20200209_GVE049

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:45
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2020-02-09
Erscheinungsdatum 2020-02-09
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 11. September 2020 AZ: 004-1/49/2020 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 49. Gemeindevertretungssitzung am 02. September 2020 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Daniel Sandrell; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer (ab 19:35 Uhr), Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Ludwig Wachter; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Günter Hechenberger, Gundalatschweg 120a, 6793 Gaschurn 4) Dietrich Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung 5) Ausbau Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 (Inner-, Außerbofa, Winkel, Pfanges und Ober Trantrauas) und Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 11 (Inner- und Außerbofa) – Vergabe Baumeisterarbeiten 6) Vergabe Winterdienst 7) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 8) Allfälliges Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc 1/9 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • Umwidmungsansuchen Albert Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn (Entwurf) Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Bürgerfragemöglichkeit Die Bürgerfragemöglichkeit sei bei der heutigen Sitzung einerseits deshalb nicht angeboten worden, da die Sitzung im Sitzungssaal stattfinde und der Platz begrenzt sei. Anderseits auch, weil die heutige Sitzung abgehalten werde, um diverse Angelegenheiten abschließen zu können. Ein herzliches Dankeschön gelte den anwesenden Mandataren, für den Besuch der Sitzungen während der Ferienzeit. • Tafamuntlawine – Verbauungsprojekt 2004 – 2019 Am 11. August 2020 wurde die Kollaudierung im Rahmen einer örtlichen Überprüfung durchgeführt. MR Dr. Florian Rudolf-Miklau (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus), HR DI Andreas Reiterer (Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg) mit den Vertretern der Gebietsbauleitung Bludenz DI Wolfgang Schilcher und Ing. Alexander Stoiser, Christan Vetter (Land Vorarlberg) und dem Vorsitzenden haben den Projektbereich ausgehend von den obersten Verbauungen bis zum Maisäß Tafmunt begangen und die Werke, Gleitschneeschutzböcke und Aufforstungen inspiziert. Christoph Wittwer nimmt ab 19:35 Uhr an der Sitzung teil. Insgesamt wurden 4.036, 5 lfm Stahlschneebrücken, 20 lfm Hängewerke, 1.419 Stk. Gleitschneeschutzböcke ausgeführt und 25.340 Stk. Zirben, Fichten und Nadelhölzer gepflanzt. Der Finanzierungsschlüssel für die ursprünglich vorgesehene Projektsumme von EUR 8.500.000, 00 ergebe sich wie folgt: o 60% Bund o 17% Land o 7% Land Vorarlberg Straßenerhalten L-188 o 11% Gemeinde Gaschurn o 5% Vorarlberger Illwerke AG Aufgrund der vorgelegenen Zustimmungen und Bewilligungen seien schlussendlich insgesamt Geldmittel in Höhe von EUR 5.500.000, 00 freigegeben worden. Hiervon wurden EUR 4.979.900, 00 investiert. Somit verbleibe ein Kreditrest von EUR 520.100, 00, der für weitere Maßnahmen aufrechterhalten werden soll. Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 2/9 Für die Gemeinde Gaschurn als auch die Finanzierungspartner habe die Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass hier punktgenau und richtig zum Schutz von uns allen investiert wurde. Er hoffe, dass die Gemeinde Gaschurn auch weiterhin von großen Katastrophen verschont bleibe. Den Anwesenden werden Bilder über die Begehung zur Kenntnis gebracht. • Fridays for Future – Forderungspapier und Kampagne im Vorfeld der Gemeindewahlen Die Klimabewegung Fridays for Future habe dem Vorarlberger Gemeindeverband das Forderungspapier „Klimaländle – Klimagerechtigkeit in allen Gemeinden“ übergeben. Die Forderungen richten sich