20191219_GVE044

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:48
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-12-29
Erscheinungsdatum 2019-12-29
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 13. Jänner 2020 AZ: 004-1/44/2019 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 44. Gemeindevertretungssitzung am 19. Dezember 2019 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Thomas Riegler (ab 19:37 Uhr), Gerhard Saler, Kurt Klehenz (ab 19:37 Uhr), Otto Rudigier, Markus Wittwer, Daniel Sandrell, DI (FH) Markus Durig, Walter Grass (bis 19:37 Uhr); Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Ludwig Wachter; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Wasserscheide Zeinisjoch Kopsstausee" 4) Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Saarbrückner Hütte" 5) Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn und Heinrich Panhofer, 6791 St. Gallenkirch 222a – Rifa-Ost-Areal 6) Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn – Michael Liebermann, Schloss-Straße 7, 78573 Wurmlingen, Deutschland 7) Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn 8) Gästetaxeverordnung Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc 1/14 9) Tourismusbeiträgeverordnung 10) Kanalordnung 11) Wasserleitungsordnung 12) Friedhofsgebührenverordnung 13) Hundeabgabe-Verordnung 14) Zweitwohnsitzabgabeverordnung 15) Abfallgebührenverordnung 16) Voranschlag 2019 17) Bau- und Investitionsplan Kanalisation 18) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 19) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende setzt den Tagesordnungspunktes 5.: • Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn und Heinrich Panhofer, 6791 St. Gallenkirch 222a – Rifa-Ost-Areal von der Tagesordnung ab. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgenden Punkt: • Gemeindeinformatik GmbH – Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband Zusätzlich erläutert der Vorsitzende, dass in der Tagesordnung unter Punkt 16. versehentlich „Voranschlag 2019“ angeführt wurde und beantragt die Korrektur des Tagesordnungspunkt 16. auf „Voranschlag 2020“. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Umwidmung Monika und Manfred Wachter Die Umwidmung wurde in der letzten Sitzung beschlossen. Nach Vorlage an die Raumplanungsabteilung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung sei hervorgekommen, dass die Stellungnahme des Amtssachverständigen DI Ulrich Grasmugg nicht berücksichtigt wurde. Nach Überprüfung dieses Umstandes konnte festgestellt werden, dass die Stellungnahme von Seiten des Landes nicht an die Gemeinde versen- Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 2/14 det wurde und somit bei der Gemeinde nicht eingelangt sei. Der Vorsitzende bringt die Stellungnahme den Anwesenden dennoch zur Kenntnis. Thomas Riegler und Kurt Klehenz nehmen ab 19:37 Uhr an der Sitzung teil. Walter Grass verlässt um 19:37 Uhr die Sitzung. • Gemeindepartnerschaft Berglen-Gaschurn-Partenen Von Seiten der Bezirkshauptmannschaft wurde ein geringfügiger Änderungsvorschlag der Statuten eingebracht, welchen der Vorsitzende den Anwesenden zur Kenntnis bringt. Damit sei der Verein nun gegründet und auch im Vereinsregister eingetragen. • Gemeindewahl 2020 Die Gemeindewahlen finden am 15. März 2020 statt. Der Tag für eine allfällige Stichwahl des Bürgermeisters sei auf 29. März 2020 festgesetzt. Als Stichtag für die Wählerevidenz gelte der 30. Dezember 2019. Mittlerweile sei eine Anmeldung der Wahlwerbung eingelangt und bereits angeschlagen. Es sei somit klar, dass eine Listenwahl durchgeführt werde. • Bedarfszuweisungen – 2. Rate 2019 Die 2. Rate der strukturstärkenden Bedarfszuweisung in Höhe von EUR 155.950, 00 gelange am 23. Dezember 2019 zur Überweisung. • Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben Aufgrund des vom Bundesministerium für Finanzen ermittelten Vorschusses auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erhalte die Gemeinde Gaschurn für den Monat Dezember nach Abzug der jeweiligen Bedarfszuweisungen Ertragsanteile in Höhe von EUR 119.813, 00, welche am 23.12.2019 zur Anweisung gelangen. • Förderung von Betrieben der Lebensmittel-Nahversorgung Mit Schreiben des Landes Vorarlberg vom 04. Dezember 2019 wurde mitgeteilt, dass der Betriebskostenzuschuss für den Dorfladen Partenen in Höhe von EUR 25.000, 00 gewährt werde. Dies erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde ebenfalls einen Zuschuss von EUR 5.000, 00 leiste. Der Zuschuss, welcher seitens der Gemeinde geleistet werde, betrage um einiges mehr. • EU-Unterstützung öffentliches WLAN Die Unterzeichnung der Förderbewilligung sei erfolgt. Die Gemeinde müsse nun innerhalb der nächsten 1, 5 Jahre das öffentliche WLAN installieren. Die EU fördere