20181220_GVE035

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Letzte Änderung 27.05.2021, 21:06
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2018-12-20
Erscheinungsdatum 2018-12-20
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 03. Jänner 2019 AZ: 004-1/35/2018 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 35. Gemeindevertretungssitzung am 20. Dezember 2018 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Markus Durig, Artur Pfeifer, Walter Grass, Thomas Stark, Mag. Ines Waltl; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Vermessung Straße „Unter Trantrauas“ – Bereich Feuerwehrhaus 4) Zielvereinbarung zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg über die Förderung von Regios - Regionales Räumliches Entwicklungskonzept 5) Gästetaxeverordnung 6) Tourismusbeiträgeverordnung 7) Kanalordnung 8) Wasserleitungsordnung 9) Friedhofsgebührenverordnung 10) Hundeabgabe-Verordnung 11) Zweitwohnsitzabgabeverordnung Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc 1/10 12) Abfallgebührenverordnung 13) Voranschlag 2019 14) Bau- und Investitionsplan Kanalisation 15) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 16) Allfälliges 17) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Nachtragsvoranschlag Der beschlossene Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Gaschurn wurde vom Amt der Vorarlberger Landesregierung genehmigt. Das Kreditgeschäft sei bereits abgeschlossen und auch der erste Teilbetrag der ELENA-Förderung in Höhe von ca. EUR 258.000, 00 bereits eingelangt. • Lawinenkommission Mit 05.11.2018 haben Günter Hechenberger und Josef Schönherr ihre Tätigkeit bei der Lawinenkommission der Gemeinde Gaschurn zurückgelegt. Für ihre jahrelange Arbeit bedanke er sich recht herzlich. In all den Jahren sei nie jemand zu Schaden gekommen, was nicht selbstverständlich sei. Es sei nun gelungen, innerhalb kürzester Zeit eine neue Lawinenkommission zu konstituieren. Die konstituierende Sitzung fand am 08.12.2018 statt. Die neue Lawinenkommission stelle sich wie folgt zusammen: - Werner Ganahl, Vorsitzender - Rainer Märk, Stellvertretender Vorsitzender - Christopher Dich, Schriftführer - Günther Tschofen, weiteres Mitglied Auch den neuen Mitgliedern gelte ein großer Dank für die schnelle Zusage, die kurzfristige Absolvierung der Kurse sowie die umgehende Konstituierung. Die Skisafari werde weiterhin bei geringeren Gefahrenstufen als 3 (erheblich) begutachtet. Nicht beurteilt werde der Zugang in Richtung Wiesbadnerhütte. Dieses Gebiet werde – wie bisher – als freies Schigelände deklariert. Somit sei jeder selbst verantwortlich. Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 2/10 • Eröffnung neue „Alte Talstation“ Am 09.12.2018 wurde die Alte Talstation offiziell eröffnet. Ein großer Dank gelte der Silvretta Montafon für die getätigten Investitionen in Gaschurn. Der Eröffnungstermin wurde von vielen Besuchern wahrgenommen. Pfarrer Joe Egle habe die Segnung vorgenommen. Dieses Objekt stelle ein neues Qualitätsniveau im Talbereich dar. • Biomasse Heizwerk Gaschurn Am 10.12.2018 fand die Vertragsunterfertigung statt. Es seien der Abtretungsvertrag der einzelnen Kommanditistenanteile, der Vertrag über die Abtretung der KG-Anteile der Gemeinde sowie der Vertrag über den Verkauf der GmbH in die Zielgesellschaft, allesamt vorbehaltlich einem positiven Realisierungsentscheid durch Energie 360°, unterfertigt worden. Diese Verträge seien zuvor in einer Vorstandssitzung am 08.12.2018, wie dies die Gemeindevertretung im Vorhinein beschlossen habe, abschließend behandelt worden. Ein großer Dank gelte dem Gemeindevorstand für die kurzfristige Teilnahme an der Sitzung, welche in den Morgenstunden eines Feiertags stattgefunden habe. Zusätzlich sei vereinbart worden, dass die Energie 360° der Gemeinde bei negativem Realisierungsentscheid Anwaltskosten in der Höhe von bis zu EUR 8.000, 00 ersetze. Allen Kommanditisten danke er dafür, dass sie damals eine Einlage getätigt und dadurch das Projekt