20190619_GVE040

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:45
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-06-19
Erscheinungsdatum 2019-06-19
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 08. Juli 2019 AZ: 004-1/40/2019 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 40. Gemeindevertretungssitzung am 19. Juni 2019 um 19:30 Uhr in der Mittelschule Innermontafon, Gortipohl. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Daniel Sandrell, DI (FH) Markus Durig, Philipp Lechner, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Ludwig Wachter; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Bericht des Prüfungsausschusses – 6. Sitzung vom 16. Mai 2019 4) Umwidmungsansuchen Bianca und Daniel Sandrell, Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, und Verlassenschaft nach Wilfried Sandrell – Entwurf 5) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 6) Allfälliges Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc 1/6 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • • Zweitwohnsitzabgabeverordnung Überarbeitung Räumlicher Entwicklungsplan Gemeinde Gaschurn (REP) – Auftragsvergabe Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Der Verein „Schneeteam Partenen“ habe sich aufgelöst. Bei Vereinsauflösung habe noch ein positiver Kassastand bestanden. Das Schneeteam Partenen habe sich dann entschieden, den neuen Sprungturm im Schwimmbad Partenen zu finanzieren, um auch der Bevölkerung etwas von diesen Einnahmen zurückzugeben. Er danke dem Schneeteam Partenen recht herzlich für die getane Arbeit im Bereich des Lifinarliftes sowie dem Eislaufplatz und nicht zuletzt für diese großzügige Spende an das Schwimmbad Partenen. Dies sei keine Selbstverständlichkeit und sei dem Verein hoch anzurechnen, so der Vorsitzende. • Barbara Ganahl, Sozialpädagogin aus Vandans, sei als neue Mitarbeiterin beim Stand Montafon im Bereich Familienfreundliches Montafon zuständig. • Die Ausarbeitung des regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK) sei im Gange. Die erste öffentliche Veranstaltung finde am 25. Juni 2019 in der Mittelschule Gortipohl statt. Er hoffe auf eine große Beteiligung. • Das Forum Raumplanung zum Raumbild Vorarlberg 2030 finde am 28. Juni 2019 von 08:45 Uhr bis 11:45 Uhr in der Remise Bludenz statt. Alle Interessierten seien recht herzlich eingeladen. Um Anmeldung bis zum 24. Juni 2019 werde gebeten. zu 3.: Bericht des Prüfungsausschusses – 6. Sitzung vom 16. Mai 2019 Der Vorsitzende berichtet, dass der Bericht des Prüfungsausschusses vorgelegt wurde und den Anwesenden bereits im Rahmen der Sitzungsunterlagen überlassen wurde. Teilweise seien die Inhalte bereits in der letzten Sitzung unter Anwesenheit von Mag. Edgar Palm behandelt worden. Christoph Wittwer erläutert, dass die Fragen großteils in der letzten Sitzung geklärt werden konnten. Die Kreditaufnahme bzw. Umschuldung sei auf der letzten Seite des Protokolls dargelegt. Adolf Felder erläutert, dass die im Protokoll des Prüfungsausschusses angeführte Seite 113 des vorliegenden Rechnungsabschlusses leer sei. Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 2/6 Christoph Wittwer als Obmann des Prüfungsausschusses erläutert, dass es sich hierbei offensichtlich um einen Tippfehler im Protokoll des Prüfungsausschusses handle, was er noch abklären werde. Christoph Wittwer erklärt weiter die Positionen Personalkosten, Biomasse Heizwerk und die Betriebsprüfungen. Zudem habe Mag. Edgar Palm erläutert, dass sich die Schuldner an die mit ihnen abgeschlossenen Stundungsvereinbarungen halten. Die Steuereinnahmen aus dem OVW II seien bereits rückläufig. Insgesamt ergebe sich jedoch, aufgrund weniger Investitionen im vergangen Jahr, ein positiver Kassastand. Alles Weitere sei dem Protokoll zu entnehmen. Der Vorsitzende bedankt sich beim Prüfungsausschuss sowie bei Christoph Wittwer als Obmann für seine Ausführungen. Ergänzend halte er jedoch fest, dass sehr wohl einige Investitionen getätigt wurden. Einige Projekte, wie beispielsweise die Umsetzung der beschneiten Talabfahrt als auch die beiden Verbauungsprojekte Garnera und Klusertobel konnten leider nicht umgesetzt werden. Es seien jedoch verschiedene Sanierungen durchgeführt worden. Ein wichtiges Projekt seien das Kinderwerkstättli Gaschurn und das Elternkindzentrum in Gortipohl gewesen. Dies wirke sich natürlich auch auf die Finanzlage aus. Insgesamt könne jedoch auf ein gutes Ergebnis zurückgeblickt werden. In diesem Zusammenhang danke er allen, die ihren Beitrag dazu leisten. GR Klaus Schröcker ergänzt, dass der Prüfbericht größtenteils positiv sei und dies auch zeige, dass in der Gemeinde gut gearbeitet werde, wofür er sich ebenfalls bedanke. