleitner erkundigt sich, ob es bereits eine Schätzung gibt, wie viele Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen würden. Der Vorsitzende erläutert, dass dies zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden könne, der Bedarf an solchen Einrichtungen jedoch stetig anwachse und es nie ein Bedarfsproblem sondern meist ein Kapazitätsproblem gebe. Gerhard Saler fügt hinzu, dass das Kinderwerkstättli in St. Gallenkirch einen enormen Zulauf erfahre und dort jedenfalls zu wenige Plätze angeboten würden. Der Vorsitzende erklärt auch, dass derzeit die Möglichkeit bestehe, dass 3-jährige Kinder den Kindergarten besuchen. Diese neu zu errichtende Kinderbetreuungseinrichtung biete dann die Möglichkeit, 3-jährige Kinder aufzunehmen. Dies ändere dann wiederum den Betreuungsschlüssel. Ziel im Montafon sei es, in jeder Gemeinde die Kleinkinderbetreuung von morgens bis 13:00 Uhr sicherzustellen. Ein großer Schritt in Richtung Ganztagesbetreuung sei bereits mit dem Angebot der Mittagsbetreuung an der Mittelschule Innermontafon erfolgt, welche auch Schüler aus den Volksschulen Gaschurn und Partenen in Anspruch nehmen. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Notwendigkeit einer Küche und den Platzbedarf pro Kind bzw. wie viele Kinder betreut werden könnten. Der Vorsitzende erläutert, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine genaue Anzahl an Kindern nicht festgelegt werden könne. Dafür müsse auch der Betreuungsschlüssel beachtet werden, der je nach Alter der Kinder variieren könne. Ein Küchenbereich sei im Projekt vorgesehen und eingeplant. Vize-Bgm. Mag. Ruth Tschofen erläutert, dass eine Aufstockung des Kinderbetreuungsangebotes unumgänglich sei. DI Markus Durig erklärt, dass die Plätze in der Kinderbetreuungseinrichtung auf den Betreuungsschlüssel sowie die zur Verfügung stehende Fläche abgestimmt sei. Je nach Möglichkeit werden dann pro Kind Betreuungszeiten zugewiesen. Gerhard Saler meint, dass mit der Fleisch/Loser Bauprojektabwicklung GmbH ein kompetenter Partner mit der Planung beauftragt wurde, der die notwendige Erfahrung besitze, dieses Projekt zu planen. Der Vorsitzende erläutert die maximalen Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel sowie den Platzbedarf einer solchen Kinderbetreuungseinrichtung anhand der aktuellen Förderrichtlinie. Derzeit lasse sich noch keine definitive Einschätzung der zu betreuenden Kinder treffen. Mag. Freddy Wittwer erkundigt sich, ob überhaupt Betreuerinnen zur Verfügung stehen würden. Der Vorsitzende erläutert, dass er bereits mit Birgit Kofler und auch Julia Raffler Gespräche geführt habe. Es sei auch in anderen Gemeinden bereits so, dass die Kinderbetreuer und -innen nicht aus der eigenen Gemeinde stammen. Derzeit seien jedoch mehrere zukünftige Betreuerinnen aus der Gemeinde in Ausbildung. Diese Möglichkeiten sind nach der Entscheidung zur Umsetzung der Kinderbetreuungseinrichtung abzuwägen. Bis dato liege die definitive Förderzusage noch nicht vor. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Entscheidung zur Umsetzung der Kinderbetreuungseinrichtung im Vortragssaal des Arzthauses, nach Vorliegen der Förderzusage, in den Gemeindevorstand zu delegieren. Die Umsetzung der Kinderbetreuungseinrichtung wird einstimmig zur Entscheidung in den Gemeindevorstand delegiert. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 9/19 zu 6.: Wohnbau Partenen – Living in the South II Der Vorsitzende erläutert, dass geplant sei, das Wohnhaus Silvrettastraße 75a, 6794 Partenen (altes Arzthaus), abzureißen und eine weitere Wohnanlage zu bauen. Angedacht sei, dass ein Teil der Wohnungen als nicht förderbare Wohnungen errichtet und als Eigentumswohnungen erworben werden könnten. Auch diese Wohnungen könnten jedoch nur zu Wohnzwecken mittels Hauptwohnsitz erworben werden. Der Bedarf an solchen Wohnungen müsse allerdings vorab geklärt werden. Die Wohnbauselbsthilfe müsse bereits bei Beginn des Projektes die entsprechenden Verträge machen. Die Wohnbauselbsthilfe müsse die entsprechenden