an alle Vorarlberger Gemeinden und deren aktuelle und zukünftige Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Unter www.fridaysforfuture.at/regionalgruppen/vorarlberg können die Forderungen nachgelesen werden. • Aufsichtsbeschwerde Adolf Felder – Umwidmung Gamaria Mit Schreiben vom 13. August 2020 habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mitgeteilt, dass die Angelegenheit seitens der Bezirkshauptmannschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit bearbeitet wurde und der Bürgermeister zwischenzeitlich alle nach Baugesetz erforderlichen Maßnahmen veranlasst habe. • EUropa in meiner Region Im September lade das Amt der Landesregierung im Rahmen der Kampagne „EUropa in meiner Region“ zu Projekttagen in Vorarlberg ein, bei denen EU-kofinanzierte Projekte gezeigt werden. Drei Projekte in Lustenau, Feldkirch und Frastanz öffnen dabei ihre Türen und können besichtigt werden. Nähere Infos unter: www.vorarlberg.at/EU oder www.europa-in-meiner-region.at. Zusätzlich seien im Gemeindeamt entsprechende Informationsbroschüren vorhanden. • Förderung für elementarpädagogische Einrichtungen Zur Harmonisierung der Elternbeiträge für 3-jährige in Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielgruppen, Privatkindergärten und bei Tagesmüttern werde ein Förderbeitrag in Höhe von EUR 2.274, 00 gewährt, sowie eine Nachzahlung für das Jahr 2017 in Höhe von EUR 2.040, 00 und für das Jahr 2018 EUR 8.066, 00. • Wildbach- und Lawinenverbauung Für die Instandhaltung und Erweiterung von Steinschlag- und Lawinenschutzbauwerken im Bereich Gatsauna-Goldeforlawine und Außerbacherwald, forstliche Betreuung dieser Flächen und des Gebietes Steinschlagschutz Vand - Projekt 2020 gewähre das Land Vorarlberg einen 19%igen Beitrag aus Mitteln des Landes und einen 2%igen Beitrag als Straßenerhalter. In diesem Zusammenhang möchte er die Gemeindevertretung darüber informieren, dass es am 01. September 2020 im Bereich des Wohnhauses Peter Rudigier im Oberen Vand zu einem Steinschlag gekommen sei. Glücklicherweise sei nur Sachschaden entstanden. Die Gemeinde versuche in diesem Bereich bereits seit längerer Zeit den Steinschlagschutz zu verbessern, durch die fehlende Zustimmung von Seiten diverser Grundeigentümer sei dies allerdings bis dato nicht möglich gewesen. • Ortshilfswerk Die illwerke vkw AG habe den Zuschuss von EUR 1.500, 00 für das Ortshilfswerk ersatzlos eingestellt. Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 3/9 • Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl Am 13. September 2020 finde die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl statt. Als Wahlleiter lege er fest, dass jedenfalls Maskenpflicht bestehe. Die Hilfskräfte, welche Abstimmungs- und Wählerverzeichnis führen, werden durch eine Plexiglasscheibe geschützt. Mitglieder der Wahlkommission werden als Ablaufregler eingesetzt, damit ein geordneter Zugang zum Wahllokal gewährleistet werden kann. Für Maskenverweigerer sei aus seiner Sicht die einzige Möglichkeit zum Wahlgang das Warten bis kurz vor Mittag, wenn das Wahllokal weitestgehend bereits leer sei. Die Hinweise über die Briefwahl seien bereits mehrfach ergangen. • Dank Der Vorsitzende bedankt sich bei Thomas Riegler, welcher ihn in den ersten 10 Jahren seiner Amtszeit als Vizebürgermeister unterstützt habe, bei der jetzigen Vizebürgermeisterin Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker sowie GR Markus Netzer für ihr Engagement und ihre Arbeit in den letzten 15 Jahren und überreicht ihnen ein Steindruckbild des Piz Buin. GR Markus Netzer dankt er an dieser Stelle auch stellvertretend für die vier verbliebenen Gemeindevertretungsmitglieder der Liste „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. zu 3.: Umwidmungsansuchen Günter Hechenberger, Gundalatschweg 120a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Günter