20150226_GVE045

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Letzte Änderung 27.05.2021, 21:03
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2015-02-26
Erscheinungsdatum 2015-02-26
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 9. März 2015 AZ: 004-1/45/2015 BearbeiterIn: Annette Bergauer annette.bergauer@gaschurn.at Niederschrift über die 45. Gemeindevertretungssitzung am 26.02.2015 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, GR Klaus Schröcker, Mag. (FH) Ruth Tschofen, DI (FH) Markus Durig, Joachim Hammer, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Walter Grass, Artur Pfeifer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Andrea Schönherr, KR Dieter Lang, Alexander Hechenberger, Ludwig Wachter, Kurt Burger, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Markus Felbermayer, Philipp Dona; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Mag. Christian Wittwer; Schriftführerin: Annette Bergauer Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn 4) Umwidmungsansuchen DAV Sektion Wiesbaden e.V., Holzstraße 11a, 65197 Wiesbaden, Deutschland 5) Öffentlicher Spielplatz Schulstraße Partenen 6) Vand SSS – Finanzierungsschlüssel 7) Montafon Tourismus – Bestellung Aufsichtsratsmitglied 8) Ortsfeuerwehr Gaschurn – Zu- und Umbau Feuerwehrhaus Gaschurn 9) Ortsfeuerwehr Partenen – Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges 10) Grundabtausch mit Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen, und Zufahrt Vendulaweg Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc 1/12 11) Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife der Musikschule Montafon 12) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 13) Wasserversorgung Kluserbrunnen 14) Abwasserbeseitigungsanlage Trantrauas – Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten 15) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte:  Wasserversorgung Kluserbrunnen  Abwasserbeseitigungsanlage Trantrauas – Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Der Abwärmenutzungsvertrag zum Projekt „Fernwärme Gaschurn-Partenen“ sei am 18.02.2015 unterschrieben worden. Die Haftungssumme im Vertrag sei auf EUR 15 Mio. verringert worden.  Laut Christoph Walser, Finanzabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, erhalte die Gemeinde Gaschurn für den Flächenankauf für das neue Pflegeheim Innermontafon eine Förderung von 38 %.  Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz habe nun das Bewilligungsverfahren zur Wasserversorgung Gundalatscherberg eingeleitet. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht fixiert worden, es seien erst einige Stellungnahmen einzuholen.  Das Umwidmungsverfahren Christa Felbermayer, Innere Gosta 17b, 6793 Gaschurn, sei abgeschlossen und die Umwidmung rechtskräftig. Der Vorsitzende habe sich gewundert, als er nachträglich eine Stellungnahme zur Umwidmung von DI Ulrich Grasmugg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, erhalten habe. Offensichtlich habe GR Andrea Schönherr die Anfrage schon vor der Gemeindevertretungssitzung an DI Grasmugg gestellt, ohne vorher beim Vorsitzenden nachzufragen. Der Vorsitzende würde sich wünschen, dass, wenn Umwidmungen extra vor Ort mit den notwendigen Sachverständigen abgeklärt werden, nicht nochmals separat Stellungnahmen eingeholt werden. Das werfe jedenfalls kein gutes Bild auf die Gemeinde. GR Andrea Schönherr entgegnet, dass sie sich bei DI Grasmugg hinsichtlich der Siedlungsgrenzen im Räumlichen Entwicklungskonzept erkundigt habe. Würde sie sämtliche Unterlagen erhalten, würde sie nicht solche Anfragen tätigen. Der Vorsitzende entgegnet, dass alle Unterlagen vorgelegen sind und das Räumliche Entwicklungskonzept sogar auf der Homepage der Gemeinde für alle zugänglich sei. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 2/12  Aufgrund von Änderungen beim Obervermuntwerk II (Änderung der Maschinentransformatoren, der Eigenbedarfsversorgung, des Portalbauwerks etc.) sei ein ergänzendes UVP-Verfahren notwendig. Die mündliche Verhandlung hierzu finde am Montag, 02.03.2015 um 08:30 Uhr im Vallülasaal in Partenen statt.  In der Zeitschrift „Die ganze Woche“ sei ein Artikel über Pfarrer Joe Egle erschienen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Pfarrer Egle für eine solche Werbung.  Am Samstag, 28.02.2015 finde die Eröffnung des Montafon Hauses statt.  Die Gemeinde Gaschurn erhalte vom Land Vorarlberg einen Beitrag aus dem Landesfeuerwehrfonds von EUR 18.614, 40 für Aufwendungen im Jahr 2012, 2013 und 2014.  Am 04.03.2015 finde eine Besprechung mit Landesrat Johannes Rauch hinsichtlich der Neuausweisung von weiteren Natura 2000 Gebieten statt.  Die Wirtschaftsgemeinschaft Montafon veröffentliche künftig zweimal jährlich die Zeitschrift „Lehre Montafon“, welche diverse Informationen über die Lehrstellen im Tal beinhalte.  