Wohnungen ohne Fördergelder kalkulieren. Die Verpflichtung der Käufer, die Wohnungen nur zu Wohnzwecken und als definitiven Hauptwohnsitz zu nutzen, müsste ebenfalls vorliegen. Der Kaufvertragsentwurf über den Grundkauf zwischen der Gemeinde Gaschurn, der Vorarlberger Illwerke AG sowie der Wohnbauselbsthilfe liege bereits vor. Die Vorarlberger Illwerke AG verkaufe die Fläche taleinwärts des Wohnhauses Silvrettastraße 75a, 6794 Partenen ebenfalls an die Wohnbauselbsthilfe. Der Vorsitzende erklärt, dass am 07.12.2016 bereits eine Vorbegutachtung gemeinsam mit DI Ulrich Grasmugg sowie den Architekten Mitiska/Wäger, welche bereits das erste Projekt geplant hätten, stattfand. DI Ulrich Grasmugg habe vorab eine positive Stellungnahme abgegeben. Diese werde jedoch erst im Bauverfahren abschließend erfolgen. Im Gemeindevorstand wurde der Verkauf inklusive der Errichtung einer weiteren Wohnanlage bereits diskutiert. Der Vorstand habe die Auffassung vertreten, dass seitens der Gemeinde keine Abbruchkosten übernommen werden sollten. Die Verhandlungen mit der Wohnbauselbsthilfe hätten schlussendlich zu einem Kaufpreis von EUR 125, 50/m² geführt. Die Abbruchkosten des Hauses Silvrettastraße 75a, 6794 Partenen, würden von der Wohnbauselbsthilfe getragen, ebenso die Vermessungskosten. Die Flächen der Gemeinde Gaschurn sowie der Vorarlberger Illwerke AG im Bereich des Gehsteiges inklusive der Einfahrtstrompete würden dem Öffentlichen Gut (Straßengrundstück) zugeschlagen. Der Bauausschuss habe in dieser Angelegenheit ebenfalls bereits beraten und befürworte dieses Projekt. Der Vorsitzende erläutert, dass im neuen Objekt 12 Wohnungen geplant seien. Er unterbreitet den Vorschlag, maximal ein Drittel der Wohnungen als nicht förderbare Wohnungen zu verkaufen. Es gebe bereits Interessenten an solchen Eigentumswohnungen. Er meint, dass es auch möglich sein sollte, dass auch jemand der nicht unter die Förderbedingungen des sozialen Wohnbaus falle, von der Gemeinde eine Möglichkeit geboten zu bekommen, eine eigene Wohnung zu erwerben. Nicht jeder wolle ein eigenes Haus bauen, so der Vorsitzende. Er bringt den Anwesenden den Vermessungsplan zur Kenntnis und erläutert die Flächenaufteilung. Auf Frage von GR Markus Netzer, ob potentielle Käufer solcher Eigentumswohnungen ihre Absicht frühzeitig bekannt geben müssen, erläutert der Vorsitzende, dass diese seiner Einschätzung nach bereits zur abschließenden Planung, jedenfalls jedoch vor Baubeginn vorliegen sollten. Interessenten, die eine Wohnung direkt käuflich erwerben möchten, müssen entsprechende Verträge mit der Wohnbauselbsthilfe oder dem Bauträger abschließen. Der Vorsitzende erklärt, dass der soziale Wohnbau jedenfalls Priorität haben soll. Da bereits 15 Wohnungen bestehen und 12 neue in Planung seien, sei es vertretbar eine gewisse Anzahl an Eigentumswohnungen anzubieten. Die Käufer der Eigentumswohnungen können diese selbstverständlich auch mit Hauptwohnsitz weitervermieten. GR Markus Netzer erkundigt sich, ob die bestehende Tiefgarage vergrößert werde. Der Vorsitzende erläutert, dass diese erweitert werde, um auch für das neue Wohnobjekt Tiefgaragenplätze zu schaffen. Ebenfalls werde die Stellplatzverordnung eingehalten. Auf die Frage von Walter Lechleitner, ob das neue Wohnobjekt optisch mit den bereits bestehenden gleichzusetzen sei, bringt der Vorsitzende den Anwesenden die Vorabzüge der Planungsunterlagen zur Kenntnis. Daraus lasse sich erkennen, dass optisch kein großer Unterschied bestehen werde. Das neu zu bauende Objekt werde etwas höher als die bestehenden Gebäude sein. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 10/19 Der Vorsitzende erläutert die geplante Aufteilung der Wohnungen: o 3 x 4-Zimmer-Wohnungen o 6 x 3-Zimmer-Wohnungen o 3 x 2-Zimmer-Wohnungen Ludwig Wachter meint, dass beim Verkauf von Eigentumswohnungen Vorsicht geboten sei. Es solle nicht so sein, dass beispielsweise Hoteliere Wohnungen für ihr Personal kaufen können. GR Markus Netzer fügt hinzu, dass dies ganz einfach mit der Angabe des Hauptwohnsitzes überprüft werden könne. Allerdings müsse der Lebensmittelpunkt in Gaschurn sein. Thomas Riegler macht den Vorschlag, anstatt einem Drittel der Wohnungen, maximal ein Drittel der Wohnfläche als Eigentum zu verkaufen. Der Vorsitzende fasst diesen Vorschlag auf und empfiehlt, eine Kombination anzubieten: ein Drittel der Wohnfläche, maximal aber 4 Wohnungen könnte die Vorgabe sein. Gerhard Saler meint, dass bei der Vergabe jedenfalls darauf geachtet werden müsse, dass nicht alle Wohnungen derselben Größe direkt als Eigentumswohnungen verkauft werden. Thomas Riegler ist auch der Meinung, dass Tiefgaragenplätze an die umliegenden Nachbarn verkauft werden sollten, falls Interesse bestehen würde und zusätzliche Stellplätze vorhanden wären. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Flächen der Gemeinde Gaschurn zu einem Preis von EUR 125, 50/m² an die Wohnbauselbsthilfe zu verkaufen. Sämtliche Vermessungs- und Verbücherungskosten sowie die Abbruchkosten des Hauses Silvrettastraße 75a, 6794 Partenen, hat die Wohnbauselbsthilfe zu tragen. Maximal ein Drittel der Wohnfläche, jedoch maximal vier Wohnungen können als nicht förderbare Wohnungen verkauft werden. Sollte die bisherige Heizanlage der bestehenden Wohnanlage „Living in the South“ für das neu zu errichtende Wohnbauprojekt „Living in the South II“ nicht ausreichend sein, hat sich die Wohnbauselbsthilfe zu verpflichten, bei einer allfälligen Umsetzung des Fernwärmeprojektes die Wohnanlage Living in the South II an dieses Fernwärmenetz anzuschließen. Der Vorsitzende stellt weiter den Antrag, der Abschreibung der Trennfläche 4 aus GST-NR 314/1, GB Gaschurn (Eigentümer Gemeinde Gaschurn), und Zuschreibung dieser Trennfläche zum GST-NR 3429, GB Gaschurn (Öffentliches Gut), zuzustimmen. Ebenfalls soll die Trennfläche 1 im Zuge der Zuschreibung zu GST-NR 3429, GB Gaschurn, als Öffentliches Gut gewidmet werden. Der Vorsitzende stellt ebenso den Antrag, der Abschreibung der Trennfläche 5 aus GST-NR 314/2, GB Gaschurn (Eigentümer Vorarlberger Illwerke AG), und Zuschreibung dieser Trennfläche zum GST-NR 3429, GB Gaschurn (Öffentliches Gut), zuzustimmen. Ebenfalls soll die Trennfläche 1 im Zuge der Zuschreibung zu GST-NR 3429, GB Gaschurn, als Öffentliches Gut gewidmet werden. Sämtlichen Anträgen wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Friedhofsordnung Der Vorsitzende erläutert, dass nach Durchsicht der Friedhofsordnung festgestellt wurde, dass diese einer Überarbeitung bedarf. Die Notwendigkeit der Errichtung eines Gemeinschaftsgrabes war Anlass dafür, eine Überarbeitung vorzunehmen. Der Vorsitzende erläutert, dass es gesetzlich möglich sei, eine Urne an einem Platz außerhalb des Friedhofes aufzubewahren. Ein Teil der Asche müsse jedoch auf einem Öffentlichen Friedhof beerdigt werden. Zur Bestattung dieser Teilmenge der Asche müsse die Möglichkeit eines Gemeinschaftsgrabes geschaffen werden. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 11/19 Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zur Kenntnis. Nach einer kurzen Diskussion über die Dauer des Benutzungsrechtes am Gemeinschaftsgrab erfolgt eine Einigung auf 15 Jahre. Gleich wie bei den übrigen Gräbern muss nach Ablauf der Nutzungsdauer die Gebühr neuerlich entrichtet werden. Auf Frage von Christoph Wittwer, wie hoch die Kosten dafür seien, macht der Vorsitzende den Vorschlag zur Festsetzung einer Gebühr in Höhe von EUR 450, 00. Es entwickelt sich eine kurze Diskussion über die Mindestruhedauer und die Kosten eines Grabankaufes von Einzel-, Doppel sowie Urnengräbern. Der Vorsitzende erläutert die Gebühren, welche dem vorliegenden Voranschlag zu entnehmen sind. Er erklärt, dass das Gemeinschaftsgrab von der Gemeinde gepflegt werde. Er erläutert neuerlich den Grund für die Errichtung eines solchen Gemeinschaftsgrabes. Adolf Felder ist der Meinung, dass die Gebühr von EUR 450, 00 zu hoch sei. Der Vorsitzende verweist darauf, die Höhe der Gebühren beim entsprechenden Tagesordnungspunkt Friedhofgebührenverordnung weiter