20180216_GVE027

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:47
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2018-02-16
Erscheinungsdatum 2018-02-16
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 13. März 2018 AZ: 004-1/27/2018 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 27. Gemeindevertretungssitzung am 16. Februar 2018 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Otto Rudigier, Markus Wittwer, Artur Pfeifer, Bernd Montibeller; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Ludwig Wachter; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 33 GG) für Jean Luiz Debatin 4) Straßengenossenschaft Gaschurn-Innerbofa 5) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 244, Elfriede Bell, Dorfstraße 188, 6793 Gaschurn 6) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 286, Annette Keckeis, Valschalangweg 2, 6781 Bartholomäberg 7) Bericht Prüfungsausschuss 8) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 9) Allfälliges 10) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc 1/13 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Adolf Felder beantragt vor Eingang in die Tagesordnung die Verlängerung derselben um folgenden Punkt: • Sozialausschuss Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgenden Punkt: • Löschung der Dienstbarkeit des Fußweges über das GST-NR 1304/3, GB Gaschurn, für die Gemeinde Gaschurn Beiden Anträgen auf Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Gemeindevermittlungsämter Die Vertrauens- und Ersatzmänner der Gemeindevermittlungsämter werden auf die Dauer von jeweils 5 Jahren gewählt. In der letzten Funktionsperiode haben sich Thomas Riegler und Markus Durig dieser Aufgabe gestellt. Da sie dieses Amt nicht weiter ausüben möchten, haben sich Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen und Christoph Wittwer bereit erklärt, für die Funktionsperiode 2018 bis 2022 dieses Amt zu übernehmen. Vielen Dank dafür. • Öffentliche Spielplätze Gaschurn: Mit Schreiben vom 02.01.2018 wurde seitens des Landes Vorarlberg die restliche Förderauszahlung in Höhe von EUR 18.505, 00 bekannt gegeben. Im Dezember 2014 wurde bereits ein Betrag von EUR 28.470, 00 an Förderung zur Auszahlung gebracht. Die Kosten des Spielplatzes belaufen sich auf gesamt EUR 152.006, 38, die Gesamtförderung betrage EUR 46.975, 00. Daraus ergeben sich Kosten für die Gemeinde Gaschurn von EUR 105.031, 38. Partenen: Mit Schreiben vom 02.01.2018 wurde seitens des Landes Vorarlberg die restliche Förderauszahlung in Höhe von EUR 23.273, 00 bekannt gegeben. Im Dezember 2015 wurde bereits ein Betrag von EUR 35.803, 00 an Förderung zur Auszahlung gebracht. Die Kosten des Spielplatzes belaufen sich auf gesamt EUR 119.344, 63, die Gesamtförderung betrage EUR 59.076, 00. Daraus ergeben sich Kosten für die Gemeinde Gaschurn von EUR 60.268, 63. Ein herzliches Danke gelte Allen, die beim Spielraumkonzept mitgearbeitet haben sowie Allen, die sich in irgendeiner Art und Weise eingebracht haben. Angefangen bei den Mandataren, über die Kinder, bis zu den Eltern. Federführend bei der Ausarbeitung des Spielraumkonzeptes habe sich der damalige Vizebgm. Thomas Riegler engagiert. Ihm gelte auch im Nachhinein noch einmal ein großer Dank. • Kündigung Mietvertrag Spar Partenen Wie in der letzten Sitzung beschlossen, sei der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Fa. Spar über das Geschäft in Partenen aufgelöst worden. Die Fa. Spar habe mit Schreiben vom 22.01.2018 die Kündigung bestätigt und ausgeführt, Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 2/13 dass das gegenständliche Geschäftslokal bis spätestens 30.06.2018 vertragskonform geräumt werde. • Fernwärme Gaschurn-Partenen Wie schon in der letzten Sitzung berichtet, seien derzeit zwei Firmen konkret an einer Umsetzung des Fernwärmeprojektes interessiert. Beide Firmen erarbeiten derzeit ein Umsetzungs- bzw. Realisierungskonzept. Geplant sei derzeit, Ende Februar – Anfang März eine Sitzung des Energie- und Wirtschaftsbetriebeausschusses einzuberufen, zu welcher auch alle Mandatare sowie Ersatzmandatare geladen werden. Dadurch sollen sämtliche Gemeindevertretungsmitglieder direkt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Jeder soll sich selbst ein Bild machen können. Anschließend soll die Gemeindevertretung darüber entscheiden, ob es zu einer Umsetzung des Projektes kommt und wenn ja, mit welchem Partner. Natürlich hoffe er auf eine Umsetzung des Projektes, die Grundvoraussetzung sei allerdings immer noch, dass die Gemeinde keine Haftung dafür übernehme. • Jagdliche Wildruhezone – Bereich Lifinar – Pfoppa Mit Verordnung der BH Bludenz vom 02.02.2018 sei im Bereich Lifinar - Pfoppa in der Zeit vom 1.12. – 30.4. eines jeden Jahres