20130131_GVE029

Dateigröße 658.67 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 20:47
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2013-01-31
Erscheinungsdatum 2013-01-31
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 4. Februar 2013 AZ: 004-1/29/2013 BearbeiterIn: Melanie Durig melanie.durig@gaschurn.at Niederschrift über die 29. Gemeindevertretungssitzung am 31.01.2013 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, Mag. (FH) Ruth Tschofen, DI (FH) Markus Durig, Joachim Hammer, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Daniel Sandrell (ab 19:45 Uhr), Walter Grass, Kurt Klehenz; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Mag. Christian Wittwer, GR Andrea Schönherr, Dieter Lang, Alexander Hechenberger, Ludwig Wachter; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Philipp Dona, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Günter Pfeifer, Harald Fitz, Markus Metzler, Andrea Felder; Schriftführerin: Melanie Durig Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Bestandsvertrag „Montafon Haus“ 3) Mittelschule Innermontafon 4) Berichte 5) Baugesetz – Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 6) Kaufansuchen Silvretta Montafon AG, 6791 St. Gallenkirch für das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn 7) Förderung Wasserverbrauch Mountain Beach 8) Übereinkommen Vorarlberger Illwerke AG / Gemeinde Gaschurn 9) Schulverband – Polytechnische Schule Außermontafon Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc 1/22 10) Nachbesetzung der verschiedenen Ausschüsse 11) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 12) Montafon Tourismus 13) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. Der Vorsitzende beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 12.) Montafon Tourismus. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig stattgegeben. zu 2.: Bestandsvertrag „Montafon Haus“ Der Vorsitzende begrüßt Standessekretär Bernhard Maier, welcher sämtliche Unterlagen vorbereitet habe und auch bei der Erstellung des Bestandsvertrages das „Montafon Haus“ betreffend dabei war. Durch die Verlegung der Büros in das Illwerkezentrum Montafon bestehe die Möglichkeit, das „Montafon Haus“ von der Vorarlberger Illwerke AG (Illwerke) zu pachten. Der Vorsitzende berichtet, dass die derzeitige Musikschule im alten Lagergebäude der RAIBA Montafon in Schruns untergebracht sei. Die Räumlichkeiten seien sanierungsbedürftig. Nach Möglichkeit sollten die Bibliothek des Standes Montafon sowie die Pfarrbibliothek zusammengeführt und ebenfalls im „Montafon Haus“ untergebracht werden. Die Illwerke würde zuvor das Illwerkegebäude sanieren und adaptieren, damit die Räumlichkeiten für die Musikschule und andere Einrichtungen genutzt werden könnten. Auch der Krankenpflegeverein Außermontafon soll in diesem Gebäude Platz finden. Der vorliegende VertragsEntwurf wurde in der letzten Sitzung des Standes Montafon behandelt. Es seien noch ein paar Details mit der Illwerke abzuhandeln. Der Vorsitzende habe – vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung – dem Vertrag zugestimmt. Er bittet Bernhard Maier darum, den Bestandsvertrag als auch die Finanzierung zu erläutern. Bernhard Maier begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Einladung zur Sitzung. Ein Nutzungskonzept sowie eine Machbarkeitsstudie der Vorarlberger Illwerke seien vorliegend. Diese werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Lage, Außenansichten sowie die Innenräume werden zur Kenntnis gebracht und erläutert, ebenfalls der aktuelle Bestandsvertrag. In diesem Zuge bedankt sich Bernhard Maier bei Gernot Feuerstein, Amt der Vorarlberger Landesregierung, welcher sich sehr bemüht habe, dass entsprechende Förderungen für diese gemeinschaftliche Institution lukriert werden können. Der Stand Montafon müsse deshalb auch als „Mieter“ aufscheinen. Die Mindestkündigungsfrist betrage 5 Jahre. Für das Kinderwerkstättli sowie die Musikschule müsse einiges investiert werden, deshalb möchte sich die Illwerke auch eine gewisse Sicherheit schaffen. Grundsätzlich wurde der Vertrag auf 40 Jahre abgeschlossen. Die vereinbarten Quadratmeterpreise sowie der Preis für die Betriebskosten für die verschiedenen Räumlichkeiten werden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. In Punkt 6. wurde eine Refundierungsverpflichtung eingeräumt welche besagt, dass bei frühzeitigem Ausstieg, der verbleibende Investitionsanteil an die Illwerke zurückzuzahlen wäre. Bernhard Maier erläutert die derzeitigen Kosten und stellt diese den künftigen Kosten gegenüber. Die Differenz des zu finanzierenden Betrages werde auf die Gemeinden – mit Mehrkosten von € 76, 00 pro Schüler und Jahr – aufgeteilt. Des Weiteren gehe man davon aus, dass die jetzigen zwei bestehenden Büchereien zusammengelegt werden. Die Kalkulation stelle sich deshalb nicht sehr einfach dar. Diese wird den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 2/22 seitens der Marktgemeinde Schruns ein entsprechender Standortbeitrag zu leisten wäre, bevor der Schlüssel angewendet wird. Die Mehraufwände würden anhand der Einwohnerzahl berechnet. Der Vorsitzende sieht die Vorteile darin, dass alles „unter einem Dach“ wäre. Ein zentraler Treffpunkt, eine Tagesbetreuung durch den Krankenpflegeverein, die Bücherei, etc. würden das Ganze attraktiv machen. Der Zeitplan wäre in der Weise angedacht, dass die Illwerke im März/April 2013 mit der Sanierung beginnen würden. Das Montafon Haus wäre dann im Herbst 2014 bezugsfertig. Bevor in die Diskussion übergegangen wird, erfolgt die Angelobung des noch nicht angelobten Anwesenden Daniel Sandrell, der zwischenzeitlich eingetroffen ist. Dieser gelobt wie folgt: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Aus Sicht des Vorsitzenden wäre die vorgelegte Finanzierung seitens der Gemeinde Gaschurn vertretbar. Walter Grass möchte wissen, ob der Stand Montafon für dieses Projekt vorsteuerabzugsberechtig sei. Bernhard Maier erklärt, dass dies bei der Bücherei der Fall sei, bei der Musikschule jedoch nicht. Das müsse aber noch mit einem Steuerberater genau geprüft werden. Dies wäre dann bei der Kostenrechnung auf jeden Fall zu berücksichtigen. Auf die Frage, ob die Kosten für den Gemeindeanteil bereits korrigiert wurden, da sämtliches Personal, welches bei der Gemeinde Schruns beschäftigt sei, miteingerechnet wurde, erklärt B. Maier, dass dies sowie auch die Fördersätze noch zu berücksichtigen seien. Für Mag. Christian Wittwer stelle sich die Frage wie es aussehen würde, wenn Gaschurn diesen Beschluss nicht mittrage bzw. ob dann das Mehrheitsprinzip zu tragen käme. Seiner Meinung nach benötige es in solchen Fällen die Zustimmung aller Gemeindevertretungen. Bernhard Maier ist der Meinung, dass hier ein Mehrheitsbeschluss gelten würde. Der Vorsitzende erläutert, dass ein Gemeindeverband nicht beschlossen werden könne, sondern verordnet werden müsse. Dieser könne auch zur Erfüllung mehrerer Aufgaben gebildet werden. Der Stand Montafon verfüge über Eigentum und könne deshalb auch als juristische Person tätig sein. Mag. Wittwer kritisiert, dass bereits in der Vergangenheit zu klären gewesen wäre, ob der Stand Montafon ein Gemeindeverband sei oder nicht. Jetzt liege ein Vereinbarungsentwurf mit der Illwerke vor und man tue so, als ob der Stand Montafon ein Gemeindeverband sei, obwohl dies gar nicht geklärt sei. Bernhard Maier erklärt, dass die alten Statuten immer noch gültig seien. Ziel sei es, dass neue Statuten ausgearbeitet werden. Es sei nun verfassungsrechtlich