zu diskutieren und stellt den Antrag die Friedhofsordnung in der vorliegenden Form zu genehmigen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Gästetaxeverordnung Der Vorsitzende berichtet, dass sich bei den einzelnen Verordnungen lediglich die Gebührensätze ändern würden, ansonsten würden sich die Verordnungen nicht verändern. Alle Verordnungen seien vom Finanzausschuss einhellig verabschiedet worden. Einzig bei der Friedhofsgebührenverordnung sei noch ein Punkt zur Diskussion offen. GR Markus Netzer meint, dass in der ersten Finanzausschusssitzung angedacht wurde, die Kosten für die beschneite Talabfahrt in die Gästetaxe miteinfließen zu lassen. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass der Bau der Piste abgewartet werden soll, bevor eine Gebührenerhöhung in Betracht gezogen werde. Die Gästetaxeverordnung wird daraufhin wie folgt einstimmig beschlossen. zu 9.: Tourismusbeiträgeverordnung Die Tourismusbeiträgeverordnung wird wie vorliegend einstimmig beschlossen. zu 10.: Abfallgebührenverordnung Die Abfallgebührenverordnung wird wie vorliegend einstimmig beschlossen. zu 11.: Kanalordnung Die Kanalordnung wird wie vorliegend einstimmig beschlossen. zu 12.: Wasserleitungsordnung Der Vorsitzende erläutert, dass der Punkt Wasserzählermiete in der Wasserleitungsordnung einer geringen Abänderung bedarf. Im Entwurf des Voranschlages sei noch die Wasserzählergröße mit 3 m³ ausgewiesen. Die neue Generation der Wasserzähler sei auf 4m³ ausgelegt, weshalb die Zählermiete neu bis 4 m³ und ab 4 m³ verrechnet werde. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 12/19 Die Wasserleitungsverordnung wird wie vorliegend inklusive der Änderung auf 4m3 im Hin­ blick auf die Wasserzählermiete einstimmig beschlossen. zu 13.: Friedhofsgebührenverordnung Der Vorsitzende knüpft an Tagesordnungspunkt 7. an und unterbreitet neuerlich den Vor­ schlag einer einmaligen Gebühr für die Beisetzung einer Urne im Gemeinschaftsgrab inklusi­ ve der Gedenktafel in Höhe von EUR 450, 00. Thomas Riegler erläutert, dass die Gebühr für eine Urnenbeisetzung bereits festgelegt sei. Diese solle seiner Meinung nach so bestehen bleiben. Nun müsse ein Betrag für die Beiset­ zung im Gemeinschaftsgrab, ähnlich der Gebühr für den Kauf eines Einzel- oder Doppelgra­ bes, festgelegt werden. Die Tafel sei seiner Meinung nach separat zu verrechnen, da nicht genau gesagt werden könne, welche Kosten hier anfallen. Mag. Freddy Wittwer pflichtet Thomas Riegler zu und würde die Tafel als separate Kosten verrechnen. Gerhard Saler erläutert, dass die Kosten für den Ankauf eines Einzel- bzw. Doppelgrabes inklusive des jährlichen Beitrages, gerechnet auf 15 Jahre, etwa gleich hoch seien, wie die Kosten für eine Bestattung im Gemeinschaftsgrab mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Aus seiner Sicht wäre das vertretbar. Adolf Felder ist der Meinung, dass diese Gebühren überhöht seien. Die Friedhofsgebührenverordnung wird wie vorliegend mehrheitlich beschlossen (1 Gegen­ stimme lediglich in Punkt 2. Gebühren für die Bestattung im Gemeinschaftsgrab: Adolf Fel­ der). zu 14.: Hundeabgabe-Verordnung Die Änderung der Hundeabgabe-Verordnung wird wie vorliegend einstimmig beschlossen. zu 15.: Voranschlag 2017 Der Vorsitzendende erläutert die Feststellung des Voranschlags 2017: EUR Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsüberschuss Vorvorjahr 7.345.400, 00 5.403.000, 00 __________ 0, 00 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr Es ergibt sich somit ein Gebarungsüberschuss in Höhe von Der Voranschlag schließt daher ausgeglichen ab -7.142.900, 00 -5.605.500, 00 __________ 0, 00 Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 GG. EUR 12.748.400, 00 -12.748.400, 00 ___________ 0, 00 0, 00 4.256.300, 00 Mag. Edgar Palm nimmt ab 22:53 Uhr an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass aufgrund des Voranschlages 2017 der Bau und Inves­ titionsplan der Kanalisation anzupassen sei: Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 13/19 Weiter soll dem