dieses Vorhaben einmalig mit EUR 15.000, 00. • PMS-Analyseergebnis Die Abt. Landwirtschaft und ländlicher Raum habe die Straßenzustände aufgenommen und analysiert. Es wurden auch Kostenberechnungen erstellt, um die Straßen im derzeitigen Zustand die nächsten 10 Jahre zu erhalten. Im Jahr 2020 diene die Gemeinde Gaschurn auch als Pilotgemeinde für die Aufbringung von Mikroasphalt. • regREK Am 14. Jänner 2020, 19:00 Uhr finde in der Rätikonhalle in Vandans der Zielbildworkshop statt. Die Einladungen dazu wurden ausgeteilt. Der Entwurf des Zielbildes könne auch kurz vor Weihnachten unter www.stand-montafon.at/regrek eingesehen werden. • go&ko Das Angebot go&ko werde ab dem heurigen Winter bis in die Innerfratte ausgeweitet. Die Strecken seien in sogenannte „Waben“ eingeteilt. Eine Wabe könne um einen Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 3/14 Preis von EUR 5, 00 befahren werden. Dieses Angebot solle keine Konkurrenz zum bestehenden Nachtexpress darstellen, sondern vor allem die Möglichkeit bieten, auch abgelegenere Gebiete zu erreichen. • Jungbürgerinnenfeier Rund 80 Jungbürger und –innen feierten gemeinsam in Gantschier. Ein tolles Programm wurde geboten. Die Feier war stark von der Mitarbeit der Jugendlichen geprägt und konnte insgesamt ein sehr positives Feedback erreichen. • Werkzeugkoffer Maisäßsanierung Teil 1 „Handbuch“ und Teil 2 „Bauteil-Katalog“ wurden als Druckexemplare ausgegeben. Diesen Ausfertigungen können Informationen über Maisäßgebäude entnommen werden, aber auch Tipps und Tricks zur Sanierung. Diese können gerne im Gemeindeamt eingesehen werden. • Neuerungen Ärztebereitschaft Die kurative Rund-um-die-Uhr-Versorgung an Feiertagen und Wochenenden, die bisher im Gesamtvertrag zwischen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Vorarlberg geregelt gewesen sei, wurde mit 01. Oktober 2019 wie folgt abgeändert: Künftig stehen für die medizinische Versorgung an Feiertagen und Wochenenden die niedergelassenen Allgemeinmediziner nur mehr in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde von allen beteiligten Partnern des Systems – VGKK, Ärztekammer, Land Vorarlberg und Vorarlberger Gemeindeverband – beschlossen, den bestehenden ärztlichen Bereitschaftsdienst neu aufzustellen. Für die Bevölkerung bedeute dies, dass für gesundheitliche Beschwerden oder Fragestellungen in der Nacht primär die telefonische Gesundheitsberatung 1450 als erste Ansprechstelle erreichbar sei. Wenn sich im Rahmen der Gesundheitsberatung in der Nacht herausstelle, dass eine zeitnahe ärztliche Abklärung bzw. Behandlung notwendig sei, werde der Patient direkt über die 1450 an einen diensthabenden Arzt vermittelt. Die diensthabenden Ärzte stehen in diesen Fällen den Patienten für telefonische Beratungen, für Behandlungen in der Ordination oder - sofern notwendig - für Hausbesuche zur Verfügung. Abgesehen von den Regionen des Bregenzerwaldes, des Kleinwalsertales und der Gemeinde Lech (im Winter) werde ab 01. Jänner 2020 an allen Wochentagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr ein landesweiter kurativer ärztlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. • Finanzverwaltung Montafon Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Aufsichtsbehörde sei der Meinung, dass Bund, Land, aber auch andere öffentlich-rechtliche Rechtsträger (zB Gemeindeverbände) und private Rechtsträger nicht als Partner einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 97 Gemeindegesetz in Frage kommen. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz sei daher der Ansicht, dass die Mitgliedschaft des Standes Montafon in der Finanzverwaltung gesetzwidrig sei. Dieser Umstand werde derzeit geprüft. • Raumbild Vorarlberg Mit der Ausgabe dieses Journales berichte die Abteilung Baurecht und Raumplanung des Landes Vorarlberg über aktuelle Themen der Raumplanung auf Landes und Gemeindeebene. Die Jahresjournale liegen im Gemeindeamt zur freien Entnahme auf. • Vorarlbergs Moscheegemeinden – Die Organisation und ihre Entwicklung Dieser Forschungsbericht von okay.zusammen leben (Projektstelle für Zuwanderung und Integration) liege vor und sei im Gemeindeamt einsehbar. Dieser Bericht wurde von der Vorarlberger Landesregierung beauftragt und beinhalte eine Studie über alle Moscheevereine und Koranschulen in Vorarlberg und deren Aktivitäten sowie eine Beschreibung und Analyse von deren Beitrag für den Integrationsprozess von Musliminnen und Muslimen in Vorarlberg. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 4/14 • 5G Das Forum Mobilkommunikation informiere über den Ausbau des Mobilfunknetzes und nehme Stellung zur Frage „Wie gefährlich ist 5G?