20190523_GVE039

Dateigröße 124.11 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 21:05
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-05-23
Erscheinungsdatum 2019-05-23
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 07. Juni 2019 AZ: 004-1/39/2019 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 39. Gemeindevertretungssitzung am 23. Mai 2019 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Mag. Freddy Wittwer, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Markus Wittwer, Daniel Sandrell, Artur Pfeifer, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Thomas Riegler, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Rechnungsabschluss 2018 3) Berichte 4) Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn 5) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Umsetzung der Auskopplung durch die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH 6) Wasserleitungs- und Kanalkataster Gemeinde Gaschurn 7) Rechtssache Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn gegen Dr. Thorsten Heurich, Oranienstraße 47, 65812 Bad Soden am Taunus, Deutschland – Zufahrtsstraße – Entbindung des Bürgermeisters von der Amtsverschwiegenheit 8) Umsetzung Projekt Begegnungsort Gaschurn 2020 9) Nutzung der ehemals durch Lothar Dona, Silvrettastraße 78a, 6794 Partenen, gepachteten Flächen GST-NR 315/1 und 315/2, GB Gaschurn Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc 1/14 10) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 11) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • Montafon Tourismus GmbH – Änderung Gesellschaftsvertrag, Änderung Anteile, Änderung Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Aufnahme eines 14. Gesellschafters • Umwidmungsansuchen Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert dazu kurz, dass gemäß neuem Raumplanungsgesetz nun sämtliche Umwidmungen vor Verständigung der Anrainer von der Gemeindevertretung im Entwurf zu beschließen seien. Anschließend finde dann das Verständigungsverfahren statt, dann berate der im Bau- und Raumplanungsausschuss darüber und schlussendlich erfolge die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Dies betreffe auch zusätzlich die Umwidmung Albert Wachter, welche unter Tagesordnungspunkt 4. behandelt werde. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Rechnungsabschluss 2018 Der Vorsitzende begrüßt um 19:34 Uhr Gemeindekassier Mag. Edgar Palm zu diesem Tagesordnungspunkt und stellt fest, dass der Rechnungsabschluss den Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandataren fristgerecht zugestellt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass die Einnahmen aus der Baustelle des OVW II bereits zurückgegangen seien, was im Rechnungsabschluss abgebildet sei. Gemeindekassier Mag. Edgar Palm erläutert die Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses. Daraus ergebe sich eine Summe von insgesamt Euro 12, 5 Mio. Auf der Ausgabenseite belaufe sich die Summe der Vermögensgebarung auf ca. EUR 4 Mio. Zu dieser Summe habe vor allem die Umschuldung zur Sparkasse geführt. Dafür konnten jedoch die Fördermittel aus dem ELENA-Programm für die bisherigen Vorleistungen lukriert werden, zudem wurde auch eine Aufstockung erreicht. Da der Darlehensaufnahme von EUR 3, 0 Mio. Tilgungen von EUR 2, 8 Mio. gegenüberstehen, habe sich der Saldo lediglich um knapp EUR 0, 2 Mio. erhöht. Dafür wurden auch rund EUR 0, 4 Mio. in die Wasser- und Abwasseranlagen investiert. Mag. Edgar Palm erläutert, dass sich im Rahmen des Querschnitts die Haushaltslage am besten ablesen lasse. In der laufenden Gebarung seien bei den eigenen Steuern Einnahmen von rund EUR 2, 68 Mio. zu verzeichnen. Betrachte man allerdings die Vorjahre, so seien diese aufgrund des teilweisen Abschlusses der Baustelle OVW II bereits um einiges zurückgegangen. Auf der Ausgabenseite gestalte sich das Geschäftsjahr 2018 relativ stabil. Eine Sondersituation gebe es im Bereich der laufenden Transferzahlungen des Öffentlichen Rechts. Im Rahmen des neuen Finanzausgleiches wurden die Zahlungen der Gemeinden an Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 2/14 den Landeswohnbaufonds abgetauscht und die in der Vergangenheit gegebenen Darlehen nun abgeschrieben. Mag. Edgar Palm erläutert weitert, dass die EUR 454.000 ausgabenseitig in der Vermögensgebarung hauptsächlich den Wasser- und Kanalausbauprojekten zuzuschreiben seien. Die Einnahmen von ca. EUR 1, 0 Mio. ergeben sich in erster Linie aus der Kooperation mit der Gemeinde St. Gallenkirch für das Altstoffsammelzentrum. Dadurch konnte einerseits ein Beitrag aus St. Gallenkirch, andererseits Bedarfszuweisungen und Kooperationsförderungen lukriert werden. Neben den Förderungen für Wasser- und Kanalprojekte stelle dies einen angenehmen finanziellen Effekt dar. In der Finanzgebarung sei die bereits erläuterte Darlehensaufnahme bzw. Umschuldung von EUR 3, 0 Mio. auf der Einnahmenseite und die entsprechenden Tilgungsleistungen auf der Ausgabenseite noch zu erwähnen. Zusammengefasst könne daher festgestellt werden, dass in der laufenden Gebarung ein Überschuss von EUR 0, 8 Mio. verbucht wurde, mit dem Überschuss aus der Vermögensgebarung von EUR 0, 6 Mio. konnte die Gemeinde daher eine Aufstockung der Rücklagen in der Höhe von EUR 1, 35 Mio. vornehmen. Insgesamt zeige das finanzielle Ergebnis des Jahres 2018 eine angenehme Situation und die Gemeinde könne künftig auf größere Rücklagen zurückgreifen. Adolf Felder erkundigt sich über die Höhe der genannten Rücklagen und