Es sei bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die bessere Kennzeichnung von Schutzwegen in der Gemeinde Gaschurn beantragt worden. Laut DI Ruff, Amt der Vorarlberger Landesregierung, seien sämtliche Schutzwege als sicher zu beurteilen. Lediglich beim Schutzweg im Bereich der Kreuzung Dorfstraße – Montafonerstraße taleinwärts des Bauhofs werde in Fahrtrichtung Partenen eine zusätzliche Schutzwegtafel angebracht. Die Gemeinde Gaschurn werde noch zusätzlich Leuchtrahmen an die Schutzwegtafeln auf Kosten der Gemeinde anbringen.  Das Projekt „Mauerinventarisierung“ vom Land Vorarlberg in Zusammenarbeit mit der Universität für Bodenkultur werde in den nächsten Jahren fortgesetzt. Interessenten an einer Mauerinventarisierung können sich an das Gemeindeamt Gaschurn oder direkt an die Raumplanungsabteilung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung wenden.  Die Europäische ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung habe im Jahr 2014 zwei Broschüren zur Gemeindeentwicklung herausgegeben. Diese liegen im Gemeindeamt zur Einsicht auf.  Am 09.03.2015 um 19:30 Uhr finde im Standesgebäude eine Informationsveranstaltung zum Start des EU-LEADER-Programms statt. zu 3.: Umwidmungsansuchen Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass die in der 43. Gemeindevertretungssitzung am 12.11.2014 genehmigte Auflage des Entwurfs des geänderten Flächenwidmungsplanes und des Ergebnisses des UEP-Verfahrens vom 17.11.2014 bis 17.12.2014 durchgeführt worden sei. Es seien keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Der Plan Nr. 3/2014/03 vom 06.11.2014 wird den Anwesenden daraufhin nochmals zur Kenntnis gebracht. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung könne einem vorübergehenden Provisorium (Kleinkläranlage mit entsprechender Verrieselung) zugestimmt werden. Die abwassertechnische Erschließung des Bereichs „Winkel“ sei bis spätestens im Jahr 2019 geplant. Das geplante Gebäude sei dann an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen und dann auch die entsprechenden Anschlussgebühren zu entrichten. Für die Übergangslösung würden für die Gemeinde Gaschurn keine Kosten anfallen. Die Umwidmung gemäß Plan Nr. 3/2014/03 vom 06.11.2014 wird einstimmig genehmigt. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 3/12 zu 4.: Umwidmungsansuchen DAV Sektion Wiesbaden e.V., Holzstraße 11a, 65197 Wiesbaden, Deutschland Der Vorsitzende berichtet, dass der DAV Sektion Wiesbaden e.V., Holzstraße 11a, 65197 Wiesbaden, Deutschland, beabsichtige auf dem GST-NR 3309, GB Gaschurn, eine Abwasserbeseitigungsanlage für die Wiesbadener Hütte zu errichten und aufgrund dessen um Umwidmung der Teilfläche angesucht habe, auf welcher die Abwasserbeseitigungsanlage errichtet werden soll. Aufgrund dessen, dass das GST-NR .624, GB Gaschurn, auf welchem sich die Wiesbadener Hütte befinde, als „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ gewidmet ist, soll auch dieses Grundstück in die Umwidmung miteinbezogen werden. Es soll eine Teilfläche im Ausmaß von insgesamt ca. 1.485 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Schutzhütte“ umgewidmet werden. Mit Schreiben vom 12.12.2014 sei beim Amt der Vorarlberger Landesregierung die Durchführung einer Umwelterheblichkeitsprüfung beantragt worden. Im Zuge des Verfahrens seien Stellungnahmen aus den Fachbereichen Raumplanung, Geologie, Wasserwirtschaft, Wildbach- und Lawinenverbauung, Abfallwirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz eingeholt worden. Laut abschließender Stellungnahme vom 18.02.2015 des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Natur- und Umweltschutz, seien durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Gemeinde Galtür (Eigentümerin des GST-NR 3309, GB Gaschurn, und einzige Anrainerin) sei mit E-Mail vom 15.12.2014 sowie mit E-Mail vom 27.01.2015 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt und ihr die Gelegenheit geboten worden, eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung einzubringen. Die Gemeinde Galtür habe der Gemeinde Gaschurn am 16.02.2015 mitgeteilt, dass sie keine Einwände zur Umwidmung habe. GR Klaus Schröcker berichtet, dass sich der Bau- und Raumplanungsausschuss am 24.02.2015 mit der Umwidmung auseinander gesetzt habe. Der Ausschuss empfehle die Auflage des Entwurfs sowie des Ergebnisses des UEP-Verfahrens zur öffentlichen Einsicht. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden daraufhin den Plan Nr. 7/2014/07 vom 21.01.2015 sowie den Erläuterungsbericht zur geplanten Umwidmung zur Kenntnis. Ebenso wird den Anwesenden der Leitfaden zur Umwidmung und die abschließende Stellungnahme zur Umwelterheblichkeitsprüfung vom 18.02.2015 des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Natur- und Umweltschutz, zur Kenntnis gebracht. Zuerst sei die Umwidmung einer Teilfläche von ca. 3.453 m² vorgesehen gewesen. Aufgrund der Stellungnahme von DI Ulrich Grasmugg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, sei die Widmungsfläche jedoch verkleinert worden. Der Entwurf des geänderten Flächenwidmungsplanes und die Auflage der Entwurfs sowie des Ergebnisses des UEP-Verfahrens zur öffentlichen Einsicht werden einstimmig genehmigt. Nach dieser Auflage wird die Umwidmung erneut von der Gemeindevertretung behandelt. zu 5.: Öffentlicher Spielplatz Schulstraße Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass zur Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Schulstraße Partenen Angebote eingeholt worden seien, welche am 27. Februar 2015 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus Partenen präsentiert werden. Im Anschluss an die Präsentation können die Anwesenden die Vorschläge nach einem Punktesystem bewerten. Das Ergebnis werde dann von Vize-Bgm. Thomas Riegler ausgearbeitet und im Ausschuss „Bildung und Soziales“ behandelt. Es soll nun der finanzielle Rahmen für die Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Schulstraße Partenen beschlossen werden. Außerdem soll beschlossen werden, dass die konkrete Auftragsvergabe im Rahmen der genehmigten Summe durch den Gemeindevorstand erfolgt. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 4/12 Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtet, dass im Zuge des Spiel- und Freiraumkonzeptes eine Bürgerbeteiligung bei der Erneuerung der Spielplätze in Gaschurn und Partenen angeboten worden sei. Es haben sich daraufhin auch einige zur Mitarbeit gemeldet. Die Angebote zum öffentlichen Spielplatz Schulstraße Gaschurn seien in der Volksschule Gaschurn präsentiert worden und es seien durch die Anwesenden Prioritäten gesetzt worden. Die Prioritäten habe man dem Ausschuss „Bildung und Soziales“ mitgeteilt, welcher den Auftrag konkret ausgearbeitet habe. Anschließend habe man den Auftrag entsprechend vergeben. Die noch offenen Arbeiten beim öffentlichen Spielplatz Schulstraße Gaschurn werden noch in diesem Jahr fertiggestellt. Für den öffentlichen Spielplatz Schulstraße Partenen würden nun auch Angebote vorliegen. Hier wolle man gleich wie beim öffentlichen Spielplatz Schulstraße Gaschurn vorgehen. Die Umsetzung des Spielplatzes soll im Sommer 2015 erfolgen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass im Voranschlag die Position „Spielplatzkonzept, Bolzplatz, Mountainbike Parcours“ mit EUR 170.000, 00 vorgesehen sei. Die Gesamtkosten zum öffentlichen Spielplatz Schulstraße Gaschurn hätten rund EUR 98.000, 00 betragen, wovon die Hälfte vom Land Vorarlberg gefördert werde. Eine Förderung von EUR 28.000, 00 habe man bereits erhalten. Sobald die Arbeiten beim öffentlichen Spielplatz Schulstraße Gaschurn fertiggestellt seien, werde man den Rest der Förderung erhalten. KR Dieter Lang regt an, dass beim öffentlichen Spielplatz Schulstraße Gaschurn zu wenig Bewegungszonen vorhanden seien. Die Geräte seien teilweise so eng beieinander, dass ein Kinderwagen kaum dazwischen durchpasse. Außerdem sei bei einem Gerät der Sand direkt an der Hauswand des Schulgebäudes. Bei der Umsetzung hätte er sich mehr Liebe erwartet. Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtet daraufhin, dass noch einige Arbeiten beim Spielplatz nicht umgesetzt worden seien. Für die Errichtung von Aktionsnischen gebe es eine separate Förderung vom Land Vorarlberg. Diese Bereiche könne man im Nachhinein noch erstellen und dann die Förderung beantragen. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass man sich hier offensichtlich zu wenig mit dem Projekt auseinandergesetzt habe, sonst wüsste man, dass der Spielplatz im Frühjahr fertiggestellt werde. Die Beleuchtung werde erneuert und der Schotterrasen im Eingangsbereich aufgebracht. Die Bänke und Tische als auch die Fußballtore seien während des Winters sinnvoller Weise verstaut worden. Der derzeit bestehende Zaun werde abgerissen und ein neuer Zaun errichtet. Dieser werde entlang der Asphaltfläche versetzt, sodass sich die Gesamtfläche vergrößere und der Ausgang so gestaltet werde, dass die Kinder mit Blickrichtung gegen die Einbahnstraße auf die Schulstraße gelangen und somit für die Verkehrsteilnehmer besser erkennbar sind. Das Zufahren von Autos direkt vor die Schule werde künftig unterbunden. KR Dieter Lang schlägt vor, dass die Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Schulstraße Partenen erneut von der Gemeindevertretung behandelt wird, sobald klar ist, welches Unternehmen den Spielplatz aufgrund der Präsentation am 27.02.2015 gestalten soll und ein Plan hierzu vorliegt. Es wird daraufhin einstimmig beschlossen, dass die Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Schulstraße Partenen erneut von der Gemeindevertretung behandelt wird, sobald der Bestbieter bekannt ist und ein Plan zur Gestaltung des Spielplatzes vorliegt. zu 6.: Vand SSS – Finanzierungsschlüssel Der Vorsitzende berichtet, dass der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung beabsichtige, im Bereich Vand Steinschlagschutzdämme zu errichten. Aufgrund der Kostenschätzung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung seien für