Finanzierungsschlüssel des ÖV Landbus Montafon für 2017 (19, 4196 % für die Gemeinde Gaschurn) zugestimmt werden. Es sei zu bemerken, dass der Nettoabgang mit einem Betrag von EUR 701.800, 00 ausgewiesen sei. Der Kostenanteil von EUR 600.000, 00 werde auf die Gemeinden verumlagt. Die Gemeinde Gaschurn sei etwas höher als im Vorjahr eingestuft, da die Verrechnung nicht nur nach Einwohnern, sondern auch nach Nächtigungen und dem Bushalteschlüssel erfolge. Für die Gemeinde Gaschurn sei somit 2017 ein Betrag von EUR 116.517, 00 verumlagt. Mit eingerechnet sei allerdings auch die gesamte Fahrplanänderung in der Wintersaison. Der Vorsitzende erläutert zur Fahrplanänderung, dass in der Wintersaison die Schibusse alle 15 Minuten fahren werden. Der Schülerbus von Bludenz fahre jedoch derzeit zum Bahnhof Schruns und habe dort 15 Minuten Aufenthalt. Er habe bereits angemerkt, dass diesbezüglich eine Änderung zu erfolgen habe, da bisher zu Mittag der Schülerbus direkt bis nach Partenen gefahren sei. Christoph Wittwer erkundigt sich nach den Förderungen für den gesamten Öffentlichen Verkehr. Der Vorsitzende erläutert, dass dieses Jahr der Vorarlberger Verkehrsverbund zur Planung der Fahrpläne miteinbezogen wurde. Aufgrund der Monopolstellung der Montafonerbahn war der Gedanke, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund eine Optimierung herzustellen. Klar sei, dass die Gemeinden mehr Geld aufzuwenden haben, umso mehr Fahrten der Busse erfolgen. Thomas Riegler meint, dass die Gemeinde Gaschurn viel Geld für dieses Angebot aufwende und jedes Jahr koste es mehr. Er bemängelt, dass Angebote wie der Schülerbus direkt von Bludenz bis Partenen einfach gestrichen würden. Der Vorsitzende erklärt, dass das Angebot nicht gestrichen wurde, es wurde lediglich noch keine optimale Lösung gefunden. Das Angebot der Schibusse alle 15 Minuten sei jedoch dazu gekommen. Der Vorsitzende erklärt, dass die Aufteilung des Schlüssels aus seiner Sicht in Ordnung sei. Mag. Freddy Wittwer gibt zu bedenken, dass Stundenpläne in den Schulen umgelegt werden mussten, dass die Schüler die Busse in Bludenz erreichen. Er verstehe nicht, dass der Bus dann aber in Schruns 15 Minuten Aufenthalt habe. Der Vorsitzende erklärt, dass versucht werde, eine optimale Lösung zu finden. Mit den Schulen gemeinsam sei bereits vieles erreicht und optimiert worden. Für dieses Problem gelte es noch eine Lösung zu finden. Der Vorsitzende erläutert die wichtigsten Punkte im Voranschlag: Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 14/19 • Kleinkinderbetreuungseinrichtung Arztsaal • Wasserversorgung EUR 152.600, 00 o BA05 (Vand / Trantrauas) EUR 384.000, 00 o BA11 (Innerbofa / Außerbofa) EUR 476.000, 00 o BA08 (Hochbehälter Tschambreu) EUR 277.000, 00 o BA10 (Hochbehälter Berg / o Gundalatscherberg) • EUR 600.000, 00 Abwasserbeseitigung o Kanal Trantrauas BA09 EUR 200.000, 00 o Kanal Oberes Vand BA09 EUR 200.000, 00 • Beschneite Talabfahrt EUR 195.000, 00 • Wildbach-Projekte EUR 186.000, 00 Die Wasserversorgungsanlage Gundalatscherberg ist noch auszuschreiben. Dieser Bereich soll gemeinsam mit der Beschneidungsanlage für die Schipiste umgesetzt werden. Auch die Löschwasserversorgung Mittelmaisäß wird dadurch sichergestellt werden. Im Bereich Trantrauas – hier ist aufgrund des geringen Anschlussgrades das Fernwärmenetz kein Thema mehr – und Oberes Vand sollen sowohl die Wasserversorgungs- als auch die Abwasserbeseitigungsanlagen ausgeführt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass bei der beschneiten Schipiste einerseits die Einmalablösen sowie andererseits die laufenden Entschädigungszahlungen berücksichtigt wurden. Es sei vorgesehen, zu diesem Punkt eine separate Sitzung abzuhalten, in der alle Verträge durch die Gemeindevertretung behandelt werden sollen. Christoph Wittwer erläutert, dass sich der Schuldenstand aus dem bereits beschlossenen RA 2015 im Vergleich zur Prognose 2018 verdoppelt. Diesen Sprung könne er sich nicht erklären. Mag. Edgar Palm erläutert darauf die mittelfristige