über die Berücksichtigung des im Herbst 2018 aufgenommenen Darlehens. Mag. Edgar Palm erläutert, dass der Guthabenstand zum 31.12.2018 ca. EUR 3, 1 Mio. betrage. Adolf Felder erläutert, dass er dem vorliegenden Rechnungsabschluss nicht zustimmen könne. Die Darlehensaufnahme im Herbst 2018 erscheine ihm nicht ganz durchsichtig. Der Vorsitzende erläutert, dass beim damaligen Beschluss klar transportiert wurde, dass eine Finanzierungssumme in Höhe von EUR 3, 0 Mio. bei der Sparkassa notwendig sei, um die ELENA-Fördergelder lukrieren zu können. Adolf Felder teilt mit, dass aus seiner Sicht diese Erläuterung nicht stattgefunden habe und er der Ansicht gewesen sei, dass EUR 500.000, 00 für den Ausbau der Wasserversorgung BA09 zusätzlich aufgenommen werden. Deshalb könne er auch nicht dem gesamten Rechnungsabschluss zustimmen. Eine Zustimmung in Teilbereichen sei jedoch aufgrund des Gemeindegesetzes nicht vorgesehen, weshalb er somit dem vorliegenden Rechnungsabschluss gesamthaft nicht zustimmen könne. GR Markus Netzer erkundigt sich über die verzeichneten Abweichungen aus der Betriebsprüfung des Finanzamts. Mag. Edgar Palm erläutert, dass es bei Gemeinden, ähnlich wie bei Betriebsprüfungen, vorkomme, dass das Finanzamt Nachforderungen stelle. Speziell im Bereich Straßenbau sowie Wasser- und Kanal könne dies zu Abweichungen führen. Geprüft wurden die Jahre 2015, 2016 und 2017, was dann eben im Jahr 2018 zu einer Nachzahlung geführt habe. GR Markus Netzer erkundigt sich ebenfalls über die Situation der Schulerhalterbeiträge. Hier sei eine Abrechnung aus Vorjahren vermerkt. Er bittet um Erläuterung, weshalb dies nicht im Verband zu einem bestimmten Stichtag abgerechnet werde. Mag. Edgar Palm erläutert dazu, dass laufende Akontozahlungen geleistet werden, die Endabrechnungen allerdings meist etwas auf sich warten lassen und teilweise in den nachfolgenden Jahren erst eintreffen. Christoph Wittwer bittet Mag. Edgar Palm um Erläuterung der Abweichung „Sonstige Kosten der Gemeindeorgane“, was Mag. Edgar Palm damit erläutert, dass im Zuge der Anschuldigungen gegen Bgm. Martin Netzer, MSc, Kommunikationsberatungen in Anspruch genommen wurden. Dies sei im Gemeindevorstand so beschlossen worden. Christoph Wittwer erläutert kurz, dass der Prüfungsausschuss getagt habe, aufgrund des Fristenlaufes allerdings noch kein Prüfbericht vorgelegt werden könne. Er bittet Mag. Palm Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 3/14 die Abweichungen bei den Personalkosten als einen Punkt, der dem Prüfungsausschuss aufgefallen sei, zu erörtern. Mag. Edgar Palm erläutert, dass dies einerseits auf die Auszahlung der Abfertigungen aufgrund von Pensionierungen zurückzuführen sei. Diese seien bei Erstellung des Voranschlages oftmals noch nicht bekannt und führen somit zu Abweichungen. Ebenfalls wäre noch zu erwähnen, dass es in beiden Kindergärten personelle Veränderungen und somit kurzzeitig einen größeren Personalaufwand gegeben habe. Er weist jedoch darauf hin, dass 60 % der Personalkosten des Kindergartens vom Land Vorarlberg getragen werden. Der Gemeinde verbleiben lediglich 40 % dieser Aufwände. Der Vorsitzende hebt die Umsetzung einiger Projekte im Jahr 2018, welche im Rechnungsabschluss angeführt sind, hervor: • • Kinderwerkstättli Gaschurn o Investition EUR 95.000 o Förderungen EUR 27.470 Kooperation Altstoffsammelzentrum Gaschurn / St. Gallenkirch o Investitionskostenbeitrag • Die Position Neubau der Skipiste und Beschneiungsanlage konnte leider noch nicht abgerufen werden. • • Qualitätsverbesserung Privatzimmer • • EUR 65.000 EUR 6.375 Nahversorgung Partenen o Unterstützung EUR 42.676 o Förderungen EUR 16.621 Wasserversorgungsanlage EUR 291.700 Abwasserbeseitigungsanlage EUR 150.900 Der Vorsitzende erläutert, dass bei der Kommunalsteuer ca. EUR 265.000, 00 weniger als im Jahr davor lukriert werden konnten, die Gästetaxe zeige ein Plus von EUR 15.841, 00. Auch die Tourismusbeiträge seien etwas rückläufig, dafür zeige die Zweitwohnsitzabgabe Mehreinnahmen. Christoph Wittwer erkundigt sich, wie sich bei den Abfallgebühren ein Plus von EUR 20.000, 00 ergeben könne. Mag. Edgar Palm erläutert dazu, dass es, um diese Frage präzise zu erklären, notwendig wäre, einen Zeitraum von 3-5 Jahren zu betrachten. Die Abfallgebühren schwanken beispielsweise je nach angelieferter Menge. Diese könnte sich immer wieder ändern. Weiter müsse beachtet werden, dass dieser Betrag nur eine Momentaufnahme ohne die entsprechenden Abschreibungen der Gerätschaften im Altstoffsammelzentrum etc. sei. Werden diese Faktoren berücksichtigt, befinde sich die Berechnung knapp an der kostendeckenden Schwelle, weshalb auch im letzten Jahr keine Erhöhung dieser Gebühren erfolgt sei. Der Vorsitzende bestärkt dies und bedankt sich in diesem Zusammenhang auch für die gute Zusammenarbeit mit der Fa. Raimund Stocker, mit welcher ein verlässlicher Partner gefunden wurde. GR Markus Netzer erkundigt sich, ob im Rahmen der Sitzung des Prüfungsausschusses alle Fragen mit dem Gemeindekassier geklärt werden konnten. Christoph Wittwer erläutert, dass der Bericht in einer der nächsten Gemeindevertretungssitzungen behandelt werde, grundsätzlich jedoch alle Fragen geklärt wurden. Der Vorsitzende stellt somit den Antrag, dem Rechnungsabschluss 2018 wie vorliegend zuzustimmen. Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 4/14 Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). Der Vorsitzende bedankt sich bei Mag. Edgar Palm und dem gesamten Team der Buchhaltung sowie dem Sekretariat für die gute Arbeit und die angenehme Zusammenarbeit über das ganze Jahr. Mag. Edgar Palm verlässt um 20:04 Uhr die Sitzung. zu 3.