dieses Projekt Gesamtkosten von max. EUR 500.000, 00 zu erwarten. Der Finanzierungsschlüssel setze sich aus einem Anteil des Bundes (60 %), einem Anteil des Landes Vorarlberg (20 %) und einem Anteil der Gemeinde Gaschurn (20 %) zusammen. Der Plan zur geplanten Verbauung wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. In diesem Bereich sei mittlerweile bereits ein Steinschlagschutznetz errichtet worden, nun sollen jedoch noch zusätzNiederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 5/12 lich zwei Dämme zum Schutz der Unterlieger errichtet werden. Die Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer zu den geplanten Dämmen würden alle vorliegen. Es sei nun noch die Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz erforderlich, dies regle jedoch der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung. Den Gesamtkosten von EUR 500.000, 00 und dem Finanzierungsschlüssel gemäß Schreiben des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung vom 07.01.2015, Zahl: 6-13-3523-14, wird einstimmig zugestimmt. Sollte es zu Mehrkosten kommen, sind diese der Gemeinde Gaschurn seitens des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung bekannt zu geben. Die Mehrkosten sind dann von der Gemeindevertretung zu genehmigen. zu 7.: Montafon Tourismus – Bestellung Aufsichtsratsmitglied Der Vorsitzende erläutert, dass in der letzten Gemeindevertretungssitzung der Gesellschaftervertrag hinsichtlich der Montafon Tourismus GmbH genehmigt worden sei. In den Gesellschaftervertrag sei aufgenommen worden, dass der Aufsichtsrat der Montafon Tourismus GmbH aus fünf Mitgliedern besteht. Jeweils ein Mitglied haben die zwei nächtigungsstärksten Gemeinden zu stellen. Nun seien die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn im Aufsichtsrat vertreten. Somit sei nun ein Vertreter der Gemeinde Gaschurn für den Aufsichtsrat zu bestellen. Bei der Wahl solle jedoch berücksichtigt werden, dass der Aufsichtsrat lediglich ein Kontrollorgan sei und sich nicht in die operativen Geschäfte der Montafon Tourismus GmbH einmischen sollte. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig beschlossen, dass der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Gaschurn Mitglied des Aufsichtsrats der Montafon Tourismus GmbH sein soll. zu 8.: Ortsfeuerwehr Gaschurn – Zu- und Umbau Feuerwehrhaus Gaschurn Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Kommandanten Gebhard Felder und die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Gaschurn und berichtet, dass die Ortsfeuerwehr Gaschurn um Grundsatzbeschlussfassung für einen Zu- und Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses in Gaschurn angesucht habe. Im Oktober 2008 habe bereits eine Besichtigung des Feuerwehrhauses mit Uli Welte, Landesfeuerwehrinspektor außer Dienst, stattgefunden. Der Vorsitzende bittet Gebhard Felder um seine Ausführungen. Gebhard Felder begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Möglichkeit, den beabsichtigten Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses präsentieren und erläutern zu dürfen. Die Ortsfeuerwehr Gaschurn habe bereits seit 2008 mit Platzproblemen zu kämpfen. Im Jahr 2008 habe deshalb eine Besichtigung des Feuerwehrhauses mit Uli Welte, Landesfeuerwehrinspektor a. D., stattgefunden, welcher seit seiner Pensionierung diverse Vorarbeiten für die Projektierung von Feuerwehrhäusern mache. Die Ortsfeuerwehr Gaschurn sei im Jahr 1988 in das bestehende Feuerwehrhaus eingezogen. Damals habe der Mannschaftsstand 48 Männer betragen. Seither seien die Anforderungen an die Feuerwehr extrem gewachsen. Die Anzahl der Gesamtobjekte in der Gemeinde sei gestiegen, das größte Hotel des Montafons befinde sich in Gaschurn und das größte Vier-Sterne-Hotel befinde sich ebenso in Gaschurn. Außerdem sei die Zahl der Atemschutzgeräte gestiegen. Zudem wurden der Tschambreutunnel und das größte Kraftwerk der Vorarlberger Illwerke AG das Kopswerk II errichtet. Der Mannschaftsstand sei zwischenzeitlich auf 64 aktive Mitglieder herangewachsen. Zudem verfüge die Ortsfeuerwehr Gaschurn über eine große Jugendfeuerwehr. Dies alles habe nun dazu geführt, dass das bestehende Feuerwehrhaus zu wenig Platz biete. Gebhard Felder zeigt den Anwesenden daraufhin einige Fotos vom Feuerwehrhaus Gaschurn. Einige Schränke habe man mittlerweile im Stiegenhaus aufstellen müssen. Der Werkstattbereich, Schlauchlagerraum und teilweise die Schränke würden sich alle im selben Raum befinden. Ein geregelter Einsatz sei bei diesen Platzproblemen nicht möglich. Die Atemschutzwerkstätte sei nicht ausreichend und die Wartung der Atemschutzgeräte kaum Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 6/12 bzw. nur mit großem Aufwand möglich. Das Feuerwehrhaus würde über keinen entsprechenden Kommandoraum und keine Funkzentrale verfügen. Außerdem verfüge das Feuerwehrhaus auch über kein Damen-WC. Im Jahr 2009 habe man bereits bei der Gemeinde den Zu- und Umbau angekündigt. Zum