möglich, dass der Stand Montafon mehrere Aufgaben an sich übernehme bzw. ausübe. Mag. Wittwer entgegnet, dass aber immer noch nicht klar sei, mit welchen Aufgaben der Stand Montafon betraut sei und welchen Rechtsstatus er besitze. Es sei deshalb schon zu überlegen, mit welchem Recht der Stand Montafon über die Finanzen der Gemeinden verfüge. Ursprünglich war dies so geregelt, dass alle Gemeinden zustimmen müssen, wenn ein derartiger Beschluss gefasst werde. Bernhard Maier erklärt, dass der Rechtsstand der Stand Montafon sei, der Standesrepräsentant die Verträge unterzeichne und die rechtliche Basis sei nach wie vor gültig. Der Vorsitzende berichtet, er habe dem Vertrag – vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung – zugestimmt, deshalb sei dieser Punkt auch auf der Tagesordnung. Die Handhabung sei genauso wie in den Statuten vorgesehen. Wenn man diese Chance nutzen möchte, könne man dies tun. Eine Statutenänderung sei bereits in Arbeit. Die Verfassung wurde erst im letzten Jahr geändert, deshalb habe es auch noch keine Änderung der Statuten gegeben. Der Vorsitzende wolle keine Standesdiskussion führen, sondern die Diskussion auf den Tagesordnungspunkt beschränken. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 3/22 Für Mag. Wittwer stellen sich auch die Fragen, wer für den sogenannten „Gemeindeverband“ zuständig sei bzw. wie damit umgegangen werde. Der Bürgermeister besitze die Kompetenz, beim Stand Montafon Entscheidungen zu treffen, welche aber über seine eigentlichen Kompetenzen hinausgehen. Wenn die Bürgermeister derartige Verträge einfach beschließen können, sei das zu hinterfragen. Mit derartigen Entscheidungen nehme man den Gemeindevertretungen die Entscheidungsbasis ihrer Aufgaben weg. Er erklärt, dass er keineswegs gegen eine Zusammenarbeit sei. Wenn es Sinn mache, dann solle man auch zusammenarbeiten, es sollen aber alle gleichberechtigt werden. Ein großes Fragezeichen stelle für ihn auch die Bücherei dar. Heutzutage seien ganz andere technische Mittel möglich ein Buch zu lesen, als in eine Bücherei zu fahren und dort eines auszuleihen. Für Dieter Lang stellen sich die jährlich anfallenden Kosten kritisch dar, da die Gemeinde in der Finanzierung derzeit sehr wenig „Spielraum“ habe. Die Räumlichkeiten der derzeitigen Musikschule seien ein Zustand, das sehe er ein. Mit den Kosten für die Bibliothek könne er sich nicht identifizieren. Da sei zu klären, ob diese vom Stand Montafon betreut bzw. mitgetragen werden könne. Auf die Frage, ob das Gebäude komplett gemietet werden müsse, erklärt Bernhard Maier, dass lediglich die Räumlichkeiten gemietet bzw. gepachtet werden müssten, die auch verwendeten werden. GR Andrea Schönherr möchte wissen, ob eine Statistik vorliege, wie viele Bücher pro Jahr von BürgerInnen aus Gaschurn-Partenen ausgeliehen werden. Der Anteil sei sicher geringer, wie z.B. in Schruns. Bernhard Meier erklärt, dass dies ein gemeinschaftliches Projekt sei und die Bücherei nicht nur eine Gemeinde betreffe. Die Kostenkalkulation der „neuen“ Bücherei wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht und erläutert. Der Vorsitzende schlägt eine mögliche Variante der Finanzierung bzw. Aufteilung vor:  Von der Gemeinde Schruns soll ein Standortbeitrag geleistet werden.  Die verbleibenden Kosten könnten jeweils mit 50 % nach dem Einwohnerschlüssel und zu 50 % gemäß der Entlehnzahlen aufgeteilt werden. Mag. Wittwer kritisiert, dass zuerst die offenen Fragen zum Thema ÖPNV zu klären seien. Jedes Jahr werde gesagt, dass man dies regeln werde. Deshalb sei dies seiner Meinung nach zuerst zu klären, bevor eine Bibliothek in Schruns mitfinanziert bzw. darüber abgestimmt werde. Der Vorsitzende entgegnet dem, dass man nicht derartige Sachen bzw. Projekte miteinander vergleichen sollte. Mag. Wittwer stellt den Antrag, dass man zuerst das Thema „ÖPNV Montafon“ behandelt und dann erst den Punkt „Montafon Haus“. Der Antrag wird mit 10 Gegenstimmen abgelehnt. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Musikschule gemäß vorliegendem Vertragsentwurf in das „Montafon Haus“ zu verlegen. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. Des Weiteren schlägt er vor, die Kosten für die Bibliothek nach dem Einwohnerschlüssel aufzuteilen und den Entlehnungen zu kombinieren. Dieter Lang sei auch vom Standort nicht überzeugt. Es wurde beispielsweise noch nicht darüber diskutiert, die Räumlichkeiten des Heimatmuseums zu verwenden. Bernhard Meier erklärt, dass bereits verschiedene Möglichkeiten geprüft und begutachtet wurden. Lediglich die nun vorliegende Variante könne als sinnvolle Möglichkeit herangezogen werden. Für DI (FH) Markus Durig sei der Bedarf für die Bibliothek auch fragwürdig. Was ihm aber gut gefalle sei, dass alles in einem Komplex untergebracht werden könne. Dies sei seiner Meinung nach ein Treffpunkt für alle. Den Gesamtansatz stelle er deswegen klar in den Vordergrund und wäre deshalb auch bereit, die Kosten dafür zu tragen. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 4/22 Mag. Christian Wittwer meint, dass künftig sicherlich ein Bedarf gegeben sei. Aber die anfallenden Kosten, seien mehr als doppelt so hoch wie bisher. Dies müsse hinterfragt werden, da die Finanzgebarung der Gemeinde Gaschurn derzeit kein gutes Bild darstelle. Dieselbe Situation stelle für ihn der Jugendraum im Gaschurn dar. Dies seien im Endeffekt Kostenpositionen, welche überall fehlten. Man müsse klar unterscheiden, wo der Bedarf liege bzw. was sich die Gemeinde leisten könne und wolle. Der Vorsitzende entgegnet dem, dass für den Jugendraum keine Kosten anfallen, da er derzeit nicht genutzt werde. In Gaschurn werde viel für Kleinkinder geleistet, was man lange Zeit verabsäumt habe. Die Illwerke habe gegenüber der Talschaft eine gewisse Verantwortung und deshalb sei auch heute die einmalige Chance zu nutzen und über diesen Vertrag zu befinden. Bernhard Maier berichtet, dass die Bibliothek lediglich für 10 Jahre gepachtet werde. Es gelange überall zum Vorschein, dass zu wenig gelesen werde und das sei sehr schade. Für Vize-Bgm. Riegler seien die Kosten von ca. € 120.000, 00 für die Einrichtung der Bücherei auch zu hoch. Auch er ist der Meinung, dass man dies nochmals kalkulieren und überdenken müsse. Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag: Von Seiten der Marktgemeinde Schruns ist ein Standortbeitrag zu leisten. Die verbleibenden Kosten sollen zu 50 % gemäß dem Einwohnerschlüssel und zu 50 % an der Ausleihung der Bücher durch Bewohner der verschiedenen Gemeinden aufgeteilt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Einrichtungskosten für die Bibliothek möglichst gering gehalten werden. Sollte der Stand Montafon anderer Meinung sein, sei das Thema nochmals zu diskutieren. Dem Antrag des Vorsitzenden wird mit 4 Gegenstimmen entsprochen. zu 3.: Mittelschule Innermontafon Der Vorsitzende berichtet, dass die Mittelschule Innermontafon generalsaniert wurde. Insgesamt befinde sich die MSI jetzt – mit Ausnahme des kleinen Turnsaals – in einem hervorragenden Zustand. Sowohl die Lehrkörper als auch die Schüler haben nun ideale Lernbedingungen. Aber bereits zu Beginn der Bauarbeiten gab es Probleme. Grundleitungen mussten erneuert werden und man sei auf Betonmauern gestoßen, die in den Bestandsplänen nicht aufgeschienen sind, was zu Mehrkosten geführt habe. Möglichst viele Kosten wurden in das Förderpaket miteingebaut, ebenfalls die Ausstattung der Klassen. Grundsätzlich wurden – aufgrund der hohen Finanzkraft – Förderungen von 20 % lukriert und