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen Der Verkauf der Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG sei so gut wie abgeschlossen. Heute tage noch die Grundverkehrslandeskommission zum geplanten Verkauf. Ansonsten seien sämtliche Formalitäten abgeschlossen. Gemeinsam mit Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen werden am 29. Mai 2019 die letzten Verträge unterschrieben und somit der Verkauf vollzogen. Er selbst wurde als Geschäftsführer bereits durch Herrn Felix Blattner von der Energie 360° AG abgelöst. Bei dieser Gelegenheit möchte er sich beim Heizwerk-Team: Walter Lechleitner, Konstantin Tschanhenz, Bruno Hilbrand und Siegfried Lerch, recht herzlich für die geleistete Arbeit bedanken. Am 15. Mai 2019 fand eine neuerliche Informationsveranstaltung im Vallülasaal statt, welche gut besucht war. Alle Details wurden nochmals vorgestellt. Seitens der Förderstelle seien bereits positive Beurteilungen für den Ausbau des Netzes sowie die Wärmeauskopplung ergangen. Diese werden nun der Kommission zur definitiven Förderzusage vorgelegt werden. • Beschwerde Alexander Lorenzin Mit Bescheid vom 14. Mai 2019 habe das Landes-Verwaltungsgericht Vorarlberg der Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung keine Folge gegeben und diesen mit der Maßgabe bestätigt, dass er zu lauten habe wie folgt: Gemäß § 40 Abs 2 BauG wird Alexander Lorenzin aufgetragen, bis 01.09.2019 die Satellitenschüssel zu entfernen, den Stiegenaufgang und das Schlafzimmer im Fanill zu entfernen sowie den Ausbau der Heulege zur Stube und die Errichtung eines Nebenraumes rückgängig zu machen. • Tourismus BuGa Heilbronn Die Trachtengruppe Partenen, die Gemeinde Gaschurn (Betriebsausflug), Montafon Tourismus, die Bergführer Montafon, Freddy und Olivia Immler als Hüttenwirte der Heilbronner Hütte sowie die Bürgermusik Gaschurn-Partenen waren bei den MontafonTagen auf der Bundesgartenschau Heilbronn vom 03. bis 05. Mai 2019 zu Gast. Auch die Frauenbewegung Gaschurn-Partenen stattete der BuGa einen Besuch ab, was seitens der Gemeinde finanziell unterstützt wurde. Auch bei kaltem, regnerischem Wetter, sei dieser Event rundum gelungen und sehenswert. Tourismustag Am 21. Mai 2019 fand der Tourismustag am Bartholomäberg mit ca. 350 Teilnehmern statt. Auch das neue Montafon-Lied von Falco Luneau wurde dort präsentiert. An dieser Stelle danke er dem gesamten Team von Montafon Tourismus sowie allen Besuchern. Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 5/14 Erneuerung Wanderkarte: Die Wanderkarte „Meine Aktivkarte Wandern“ wurde erneuert und um die Gebiete Kops, Bielerhöhe und Lünersee erweitert. • Raumbild 2030 Das Land Vorarlberg startete im Herbst 2017 in die Entwicklung „Raumbild Vorarlberg 2030“. Nun liege ein strategisches Leitbild für die räumliche Entwicklung vor. Am 02. April 2019 habe die Landesregierung dieses beschlossen. Im Laufe des Jahres 2019 soll ein Aktionsplan zur Umsetzung ausgearbeitet werden. Weitere Informationen seien unter www.vorarlberg.at/raumbild erhältlich. • Feuerwehrhaus Gaschurn Die Feuerwehr Gaschurn plane einen Anbau am Feuerwehrhaus. Dieser sei bereits seit einigen Jahren angedacht. In der vergangenen Woche habe eine Vermessung stattgefunden, um die Grundstücksgrenzen zu fixieren. Die Grenze rücke nach der Vermessung nun etwas näher an das Gebäude heran. Gerade um die Abstände sicher einhalten zu können, sei es notwendig gewesen, die exakten Grundstücksgrenzen festzulegen. • Mobilitätskonzept Vorarlberg Der Stand Montafon habe eine gemeinschaftliche Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Mobilitätskonzeptes Vorarlberg 2019 abgegeben. Die Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch haben zusätzlich dazu eine weitere Stellungnahme eingebracht. • (Kein) Bock auf Ehrenamt Die Jugendkoordination und Offene Jugendarbeit Montafon möchte gemeinsam mit aha Vorarlberg, unterstützt vom Büro für Zukunftsfragen, Informationen geben und Möglichkeiten anbieten, die dabei helfen sollen, Jugendliche und junge Erwachsene für freiwillige Aktivitäten in Vereinen zu gewinnen. Die Veranstaltung finde am Donnerstag, 27. Juni, 18:00 – 20:00 Uhr, beim Stand Montafon statt. Anmeldungen können bis 17. Juni an elke.martin@stand-montafon.at erfolgen. • Postpartnerschaft St. Gallenkirch In einer gemeinsamen Gemeindevorstandssitzung der beiden Gemeinden sei beschlossen worden, einen allfälligen Abgang dieser Poststelle im Schlüssel 40/60 zwischen den Gemeinden aufzuteilen. Die erste Abrechnung liege nun vor. Die Gemeinde Gaschurn habe gemäß dieser Abrechnung einen Beitrag von EUR 996, 00 zu leisten. Dies sei ein recht erfreuliches Ergebnis. • EU-Wahl Am Sonntag finde die EU-Wahl statt. Die Wahllokale in Gaschurn-Partenen seien von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Sämtliche Beisitzer seien verständigt. Sollte ein Erscheinen nicht möglich sein, bitte er um Verständigung des Gemeindeamtes. • Bildungsarmut: Ursachen, Folgen, Lösungen Am 05. Juni 2019, 19:30 Uhr finde in der Arbeiterkammer Feldkirch ein Vortrag zu diesem Thema statt. Unter anderem werden dort Fragen, wie „Was bedeutet es, die in der Gesellschaft als normal vorausgesetzten Bildungsanforderungen nicht zu erfüllen?“ oder „Welche Konsequenzen hat dies für das Selbstwertgefühl, die berufliche Zukunft, die gesellschaftliche Teilhabe und die Gesundheit?