Biomasse Heizwerk Gaschurn mitermöglicht haben, dass sie über die ganze Zeit auf allfällige Auszahlungen sowie Verzinsungen verzichtet haben und schlussendlich dafür, dass der Abtretungsvertrag, mit welchem diese 100 Prozent ihrer Einlage zurückerhalten, nun unterfertigt werden konnte. • Novelle Raumplanungsgesetz Die Gemeindevertretung sei künftig verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2022 als Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung anstelle eines räumlichen Entwicklungskonzepts durch Verordnung einen räumlichen Entwicklungsplan mit bestimmten Inhalten zu erlassen. Das bisher auf freiwilliger Basis zu erstellende räumliche Entwicklungskonzept werde also nunmehr verpflichtend und „räumlicher Entwicklungsplan“ heißen. Gemeinden, die bereits über ein räumliches Entwicklungskonzept verfügen, sollten dieses so schnell als möglich als Verordnung gemäß § 32 des Gemeindegesetzes kundmachen. Wenn sie dies vor dem Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle tun (d.h. vor dem 01.03.2019), geltend die als Verordnung kundgemachten räumlichen Entwicklungskonzepte als räumliche Entwicklungspläne im Sinne der Novelle. Ein bestehendes räumliches Entwicklungskonzept müsse vor seiner Kundmachung als Verordnung weder einem erneuten Auflageverfahren unterzogen noch von der Gemeindevertretung neuerlich beschlossen werden. Auch eine aufsichtsbehördliche Genehmigung sei nicht erforderlich. Die Kundmachung des räumlichen Entwicklungskonzeptes hat durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin nach § 32 Gemeindegesetz zu erfolgen. Die räumlichen Entwicklungspläne müssen – falls erforderlich – bis spätestens 31.12.2022 unter Beachtung der neuen inhaltlichen Vorgaben sowie der neuen Verfahrensvorschriften geändert bzw. angepasst werden. Da im Jahr 2019 sowieso eine Evaluierung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Gaschurn vorgesehen sei, können die fehlenden Punkte direkt berücksichtigt und eingearbeitet werden. • Plattform babysits.at Die Plattform babysits.at biete eine Online-Babysitter-Vermittlung. Der Link (www.babysits.at) sei auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. • Heilbronn Als Vorveranstaltung für den Besuch der Bundesgartenschau im Mai 2019 sei Montafon Tourismus bereits heuer beim Weihnachtsmarkt in Heilbronn vertreten und sei dort auf großen Zuspruch gestoßen. Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 3/10 • Wanderkarte NEU Ab 2019 werde die Wanderkarte in einem neuen Format (80x120cm) produziert, damit auch die Bereiche Kops und Bielerhöhe besser dargestellt werden können. • Dorfladen Partenen Seit 18.12.2018 sei der Dorfladen in Partenen geöffnet. Symbolisch wurde ein Scheck über EUR 40.000, 00 für die Adaptierung der Räumlichkeiten als Förderung seitens der Gemeinde übergeben. Die feierliche Eröffnung finde im Jänner 2019 statt, welche frühzeitig angekündigt werde. Ein großer Dank gelte Peter Knöferl mit seinem gesamten Team sowie auch den Gemeindemandataren, die den Beschluss für die Unterstützung dieses Projekts gefasst haben. • Außerbacher Schafallmein Der Regulierungsbescheid sei ergangen. Dieser sei derzeit öffentlich kundgemacht. Noch laufe die Rechtsmittelfrist. Sollte der Bescheid in Rechtskraft erwachsen, könne die Umsetzung des Steinschlagschutzprojektes im Bereich Oberes Vand vorangetrieben werden, da die Schafallmein dann mit einem Mehrheitsbeschluss zustimmen könne. • Beleuchtung Dorfstraße und Fußweg im Bereich Chalethotel Die Beleuchtung im Bereich der Dorfstraße sowie im Bereich des Fußweges vom Chalethotel in Richtung Schule sei installiert. Am Ende der Berichte bedankt sich der Vorsitzende bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit das ganze Jahr über. Ebenfalls bedanke er sich bei Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Gemeindevertretern. Nur durch eine gute Zusammenarbeit sei es möglich, sich entsprechend für die Gemeinde zu engagieren. In der jetzigen Zusammensetzung sei es ein angenehmes Arbeiten, die Sitzungen verlaufen konstruktiv und die Zusammenarbeit sei äußerst positiv, wofür er sich zusätzlich bedanken möchte. zu 3.: Vermessung Straße „Unter Trantrauas“ – Bereich Feuerwehrhaus Der Vorsitzende erläutert, dass die Straße „Unter Trantrauas“ im Bereich des Feuerwehrhauses neu vermessen wurde und an den Bestand angepasst werden soll. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden das Orthofoto dieses Bereiches zur Kenntnis. Der Gehsteig sowie Teile der Straße befinden sich derzeit außerhalb des öffentlichen Gutes. Durch entsprechende Zu- und Abschreibungen soll der Verlauf nun richtiggestellt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde, wie bei bisherigen Straßenvermessungen, die Kosten der Vermessung in Höhe von ca. EUR 1.500, 00 netto sowie die Eintragungsgebühren übernehme. Weiter sei vereinbart, dass bei allfälligen zukünftigen Bauverfahren die jetzt bestehenden Grenzen zur Berechnung der Abstandsflächen herangezogen werden. Adolf Felder gibt zu bedenken, dass solche Vereinbarungen in Vergessenheit geraten und der Gemeinde dadurch Probleme entstehen könnten. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Vereinbarung einerseits protokolliert werde und andererseits eine schriftliche Mitteilung an die Grundstückseigentümer ergehe. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Vermessungsplan der GMT ZT GmbH, Altreuteweg 20a, 6900 Bregenz, GZ 92/2018 vom 09.11.2018, und den damit zusammenhängenden Zuund Abschreibungen, der Widmung der Straße „Unter Trantrauas“ (GST-NR 3375, GB Gaschurn, neuer Verlauf) als Öffentliches Gut sowie der Übernahme der Kosten und der Berechnung der Abstandsflächen für allfällige künftige Bauvorhaben anhand der jetzt bestehenden Grenzen zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 4/10 zu 4.: Zielvereinbarung zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg über die Förderung von Regios - Regionales Räumliches Entwicklungskonzept Der Vorsitzende erläutert, dass das Land Vorarlberg die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit landesweit stärken möchte, indem es die Regios strukturell und dauerhaft fördere. Grundlage und Voraussetzung für diese neue Regio-Basisförderung sei der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Land Vorarlberg und dem Stand Montafon. Die RegioBasisförderung belaufe sich für den Stand Montafon auf EUR 80.000, 00/Jahr und werde auf Basis der vorliegenden Zielvereinbarung über drei Jahre lang gewährt. Dann müsse eine neue Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass in der Zielvereinbarung zwischen Land und Stand gemeinsam inhaltliche Ziele und Meilensteine für die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit im Montafon definiert werden. Die Zielvereinbarung werde für jeweils drei Jahre abgeschlossen und könne bzw. soll danach weiterentwickelt und erneut abgeschlossen werden. Die erste Phase laufe von 2018 bis 2020. Kernstück der Zielvereinbarung sei die Verpflichtung zur Entwicklung eines regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK) für das Montafon. Die Phase 1 laufe bis 2020 und beinhalte folgende Punkte: - Analyse des Istzustandes, fällt auch die Evaluierung unseres REK darunter - Erstellung eines Zielbildes (Definition räuml. Entwicklungsvorstellungen in einem Gesamtblick auf die Talschaft unter Berücksichtigung der regionaltypischen Eigenheiten des Montafons – unter Beteiligung der Öffentlichkeit) - Beschluss des Zielbildes durch den Stand Montafon und alle Gemeindevertretungen Die Phase 2 laufe ab 2021 und beinhalte dann die weiteren Punkte: - Alle weiteren Arbeitsschritte zur Fertigstellung des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (zB Strategien, Lösungsansätze, Maßnahmen, funktionale Räume, Verortung in Karten) sind Gegenstand einer neuen Zielvereinbarung für eine weitere Förderperiode im Anschluss an diese Zielvereinbarung. Bei der zeitlichen Abgrenzung der beiden Phasen wurde auf die Kommunalwahlen im Frühjahr 2020 Rücksicht