eine jagdliche Wildruhezone festgelegt worden. • Ungleichbehandlung von Abgabenschuldnern in der Gemeinde Gaschurn Das Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 12.12.2017 wird den Anwesenden ausgeteilt und offiziell zur Kenntnis gebracht. Teilweise wurde dieses den Mandataren bereits in der letzten Sitzung durch Philipp Dona ausgefolgt. Mit Schreiben vom 15.12.2017 habe sich die Gebarungskontrolle des Landes Vorarlberg zu den im Schreiben des Landesvolksanwaltes erhobenen Vorwürfen erkundigt. Mit Schreiben vom 19.01.2018 wurde der Gebarungskontrolle die Handhabung betreffen Abgabenschuldner und die entsprechenden Maßnahmen offengelegt. Der Prüfungsausschuss habe sich ebenfalls bereits mit diesem Thema befasst. Die Gebarungskontrolle habe darum gebeten, Bericht über die Behandlung im Prüfungsausschuss und der Gemeindevertretung zu erstatten. Sollten seitens der Gemeindevertretung konkrete Fragen bestehen, wäre dieser Punkt in eine nicht öffentliche Sitzung zu verschieben, um die Amtsverschwiegenheit zu wahren. Dem Landesvolksanwalt sowie der Gebarungskontrolle werde anschließend Bericht erstattet. • Zukunft Silvretta Gemeinsam mit der Vorarlberger Illwerke AG, Montafon Tourismus sowie tourismusengagierten Personen aus dem Montafon sei ein Projekt aufgesetzt worden, um die Silvretta Bielerhöhe nach der Bauphase des Obervermuntwerk II als Attraktionspunkt zu gestalten. Im Rahmen der Projektentwicklung sei zur Sprache gekommen, den Sommerbetrieb der Vermuntbahn einzustellen, wogegen sich die Gemeinde strikt wehre. Zuerst habe man eine IST-Analyse durchgeführt, anschließend die Ressourcen, Kompetenzen und Einzigartigkeiten herausgearbeitet. Abschließend sei eine Vision erarbeitet worden, die die Zukunftsentwicklung darstellen soll. Aussichtspunkte sowie Spielplätze seien genauso geplant, wie ein Klettersteig um die Staumauer zu erklimmen. Das Investitionsvolumen betrage ca. EUR 1, 4 Mio. • Lückenschluss Gehsteig Gaschurn – St. Gallenkirch Um die Lücke des Gehsteiges zwischen Gaschurn und St. Gallenkirch schließen zu können, sei das Landesstraßenbauamt neuerlich gebeten worden, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Da es sich in diesem Bereich um Privatflächen handelt, müssen zuerst die Grundablösen geklärt werden. Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 3/13 • Kleinkinderbetreuung und Kindergarten In den Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch gebe es zukünftig für die Kinderbetreuungseinrichtungen EKIZ, Kinderwerstättli, Spielgruppe Novi, sämtliche Kindergärten sowie den Ganztageskindergarten einen gemeindeübergreifenden Anmeldebogen. Anmeldungen können nur noch in den Gemeinden erfolgen, nicht mehr in den einzelnen Institutionen. Nach Anmeldeschluss werden die Kinder gemeindeübergreifend zugeteilt. Dies erfolge natürlich gemeinsam mit sämtlichen EinrichtungsLeiterinnen. • Ganzjahresbad Aquarena Das Ganzjahresbad Aquarena werden von Seiten der Gemeinde St. Gallenkirch nicht verwirklicht, da nicht alle Montafoner Gemeinden der vorgeschlagenen Vorgangsweise zugestimmt haben. • Tarife Musikschule Montafon Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn habe am 26.02.2015 die Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife der Musikschule Montafon behandelt. Dieser wurde bis einschließlich 2017 zugestimmt. Beim Stand Montafon habe er bereits darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung ausgelaufen sei. Derzeit sei eine Ansiedlung auf Standesebene noch nicht geklärt. Grundsätzlich beraten die Montafoner-Bürgermeister über die Tarife, die Marktgemeinde Schruns gebe anschließend die offiziellen Tarife bekannt und mache die Abrechnung. Diese Vorgangsweise werde gegenwärtig von allen Gemeinden so akzeptiert. • Universum – Meine Heimat das Montafon Bei der Vorpremiere am 22.01.2018 in der Kulturbühne Schruns waren Hermann Maier sowie zahlreiche Zuschauer anwesend. Ausgestrahlt wurde die Universum Folge am 30.01.2018 und habe viel positives Feedback eingebracht. Dies stelle eine enorme Werbung für die Region dar. • Montafon Tourismus Die Nächtigungszahlen der Monate November und Dezember erweckten zuerst einen etwas negativen Anschein. Später habe man bemerkt, dass Betriebe Probleme bei den Eingaben der Gästemeldungen hatten. Nach Behebung dieser Eingaben stelle sich die Situation, wie aus den zur Kenntnis gebrachten Aufstellungen zu entnehmen sei, positiv dar. • LEADER-Projekte Derzeit seien noch nicht alle Budgetposten ausgeschöpft. Sollten Ideen vorhanden sein, stehe Nikola Kern vom Stand Montafon gerne zur Verfügung. • ASVÖ Familiensporttag Am 15.09.2018 finde der ASVÖ Familiensporttag im Aktivpark Montafon statt. • Verein Dörfliche Lebensqualität und Nahversorgung Die Gemeinde