damaligen Zeitpunkt sei jedoch ein neues Feuerwehrfahrzeug notwendig gewesen, weshalb der Zu- und Umbau verschoben worden sei. Nun bitte die Ortsfeuerwehr Gaschurn um eine Grundsatzbeschlussfassung, damit die Planungsphase gestartet werden könne. Sämtliche Arbeiten für den Zu- und Umbau sollen auf drei Jahre aufgeteilt werden. Im Jahr 2017 sollte das Ganze umgesetzt sein. Gebhard Felder berichtet weiter, dass die Ortsfeuerwehr Gaschurn bereits eine Grobplanung erstellt habe, welche er den Anwesenden präsentiert. Es wäre beabsichtigt, taleinwärts und illseitig einen Zubau umzusetzen. Das Feuerwehrhaus würde dann über eine zusätzliche Garage, ein Katastrophenlager, eine Funkzentrale und eine große Umkleide verfügen. Dies habe man bereits alles mit Uli Welte abgesprochen. Uli Welte habe der Ortsfeuerwehr Gaschurn noch vorgeschlagen, den Schlauchturm zu ändern. Man habe sich jedoch dazu entschieden, dass dieser wie bestehend erhalten bleibt, wodurch man sich einige Kosten ersparen könne. Im Zuge des Zu- und Umbaus wären die Fassade des bestehenden Gebäudes sowie das Dach ebenfalls zu erneuern. Das einzige Problem stelle der Abstand des Zubaus zum angrenzenden Grundstück von Marianne Bruggmüller, Unter Trantrauas 68, 6793 Gaschurn, dar. Der gesetzliche Mindestabstand werde nicht eingehalten, weshalb eine Abstandsnachsicht von Marianne Bruggmüller notwendig wäre. Damit man hier entsprechende Gespräche führen könne, seien aber zuerst die Vermessungspunkte neu vermessen und herstellen zu lassen. Die Baukosten seien derzeit noch nicht bekannt. Die Vorarlberger Landesregierung fördere den Zu- und Umbau jedenfalls mit 30 %. Die Ortsfeuerwehr Gaschurn würde die gesamte Planung übernehmen, wodurch die Gemeinde einige Kosten einsparen könne. Der Vorsitzende bedankt sich bei Gebhard Felder für seine Ausführungen. Ebenso spricht er der gesamten Ortsfeuerwehr ein großes Dankeschön für den ständigen Einsatz aus. Es wäre nun ein Grundsatzbeschluss für den Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses zu fassen, damit man das Projekt starten könne. Es wird daraufhin einstimmig beschlossen, dass die Planungsphase für den Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses gestartet und die Rahmenbedingungen, vor allem die notwendige Abstandsnachsicht von Marianne Bruggmüller, abgeklärt werden sollen. Anschließend soll das Projekt nochmals von der Gemeindevertretung behandelt werden. zu 9.: Ortsfeuerwehr Partenen – Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges Der Vorsitzende begrüßt den Kommandanten Siegfried Gschaider und die anwesenden Mitglieder der Ortsfeuerwehr Partenen. Der Vorsitzende berichtet, dass die Ortsfeuerwehr Partenen ein neues Mannschaftstransportfahrzeug benötige. Die Ortsfeuerwehr habe ein Fahrzeugkonzept sowie einen Finanzierungsvorschlag vorgelegt. Im Voranschlag sei die Anschaffung eines neuen Mannschaftstransportfahrzeuges berücksichtigt. Der Vorsitzende bittet Obmann Siegfried Gschaider um seine Ausführungen. Siegfried Gschaider begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Möglichkeit, das Fahrzeugkonzept der Ortsfeuerwehr Partenen und den Finanzierungsvorschlag präsentieren zu dürfen. Das derzeitige Mannschaftstransportfahrzeug der Ortsfeuerwehr Partenen entspreche nicht mehr dem Standard und sei mittlerweile zu reparieren. Die Reparaturkosten seien jedoch unverhältnismäßig hoch. Die Ortsfeuerwehr habe ein Atemschutzmodul zu betreiben. Dies sei jedoch mit dem derzeitigen Fahrzeug kaum möglich. Außerdem verfüge die Ortsfeuerwehr über einen Kerosinanhänger für Rettungshubschrauber. Der Transport dieses Anhängers sei mit dem derzeitigen Fahrzeug ebenso kaum möglich. Vize-Bgm. Thomas Riegler, selbst Mitglied des Fahrzeugausschusses der Ortsfeuerwehr Partenen, berichtet, dass ein Angebot für das Fahrzeug „Sprinter 319 CDI BUS 4x4“ von Mercedes-Benz einholt worden sei. Ein zweites Angebot habe man nicht eingeholt, da das Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 7/12 Fahrzeug über die Bundesbeschaffung bei Mercedes-Benz angekauft werden könne. VizeBgm. Thomas Riegler erläutert den Anwesenden den Finanzierungsvorschlag mit den notwendigen Sonderausstattungen. Die Fahrzeugkosten würden bei EUR 67.557, 74 liegen, die Aufbaukosten würden bei EUR 43.747, 80 liegen. Von diesen Kosten seien noch diverse Befreiungen, Zuschüsse etc. abzuziehen. Der Betrag für die Gemeinde Gaschurn betrage im Endeffekt EUR 60.715, 91. Bei diesen Kosten sei die Infrastrukturförderung, welche man noch zusätzlich erhalte, noch nicht berücksichtigt worden. Möglicherweise erhalte man vom Land Vorarlberg für den Tschambreutunnel außerdem einen Zuschuss. Dies werde man noch abklären. Man beabsichtige nun das Fahrzeug zu bestellen. Bis die Feuerwehr das Fahrzeug erhalte, soll abgeklärt werden, welche Aufbauten notwendig seien und welche Kosten hierfür anfallen würden. Zudem soll noch geklärt werden, welche weiteren Zuschüsse lukriert werden könnten. Aufgrund