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, den Prüfbericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Umwidmungsansuchen Bianca und Daniel Sandrell, Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, und Verlassenschaft nach Wilfried Sandrell – Entwurf Der Vorsitzende erläutert, dass Bianca und Daniel Sandrell Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, die Errichtung einer Garage sowie eines Kellers auf den GST-NR 1884, 1885/1 und 1886, GB Gaschurn, angrenzend an das bestehende Wohnhaus Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, beabsichtigen. Das GST-NR 1884, GB Gaschurn, befinde sich im Eigentum von Bianca und Daniel Sandrell. Die GST-NR 1885/1 und 1886, GB Gaschurn, befinden sich im Eigentum der Verlassenschaft nach Wilfried Sandrell. Sämtliche Erbberechtigten haben dem Umwidmungsantrag zugestimmt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, Teilflächen der GST-NR 1884, 1885/1 und 1886, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 485 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Im Leitfaden, der an die Mandatare ergangen sei, seien 460 m² angeführt. Dies habe sich aufgrund einer Anpassung geringfügig geändert. Der Vorsitzende erläutert, dass zusätzlich zum Antrag Sandrell angedacht sei, die bestehende Zufahrtsstraße, GST-NR 1882/7, GB Gaschurn, von „Baufläche Wohngebiet“ in „Straße“ zu widmen und somit die Widmung der Verwendung anzupassen. Der Vorsitzende teilt mit, dass aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes nun der Entwurf dieser Widmung zu beschließen sei, woraufhin dann die Anrainerverständigung und Einholung der Stellungnahmen erfolgen könne. Die Umwidmung werde dann im Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt und anschließend erneut in der Gemeindevertretung. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan der angedachten Umwidmung zur Kenntnis. Walter Grass erkundigt sich über die im Grundstücksverzeichnis angeführte Umwidmung des angeführten GST-NR 3426, GB Gaschurn. Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 3/6 Der Vorsitzende erteilt Sandra Tschanhenz das Wort, welche daraufhin mitteilt, dass es sich um einen schmalen Streifen der Landesstraße im Bereich des Anschlusses an die Privatstraße GST-NR 1882/7, GB Gaschurn, handle. Mit dieser Umwidmung werde die Privatstraße direkt an die Landesstraße angebunden. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, der Umwidmung gemäß Plan Nr. 11/2019 vom 18. Juni 2019 im Entwurf zuzustimmen. Daniel Sandrell erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Daniel Sandrell). zu 5.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Adolf Felder erläutert, dass beim Tagesordnungspunkt 4. Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn, seinerseits ein Hinweis auf die Befangenheit von anwesenden Mandataren ergangen sei, welcher nicht protokolliert sei. Der Vorsitzende macht den Vorschlag, das Tonband abhören zu lassen und die Aussage von Adolf Felder zu protokollieren, sollte sie auf dem Tonband so zu hören sein. Der Vorsitzende stellt somit den Antrag, die Niederschrift inkl. dieser Ergänzung zu genehmigen, sollte diese Ergänzung aufgezeichnet worden sein. Sei dies dem Tonband nicht zu entnehmen, werde Adolf Felder darüber informiert. Gleichzeitig stelle er den Antrag, wenn der zweite Fall vorliege, die Niederschrift in der vorliegenden Form zu genehmigen. Diesen Anträgen wird einstimmig zugestimmt. zu 6.: Zweitwohnsitzabgabeverordnung Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der im Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle folgender Punkt in die Zweitwohnsitzabgabeverordnung aufgenommen werden könne: (1) Eine Nutzung als Ferienwohnung liegt nicht vor, wenn a) die Ferienwohnung Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und ausschließlich vom Abgabepflichtigen oder seinen nahen Angehörigen (§ 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes) benützt wird. b) die ortsübliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet, sofern solche dem Abgabepflichtigen gehören, rechtlich und tatsächlich gesichert ist, und c) das Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und die auf allfälligen dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen (lit. b) befindlichen Wirtschaftsgebäude tatsächlich erhalten werden. Der Vorsitzende erläutert, dass dieser Beschluss auf 5 Jahre rückwirkend erfolgen könne, weshalb die Änderung dann rückwirkend mit 01.01.2014 in Kraft trete und Maisäßgebäude unter den vorstehend angeführten Bedingungen von der Zweitwohnsitzabgabe befreit seien. Der Vorsitzende erläutert, dass sich für diejenigen, die ihr Maisäßgebäude nicht vermieten und die zuvor angeführten Bedingungen erfüllen eine Vorschreibung dann erübrige. Dies müsse allerdings von der Gemeindevertretung verordnet werden. Gerhard Saler erkundigt sich, ob die Vorschreibung einer Zweitwohnsitzabgabe ab dem Beginn der Vermietung ebenfalls 5 Jahre rückwirkend erfolge. Der Vorsitzende vereint dies und erläutert, dass die Abgabe erst mit Beginn der Vermietung fällig werde. Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 4/6 Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag der Änderung der Zweitwohnsitzabgabeverordnung wie vorliegend zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass es trotzdem für jeden Maisäßbesitzer, mit Ausnahme von Landwirten, sofern diese den Maisäß ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen, notwendig sei, einen Antrag gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Raumplanungsgesetz zu stellen. Dies löse aber keine Zweitwohnsitzabgabe aus. Er appelliere an die Mandatare, dies auch so zu kommunizieren. Markus Durig erkundigt sich, ob die Erhebung vom Dezember letzten Jahres somit hinfällig sei, was der Vorsitzende verneint. Diese Erhebung sei notwendig, da auch die Vorschreibung immer im Juni des laufenden Jahres erfolge. Zusätzlich weise der Vorsitzende auch daraufhin, dass bestehende Mietverträge für Wohnräume ohne die notwendigen widmungsrechtlichen Voraussetzungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen seien, dies habe eine Anfrage beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Raumplanung und Baurecht, ergeben. Ebenfalls habe das Land darauf hingewiesen, dass bei jeder widmungswidrigen Verwendung eine Anzeige von Seiten der Gemeinde bezüglich einer Verwaltungsübertretung zu erfolgen habe. zu 7.: Überarbeitung Räumlicher Entwicklungsplan Gemeinde Gaschurn (REP) – Auftragsvergabe Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes eine Evaluierung bzw. Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (neu Räumlicher Entwicklungsplan) der Gemeinde notwendig sei. Diesbezüglich wurden mehrere Firmen zur Angebotslegung angeschrieben: - Stadtland - Angelika Salzmann - Markus Berchtold-Domig - Georg Rauch Der Vorsitzende erläutert dazu, dass Angelika Salzmann und Markus Berchtold Domig mitgeteilt haben, dass ihrerseits kein Angebot gelegt werde, da sie es nicht für sinnvoll erachten, wenn das regREK und die Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Gaschurn nicht von ein und demselben Planungsbüro umgesetzt werde. Die Synergien, die dadurch genutzt werden können, seien einzigartig. Zusätzlich erläutert der Vorsitzende, dass Georg Rauch ebenfalls kein Angebot gelegt habe. Somit habe nur die Fa. Stadtland ein Angebot abgegeben. Der Vorsitzende erläutert, dass dieses Angebot insoweit noch angepasst wurde, als die erwähnten Synergien zum regREK genutzt werden können, da dieser Auftrag zwischenzeitlich bereits ergangen sei. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden das Angebot der Fa. Stadtland zur Kenntnis und erläutert, die überarbeitete Kostenschätzung: Situationsanalyse EUR 9.000, 00 Entwurf REP EUR 16.200, 00 Auflageverfahren und REP-Finalisierung (Einschätzung lt. Telefonat mit Herbert Bork vom 19.06.2019 EUR 20.000, 00 Beteiligung EUR 10.800, 00 EUR 56.000, 00 (netto) Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 5/6 20 % USt EUR 11.200, 00 EUR 67.200, 00 (brutto) Förderung (70%) EUR 47.040, 00 Kosten Gemeinde EUR 20.160, 00 Der Vorsitzende ergänzt, dass auf die Umwelterheblichkeitsprüfung verzichtet werden könne, da das vorliegende Räumliche Entwicklungskonzept vor Ablauf der Frist als Räumlicher Entwicklungsplan verordnet wurde. Angedacht sei nun, die Situationsanalyse über die Sommermonate stattfinden zu lassen und die daraus gewonnen Informationen dann im Herbst in die Arbeitsgruppen zu übergeben. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, den Auftrag zur Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Gaschurn an die Fa. Stadtland gemäß vorliegendem Angebot vom 27. Februar 2019 bzw. der erstellten Kostenschätzung zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Allfälliges Keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mandataren und hofft auf konstruktive gemeinsame Sitzung mit der Gemeinde St. Gallenkirch. Ende: 20:04 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 6/6