“ von der Referentin, Dr. Gudrun Quenzel, Professorin für Bildungssoziologie an der Pädagogischen Hochschule Vorarlbergs, behandelt. Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 6/14 • Bekämpfung Feuerbrand Am 01. Mai 2019 sei ein Erlass des Amtes der Vorarlberger Landesregierung in Kraft getreten, welcher die Kostenübernahme für die Pflanzenschutzmaßnahmen an mit Feuerbrand befallenen Pflanzen regle. Die Aufteilung ergebe sich mit 1/3 Eigentümer, 1/3 Gemeinde und 1/3 Land Vorarlberg. Das Land appelliere, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Der Kostenaufwand für die Kontrollmaßnahmen sei jedoch nicht von der Drittelregelung umfasst. Genauere Informationen werden dann der GaPa-Zitig Juni zu entnehmen sein. Sollten Fragen auftreten, stehe auch der Feuerbrandbeauftragte der Gemeinde Gaschurn, Walter Lechleitner, zur Verfügung. • Diplomarbeit 2019 - HTL Rankweil Jonas Wittwer aus Gaschurn habe gemeinsam mit Ludwig Draxler, Philipp Erhart seine Diplomarbeit an der HTL-Rankweil dem Thema „Wohnen in Partenen“ gewidmet. Er bedanke sich bei Jonas Wittwer und seinen Mitschülern für dieses Projekt und freue sich bereits darauf, der Gemeindevertretung das Modell dieser Arbeit vorstellen zu können. • Tauschvertrag Gemeinde Gaschurn / Albert Schöpf Mit Grundbuchsbeschluss vom 17. Mai 2019 wurde der Tauschvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und Albert Schöpf verbüchert. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen berichtet, dass sie von der Staatsanwaltschaft Feldkirch über die Einstellung der Verfahren gegen Bgm. Martin Netzer, MSc, betreffend die Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG, die Lebensmittelnahversorgung Partenen und auch die Grundteilung Domig informiert wurde. Auch die Verfahren gegen Mag. Edgar Palm seien eingestellt worden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert weiter, dass im weiteren Verfahren gegen Bgm. Martin Netzer, MSc, betreffend die Einhaltung der Bundesabgabenordnung (BAO) von der Verfolgung zurückgetreten wurde. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 20:26 Uhr bis 20:45 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. zu 4.: Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Herr Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn, die Errichtung einer Parkanlage auf den GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, sowie die Errichtung einer Zufahrtsstraße zum GST-NR 2346, GB Gaschurn, beabsichtige. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, Teilflächen der GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 3.933 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Straße“ in „Freifläche Sondergebiet Parkanlage“ umzuwidmen. Weiter beabsichtige die Gemeinde im Zuge der Errichtung der Zufahrtsstraße Teile des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 409 m² in „Straße“ umzuwidmen. Es verlaufe bereits eine Zufahrtsstraße in diesem Bereich, jedoch werde der Verlauf geändert. Eigentümer sowie Anrainer wurden bereits mit Schreiben vom 25. März 2019 über die geplante Umwidmung informiert. Der Vorsitzende erläutert, dass laut neuem Raumplanungsgesetz der Entwurf des Flächenwidmungsplanes von der Gemeindevertretung vor Anhörung der Anrainer sowie Einholung der allfälligen Stellungnahmen zu beschließen sei. Nach Beschlussfassung über den Entwurf werden die Eigentümer und Anrainer nochmals verständigt werden. Ihnen wird wiederum eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist werde die Umwidmung dann im Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt und im Anschluss daran erfolge die Beschlussfassung über die Umwidmung in der Gemeindevertretung. Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 7/14 GR Klaus Schröcker erläutert, dass sich der Bau- und Raumplanungsausschuss bereits mehrfach mit dieser Widmung beschäftigt habe. Bis dato habe eine Beschlussfassung vor Verständigung der Anrainer nur die UEP-Verfahren betroffen. Sollte diese nun jedoch für alle Umwidmungsverfahren notwendig sein, sei diese Vorgangsweise jedenfalls einzuhalten. Adolf Felder erläutert, dass aufgrund der Abwesenheit von GR Klaus Schröcker dieser Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung vertagt wurde. Daraufhin habe er sich zum besagten Grundstück begeben, um die Situation vor Ort zu betrachten. Er habe dann wahrgenommen, dass sowohl die Parkanlage als auch die Zufahrtsstraße bereits errichtet wurden. Aus seiner Sicht sei dies die falsche Vorgangsweise. GR Klaus Schröcker ist der Meinung, dass diese Tatsache im Bau- und Raumplanungsausschuss seinerseits bereits so kommuniziert wurde. Dies wird von Adolf Felder verneint. Adolf Feder führt weiter aus, dass er nach Kenntnis dieses Umstandes persönlich eine Aufsichtsbeschwerde bei der BH Bludenz eingebracht habe. Aus seiner Sicht solle die Gemeindevertretung nun etwas beschließen, das bereits geschehen sei. Dies sei nicht in Ordnung und er möchte die Rückantwort der BH Bludenz auf seine Beschwerde abwarten. Der Vorsitzende erläutert, dass sich die BH Bludenz bereits telefonisch gemeldet habe. Er habe dann die Situation erläutert, was Frau Mag. Clara Büsel von der BH Bludenz zur Kenntnis genommen habe. Er habe auch erklärt, dass diese Widmung die Grundlage dafür sei, eine Baubewilligung erteilen zu können. Selbstverständlich sei es noch möglich, entsprechende Strafanträge einzubringen, wenn jemand die Meinung vertrete, dass das in diesem Fall zu tun wäre. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass es beim heutigen Beschluss nicht um die Widmung selbst, sondern um den Entwurf dieser gehe. Nach dem heutigen Beschluss könne erst das Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Bei diesem werden wiederum Stellungnahmen eingehen, welche dann in der Gemeindevertretung zu behandeln seien. Bis zu diesem Zeitpunkt werde wahrscheinlich auch die Stellungnahme der BH Bludenz zur Aufsichtsbeschwerde von Adolf Felder vorliegen. GR Markus Netzer erläutert, dass auch aus seiner Sicht im Bau- und Raumplanungsausschuss nicht klar kommuniziert wurde, dass die Bauvorhaben bereits durchgeführt seien. GR Klaus Schröcker stellt klar, dass die erwähnte Zufahrtsstraße bereits gewidmet war, lediglich der Verlauf dieser sei aufgrund der Steigung geändert worden. Diese Änderung erfordere allerdings die Anpassung der Widmung. Der Vorsitzende ergänzt dazu, dass verschiedene Bauführungen bereits durchgeführt wurden, die noch keine Bewilligung aufweisen. Mag. Freddy Wittwer stellt die Frage, ob bei neuerlicher Anrainerverständigung die bisher eingebrachten Stellungnahmen als nichtig erachtet werden. Der Vorsitzende erläutert, dass der Ablauf formal einzuhalten sei. Natürlich können die betroffenen Nachbarn einfach auf die bereits zuvor eingebrachte Stellungnahme verweisen. Dann bleibe diese auch aufrecht und werde dann auch so berücksichtigt. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan Nr. 031_2_3_Wachter_2019, vom 18.04.2019 im Entwurf zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). Adolf Felder erkundigt sich, ob zu gegenständlichem Tagesordnungspunkt nicht eine Befangenheit diverser anwesender Mandatare vorliege, woraufhin der Vorsitzende erläutert, dass sich nur jeder selbst als befangen erklären könne. Ludwig Wachter und GR Klaus Schröcker erklären sich daraufhin für befangen und enthalten sich ihrer Stimme. Der Vorsitzende stellt sodann neuerlich den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan Nr. 031_2_3_Wachter_2019, vom 18.04.2019 im Entwurf zuzustimmen. Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 8/14 Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder, 2 Enthaltungen: Ludwig Wachter, GR Klaus Schröcker). zu 5.: Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Umsetzung der Auskopplung durch die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH Der Vorsitzende erläutert, dass die Verträge mit der Energie 360° AG nun abgeschlossen seien. Die Baustartbesprechung habe bereits stattgefunden. Wenn die GrundverkehrsLandeskommission das Rechtsgeschäft genehmige, können die Verträge am 29. Mai 2019 unterschrieben werden, was dann den endgültigen Abschluss des Verkaufes bedeute. Alle Kommanditisten – außer der Gemeinde Gaschurn, die darauf verzichtet habe – erhalten 100 % ihrer ehemaligen Einlage für den Verkauf ihrer KG-Anteile ausbezahlt. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH (EWH) nun für die Umsetzung der Auskopplung zuständig sei. Es wurde bereits beschlossen, dass das Projekt über die EWH abgewickelt werde. Nun sei angedacht, dass die Gemeinde die finanziellen Mittel zur Umsetzung dieser Wärmeauskopplung bereitstelle. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Kostenberechnung nach dem jetzigen Stand zur Kenntnis. Die Fa. Enerplan sei von der Energie 360° AG beauftragt, Planungsleistungen zu erbringen und habe auch bereits eine Kostenschätzung für die Ausbaustufe 1 (Gaschurn) gemacht. Die bereits eingebauten Kühlstationen (Wärmetauscher) seien ebenfalls noch in der Aufstellung enthalten. Der Vorsitzende erläutert, dass in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH bereits vordiskutiert wurde, die Förderabwicklung und Bauherrenvertretung an DI Thomas Kopf zu übertragen. Dies würde zusätzliche Kosten von ca. EUR 25.000 bedeuten. Wichtig sei seiner Meinung nach, jedenfalls die Obergrenze der EUR 1, 05 Mio. einzuhalten, über die immer wieder diskutiert werde. Der Vorsitzende erläutert, dass sich der finanzielle Rahmen, den die Gemeinde zur Verfügung stellen sollte, auf EUR 776.645, 02 für den Bauabschnitt 1 belaufe. Die exakten Kosten seien erst bei Vorlage der genauen Planungen und der Ausschreibungsergebnisse zu eruieren. Laut Enerplan seien die Schätzungen allerdings großzügig erfolgt. Die weiteren Aufträge könnten dann durch die Gesellschafterversammlung (Gemeindevorstand) vergeben werden. Adolf Felder erkundigt sich, ob seitens der Gemeinde Gespräche mit der Energie 360° AG dergestalt geführt wurden, ob diese auch die Kosten der Auskopplung übernehmen würden, was der Vorsitzende vereint und dazu ergänzt, dass dies nie eine Option dargestellt habe. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Bereitstellung einer Summe in Höhe von EUR 776.645, 02 für die Umsetzung der Auskopplung durch die Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH seitens der Gemeinde Gaschurn zuzustimmen. Der Vorsitzende erklärt sich als Geschäftsführer für befangen und enthält sich seiner Stimme. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: GF Bgm. Martin Netzer, MSc). zu 6.: Wasserleitungs- und Kanalkataster Gemeinde Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass DI Ralf Herda von der Fa. Wasserplan an der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses am 20. Mai 2019 teilgenommen und die Angelegenheit erörtert habe. Kostenschätzungen zur Erstellung der beiden Kataster liegen bereits vor. Die Erstellung eines Kanalkatasters sei gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll sei es jedoch, beide Kataster zu erstellen, um auch die Wartung sicherstellen zu können. Klar sei auch, dass dies eine Bedingung für den Fördergeber darstelle. Werde diese nicht eingehalten, werden auch keine anderweitigen Förderungen mehr gewährt. Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 9/14 GR Klaus Schröcker erläutert, dass DI Ralf Herda gemeinsam mit dem Techniker Enrico Mahl an der Bauausschusssitzung teilgenommen habe. Grundsätzlich sei angedacht, die Erstellung der Kataster in zwei Bauabschnitte zu teilen. Bei Erstellung dieser Katasterdaten wird auf die bereits vorhandenen Daten der Gemeinde zurückgegriffen. Diese werden ergänzt und kontrolliert. Auch der Naturbestand werde überprüft. Jede Gemeinde sei bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtet, einen fertigen Kanalkataster vorzuweisen. Für die Fertigstellung eines Bauabschnittes müssen ca. 3 Jahre kalkuliert werden. Der Gemeinde liegen dann sämtliche Datensätze, auch zur Weiterverarbeitung vor. Die Kostenvorschau für den Kanalkataster belaufe sich auf EUR 791.000, 00. Förderungen erhalte die Gemeinde vom Land in Höhe von 35 % (inkl. Hausanschlüsse) bzw. in Höhe von 20 % (ohne Hausanschlüsse). Der Bund fördere die Erstellung des Kanalkatasters zusätzlich zur Landesförderung mit EUR 2, 00 / lfm. Große Vorteile bestünden darin, dass genaue Erhaltungsmaßnehmen bzw. die effektiven Kosten frühzeitig durch die Erstellung von Wartungsplänen etc. festgestellt werden könnten. GR Klaus Schröcker erläutert weiter, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss der Meinung sei, dass genaue Aufstellungen und Definitionen vorliegen sollten, was die Erstellung dieses Kanalkatasters beinhalte. Es sollten mindestens drei konkrete Angebote vorliegen und diese in einer genauen Aufschlüsselung der zu erbringenden Leistungen. GR Klaus Schröcker erläutert weiter, dass die Erstellung des Wasserleitungskatasters einen Aufwand von ca. EUR 100.000, 00 bedeute. Auch hier fördere das Land 20 % der Kosten und der Bund zusätzlich dazu EUR 2, 00 / lfm. GR Klaus Schröcker ergänzt, dass die Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses laute, mindestens zwei weitere detaillierte Angebote (mit und ohne Hausanschlüsse) einzuholen. Auch die Fa. Wasserplan müsse die vorliegende Kostenschätzung entsprechend anpassen und detaillieren. Der Vorsitzende empfiehlt dringend, auch die Hausanschlüsse und Wasserleitungen in die Katastererstellung mitaufzunehmen. Hier komme es immer wieder zu negativen Überraschungen bzw. zusätzlichen nicht bekannten und genehmigten Einleitungen. Es wird daraufhin festgelegt, drei Angebote einzuholen und die Angelegenheit dann erneut in der Gemeindevertretung zu behandeln. zu 7.: Rechtssache Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn gegen Dr. Thorsten Heurich, Oranienstraße 47, 65812 Bad Soden am Taunus, Deutschland – Zufahrtsstraße – Entbindung des Bürgermeisters von der Amtsverschwiegenheit Der Vorsitzende erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt um 21:27 Uhr den Vorsitz an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Bgm. Martin Netzer, MSc, als Zeuge im Zivilprozess Yvonne und Siegfried Domig gegen Dr. Thorsten Heurich vom Bezirksgericht Bludenz geladen wurde. Thema der Einvernahme sei die Zufahrtsstraße zum Wohnhaus der Familie Domig. Um eine Zeugenaussage vornehmen zu können, sei Bgm. Martin Netzer, MSc, von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden, sofern das gewünscht werde. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt den Antrag, Bgm. Martin Netzer, MSc, in der vorstehend beschriebenen Rechtssache von der Amtsverschwiegenheit zu entheben, um seinerseits eine Zeugenaussage machen zu können. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Bgm. Martin Netzer, MSc). Bgm. Martin Netzer, MSc, übernimmt ab 21:28 Uhr wieder den Vorsitz. Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 10/14 zu 8.: Umsetzung Projekt Begegnungsort Gaschurn 2020 Der Vorsitzende erläutert, dass die 3:0 Landschaftsarchitektur OG und die Fa. consens Mobilitätsdesign ein Angebot zur Planung des neuen Dorfzentrums von Gaschurn vorgelegt haben. Angeboten wurden 3 verschiedene Module: - Modul 1 - Sofortmaßnahmen (Detailprüfung und Planung – Umsetzung im Herbst 2019): o Anbindung Schulstraße / Dorfplatz o Längsstellplätze im Bereich Hotel Rössle o Vorabklärung Begegnungszone o Abklärung des Untergrundes - Modul 2 - Parkraumkonzept / Schulparkplatz - Modul 3 - Ortszentrum: o Entwurfsplanung (Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung) o Ausführungsplanung Der Vorsitzende erläutert, dass sich die prognostizierten Herstellungskosten, unabhängig von der Planung, auf ca. EUR 2, 2 Mio. belaufen. Der Vorsitzende berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 20. Mai 2019 über das vorliegende Angebot beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss keine direkte Empfehlung abgeben könne. Der Bau- und Raumplanungsausschuss sei der Meinung, dass es wichtig wäre, einige Vorschläge umzusetzen, jedoch keinen Sinn mache, wenn nicht vorab Gespräche mit den Anrainern erfolgen. Ebenfalls seien Straßensanierungen in vielen Bereichen notwendig, welche primär zu behandeln seien. Der Vorsitzende erläutert, dass es ihm wichtig wäre, Erkenntnis aus Beteiligungsprozessen der Bevölkerung zumindest teilweise umzusetzen. Beispielswiese könnte vielleicht eine Begegnungszone im Dorfzentrum mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden. Auch das Sperren der Schulstraße im