einer Nachfrage erläutert Vize-Bgm. Thomas Riegler, dass sich die Ortsfeuerwehr Partenen gegen die Anschaffung eines VW-Busses entschieden habe, da man mit diesen bereits Probleme gehabt habe und es aufgrund der notwendigen Zubauten zu einer Überladung des Busses käme. KR Dieter Lang empfiehlt, dass man mit der Vorarlberger Illwerke AG hinsichtlich einer höheren Unterstützung des Ankaufs in Kontakt tritt. Der Vorsitzende berichtet, dass nun ein Grundsatzbeschluss für die Anschaffung eines neuen Transportfahrzeuges gefasst werden soll, damit dieses bestellt werden könne. Zusätzliche Zuschüsse und Unterstützungen werden selbstverständlich abgeklärt. In der Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke AG (VIW) hinsichtlich des Obervermuntwerkes II habe man fixieren können, dass zusätzliche Sicherheitserfordernisse im Zuge der Errichtung des Obervermuntwerks II durch die VIW unterstützt werden. Es wird einstimmig beschlossen, dass das Fahrzeug „Sprinter 319 CDI BUS 4x4“ gemäß Angebot der Mercedes-Benz vom 06.11.2014 bestellt wird. Die notwendigen Auf- und Einbauten sowie deren Kosten werden seitens der Ortsfeuerwehr Partenen abgeklärt. Außerdem wird mit der Vorarlberger Illwerke AG hinsichtlich einer höheren Unterstützung Kontakt aufgenommen. Anschließend wird diese Angelegenheit nochmals von der Gemeindevertretung behandelt. Der Vorsitzende bedankt sich bei Siegfried Gschaider und Vize-Bgm. Thomas Riegler für ihre Ausführungen. Ebenso spricht er der gesamten Ortsfeuerwehr ein großes Dankeschön für ihren ehrenamtlichen Einsatz aus. zu 10.: Grundabtausch mit Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen, und Zufahrt Vendulaweg Der Vorsitzende berichtet, dass diese Angelegenheit bereits in der 42. Gemeindevertretungssitzung am 25.09.2014 behandelt worden sei. Zwischenzeitlich habe man nochmals mit Albert Schöpf hinsichtlich eines Grundtausches gesprochen und Schätzgutachten von Oskar Wittwer zu den Grundstücken der Gemeinde Gaschurn und den Grundstücken von Albert Schöpf eingeholt. Der Schätzwert der GST-NR 258/2 und .669, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn betrage EUR 38.820, 00. Der Schätzwert der GST-NR .81/1 und 325/3, GB Gaschurn, von Albert Schöpf betrage EUR 39.000, 00. Durch die Realisierung der Zufahrt Vendulaweg erfahre der Quadratmeterpreis der GST-NR .81/1 und 325/3, GB Gaschurn, von Albert Schöpf jedoch eine Wertsteigerung. Der Schätzwert dieser Grundstücke liege (bei Berücksichtigung der Zufahrt) bei EUR 46.800, 00. Gemäß Angebot der H. Biermeier Bau vom 13.11.2014 seien für den Abbruch und das Versetzen der Mauer der Turn- und Sportgemeinde Ailingen e. V. Gesamtkosten von rund EUR 21.500, 00 zu erwarten. Die Kosten für die Asphaltierung der Straße seien beim Angebot der H. Biermeier Bau nicht inkludiert. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss diese Angelegenheit am 24.02.2015 behandelt habe. Der Familie Schöpf sei die Zufahrt „Vendulaweg“ bereits vor Jahren vertraglich zugesichert worden, daher sei diese jedenfalls umzusetzen. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 8/12 Aufgrund der vorliegenden Unterlagen seien einige Kosten zu erwarten und rund EUR 10.000, 00 mit Albert Schöpf gegenzurechnen. Der Ausschuss habe dem Grundtausch mit Albert Schöpf und der Errichtung der Zufahrt Vendulaweg grundsätzlich zugestimmt, jedoch seien noch einige Dinge abzuklären. Es sei mit sämtlichen betroffenen Grundeigentümern und den Anrainer die Zufahrt abzuklären. Durch einen Grundtausch mit Albert Schöpf verfüge die Gemeinde Gaschurn über ein attraktiveres Grundstück. Der Nutzen des abzutauschenden Grundstückes der Gemeinde sei außerdem für Albert Schöpf höher als für die Gemeinde. Aufgrund dessen empfehle der Ausschuss den Grundtausch. Der Grundtausch soll jedoch nur durchgeführt werden, wenn die Zufahrt „Vendulaweg“ geklärt ist und umgesetzt werden kann. Der Vorsitzende erläutert, dass die GST-NR 258/2 und .669, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn als „Baufläche Mischgebiet 1“ gewidmet sind und sich in der roten Gefahrenzone befinden würden. Der Gefahrenzonenplan sei nach der Erstellung des Flächenwidmungsplanes ausgeweitet worden. Bauflächen, welche sich danach in einer roten Gefahrenzone befanden, seien bei der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahr 2011 bewusst nicht rückgewidmet worden. Eine Bauführung auf einer solchen Baufläche sei jedoch nur in Absprache mit den zuständigen Sachverständigen möglich, deshalb die Anmerkung „Baufläche Mischgebiet 1“. Oskar Wittwer habe dies bei der Schätzung alles berücksichtigt. GR Andrea Schönherr erkundigt sich, ob eine Bauführung auf den Grundstücken der Gemeinde Gaschurn möglich wäre, wenn ein entsprechender Schutzdamm errichtet werden würde. Der Vorsitzende antwortet, dass dies mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung abzuklären sei. Er denke aber nicht, dass dies möglich wäre, jedenfalls nicht zu