Hechenberger, Gundalatschweg 120a, 6793 Gaschurn, die Errichtung einer Garage auf den GST-NR 1591/2, 1592/3 und 3384/2, GB Gaschurn, beabsichtigte. Die Grundstücksflächen betreffen die derzeitigen Grenzen. Die Umlegung sei bereits im Gange und von der Gemeindevertretung bereits genehmigt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn beabsichtigte, Teilflächen der GSTNR 1591/2, 1592/3 und 3384/2, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 230 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet 1“ umzuwidmen. Die Gemeindevertretung habe den Entwurf des Flächenwidmungsplanes in ihrer 48. Sitzung am 29. Juli 2020 beschlossen. Die Anrainerverständigung sowie Einholung der Stellungnahmen sei erfolgt. Folgende Stellungnahmen liegen vor: • Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Raumplanung und Baurecht vom 12. August 2020 • • Wildbach- und Lawinenverbauung vom 25. August 2020 Geologische Amtssachverständige vom 25. August 2020 Der Vorsitzende erläutert, dass sich ein geringer Teil der Flächen in der Roten Zone befinde, weshalb der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung mitgeteilt habe, dass diese einer Umwidmung nur dann zugeführt werden können, wenn sie für die Errichtung der Garage auch tatsächlich benötigt werden. Mit Günter Hechenberger sei abgeklärt, dass diese Flächen nicht für die Bebauung benötigt werden, weshalb auf eine Umwidmung der genannten Fläche in der Roten Zone verzichtet werde und diese weiterhin die Widmung „Freifläche Freihaltegebiet“ aufweisen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den angepassten Plan zur Kenntnis und bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführungen aus der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 27. August 2020 über die gegenständliche Umwidmung beraten habe. Dem Ausschuss wurden sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis gebracht. Der Ausschuss empfehle der Gemeindevertretung die positive Beschlussfassung. Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 4/9 Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß Plan Nr. 11/2020 vom 31. August 2020 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen zu 4.: Dietrich Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung Der Vorsitzende erläutert, dass Dietrich Oberdorfer mit Eingabe vom 21. Februar 2020 um die Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, auf dem GST-NR .316, GB Gaschurn, als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. b des Raumplanungsgesetzes angesucht habe. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe bereits mehrfach über dieses Ansuchen beraten. GR Klaus Schröcker erläutert, dass zwischenzeitlich folgende Punkte abgeklärt werden konnten: - Das Objekt sei eine zusammenhängende Wohneinheit mit 7 Zimmern. In der Vergangenheit wurden lediglich kleine Teile einer bestehenden Einheit zu Ferienwohnungszwecken gewidmet, eine Gesamtwidmung des Objektes erscheine unverhältnismäßig. - Für das Grundstück bzw. Gebäude liege keine Parifizierung vor. Ein vorhandenes Exposé wurde vorgelegt. - Im Gebäude bestehe nur eine Wohneinheit (Aktenvermerk über Besichtigung durch Bauamtsleiter Daniel Brugger vom 03. Juli 2020). GR Klaus Schröcker erläutert weiter, dass die Klärung der Frage, ob Dietrich Oberdorfer das Objekt in kleinere Wohneinheiten aufteilen würde, angeregt wurde. Ebenso sei nicht klar, was im Falle einer Widmung mit der bzw. den Wohneinheiten passiere. Deshalb könne der Ausschuss keine positive Beschlussfassung empfehlen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass er die anwesenden Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung darüber informiert habe, dass dem Antragsteller ein positiver Bescheid nicht zu verwehren sei, da er die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle. Dennoch