Gaschurn sei – wie bereits bekannt – dem Verein Dörfliche Lebensqualität und Nahversorgung beigetreten, um vor allem zur Sicherung der Nahversorgung in Partenen einen kompetenten Partner zur Seite zu haben. Am Donnerstag, 22.02.2018, 13:00 Uhr veranstalte dieser Verein in der Fachhochschule Vorarlberg in Dornbirn eine Fachtagung zum Thema „Gut leben – Impulse für die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität in unseren Gemeinden“. Themen seien u.a. Bedeutung von Lebensqualität und Einflussfaktoren, Präsentation und Ergebnisse der Lebensqualitätsstudie in Vorarlberger Gemeinden sowie die Präsentati- Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 4/13 on von Projekten zur Förderung der Lebensqualität in Vorarlberg. Alle Gemeindevertreter seien herzlich dazu eingeladen. • Welt der Kinder Vom 18. - 21. April 2018 finde im Festspielhaus Bregenz ein Symposium zum Thema Kindheit, Jugend und Gesellschaft IX statt. Initiatoren seien u.a. Carmen Feuchtner und Dr. Gerhard König. Interessierten können gerne Details zum Programmablauf übermittelt werden. • Gemeinde Berglen Die Gemeinde Berglen habe den Veranstaltungskalender für das Jahr 2018 übermittelt. Einige Veranstaltungen wären sicherlich auch für manchen Gemeindevertreter interessant. Es sei auch geplant, einen neuerlichen Anlauf zum Gegenbesuch in Berglen zu starten. Es wurden bereits zwei Termine ins Auge gefasst, welche noch mit der Gemeinde Berglen abzuklären seien. Eingeladen werden sämtliche Mandatare und Ersatzmandatare inklusive Begleitung. Im Juni werde der Chor der Gemeinde Berglen inkl. der Gemeindevertretung wieder in Gaschurn zu Besuch sein. • VN-Stammtisch – Schneiteich Die Veranstaltung sei grundsätzlich dahingehend zu kritisieren, dass keinerlei Vertreter der Region einen Platz am Podium hatten sowie die Moderation der Veranstaltung nicht geglückt sei. Er selbst habe Landesrat Johannes Rauch darauf aufmerksam gemacht, dass er bei Ausweisung des Naturschutzgebietes Natura 2000 durch das Montafon sehr unterstützt wurde, die nun von ihm gewählte Vorgangsweise, eine Pressekonferenz abzuhalten, ohne die Region einzuladen, jedoch untragbar sei. zu 3.: Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 33 GG) für Jean Luiz Debatin Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß § 79 Abs. 3 GG Barzahlungen an die Gemeinde nur die im Abs. 1 genannte Person (Leitung der Kassengeschäfte) oder andere von der Gemeindevertretung ausdrücklich dazu ermächtigte Personen entgegennehmen dürfen. Die Namen der zur Entgegennahme von Barzahlungen ermächtigten Personen seien durch Anschlag kundzumachen. Jean Luiz Debatin sei neuer Mitarbeiter im Altstoffsammelzentrum. Derzeit arbeite er zu den Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums, möchte jedoch das Stundenausmaß jedenfalls erhöhen. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Ermächtigung zur Entgegennahme von Bargeld bis zu einer Höhe von EUR 1.000, 00 gemäß § 79 Abs. 3 GG für Jean Luiz Debatin zu genehmigen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Straßengenossenschaft Gaschurn-Innerbofa Der Vorsitzende erläutert, dass der Wegschlüssel und die Kostenübernahme der Privatanteile durch die Gemeinde bereits beschlossen wurden. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass in der 18. Sitzung des Forstfonds Stand Montafon am 23.01.2018 folgender Beschluss gefasst wurde: Der Stand Montafon beteilige sich am Projekt. Der Teil der Grundstücke, der derzeit erschlossen sei, werde durch den Forstfonds mitfinanziert. Dies betreffe die Grundstücke taleinwärts des Tschambreubaches. Der Rest des berechneten Anteiles des Forstfonds Stand Montafon soll durch die Gemeinde Gaschurn vorfinanziert werden. Dies betreffe die noch nicht erschlossenen Grundstücke talauswärts des Tschambreubaches (Harzawald). Diesen Betrag übernehme der Stand Montafon Forstfonds entsprechend der künftig noch zu erNiederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 5/13 schließenden Flächen, sobald solche erschlossen werden. Es ergebe sich daraus, dass somit ca. 1/3 der einberechneten Kosten durch den Forstfonds sofort übernommen werden. Christoph Wittwer erkundigt sich darüber, ob diese Vorgangsweise zugleich eine Erschließung der Grundstücke im Harzawald sowie ein diesbezügliches Fahrrecht des Stand Montafon Forstfonds bedeute. Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit nur die geplante Straßensanierung Gegenstand der Verhandlungen sei. Sollte es zu einer Erweiterung der Weganlage kommen, müsse diese in einem separaten Projekt behandelt werden. Der Wegschlüssel wurde allerdings bereits für die gesamte Weganlage berechnet. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden einen entsprechenden Plan der Grundstücke des Stand Montafon Forstfonds zur Kenntnis und erläutert dazu die in den Wegschlüssel einbezogenen Anteile. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Sinnhaftigkeit Anteile zu finanzieren, für welche noch keine Erschließung feststehe. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass der Schlüssel so ausgerechnet sei, dass die Anteile Harzawald, welche eventuell zukünftig erschlossen werden, bereits Teil davon seien. Dies bedeute allerdings nicht, dass sämtliche Anteilsbesitzer auch zustimmen müssen. GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, welchen Betrag diese Vorfinanzierung ausmache. Der Vorsitzende erläutert dies wie folgt: Gesamtkosten veranschlagt ca. Gesamtanteile Wegschlüssel EUR 600.000, 00 294, 68 Stand Montafon Forstfonds: Gesamtanteile 61, 40 derzeit erschlossen 25, 03 noch nicht erschlossen 36, 37 EUR 74.053, 21 10, 95 EUR 22.295, 37 140, 58 EUR 286.235, 92 Gemeinde Gaschurn: Gesamtanteile Privat: Gesamtanteile 70 % Förderung - EUR 200.365, 14 EUR 85.870, 78 EUR 182.219, 36 Finanziere die Gemeinde ihre Anteile, die Privatanteile sowie die noch nicht erschlossenen Anteile des Stand Montafon Forstfonds ergebe sich, abzüglich der Förderung der Privatanteile, ein Betrag von EUR 182.219, 36 zu Lasten der Gemeinde Gaschurn. Derzeit sei auch Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 6/13 noch nicht klar, ob die Anteile der Vorarlberger Illwerke AG einer Förderung zugeführt werden können, da es sich um eine 100 % Tochter des Landes Vorarlberg handle. Auf Nachfrage von Bernd Montibeller erklärt der Vorsitzende, dass die Anteile des Stand Montafon Forstfonds nicht gefördert werden, da es sich um eine öffentliche Institution handle. GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, ob diese Vorgangsweise beim Stand Montafon Forstfonds bereits zugesagt wurde. Der Vorsitzende erklärt, dass ein Beschluss in dieser Form in der letzten Sitzung des Stand Montafon Forstfonds gefasst wurde. Unter der genannten Bedingung trete der Stand Montafon Forstfonds der Straßengenossenschaft bei und finanziere die bereits erschlossenen Anteile mit. Werde diese Bedingung nicht angenommen, trete der Stand Montafon Forstfonds nicht bei und trage keine Kosten. GR Markus Netzer stellt fest, dass die Gemeinde die noch nicht erschlossenen Anteile des Stand Montafon Forstfonds mitfinanziert, obwohl derzeit nicht klar sei, ob eine weitere Erschließung komme. Der Vorsitzende bejaht dies, stellt jedoch ebenfalls fest, dass bei einer allfälligen weiteren Erschließung der Flächen des Stand Montafon Forstfonds eine Refundierung der Kosten an die Gemeinde mit diesem Beschluss bereits zugesagt habe. Es bedürfe dann jedenfalls keines neuerlichen Beschlusses. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Bedingung des Stand Montafon Forstfonds zum Beitritt zur Straßengenossenschaft wie folgt zuzustimmen: - Übernahme der Bau- und Erhaltungskosten der bereits erschlossenen Anteile des Stand Montafon Forstfonds (Grundstücke taleinwärts des Tschambreubaches) durch den Stand Montafon Forstfonds (25, 03 Anteile) - Übernahme der Bau- und Erhaltungskosten der noch nicht erschlossenen Grundstücke (Grundstücke talauswärts des Tschambreubaches) des Stand Montafon Forstfonds durch die Gemeinde Gaschurn (36, 37 Anteile), solange diese noch nicht erschlossen sind - nach Erschließung der Anteile talauswärts des Tschambreubaches - Übernahme der Bau- und Erhaltungskosten laut Wegschlüssel durch den Stand Montafon Forstfonds und Refundierung der bevorschussten Kosten an die Gemeinde Gaschurn Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (3 Gegenstimmen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder). zu 5.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 244, Elfriede Bell, Dorfstraße 188, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der Maisäßgebietsausweisung nun Bewilligungen zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 ABs. 4 lit. d Vlbg RPG durch die Gemeindevertretung erteilt werden können. Nach einigen Abklärungen sei zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Schruns und der Abt. Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung ein Bescheidentwurf ausgearbeitet worden. Dieser wurde von Mag. Manuel Fleisch, Abt. Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, beurteilt und freigegeben. Laut Mag. Manuel Fleisch seien die Bewilligungen gemäß diesem Bescheidentwurf zu erteilen. Alle weiteren Details (Parksituation etc.) seien Teil des Bauverfahrens und nicht im Zusammenhang mit den Bewilligungen gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG zu behandeln. Auch ein Antragsformular betreffend Bewilligungen nach § 16 ABs. 4 lit. d Vlbg RPG sei gemeinsam mit der Marktgemeinde Schruns aufgesetzt worden. Zeitnah soll ein umfassendes Informationsschreiben an die Maisäßbesitzer ergehen. Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 7/13 Der Vorsitzende erläutert, dass Elfriede Bell, Dorfstraße 188, 6793 Gaschurn, mit Antrag vom 20.07.2017 die bescheidmäßige Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Nr. 244, auf GST-NR .239/53 und 1099, GB Gaschurn, als Ferienwohnung beantragt habe. Elfriede Bell, Dorfstraße 188, 6793 Gaschurn, habe das gegenständliche Objekt geerbt und möchte es weiterhin für sich und ihre Familie als Ferienhaus nutzen. Sie möchte das bestehende Maisäßhaus sanieren. Ein entsprechender Bauantrag liege bereits vor. Das Objekt liege im ausgewiesenen Maisäßgebiet Ganeu. Die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der in ihrem Eigentum stehenden Flächen in diesem Gebiet sei durch Verpachtung an Herrn Oskar Rudigier sichergestellt. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 07.02.2018 über diesen Punkt beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker berichtet, dass dieser Punkt bereits mehrfach behandelt wurde, worauf entsprechende Abklärungen mit der Abt. Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung notwendig waren, um die Rechtmäßigkeit diverser Auflagen zu überprüfen. Der durch Mag. Manuel Fleisch freigegebene Bescheidentwurf wurde den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Klarstellend hält er fest, dass ein Bescheidentwurf der Marktgemeinde Schruns vorliege, welche Auflagen enthalte, die laut Aussage von Mag. Manuel Fleisch rechtlich nicht bzw. nur teilweise gedeckt seien. Dies habe er in der Ausschusssitzung übersehen. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass die erwähnten Auflagen im Bescheid der Marktgemeinde Schruns durch die Abt. Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung in Frage gestellt wurden. Diese Auflagen seien deshalb in den vorliegenden Bescheidentwurf der Gemeinde Gaschurn nicht aufgenommen worden. GR Klaus Schröcker erläutert weiter, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die Aufnahme folgender Auflagen in den Baubescheid der jeweiligen Maisäßgebäude anrege: - aufrechter Pachtvertrag ist durch den Pächter jährlich nachzuweisen; - die Statuten und Satzungen der Agrargemeinschaft bzw. des Maissäßgebietes sind zu beachten (zB Parkierung, Zugang zu den Objekten, Zufahrtsbeschränkungen etc.); Der Vorsitzende macht den Vorschlag, diese Punkte bereits als Hinweise in den Bewilligungsbescheid gemäß § 16 Abs. 4 lit. d) Vlbg RPG aufzunehmen, da es nicht in allen Fällen zu Bauverfahren komme. Nach einer kurzen Diskussion, ob die Nachweispflicht für die Verpachtung dem Pächter oder dem Verpächter zukomme bzw. diese jährlich oder auf Nachfrage bestehen soll, erfolgt folgende Einigung: Der Antragsteller (Bewilligungsinhaber) habe bei Antragstellung nachzuweisen, dass die Flächen entweder durch Selbstbewirtschaftung oder Verpachtung bewirtschaftet werden. Mit Einbringung des Antrages seien der Pächter namhaft zu machen und ein Pachtvertrag vorzulegen. Dies sei allerdings sowieso bereits im Antragsformular vorgesehen. Die Bedingungen bzw. die Hinweise im Bewilligungsbescheid sollen wie folgt lauten: - Auf Verlangen der Behörde muss ein aufrechtes Pachtverhältnis nachgewiesen werden. - Die Statuten und Satzungen der Agrargemeinschaft bzw. des Maissäßgebietes sind zu beachten (zB Parkierung, Zugang zu den Objekten, Zufahrtsbeschränkungen etc.). Diese Punkte werden im Raumplanungsbescheid als auch im Baubewilligungsbescheid als Hinweis aufgenommen. Bernd Montibeller verlässt um 21:08 Uhr die Sitzung. Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 8/13 Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Bewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d) zur Nutzung des Maisäßgebäudes Ganeu Nr. 244 als Ferienwohnung für Elfriede Bell, Dorfstraße 188, 6793 Gaschurn, unter vorstehenden Bedingungen zuzustimmen. GR Klaus Schröcker erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 286, Annette Keckeis, Valschalangweg 2, 6781 Bartholomäberg Der Vorsitzende erläutert, dass Annette Keckeis, Valschalangweg 2, 6781 Bartholomäberg, mit Antrag vom 28.01.2018 die bescheidmäßige Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Nr. 286, auf GST-NR .415/61 und 2656, GB Gaschurn, als Ferienwohnung beantragt habe. Annette Keckeis, Valschalangweg 2, 6781 Bartholomäberg, habe das gegenständliche Objekt von ihrem Vater übernommen und möchte es weiterhin für sich und ihre Familie als Ferienhaus nutzen. Sie möchte das bestehende Maisäßhaus sanieren. Ein entsprechender Bauantrag liege bereits vor. Das Objekt liege im ausgewiesenen Maisäßgebiet Valschaviel. Die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der