“. Das Forum Mobilfunknetz bezeichne die Informationsveranstaltung als pure Desinformation und gebe einen Faktencheck heraus. Wer Interesse an der Übermittlung dieses Faktenchecks habe, könne sich gerne im Gemeindeamt melden. • VVV-Fahrplan Das VVV-Fahrplanbuch sei in den Informationsstellen noch in Papierform erhältlich. Es sei auch digital downloadbar. Die Webseite werde derzeit überarbeitet. • EHC-Montafon Der EHC-Montafon feiere sein 25-jähriges Bestehen und lade dazu zum Heimspiel am 28. Dezember 2019, 17:15 Uhr gegen Dornbirn ein. Alle Gemeindebediensteten, Gemeindevertreter und Bürgermeister seien herzlich eingeladen. • Familienfreundlicher Betrieb Die Gemeinde werde als Familienfreundlicher Betrieb ausgezeichnet. Die Zertifikatsverleihung finde am 31. Jänner 2020, 10:00 Uhr in der Messe Dornbirn statt. Wer teilnehmen möchte, könne sich bis zum 17. Jänner 2020 im Gemeindeamt anmelden. • Neuer Gemeindestier Ein neuer Gemeindestier um einen Betrag von EUR 2.713, 13 sei angeschafft worden. An dieser Stelle danke er Albert und Christian Wittwer für ihr Engagement und die Unterbringung des Gemeindestiers. Dies sei nicht selbstverständlich. • Feuerwehrhaus Gaschurn Der Baubescheid sei mittlerweile ergangen. Derzeit laufe die Angebotsfrist für die Detailplanung und Ausschreibung. • Ländliche Entwicklung in Vorarlberg Am 16. Jänner 2020 finde diese Veranstaltung für die nächste Förderperiode statt. Dort werde auch die zukünftige ländliche Entwicklung Vorarlbergs vorgestellt. Sollte Interesse an einer Teilnahme bestehen, könne dieses im Gemeindeamt kundgetan werden. Zuletzt bedanke er sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Stellvertretend für alle bei Sandra Tschanhenz. Dieses Jahr habe die Gemeinde jedoch auch mit Daniel Brugger einen ausgezeichneten Bauamtsleiter gefunden, der die Erwartungen bei weitem übertroffen habe. Auch an das gesamte Team des Bauhofs spreche er einen großen Dank aus. Ebenfalls bedanke er sich bei allen Mandataren und Ersatzmandataren für ihre ehrenamtliche Arbeit während des gesamten Jahres. zu 3.: Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Wasserscheide Zeinisjoch - Kopsstausee" Der Vorsitzende erläutert, dass eine Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Wasserscheide Zeinisjoch - Koposstausee“ mit der illwerke vkw AG vorliege und bringt den Anwesenden den Streckenplan zur Kenntnis. Die Strecke führe nicht über Flächen der illwerke vkw AG, diese sei aber verfügungsberechtigt über den genannten Weg. Deshalb sei die Vereinbarung mit der illwerke vkw AG abzuschließen. Thomas Riegler erkundigt sich über die Haftungsregelung. Der Vorsitzende erläutert, dass durch das Land Vorarlberg eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 5/14 Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Wasserscheide Zeinisjoch - Kopsstausee“ mit der illwerke vkw AG zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Saarbrückner Hütte" Der Vorsitzende erläutert, dass eine Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Saarbrückne Hütte“ mit der illwerke vkw AG vorliege und bringt den Anwesenden den Streckenplan zur Kenntnis. Die Strecke führe teilweise über Flächen der illwerke vkw AG, teilweise sei die illwerke vkw AG verfügungsberechtigt über die genannte Weganlage. Deshalb sei auch diese Vereinbarung mit der illwerke vkw AG abzuschließen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Saarbrückner Hütte“ mit der illwerke vkw AG zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn und Heinrich Panhofer, 6791 St. Gallenkirch 222a – Rifa-Ost-Areal Dieser Tagesordnungspunkt wurde eingangs der Sitzung abgesetzt. zu 6.: Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn – Michael Liebermann, Schloss-Straße 7, 78573 Wurmlingen, Deutschland Der Vorsitzende erläutert, dass Michael Liebermann, Schloss-Straße 7, 78573 Wurmlingen, Eigentümer des GST-NR 1882/2, GB Gaschurn, und des Wohnhauses Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn, sei. Vormaliger Eigentümer des GST-NR 1882/2, GB Gaschurn, und des Wohnhauses Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn, war Rolf Liebermann, Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn. Rolf Liebermann, Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn, sei im Jahr 2018 verstorben. Michael Liebermann sei der Sohn des Verstorbenen und zähle somit zum Kreis der gesetzlichen Erben. Der Antragsteller lebe mit seiner Familie in Deutschland. Das Wohnhaus Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn, diene ihm und anderen Personen nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs. Der Antragsteller möchte die Wohnung im KG (ca. 46 m²) selbst nutzen, die Wohnung im EG werde an ständig wechselnde Gäste vermietet. Dadurch sei auch eine Instandhaltung und Wartung des gegenständlichen Wohnhauses besser möglich. Der Vorsitzende erläutert, dass Michael Liebermann, Schloss-Straße 7, 