Wohnzwecken. Die Sitzung wird von 21:14 bis 21:23 Uhr unterbrochen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Gefahrenzonenplan im Bereich der Grundstücke der Gemeinde Gaschurn sowie den Lageplan im Bereich der künftigen Zufahrt „Vendulaweg“ zur Kenntnis. Die Gemeinde Gaschurn würde mit dem Grundtausch über ein größeres Grundstück im Bereich der Zufahrt „Vendulaweg“ verfügen. Außerdem sei der Nutzen des abzutauschenden Grundstückes der Gemeinde für Albert Schöpf höher als für die Gemeinde, weil sich diese Flächen im Bereich ihres Wohnhauses und des Tirolerhofs befänden. Wenn man einem Grundtausch nun zustimme, könne man entsprechende Schritte setzen und die Zufahrt sei lediglich noch mit den restlichen Grundeigentümern zu klären. Der geplante Straßenverlauf wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende schlägt vor, dass dem Grundtausch mit Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen, zugestimmt wird. Dieser soll jedoch erst durchgeführt werden, wenn eine rechtlich gesicherte Zufahrt für die Grundstücke von Albert Schöpf vorliegt. Dann würden die Grundstücke der Gemeinde Gaschurn als auch von Albert Schöpf über eine Zufahrt verfügen und wären ungefähr gleich viel wert. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende bedankt sich abschließend bei Albert Schöpf, welcher der Sitzung als Zuhörer beiwohnt, für sein Verständnis. zu 11.: Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife der Musikschule Montafon Der Vorsitzende informiert, dass man in der 43. Gemeindevertretungssitzung am 12.11.2014 einstimmig zum Entschluss gekommen sei, dass dem Punkt 3 der Vereinbarung – Kommt eine Einigung gemäß Abs. 1 bis spätestens 10. September des laufenden Jahres nicht zustande, obliegt die Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife für das folgende Jahr der Marktgemeinde Schruns. – nicht zugestimmt werden kann und dieser anders zu Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 9/12 formulieren ist. Dieser Punkt der Vereinbarung sei nun durch folgende zwei Punkte ersetzt worden: 2. Kommt eine Einigung gemäß Abs. 1 bis spätestens 10. September des laufenden Jahres nicht zustande, erfolgt die Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife mit unbedingter Mehrheit der Bürgermeister der Gemeinden des Montafons. 4. Kommt eine Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife gemäß Abs. 1 oder 2 bis spätestens 20. September des laufenden Jahres nicht zustande, obliegt die Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife für das folgende Jahr der Marktgemeinde Schruns. Die Vereinbarung habe sich somit nicht wesentlich verändert. Dies liege unter anderem daran, dass das Budget der Musikschule nach wie vor über die Marktgemeinde Schruns laufe. Das Ziel sollte jedoch sein, dass die Musikschule Montafon auf Standesebene angesiedelt wird und das Budget somit über den Stand Montafon läuft. Die Ansiedlung auf Standesebene könne jedoch nicht unverzüglich umgesetzt werden, weshalb der Vorsitzende vorschlägt, der Vereinbarung vorerst zuzustimmen. Es wird daraufhin einstimmig beschlossen, dass der vorliegenden Vereinbarung befristet bis einschließlich 2017 zugestimmt wird. Somit soll die Finanzierung ab 2018 über das Standesbudget erfolgen. zu 12.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 44. Gemeindevertretungssitzung wird nach zwei Änderungen einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 44. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 13.: Wasserversorgung Kluserbrunnen Der Vorsitzende berichtet, dass in der 43. Gemeindevertretungssitzung am 12.11.2014 beschlossen worden sei, dass dem Projekt „Wasserversorgung Kluserbrunnen“ zugestimmt wird, hinsichtlich der Grundinanspruchnahme jedoch noch eine Vereinbarung getroffen werden soll. Der Hochbehälter Kluserbrunnen sowie die Wasserleitungen würden sich auf Grundstücken der Gemeinde Gaschurn sowie der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG befinden. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss der Gemeindevertretung empfehle, der Wasserinteressentschaft Kluserbrunnen die GST-NR 1616 und 1617, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn sowie das GST-NR 1701/2, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG für den Betrieb der Wasserversorgungsanlage Kluserbrunnen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es sollen jedoch nicht mehr als die Wasserbuchberechtigten an die Wasserversorgungsanlage Kluserbrunnen angeschlossen werden. Vize-Bgm. Thomas Riegler fügt hinzu, dass, sollte die Gemeinde Gaschurn oder die Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG die gegenständlichen Grundstücke benötigen, die Leitungen der Wasserversorgung Kluserbrunnen auf Kosten der Wasserinteressentschaft Kluserbrunnen zu verlegen sind. Es wird einstimmig beschlossen, dass der Wasserinteressentschaft Kluserbrunnen die GSTNR 1616 und 1617, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn sowie das