genommen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass, um diesen Prozess zu starten, die vorliegende Zielvereinbarung von den Gemeindevertretungen zu beschließen sei. Nach der gemeinsamen Erarbeitung des Zielbildes (Phase 1) sei dieses ebenfalls von allen Gemeindevertretungen voraussichtlich im Jahr 2020 zu verabschieden. Die Kosten für die externe Begleitung des Entwicklungsprozesses zur Erarbeitung des regREK seien mit EUR 82.000, 00 für Phase 1 veranschlagt. Diese Kosten teilen sich auf die Jahre 2019 und 2020 auf. Diese Kosten werden vom Land Vorarlberg völlig unabhängig von der Regio-Basisförderung mit 70 % gefördert, d.h. dass dafür EUR 12.300, 00/Jahr vom Stand Montafon veranschlagt und durch die Standesgemeinden zu finanzieren seien. Für die darauffolgende Förderperiode (2021-2023) soll erneut eine Zielvereinbarung abgeschlossen werden, in welcher alle weiteren Meilensteine bis zur Fertigstellung und Beschlussfassung des regREK festgelegt werden. Neben dem Bürgermeister seien 3 Mitglieder der Gemeindevertretung für die regionale Arbeitsgruppe regREK zu nominieren. Der Vorsitzende macht den Vorschlag, Mitglieder des Tourismusausschusses sowie des Bau- und Raumplanungsausschusses zu nominieren. Der Vorsitzende stellt dann folgende Anträge: Die Gemeinde Gaschurn beschließt die Zielvereinbarung vom 12.10.2018 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 2018 bis 31.12.2020 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios. Damit beschließt Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 5/10 die Gemeinde Gaschurn auch die Teilnahme am regionalen Prozess zur Erarbeitung eines regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK) für das Montafon. Für diesen Erarbeitungsprozess nominiert die Gemeinde neben dem Bürgermeister folgende drei Mitglieder aus der Gemeindevertretung als Vertreter der Gemeinde Gaschurn in die regionale Arbeitsgruppe regREK, welche beim Stand Montafon eingerichtet wird: 1. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen 2. GR Klaus Schröcker 3. GR Markus Netzer Diesen Anträgen wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Gästetaxeverordnung Die Gästetaxeverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 6.: Tourismusbeiträgeverordnung Die Tourismusbeiträgeverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 7.: Kanalordnung Die Kanalordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 8.: Wasserleitungsordnung Die Wasserleitungsordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 9.: Friedhofsgebührenverordnung Die Friedhofsgebührenverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 10.: Hundeabgabe-Verordnung Die Hundeabgabe-Verordnung wird wie vorliegend mehrheitlich genehmigt (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 11.: Zweitwohnsitzabgabeverordnung Der Vorsitzende erläutert, dass das Amt der Vorarlberger Landesregierung Höchstbeträge vorgebe, an welcher sich die Gemeinde Gaschurn in der Vergangenheit orientiert habe. Auch im heurigen Jahr sei dies so vorgesehen. Markus Durig erkundigt sich darüber, ob die Maisäßgebäude explizit in die Verordnung aufzunehmen seien. Der Vorsitzende erläutert, dass die Zweitwohnsitzabgabe der Maisäßgebäude zukünftig durch das vom Landtag zu beschließende Zweitwohnsitzabgabegesetz gedeckt sei. Noch vor Weihnachten ergehen diesbezüglich Schreiben an sämtliche Maisäßbesitzer, die ihr Maisäßgebäude derzeit nicht als Zweitwohnsitz deklariert hätten. In diesen Schreiben werde die derzeitige Situation erklärt. Die Maisäßbesitzer werden hiermit aufgefordert, die Nutzung der letzten 5 Jahre offenzulegen. Sollte eine Verwendung als Zweitwohnsitz aufscheinen, wäre dafür eine Zweitwohnsitzabgabe fällig. Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 6/10 Ab 2019 werde das Gesetz dann entsprechend geändert und die Maisäßbesitzer unter gewissen Voraussetzungen (keine Nutzung bzw. Vermietung an Dritte etc.) von der Zweitwohnsitzabgabe befreit. Klarstellen möchte er auch, dass er es als unfair ansehe, dass das Amt der Vorarlberger Landesregierung nur die Montafoner Gemeinden angewiesen habe, diese Angelegenheit zu bearbeiten und nicht vorarlbergweit alle Gemeinden. Das an die Maisäßbesitzer ergehende Schreiben werde den Mandataren zur Kenntnis übermittelt werden. Die Zweitwohnsitzabgabeverordnung wird daraufhin wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 12.: Abfallgebührenverordnung Der Vorsitzende erläutert, dass die Abfallgebührenverordnung im letzten Jahr nicht verändert wurde. Die Abfallgebühren seien auch nicht um den Index erhöht worden. In der jetzigen Abfallgebührenverordnung sei lediglich eine Indexierung vorgesehen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass angedacht werde, folgenden Passus, welcher ebenfalls Maisäßobjekte betreffe, neu aufzunehmen: In § 7 Abs 4 wird am Ende eingefügt: „Die Mindestabnahmepflicht für Restabfallsäcke entfällt ebenso für jene Objekte die nach § 2 der Verordnung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe der Gemeinde Gaschurn von der Zweitwohnsitzabgabe befreit sind.“ Markus Durig erläutert, dass er dies für nicht sinnvoll erachte. Ein und dieselbe Person könne nicht doppelten Müll verursachen, weshalb Maisäßgebäuden keine Müllsäcke bzw. auch keine Grundgebühr vorzuschreiben wäre. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Intention auch von seiner Seite so verfolgt wurde, der neue Passus jedoch die einzige Möglichkeit sei, Maisäßbesitzer zumindest teilweise auszunehmen. Der Abfallgebührenverordnung wird daraufhin mehrheitlich zugestimmt (1 Gegenstimme: Markus Durig). zu 13.: Voranschlag 2019 Der Vorsitzende erläutert, dass der Voranschlag allen Gemeindevertretern bereits zugegangen sei und erläutert die Feststellung des Voranschlages sowie die Berechnung der Finanzkraft. Adolf Felder erkundigt sich darüber, ob die Zweitwohnsitzabgabe der Maisäßgebäude bereits berücksichtigt wurde, was der Vorsitzende verneint. Der Vorsitzende erläutert das Mittelfristige Investitionsprogramm wie folgt: - Feuerwehrgebäude Gaschurn - Straßen-, Wege und Brückenbau (Unteres Vand, Kreuzung Lifinar, Straßenbau im Zuge Fernwärme, Straßenbau im Zuge Breitband, Garnerastraße, Unter Trantrauas, Schulstraße Gaschurn, Weiterführung Bergerstraße, Straßengenossenschaft Innerbofa, Radweg) - Wasserversorgung (Vand und Trantrauas, Hochbehälter Berg, Innerbofa, Außerbofa) - Abwasserbeseitigung (Winkel, Innerbofa, Außerbofa, Pfanges, Trantrauas): die Kanalprojekte seien grundsätzlich bis 2021 fertigzustellen, im Jahr 2022 seien lediglich noch Restposten für die Endabrechnung vorgesehen; - Diverse Projekte: Klettergeräte, Geräte Bauhof, Schiabfahrt, Neugestaltung Ortseingänge, Urnenwand Friedhof Gaschurn, etc. Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 7/10 Die angedachten Flächenverkäufe (Bergauer u.a.) seien im Voranschlag noch nicht abschließend abgebildet, da zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Voranschlages diese noch nicht feststanden bzw. auch für das Edelweiß-Areal immer wieder Interessenten auftreten. Der Vorsitzende erläutert, dass die Bergerstraße jedenfalls zu sanieren sei. Sollten die Eigentümer einer Verbreiterung nicht zustimmen, werde die Straße in der jetzigen Breite zu sanieren sein. Ähnlich verhalte es sich im Bereich Innerbofa. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erkundigt sich über die Sanierung der Wasserversorgung Partenen bei Realisierung des Fernwärmeprojektes. Der Vorsitzende erläutert, dass im Voranschlag vorgesehen sei, die Wasserversorgung in Partenen mit dem Fernwärmeprojekt zu erneuern. Der Vorsitzende erläutert den Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt der laufenden Gebarung. Der Schuldenstand betrage bei Umsetzung sämtlicher vorgesehenen Investitionen voraussichtlich EUR 12, 09 Mio. Er weist jedoch darauf hin, dass diesbezüglich auch die im Gemeindeeigentum stehenden Anlagen wie Hochbehälter, Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlagen etc. zu berücksichtigen seien. Es würden damit also Anlagenwerte geschaffen. Christoph Wittwer erkundigt sich darüber, weshalb sich der Finanzierungsbeitrag an Montafon Tourismus im Vergleich zum letzten Jahr um ca. EUR 50.000, 00 erhöhe. Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzierungsbeitrag gemäß festgelegtem Schlüssel berechnet werde. Mehrere Indikatoren, wie beispielsweise die Nächtigungszahlen seien dafür ausschlaggebend. Die Marktgemeinde Schruns habe einen maximalen Beitrag an Montafon Tourismus beschlussmäßig fixiert. Aufbauend auf diesen Betrag und das Berechnungsmodell wurde das neue Budget festgelegt. Somit gäbe es auch ein höheres Gesamtbudget der Montafon Tourismus GmbH. Adolf Felder erkundigt sich über die fälligen Ausstände der Gemeinde bzw. die Entwicklung derselben im Vergleich zum Vorjahr. Der Vorsitzende erläutert, dass Gemeindekassier Mag. Edgar Palm eine solche Aufstellung vorbereiten könne, welche er dann in der Jännersitzung erläutere. Adolf Felder erkundigt sich über die von den Vereinen vorgesehenen Investitionen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Feuerwehr Gaschurn eine große Investition aufgrund der Erweiterung des Feuerwehrhauses plane. Diese sei im Voranschlag abgebildet. Über die Vereinsförderungen entscheide – wie alle Jahre zuvor – der Gemeindevorstand. Im Voranschlag sei ein Rahmen vorgesehen, die Verteilung werde dann vom Vorstand festgelegt. Adolf Felder erläutert daraufhin, dass er dem Voranschlag nur in Teilbereichen und nicht gesamthaft zustimmen könne, weshalb er gegen die Genehmigung stimmen werde. Ludwig Wachter erkundigt sich über die Kostenverumlagung des ÖPNV, welche der Vorsitzende daraufhin erläutert. Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2019 zu genehmigen und wie folgt festzustellen: Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 8/10 Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 14.: Bau- und Investitionsplan Kanalisation Der Vorsitzende erläutert den Bau- und Investitionsplan betreffend den Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlagen. Artur Pfeifer verlässt um 20:58 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Bau- und Investitionsplan Kanalisation wie vorliegend zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 15.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 34. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 34. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 16.: Allfälliges • Ludwig Wachter teilt mit, dass im Bereich der Querung der Schiabfahrt mit der Bergerstraße das Schild, welches auf diese Querung hinweise, nicht lesbar aufgestellt sei und bittet dies zu kontrollieren. • Thomas Stark erkundigt sich über die Nachbesetzung des Bauhof- bzw. Bauamtsleiters. Der Vorsitzende erläutert, dass noch keine Entscheidung getroffen sei. Er habe Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 9/10 auch bereits Gespräche mit der Bauverwaltung Montafon geführt, um einem allfälligen Stillstand in der Bearbeitung der Bauverfahren vorzubeugen. Artur Pfeifer nimmt ab 21:04 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende bittet die Mandatare um Mitteilung, falls ihnen jemand für diese Stelle bekannt wäre. • Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bedankt sich beim Vorsitzenden für seine Tätigkeit und sein großes Engagement. Sie bedankt sich auch dafür, dass er trotz einiger Kritik und schwierigen Situationen immer das Positive sehe und immer im Sinne der Gemeinde weiteragiere. Der Vorsitzende bedankt sich abschließend nochmals bei Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen für Ihre Tätigkeit während des gesamten Jahres. Er bedankt sich auch bei allen Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandataren für ihre Mitarbeit während des Jahres, übergibt ihnen den Band 3 der Montafoner Geschichte: GESELLSCHAFT - ÖKONOMIE MENTALITÄT. VOM 16. BIS INS 19. JAHRHUNDERT und wünscht allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2019. Ende: 21:05 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 10/10