Bereich des Dorfcafés wäre möglich. Diese beiden Bereiche würden wahrscheinlich den größten Effekt hervorrufen. Kurt Klehenz meint, dass die Gemeinde ihre Prioritäten derzeit anders setzen sollte. Es seien einige Kanalprojekte kurz vor der Umsetzung sowie Straßensanierungen von Nöten. Der Vorsitzende ergänzt, dass es ihm wichtig sei, nach Bürgerbeteiligungsprozessen auch die entsprechenden Umsetzungen voranzutreiben. Nach einer kurzen Diskussion wird einstimmig beschlossen, ein neuerliches Angebot einzuholen, welches lediglich die Umsetzung der Begegnungszone im Bereich der Dorfstraße sowie das Schließen der Schulstraße beinhaltet. Nach Vorlage dieses Angebots, welches die Detailplanung und Abklärung der Ausweisung einer Begegnungszone im Bereich der Dorfstraße sowie das Schließen der Schulstraße im Bereich Dorfcafé beinhalten soll, wird neuerlich über diese Umsetzungen beraten. Ebenfalls sollen Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geführt werden. zu 9.: Nutzung der ehemals durch Lothar Dona, Silvrettastraße 78a, 6794 Partenen, gepachteten Flächen GST-NR 315/1 und 315/2, GB Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass der Pachtvertrag mit Lothar Dona, Silvrettastraße 78a, 6794 Partenen über die Flächen GST-NR 315/1 und 315/2, GB Gaschurn, bekanntlich aufgelöst wurde. Herrn Dona wurde mit E-Mail vom 18. Juni 2018 mitgeteilt, dass ein Rückbau der Flächen bis zur Entscheidung über den Optionskaufvertrag nicht erforderlich sei. Seitens der Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 11/14 Familie Dona wurde dann mitgeteilt, dass die Rekultivierungsarbeiten im Gange seien. Ebenfalls wurde nachgefragt, ob es Sinn machen würde, den bestehenden Parkplatz zu erhalten. Der Vorsitzende erläutert, dass der talauswärtige Bereich des Grundstückes derzeit als Baustelleneinrichtung genutzt werde. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erkundigt sich, welche Parkplätze bei allfälligem Rückbau der genannten vom Partenerhof genutzt werden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden einen Plan betreffend die Parkplatzsituation zur Kenntnis und erläutert diesen. Gerhard Saler erläutert, dass es aus seiner Sicht keinen Sinn mache, die Parkflächen rückzubauen, solange noch keine Entscheidung über ein allfälliges weiteres Projekt gefallen sei. GR Klaus Schröcker erläutert, dass diese Angelegenheit auch im Bau- und Raumplanungsausschuss besprochen wurde. Grundsätzlich sei auch dort die Meinung vorhanden, dass diese Parkplätze genutzt werden könnten, solange noch keine definitive Entscheidung über einen Optionskaufvertrag vorliege. Aufgrund der Anwesenheit von Philipp Dona unterbricht der Vorsitzende die Sitzung von 22:03 Uhr bis 22:05 Uhr, um seine Sichtweise zu erläutern. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Weiterbestand der Parkflächen unter den Voraussetzungen zuzustimmen, dass sowohl der Partenerhof als auch die Öffentlichkeit oder die Gemeinde diese nutzen können, ohne dass jemand ein Vorrecht auf diese Nutzung hat. Zusätzlich wird die Gemeinde bei etwaigen Schäden schad- und klaglos gehalten. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 10.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 38. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 38. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 11.: Montafon Tourismus GmbH – Änderung Gesellschaftsvertrag, Änderung Anteile, Änderung Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Aufnahme eines 14. Gesellschafters Der Vorsitzende berichtet, dass Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen die Gemeinde Gaschurn in der Gesellschafterversammlung der Montafon Tourismus GmbH vertrete. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass in der Generalversammlung am 16. Mai 2019 einhellig folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages beschlossen wurden, welche ebenfalls einer Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen: • Aufnahme der Wirtschaftsgemeinschaft Montafon als 14. Gesellschafter (Vertretung der Premium-Gastgeber) • Anpassung der Gesellschafteranteile bei jedem einzelnen Gesellschafter aufgrund der Aufnahme eines 14. Gesellschafters – Neuaufteilung erfolgt ohne Zahlungsfluss • Umänderung der Formulierung der notwendigen Aufsichtsratszustimmung bei der Bestellung und Enthebung von „leitenden Mitarbeitern“ zu „Geschäftsführung“ • Anhebung der Anzahl der künftigen Aufsichtsräte von 5 auf 7; 2 Beherberger (1 gewerblicher und 1 privater) werden neu aufgenommen • bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsratsvorsitzende die entscheidende Stimme; der Aufsichtsratsvorsitzende ist aus dem Kreis der von den Gemeinden in den Aufsichtsrat nominierten Personen zu wählen – die Gemeinden sind die Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 12/14 Hauptgesellschafter und sollen deshalb dieses Recht haben; es ist nicht zwingend erforderlich das dies einer der Bürgermeister ist • die in der Gesellschaft vertretenen Bergbahnbetriebe können gemeinsam einen Vertreter nominieren; früher war die Vorarlberger Illwerke AG dezidiert angeführt, da sie einen höheren Beitrag geleistet hat; jetzt zahlt die Vorarlberger Illwerke AG jedoch lediglich den Gesellschaftsbeitrag und nichts darüber hinaus, deshalb wählen die Bahnbetriebe einen Vertreter aus ihren Reihen • die Vertretung durch die Gemeinden ändert sich nicht; sind die jeweiligen Gemeinden jedoch bereits durch einen Beherberger vertreten, sind sie zu keiner weiteren Bestellung berechtigt, was jedoch nicht die Vertretung der beiden nächtigungsstärksten Gemeinden betreffe. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Tabelle über die zugeteilten Gesellschaftsanteile zur Kenntnis. Mag. Freddy Wittwer erkundigt sich über den massiven Unterschied betreffend die Gemeinde Schruns, was der Vorsitzende mit den Nächtigungszahlung und dem Tourismusbeitrag erklärt. Alle drei Jahre erfolge eine Anpassung. Der Vorsitzende stellt sodann folgende Anträge: 1. Die Gemeindevertretung stimmt sämtlichen zuvor erwähnten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu. 2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn entsendet Frau Vizebgm. Mag. FH Ruth Tschofen als Vertreterin sowie bei Verhinderung als deren Stellvertreter Herrn Markus Felbermayer in die Generalversammlung der Montafon Tourismus GmbH (FN 323308d). 3. Die unentgeltliche Übernahme von 0, 72 % an den Geschäftsanteilen der Montafon Tourismus GmbH (FN 323308d) durch die Gemeinde Gaschurn wird genehmigt. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erklärt sich für den Punkt 2. des Beschlussvorschlages für befangen und enthält sich in diesem Punkt ihrer Stimme. Den zuvor gestellten Anträgen wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung in Punkt 2.: Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen). Der Vorsitzende bedankt sich bei Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen für ihr Engagement und erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn Vorreiter dafür sei, nicht den Bürgermeister in die Generalversammlung zu nominieren, sondern jemanden der direkt aus dem Tourismusbereich komme und sich selbst auch damit identifiziere. zu 12.: Umwidmungsansuchen Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Frau Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn, die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1480, GB Gaschurn, aufgrund eines künftig geplanten Bauvorhabens ihres Sohnes, beabsichtige. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, eine Teilfläche des GST-NR 1480, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 600, 7 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Um die Zufahrtssituation darzustellen, beabsichtige die Gemeinde Gaschurn eine weitere Teilfläche des GST-NR 1480, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 237 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Straßen“ umzuwidmen. Weiter sollen zur Anpassung des Flächenwidmungsplanes an die tatsächliche Nutzung Teilflächen der GSTNR 1480 und .347, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 385, 2 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Mischgebiet-L“ umgewidmet werden. Ebenfalls sei angedacht die Widmung „Baufläche Wohngebiet“ im Bereich des GST-NR 1482, GB Gaschurn, an die tatsächliche Grundstücksgrenze anzupassen. Dies Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 13/14 erfordere die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 35, 6 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorliegenden Plan zur Kenntnis und erläutert die angedachte Umwidmung. Der Bereich, auf welchem sich das Stallgebäude befinde, soll als „Baufläche Mischgebiet-L“ gewidmet werden, um die Nutzung klar festzulegen und auch die Emissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes geduldet werden müssen. Der Vorsitzende erläutert, dass laut neuem Raumplanungsgesetz der Entwurf des Flächenwidmungsplanes von der Gemeindevertretung vor Anhörung der Anrainer sowie Einholung der allfälligen Stellungnahmen zu beschließen sei. Nach Beschlussfassung über den Entwurf werden die bereits verständigten Eigentümer und Anrainer nochmals angeschrieben. Ihnen wird wiederum eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist werde die Umwidmung dann im Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt und im Anschluss daran, werde die Umwidmung dann abschließend in der Gemeindevertretung behandelt. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan Nr. 2_2019 vom 15. Mai 2019 im Entwurf zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 13.: Allfälliges • Die nächste Sitzung finde am 19. Juni 2019 statt. Es sei geplant, um 20:00 Uhr in der Mittelschule Innermontafon eine gemeinsame Gemeindevertretungssitzung mit St. Gallenkirch durchzuführen. Sollte es notwendig sein, werde davor eine extra Gemeindevertretungssitzung für Gaschurn abgehalten. • Mag. Freddy Wittwer erwähnt den schlechten Zustand der Stühle im Sitzungssaal und wünscht sich eine Neuanschaffung. Ebenfalls bittet er um Prüfung der Anschaffung eines neuen Beamers. Dieser sei sehr laut und auch qualitativ nicht mehr zeitgemäß. Der Vorsitzende erläutert, dass neue Stühle für den Sitzungssaal durch den Gemeindevorstand bereits beschlossen und auch schon bestellt wurden. Er werde auch die Neuanschaffung eines Beamers prüfen. • Artur Pfeifer merkt an, dass es aus seiner Sicht wichtig wäre, die Ausweisung der Begegnungszone im Dorfkern voranzutreiben. • Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bittet darum, beim Klettergarten Rifa eine zweite Sitzgarnitur aufzustellen. Der Vorsitzende sagt dies zu und bedankt sich in diesem Zusammenhang bei beiden Bergrettungen, der Feuerwehr Gaschurn, der Fa. Tschofen Transporte sowie dem Bauhof-Team für die Räumung des Klettergartens. Der Vorsitzende bedankt sich für den guten Sitzungsverlauf und wünscht allen einen schönen Abend. Ende: 22:33 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_39_GV_Sitzung_geandert.doc Seite 14/14