für die gemeinsame Kooperation gab es nochmals 5 % dazu. Da die Gemeindeimmobiliengesellschaft (GIG) vorsteuerabzugsberechtigt sei, bezahle die Gemeinde St. Gallenkirch eine Miete an die GIG. Die Gemeinde Gaschurn bezahle einen Zuschuss an die Gemeinde St. Gallenkirch. Der Schlüssel wurde mit 55 % für St. Gallenkirch und 45 % für Gaschurn fixiert. Die Betriebskosten werden nach der effektiven Schüleranzahl aufgeteilt. Nach Abzug der Förderungen belaufen sich die Gesamtkosten auf insgesamt € 3, 4 Mio. Der Anteil der Gemeinde Gaschurn betrage daher nach dem derzeitigen Schlüssel ca. € 1, 5 Mio. Der Vorsitzende begrüßt Bgm. Ewald Tschanhenz der Gemeinde St. Gallenkirch als Geschäftsführer der GIG. Die MSI wurde in mehreren Vorstandssitzungen diskutiert. Wer Fragen zur Finanzierung habe, könne diese gerne an Bgm. Tschanhenz stellen. Bgm. Ewald Tschanhenz begrüßt alle Anwesenden. Er selbst sei als neuer Bürgermeister erst in der letzten Phase mit diesem Projekt vertraut geworden. Außer zwei bis drei Vergaben, seien sämtliche Aufträge bereits vor seinem Amtsantritt vergeben worden. Beim Umbau selbst habe es von Anfang an Probleme gegeben. Die Kosten für die Wohnung des Schulwartes von € 80.788, 21, die Straßenverlegung sowie der Errichtung des Parkplatzes wurden der Gemeinde St. Gallenkirch zugeordnet. Die Gemeinde Gaschurn bezahlte vormals eine Miete von € 117.000, 00 pro Jahr. Künftig belaufen sich die Kosten für den Zuschuss der Gemeinde Gaschurn an die Gemeinde St. Gallenkirch auf € 104.000, 00. Bgm. Tschanhenz stehe nun für Fragen zur Verfügung. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 5/22 Mag. Christian Wittwer möchte wissen, in welcher Sitzung die jetzt vorliegende Kostensumme beschlossen wurde und wo die dazugehörigen Protokolle seien. Bgm. Tschanhenz bekräftigt, dass die Beschlüsse vorliegen. Am 14.05.2009 wurde der Beschluss von der GIG St. Gallenkirch gefasst, am 20.05.2009 in der gemeinsamen Sitzung sei eine Gesamtkostensumme von € 3.799.000, 00 beschlossen worden. Diese Summe sei eingehalten worden. Mag. Wittwer möchte wissen, mit welchem Betrag die Summe verglichen werde. Wenn ein Kostenrahmen beschlossen werde, müsse man auch wissen, ob man über die Kosten vor oder nach der Förderung spreche. Bgm. Tschanhenz meint, dass die verbleibenden Kosten im beschlossenen Rahmen seien. Mag. Wittwer entgegnet, dass dies ein gedanklicher Fehler sei. Wenn man die 25%-ige Förderung von den Gesamtkosten abziehe, bleiben 75 % der Kosten übrig, welche als Restkosten angeführt werden müssten. Der Vorsitzende stellt klar, dass die Summe von € 3.799.000 inklusive der Förderungen sei. Die Kosten wurden damals fixiert. 75% der Kosten seien nun zu tragen. Er weist darauf hin, dass der jeweilige Index für die einzelnen Positionen zu berücksichtigen sei. Zu Beginn habe er auch erläutert, dass es zu Mehraufwänden gekommen sei, mit denen man nicht gerechnet habe. Ebenfalls seien die Kosten für die Einrichtung hinzugekommen, welche vormals nicht berücksichtigt wurden, aber um die Förderungen nutzen zu können, dazugekommen seien. Mag. Wittwer kritisiert, dass kein Beschluss in der Gemeindevertretung über die Kosten gefasst wurde. Nun liege eine Kostenüberschreitung von ca. 25 % vor. Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtigt, dass die Kostenüberschreitung bei ca. 19, 3 % liege. Für GR Andrea Schönherr sei es nicht verständlich, dass in der 14. Sitzung im Jahr 2007 eine voraussichtliche Summe von € 2, 8 Mio. beschlossen wurde, jetzt aber eine Summe von über € 4, 2 Mio. vorliege. Der Vorsitzende erklärt, dass man von ca. € 3, 8 Mio. ausgegangen sei. Die Zahl von € 2, 8 Mio. wurde lediglich für die Ausschreibung hinterlegt. Bei der Beschlussfassung seien die Angebote vorgelegen. Deshalb sei auch die Beschlussfassung für € 3.799.000, 00 erfolgt. Die Überschreitung belaufe sich auf ca. 19 %. Einige Positionen haben sich anders ausgewirkt. Die Kosten belaufen sich nach Abzug der Förderungen auf € 3, 4 Mio. Mag. Wittwer entgegnet dem, dass bei einer ausgehenden Summe von ca. € 3, 4 Mio. abzüglich der Förderungen die Gesamtsumme bei ca. € 4, 5 Mio. liege, was rein unsere Gemeinde anteilig mittragen müsse. Zwischenzeitlich habe er bei den Sitzungen des Prüfungsausschusses erfahren, dass es in Gaschurn hierfür keine Beschlüsse mehr gab. Deshalb stelle sich für ihn die Frage, warum die GIG St. Gallenkirch einfach derartige Beschlüsse fassen könne. Der Vorsitzende habe mehrmals an die Gemeinde St. Gallenkirch appelliert, bei den zu beschließenden Vergaben auch die Gemeinde Gaschurn einzuladen. Dies sei auch letzte Woche in der gemeinsamen Vorstandssitzung wieder diskutiert worden. Die Gemeinde St. Gallenkirch habe vor zwei Wochen die Förderzusage des Landes Vorarlberg erhalten, deshalb sei der Punkt auf der Tagesordnung, da nun die fixen Zahlen vorlägen. GR Andrea Schönherr möchte vom Vorsitzenden wissen, ob Bgm. Tschanhenz die Beschlüsse selbst gesehen habe, da ihr bisher keine vorgelegt worden seien. Das Projekt sei auch durch die Gemeinde Gaschurn zu finanzieren, dann sei es auch nur legitim, wissen zu wollen, wer angeschafft habe und wo die Beschlüsse gefasst worden seien. Bgm. Tschanhenz erklärt, dass sämtliche Aufträge durch die GIG St. Gallenkirch beschlossen und diese auch nachvollziehbar protokolliert wurden. Mag. Wittwer kritisiert ebenfalls, dass die Gemeinde Gaschurn während des Verlaufs des Projektes nicht über Mehraufwendungen bzw. die gefassten Beschlüsse informiert wurde. Bgm. Tschanhenz erläutert, dass sehr wohl darauf geachtet wurde, Einsparungen zu treffen, wo dies möglich war. Teilweise haben sich aber aufgrund unvorhergesehener Maßnahmen Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 6/22 Mehrkosten ergeben. Die Gemeinde St. Gallenkirch habe sich aber nicht an dem Projekt bereichert, sondern die Kinder der MSI hätten jetzt eine zeitgemäße Ausbildungsstätte. GR Schönherr verweist auf den Boden im großen Turnsaal und bittet hier zu überprüfen, ob dies auch noch im Nachhinein als Versicherungsfall gemeldet werden könne. Mag. Wittwer vertritt die Ansicht, dass bevor ein Beschluss gefasst werde, müsse man in jedem Fall im Detail wissen, woher die Kostenüberschreitungen kommen. Für die künftige Zusammenarbeit mit St. Gallenkirch bei gemeinsamen Projekten wünsche er sich, bevor Anschaffungen getätigt werden, dies vorher der Gemeinde Gaschurn mitzuteilen. Der Vorsitzende unterbreitet daher folgenden Vorschlag: Die detaillierte Auflistung über die gesamten Kosten soll durch den Prüfungsausschuss behandelt und anschließend der Gemeindevertretung berichtet bzw. eine Empfehlung abgegeben werden. Der Beschluss soll in der nächsten Gemeindevertretungssitzung gefasst werden. Bis dahin erfolgen – wie bisher – die Akontozahlungen an die Gemeinde St. Gallenkirch. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. Bgm. Ewald Tschanhenz stelle sich für Fragen gerne zur Verfügung und stimmt einer solchen Prüfung zu. zu 4.