in ihrem Eigentum stehenden Flächen in diesem Gebiet sei durch Selbstbewirtschaftung sichergestellt. Bernd Montibeller nimmt ab 21:11 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss ebenfalls am 07.02.2018 über diesen Punkt beraten habe und stellt den Antrag, der Bewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d) zur Nutzung des Maisäßgebäudes Valschaviel Nr. 286 als Ferienwohnung für Annette Keckeis, Valschalangweg 2, 6781 Bartholomäberg, bei Aufnahme der nachstehenden Auflagen bzw. Hinweise zuzustimmen: - Auf Verlangen der Behörde muss ein aufrechtes Pachtverhältnis nachgewiesen werden. - Die Statuten und Satzungen der Agrargemeinschaft bzw. des Maissäßgebietes sind zu beachten (zB Parkierung, Zugang zu den Objekten, Zufahrtsbeschränkungen etc.). Diese Punkte werden im Raumplanungsbescheid als auch im Baubewilligungsbescheid als Hinweis aufgenommen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Ausweisung der weiteren Maisäßgebiete. Der Vorsitzende erklärt, dass die Ausweisung der restlichen Maisäßgebiete im Gemeindegebiet Gaschurn bereits beim Amt der Vorarlberger Landesregierung beantragt wurde. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, sei diese wiederum von der Gemeindevertretung zu behandeln. zu 7.: Bericht Prüfungsausschuss Der Vorsitzende erläutert, dass der Bericht des Prüfungsausschusses – Protokoll vom 21.06.2017 – vorliege. Dieser wurde bereits im September an alle Mandatare übermittelt. Zwischenzeitlich wurde das Protokoll durch den Prüfungsausschuss genehmigt und sei nun zu behandeln. Auch das Protokoll der 4. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 24.01.2018 liege vor. Dieses sei ebenfalls zu behandeln. Das Protokoll stelle gleichzeitig den Prüfbericht dar. Der Vorsitzende nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung: Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 9/13 1. Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG Die Zurverfügungstellung der Geldmittel an die Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG sei in der 24. Gemeindevertretungssitzung am 24.9.2017 unter Tagesordnungspunkt 2. einstimmig genehmigt worden. Ein Informationsschreiben betreffend die Preisanpassung wurde an die Abnehmer übermittelt. Ein Tilgungskonzept könne derzeit nicht vorgelegt werden, da die Umsetzung des Fernwärmeprojektes noch nicht klar sei. Umgehend nach der Umsetzungsentscheidung seien neue Verträge auszuarbeiten. Klar sei, dass auch bei Nichtumsetzung des Fernwärmeprojektes neue Verträge von Nöten seien. 2. Schwimmbad Partenen Die Abrechnung des Schwimmbad Partenen wurde in die Mountain Beach GmbH übernommen, seit die Fam. Schneeweiß das Schwimmbad nicht mehr betreut. Auch die Personalkosten und die gesamte Gastronomie werden über die Mountain Beach GmbH abgerechnet. Deshalb scheinen auch die Einnahmen und Ausgaben in der Bilanz der Mountain Beach GmbH auf. Nur die Kosten der Erhaltung seien von der Gemeinde zu tragen gewesen. Im Jahr 2017 waren dies EUR 10.480, 32. In den Jahren zuvor waren diese Kosten weit höher. 3. Montafon Tourismus: Der Prüfungsausschuss habe eine Überprüfung der Finanzierungsbeiträge an Montafon Tourismus durch die Gesellschaftervertreterin angeregt. Auch die Kosten der beiden Tourismusbüros sollen einer Überprüfung zugeführt werden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen sei Gesellschaftervertreterin bei Montafon Tourismus sowie Obfrau des Tourismusausschusses. Diese Angelegenheiten seien gemeinsam mit dem Tourismusausschuss besprochen worden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen führt aus, dass am 05.02.2018 eine Tourismusausschusssitzung stattgefunden habe, bei der auch Manuel Bitschnau als Geschäftsführer von Montafon Tourismus anwesend war. Manuel Bitschnau habe den Anwesenden die Kostenaufstellungen der beiden Tourismusbüros erläutert. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bringt den Anwesenden die Kostenaufstellung des Nebenbüros Partenen und des Hauptbüros Gaschurn zur Kenntnis. Im Jahr 2016 betrugen die Kosten ca. EUR 193.000, 00. Durch die Neuberechnung aufgrund des Bettenschlüssels betrugen die Kosten im Jahr 2017 EUR 130.000, 00. Es seien dadurch also rund EUR 60.000, 00 eingespart worden. Kurt Rudigier erkundigt sich über die Position Miete. Der Vorsitzende erläutert, dass alle Tourismusbüros diesbezüglich Rechnungen an Montafon Tourismus stellen. Die Hauptbüros werden von allen Gemeinden finanziert. Diese Kosten werden nach dem Bettenschlüssel aufgeteilt. Die Kosten der zusätzlichen Büros trage die jeweilige Gemeinde. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert weiter, dass die Gesamtkosten für das Büro Partenen im Jahr 2016 EUR 41.000, 00 betrugen und im Jahr 2017 EUR 54.000, 00. Dies sei darauf zurückzuführen, dass seit dem Jahr 2017 eine klare Trennung der Büros Gaschurn und Partenen vorliege. Bis zum Jahr 2016 seien einige Kosten des Büros Partenen über das Büro Gaschurn abgerechnet worden. Nun werden beide Büros separat abgerechnet, um eine gewisse Transparenz sicherzustellen. Weiter erläutert Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen die Budgetaufteilung 2018. Das Gesamtbudget von Montafon Tourismus betrage EUR 4, 8 Mio. EUR 3, 8 Mio. werden durch die Gemeinden getragen. Die Gemeinde Gaschurn trage einen Beitrag von EUR 800.000, 00. Dieser Betrag teile sich dann auf den Kostenanteil für die drei Haupt-Tourismusbüros, dem Standortzuschuss für das Hauptbüro, dem Kostenanteil für das Nebenbüro, dem Kostenanteil für die Service-Zentrale, dem Kostenanteil für Marketing, Veranstaltungen und Produkte sowie für Overhead und Projekte auf. EUR 1, 0 Mio. werde durch Montafon Tourismus selbst erwirtschaftet. Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 10/13 Auf Nachfrage von Christoph Wittwer erläutert Mag. (FH) Ruth Tschofen, dass dieser Betrag durch den Verkauf der Montafon-Silvretta-Card, den Verkauf von Konzertkarten, das Einheben von Marketingbeiträgen sowie Feratel-Gebühren erwirtschaftet werde. Christoph Wittwer erkundigt sich darüber, wie Montafon Tourismus Entscheidungen treffe und wem gegenüber diese zu rechtfertigen seien. Der Vorsitzende erläutert, dass Manuel Bitschnau Geschäftsführer des Montafon Tourismus sei. Wie in jeder Gesellschaft gebe es eine Gesellschafterversammlung, welche aus Vertretern der Gemeinden sowie der Bergbahnen bestehe. Verantwortlich sei der Geschäftsführer dem Aufsichtsrat als auch der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat bestehe aus folgenden Vertretern: die Gemeinden der Außerfratte vertreten Bgm. Herbert Bitschnau und Andreas Zudrell, die Gemeinden der Innerfratte vertreten Bgm. Josef Lechthaler und der Vorsitzende, Illwerke Tourismus sei vertreten durch Hannes Jochum, MSc; da dieser aber in Zukunft die Bergbahnen Brandnertal übernehme, müsse diese Position nachbesetzt werden. Christoph Wittwer fragt, ob eine Verlesung der Protokolle des Prüfungsausschusses als notwendig erachtet werde. Dies wird allgemein nicht für notwendig erachtet, weil diese an die Mandatare im Vorfeld übermittelt wurden. Christoph Wittwer erkundigt sich weiter, ob es dem Prüfungsausschuss ermöglicht werde, die Mountain Beach GmbH zu prüfen. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass es derzeit nicht vorgesehen sei, dass der Prüfungsausschuss Gesellschaften der Gemeinde prüfe. Derzeit werde allerdings die Novellierung des Gemeindegesetzes diskutiert, bei welcher die Einführung solche Prüfungen angedacht sei. Christoph Wittwer betont, dass es sich beim Schwimmbad Partenen um einen Gemeindebetrieb handle. Dieser werde einfach über die Mountain Beach GmbH abgerechnet und scheine deshalb im Rechnungsabschluss nicht auf. Der Prüfungsausschuss sei der Meinung, dass das Schwimmbad Partenen jedenfalls im Rechnungsabschluss aufzuscheinen habe. Dies nicht nur mit einem Einnahmenbetrag von EUR 100, 00. Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeindevertretung damals einer Übernahme des Schwimmbad Partenen in die Mountain Beach GmbH zugestimmt habe. Klar sei, dass der Prüfungsausschuss nicht berechtigt sei, Gesellschaften zu prüfen. Sollte das Gemeindegesetz geändert werden, bestehe diese Möglichkeit eventuell zukünftig. Die Mountain Beach GmbH betreibe das Schwimmbad Partenen. Die Erhaltung sei nach wie vor Aufgabe der Gemeinde. Christoph Wittwer betont neuerlich, dass es sich beim Schwimmbad Partenen um keine Gesellschaft handle, sondern um einen Gemeindebetrieb. Es erfolge lediglich die Abrechnung über die Mountain Beach GmbH. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass bis ins Jahr 2010 Personalkosten und Gastronomiebetrieb des Schwimmbad Partenen getrennt abgerechnet wurden. Dies habe die Gemeinde damals EUR 31.692, 00 gekostet. Später sei man dazu übergegangen, das Schwimmbad Partenen über die Mountain Beach GmbH zu betreiben und auch abzurechnen. Bis dahin waren die Mitarbeiterinnen nach dem Gemeindeangestelltengesetz abgerechnet worden. Diese Entscheidung habe sich als vorteilhaft erwiesen. Im Jahr 2017 wurden von der Gemeinde EUR 10.480, 32 für das Schwimmbad Partenen aufgewendet. Die Erlöse des Schwimmbad Partenen in Höhe von EUR 10.402, 93 seien die Einnahmen aus Gastronomie und die Eintrittsgelder. Davon sei der Wareneinkauf bereits abgezogen. Der Personalaufwand betrage EUR 17.385, 01. Das Schwimmbad Partenen schreibe somit im Jahr 2017 einen Verlust von EUR 6.982, 08. Zuzüglich der bereits erwähnten Aufwendungen der Gemeinde