78573 Wurmlingen, Deutschland, nun einen Antrag gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG eingebracht habe und bringt den Bescheidentwurf zur Kenntnis. Adolf Felder erkundigt sich über die angedachte Vermietung. Der Vorsitzende erläutert, dass die zweite Wohnung im Erdgeschoß im Gebäude an ständig wechselnde Gäste vermietet werden soll. Dies erfolge über Gästemeldungen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, Michael Liebermann, Schloss-Straße 7, 78573 Tettnang, Deutschland, die Bewilligung zur Nutzung der Wohnung im Kellergeschoss des Wohnhauses Pfoppa 136b, 6793 Gaschurn, für sich und seine nahen Angehörigen als Ferienwohnung zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 6/14 zu 7.: Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn, im Bereich des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, ein Gartenhaus errichtet habe. Ebenfalls sei die Umlegung der Zufahrtsstraße zum GST-NR 2346, GB Gaschurn, welche über das GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, führe, erfolgt. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, Teilflächen des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 169 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Gartenhaus“, weitere Teilflächen von ca. 397 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Straßen“ und aufgrund der Anpassung des Straßenverlaufes eine Teilfläche von ca. 65 m² von „Straßen“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ im Flächenwidmungsplan umzuwidmen. Die Gemeindevertretung habe in der 43. Sitzung am 31. Oktober 2019 den Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 07. November 2019 wurden die Eigentümer und Anrainer der betroffenen Grundstücke informiert und ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diesbezüglich sei eine Stellungnahme der Fam. Josef und Andrea Schönherr eingelangt. Aufgrund der Gefahrenzone liege eine Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der geologischen Amtssachverständigen vor. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan über die angedachte Umwidmung zur Kenntnis und erläutert, dass diese ursprünglich anders geplant gewesen sei. Das Gartenhaus befinde sich auf einer Art Stützmauer, welche ebenfalls als Bauwerk zu qualifizieren sei und deshalb innerhalb der Widmungsfläche sei. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Stellungnahme der Fam. Schönherr zur Kenntnis. Es werde im Bauverfahren noch erhoben, ob die in der Stellungnahme genannte Terassenfläche einer Baubewilligung bedürfe. Falls nicht, sei auch keine Widmung notwendig. Sollte eine Baubewilligung und somit eine Widmung erforderlich sein, wäre der Bereich dergestalt zurückzubauen, sodass diese innerhalb der Widmung liege. Die angedachte Widmung werde jedoch nicht neuerlich geändert. Der Vorsitzende erläutert anhand der eingegangenen Stellungnahmen, dass sowohl aus Sicht des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung als auch aus Sicht der geologischen Amtssachverständigen die angedachte Widmung positiv beurteilt werden könne. Die entsprechenden Auflagen werden dann im Bauverfahren beantragt. Der Vorsitzende bringt den Leitfaden sowie den Erläuterungsbericht und die Beilagen zur Kenntnis. DI (FH) Markus Durig erkundigt sich über die Grundfläche des Gartenhauses. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass die bereits erwähnten Stützbauwerke sowie die umliegenden, befestigten Flächen ebenfalls in der Widmungsfläche liegen. Daraus ergebe sich die Grundfläche von ca. 169 m². Adolf Felder erkundigt sich darüber, ob die Sachverständigen auch in Kenntnis darüber sind, dass diese Bauwerke bereits bestehen, was der Vorsitzende bejaht. Der Vorsitzende erläutert, dass die Eigentümer sämtlicher, nicht rechtmäßig errichteten Bauwerke seitens der Baubehörde aufgefordert werden, entsprechende Planunterlagen vorzulegen. Dann werde geprüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Sollte es aus Sicht der Baubehörde möglich sein, die Bewilligungsvoraussetzungen zu schaffen, werde dies jedenfalls verfolgt. Können die Voraussetzungen nicht geschaffen werden, sei eine positive Behandlung nicht möglich und die Herstellung des rechtmäßigen Zustands vorzuschreiben. Thomas Riegler erläutert, dass diese Angelegenheit auf keinen Fall eine Vorbildwirkung für weitere Verfahren haben dürfe. Klar sei allerdings, dass diese Angelegenheit nun in einen rechtmäßigen Zustand gebracht werden könne, was das Bestreben sein sollte. Optimal sei der Verfahrensverlauf natürlich nicht, daraus könne man lernen. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 7/14 Der Vorsitzende erläutert, dass er sich Verfahrensabläufe auch nicht in dieser Art wünsche. Mit der Widmung könnte aber die Voraussetzung für die Baubewilligung geschaffen und auch der rechtmäßige Zustand hergestellt werden. Ergänzend hält er fest, dass bei Widmung der Baufläche diese damals bewusst knapp gehalten wurde, um die Bedenken der Nachbarn auszuräumen, dass eine Wohnanlage oder ähnliches geschaffen werden könnte. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan-Nr. 3/2019 vom 24. Oktober 2019 zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (4 Gegenstimmen: Kurt Klehenz, GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder). zu 8.: Gästetaxeverordnung Die Gästetaxeverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bittet um Veröffentlichung dieser Tarife in der nächsten GaPa-Zitig, sodass gleich damit kalkuliert werden kann. zu 9.: Tourismusbeiträgeverordnung Die Tourismusbeiträgeverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. Thomas Riegler erläutert, dass die Tourismusbeiträge eine wichtige Grundlage für die touristischen Ausgaben der Gemeinde bilden und dies auch so transportiert werden müsse. zu 10.: Kanalordnung Der Vorsitzende erläutert, dass bei den Kanalgebühren derzeit noch keine Kostendeckung gegeben sei. In den nächsten 2 bis 3 Jahren sollen jedoch sämtliche Gebiete erschlossen sein, was jedoch nicht bedeute, dass dann keine Investitionen mehr notwendig seien. Ebenfalls müsse im Jahr 2020 die Beauftragung zur Erstellung des Wasser- und Kanalkatasters erfolgen, um auch die entsprechenden Förderungen lukrieren zu können. Die Kanalordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 11.: Wasserleitungsordnung Die Wasserleitungsordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 12.: Friedhofsgebührenverordnung Die Friedhofgebührenverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 13.: Hundeabgabe-Verordnung Die Hundeabgabe-Verordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 14.: Zweitwohnsitzabgabeverordnung Der Vorsitzende erläutert, dass die Tourismusbürgermeister in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband angeregt haben, im Zweitwohnsitzabgabegesetz Anpassungen der Höchstgrenze vorzunehmen. Derzeit bestehe die Obergrenze bei 110 m². Aus ihrer Sicht müsse derjenige, der sich eine Wohnung mit mehr als 110 m² als Zweitwohnsitz leisten könne, auch die entsprechenden Abgaben dafür begleichen. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 8/14 Der Zweitwohnsitzabgabeverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 15.: Abfallgebührenverordnung Der Vorsitzende erläutert, dass die Abfallgebühren derzeit kostendeckend seien. Deshalb werden diese auch nur um den Index erhöht. Die Abfallgebührenverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 16.: Voranschlag 2020 Der Vorsitzende erläutert, dass der Voranschlag 2020 den Mandataren bereits zugestellt wurde. Er erläutert, dass aufgrund der neuen Rechnungslegungsvorschriften für die Gemeinden die bisherige Gliederung durch eine neue Darstellung komplett geändert worden ist. Es gebe nun drei Haushaltsteile, nämlich den Ergebnishaushalt, der mit einer Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar sei. Zweitens gebe es einen Finanzierungshaushalt der die Zahlungsflüsse beinhaltet und damit eine Cash-Flow-Rechnung ist. Drittens gibt es auch noch einen Vermögenshaushalt der die Bestände in Aktiva und Passiva gliedert wie sie typischerweise in einer Bilanz dargestellt sind. Für den Voranschlag sind nur der Ergebnishaushalt und der Finanzierungshaushalt zu budgetieren, der Vermögenshaushalt ist nur im Rechnungsabschluss zu finden. Deshalb seien auch keine Vergleiche zu den Vorjahren enthalten. Der Vorsitzende erläutert die größten Positionen des Voranschlages wie folgt: - Ausbau Glasfasernetz Gemeindeamt EUR 2.000 - Repräsentationskosten (Gemeindepartnerschaft etc.) EUR 12.000 - Gaschurn 2020 Auf der Einnahmenseite seien zusätzlich EUR durch eine allfällige Bausteinaktion vorgesehen. EUR 1.200.000 520.000 Thomas Riegler ergänzt dazu, dass die Umsetzung des Projektes Begegnungsort Gaschurn 2020 wichtig sei, um auch für die Bevölkerung ein Zeichen zu setzen. Die Umsetzung könne allerdings aus seiner Sicht nur dann erfolgen, wenn auch die Einnahmenseite entsprechend dargestellt sei. Ohne Einnahmen durch allfällige Bürgerbeteiligungen sei eine Verwirklichung seiner Meinung nach aus finanzieller Sicht schwierig. Der Vorsitzende erläutert weiter folgende Punkte: - Überarbeitung REP/FWP EUR 100.000 - Ortsfeuerwehr Gaschurn – Umbau Feuerwehrhaus laufende Kosten EUR EUR 750.000 50.900 - Ortsfeuerwehr Partenen – neue Bekleidung Anschaffung neues Tanklöschfahrzeug ist vorzusehen (Beauftragung 2021, Lieferung und Bezahlung 2022) EUR 41.300 EUR 500.000 In diesem Zusammenhang bedanke sich der Vorsitzende bei beiden Freiwilligen Feuerwehren und gratuliere ihnen zu ihrer immer wieder hervorragend