GST-NR 1701/2, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG für den Betrieb der Wasserversorgungsanlage Kluserbrunnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Es dürfen jedoch nicht mehr als die Wasserbuchberechtigten an die Wasserversorgungsanlage Kluserbrunnen angeschlossen werden. Bauführungen der Gemeinde Gaschurn bzw. der Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 10/12 Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH sind durch die Wasserinteressentschaft Kluserbrunnen jederzeit zu ermöglichen und die Leitungen der Wasserinteressentschaft Kluserbrunnen, sollte dies notwendig sein, auf Kosten der Wasserinteressentschaft zu verlegen. zu 14.: Abwasserbeseitigungsanlage Trantrauas – Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten Der Vorsitzende berichtet, dass in der 41. Gemeindevertretungssitzung aufgrund des Vergabevorschlags der M+G Ingenieure ZT GmbH die Beauftragung der Jäger Bau GmbH mit der Ausführung der Baumeisterarbeiten beschlossen worden sei. Aufgrund des Fehlens einer rechtsgültigen Baubewilligung habe man den Auftrag jedoch noch nicht vergeben können. Im Dezember 2014 habe der Baubescheid Rechtsgültigkeit erlangt und der Auftrag könne nun vergeben werden. Die Jäger Bau GmbH habe mittlerweile jedoch einen anderen Auftrag angenommen. Peter Mahner, M+G Ingenieure ZT GmbH, kläre nun mit dem Zweitgereihten Tomaselli Gabriel Bau, ob dieser den Auftrag zu den damaligen Konditionen durchführen würde. Er werde auch mit dem Land Vorarlberg abklären, ob die Beauftragung des Zweitgereihten möglich sei oder ob die Arbeiten neu auszuschreiben sind, und werde das Angebot der Tomaselli Gabriel Bau nochmals prüfen. Da das Projekt schnellstmöglich umgesetzt werden soll schlägt der Vorsitzende vor, dass der Auftragsvergabe an die Tomaselli Gabriel Bau grundsätzlich zugestimmt wird und der Vorstand mit der konkreten Auftragsvergabe beauftragt wird. Kurt Burger erkundigt sich, weshalb eine Auftragsvergabe beschlossen werde, bevor überhaupt ein rechtskräftiger Baubescheid vorliege. Jetzt habe man den Zweitgereihten zu nehmen und müsse das Angebot nochmals prüfen lassen. Der Vorsitzende berichtet, dass die Auftragsvergabe zwar beschlossen, eine Beauftragung jedoch nicht erfolgt sei. Es sei allseits bekannt, dass ein Grundeigentümer alle Instanzen einschließlich des Landesverwaltungsgerichts ausgeschöpft und die Umsetzung des Projekts verzögert habe. Dem Vorsitzenden sei wichtig, dass das Angebot der Tomaselli Gabriel Bau nochmals geprüft werde. Der Vorstand solle dann den Auftrag vergeben. Ludwig Wachter erkundigt sich, ob die Baumeisterarbeiten vom Bauhofpersonal umgesetzt werden könnten. Dies müsste seiner Meinung nach eigentlich möglich sein. Die Gemeinde Gaschurn würde sich dann einige Kosten ersparen. Der Vorsitzende berichtet, dass dies schon einmal angedacht gewesen sei. Der Bauhof könne die Arbeiten jedoch nicht durchführen, da dieser zu wenig Personal zur Verfügung habe und neues Personal kaum gefunden werde, wie die ausgeschriebenen Stellen zeigen. Außerdem sei das Ausmaß des Projektes für eine Abwicklung über den Bauhof zu groß. Kurt Burger sei es wichtig, dass bei solchen Projekten künftig mehr darauf geachtet werde, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden. Bei älteren Projekten sei es vielmals zu enormen Kostenüberschreitungen gekommen. Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass die M+G Ingenieure ZT GmbH die Ausschreibungen und die Bauaufsicht durchführe. Diese habe die Einhaltung der Kosten zu überprüfen. Auch er möchte keine Kostenüberschreitungen. Der Vorsitzende schlägt vor, dass der Auftragsvergabe an die Tomaselli Gabriel Bau grundsätzlich zugestimmt wird und die konkrete Auftragsvergabe durch den Gemeindevorstand erfolgt. Die damalige Angebotssumme der Tomaselli Gabriel Bau von EUR 651.419, 42 darf sich jedoch lediglich um den Bauindex erhöhen. Außerdem hat es sich bei dem neuen Angebot der Tomaselli Gabriel Bau um ein verbindliches Angebot zu handeln, welches durch die M+G Ingenieure ZT GmbH vergaberechtlich als auch auf die Einheitspreise geprüft werden soll. Ansonsten soll die Auftragsvergabe durch die Gemeindevertretung erfolgen. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 11/12 zu 15.: Allfälliges  KR Dieter Lang erkundigt sich, ob Rechtsanwalt Dr. Alexander Wittwer der Jäger Bau GmbH bereits ein Schreiben hinsichtlich der Mehrkosten beim Bauhof und Altstoffsammelzentrum Hochmontafon zukommen hat lassen. Der Vorsitzende informiert, dass die Jäger Bau GmbH noch nicht kontaktiert worden sei. Der Bau- und Raumplanungsausschuss werde zuerst sämtliche Unterlagen prüfen.  Der Vorsitzende bedankt sich bei allen GemeindevertreterInnen und Ersatzmitgliedern für ihre Mitarbeit und ihre Bemühungen in der vergangenen Funktionsperiode. Ende: 22:20 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Annette Bergauer Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 12/12