20170316_GVE019

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:47
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2017-03-16
Erscheinungsdatum 2017-03-16
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 16.03.2017 AZ: 004-1/19/2017 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 19. Gemeindevertretungssitzung am 16.03.2017 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Daniel Sandrell, Artur Pfeifer, Gregory Netzer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Otto Rudigier; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Maisäßgebietsausweisung (Valschaviel, Mittelmaisäß, Lifinar, Ganeu, Innertafamunt, Außertafamunt) 3) Berichte BÜRGER-FRAGESTUNDE: Den Gemeindebürgern wird die Möglichkeit geboten, allfällige Anliegen, Wünsche, Probleme und Beschwerden in Gemeindeangelegenheiten schriftlich oder mündlich der Gemeindevertretung vorzubringen. 4) Kindergartentarife 5) Kaufvertrag Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co KG, Dorfstraße 11, 6793 Gaschurn, über das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn (Änderungswunsch Silvretta Montafon) 6) Bauvorhaben Silvretta Montafon GmbH – Außenbereich Sporthotel Silvretta Montafon – Zugangsüberdachung und „Steingarten“ 7) Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen – Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, Niederlande Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc 1/16 8) Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Bellamaisäß 33, 6794 Partenen – DI (FH) Jörg Klaus, Am Anger 23, 86559 Adelzhausen, Deutschland 9) Umwidmungsansuchen Andrea Monz und Iris Rücken, Schanzweg 12, 6800 Feldkirch 10) Umwidmungsansuchen Christine und Dietmar Rudigier, Bergerstraße 92b, 6793 Gaschurn 11) Umwidmungsansuchen Michael Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn, und Tilbert Fitsch, Unteres Vand 143, 6793 Gaschurn 12) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 13) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Es erfolgt die Angelobung der noch nicht angelobten Anwesenden. Es ist dies Gregory Netzer. Dieser gelobt wie folgt: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Der Vorsitzende setzt Punkt 2. Maisäßgebietsausweisung (Valschaviel, Mittelmaisäß, Lifinar, Ganeu, Innertafamunt, Außertafamunt) von der Tagesordnung ab. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • Nachbesetzung Tourismusausschuss Diesen Änderungen der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Maisäßgebietsausweisung (Valschaviel, Mittelmaisäß, Lifinar, Ganeu, Innerta famunt, Außertafamunt) Dieser Tagesordnungspunkt wurde eingangs der Sitzung abgesetzt. zu 3.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Tourismus Novellierung des Tourismusgesetzes Es sei, wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, eine Novellierung des Tourismusgesetzes angedacht. Die genaue Richtung dieser Novellierung sei noch unbekannt. Der Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 2/16 Gesetzestext liege derzeit noch nicht vor. Der Stand Montafon habe bereits gemeinsam mit Montafon Tourismus eine Stellungnahme zur geplanten Änderung abgegeben. In dieser Stellungnahme werde die Einführung eines landesweiten Tourismusbeitrages entlang der Wertschöpfungskette gefordert. Dies bedeute, dass beispielsweise auch die Lieferanten, die in Tourismusgemeinden liefern, einen entsprechenden Tourismusbeitrag an die jeweilige Gemeinde zu leisten hätten. Für eine Unterstützung der Tourismusregionen durch das Land Vorarlberg bestünde die Möglichkeit, die elektrische Energie, welche vornehmlich in diesen Talschaften erzeugt und über die Landesgrenzen hinweg verkauft wird, im Tourismusgesetz bzw. der Tourismusabgabe zu berücksichtigen. Bei der Zweitwohnsitzabgabe sei derzeit angedacht, die Abgaben für die Ortsklasse A zu erhöhen, die Abgaben in der Ortsklasse B nur zu indexieren. Die Gemeinden der Ortsklasse B, bei welchen nur eine Indexierung vorgesehen sei, wären somit einem stärken Druck ausgesetzt. Seitens des Stand Montafon sowie Montafon Tourismus wäre daher angedacht, die Ortsklassen nicht in Gemeinden einzuteilen, sondern alle Zweitwohnsitze gleich zu behandeln und somit das gesamte Montafon als eine Region zu betrachten. Weiter bestehe derzeit eine Deckelung ab einer gewissen Anzahl von Quadratmetern. Eigentümer oder Zweitwohnsitzinhaber mit einer größeren Wohnung würden im Verhältnis weniger pro m² zahlen als jene, deren Wohnsitzflächen unter dieser Deckelung liegen. Ein alternativer Ansatz sei zum Beispiel, die m²-Sätze degressiv nach Wohnraumgröße festzulegen. Die Abgabe pro m² könnte mit zunehmender Quadratmeteranzahl vertretbar abnehmen. Die Erhöhung der Gästetaxe werde befürwortet, um die touristischen Angebote in den Gemeinden zu finanzieren. Die Gemeinde Gaschurn steht noch nicht an der Obergrenze der Gästetaxe an. Es werde daher versucht, diese anzuheben. Jedenfalls müsse das Land Vorarlberg eine Obergrenze fixieren. Montafon Tourismus Bei Montafon Tourismus gebe es zahlreiche Neuerungen sowie neuwertige Angebote für Gastgeber. So werde etwa ein Gastgebercoaching für Vermieter angeboten. Vermieter, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, erhalten eine entsprechende Unterstützung in sämtlichen Belangen. Der Online-Auftritt sowie die Online-Buchbarkeit eines Gastgebers stellen große Herausforderungen, jedoch Grundvoraussetzungen dar. Den Gastgebern werde auch dabei zur Seite gestanden. Die aktuelle Ausgabe des „Echt Muntafu“ beinhalte weitere Informationen und Neuigkeiten. Elektronische Gästemeldungen In allen Gemeinden des Montafons gebe es zwischenzeitlich die Möglichkeit sämtliche Gästemeldungen elektronisch einzubringen. Da diese elektronischen Meldungen eine große Vereinfachung darstellen, sei jedem Gastgeber anzuraten, dieses Angebot wahrzunehmen. In der Gemeinde Gaschurn bestehe diesbezüglich noch etwas Aufholbedarf. Jedenfalls bemühe man sich, die Gastgeber noch mehr und besser darüber zu informieren und ihnen die Attraktivität der elektronischen Meldungen näher zu bringen. • Zigiam-Zerfalllawine Für das Projekt Zigiam Zerfalllawine FWP 2016 werde der Gemeinde Gaschurn zu den veranschlagten Kosten von EUR 260.000, 00 ein 20 %iger Beitrag aus Mitteln des Landes, das seien EUR 52.000, 00, und ein 5 %iger Beitrag des Landes Vorarlberg als Straßenerhalter, das seien EUR 13.000, 00, gewährt. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 3/16 • Fasching Gaschurn Es sei sehr erfreulich, wenn Vereine solche Veranstaltungen organisieren und viele Gruppen daran teilnehmen. Nach dem Faschingsumzug in Gaschurn herrschte jedoch im gesamten Dorf großer Unmut über die Verschmutzungen der Dorfstraße bzw. der Tanzlaube und umliegenden Grundstücke mit Kunststoff-Granulat. Er hoffe darauf, dass die Verantwortlichen selber einsehen, dass diese Verschmutzung unnötig war. Falls nicht, sollten Überlegungen über entsprechende Hinweise sowie teilweise auch Sanktionen angestrebt werden. Es sollte jedenfalls Bedacht darauf genommen werden, dass nicht der Umwelt Schaden zugefügt sowie ein enormer Aufräumaufwand verursacht werde. • Kleinkinderbetreuung Da die Umsetzung der Kleinkinderbetreuungseinrichtung im Arzthaus bereits beschlossen wurde, sei derzeit das Bauhof-Team bereits mit Vorarbeiten beschäftigt. Der geplante Eröffnungstermin im Herbst 2017 soll jedenfalls aufrecht bleiben. Derzeit werden die nötigen Arbeiten erhoben, um sie anschließend planlich genau darstellen zu können und einer baurechtlichen Verhandlung und Genehmigung zuzuführen. • Spar Partenen Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, beende Andrea Felder mit 30.06.2017 ihre Tätigkeit im Spar Partenen. Ihr gelte ein großer Dank für die jahrelange Führung des Geschäftes. Ein Geschäft im Ort zu haben, sei sehr wichtig. Derzeit seien Bemühungen im Gange, das Geschäft entweder in Kooperation mit der Fa. Spar oder mit MPREIS offen zu halten. Die Gemeinde Gaschurn habe das Geschäft in Partenen finanziell immer wieder großzügig unterstützt und stehe auch für Gespräche mit einem allfälligen neuen Pächter jedenfalls zur Verfügung. • Sozialfonds Das Land Vorarlberg habe die Gemeinden darüber informiert, welche Beiträge ihrerseits im Sozialbereich zu leisten seien. Der Gemeindeverband und das Land haben versucht eine gewisse Abfederung vorzunehmen. Die Finanzkraft wurde als Schlüssel herangezogen. Die Gemeinde Gaschurn hat einen Betrag gemäß Voranschlag von EUR 694.845, 00 in den Sozialfonds zu entrichten. Dafür erhält die Gemeinde Gaschurn EUR 48.848 als Entlastung aus Bedarfszuweisungen und Landesmitteln. • Gaschurn 2020 Im Zukunftsladen „Begegnungsort Gaschurn 2020“ sei gemeinsam mit der Bevölkerung ein Leitbild für den Dorfkern erarbeitet worden. Dieses bilde die Grundlage für die weiteren Bearbeitungsschritte. Das Planungsteam bestehend aus Landschaftsplaner Robert Luger (3:0 Landschaftsarchitekten) und Verkehrsplaner DI Michael Skoric (Rosinak & Partner) sei nun gefordert, die vielfältigen Ansprüche in einen Entwurf zu gießen, der Lösungen für die Gestaltung der öffentlichen Räume, der Straßen und Plätze im Dorfkern sowie Möglichkeiten für die Verkehrsorganisation aufzeige. Am ersten Tag des Planungsworkshops seien die Rahmenbedingungen und Herausforderungen mit der Steuerungsgruppe, dem Gemeindevorstand und SchlüsselakteurInnen, abgestimmt worden. Teilnehmer waren die Fachplaner, Philip Krassnitzer und Herbert Bork vom Planungsbüro Stadtland, Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Elke Rudigier, Frank Sohler, Geschäftsführer des Montafon Tourismus Manuel Bitschnau sowie Sandra Tschanhenz. Am Morgen des zweiten Workshop-Tages beschäftigten sich die Planer mit Erhebungsarbeiten. Die besonderen Orte im Ortskern, wie die Bereiche vor der Tanzlaube und dem Kirchdorfzentrum oder die Eingangssituationen zum Dorfkern wurden genau unter die Lupe genommen. Straßenquerschnitte seien ausgemessen und Stellplätze gezählt worden. An- Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 4/16 schließend entwickelten die Planer unterschiedliche Entwicklungsszenarien, um diese am Abend mit VertreterInnen der Gemeinde, SchlüsselakteurInnen und Vertretern des Planungsbüros von stadtland zu diskutieren. Teilnehmer waren Bgm. Martin Netzer, MSc, GR Klaus Schröcker, Pfarrer Joe Egle, Elke und Helmut Rudigier, Sonja BejaouiGstrein, Praktikantin Sarah Vogelwaid sowie Sandra Tschanhenz. Nach zwei intensiven Tagen liege es nun bei den Planern zahlreiche Ideen, Vorschlägen, Fragen und Herausforderungen für die Erarbeitung von Entwürfen zu ordnen. Diese werden noch im Frühjahr im „Begegnungsforum Gaschurn 2020“ allen Interessierten vorgestellt und diskutiert. Die dann erhaltenen Rückmeldungen werden in das Konzept für den Dorfkern eingearbeitet. Dieses soll noch vor dem Sommer fertiggestellt und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt werden. Mit dem Konzept „Begegnungsort 2020 Gaschurn“ werde eine tragfähige und breit abgestimmte Entscheidungsgrundlage für weitere Detailplanungen und den Umsetzungsprozess hergestellt. Es beinhalte Vorschläge zur Gestaltung der Straßen und Plätze, zur Verkehrsorganisation und möglichen Nutzungen. Es werde eine Grundlage für den weiteren Gestaltungsprozess. Am 02.05.2017 von 15:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr finde das Begegnungsforum Gaschurn 2020 in der Tanzlaube und auf dem Kirchplatz statt. Bei diesem Begegnungsforum werden die Tanzlaube und der Kirchplatz für einen Tag zur Ausstellungsfläche. Die Entwürfe der Fachplaner werden im Rahmen einer Ausstellung präsentiert und mit den Gaschurnerinnen und Gaschurnern und ihren Gästen diskutiert. Es entstehe eine Plakatausstellung in der Tanzlaube, betreut durch die Fachplaner. Die Ausstellung zeige den Entwurf zum Entwicklungskonzept sowie Informationen zum Projekt. Anmerkungen, Vorschläge und Ideen der Besucherinnen und Besucher werden durch die Planerinnen und Planer aufgenommen. Danach gehe es in die Ausarbeitung des finalen Konzeptes. Abschließend soll das Konzept dann Ende Juni in der Gemeindevertretung präsentiert und beschlossen werden. Das EU-Leader Projekt laufe noch bis 30.06.2017. • Straßengenossenschaft Innerbofa Am 16.03.2017 habe eine weitere Besprechung sowie eine Begehung mit sämtlichen Grundeigentümern und einem Vertreter der Agrarbezirksbehörde stattgefunden. Unter anderem wurden die Grundabtretungen sowie die Gründung einer Straßengenossenschaft besprochen. Sobald eine entsprechende Entscheidung der Grundeigentümer vorliege, werde diese in der Gemeindevertretung präsentiert, damit ein Grundsatzbeschluss zur Umsetzung gefasst werden könne. • Fernwärme Gaschurn-Partenen Derzeit sei es annähernd unmöglich eine Finanzierung ohne Haftung aufzustellen. Die Energie und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH werde in den nächsten Tagen eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise zu treffen haben. Das Land Vorarlberg übernehme keine Haftung, da seitens des Landesrechnungshofes genaue Vorgaben bestünden, dass für Gemeinden keine Haftungen zu übernehmen seien. Der eventuelle Nichtausbau des Fernwärmenetzes bedeute auch einen teilweisen Nichtausbau des Breitbandnetzes. Gemeinsam mit der Fernwärme sowie Wasser- und Kanalleitungen wäre es möglich gewesen, bis ins Jahr 2019 ca. 80 - 85 % der Haushalte mit dem Glasfasernetz auszustatten. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:53 Uhr bis 20:31 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 5/16 zu 4.: Kindergartentarife Der Vorsitzende erläutert, dass ab Herbst 2017 landesweit ein einheitlicher Kindergartentarif gelten soll. Teilweise wurde dies bereits im letzten Jahr umgesetzt. Der Vorarlberger Gemeindeverband habe diesbezüglich alle Gemeinden informiert und ihnen eine entsprechende Tabelle übermittelt. Diese Anpassung werde seitens des Vorarlberger Gemeindeverbandes damit begründet, dass • es auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen (Kindergartengesetz, Kindergartenbildungs- und –erziehungsplan) landesweit einheitliche Standards in den Kindergärten gebe, • • das Dienstrecht des Kindergartenpersonals landesweit einheitlich festgelegt sei, • für Einkommensschwache ein einheitlicher, ermäßigter Tarif festgelegt werde, bzw. auch darüber hinaus im Einzelfall auf besondere Härtefälle Rücksicht genommen werden könne. die Kosten im Kindergarten und in den Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin einer dynamischen Entwicklung ausgesetzt seien, die ein Mindestmaß an Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten erfordern und Der Vorsitzende erläutert, dass dadurch sichergestellt werde, dass landesweit keine Unterschiede bestünden. Bezogen auf diese Tarife gebe es dann eine soziale Staffelung entsprechend den Förderrichtlinien des Landes. Sozial- bzw. finanzschwachen Familien werde ein ermäßigter Tarif zuerkannt. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Tariftabelle für die Kindergärten zur Kenntnis und erläutert die unterschiedlichen Tarife für unterschiedliche Wochenstunden. Die Kindergärten Gaschurn und Partenen bieten derzeit ein Stundenausmaß von 27, 5 Std./Woche an. Der Vorsitzende erläutert den Normaltarif und den ermäßigten Tarif bezogen auf dieses Stundenausmaß. Werden alle 27, 5 Std./Woche genutzt betrage der Normaltarif EUR 41, 62 pro Monat / Kind. Der ermäßigte Tarif betrage EUR 22, 50. Der Vorsitzende erklärt, dass im Bereich der Kleinkinderbetreuung beim Stand Montafon eine Tarifempfehlung fixiert wurde und erläutert auch diese Tabelle. Dies betreffe das EKIZ sowie das Kinderwerkstättli. Festzulegen seien diese Tarife allerdings nun von den Vereinen selbst. Da keinerlei Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, die Mindestkindergartentarife gemäß der vorliegenden, landesweit geltenden Tabelle und der vom Stand Montafon fixierten Tarife (EKIZ, Kinderwerkstättli) ab Herbst 2017 zu genehmigen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Kaufvertrag Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co KG, Dorfstraße 11, 6793 Gaschurn, über das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn (Änderungswunsch Silvretta Montafon) Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen habe, dass das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn, im Ausmaß von 254 m² um EUR 160, 00 pro m² an die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH unter der Bedingung verkauft werde, dass diese Fläche künftig nicht mehr als Parkplatz verwendet werde. Der Vorsitzende erklärt weiter, dass die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co KG nun neuerlich einen Kaufvertrag übermittelt habe, welcher einen Änderungswunsch bezüglich der Parkplätze beinhalte. Peter Gaugg habe an der 14. Gemeindevertretungssitzung am 28.07.2016 teilgenommen und seine Bitte über die Änderung des Vertragspassus betreffend das Parkverbot erläutert. Daraufhin sei seitens der Gemeindevertretung beschlossen worden, diesen Tagesordnungspunkt im Bau- und Raumplanungsausschuss zu besprechen und dann eine Entscheidung in der Gemeindevertretung zu treffen. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 6/16 Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss zwischenzeitlich über diese Thematik beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker um seinen Bericht. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss bereits am 15.12.2016 über diesen Tagesordnungspunkt beraten habe und neuerlich am 13.03.2017. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe einstimmig beschlossen, dass eine positive Empfehlung nur unter der Bedingung abgegeben werde, dass eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung bezüglich eines klar definierten Parkverbotes mit nachstehenden Punkten als Bestandteil des Vertrages aufgesetzt werde: - Alle Abgrenzungen der in den vorliegenden Plänen dargestellten Zubauten müssen mindestens 0, 5 m von der zukünftigen Grundstücksgrenze entfernt sein. - Die Planunterlagen sein in Bezug auf die Höhenkoten sowie die Entwässerung zu konkretisieren. - Die Planunterlagen seien maßstabsgetreu auszuführen und als bindender Bestandteil in den Kaufvertrag aufzunehmen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass diese Punkte entweder direkt in den Kaufvertrag aufzunehmen seien bzw. eine entsprechende Zusatzvereinbarung als Bestandteil des Kaufertrages aufzusetzen sei. GR Markus Netzer erläutert, dass derzeit ein Kaufvertrag vorliege, welcher das Parkverbot beinhalte und ein Entwurf, aus welchem dieses Parkverbot herausgestrichen wurde. Seiner Meinung nach, sei der Beschluss erst dann zu fassen, wenn auch die Zusatzvereinbarung bezüglich der genannten Bedingungen des Bau- und Raumplanungsausschusses sowie die entsprechend geforderten Planunterlagen vorliegen. Thomas Riegler schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt bis zum Vorliegen der genannten Unterlagen zu vertagen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Entscheidung über diesen Kaufvertrag zu vertagen, bis sämtliche geforderten Unterlagen vorliegen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Bauvorhaben Silvretta Montafon GmbH – Außenbereich Sporthotel Silvretta Montafon – Zugangsüberdachung und „Steingarten“ Der Vorsitzende erläutert, dass die Silvretta Montafon GmbH ein Bauvorhaben im Außenbereich des Sporthotels Silvretta Montafon (Zugangsüberdachung und „Steingarten“) plane, welches eine Abstandsnachsicht der Gemeinde sowie die Nutzung eines Grundstückes der Gemeinde Gaschurn voraussetze. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass Peter Gaugg ebenfalls in der 14. Gemeindevertretungssitzung am 28.07.2016 den Anwesenden den Standpunkt der Silvretta Montafon und die vorläufigen Pläne erklärt habe. Es sei beschlossen worden, diesen Tagesordnungspunkt im Bau- und Raumplanungsausschuss zu besprechen und dann eine Entscheidung in der Gemeindevertretung zu treffen. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe zwischenzeitlich über diesen Tagesordnungspunkt beraten. Der Vorsitzende bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss diesen Punkt unter folgenden Bedingungen zur Beschlussfassung empfehlen könne: - Der Zugangsbereich zum Arzthaus samt Stiegenabgang und Stützmauer muss auf Kosten der Silvretta Montafon GmbH in derselben Art und Weise sowie Qualität errichtet werden, wie im Bereich des Sporthotel Silvretta Montafon. - Das Gefälle und die Steigung der Stützmauer seien entsprechend auszubilden. - Der Gemeinde sei ein uneingeschränktes Gehrecht zuzusichern. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 7/16 - Der Winterdienst sei Sache des Grundeigentümers und habe so zu erfolgen, dass seitens der Gemeinde keine Einschränkungen entstehen. - Es seien entsprechende Detailpläne vorzulegen. Der Vorsitzende enthält sich seiner Stimme und stellt den Antrag, die Zustimmung zum Bauvorhaben der Silvretta Montafon GmbH unter Einhaltung der vom Bau- und Raumplanungsausschuss formulierten Bedingungen zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Bgm. Martin Netzer, MSc). zu 7.: Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen – Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, Niederlande Der Vorsitzende erläutert, dass Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, Niederlande, mit Schreiben vom 06.02.2017 bzw. Ergänzung vom 23.02.2017 einen Antrag auf Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Innerbofa 48a, 6794 Partenen, auf dem GST-NR 534/3, GB Gaschurn, als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. a des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes gestellt habe. Der Vorsitzende erläutert, dass die vormalige Eigentümerin des Wohnhauses Innerbofa 48a, 6794 Partenen, Emma Walter gewesen sei. Marcel Kröpfl sei Erbe von Emma Walter und neuer Eigentümer des Wohnhauses Innerbofa 48a, 6794 Partenen, auf dem GST-NR 534/3 sowie der umliegenden Fläche GST-NR 534/1, GB Gaschurn. Emma Walter, Innerbofa 48a, 6794 Partenen, sei am 29.04.2016 verstorben. Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, NL, sei der Enkel der Verstorbenen. Bereits zu Lebzeiten von Frau Emma Walter, Innerbofa 48a, 6794 Partenen, sei vereinbart worden, das Haus Innerbofa 48a, 6794 Partenen, in ihrem Todesfall an Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, NL, zu übergeben. Der Antragsteller lebe mit seiner Familie in Holland. Ebenso befinde sich sein Arbeitsplatz in Holland. Das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen, diene ihm bzw. anderen Personen nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs. Es soll aber auch wie bisher an ständig wechselnde Gäste weitervermietet werden. Ilona De Jong, Mutter von Marcel Kröpfl und Tochter der verstorbenen Emma Walter, sei derzeit anwesend und betreue die Vermietung in der Wintersaison. Der Antragsteller möchte das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen, für sich und seine nahen Angehörigen als Ferienwohnung verwenden. Dadurch sei auch eine Instandhaltung und Wartung des gegenständlichen Wohnhauses besser möglich. Der Vorsitzende erläutert, dass seit dem letzten Jahr das neue Raumplanungsgesetz in Kraft getreten sei, wonach Erben Anträge auf Bewilligung zur Nutzung von Wohnhäusern bzw. Wohnräumen als Ferienwohnung stellen können. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den § 16 Abs. 4 lit. a Vlbg RPG wie folgt zur Kenntnis: (4) Die Gemeindevertretung kann in folgenden Fällen die Nutzung – im Falle der lit. c auch die Errichtung – von Wohnungen oder Wohnräumen, die nach den raumplanungsrechtlichen Vorschriften für Wohnzwecke genutzt werden dürfen, als Ferienwohnung mit Bescheid bewilligen; im Falle eines Wohnteils eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes darf nur eine Bewilligung nach lit. d erteilt werden: a) auf Antrag des Eigentümers der betreffenden Wohnung oder des betreffenden Wohnraums, wenn er zum Kreis der gesetzlichen Erben des vormaligen, bereits verstorbenen Eigentümers gehört und die Wohnung oder der Wohnraum ihm oder anderen Personen nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dient; eine solche Bewilligung berechtigt nur den Bewilligungsinhaber und seine nahen Angehörigen (Abs. 7), die betreffende Wohnung oder den betreffenden Wohnraum als Ferienwohnung zu nutzen; Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 8/16 Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe am 13.03.2017 über diesen Tagesordnungspunkt beraten. GR Klaus Schröcker erläutert die Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses wie folgt: Grundsätzlich werde gegen die beantragte Widmung kein Einwand erhoben. Dem Bau- und Raumplanungsausschuss lag jedoch kein eindeutiger Plan über die Räumlichkeiten, welche der beantragten Ferienwohnungsnutzung dienen sollen, vor. Der Bau- und Raumplanungsausschuss empfehle diese Bewilligung unter folgender Bedingung zu erteilen: Vorlage eines Planes, in welchem gekennzeichnet sei, welche Flächen zur Eigennutzung bestehen und welche an ständig wechselnde Gäste weitervermietet werden. Dieser Plan stelle dann einen integrierenden Bestandteil des Bewilligungsbescheides dar. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden einen klar eingefärbten Plan zur Kenntnis, welcher die Eigennutzung sowie die Vermietung der entsprechenden Räumlichkeiten wiedergibt. Der Vorsitzende erläutert den Plan und die Nutzung des Antragstellers folgender Maßen: Kellergeschoss Eigennutzung beider Schlafzimmer Eigennutzung Dusche / WC Flur, Bügelzimmer, Tankraum, Heizraum und Lagerraum werden als Allgemeinfläche betrachtet. Erdgeschoss Eigennutzung der Garage Eigennutzung des Abstellraumes (ehemaliges Schlafzimmer der Eltern) Esszimmer, Küche, Wohnzimmer, Bad, Flur / Gang und der Windfang werden gemeinsam mit den Gästen genutzt. Im 1. OG befinden sich Zimmer mit Dusche / WC, welchen durch diese gemeinsame Nutzung des EG eine Kochmöglichkeit sowie ein Frühstücks- und Aufenthaltsraum geboten werden. Das 1. OG sowie das DG werden ausschließlich an ständig wechselnde Gäste vermietet. Eine Eigennutzung erfolge in diesen Stockwerken nicht. Vizebgm. Mag (FH) Ruth Tschofen erkundigt sich nach der Anzahl der Gästebetten. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Pläne des 1. OG sowie des DG zur Kenntnis, in welchen sich erkennen lässt, dass mehr als 10 Gästebetten bestehen. Christoph Wittwer merkt an, dass eine Vermietung an ständig wechselnde Gäste in dieser Anzahl wahrscheinlich eine gewerbliche Nutzung darstelle. Er stellt die Frage, ob diesbezüglich nicht beispielsweise feuerschutztechnisch Auflagen einzuhalten seien, die nicht seitens der Gemeinde definiert werden können. Thomas Riegler erklärt, dass es beim vorliegenden Antrag ausschließlich darum gehe, ob Marcel Kröpfl das von ihm geerbte Wohnhaus als Ferienwohnung nutzen dürfe. Der Vorsitzende erläutert, dass seitens der Gemeindevertretung die Möglichkeit bestehe, entsprechende Auflagen im Bescheid zu erteilen. Er schlägt die Aufnahme nachstehender Auflagen vor: 1) Der Antragsteller hat sein Grundstück sowie das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen, gemäß § 45 des Baugesetzes zu erhalten. 2) Die Außenanlage des Wohnhauses Innerbofa 48a, 6794 Partenen, sowie das Wohnhaus selbst dürfen nicht den Anschein erwecken (beispielsweise durch geschlossene Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 9/16 Fensterläden), dass das Wohnhaus nicht ganzjährig bewohnt wird, sondern haben sich dem Erscheinungsbild der angrenzenden und ganzjährig bewohnten Grundstücke und Wohnhäuser anzupassen. 3) Die Bewilligung wird nur für Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, NL, und seine nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes erteilt. 4) Sollte das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen, in das Eigentum eines nicht nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes geraten, erlischt diese Bewilligung. 5) Sollten mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermietet werden, ist dafür zu sorgen, dass eine gewerbliche Bewilligung seitens der BH Bludenz vorliegt. GR Markus Netzer merkt an, dass ein klares Aufmaß basierend auf der vorliegenden Planbeilage zu nehmen sei. Der Vorsitzende erläutert, dass der farblich gekennzeichnete Plan als Bestandteil des Bescheides aufgenommen werde. Gerhard Saler merkt an, dass der Plan, welcher die farblich ausgewiesen Flächen aufweist, seiner Meinung nach jedenfalls Bestandteil des Bescheides sein müsse. Auch eine m²Anzahl der zur Eigennutzung gebräuchlichen Räume sei anzuführen. Christoph Wittwer erläutert, dass sich die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe je nach Fläche ergebe. Wahrscheinlich sei, dass es bei den Räumlichkeiten, die gemeinsam mit den ständig wechselnden Gästen genutzt werden, Diskussionen gebe. Der Vorsitzende erklärt, dass bezüglich der Zweitwohnsitzabgabe eigentlich klare Regelungen bestünden. Für die Flächen der gemeinsamen Nutzung mit den Gästen, sei eine Lösung mit dem Eigentümer zu finden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Entwurf des Bescheides zur Kenntnis und stellt den Antrag, die Nutzung des Wohnhauses Innerbofa 48a, 6794 Partenen, auf dem GST-NR 534/3, GB Gaschurn, als Ferienwohnung, gemäß den einen integrierenden Bestandteil des Bescheides bildenden Planunterlagen, durch Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, Niederlande, und seine nahe Angehörigen gemäß § 16 Abs. 4 lit. a des Raumplanungsgesetzes, unter den folgenden Auflagen zu bewilligen: 1) Der Antragsteller hat sein Grundstück sowie das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen, gemäß § 45 des Baugesetzes zu erhalten. 2) Die Außenanlage des Wohnhauses Innerbofa 48a, 6794 Partenen, sowie das Wohnhaus selbst dürfen nicht den Anschein erwecken (beispielsweise durch geschlossene Fensterläden), dass das Wohnhaus nicht ganzjährig bewohnt wird, sondern haben sich dem Erscheinungsbild der angrenzenden und ganzjährig bewohnten Grundstücke und Wohnhäuser anzupassen. 3) Die Bewilligung wird nur für Marcel Kröpfl, Eem 5, 3891 CS Zeewolde, NL, und seine nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes erteilt. 4) Sollte das Wohnhaus Innerbofa 48a, 6794 Partenen, in das Eigentum eines nicht nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes geraten, erlischt diese Bewilligung. 5) Sollten mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermietet werden, ist dafür zu sorgen, dass eine gewerbliche Bewilligung seitens der BH Bludenz vorliegt. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 10/16 zu 8.: Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Bellamaisäß 33, 6794 Partenen – DI (FH) Jörg Klaus, Am Anger 23, 86559 Adelzhausen, Deutschland Der Vorsitzende erläutert, dass DI (FH) Jörg Klaus, Am Anger 23, Landmannsdorf, 86559 Adelzhausen, Deutschland, mit Eingabe vom 11.01.2017 um die Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, auf dem GST-NR .7, GB Gaschurn, als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. a des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes angesucht habe. Der Vorsitzende erläutert zum Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG), dass früher eine Nutzung zu Ferienzwecken bewilligt werden konnte, wenn besonders berücksichtigungswürdige Gründe vorlagen. Nach der Änderung des Raumplanungsgesetzes, welches den Ermessensspielraum ausschließe, könne die Gemeindevertretung bei Vorliegen der im Gesetz erläuterten Bestimmungen die Bewilligung nicht mehr versagen. Seit dem Inkrafttreten des neuen RPG sei es auch verpflichtend für alle Gemeinden, Ferienwohnungsverzeichnisse zu führen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei angedacht, alle Zweitwohnsitzeigentümer bzw. Eigentümer von ganzjährig vermieteten Ferienwohnungen dahingehend zu informieren, dass dies nicht zulässig bzw., wenn die Voraussetzungen vorliegen, ein entsprechender Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen sei. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass DI (FH) Jörg Klaus, Am Anger 23, Landmannsdorf, 86559 Adelzhausen, Deutschland, Eigentümer der GST-NR .6, .7 und 120, GB Gaschurn, und des Wohnhauses Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, sei. Vormaliger Eigentümer der GSTNR .6, .7 und 120, GB Gaschurn, und des Wohnhauses Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, sei Walter Klaus, Haggen 1, 6911 Lochau, gewesen. Bis zu ihrem Ableben am 09.01.2006 sei das Haus Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, durch Frau Anastasia Enzinger ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt worden. Walter Klaus, Haggen 1, 6900 Lochau, sei am 17.04.2012 verstorben. DI (FH) Jörg Klaus, Am Anger 3, Landmannsdorf, 86559 Adelzhausen, Deutschland, sei der Sohn des Verstorbenen. DI (FH) Jörg Klaus lebe mi seiner Familie in Deutschland. Ebenso befinde sich sein Arbeitsplatz in Deutschland. Das Wohnhaus Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, diene ihm bzw. anderen Personen nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs. DI (FH) Jörg Klaus wolle das Wohnhaus Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, als Ferienwohnung verwenden. Dadurch sei eine Instandhaltung und Wartung des gegenständlichen Wohnhauses besser möglich. In weiterer Folge sei eventuell auch geplant, einen Neubau vornehmen. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 15.12.2016 über diesen Tagesordnungspunkt beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker um seinen Bericht. GR Klaus Schröcker führt aus, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss den gegenständlichen Antrag zur positiven Erledigung empfehlen könne. Der Vorsitzende erläutert, dass bei einem allfälligen Neubau die Kubatur bzw. das Volumen des bestehenden Wohnhauses nicht verändert werden dürfe. Er merkt an, dies als Auflage in den Bescheid aufzunehmen. GR Markus Netzer merkt an, dass dies eine baurechtliche Bedingung darstelle und seiner Meinung nach bei Einbringen eines Bauantrages berücksichtigt werden müsse. Der Vorsitzende bejaht dies und erläutert weiter, dass bei einem Abbruch, genauso wie bei einem Neubau jedenfalls ein Antrag zu stellen sei. Nach einer kurzen Diskussion wird diese Auflage nicht in den Bescheid aufgenommen, jedoch sei die derzeit bestehende Kubatur (Volumen) in den Bescheid aufgenommen. Ein entsprechender Bestandsplan werde dem Bescheid angehängt. Christoph Wittwer erkundigt sich bezüglich der Raumhöhen bei einem entsprechenden Neubau. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 11/16 GR Klaus Schröcker erläutert, dass diese sehr wohl verändert werden können. Werden die Raumhöhen vergrößert, können dementsprechend weniger Räume ausgeführt werden. Lediglich das Volumen bzw. die Kubatur müsse gleich bleiben. Der Vorsitzende macht den Vorschlag ähnliche Auflagen wie bei Marcel Kröpfl zu formulieren und stellt den Antrag, die Nutzung des Wohnhauses Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, auf dem GST-NR .7, GB Gaschurn, als Ferienwohnung durch DI (FH) Jörg Klaus, Am Anger 23, Landmannsdorf, 86559 Adelzhausen, Deutschland, und seine nahe Angehörigen gemäß § 16 Abs. 4 lit. a des Raumplanungsgesetzes, unter den folgenden Auflagen zu bewilligen: 1) Der Antragsteller hat sein Grundstück sowie das Wohnhaus Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, gemäß § 45 des Baugesetzes zu erhalten. 2) Die Außenanlage des Wohnhauses Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, sowie das Wohnhaus selbst dürfen nicht den Anschein erwecken (beispielsweise durch geschlossene Fensterläden), dass das Wohnhaus nicht ganzjährig bewohnt wird, sondern haben sich dem Erscheinungsbild der angrenzenden und ganzjährig bewohnten Grundstücke und Wohnhäuser anzupassen. 3) Die Bewilligung wird nur für DI (FH) Jörg Klaus, Am Anger 23, Landmannsdorf, 86559 Adelzhausen, Deutschland, und seine nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes erteilt. 4) Sollte das Wohnhaus Bellamaisäß 33, 6794 Partenen, in das Eigentum eines nicht nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes geraten, erlischt diese Bewilligung. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt (1 Enthaltung: Klaus Schröcker). zu 9.: Umwidmungsansuchen Andrea Monz und Iris Rücken, Schanzweg 12, 6800 Feldkirch Der Vorsitzende erläutert, dass Andrea Monz und Iris Rücken, Schanzweg 12, 6800 Feldkirch, die Errichtung eines asphaltierten Parkplatzes auf dem GST-NR 1511/1, GB Gaschurn, beabsichtigen. Er erläutert weiter, dass die Gemeinde Gaschurn zu diesem Zweck, eine Teilfläche der GST-NR 1511/1, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt 135 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Parkplatz“ umzuwidmen beabsichtigt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Anrainer bzw. Betroffenen mit Schreiben vom 10.11.2016 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt wurden und es wurde ihnen die Gelegenheit geboten, bis 30.11.2016 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Seitens der Anrainer seien keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen. Der Vorsitzende erläutert, dass er Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung mit Schreiben vom 05.12.2016, Zahl: 701A-1/1914, mitgeteilt habe, dass die Widmung eines Parkplatzes unter Einhaltung von Auflagen, die im Zuge der Baubewilligung gefordert werden, positiv beurteilt werden könne. Weiter erläutert der Vorsitzende, dass angrenzend an die neue Widmung das Sauresertobel verlaufe. Aus diesem Grund sei auch die BH Bludenz, Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, um eine Stellungnahme gebeten worden. Die BH Bludenz, Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, habe mit E-Mail vom 12.12.2016 mitgeteilt, dass gegen eine Umwidmung keinerlei Einwände bestehen. Der Vorsitzende teilt mit, dass die geologische Amtssachverständige mit Schreiben vom 05.12.2016, Zahl: VIIa-68.010.31-1//-565, ebenfalls mitgeteilt habe, dass keinerlei Einwände gegen die geplante Umwidmung bestehen. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 12/16 GR Klaus Schröcker erläutert, der Bau- und Raumplanungsausschuss habe über die gegenständliche Umwidmung beraten und könne die beantragte Widmung zur Beschlussfassung empfehlen. Es sei darauf zu achten, dass die Gemeinde bzw. die von der Gemeinde beauftragten Unternehmen bei allfälligen Arbeiten auf der Bergerstraße (z.B. Schneeräumung) schad- und klaglos gehalten werden. Die Parkfläche sei etwas tiefer gelagert als die Bergerstraße. Sollte hier etwas passieren, soll nicht auf die Gemeinde zurückgegriffen werden können. Gerhard Saler erkundigt sich, ob die Böschung Richtung Bergerstraße im Eigentum von Andrea Monz und Iris Rücken stehe. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden das Grundstück im Vorarlberg Atlas zur Kenntnis, woraus zu entnehmen ist, dass die Böschung bis angrenzend an die Bergerstraße im Eigentum von Andrea Monz und Iris Rücken steht. Der Vorsitzende stellt den Antrag der Umwidmung gemäß Plan Nr. 5/2016/05 vom 04.11.2016 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 10.: Umwidmungsansuchen Christine und Dietmar Rudigier, Bergerstraße 92b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Christine und Dietmar Rudigier, Bergerstraße 92b, 6793 Gaschurn, den Zubau einer WC-Anlage beim bestehenden Objekt „Pension Christine“ auf der GST-NR 1326/3, GB Gaschurn, beabsichtigen. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtigte zu diesem Zweck zuerst, eine Teilfläche der GST-NR 1326/3, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 51 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet Besondere Widmung 1“ umzuwidmen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den diesbezüglichen Plan zur Kenntnis. Der Voritzende erläutert weiter, dass die Anrainer bzw. Betroffenen über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt wurden und ihnen die Gelegenheit geboten wurde, eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung sei ebenfalls über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt und um eine entsprechende Stellungnahme gebeten worden. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 21.02.2017 über die geplante Umwidmung beraten habe. Zu diesem Zeitpunkt lagen weder die Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, noch allfällige Stellungnahmen der Anrainer vor. Der Ausschuss empfehle, vorbehaltlich dem Vorliegen einer positiven Stellungnahme des Sachverständigen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung sowie keiner negativen Stellungnahmen der Anrainer, die Widmung so durchzuführen, wie diese vom Antragsteller beantragt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass seitens der Anrainer keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen seien. Seitens des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung werde die Zustimmung zur Umwidmung jedoch lediglich für 4 m², welche für den Zubau der WC-Anlage benötigt werden, erteilt. DI Ulrich Grasmugg habe zuerst mitgeteilt, es soll versucht werden, den Zubau umzuplanen, bzw. sollte dies nicht möglich sein, jedenfalls das gesamte übrige Grundstück umzuwidmen. Der Vorsitzende erklärt, dass nun aufgrund der Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung die Umwidmungsfläche angepasst wurde. Es werde daher lediglich beabsichtigt, eine Teilfläche des GST-NR 1326/3, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von ca. 4 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet Besondere Widmung 1“ umzuwidmen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Umwidmung gemäß Plan Nr. 3/2017/03 vom 27.02.2017 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 13/16 zu 11.: Umwidmungsansuchen Michael Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn, und Tilbert Fitsch, Unteres Vand 143, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Michael Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn, die Errichtung eines Wohnhauses auf dem GST-NR 1821/2, GB Gaschurn, beabsichtige. Ein Bauantrag sei bereits bei der Gemeinde Gaschurn eingebracht worden. Er erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn zu diesem Zweck beabsichtige, das GST-NR 1821/2, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 515 m² im Flächenwidmungsplan in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Der Vorsitzende erläutert, dass Tilbert Fitsch, Unteres Vand 143, 6793 Gaschurn, eine Umwidmung aufgrund künftig geplanter Bauvorhaben seiner Kinder beabsichtige. Ein entsprechendes Ansuchen von Tilbert Fitsch bezüglich der Umwidmung des GST-NR 1824/4, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaft“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ liege der Gemeinde ebenfalls vor. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, das GSTNR 1824/4, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 553 m² im Flächenwidmungsplan in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Der Vorsitzende erläutert, dass im Bereich der beiden Grundstücke eine Neuvermessung und Neuaufteilung stattgefunden habe. Er bringt den Anwesenden den Lageplan der neuen Grundstücke zur Kenntnis. Auch die Straße „Unteres Vand“ sei vermessen und bereits ins öffentliche Gut übernommen worden. Er erläutert, dass außerdem die vorhandene Widmung „Straße“ teilweise der neu vermessenen Straße „Unteres Vand“ angepasst werden soll. Hierfür sei eine Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 3337/2, GB Gaschurn, in „Straße“ sowie in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ vorgesehen. Die bestehende Widmung „Straße“ der GST-NR 3337/2, GB Gaschurn, weise eine Fläche von 402, 5 m² auf. Nach Umwidmung der zugeschriebenen Teilflächen weise die neue Widmung „Straße“ eine Fläche von 470, 7 m² auf. Aufgrund dieser Straßenanpassung sei auch die Umwidmung einer Teilfläche der GST-NR 1821/5, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 17 m² von „Straße“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ vorgesehen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Anrainer bzw. Betroffenen mit Schreiben vom 08.02.2017 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt wurden. Es wurde ihnen die Gelegenheit geboten, bis 24.02.2017 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Es seien keine Stellungnahmen bzw. Äußerungen der Nachbarn eingegangen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 21.02.2017 über diese Umwidmung beraten habe und die gegenständliche Umwidmung unter folgenden Bedingungen der positiven Beschlussfassung empfiehlt: - Es soll ein detailliertes Ansuchen von Fitsch Tilbert bezüglich der Umwidmung der GST-NR 1824/4, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaft“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ vorgelegt werden. Dieses liege gegenwärtig bereits vor. Dieses Ansuchen wird den Anwesenden seitens des Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. - Die Stellungnahmen der Nachbarn seien abzuwarten. Seitens der Anrainer seien bis zum Ablauf der Frist keinerlei Stellungnahmen eingelangt. - Der Bauantrag von Herrn Michael Dich sei dem Bau- und Raumplanungsausschuss nicht vorgelegt worden. Falls dieser nicht direkt im Anschluss an die Umwidmung konkretisiert werde, soll die Widmung der GST-NR 1821/2, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaft“ in „Baufläche Wohngebiet“ auf 5 Jahre beschränkt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass es im Hinblick auf die Bedingung des Bau- und Raumplanungsausschusses möglich wäre, die Vertragsraumordnung in einer eventuell vereinfachten Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 14/16 Form anzuwenden. Nach Erstellung einer solchen könnte die Beschlussfassung darüber in den Vorstand delegiert werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Umwidmung gemäß Plan Nr. 1/2017/01 vom 07.02.2017 unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass Michael Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn, vorab eine Vertragsraumordnung mit der Gemeinde abschließe, welche zu ihrem Abschluss in den Gemeindevorstand delegiert werde. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 12.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 18. Gemeindevertretungssitzung wird nach drei Änderungen einstimmig genehmigt. zu 13.: Nachbesetzung Tourismusausschuss Der Vorsitzende erläutert, dass Helga Kubak nach Schruns verzogen sei und deshalb aus dem Tourismusausschuss ausscheide. Er bittet Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen einen Vorschlag zur Nachbesetzung zu machen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen macht den Vorschlag, Markus Felbermayer in den Tourismusausschuss aufzunehmen. Er sei das nächst folgende Mitglied und habe ihr bereits zugesagt, das Amt anzunehmen. Adolf Felder erkundigt sich, ob Markus Felbermayer nicht bereits aufgrund seines Gewerbebetriebes kooptiertes Mitglied des Tourismusausschusses sei. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen verneint dies. Der Vorsitzende stellt den Antrag, Markus Felbermayer anstelle von Helga Kubak in den Tourismusausschuss aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 14.: Allfälliges • Der Vorsitzende erläutert, dass die Partnergemeinde Berglen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn zu einem Gegenbesuch einlädt. Die dafür vorgeschlagenen Termine seien entweder vom 29.09. - 01.10.2017 oder vom 06. - 08.10.2017, da dort das Cannstatter Volksfest stattfinde. Der Vorsitzende bittet die Anwesenden, sich den Termin vom 29.09. - 01.10.2017 vorzumerken und im Gemeindeamt eine Teilnahme anzumelden. • Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erkundigt sich bezüglich der Schließung des Sparmarktes Partenen. In der Zeitung der Wige-Montafon werde klar von einer Schließung des Sparmarktes gesprochen. Dass Andrea Felder ihre Tätigkeit beende, bedeute ihrer Meinung nach jedoch noch nicht, dass der Sparmarkt geschlossen werde. Zudem kritisiert sie das von KR Dieter Lang verfasste Vorwort in der letzten Wige-Zeitschrift. Der Vorsitzende erläutert, dass der Mietvertrag mit der Fa. Spar bis 31.12. dieses Jahres laufe. Noch sei nicht klar, ob in dieser Zeit ein Nachfolger gefunden werden könne. Er appelliert an die Anwesenden, Interessenten bekannt zu geben. Klar sei, dass die Spar nur Filialen eröffne, wenn eine gewisse Umsatzgrenze überschritten werde. Allerdings sei vorstellbar, dass MPreis eventuell einen Mini-MPREIS eröffnen könnte. Auch ihn verwundere die Art und Weise des Vorwortes in der Wige-Zeitung. Er hätte sich gewünscht, dass einem neuen Interessenten mehr Mut gemacht werde. Der Vorsitzende erläutert, dass er natürlich hoffe, dass es eine Weiterführung der Nahversorgung in Partenen gebe. Ein Lebensmittelgeschäft in einem Ort sei seiner Meinung nach enorm wichtig. Auch über allfällige Unterstützungen könne mit der Gemeinde Ga- Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 15/16 schurn jederzeit ein Gespräch geführt werden. Jedenfalls weist er darauf hin, dass die Nahversorgung des Sparmarkts Partenen mit seinem Amtsantritt deutlich erhöht wurde. Er bedanke sich bei dieser Gelegenheit nochmals bei Andrea Felder für ihre jahrelange Tätigkeit. • GR Markus Netzer regt an, die Stopp-Markierung bei der Kreuzung beim Gemeindeamt / MPREIS wieder besser sichtbar zu machen. Er habe bereits mehrere sehr gefährliche Situationen beobachtet und bittet darum, sich um diese Markierungen zu erneuern. • GR Markus Netzer erläutert, dass auf eine Antwort auf E-Mails an Mag. Edgar Palm sehr lange gewartet werden müsse. Das sollte verbessert werden. Der Vorsitzende werde sich darum kümmern. Der Vorsitzende gibt den nächsten voraussichtlichen Sitzungstermin mit 13.04.2017, 19:30 Uhr bekannt. Ende: 22:13 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_19_GV_Sitzung.doc Seite 16/16