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: o Am 21.12.2012 habe der Prüfungsausschuss getagt. Anwesend waren Mag. Christian Wittwer, Kurt Burger und Adolf Felder. Der Punkt 2 der Tagesordnung wurde so beschlossen, dass dies den Prüfbericht darstelle. Der Bürgermeister habe dazu Stellung genommen. Der Prüfbericht mit der Stellungnahme des Bürgermeisters wurde allen Mandataren zeitgerecht zugestellt. Der Prüfbericht samt Stellungnahme lautet wie folgt: Stellungnahme zum Prüfbericht über die 6. Sitzung des Prüfungsausschusses am 21.12.2012 Die Stellungnahme zum oben angeführten Prüfbericht von Seiten des Bürgermeisters ist KURSIV gehalten. Dazwischen sind die einzelnen Punkte des Prüfberichts vom 21.12.2012 angeführt, um das Ganze übersichtlicher darzustellen. Einleitend wird festgestellt, dass der Obmann des Prüfungsausschusses, Mag. Christian Wittwer, am 20.12.2012 um kurz vor 12:00 Uhr im Gemeindeamt erschienen ist. Mit Mag. Edgar Palm wurden zuvor keine Absprachen getroffen und auch – obwohl dieser bisher immer für die Versendung der Einladung zuständig war – der Prüftermin nicht koordiniert. Mag. Wittwer hat anhand einer Auflistung von diversen Punkten, die Bereitstellung von Unterlagen und Daten beantragt. Dies hat zu einem gewissen Zeitdruck zur Vorbereitung der Sitzungsunterlagen geführt. Dass eine solch kurzfristige Einladung des Prüfungsausschusses vor Weihnachten bei den Mitgliedern des Ausschusses zu Problemen führt, war zudem abzusehen. Hier wäre es im Sinne einer planbaren Verwaltungsarbeit schon wünschenswert, diese Vorgangsweise künftig zu optimieren. Dass Prüfungen auch unangekündigt durchzuführen sind, ist bekannt, zielt jedoch hauptsächlich auf die Prüfung von Konten und Bargeldbestände ab. Grundsätzlich finde ich Prüfungen notwendig und sinnvoll, wird doch extern eine entsprechende Kontrolle durchgeführt, die mitunter auch Verbesserungspotentiale in sich birgt. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 7/22 zu Punkt 2 Dem Prüfungsausschuss war bekannt und wurde auch entsprechend informiert, dass die Frist für die jeweiligen Vorschreibungen mit 31.12.2012 festgesetzt worden ist. Daher war auch nicht davon auszugehen, dass sich bereits vor diesem Termin vieles tut. Die nächsten Schritte sind vorgezeichnet und werden, wie im Finanzausschuss festgelegt, umgesetzt. Das Kriterium für die bis zum 31.12.2012 eingeforderten Beträge waren 70 Prozent des Jahresumsatzes des Abgabenschuldners und die Einhaltung der Fälligkeit von unter vier Jahren. Mittlerweile wurde in zehn Fällen eine Reduktion der Außenstände erzielt. Bei acht Fällen erfolgte hingegen bisher keine Verbesserung. Bei der offenen Kommunalsteuer handelt es sich um ein Prüfungsergebnis des Finanzamtes zu den Geschäftsführerbezügen für 2002-2006. Diese bescheidmäßige Feststellung des Finanzamtes wurde vom Steuerpflichtigen zwischenzeitlich erfolgreich bekämpft. Die Grundlage für die Vorschreibung ist damit ersatzlos weggefallen und musste daher ebenfalls aufgehoben werden. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 8/22 Zwischenzeitlich wurde die Abrechnung finalisiert. Aufgrund dessen erfolgte die Förderzusage des Landes Vorarlberg. Die Endabrechnung als auch die detaillierte Aufstellung der Gesamtfinanzierung der Mittelschule Innermontafon wurde am 22.01.2013 in der gemeinsamen Vorstandssitzung mit der Gemeinde St. Gallenkirch besprochen und wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser Termin wird mit dem Geschäftsführer der GIG St. Gallenkirch Bgm. Ewald Tschanhenz koordiniert. Wie eingangs erwähnt, war es verwaltungstechnisch relativ schwierig alle geforderten Unterlagen bereitzustellen. Der Beschluss vom 01.10.2012 ist im „Beschlussindex“ mit dem eingegebenen Stichwort nicht aufgelistet wurde, war dieses nicht in den Unterlagen. Der Tagesordnungspunkt lautete: „Dienstbarkeitsvertrag 7201 mit der Vorarlberger Illwerke AG“ und nicht – wie die anderen – „Bauhof NEU“. Aus diesem Grund wurde dieser Beschluss nicht vorgelegt, ist aber selbstverständlich vorhanden und wird hiermit zur Kenntnis gebracht: Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 9/22 46. VO-Sitzung am 01.10.2012 zu 3.: Dienstbarkeitsvertrag 7201 mit der Vorarlberger Illwerke AG Der Dienstbarkeitsvertrag 7201 zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, wird mehrheitlich genehmigt. Um darzulegen, was in der 36. GV-Sitzung am 10.12.2009 unter Tagesordnungspunkt 3 tatsächlich diskutiert und beschlossen wurde, wird der folgende Auszug aus der Niederschrift der Sitzung angeführt: zu 3.: Bauhof NEU Der Vorsitzende berichtet, dass für die Errichtung des neuen Bauhofs eine Lösung gefunden werden solle, um diesen endlich verwirklichen zu können. Es haben bereits Verhandlungen mit den Grundeigentümern stattgefunden. Die Übereinkunft mit der Vorarlberger Illwerke AG sieht so aus, dass die Vorarlberger Illwerke AG die Flächen für den neu zu errichtenden Bauhof kauft und die Gemeinde Gaschurn dafür die Flächen beim Rifa-Ost-Areal der Vorarlberger Illwerke zur Verfügung stellt. Hierfür gibt die Gemeinde Gaschurn das Zugeständnis, dass auf diesen Flächen nichts errichtet wird und die Flächen freigehalten werden. Sollte dort irgendwann ein Projekt errichtet werden, hat dann die jeweilige Gemeindevertretung darüber zu entscheiden. Die Flächen- und Grundpreise werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Herr Markus Burtscher erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn die Flächen beim RifaOst-Areal der Vorarlberger Illwerke zur Verfügung stellt bzw. diese Flächen von der Gemeinde nicht bebaut werden dürfen. Der Vorarlberger Illwerke AG wird ein Vorkaufsrecht sowie ein 15-jähriges Pachtrecht eingeräumt. Für diese Dienstbarkeiten sei die Vorarlberger Illwerke bereit, € 368.000, 00 zu leisten bzw. der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Flächen bleiben aber nach wie vor im Eigentum der Gemeinde. Mit den Grundeigentümern Herrn Schmid und Herrn Sahler wurden intensive Verhandlungen geführt. Herr Schmid wird 3.000 m² und Herr Sahler 2.000 m² an Flächen zur Verfügung stellen. Nach dem jetzigen Stand würden für 5.000 m² € 440.000, 00 benötigt werden. Das Angebot der Vorarlberger Illwerke lautete auf € 368.000, 00. Als Zeichen der guten Partnerschaft wäre die Vorarlberger Illwerke AG bereit, die € 440.000, 00 zu zahlen. Auf den Flächen beim Rifa-Ost-Areal müsste ein zusätzliches Bebauungs- und Bestockungsverbot sowie ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Burtscher bzw. der Vorarlberger Illwerke AG für das großzügige Entgegenkommen. Für ihn ist es wichtig, das Bauvorhaben zu verwirklichen, wenn dies von der Gemeindevertretung auch so gewünscht werde. Mag. Christian Wittwer äußert, dass im Bereich der geplanten Flächen viel überspannt sei und sieht das als Problem. Ing. M. Burtscher erklärt, dass in diesem Bereich lediglich Einrichtungen situiert werden, die technisch kein Problem darstellen. Dies wurde geprüft. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 10/22 Vize-Bgm. Thomas Riegler ist der Meinung, dass sich die ausgewählten Flächen sehr gut anbieten. Ein direkter Anschluss an die L188 sei gegeben und planerisch gebe es sicherlich auch genügend Gestaltungsspielraum. Frau Andrea Schönherr erkundigt sich über das dort relativ sumpfige Gebiet bzw. ob dort vor Baubeginn noch Drainagen oder Sonstiges gemacht werden müssen. Der Vorsitzende erklärt, dass hier sicher noch etwas gemacht werden müsse. Herr Artur Pfeifer erkundigt sich, ob bereits eine Grobplanung erstellt wurde. Der Vorsitzende berichtet, dass dem nicht so ist. Pläne müssen allerdings erstellt werden. Erstmals gehe es aber darum, ob das Projekt seitens der Gemeindevertretung auch verwirklicht werden möchte. Mag. Christian Wittwer ist der Meinung, dass es von Vorteil wäre, wenn zuerst eine grobe Planung erstellt und auch kalkuliert werde, welche Kosten tatsächlich anfallen würden. Dies könnte sonst zu erheblichen Mehrkosten führen. Der Vorsitzende meint, dass eine Vorplanung in Auftrag gegeben werden könne. Dann könnte vielleicht ein Wettbewerb gestartet werden. Vize-Bgm. Thomas Riegler gibt zu bedenken, dass sich grundsätzlich die Gemeinde und die Vorarlberger Illwerke AG einig sein müssen. Dann könne über die weitere Planung gesprochen werden. Verhandlungen habe man schon lange genug geführt und für ihn sei diese Vorgehensweise in Ordnung. Er findet es an der Zeit, die Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke AG aufzusetzen und zu unterfertigen. Mag. Christian Wittwer bekräftigt, dass zuerst die Bebaubarkeit zu klären sei, bevor der Grund gekauft werde. Der Vorsitzende entgegnet dem, dass nun lange Zeit nach einer passenden Lösung gesucht wurde und wir jetzt die Möglichkeit hätten, den Vertrag abzuschließen. Herr Burtscher ist der Ansicht, dass es keinen Sinn machen würde, eine Vorplanung zu machen. Es könnte ein Vorvertrag errichtet werden, wenn sich dann zeigt, dass das Grundstück bebaubar sei, könne die Option eingelöst werden oder nicht. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Vorvertrag zuzustimmen und wenn bekannt ist, ob die Grundstücke bebaubar sind, den Vertrag mit der Vorarlberger Illwerke AG abzuschließen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dr. Summer und Herrn Ing. Burtscher für den Vortrag und die gute Zusammenarbeit. Herr Dr. Summer bedankt sich ebenfalls für die Einladung zur Präsentation der Ideen und sichert weiterhin eine gute Partnerschaft zu. Nachdem die Herren der Vorarlberger Illwerke AG die Sitzung verlassen haben, fragt der Vorsitzende die Anwesenden, wie nun die weitere Vorgangsweise von statten gehen soll. Mag. Christian Wittwer schlägt vor, dass die Vorarlberger Illwerke ein Grobkonzept mit einer Kostenschätzung vorlegen soll. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass man endlich eine Lösung gefunden habe und die Gemeinde Flächen zur Verfügung gestellt bekomme. Wenn man möchte, dass der Bauhof noch länger nicht gebaut werde, könne man das schon hinauszögern. Dies hätte man aber vorher – als die Herren der Vorarlberger Illwerke AG noch anwesend waren – eruieren müssen. Im Nachhinein sei es schwierig, derartige Forderungen zu stellen. Vize-Bgm. Thomas Riegler findet, dass der neu zu errichtende Bauhof ein Projekt sei, welches unseren Vorstellungen entsprechen solle und nicht von irgendwem anders geplant werden sollte. Der vorliegende Vorvertrag sollte seiner Meinung nach abgeschlossen und das Projekt umgesetzt werden. Wichtig sei es, dass wir selbst bestimmen und planen können. Adolf Felder steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Er ist der Meinung, dass die Vorarlberger Illwerke AG sicherlich mit sich reden lassen würde, die Planung zu er- Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 11/22 stellen. Man könnte die Wünsche der Gemeinde zusammenschreiben und dann mit der VIW AG besprechen. Für die Planung sollte nicht unnötig Geld investiert werden. GR Klaus Schröcker ist der Auffassung, dass man grundsätzlich schauen müsse, ob die Planung so komprimiert gemacht werden könne, dass dies für die Bebauung kostengünstig werde. Die Bebauung müsse auch leistbar sein. Es können lediglich jene Flächen bebaut werden, welche einen guten Bodenaufbau aufweisen. Bei den überspannten Grundstücken müsse die Vorarlberger Illwerke der Gemeinde entgegenkommen. Inwieweit die VIW AG für Planungen offen sei, sei schwierig einzuschätzen. Mag. Christian Wittwer gibt zu bedenken, dass durch die schlechte Bodenbeschaffung der Flächen dies ein Negativgeschäft für die Gemeinde werden könnte und im Vergleich dazu, die Flächen im Rifa-Ost-Areal sofort bebaubar seien. GR DI (FH) Markus Durig weist darauf hin, dass bei diversen Projekten wie beispielsweise das Edelweiß-Areal Kostenschätzungen eingeholt wurden. Dies könnte hierfür auch wieder gemacht werden. Seiner Meinung nach würde er nicht nochmals bei der Vorarlberger Illwerke AG anfragen, um eine Planung zu erstellen. Die Flächen im Bereich Rifa-Ost-Areal seien für die VIW AG wertvolle Flächen, welche der Gemeinde für die Zukunft wahrscheinlich noch mehr Einkünfte bringen werden. Die erste Planungsphase könne in Auftrag gegeben werden, sollten erhebliche Mehrkosten für die Gemeinde entstehen, müsse sowieso die Gemeindevertretung darüber befinden. Er würde eine Vorplanung machen und dies in Relation setzen, was mit den Erfahrungen aus vorherigen Planungen gemacht wurde und dann eine weitere Entscheidung fällen. Auf die Frage über die Errichtung eines Nutzungskonzeptes erklärt GR Klaus Schröcker, dass verschiedene Daten wie Grundwasser- und Pegelstände noch eingeholt werden müssen. Der Vorsitzende legt dar, dass es notwendig sei, eine Grobplanung zu erstellen. Ein Vorprojekt zu starten, wäre für ihn in Ordnung. Die Frage stelle sich lediglich, wie man an das Projekt herangehen möchte und wer es planen soll. Er geht davon aus, dass der Winter für die Planung genutzt werde und im nächsten Jahr mit der Ausführung begonnen werden könne. Es wurde bereits viel Zeit für die Verhandlungen in Anspruch genommen und es soll nicht noch mehr Zeit verloren gehen. GR Klaus Schröcker schlägt vor, Bauamtsleiter Josef Schönherr damit zu beauftragen, das Vorprojekt zu planen und Angebote einzuholen. Dann könne immer noch mit der Vorarlberger Illwerke AG gesprochen werden, ob diese die Planungskosten übernehmen würden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, Bauamtsleiter Josef Schönherr mit dem Vorprojekt zu beauftragen, 3 Angebote einholen zu lassen, dann soll der Auftrag vom Gemeindevorstand vergeben werden. Der Vorsitzende wird nochmals mit der Vorarlberger Illwerke AG Rücksprache halten, ob sie sich vorstellen könnten, die Planungskosten zu übernehmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende verweist nochmals zum Tagesordnungspunkt 2 und möchte von den Anwesenden die Meinung wissen, wie man zum vorgebrachten Projekt „Obervermuntwerk II“ steht. GR Klaus Schröcker möchte dazu festhalten, dass wenn das Projekt von Anfang an richtig aufgestuhlt werde, werde der einzelne Bürger sicherlich auch davon profitieren. Er möchte aber gleichzeitig darum bitten, dass das Geld, welches die einzelnen Gemeinden von der VIW AG erhalten werden, nicht in irgendwelche Projekte investiert werden. Der Vorsitzende ist auch der Meinung, dass das Geld dem ganze Tal zu Gute kommen sollte. Er möchte diesbezüglich eine einhellige Beschlussfassung. Mag. Christian Wittwer weist darauf hin, dass es sowieso Beschlüsse der Gemeindevertretungen brauche, um dieses Projekt realisieren zu können. Er sieht das Problem darin, wo das Geld schlussendlich hinfließe. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 12/22 GR Klaus Schröcker betont nochmals, dass das Geld wirklich dort hineinfließen sollte, wo alle davon profitieren. Seiner Meinung nach müsste dies beim Stand Montafon in dieser Richtung auch deponiert werden. Für Mag. Christian Wittwer stellt sich die Frage, wie die Aufteilungen an die einzelnen Gemeinden erfolgen. Der Vorsitzende erklärt, dass zuerst sämtliche Gemeindevertretungsbeschlüsse vorliegen müssen. Jeder Mandatar soll auch klar seine Ansicht darlegen. Es gehe ihnen schlussendlich darum, das Projekt einstimmig zu befürworten und positiv gegenüber zu stehen. Lothar Dona merkt an, dass bei den Verhandlungen mit dem Stand Montafon hinzuweisen sei, dass das Geld für spezielle Positionen eingesetzt werden sollte. Artur Pfeifer teilt mit, dass beim Bau des Kopswerkes II beispielsweise die Mehrwertsteuer der Stromrechnungen für die einzelnen Bürger ersetzt wurde. Er könnte sich vorstellen, dass dies auch bei diesem Projekt möglich wäre. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob man sich grundsätzlich positiv zum Projekt bekennen kann, wird dies einstimmig bejaht. Des Weiteren sei es wichtig, dass das Geld der Vorarlberger Illwerke AG für alle Gemeinden einen entsprechenden Nutzen einbringt. Dies soll dadurch gesichert werden, dass dieses Geld nur mit einstimmigen Beschlüssen verwendet werden soll. Man ist der Auffassung, dass solche Projekte ähnlich dem Konzept Nordic in den jeweiligen Gemeindevertretungen zu behandeln sein werden. Dazu ist zu erwähnen, dass die Vorarlberger Illwerke AG den Ankauf eines größeren Flächenausmaßes als für den neuen Bauhof notwendig, finanziert hat. Dadurch wurde der Gemeinde Gaschurn für künftige Ansprüche ein entsprechender Spielraum gesichert. Die Baugrundlagen wurden so umfassend wie möglich erhoben und waren auch die Grundlage für die Ausschreibung. Zudem wurde das Planungsbüro angewiesen, eine Aufstellung der voraussichtlichen Mehrkosten für eine Bebauung an dem vorgesehenen Standort im Verhältnis zu Standort „Rifa Ost“ zu machen. Diese wurde mit ca. 180.000 EUR ausgewiesen und auch so in den Verträgen mit der Vorarlberger Illwerke AG aufgenommen. 3. Beiratssitzung am 10.08.2012 zu 2.: Kreditvergabe Bauhof NEU Der Vorsitzende berichtet, dass gestern ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz an die Gemeinde Gaschurn ergangen sei, in welchem mitgeteilt wurde, dass beim Unabhängigen Verwaltungssenat eine Berufung gegen den Baubewilligungsbescheid „Bauhof NEU“ vorliege. Die Berufung sei demnach von Kurt Burger, Monika Patterer, Stefan Hammer, Hildegard Hammer, Elisabeth Wachter und Markus Dold eingereicht worden. Der Baubescheid sei daher noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende habe aber bereits mit allen Berufungswerbern Kontakt aufgenommen. Es sei vorgesehen, dass am Montag nochmals eine Besprechung mit den Berufungswerbern und dem Gemeindevorstand stattfinden soll, um eine einvernehmliche Lösung zu treffen. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 13/22 Würden alle Berufungswerber die Berufung zurückziehen, so wäre der Bescheid rechtskräftig und könnte noch vor dem 1.9.2012 mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Vorarbeiten müssten trotzdem geleistet werden, deshalb seien auch weitere Tagesordnungspunkte zum „Bauhof NEU“ auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende führt aus, dass Angebote bei verschiedenen Banken eingeholt wurden. Dies sind: Hypo Landesbank Vorarlberg, Raiffeisen, Sparkassen AG, Bank Austria und Kommunalkredit. Als Bestbieter sei die Raiffeisen Bank im Montafon mit folgenden Konditionen:  Kreditbetrag € 2, 3 Mio.,  Laufzeit: 31.12.2033, tilgungsfrei bis 31.12.2013, danach 40 halbjährliche Kapitalraten à € 57.500, 00  Kondition: 6-MTs-Euribor + 1, 02 %. Der Kredit müsse allerdings erst dann aufgenommen werden, wenn das Bauvorhaben gestartet werde. Mag. Christian Wittwer möchte wissen, wieso man € 2, 3 Mio. aufnehmen möchte, wenn lediglich eine Summe von € 1, 8 Mio. beschlossen wurde. Der Vorsitzende berichtet, dass das nicht heiße, dass auch so viel benötigt werde, sondern die einzelnen Aufträge nach entsprechender Prüfung vergeben würden. Mag. Christian Wittwer erwähnt, dass in der Gemeindevertretung auch die Haftungsübernahme für diesen Kredit zu beschließen sei. Die € 2, 3 Mio. würden seiner Ansicht nach den Kostenrahmen überschreiten. Deshalb werde er dem nicht zustimmen. Des Weiteren liege kein rechtskräftiger Baubescheid vor. Daher seien die nachfolgenden Punkte seiner Meinung nach gar nicht zu beschließen. Zum einen sei er mit der Höhe der Investitionssumme nicht einverstanden, da diese nicht in dieser Höhe beschlossen wurde, und zum anderen könnten nicht Vergaben getätigt werden, wenn kein rechtskräftiger Baubescheid vorliege. Der Vorsitzende erläutert, dass der Kredit erst aufgenommen werde, wenn mit dem Bauvorhaben begonnen werde. Sämtliche Vergaben seien durch die Gemeindeimmobiliengesellschaft freizugeben. Die vorliegenden Angebote lägen alle im Rahmen der Kalkulation. Es müsse deshalb nicht mehr Geld aufgenommen werden, wie vormals beschlossen. Dieter Lang ist ebenfalls der Meinung, dass nicht Aufträge vergeben werden sollten, wenn kein rechtskräftiger Bescheid vorliege. Adolf Felder berichtet, dass er nicht immer bei allen Sitzungen der letzten Zeit teilgenommen habe. Allerdings habe er in der Sitzung teilgenommen, wo eine Kreditsumme von € 1, 8 Mio. beschlossen wurde. Jetzt wäre eine Summe von € 2, 3 Mio. zu beschließen – das könne er nicht verstehen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Vorsteuer nur geltend gemacht werden könne, wenn das Bauvorhaben noch vor dem 01.09.2012 gestartet werde. Es sei nicht vorgesehen, dass mehr investiert werde als beschlossen. Alle Beteiligten seien bestrebt, dass die Kosten im Rahmen bleiben. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Kreditvergabe zum Projekt „Bauhof NEU“ an den Bestbieter Raiffeisen Bank im Montafon für € 2, 3 Mio. zu beschließen, sofern ein rechtskräftiger Baubescheid vorliege. Dem Antrag des Vorsitzenden wird mit 6 Gegenstimmen entsprochen. In der Kostenschätzung vom 27.03.2012 sind für die Massivbauweise durch die landschaftliche Planung Mehrkosten ca. € 180.000, 00 – € 230.000, 00 enthalten. Die zusätzlichen Kosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand wurden in den entsprechenden Gremien beschlossen. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 14/22 Dem Vorwurf, dass die Mehraufwendungen für Bauhofstandort nicht durch die Vorarlberger Illwerke abgedeckt würde, ist entgegenzuhalten, dass zwar weitere Zuschüsse für die Bauhoferrichtung vielleicht nicht unter der Position Bauhof jedoch in zahlreichen anderen Vereinbarungspunkten ihren Niederschlag findet. 4. Beiratssitzung am 20.09.2012 zu 5.: Bauhof NEU – Lärmschutzwand Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gaschurn bzw. der Gemeindeimmobiliengesellschaft und den betroffenen Nachbarn wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende berichtet, dass grundsätzlich der Gemeindevorstand für den Abschluss dieser Vereinbarung zuständig sei. Die Vereinbarung wurde deshalb durch den Gemeindevorstand mehrheitlich beschlossen, da dieser von der Gemeindeimmobiliengesellschaft dafür beauftragt wurde. Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtet dazu Folgendes: Die Berufungswerber, welche bereits bei der Bauverhandlung Einspruch erhoben haben, haben gemeinsam beim Unabhängigen Verwaltungssenat Beschwerde gegen den Baubescheid eingebracht. Ebenso Elisabeth und Gerda Wachter sowie Markus Dold. In kürzester Zeit haben einige Besprechungen mit diesen Personen stattgefunden. Er bedankt sich hierfür auch recht herzlich bei den Nachbarn, dass sie sich dafür Zeit genommen haben. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit bzw. um pünktlich mit der Gemeindevertretungssitzung anfangen zu können, wird die Sitzung der Gemeindeimmobiliengesellschaft um 19:28 Uhr unterbrochen. Die Sitzung wird um 22:54 Uhr wieder fortgesetzt. Vize-Bgm. Thomas Riegler setzt seinen Bericht wie folgt fort: Bei der Vereinbarung sei es auch wichtig gewesen, dass alle vier betroffenen Nachbarn unterschrieben haben und die Vereinbarung für alle Seiten vertretbar sei. In der letzten GIG-Sitzung wurde der Gemeindevorstand damit beauftragt, eine Lösung zu finden. Es wurde von Seiten der Fraktion „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ vorgebracht, dass der Gemeindevorstand hiermit die Kompetenzen überschritte habe. Die GIG habe aber den Vorstand damit beauftragt, diese Verhandlungen zu führen. Der Geschäftsführer der GIG habe den Gemeindevorstand ebenfalls beauftragt, die Vereinbarung abzuschließen. Mag. iur. Britta Wittwer habe die Vereinbarung mit ihrem juristischen Wissen kontrolliert. Die Vereinbarung wird im Detail von Vize-Bgm. Thomas Riegler erläutert. Der Vorstand habe die Vereinbarung mehrheitlich beschlossen und unterfertigt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei GR Klaus Schröcker und Vize-Bgm. Thomas Riegler sowie den Anrainern, dass eine Einigung erzielt werden konnte. Der Vorsitzende Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 15/22 bringt auch die Vereinbarung vom 03.09.2012, welche mit der Familie Wachter und Markus Dold abgeschlossen wurde, den Anwesenden zur Kenntnis. Es wird einstimmig beschlossen, dass das Projekt „Lärmschutzwand“, wie in der Vereinbarung angeführt, weiter verfolgt wird. Es wird festgestellt, dass sowohl ein Ausgleich der Mehrkosten in der Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke AG im Rahmen der Verhandlungen des Kraftwerksprojekt OV II erzielt wurde und die entsprechenden Beschlüsse sowohl durch die Gemeindevertretung bzw. durch den Beirat der GIG vorliegen. Die oben angeführt Auflistung vom 19.06.2012 ist als eine Art „umfassende Wunschliste“ des OV II – Teams anzusehen. Die nicht vollumfänglich erzielt werden konnte, jedoch auch um einige weitere äußerst wichtige und positive Punkte erweitert werden konnte. Da diese Vereinbarung auch durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, ist dies so zur Kenntnis zu nehmen. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 16/22 Von Seiten der Gemeinde wurde alles unternommen, um im Sinne der Gemeinde und der Bevölkerung ein Einvernehmen mit einem großen Wirtschaftspartner unserer Gemeinde herzustellen. Dieses Ziel wurde erreicht. Nun hängt es davon ab, was andere Parteien (Bürgerinitiative, etc.) unternehmen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Zu dieser Stellungnahme merkt Mag. Christian Wittwer Folgendes an: Es wurde auch beschlossen, dass weitere Punkte der Gemeindevertretung vorzulegen seien. Dies betreffe die Punkte 2 und 3 über die 3. und 4. Sitzung sowie Punkt 2 über die 5. Sitzung. Der Vorsitzende hält fest, dass er dies übersehen habe und dazu ebenfalls eine Stellungnahme abgeben werde. Mag. Wittwer spricht nochmals den Punkt „Bauhof NEU“ an. In der Vorstandssitzung am 01.10.2012 habe man die Vereinbarung für das Obervermuntwerk II mit der Vorarlberger Illwerke AG mehrheitlich beschlossen. Ein wesentlicher Faktor für das ganze Projekt sei es, dass man auf Wunsch der Vorarlberger Illwerke den Bereich „Rifa Ost“ für eine Bebauung nicht mehr herangezogen habe. Im Rahmen des Baus des Kopswerk II sei man aber so verblieben, dass das Grundstück baureif sei und man sei dem Wunsch nachgekommen, das Grundstück an die Vorarlberger Illwerke zu verpachten. In der Vereinbarung sei aber ein Bau- und Bestockungsverbot ausgesprochen und zu Gunsten der Vorarlberger Illwerke eingeräumt worden. Dieser Beschluss liege jedoch nicht vor. Zusätzlich sei man auch damals so verblieben, dass dies zuerst im Gemeindevorstand behandelt werde. Deshalb vertrete der Prüfungsausschuss die Meinung, dass – aufgrund der entstandenen Mehrkosten beim Bau des neuen Bauhofs – eine Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke abzuschließen gewesen wäre. Des Weiteren habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz festgestellt, dass die Vergaben für den „Bauhof NEU“ nicht korrekt beschlossen wurden. Vize-Bgm. Thomas Riegler hält dazu fest, dass sich über die Ansichten der Bezirkshauptmannschaft zu diesem Thema diskutieren lasse, da das nicht automatisch heiße, dass es auch wirklich so sei bzw. war. Für Mag. Wittwer sei es trotzdem wichtig, dass derartige Punkte besprochen werden. Es müsse klar sein, dass beim neuen Bauhof aufgrund des gewählten Standorts Mehrkosten entstünden und die anderen Flächen im Bereich Rifa-Ost im Sinne der Vorarlberger Illwerke AG mit einem Bau- und Bestockungsverbot belastet seien. Deshalb wäre es wichtig gewesen, dies in der Vereinbarung zu berücksichtigen. Der Vorsitzende entgegnet, dass bei der Beschlussfassung allen bekannt gewesen sei, wann mit dem Bau begonnen werden musste, um die Vorsteuer noch geltend machen zu können. Er stimmt in diesem Punkt zu, dass die Bebauung beim Rifa-Ost Areal in der Vereinbarung nicht berücksichtigt wurde. Er stellt jedoch fest, dass alle Beschlüsse rechtmäßig gefasst worden seien. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 17/22 Was die an den Tag gelegte Vorgangsweise des Obmannes des Prüfungsausschuss Mag. Wittwer betreffe, äußert der Vorsitzende den Wunsch, Unterlagen, die benötigt werden, bei ihm und nicht bei den MitarbeiterInnen der Verwaltung anzufordern. Der Bürgermeister leite gemäß Gemeindegesetz das Gemeindeamt, deshalb habe man auch an ihn heranzutreten, wenn man etwas möchte und nicht, dass die MitarbeiterInnen ohne sein Wissen oder unnötig beschäftigt würden. Dem entgegnet Mag. Wittwer, dass die Mitglieder des Prüfungsausschuss ein Auskunftsrecht haben und die Mitarbeiter des Gemeindeamtes verpflichtet seien, diese Auskünfte zu erteilen. Bei den Sitzungsunterlagen zum Obervermuntwerk II wurde der Fraktion ein veralteter Vertrag vorgelegt, der neue – dem Bürgermeister bereits bekannter Vertrag – wurde nicht herausgegeben. Eine derartige Zusammenarbeit sei nicht richtig. o Der Voranschlag des Stand Montafon 2013 und des Stand Montafon Forstfonds 2013 liegen im Gemeindeamt zur Einsicht auf. o Die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Einleitungen von Abwässern könne längstens bis zum 22.12.2015 verlängert bzw. gewährt werden. Eine Verschiebung der Bereiche Bielerhöhe, Loch/Gufelgut in das Jahr 2016 sei daher nicht möglich. o Die Gemeinde Gaschurn habe sich für die nächste e5-Zertifizierung angemeldet, welche im Jahr 2013 erfolgen werde. o Die Frühjahrsausgabe des Frauenbildungskalenders sei erschienen und liege zur freien Entnahme im Gemeindeamt auf. o Eine Woche nach Ostern wird mit der Sanierung der L 188 im Bereich „Außerbach“ begonnen. o Der Kaufvertrag mit der ASFINAG über das GST-NR 3445 (Bauhof NEU) wurde abgeschlossen, die Verbücherung werde veranlasst. o Die Bauverhandlung für die Errichtung der Lärmschutzwand am 30.01.2013 ist positiv verlaufen. Ein Dank gilt hierfür auch den Nachbarn. Auch wenn dies zu Mehrkosten führe, so sei auch er als Geschäftsführer froh, dass eine Lösung im Sinne aller gefunden wurde. o Die Gemeinden versuchen nun den Montafon Tourismus selbst zu gründen bzw. fortzuführen, dass mitunter die Bahnen vorläufig aussteigen. Sobald die Struktur und Finanzierung bekannt sei, werde dies der Gemeindevertretung präsentiert. o Nach dem Fasching werde mit der Befragung von Jugendlichen im ganzen Montafon im Alter zwischen 12 – 18 Jahren begonnen und an alle ein Fragebogen ausgesendet, welcher über die Gemeindeämter versendet werde. o Die Außenstände beliefen sich per 31.01.2012 auf € 1.036.262, 06, per 31.01.2013 auf € 872.458, 05, was erfreulicherweise eine Reduzierung darstelle. Das Ziel sei jedoch damit noch nicht erreicht, so der Vorsitzende. zu 5.: Baugesetz – Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 Der Vorsitzende berichtet, dass es in Zukunft eine Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle geben werde. Das werde bedeuten, der UVS – Unabhängiger Verwaltungssenat – in weiterer Folge aufgelöst werde. Deshalb sei die nächste Instanz der Bezirkshauptmannschaft der Verwaltungsgerichtshof und nicht mehr der UVS. Deshalb sei auch die Übertragungsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei hinsichtlich Bauwerke des Bundes der Bezirkshauptmannschaft zur Besorgung übertragen werden. Die Übertragung der örtlichen Baupolizei an die Bezirkshauptmannschaft wird einstimmig beschlossen. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 18/22 zu 6.: Kaufansuchen Silvretta Montafon AG, 6791 St. Gallenkirch für das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass es sich um das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn, handle – ein Streifen vor dem Sporthotel – und bringt dieses anhand eines Lageplans zur Kenntnis. Folgendes Angebot der Silvretta Montafon liegt vor: „Gemäß unserem Kaufanbot von gestern bieten wir 110 - 150 €/m². Zugleich können wir versichern, dass bestehende Leitungen, deren Wartung ungehindert durchgeführt werden können und eventuell zukünftig zu verlegende Leitungen der Gemeinde verlegt werden können. Auch hier sollte der Preis durch die in Variante 2 angeführten Punkte zum zusätzlichen Nutzen für die Gemeinde argumentiert werden. (50 Stk. zusätzlichen Betten des Sporthotels erhält die Gemeinde zusätzlich ca. 19.500 € p.a. an Kurtaxe. Abgesehen vom Mehrwert für den Ort, partizipieren auch andere ortsansässige Gewerbetreibende durch zusätzliche Gäste die Zimmer im oberen Preissegment buchen).“ Das Kaufangebot stehe nun zur Diskussion. Dieter Lang ist der Ansicht, dass man das Grundstück auf keinen Fall verkaufen sollte. Es stelle sich bereits jetzt ein unzumutbarer Zustand dar. Zwei Autos kämen gar nicht aneinander vorbei. Des Weiteren stünden des Öfteren LKW´s für Abladetätigkeiten, welche ebenfalls den Verkehr behindern würden, auf der Straße. Der Vorsitzende erläutert den Plan in welchem ersichtlich ist, welche Um- bzw. Zubauten in diesem Bereich geplant wären. Es soll eine bewirtete Terrasse errichtet werden, die auch das Dorf beleben würde. GR Andrea Schönherr merkt an, dass die Autos teilweise soweit auf der Straße stünden, dass weder die Sicherheit der Fahrer noch der Fußgänger gegeben sei. Teilweise müsse man auf dem Gehsteig fahren. Beim Explorer Hotel sei auch rund um das Baugrundstück ein Streifen im Gemeindebesitz geblieben. Das sehe sie hier genauso. Deshalb komme ein Verkauf für sie nicht in Frage. Gerhard Saler unterbreitet den Vorschlag, dass das Grundstück unter der Option, dass bei anfallenden Grabarbeiten diese von der Gemeinde durchgeführt werden können, verkauft werden könne. Für Mag. Christian Wittwer wäre es sinnvoller das Grundstück zu verpachten. Das Grundstück könnte trotzdem bebaut werden, bleibe aber im Eigentum der Gemeinde Gaschurn und die Gemeinde habe künftig auch ein Mitspracherecht. DI (FH) Markus Durig erklärt, dass es auf dieser Straße noch ganz andere Engstellen gebe, wo nichts unternommen werden könne. Er sehe dieses Grundstück aber nicht als eine wertvolle Fläche und deshalb könne das Grundstück seiner Meinung nach auch verkauft werden. Daniel Sandrell informiert sich, ob hier nicht sowieso ein Nutzungsrecht vorliege. Der Vorsitzende erklärt, dass er als Bürgermeister in der Funktion als zuständige Straßenbehörde die Möglichkeit habe, geringere Abstände zur Gemeindestraße zuzulassen oder auch nicht. Es gebe einige Straßen im Gemeindegebiet, welche viel schmäler seien. Wenn die Gemeinde Gaschurn Leitungen graben müsse, könne das auch gefordert werden. Mag. Wittwer möchte wissen was dagegenspreche, wenn eine Nutzungsvereinbarung für die Parkflächen erstellt werde. Vize-Bgm. Thomas Riegler tue sich schwer mit dem vorliegenden Plan. Es fehlen Abstandsflächen, etc. Egal ob das Grundstück nun verpachtet oder verkauft werde, möchte er vorher die Details dazu kennen und stellt deshalb den Antrag, dass zuerst ein entsprechender Plan eingereicht und der Punkt vertagt wird. Daniel Sandrell erklärt sich für befangen. Dem Antrag von Vize-Bgm. Riegler wird mit 1 Gegenstimme entsprochen. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 19/22 zu 7.: Förderung Wasserverbrauch Mountain Beach Der Wasserverbrauch der Jahre 2005 bis 2012 wird den Anwesenden vom Vorsitzenden anhand eines Diagramms zur Kenntnis gebracht. Ebenfalls wird anhand eines Lageplans die neue Leitungsführung in diesem Bereich erläutert. Da die Leitungen für den Zufluss beim Mountain Beach nun zusammengelegt wurden, könne der genaue Wasserverbrauch nicht mehr gemessen werden. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Gaschurn für die Kosten des Wasserverbrauchs der Mountain Beach Freizeitpark GmbH aufkommt. Somit sind künftig keine Beschlussfassungen mehr notwendig. Nach kurzer Diskussion wird weiters einstimmig beschlossen, dass eine Kostenerhebung über den Einbau von Wasseruhren durchgeführt wird. Ob tatsächlich Wasseruhren für eine genaue Messung eingebaut werden sollen oder nicht, sei dann vom Gemeindevorstand zu entscheiden. zu 8.: Übereinkommen Vorarlberger Illwerke AG / Gemeinde Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass das vorliegende Übereinkommen 92.910 durch die Vorarlberger Illwerke AG bereits unterzeichnet wurde. Eine derartige Vereinbarung wurde bereits im Zuge der Errichtung des Kopswerk II erstellt. Diese sei aber ausgelaufen und deshalb könne das nun vorliegende Übereinkommen abgeschlossen werden. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig beschlossen, dass dem vorliegenden Übereinkommen zwischen der Vorarlberger Illwerke AG und der Gemeinde Gaschurn Nr. 92.910 zugestimmt wird, wenn Punkt 3.2 des Übereinkommens gestrichen wird. zu 9.: Schulverband – Polytechnische Schule Außermontafon Der Vorsitzende berichtet, dass die Polytechnische Schule in St. Gallenkirch ruhendgestellt wurde. Die Schüler der Innerfratte besuchen seither die Polytechnische Schule in Gantschier, was sich bis dato sehr gut eingespielt habe. Nun gehe es darum, ob man einen Polyverband Montafon bilden möchte; dies wäre von der Gemeindevertretung zu beschließen. Das Poly in St. Gallenkirch würde dann aufgelöst werden und das Poly in Gantschier würde den Namen „Poly Montafon“ erhalten. Für die bisherigen Investitionskosten werden die anderen Gemeinden nicht herangezogen. Der Aufteilungsschlüssel berechne sich nach der Einwohnerzahl. Es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst: Die Gemeinde Gaschurn tritt dem Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon bei. Künftige Investitionen werden nach dem Einwohnerschlüssel und die Betriebskosten nach dem Schülerschlüssel (Anzahl der Schüler, die aus der jeweiligen Gemeinde diese Schule besuchen) der Verbandsgemeinden aufgeteilt. Weiters wird der Umbenennung des Gemeindeverbandes in „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Montafon“ bzw. „Polytechnische Schule Montafon“ einhellig zugestimmt. zu 10.: Nachbesetzung der verschiedenen Ausschüsse Der Vorsitzende berichtet, dass Mag. iur. Britta Wittwer von Gaschurn weggezogen sei und deshalb ihr Mandat als Gemeindevertreterin nicht mehr ausführen könne. Er bedankt sich für ihr bisheriges Engagement und ihre fachkundige Mithilfe und wünscht ihr auf diesem Wege alles Gute für die Zukunft. Drei weitere Personen haben aus persönlichen Gründen ihr Mandat zurückgelegt. Dies sind: Siegfried Kessler, Mario Lentsch und Jonny Marinac. Auch ihnen spricht er einen Dank für ihr Engagement in der Gemeinde aus und erteilt somit das Wort an die Fraktionsobleute. Niederschrift_29_GV_Sitzung.doc Seite 20/22