Finanzplanung, welche den Hintergrund dazu bilde. Der Vorsitzende ergänzt, dass im heurigen Jahr nicht alle Projekte umgesetzt wurden und sich das positiv auswirke. Darlehen, die einkalkuliert waren, mussten nicht aufgenommen werden. Zum größten Teil betreffen die Darlehen den Ausbau der Kanal- und Wasserversorgungsanlagen, die sich jedoch durch Gebühren größtenteils wieder refinanzieren. Mag. Edgar Palm bestätigt auf Frage von Christoph Wittwer, dass im Voranschlag für den RA 2016 eine Prognose angenommen wurde. Mag. Freddy Wittwer erkundigt sich, ob der Ausbau des Breitbandnetzes im Voranschlag deshalb berücksichtigt wurde, da eine eventuelle Umsetzung des Fernwärmeprojektes noch nicht ausgeschlossen wurde. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 15/19 Mag. Edgar Palm bestätigt dies. GR Markus Netzer erläutert, dass es seiner Meinung nach nicht viel Sinn mache, eine Talabfahrt und den Ausbau eines Breitbandnetzes zu kalkulieren, wenn nicht bekannt sei ob diese Projekte umgesetzt werden oder nicht. Ebenso seien EUR 1, 05 Mio. zur Erhöhung des Eigenkapitals der Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH vorgesehen, was er für nicht sinnvoll erachte. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass beispielsweise der Verkauf des Edelweißareals nicht mehr vorgesehen sei. Die EUR 1, 05 Mio. seien als Sicherheit für eine allfällig notwendige Eigenkapitalerhöhung der Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH vorgesehen. Komme diese zum Tragen, müsse noch ein solcher Beschluss gefasst werden. Alle Investitionen, die im Vorschlag vorgesehen seien, seien trotzdem jeweils separat zu beschließen. GR Markus Netzer erläutert, dass er die Vorgangsweise nicht ganz verstehe. Bei der 1. Sitzung des Finanzausschusses wurde ein Entwurf des Voranschlages vorgelegt, der diskutiert wurde. An der 2. Sitzung des Finanzausschusses sei es ihm nicht möglich gewesen teilzunehmen. Auf seine Nachfragen sei ihm mitgeteilt worden, es habe sich nichts geändert. Im nun zum Beschluss vorgelegten Voranschlag seien ganz andere Summen angegeben. Der Verkauf des Edelweiß Areals sei nicht mehr berücksichtigt und dennoch werde ein besseres Ergebnis als im Entwurf erzielt. Mag. Edgar Palm erläutert, dass sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig Änderungen erfolgt sind. Im Voranschlag, der bei der 1. Sitzung des Finanzausschusses zur Diskussion stand, wurden sämtliche Buchungen, die vom Land vorgeschrieben werden, nicht berücksichtigt, um dieses Exemplar einfacher zu halten. Im Gesamtbild des Haushaltes ändere dies allerdings nichts. Das Ergebnis werde lediglich auf beiden Seiten aufgebläht. Er erläutert weiter, dass der Finanzausschuss über die Gebühren diskutiere, diese Positionen seien immer wieder einer Neuberechnung zuzuführen. Im Arbeitsexemplar des Voranschlages, welches nur der Finanzausschuss erhalte, sei auf die komplizierten Maastricht-Buchungen verzichtet worden, um dies einfacher zu halten. Im Endexemplar des Voranschlages müssen diese jedoch enthalten sein. Diese Buchungen ändern am Endergebnis jedoch nichts, da diese Maastricht-Buchungen sowohl die Einnahmen als auch die Ausgabenseite erhöhen. Das Haushaltsergebnis wird lediglich aufgebläht. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Anregungen der 1. Finanzausschusssitzung bis zur 2. Sitzung aufgearbeitet wurden und der Voranschlag dann zur Genehmigung in die Gemeindevertretung vorgelegt werde. Zudem weist er darauf hin, dass der Finanzausschuss erstmals schon den gesamten Entwurf des Voranschlages erhalten habe, damit die Mitglieder des Finanzausschusses etwaige Ergänzungen einbringen können. Nun könne auch die Gemeindevertretung weitere Anregungen abgeben, die eingearbeitet bzw. korrigiert werden können. Der Voranschlag solle nicht ein gutes Ergebnis widerspiegeln, sondern alle Positionen enthalten, die zur Finanzierung kommen könnten. Sinnvoller sei auch die mittelfristige Finanzplanung vernünftig zu gestalten und alle Positionen zu berücksichtigen. GR Markus Netzer merkt an, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, warum die Kosten für die beschneite Talabfahrt in den Gebühren (Gästetaxe) nicht berücksichtigt werden, aber eine Summe von EUR 1, 05 Mio. für eine allfällige Eigenkapitalerhöhung der Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH. DI Markus Durig merkt dazu an, dass die Gästetaxe bereits vor Jahren erhöht wurde. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Gästetaxe als auch der Tourismusbeitrag in der Gemeinde Gaschurn 1:1 für den Tourismus verwendet werde, was nicht in allen Gemeinden des Montafons so sei. Komme eine Einlage der EUR 1, 05 Mio. in die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH zum Tragen, bedürfe dies einem separaten Beschluss. Dies entscheide sich aber erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Ausschreibung zur Finanzierung des Fernwärmeprojekts ohne Haftungsübernahme durch die Gemeinde. Nach einer kurzen Diskussion über das Fernwärmeprojekt erläutert Adolf Felder einen Auszug aus dem Protokoll des Prüfungsausschusses aus dem Jahr 2012, in welchem erwähnt Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 16/19 werde, dass bereits vor Baubeginn des neuen Bauhofes bekannt gewesen sei, dass erhebliche Mehrkosten entstehen werden, wenn dieser nicht im Rifa-Ost Areal gebaut werde. Vize-Bgm. Mag. Ruth Tschofen und Thomas Riegler merken an, dass dieses Protokoll nie genehmigt wurde und es keinen offiziellen Prüfbericht des Prüfungsausschusses gebe. DI Markus Durig erläutert, dass seitens des geologischen Sachverständigen Überprüfungen stattgefunden haben, welche dann zu einer Zustimmung der Bauausführung geführt hätten. Der Vorsitzende ergänzt, dass das Projekt Bauhof Neu wie jedes andere Projekt gehandhabt wurde. Dass nachträglich hohe Mehrkosten angefallen seien, konnte am Beginn des Projektes noch nicht abgeschätzt werden. Walter Grass erkundigt sich, ob die Schäden am Kanal, die behoben werden müssen, von der ARA Montafon oder der Gemeinde getragen werden bzw. ob diese bereits im Voranschlag berücksichtigt wurden. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Schäden aus den bereits berücksichtigten Summen der Projekte finanziert werden bzw. teilweise von der ARA Montafon zu tragen seien. Adolf Felder erkundigt sich nach der Prokopfverschuldung, worauf ihm der Vorsitzende erklärt, dass diese Zahl in der Gemeinde Gaschurn nicht errechnet und ausgewiesen werde, weil diese Zahl keine wirkliche Aussagekraft habe. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag dem Voranschlag 2017, dem Bau- und Investitionskostenplan für die Kanalisation sowie dem Finanzierungsschlüssel des ÖV Landbus Montafon zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (Gegenstimmen: GR Markus Netzer, Adolf Felder). zu 16.: Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Dr. Gerhard König, Willimargasse 2, 6900 Bregenz, über die Arztwohnung Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Dr. Gerhard König, Willimargasse 2, 6900 Bregenz, über die Arztwohnung, Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn, gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes in seiner 27. Sitzung am 25.10.2016 unter Tagesordnungspunkt 2. abgeschlossen wurde. Gemäß Vertragspunkt II. beginne das Bestandsverhältnis am 01.11.2016 und werde auf die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Es ende, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedürfe, daher am 30.10.2020. Das Bestandsverhältnis könne nach Ablauf der Frist zumindest um 4, 5 Jahre verlängert werden, sofern die Praxistätigkeit aufrecht bleibe und die Nutzung der Wohnung zu eigenem, ständigem Wohnbedarf diene. Vertragspunkt II. besage, dass die Verlängerung des Mietvertrages für die nächsten 8, 5 Jahre bzw. solange die Arztpraxis durch den Mieter bestehe, in der nächsten Gemeindevertretungssitzung behandelt werde. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Dauer des Mietvertrages auf 8, 5 Jahre zu verlängern. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 17.: Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Dr. Gerhard König, Willimargasse 2, 6900 Bregenz, über die Arztpraxis Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Dr. Gerhard König, Willimargasse 2, 6900 Bregenz, über die Arztpraxis, Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn, wurde gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes in seiner 27. Sitzung am 25.10.2016 unter Tagesordnungspunkt 3. abgeschlossen wur- Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 17/19 de. Gemäß Vertragspunkt II. beginne das Bestandsverhältnis am 01.11.2016 und werde auf die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Es ende, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedürfe, daher am 30.10.2020. Das Bestandsverhältnis könne nach Ablauf der Frist zumindest um 4, 5 Jahre verlängert werden, sofern die Praxistätigkeit aufrecht bleibe und die Nutzung der Wohnung zu eigenem, ständigem Wohnbedarf diene. Vertragspunkt II. besage, dass die Verlängerung des Mietvertrages für die nächsten 8, 5 Jahre bzw. solange die Arztpraxis durch den Mieter bestehe, in der nächsten Gemeindevertretungssitzung behandelt werde. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Dauer des Mietvertrages auf 8, 5 Jahre zu verlängern. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 18.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 15. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 19.: Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 3 GG) für Toni Dorow Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß § 79 Abs. 3 GG Barzahlungen an die Gemeinde nur durch Personen, die von der Gemeindevertretung ausdrücklich dazu ermächtigt wurden, entgegengenommen werden dürfen. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Ermächtigung zur Entgegennahme von Bargeld bis zu einer Höhe von EUR 1.000, 00 gemäß § 79 Abs. 3 GG für Toni Dorow, den neuen Mitarbeiter im Altstoffsammelzentrum, zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 20.: Allfälliges • Christoph Wittwer erkundigt sich über die Öffnungszeiten des neuen Gemeindearztes und meint, dass die Vereinbarung von Terminen aus seiner Sicht nicht immer sinnvoll sei. Ludwig Wachter pflichtet Christoph Wittwer bei. Der Vorsitzende erläutert, dass aus seiner Sicht diese Handhabung jedenfalls positiv sei. Lange Wartezeiten können so vermieden werden, ebenso sei der Arzt bereits bei Eintreffen des Patienten auf diesen vorbereitet. Er meint, dass sicher eine gewisse Einarbeitungsphase notwendig sei. • Gerhard Saler merkt an, dass ein Arzt sehr wichtig für das ganze Dorf sei. Anfangsschwierigkeiten bzw. eine Eingewöhnungsphase seien ganz normal. Schon von Beginn an eine negative Einstellung zu haben, mache es nicht einfacher. • • Vize-Bgm. Mag. Ruth Tschofen bittet darum, das Damen-WC nicht mehr abzusperren. Thomas Riegler merkt an, die Notrufnummern zu kommunizieren. Vor einigen Jahren habe es eine „Pickerl-Aktion“ gegeben, welche er wieder befürworten würde. Der Vorsitzende bedankt sich für die Anregung und werde sich darum bemühen. • Vize-Bgm. Mag. Ruth Tschofen bedankt sich beim Vorsitzenden für seine Arbeit, vor allem für seinen Erfolg, alle Unterschriften zur Umsetzung der beschneiten Talabfahrt zu erhalten. Auch wenn sich viele beteiligt haben, sei es letztendlich allein der Vorsitzende gewesen, der die Unterschriften eingeholt habe. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei den Grundeigentümern und hofft auf eine baldige Umsetzung des Projektes. Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 18/19 • Walter Lechleitner merkt an, dass etwas an der elektrische Anlage des Pylon beim Kirchdorfzentrum defekt sei. Der Vorsitzende erläutert, dass das neue Vorschaltgerät bereits bestellt sei. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandataren für ihre Mitarbeit während diesem Jahr und wünscht allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2017. Ende: 00:05 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_16_GV_Sitzung.doc Seite 19/19