Gaschurn in Höhe von EUR 10.480, 32 betrugen die Gesamtaufwendungen für das Schwimmbad Partenen im Jahr 2017 EUR 17.462, 40. Adolf Felder erkundigt sich, ob es möglich wäre, das Schwimmbad Partenen separat abzurechnen und erst nach Abschluss und Prüfung diese Abrechnung in die Mountain Beach Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 11/13 GmbH zu übernehmen. Das Schwimmbad Partenen könne nicht geprüft werden, obwohl es sich um einen Gemeindebetrieb handle. Der Vorsitzende erläutert einmal mehr, dass es gesetzlich nicht vorgesehen sei, Gesellschaften durch den Prüfungsausschuss zu prüfen. Werde das Gesetz geändert, könne es dazu kommen. Er verweise darauf, dass auf Anfrage jederzeit Bericht über die Situation des Schwimmbad Partenen erstattet werden könne. Wie dies auch nun erfolgt sei. GR Markus Netzer erkundigt sich über den genauen Zeitpunkt der Übernahme des Schwimmbad Partenen in die Mountain Beach GmbH, was der Vorsitzende mit dem Jahre 2010/2011 beantwortet. GR Markus Netzer erkundigt sich, ob die Möglichkeit bestehe, dass die Gemeindemandatare die zur Kenntnis gebrachten Unterlagen von Montafon Tourismus erhalten. Der Vorsitzende erläutert, dass der Prüfungsausschuss grundsätzlich angeregt habe, dass die Gesellschaftervertreterin mit einer Überprüfung beauftragt werde. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen habe diese Überprüfung gemeinsam mit dem Tourismusausschuss durchgeführt und entsprechend Bericht erstattet. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen ergänzt, dass der Prüfungsausschuss eine Differenz in Höhe von ca. EUR 75.000, 00 zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss 2016 festgestellt habe. Von Mag. Edgar Palm wurde dies mit den Kosten für das Tourismusbüro Partenen gerechtfertigt. Dies sei so nicht ganz richtig gewesen. Die Erhöhung ergebe sich durch die geänderten Abrechnungsmodalitäten (Bettenschlüssel). Auf neuerliche Frage, der Übermittlung der Unterlagen von Montafon Tourismus durch GR Markus Netzer macht Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen den Vorschlag, diese in der nächsten Vorstandssitzung zu behandeln. Dieser Vorschlag wird zustimmend angenommen. zu 8.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 26. Gemeindevertretungssitzung wird mehrheitlich genehmigt (1 Gegenstimme: Adolf Felder). Die Genehmigung der Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 26. Gemeindevertretungssitzung wird in eine nicht öffentliche Sitzung verschoben, welche im Anschluss stattfindet. zu 9.: Allfälliges Keine Wortmeldungen. zu 10.: Sozialausschuss Adolf Felder erläutert, dass er zur letzten Sitzung des Sozialausschusses nicht geladen wurde und auch kein Protokoll erhalten habe, obwohl er Mitglied sei. Zu den vorigen Sitzungen sei er immer geladen worden. Kurt Rudigier als Obmann des Sozialausschusses erläutert, dass er jedenfalls als Mitglied des Ausschusses aufscheine. Allen übrigen Mitgliedern sei die Ladung zugegangen. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 22:02 Uhr und 22:08 Uhr, damit die Schriftführerin Nachschau im E-Mail Verteiler des Sozialausschusses halten kann. Sandra Tschanhenz erläutert, dass Adolf Felder im Verteiler betreffend die Ladung zur letzten Sitzung des Sozialausschusses offensichtlich nicht aufscheine. Hier sei offensichtlich ein Fehler passiert. Dieser werde selbstverständlich umgehend behoben. Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 12/13 zu 11.: Löschung der Dienstbarkeit des Fußweges über das GST-NR 1304/3, GB Gaschurn, für die Gemeinde Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass die Fa. FBI Immobilien GmbH neue Eigentümerin des GSTNR 1304/3, GB Gaschurn, sei. Im Grundbuch unter C-LNR 2a scheine eine Dienstbarkeit des Fußweges über GST-NR 1304/3, GB Gaschurn, für die Gemeinde Gaschurn auf. Nach Überprüfung des Wegverlaufes wurde festgestellt, dass im Bereich der Liegenschaften GST-NR 1303/1 (Hübler), 1305/1 (Rudigier Ingo) und 1304/3 (FBI) ein Wegrecht bestehe. In der Natur sei der Wegverlauf nicht mehr nachzuvollziehen. Einem alten Katasterplan sei ebenfalls zu entnehmen, dass das GST-NR 1304/3, GB Gaschurn, geteilt worden sei. Es sei nunmehr nicht mehr nachzuvollziehen, welche der herausgeteilten Grundstücke von der Dienstbarkeit betroffen seien. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden einen entsprechenden Plan zur Kenntnis und stellt den Antrag, der Löschung der Dienstbarkeit des Fußweges über das GST-NR 1304/3, GB Gaschurn, für die Gemeinde Gaschurn, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Gerhard Saler verlässt um 22:15 Uhr die Sitzung. Ende der öffentlichen Sitzung: 22:16 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_27_GV_Sitzung.doc Seite 13/13