sei er der Meinung, dass die vom Ausschuss gestellten Fragen zuerst zu klären seien. Der Vorsitzende erläutert, dass die Bewilligung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht verwehrt werden könne. In der Vergangenheit wurden derartige Bewilligungen teilweise für Objekte erteilt, in welchen bereits mehrere Wohneinheiten bestanden. Die Beschränkung auf eine bestimmte Wohneinheit könne dann planlich festgehalten werden. Auszuführen sei jedenfalls, dass Dietrich Oberdorfer dieses Objekt von seiner Mutter erhalten habe und derzeit nach wie vor keine Nutzungsmöglichkeit vorliege. Seinen Lebensmittelpunkt habe er in Kärnten und es könne von ihm auch nicht verlangt werden, diesen nun nach Gaschurn zu verlegen. Jedenfalls sei ihm allerdings eine Nutzungsmöglichkeit zu erteilen. Mit dieser Bewilligung könne auch eine Zweitwohnsitzabgabe eingehoben werden, Wasser- und Kanalgebühren seien ebenfalls vorzuschreiben. Sollten zukünftig mehrere Wohneinheiten geschaffen werden, wäre die Bewilligung auf eine Wohneinheit zu beschränken. Ebenso weist er darauf hin, dass diese Nutzungsbewilligung bei einem Besitzerwechsel (Verkauf etc.) verfalle. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Antrag abschlägig behandelt werden könne, wahrscheinlich werde der Antragsteller dann aber den Rechtsweg beschreiten. Mag. Freddy Wittwer erkundigt sich, ob die offenen Punkte geklärt werden konnten. GR Klaus Schröcker verneint dies. Christoph Wittwer erkundigt sich, ob die Bewilligung bei einem allfälligen Verkauf des Objektes aufrecht bleibe, was der Vorsitzende verneint. Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 5/9 Thomas Riegler erläutert, dass aus seiner Sicht aufgrund der jetzigen Voraussetzungen und vorliegenden Informationen eine Bewilligung zu verwehren sei. Zusätzlich sei er der Meinung, dass die für ein gesamtes Objekt erteilte Bewilligung im Nachhinein nicht auf eine einzelne Wohneinheit beschränkt werden könne. Nach längerer Diskussion über die offenen Punkte stellt der Vorsitzende den Antrag Dietrich Oberdorfer über nachstehende Punkte zu informieren und ihn um Klärung zu bitten: - Angabe einer Möglichkeit, das derzeitige Wohnobjekt in kleinere Einheiten aufzuteilen bzw. Angabe der Wohneinheit, für welche diese Nutzungsmöglichkeit beantragt wird, sodass diese zur familiären Nutzung ausreicht und von Seiten der Gemeindevertretung akzeptiert werden könne. - Angabe darüber, wie das Objekt inkl. der dazugehörigen Liegenschaft zukünftig genutzt werde. GR Markus Netzer erkundigt sich über den Wasser- und Kanalanschluss des Gebäudes. Der Vorsitzende erläutert, dass die Bescheide bereits ergangen seien, das Objekt derzeit noch nicht an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sei. Es könne derzeit ja auch nicht genutzt werden. Dem vorerwähnten Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Ausbau Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 (Inner-, Außerbofa, Winkel, Pfanges und Ober Trantrauas) und Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 11 (Innerund Außerbofa) – Vergabe Baumeisterarbeiten Der Vorsitzende erläutert, dass die Baumeisterarbeiten für den Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 11 gemeinsam ausgeschrieben wurden. Folgende Angebote seien eingelangt: Summe Gesamtprojekt Swietelsky AG EUR 1.046.115, 06 (netto) Jäger Bau GmbH EUR 1.180.433, 70 (netto) Hilti & Jehle GmbH EUR 1.187.119, 32 (netto) Wilhelm + Mayer Bau GmbH EUR 1.198.034, 97 (netto) Nägele Hoch- und Tiefbau EUR 1.296.837, 76 (netto) Strabag AG EUR 1.627.609, 37 (netto) Der Vorsitzende erläutert, dass Billigstbieter in beiden Projekten die Fa. Swietelsky AG sei. Auf die Abwasserbeseitigungsanlage entfalle ein Betrag von EUR 704.488, 93 (netto), auf die Wasserversorgung ein Betrag von EUR EUR 341.626, 12 (netto). Der Vorsitzende teilt mit, dass