geleisteten Arbeit. - Instandhaltungen VS Gaschurn und VS Partenen EUR 8.350 - Mittelschule Innermontafon, Erneuerung/Instandhaltung Spielplätze, Musikschule, Projekt: Pumptrack etc. EUR 51.600 - Straßenbauten o Instandhaltung jährlich ca. EUR 100.000 o Neubau EUR 200.000 Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 9/14 Der Vorsitzende erläutert, diese Beträge seien anzusetzen, um die Straßenzustände in den nächsten 10 Jahren in etwa halten zu können. Der Ausbau der Straßengenossenschaft Innerbofa sei im Voranschlag mit EUR 600.000, 00 ebenfalls weiterhin vorgesehen. Zum Ausbau derselben seien jedoch nach wie vor nicht alle Zustimmungserklärungen vorliegend. Er wolle klar darauf hinweisen, dass die Förderungsmöglichkeiten jährlich weniger werden und solche Projekte, sollten sie nicht zeitnah umgesetzt werden können, zurückgestellt werden müssen und immer schwieriger finanzierbar seien. Auch die Verlegung der Straße „Bühel“ sei vorgesehen, welche bei einem allfälligen Verkauf des Edelweiß-Areals zu berücksichtigen sei. - Verbauung Klusertobel EUR 150.000 - Breitbandausbau EUR 50.000 Der Vorsitzende erläutert, dass für die Montafonerbahn im Jahr 2020 kein Sonderinvestitionsbeitrag anfallen werde. - MBS Bus indexiert EUR 173.400 Der Vorsitzende erläutert dazu, dass aufgrund der Aufteilung der Mineralölsteuer (MÖSt) und des neuen Finanzierungsschlüssels die Gemeinde jedoch positiv aussteige) - go&ko EUR 10.000 - Bushaltestellen, Lauf- und Trainingsstrecken EUR 75.000 - Beiträge an Montafon Tourismus EUR 864.200 - Erhaltung Wanderwege EUR 20.000 - Bau- und Investitionsplan Kanalisation (bis 2022) EUR 910.000 - Qualitätsverbesserung Privatzimmer EUR 20.000 Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang neuerlich auf die Möglichkeit dieser Förderung hin und appelliere an die Privatzimmerbesitzer, diese in Anspruch zu nehmen. - diverse Projekt Tourismusausschuss (Alpenmosaik) EUR 75.000 - Landwirtschaft – evtl. Umsetzung Sennerei und Schlachthof EUR 10.000 - Adaptierung Heizanlagen bei Umsetzung Fernwärmeprojekt EUR 50.000 - Wasserversorgung EUR 1.839.000 - Beschneite Talabfahrt zzgl. der zugesagten Zuschüsse an die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH EUR 150.000 Thomas Riegler bedankt sich bei Bgm. Martin Netzer und den Gemeindevorstandsmitgliedern Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Markus Netzer und GR Klaus Schröcker für ihr Engagement und die Zeit, die sie über das ganze Jahr zum Wohle der Gemeinde aufbringen. Er bedankt sich auch bei der gesamten Gemeindevertretung und hofft auch für die Zukunft, auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Umsetzung des Projektes Begegnungsort Gaschurn 2020 und bittet um Erläuterung der angedachten Finanzierung. Der Vorsitzende erläutert, dass das Projekt im Voranschlag mit einer Summe von EUR 1, 2 Mio. vorgesehen sei. Auf der Einnahmenseite seien EUR 520.000, 00 durch eine allfällige Bausteinaktion hinterlegt. Die Umsetzung sei gesondert in der Gemeindevertretung zu beschließen. Auch, ob das gesamte Projekt oder zunächst nur Teile davon umgesetzt werden. Christoph Wittwer erkundigt sich darüber, weshalb die Aufwendungen im Jahr 2020 bei ca. EUR 8, 5 Mio. liegen. Im Jahr 2019 hätten diese ca. EUR 1, 00 Mio. weniger betragen. Der Vorsitzende erläutert, dass diverse Projekt vorgesehen wurden. Ob diese umgesetzt werden, stehe jedoch noch nicht fest. Der Voranschlag sei die Planungsgrundlage. JedenNiederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 10/14 falls mache es Sinn, sämtliche Projekte vorzusehen, um nicht die Notwendigkeit von Nachtragsvoranschlägen hervorzurufen. Im letzten Jahr seien keine neuen Darlehen aufgenommen worden, was sich ebenfalls positiv ausgewirkt habe. Der Vorsitzende bringt klar zum Ausdruck, dass ihm eine Umsetzung des Projektes Begegnungsort Gaschurn 2020 sehr wichtig sei. Auch wenn nur der Teil mit dem größten Effekt, die nachhaltige Schließung der Einbahn umgesetzt werde, sei das ein klares Zeichen, dass Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung auch ernst genommen und realisiert werden. Er sei generell der Meinung, dass Konzepte, welche durch Bürgerbeteiligungen erarbeitet wurden, jedenfalls umgesetzt werden müssen, damit sich die Menschen auch in Zukunft bei solchen beteiligen und ihr Wissen einbringen. In den ersten Wochen des neuen Jahres präsentiere er das Konzept dem Pfarrkirchenrat, da die Pfarre der größte Privatgrundeigentümer der Konzeptflächen sei. Die Entscheidung desselben sei jedenfalls zusätzlich abzuwarten. Adolf Felder erkundigt sich über die im Bau- und Raumplanungsausschuss festgelegten Staffelungen über die Umsetzungsphasen, was der Vorsitzende so erläutert, dass die jetzige Planungsvorlage bereits die angedachte, erste