im Voranschlag für die Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 insgesamt EUR 910.000, 00 (2020-2022) abgebildet seien. Mit der für 2020 veranschlagten Summe von EUR 530.000, 00 werde jedenfalls das Auslangen gefunden. Die restlichen Kosten werden in den Jahren 2021-2022 abgerechnet. Für die Wasserversorgungsanlage BA 11 seien insgesamt EUR 1.575.000, 00 (2020-2022) abgebildet. Mit der für 2020 veranschlagten Summe von EUR 1.115.000, 00 werde ebenfalls das Auslangen gefunden. Die restlichen Kosten werden in den Jahren 2021-2022 abgerechnet. In der veranschlagten Summe sei ebenfalls die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage im Zuge des Fernwärmeprojektes berücksichtigt, weshalb die Summe relativ hoch erscheine. Geplanter Baustart im Bereich Außerbofa sei noch im Herbst 2020. Der Bescheid zum Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 11 liege vor, der Bescheid für den Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 sei noch ausständig. Zwei Vollmachten könne die Verhandlungsleiterin nicht eindeutig als Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 6/9 Zustimmung zum Projekt einstufen, weshalb zwei der vorliegenden Zustimmungserklärungen neuerlich eingeholt werden müssen, was jedoch kein Problem darstellen sollte. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Vergabeempfehlung der Fa. Breuß Mähr Bauingenieure sowie M+G Ingenieure zur Kenntnis und bittet GR Klaus Schröcker um die Ausführungen aus dem Bau- und Raumplanungsausschuss. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 27. August 2020 über diesen Punkt beraten habe. Dem Ausschuss wurde der Preisspiegel zur Kenntnis gebracht. Die Summen liegen innerhalb der im Voranschlag vorgesehenen Positionen. Der Bau- und Raumplanungsausschuss empfehle der Gemeindevertretung die positive Beschlussfassung unter der Voraussetzung, dass unbedingt darauf zu achten sei, dass die veranschlagten Kosten nicht überschritten werden. Allfällig entstehende Mehrkosten und Regiearbeiten seien vor Genehmigung entsprechend kundzumachen und im Vorfeld seitens der Bauherrschaft freizugeben. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Vergabe der Baumeisterarbeiten betreffend den Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 (Inner-, Außerbofa, Winkel, Pfanges und Ober Trantrauas) und Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 11 (Inner- und Außerbofa) zu einer Angebotssumme von EUR 1.046.115, 06 (netto) an die Fa. Swietelsky AG unter Berücksichtigung der durch den Bau- und Raumplanungsausschuss gemachten Vorgaben, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. zu 6.: Vergabe Winterdienst Der Vorsitzende erläutert, dass bereits im letzten Jahr eine Ausschreibung gemäß Vergabegesetz erfolgt sei. Dieses Jahr wurde die Ausschreibung für die Jahre 2020/2021 bis 2023/2024 vorgenommen. Der Vorsitzende erläutert, dass für die 3 ausgeschriebenen Lose jeweils ein Angebot vorliege und bringt den Anwesenden die Aufstellung über die eingelangten Angebote zur Kenntnis. Die Aufstellung sei basierend auf einem angenommenen Stundenausmaß aus den Vorjahren. Folgende Angebote seien vorliegend: Los 1 Rainer Wachter, Dorfstraße 26, 6793 Gaschurn Los 2 Florian Lerch, Ober Trantrauas 75a, 6793 Gaschurn Los 3 Heinrich Tschofen Transporte GmbH, Kiesgrube 198b, 6791 St. Gallenkirch Der Vorsitzende erläutert dazu, dass die Streuarbeiten im Los 2 von Rainer Wachter übernommen würden und bringt den Anwesenden die Ausschreibungsunterlagen inkl. der vorliegenden Leistungsverzeichnisse zur Kenntnis. Der Vorsitzende regt an, den Winterdienst für die nächsten 4 Jahre zu vergeben. GR Klaus Schröcker erkundigt sich über die Breitstellungsgebühr für die Gerätschaften, welche in den Vorjahren bezahlt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass diese bereits in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt sei. Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass die Fa. Heinrich Tschofen Transporte die Preise im Gegensatz zum letzten Jahr stark erhöht habe, weshalb ein Gespräch stattgefunden habe. Festgelegt sei die Erhöhung nach Transportkostenindex, was bisher auch von allen Frächtern akzeptiert wurde. Der Vorsitzende übergibt den Anwesenden sodann die Kostenaufstellung gemäß den angenommenen Stunden. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Entsorgung des gestreuten Splitts. Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 7/9 Der Vorsitzende erläutert, dass dieser durch die Gemeinde zuerst aufgeräumt und dann als Sondermüll entsorgt werde. In Gaschurn werde auch nicht zuletzt aus diesem Grund nur noch Salz gestreut. Kurt Klehenz erkundigt sich, wie hoch die Kosten der Streuarbeiten durch die Gemeindemitarbeiter wären. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies auf Anhieb nicht gesagt werden könne. Miteinzubeziehen seien die Personalkosten sowie die Kosten für das Fahrzeug. Als problematisch habe sich in der Vergangenheit auch immer wieder dargestellt, dass die Bauhof-Fahrzeuge nur ein geringes Fassungsvermögen haben, weshalb immer wieder Splitt im Bauhof nachgefüllt werden musste und so unnötige Fahrten stattfanden. Adolf Felder stellt die Frage, weshalb in Partenen nicht auch gesalzen werde. Der Vorsitzende erklärt, dass es bereits in Gaschurn viele Diskussionen darüber gegeben habe und in Partenen ca. 2 Monate keine Sonne scheine, weshalb einfacher mit Splitt gestreut werden könne als in Gaschurn. Jedoch könne die Diskussion in Zukunft sicherlich geführt werden. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, die Aufträge zur Schneeräumung gemäß den vorliegenden Angeboten: - Los 1: Rainer Wachter, Dorfstraße 26, 6793 Gaschurn - Los 2: Florian Lerch, Ober Trantrauas 75a, 6793 Gaschurn Streuen: Rainer Wachter, Dorfstraße 26, 6793 Gaschurn - Los 3: Heinrich Tschofen Transporte GmbH, Kiesgrube 198b, 6791 St. Gallenkirch für die Jahre 2020/2021 bis 2023/2024 zu vergeben. Wobei die Straße Außerbofa durch die Fa. Heinrich Tschofen Transporte GmbH geräumt und von Rainer Wachter mit Salz gestreut werden soll. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 48. Gemeindevertretungssitzung wird nach einer Änderung einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 48. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 8.: Allfälliges Der Vorsitzende teilt mit, dass mit den Arbeiten beim Feuerwehrhaus Gaschurn bereits begonnen wurde. Der Spatenstich werde nach Vorliegen der Förderzusage erfolgen. Morgen finde noch ein Termin mit dem Landesfeuerwehrverband diesbezüglich statt. zu 9.: Umwidmungsansuchen Albert Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn (Entwurf) Der Vorsitzende erläutert den vorliegenden Antrag auf Umwidmung sowie den Plan. Beantragt wurde die Umwidmung im Bereich der GST-NR 909/1, .997, 910/5, 909/3 und 910, GB Gaschurn, in „Baufläche Wohngebiet 1“ sowie „Baufläche Mischgebiet-L“. Angedacht sei, das bestehende Wohnhaus Klusertobel 74, 6793 Gaschurn, abzubrechen und anschließend neu zu errichten. Zusätzlich bestehe das Ansinnen, den derzeit bestehenden Stall in diesem Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 8/9 Bereich zu erneuern. Derzeit sei die Flächenwidmung „Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ ausgewiesen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß Plan vom 02. September 2020 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei den Anwesenden für ihr Engagement und wünscht ihnen eine gute und faire Wahl. Er hoffe, dass die zukünftige Gemeindevertretung das Beste für die Gemeinde erreiche und wünsche dabei viel Erfolg. Ende: 21:13 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_49_GV_Sitzung.doc Seite 9/9