Umsetzungsphase sei. GR Markus Netzer erläutert, dass richtigerweise im Jahr 2019 kein Darlehen aufgenommen wurde, im Dezember 2018 sei jedoch eine Umfinanzierung sowie eine teilweise Neuaufnahme von finanziellen Mitteln erfolgt. Aus seiner Sicht sei eine Umsetzung des Projektes Begegnungsort Gaschurn 2020 nur vertretbar, wenn diese auch finanzierbar sei. Voraussetzung dafür sei jedenfalls ein gewisser Betrag auf der Einnahmenseite. Der Vorsitzende erläutert, dass das Ortszentrum durch allfällige Investitionen in dieses Projekt jedenfalls attraktiver gestaltet werde. Dies löse eventuell Nachfolgeinvestitionen aus. Durch die Umsetzung der beschneiten Talabfahrt könne die Saison nach vorne verlängert werden, was das Potenzial von Gaschurn stark erhöhe. GR Markus Netzer meint, dass eine Umsetzung auch erst 2021 vorgesehen werden könnte, da aufgrund der anstehenden Neuwahlen eine Umsetzung des Projektes Begegnungsort Gaschurn 2020 jedenfalls zweitrangig sei. Der Vorsitzende erläutert, dass mit der Berücksichtigung im Voranschlag noch keine Umsetzung sondern lediglich der Rahmen und die Möglichkeit dafür geschaffen werde. Es sei ihm jedoch wichtig, festzuhalten, dass ihm eine ordentliche Amtsübergabe – an wen auch immer – wichtig sei und werde diese nach bestem Wissen und Gewissen vorbereiten und durchführen, um dem oder der neuen Bürgermeister oder Bürgermeisterin den Start zu erleichtern, aber auch für die Gemeinde keine sinnlose Zeit verstreichen zu lassen. Nachtragsvoranschläge zu beschließen und in Folge genehmigt zu bekommen, dauert seine Zeit und würden zu unnötigen Verzögerungen führen. Gemeindekassier Mag. Edgar Palm nimmt ab 21:12 Uhr an der Sitzung teil. DI (FH) Markus Durig erläutert, dass als Gegensumme zur Investition die EUR 520.000, 00 bereits vorgesehen seien. Sollte diese nicht eingehen, könne auch der angedachten Umsetzung aus seiner Sicht nicht zugestimmt werden. Dies müsse abschließend beurteilt werden, wenn über die Umsetzung diskutiert werde. DI (FH) Markus Durig erkundigt sich über die Position des Feuerwehrfahrzeuges auf Seite 187 des Voranschlages. Für das Jahr 2022 seien Kosten von EUR 500.000, 00 vorgesehen, aber Einnahmen durch Förderung und Darlehensaufnahme/Eigenfinanzierung von EUR 750.000, 00. Laut Gemeindekassier Mag. Edgar Palm handle es sich um einen Tippfehler, der zu korrigieren sei. Weiter erkundigt sich DI Markus Durig über die Position Weiterführung Bergerstraße, welche bis 2025 einen Betrag von EUR 1, 1 Mio. beinhalte. Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 11/14 Der Vorsitzende erläutert, dass die Bezeichnung anzupassen sei. Dieser Betrag sei für die Umsetzung der zu Beginn berichteten Straßenprojekte gemäß PMS-Analyse für die Erhaltung bzw. Sanierung oder den Neubau vorgesehen. DI (FH) Markus Durig erkundigt sich ebenfalls über die Position „Umbau DG Gaschurn Dorfstraße 2, Archiv, Infopoint“ und erläutert, dass vor einiger Zeit über die Errichtung von Büros für Selbständige diskutiert wurde. Er erkundigt sich, ob ein allfälliger Bedarf dafür bestehe. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Position vorgesehen wurde, falls zukünftig Bedarf oder der Wunsch dazu bestünde. Gemeindekassier Mag. Edgar Palm erläutert, dass die vorgesehenen EUR 65.000, 00 vorrangig für die Erneuerung des Archives und einen allfälligen Infopoint budgetiert wurden. Das derzeitige Archiv sei nicht brandsicher und mittlerweile biete es auch nicht mehr ausreichend Platz. DI (FH) Markus Durig macht den Vorschlag eine allfällige Digitalisierung durch Praktikanten anzudenken. GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, ob es 2020 zu einer Darlehensaufnahme kommen werde. Der Vorsitzende sowie Gemeindekassier Mag. Edgar Palm erläutern, dass es bei einer Umsetzung aller angedachten Projekte zu einer Darlehensaufnahme kommen werde. GR Markus Netzer gibt zu bedenken, dass diesfalls auch eine Festzinsvariante angedacht werden sollte. Thomas Riegler ergänzt, dass die gesamten Positionen im Voranschlag sowieso einer neuerlichen Beschlussfassung bedürfen. Mit dem Voranschlag beschließe die Gemeindevertretung nicht die Umsetzung der Projekte, sondern lediglich die Berücksichtigung der allenfalls anfallenden Summen. Der Vorsitzende erläutert sodann die Feststellung des Voranschlages und teilt mit, dass der Gemeindevorstand in seiner 76. Sitzung am 10. Dezember 2019 einstimmig die Weiterleitung an die Gemeindevertretung zur Abstimmung empfohlen habe. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2020 zu genehmigen und wie folgt festzustellen: Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (3 Gegenstimmen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder;) Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 12/14 zu 17.: Bau- und Investitionsplan Kanalisation Der Vorsitzende erläutert den Bau- und Investitionsplan betreffend den Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlagen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Bau- und Investitionsplan Kanalisation wie vorliegend zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Gemeindekassier Mag. Edgar Palm und dem ganzen Team der Buchhaltung, welches eine ausgezeichnete Arbeit leiste. zu 18.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 43. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 19.: Gemeindeinformatik GmbH – Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeindeverband, der Umweltverband und die Gemeindeinformatik in Zukunft in einem Verband bzw. organisatorisch zusammengeführt werden sollen. Die Geschäftsanteile der Gemeinde Gaschurn sollen somit an den Vorarlberger Gemeindeverband abgetreten werden. Ebenfalls soll die Vollmacht an Dr. Otmar Müller und Johann Georg Reisch für den Abschluss des dafür notwendigen Notariatsaktes erteilt werden. Die Gemeinde Gaschurn sei derzeit mit einer Einlage von EUR 372, 67 im Firmenbuch eingetragen. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Kontrollmöglichkeiten. Der Vorsitzende erläutert, dass bei der Gemeindeinformatik bis dato aufgrund ihrer Größe, viele Agenden ohne 4-Augen-Prinzip ausgeführt wurden. Nach Zusammenführung in ein Gemeindehaus sollen gerade solche Belange relativiert werden. Nach der angedachten Übertragung der Geschäftsanteile an den Gemeindeverband seien nicht mehr die Gemeinden selbst an der Gemeindeinformatik GmbH beteiligt, sondern der Gemeindeverband, selbstverständlich stellvertretend für alle Gemeinden. Christoph Wittwer erkundigt sich über eine allfällige Beteiligung des Landes Vorarlberg. Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeindeverband eine Interessensvertretung der Gemeinden sei und auch bleiben solle, weshalb eine Beteiligung des Landes Vorarlberg nicht vorgesehen sei. Der Vorsitzende erläutert auf die Frage von Adolf Felder, um wen es sich bei den genannten Personen handelt, dass Dr. Otmar Müller der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes sei und Johann Georg Reisch derzeit als Übergangsgeschäftsführer der Gemeindeinformatik GmbH eingesetzt sei. Thomas Riegler erläutert, dass nach der Fusionierung die Gemeindeinformatik GmbH eine 100%-Tochter des Gemeindeverbands sei, der Gemeindeverband auch das Controlling übernehme, die Dienstleistung für die Gemeinde jedoch bestehen bleibe. Zusätzlich erläutert der Vorsitzende, dass jedenfalls ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit dem Controlling beauftragt werde. Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag: Die Gemeinde Gaschurn (nachfolgend auch kurz: "Vollmachtgeberin" genannt) ist als Gesellschafterin an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn beteiligt und beabsichtigt ihren gesamten Geschäftsanteil an dieser Gesellschaft an den Vorarlberger Gemein- Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 13/14 deverband abzutreten. Zu diesem Zwecke bevollmächtigt hiermit die Gemeinde Gaschurn Herrn Dr. Otmar Müller, geb. 08.12.1956, 6721 Thüringerberg, HNr. 175, und Herrn Johann Georg Reisch, geb. 13.01.1964, 6820 Frastanz, Mühlegasse 5, und zwar jeden selbständig, im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Vollmachtgeberin einen Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu unterfertigen, mit welchem die Vollmachtgeberin ihren gesamten Geschäftsanteil an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 67987g, an den Vorarlberger Gemeindeverband mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Vereinsregister zu ZVR-Zahl 017955105, abtritt. Abtretungspreis ist das Nominale des Stammkapitals des abgetretenen Geschäftsanteiles. Jeder Bevollmächtigte ist selbständig ermächtigt, sämtliche Bestimmungen des Abtretungsvertrages festzulegen, den Abtretungsvertrag im Namen der Vollmachtgeberin in Notariatsaktform zu unterfertigen und überhaupt alles zu unternehmen, damit die vorgenannte Abtretung des Geschäftsanteiles gültig zustande kommt. Die Bevollmächtigten sind zur Ausübung dieser Vollmacht auch dann berechtigt, wenn sie andere Beteiligte oder Gesellschafter vertreten (Zulässigkeit der Doppelvertretung). Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 20.: Allfälliges Der Vorsitzende bedankt sich abschließend bei allen Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandataren für ihre Mitarbeit während des Jahres, übergibt ihnen das Buch „Alte Flurnamen im Montafon 2 – Gaschurn und St. Gallenkirch“ von Guntram Plangg und wünscht allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020. Ende: 21:51 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_44_GV_Sitzung.doc Seite 14/14