20200618_GVE047

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004_1
Letzte Änderung 12.06.2021, 06:57
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2020-06-18
Erscheinungsdatum 2020-06-18
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Inhalt des Dokuments

6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 06. Juli 2020 AZ: 004-1/47/2020 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 47. Gemeindevertretungssitzung am 18. Juni 2020 um 19:30 Uhr im Schulsaal Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Thomas Riegler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Daniel Sandrell, Artur Pfeifer, Gregory Netzer, Walter Grass, Walter Lechleitner; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Christoph Wittwer und Mathias Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn (Entwurf) 4) Umwidmungsansuchen Stoll Wohnen Bau GmbH, Dr. Carl Pfeiffenbergerstraße 14b/2, 6460 Imst (Entwurf) 5) Umwidmungsansuchen Ingrid Brandl, Untere Venserstraße 3, 6773 Vandans, Peter Brandl, Zwischenbachstraße 33, 6773 Vandans, Dietmar Brandl, Schleipfweg 1e, 6800 Feldkirch 6) Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz (UEPErgebnis) 7) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 255, Siegfried Lerch, Ober Trantrauas 75a, 6793 Gaschurn Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc 1/21 8) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 304, Franz Wittwer, Bergerstraße 102, 6793 Gaschurn 9) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 281a, Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn 10) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Bakötta Nr. 311, Elke und Stefan Ganahl, Troja 181, 6793 Gaschurn 11) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Blendilak Nr. 317, Edwin Tschofen, Gortipohl 7a, 6791 St. Gallenkirch 12) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 239, Otto Bruggmüller, Unter Trantrauas 68a, 6793 Gaschurn 13) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganifer Nr. 101, Irene Montibeller, Rütler 44d, 6794 Partenen und Ulrike Düngler, Sponaweg 41b, 6791 St. Gallenkirch 14) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Mittelmaisäß Nr. 203, Sylvia Bergauer, Bergerstraße 101b, 6793 Gaschurn 15) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 251, Christoph Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn und Werner Wittwer, Unter Trantrauas 60b, 6793 Gaschurn 16) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Karnella Nr. 313, Andrea Netzer-Eiterer, Silvrettastraße 22, 6791 Gortipohl und Martin Netzer, MSc, Lukas-Tschofen-Weg 21b, 6793 Gaschurn 17) Dietrich Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung 18) Öffentliches Gut – GST-NR 3429 (Silvrettastraße, Partenen), GB Gaschurn – Übernahme und Widmung 19) Öffentliches Gut – GST-NR 3464 (Bergerstraße), GB Gaschurn - Übernahme und Widmung 20) Öffentliches Gut – GST-NR 3476 (Winkel), GB Gaschurn – Zufahrtsrecht Christian Sahler, Winkel 158, 6793 Gaschurn, und Erweiterung der Güterweganlage Winkel 21) Grundverschiebung des GST-NR 1222/24, GB Gaschurn an die südliche Grundgrenze des GST-NR 1222/2, GB Gaschurn – WVA BA10 22) Deponieordnung für die Deponie „Of´m Sand“ 23) Badeordnung Schwimmbad Partenen 24) Rechnungsabschluss 2019 25) Voranschlags-Übertragung zur Finanzierung EWH-Projekt 26) Abfallgebührenordnung – Änderung 27) Instandhaltung und Erweiterung von Steinschlag- und Lawinenschutzbauwerken im Bereich Gatsauna-Goldeforlawine und Außerbacherwald, forstliche Betreuung dieser Flächen und des Gebietes Steinschlagschutz Vand – Projekt Wildbach- und Lawinenverbauung 2020 Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 2/21 28) Weiterverwendung Geschäftsräumlichkeiten im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen 29) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 30) Allfälliges 31) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende setzt Tagesordnungspunkt 17. von der Tagesordnung ab. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgenden Punkt: • Öffentliches Gut – GST-NR 3384/2 (Gundalatschweg), GB Gaschurn – Wegverlegung – Übernahme und Widmung Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • GaPa-Zitig Es freue ihn besonders, dass auf der Titelseite der letzten GaPa-Zitig der Ausbau der Talabfahrt zu sehen sei und bringt diese zur Kenntnis. Erläutern wolle er in diesem Zuge kurz, dass die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH aus verschiedenen Gründen den Antrag auf Bewilligung des Schneiteiches zurückgezogen habe. Es werden nun diverse Varianten geprüft, um schnellst möglich das notwendige Wasser für die Beschneiung bereitstellen zu können. • Herbert Tschofen Leider musste sich die Gemeinde Gaschurn von einem langjährigen Gemeindemandatar, der 50-Jahre in diversen Ausschüssen sowie der Gemeindevertretung vertreten, aber auch Obmann der Alpe Gibau gewesen sei, verabschieden. Hiermit danke er Herbert Tschofen nochmals recht herzlich für seine Arbeit und sein Engagement. Er habe bei der Beerdigung einen Nachruf gehalten, da ihn die Familie darum gebeten habe. • Überarbeitung REP Mit Stadtland sei vereinbart worden, dass die Überarbeitung nach den Wahlen weitervorangetrieben werde. Durch die Vorarbeiten, die bereits erfolgt seien, sei der Wissenstransfer von der bestehenden Gemeindevertretung in die neue bestmöglich gewährleistet. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 3/21 • Wegsanierung Im heurigen Frühjahr seien einige Wanderwege durch das Bauhof-Team saniert worden. Herzlichen Dank an die Grundeigentümer, die dies ermöglicht haben. Eine Fortsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen sei im Herbst geplant. • Wasserversorgungsanlage (WVA) Gundalatscherberg – Bereich Talabfahrt Im Bereich der Arbeiten für die Beschneiungsanlage wurden gleichzeitig die Arbeiten für die öffentliche Wasserversorgungsanlage, führend durch Wassermeister Bernhard Hammer, miterledigt. Im Bereich Mittelmaisäß bestehe die Möglichkeit, dass Eigentümer von Maisäßgebäuden diese an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anschließen. Dies werde allerdings großteils mit der Fa. Swietelsky direkt vereinbart. Der Zeitplan werde gut eingehalten. • Sanierung Klettergarten Rifa Lukas Kühlechner und Martin Marinac haben den Schulungsklettersteig weiter ausgebaut. Damit werde der Zustieg zur Seilbrücke erleichtert und so die Rahmenbedingungen für das Berge-PLUS-Programm noch weiter optimiert. Materialkosten und Arbeitsstunden habe die Gemeinde übernommen. Der Klettergarten Rifa samt Spielund Grillplatz werde sehr gut angenommen. • Wohnbau Partenen II Das Projekt befinde sich in der Schlussphase. Die offizielle Schlüsselübergabe soll am 21. Oktober 2020 erfolgen. Anfang Juli soll die Vergabe der Wohnungen vorgenommen werden. Zwei der drei zu kaufenden Wohnungen seien bereits verkauft, die dritte sei noch in Gesprächen. Dies werde sich in den nächsten Tagen klären. • Schlachtmöglichkeit Galgenul Offensichtlich sei behauptet worden, dass die Gemeinde Gaschurn eine Rechnung von der Gemeinde St. Gallenkirch für die Schlachtmöglichkeit Galgenul erhalten und diese nicht beglichen habe. Gemeindebürger aus Gaschurn würden aus diesem Grund mehr für eine Schlachtung zahlen müssen als andere. Klarstellend sei auszuführen, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspreche. Mit E-Mail vom 05. Juni 2020 habe auch Josef Lechthaler klargestellt, dass es eine solche Rechnung nicht gebe. Noch gebe es auch keine abschließende Lösung für die Schlachtmöglichkeit. Zusätzlich könne er sich eventuell eine Lösung gemeinsam mit Peter Knöferl vorstellen. • Nachtexpress Ab 02. Juli 2020 werde der Nachtexpress wieder gemäß Sommerfahrplan fahren. • Brückenüberprüfungen Die Brücken werden derzeit geprüft und nach Vorlage der Ergebnisse allfällige Notwendigkeiten evaluiert. • Kosten Sozialfonds Gemäß § 25 Abs. 1 Mindestsicherungsgesetz haben die Gemeinden zu den vom Sozialfonds zu tragenden Kosten jährlich einen Betrag in der Höhe von 40 % zu leisten. Die Kosten des Sozialfonds im Jahre 2019 wurden wie folgt ermittelt: Ausgaben Sozialfonds EUR 390.681.706, 33 Einnahmen Sozialfonds (ohne Gemeinden und Land) EUR 123.454.261, 16 Finanzierungsbedarf Sozialfonds EUR 267.227.445, 17 Die Gemeinden haben zu den Kosten des Sozialfonds für das Jahr 2019 somit einen Beitrag in der Höhe von insgesamt EUR 106.890.978, 07 zu leisten. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 4/21 Die Gemeinde Gaschurn habe zu den Kosten des Sozialfonds 2019 einen Beitrag von EUR 583.286, 58 zu entrichten. Vorschüsse in der Höhe von insgesamt EUR 406.400, 00 wurden bereits geleistet. Es seien daher noch EUR 176.886, 58 zur Zahlung fällig. • Strukturstärkende Bedarfszuweisungen, 1. Rate 2020 Für die Gemeinde Gaschurn gelange eine erste Rate der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen in Höhe von EUR 154.000, 00 zur Überweisung. • Energiebericht 2019 Der Energiebericht liege im Gemeindeamt auf und könne jederzeit eingesehen werden. • Aufwandsdeckung Stand Montafon Forstfonds In Anbetracht dessen, dass der Schlüssel über die Finanzierung der Abgangsdeckung geändert werden sollte, habe er dieses Ansinnen durch die Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Nun sei durch diese klargestellt worden, dass die Abgangsdeckung, nach dem Einwohnerschlüssel, wie in den Statuten festgelegt, zu erfolgen habe. • 8. Mittelfristiges Investitionsprogramm Montafonerbahn Das 8. MIP der Montafonerbahn wurde um ein Jahr verlängert. Die Talschaft habe dafür einen entsprechenden Betrag zu übernehmen. Der Gemeindevorstand habe die Verlängerung behandelt und beschlossen. Durch die Bedarfszuweisungen bzw. das kommunale Investitionspaket werde die Hälfte des von der Gemeinde Gaschurn zu leistenden Beitrages finanziert. Zusätzlich habe er auch angeregt, dass die Bahnverlängerung mit Nachdruck weiterverfolgt werde und auch das dafür notwendige Investitionspaket von allen Montafoner Gemeinden getragen werde. • Investitionsförderung des Bundes zur Ankurbelung der Wirtschaft Die Gemeinden haben durch die COVID-19-Krise Einnahmenverluste (Gästetaxe, Kommunalsteuer, …) zu verzeichnen, weshalb der Bund die Gemeinden bei diversen Investitionen unterstützen und die Kinderbetreuung fördern werde. Die Gemeinde Gaschurn könne in etwa mit einer Förderung von ca. EUR 150.000, 00 rechnen. • Kommunaler Innovationstag Am 01. Juli 2020 finde der 3. Kommunale Innovationstag in Form einer virtuellen Webkonferenz statt. Der Vorarlberger Gemeindeverband, als Mitausrichter dieser Veranstaltung, freue sich, eine Vielzahl von Gemeinden bei dieser sehr interessanten Veranstaltung als Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Schwerpunkte der Veranstaltung seien Mobilität, Klimaschutz & Wohnraumnot, Smart Village & Smart City, Bürgerbeteiligung, Agile Verwaltung sowie Vernetzung mit Wirtschaft und Gesellschaft. Bei Interesse an einer Teilnahme können die entsprechenden Zugangsdaten beim Gemeindeamt angefordert werden. • Wasserwirtschaftsstrategie 2025 In der Broschüre Wasserwirtschaftsstrategie 2025, welche im Gemeindeamt aufliege, wurden die Herausforderungen für die nächsten 5 Jahre beschrieben. Die definierten Ziele und Maßnahmen seien Leitlinien für das Handeln aller Akteure der Wasserwirtschaft im Land Vorarlberg. Damit werde auch für alle Verantwortlichen im Bereich der Wasserwirtschaft die notwendige Transparenz des Verwaltungshandelns sichergestellt. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 5/21 • Blutspendeaktion Gemeinsam mit dem Roten Kreuz habe die Ortsfeuerwehr Gaschurn eine Blutspendeaktion durchgeführt. Vielen Dank dafür. • OGH-Urteil Tod nach Kuhattacke Der OGH habe nun ein abschließendes Urteil gefällt und die Verschuldensfrage mit 50:50 (Landwirt / Wanderer) beurteilt. • Lückenschluss Wasserversorgungsanlage (WVA) Außerbach Im Bereich Außerbach habe eine Begehung mit den Grundeigentümern stattgefunden, um den Lückenschluss der Leitung zwischen dem Wohnhaus Michael Dich und dem Wohnhaus Rudolf Sohler sicherstellen zu können. • Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen Gemeinsam mit dem Abwärmeverbund finden derzeit neuerliche Gespräche mit potentiellen Anschlussnehmern statt. Geschäftsführer Felix Blattner und Projektleiter Denis Majstorovic bemühen sich jeweils gemeinsam mit einem Vertreter der Gemeinde um die Kundengespräche. Vielen Dank an die Gemeindemandatare und Mandatarinnen, die sich bereit erklärt haben, dabei behilflich zu sein. • Gemeindevertretungssitzung Aus derzeitiger Sicht wäre, um die heute zu beschließenden Umwidmungen abschließend zu behandeln, im Juli nochmals eine Gemeindevertretungssitzung notwendig. Diese werde zeitgerecht terminisiert. • Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen Die Wahl finde am 13. September 2020 statt. Er habe sich sehr für diesen Wahltermin eingesetzt, um nicht in den Ferien wählen zu müssen. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:55 Uhr bis 20:01 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. zu 3.: Umwidmungsansuchen Christoph Wittwer und Mathias Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn (Entwurf) Der Vorsitzende berichtet, dass Christoph Wittwer und Mathias Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn, die Umlegung der bestehenden Zufahrtsstraße im Bereich der GST-NR 980/2 und 980/1, GB Gaschurn, beabsichtigen. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck eine Teilfläche der GST-NR 980/2 und 980/3, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 180 m² im Flächenwidmungsplan von „Baufläche Wohngebiet“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche Straßen“ umzuwidmen. Ebenfalls sei angedacht, eine Teilfläche des GST-NR 3375, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 10 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche Straßen“ umzuwidmen. Zusätzlich soll, um die Widmungsflächen dem Straßenverlauf anzupassen, eine Teilfläche des GST-NR 975, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 3 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche Straßen“ umgewidmet werden. Durch diese Anpassung werden Teilflächen des GSTNR 980/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 10 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet. Das GST-NR 980/2, GB Gaschurn, soll in weiterer Folge taleinwärts als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet werden, was eine Umwidmung von ca. 310 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ erfordere. Im Zuge dieser Anpassung werde auch eine Teilfläche des GST-NR 980/3, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 17 m² von „Baufläche Wohngebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und eine Teilfläche von ca. 90 m² von „Verkehrsfläche Straßen“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ umgewidmet. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 6/21 Um die Anrainerverständigung durchführen zu können und die entsprechenden Stellungnahmen einholen zu können, sei es notwendig, dass die Gemeindevertretung über den vorliegenden Entwurf befinde, so der Vorsitzende. Sobald die Stellungnahmen vorliegen, werde die Umwidmung im Bau- und Raumplanungsausschuss und neuerlich in der Gemeindevertretung behandelt. Christoph Wittwer erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß Plan Nr. 6/2020 vom 02. Juni 2020 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung wegen Befangenheit: Christoph Wittwer). zu 4.: Umwidmungsansuchen Stoll Wohnen Bau GmbH, Dr. Carl Pfeiffenbergerstraße 14b/2, 6460 Imst (Entwurf) Der Vorsitzende erläutert, dass auch bei diesem Antrag notwendig sei, über den Entwurf zu befinden. Die Stoll Wohnen Bau GmbH habe einen Optionsvertrag für diese Flächen abgeschlossen und bereits ein Projekt entwickelt. Herr Stoll habe sich auch bereit erklärt, das Projekt in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Stoll Wohnen Bau GmbH, Dr. Carl Pfeiffenbergerstraße 14b/2, 6460 Imst, die Errichtung eines touristischen Projektes (Beherbergungsbetrieb) auf dem GST-NR 1831/1, GB Gaschurn, beabsichtige. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck eine Teilfläche des GST-NR 1831/1, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 7.170 m² im Flächenwidmungsplan von „Baufläche-Mischgebiet Erwartung“ sowie „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“ umzuwidmen. Ebenfalls sei angedacht, eine Teilfläche des GST-NR 1831/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 1.314 m² von „Baufläche Mischgebiet Erwartung“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Tiefgarage“ umzuwidmen. Es sei angedacht, die Tiefgarage in den Hang hineinzubauen, weshalb die Bauflächenwidmung mit der bestehenden Geländekante begrenzt sei. Diese Widmung erfordere auch die Anpassung der Flächenwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1831/2 im Ausmaß von ca. 5 m² von „Baufläche Mischgebiet Erwartung“ in „Baufläche Mischgebiet“. Die Widmung des Straßengrundstückes GST-NR 3426, GB Gaschurn, soll ebenfalls in einem Ausmaß von ca. 80 m² von „Baufläche Mischgebiet Erwartung“ und „Baufläche Mischgebiet“ in „Verkehrsflächen Straßen“ angepasst werden. Der Vorsitzende erläutert, dass die angedachte Umwidmung am 11. Mai 2020 bereits mit dem Amtssachverständigen DI Lorenz Schmidt besprochen wurde. Die aus diesem Gespräch hervorgegangenen Erkenntnisse wurden bereits berücksichtigt. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Projektentwurf zur Kenntnis und erläutert diesen. Christoph Wittwer erkundigt sich über das Vermarktungs- bzw. Vermietungskonzept des angedachten Gebäudes. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies noch nicht abschließend feststehe. Die Projektverantwortlichen könnten sich auch eine Art Investorenmodell vorstellen. Dies werde allerdings in einer der nächsten Sitzungen durch den Projektbetreiber selbst erläutert. Christoph Wittwer erkundigt sich über die angedachte Bettenzahl. Der Vorsitzende erläutert, dass Appartements geplant seien, die allerdings ähnlich einem Hotel betrieben werden sollen und erläutert die angedachte Flächenaufteilung. Walter Lechleitner erkundigt sich aufgrund des Projektentwurfes, ob die Abstandsflächen eingehalten werden können, was der Vorsitzende bejaht. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 7/21 Ludwig Wachter erkundigt sich darüber, ob die Wohnungen als Zweitwohnsitze verwendet werden. Der Vorsitzende entgegnet, dass auch bei allfälliger Umsetzung eines Investorenmodells das Vorarlberger Raumplanungsgesetz einzuhalten sei. Ludwig Wachter erläutert, dass er keinesfalls möchte, dass Bauprojekte errichtet werden, die dann als Zweitwohnsitze genutzt werden. GR Markus Netzer erläutert, dass es sich grundsätzlich um einen Entwurf der Widmung handle. Nach Einholung der Stellungnahmen und Verständigung der Anrainer wäre dem Bau- und Raumplanungsausschuss das Projekt vorzustellen und im Anschluss daran neuerlich zu behandeln. GR Markus Netzer stellt zusätzlich die Frage, ob die Stoll Bau Wohnen GmbH bereits Eigentümer dieser Flächen sei, was der Vorsitzende verneint. Es bestehe ein Optionsvertrag für diese Flächen. Der Vorsitzende erläutert anhand des vorliegenden Konzepts weiter, dass ca. 80 Appartements in verschiedenen Größen geplant seien. Selbstverständlich habe auch das Investorenmodell seine Tücken und die ERFA-Gruppe der Tourismusbürgermeister sei bereits an das Land Vorarlberg herangetreten und habe darum gebeten, dieses nochmals zu überdenken. Solange dieses Gesetz jedoch aufrecht sei, sei dieses einzuhalten. Als Zweitwohnsitze können diese Wohnungen allerdings auch bei Anwendung des Investorenmodells nicht genutzt werden. Ludwig Wachter teilt mit, dass diese Bestimmungen aus seiner Sicht nicht eingehalten werden. Der Vorsitzende erläutert, dass derjenige, der die Bestimmungen nicht einhält, eine Verwaltungsübertretung zu verzeichnen habe. Dies werde seitens der Gemeinde auch ständig kontrolliert. Adolf Felder erkundigt sich über den Betreiber bzw. Ansprechpartner bei diesem Projekt und wer die ordnungsgemäße Meldung der Gäste kontrolliere. Der Vorsitzende erläutert, dass der Ansprechpartner selbstverständlich erst nach Realisierung feststehe. Zusätzlich erläutert er, dass die monatlichen Gästemeldungen durch das Meldeamt überprüft werden. Fallen Unregelmäßigkeiten auf, werden diese direkt kontrolliert. Weiter gebe es auch Prüforgane seitens des Gemeindeverbands. Walter Lechleitner stellt die Frage, ob bereits Ansichten des Projektes vorliegen. Der Vorsitzende verneint dies und ergänzt, dass diese bis zur nächsten Sitzung vorliegen sollten. Mit dem Vorliegen konkreterer Pläne könne dann auch ein entsprechender Raumplanungsvertrag abgeschlossen werden. GR Markus Netzer möchte erwähnen, dass in der Vergangenheit bereits über einen allfälligen Kauf dieser Flächen durch die Gemeinde diskutiert wurde und möchte allenfalls in die Verhandlungen miteinfließen lassen, dass die Gemeinde in diesem Bereich noch Bauplätze erwerben könnte. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass in der Vergangenheit bereits ein Projekt für diese Flächen seitens der Gemeinde vorgelegen habe, welches dann allerdings durch die Fam. Beck abgelehnt wurde. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Entwurf gemäß Plan Nr. 2/2020 vom 15. Mai 2020 zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (2 Gegenstimmen: Ludwig Wachter, Adolf Felder). Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 8/21 zu 5.: Umwidmungsansuchen Ingrid Brandl, Untere Venserstraße 3, 6773 Vandans, Peter Brandl, Zwischenbachstraße 33, 6773 Vandans, Dietmar Brandl, Schleipfweg 1e, 6800 Feldkirch Der Vorsitzende erläutert, dass Ingrid Brandl, Untere Venserstraße 3, 6773 Vandans, Peter Brandl, Zwischenbachstraße 33, 6773 Vandans, und Dietmar Brandl, Schleipfweg 1e, 6800 Feldkirch, mit Eingabe vom 22. April 2020 um Umwidmung der GST-NR 2087/2, 2088 und 2087/1, GB Gaschurn, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ angesucht haben. Durch die Verbauungsmaßnahmen, welche in diesem Bereich durchgeführt wurden, könnte die derzeit bestehende Gefahrenzone angepasst werden. Die Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes werde jedoch erst in den nächsten 3-4 Jahren erfolgen. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung habe bereits eine Zonengrenze konzipiert, welche für die Beurteilung bis zur Überarbeitung herangezogen werden könnte. Der Vorsitzende erläutert, dass die Flächenwidmungen „Freifläche Freihaltegebiet“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ für Nicht-Landwirte keinen Unterschied aufweisen, da in beiden Fällen eine Bebauung nicht möglich sei. Da derzeit weder ein entsprechendes Projekt vorliege, noch ein entsprechendes Erfordernis einer Umwidmung gesehen werde, sei dieser Zwischenschritt nicht notwendig. Sollte ein konkretes Projekt vorliegen, wäre eine direkte Widmung in Baufläche anzustreben. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 05. Juni 2020 über diesen Antrag beraten habe und bittet GR Markus Netzer um die Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss aus folgenden Gründen die beantragte Widmung als nicht empfehlenswert ansehe: - Widmung für Nicht-Landwirte nicht zielführend - Widmung in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet erzielt keine Verbesserung Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, den gegenständlichen Umwidmungsantrag abzulehnen, da dieses als nicht notwendig erachtet wird. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz (UEPErgebnis) Der Vorsitzende erläutert, dass die illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, mit Eingabe vom 12. Dezember 2019 um Umwidmung einer Teilfläche von 112 m² des GST-NR 3315/14, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Depot/Garage“, angesucht habe. In diesem Bereich war es zur Versorgung der SaarbrückerHütte notwendig, eine Garage bzw. ein Depot zu errichten. Um den Betrieb sicherstellen zu können, soll dieses Bauwerk (Garage/Depot) nun adaptiert werden. Die verkehrsmäßige Erschließung sei durch die Silvretta Hochalpenstraße gegeben. Es sei weder ein Anschluss an die Wasserversorgung, noch Abwasserbeseitigung vorgesehen. Für die gegenständliche, geplante Umwidmung wurde ein UEP-Verfahren durchgeführt. Die abschließende Stellungnahme vom 18. Mai 2020 liege vor. Es seien keinerlei voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Es sei nun über die öffentliche Kundmachung des UEPErgebnisses zu befinden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan über die angedachte Umwidmung, den Erläuterungsbericht sowie das abschließende Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung zur Kenntnis. Dieses Ergebnis sei nun 4 Wochen öffentlich kundzumachen. Im Anschluss daran könne die Umwidmung dann abschließend beschlossen werden. Ludwig Wachter erkundigt sich über die Gefahrenzone in diesem Bereich. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 9/21 Der Vorsitzende erläutert, dass der Gefahrenzonenplan nur im besiedelten Bereich bestehe. Selbstverständlich liege jedoch eine Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung vor und diese werde auch im Bauverfahren miteinbezogen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der öffentlichen Kundmachung des UEPErgebnisses zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 255, Siegfried Lerch, Ober Trantrauas 75a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass die Maisäßbesitzer angeschrieben wurden und mit entsprechendem Formular auf die Antragstellung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG hingewiesen wurden. Zusätzlich wurde über die Zweitwohnsitzabgabe informiert. Der Vorsitzende erläutert, dass sämtliche Anträge und Bescheide nach denselben Voraussetzungen aufgebaut seien und schlägt vor, über die Tagesordnungspunkte 7. bis 15. gemeinsam abzustimmen. Der Vorsitzende erläutert, dass Siegfried Lerch, Ober Trantrauas 75a, 6793 Gaschurn, mit Antrag vom 23. April 2020 die bescheidmäßige Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Ganeu Nr. 255, auf GST-NR .239/76, GB Gaschurn, als Ferienwohnung beantragt habe. Siegfried Lerch, Ober Trantrauas 75a, 6793 Gaschurn, möchte das gegenständliche Objekt auch außerhalb von landwirtschaftlichen Zwecken nutzen. Das Objekt liege im ausgewiesenen Maisäßgebiet Ganeu. Die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der in seinem Eigentum stehenden Flächen in diesem Gebiet sei durch Selbstbewirtschaftung sichergestellt. Adolf Felder erkundigt sich über die Zweitwohnsitzabgabe. Der Vorsitzende erläutert, dass der Eigentümer, solange er das Gebäude selbst nutze und nicht vermiete, keine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten habe. Bei einer Vermietung werde diese allerdings vorgeschrieben. Vermiete der Eigentümer an ständig wechselnde Gäste, sei entsprechende Gästetaxe zu entrichten. Adolf Felder erkundigt sich über die Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde dies prüfe und auch hiebei die entsprechenden Prüforgane des Gemeindeverbands einsetze. Er appelliere allerdings an jede und jeden, der Gemeinde Hinweise auf eine widmungswidrige Nutzung kundzutun. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 05. Juni 2020 über sämtliche Anträge beraten habe und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss sämtliche Anträge zur positiven Beschlussfassung empfehle. Die Bescheidauflagen sollen analog der bisherigen Bewilligungen dieser Art eingepflegt werden. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, den Bewilligungen gemäß Tagesordnungspunkt 7. bis 15. wie folgt zuzustimmen: zu 8.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 304, Franz Wittwer, Bergerstraße 102, 6793 Gaschurn zu 9.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 281a, Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 10/21 zu 10.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Bakötta Nr. 311, Elke und Stefan Ganahl, Troja 181, 6793 Gaschurn zu 11.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Blendilak Nr. 317, Edwin Tschofen, Gortipohl 7a, 6791 St. Gallenkirch zu 12.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 239, Otto Bruggmüller, Unter Trantrauas 68a, 6793 Gaschurn zu 13.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganifer Nr. 101, Irene Montibeller, Rütler 44d, 6794 Partenen und Ulrike Düngler, Sponaweg 41b, 6791 St. Gallenkirch zu 14.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Mittelmaisäß Nr. 203, Sylvia Bergauer, Bergerstraße 101b, 6793 Gaschurn zu 15.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 251, Christoph Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn und Werner Wittwer, Unter Trantrauas 60b, 6793 Gaschurn Christoph Wittwer erklärt sich in Punkt 15. für befangen und enthält sich in diesem Punkt seiner Stimme. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung in TOP 15 wegen Befangenheit: Christoph Wittwer). zu 16.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Karnella Nr. 313, Andrea Netzer-Eiterer, Silvrettastraße 22, 6791 Gortipohl und Martin Netzer, MSc, Lukas-Tschofen-Weg 21b, 6793 Gaschurn Bgm. Martin Netzer erklärt sich für befangen und übergibt um 20:55 Uhr den Vorsitz an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss auch über diesen Punkt beraten habe und der Gemeindevertretung einstimmig die positive Abstimmung empfehle. Die Bescheidauflagen seien wie bisher zu übernehmen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt sodann den Antrag, der Bewilligung zur Nutzung des Gebäudes Karnella Nr. 313, als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit d Vlbg RPG zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung wegen Befangenheit: Bgm. Martin Netzer, MSc). Vizebgm. Mag. (FH) übergibt um 20:57 Uhr den Vorsitz wieder an Bgm. Martin Netzer, MSc. zu 17.: Dietrich Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 11/21 zu 18.: Öffentliches Gut – GST-NR 3429 (Silvrettastraße, Partenen), GB Gaschurn – Übernahme und Widmung Der Vorsitzende erläutert, dass im Bereich Silvrettastraße Partenen (Backstuba, AilingerHaus, Johann und Inge Tschanhenz), eine Vermessung stattgefunden habe. In diesem Bereich soll nun der Gehsteig an das Öffentliche Gut abgetreten werden. Teilweise liegen die Zustimmungen bereits vor, teilweise werde sie gerade eingeholt. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan zur Kenntnis und erläutert, dass Inge und Johann Tschanhenz einer Abtretung dann zustimmen, wenn ihnen direkt angrenzend an den Gehsteig ein PKW-Abstellplatz zugesagt werde. Dieser PKW-Abstellplatz wurde nun planlich dargestellt. Der Vorsitzende bringt auch diesen Plan zur Kenntnis und erläutert, dass aus seiner Sicht ein Parkplatz vorstellbar wäre, vorzugsweise soll aber parallel zum Haus geparkt werden. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Eigentumssituationen und regt an, Inge und Johann Tschanhenz diesen Parkplatz auch dann zuzusagen, wenn durch das Abstellen des Fahrzeuges die eingezeichnete Parkfläche geringfügig überschritten werde. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erkundigt sich über die Zufahrt der Richtung Umfahrungsstraße gelegenen Wohnhäuser. Der Vorsitzende erläutert, dass die Eigentümer unterschiedlich zufahren. Es zeichne sich nun allerdings auch eine Lösung bezüglich Vendulaweg ab. Nachdem keine Fragen mehr bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dem vorliegenden Plan GZ: 19.170W/20 und den damit zusammenhängenden Zu- und Abschreibungen zuzustimmen sowie die „Silvrettastraße“ (GST-NR 3429, GB Gaschurn – neuer Verlauf) als Öffentliches Gut zu widmen. Zusätzlich soll dem eingezeichneten PKW-Stellplatz für die Fam. Tschanhenz zugestimmt werden, welcher parallel zum Gehsteig eingezeichnet wurde. Vorzugsweise seien allerdings die PKW Stellplätze an der Ostseite des Hauses zu nutzen. Diesen Anträgen wird einstimmig zugestimmt. zu 19.: Öffentliches Gut – GST-NR 3464 (Bergerstraße), GB Gaschurn - Übernahme und Widmung Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vermessungsplan über die Vermessung der Bergerstraße zur Kenntnis und erläutert, dass die Gemeindevertretung in ihrer 46. Sitzung am 06. März 2020 die Übernahme der Bergerstraße im Bereich Christine Immler, Bergerstraße 93c, 6793 Gaschurn, in das Öffentliche Gut beschlossen habe. Im Anschluss daran habe sich ergeben, dass das an das Grundstück von Christine Immler anschließende Grundstück im Eigentum der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH ebenfalls in der erforderlichen Breite an das Öffentliche Gut abgegeben würde. Im Bereich Immler habe sich zusätzlich die Änderung ergeben, dass eine Teilfläche zurückbehalten werde, um einen allfälligen Kanalanschluss für die zu errichtende Tiefgarage sicherstellen zu können. Sobald dies abschließend geklärt sei, werde auch diese Teilfläche ins Öffentliche Gut abgetreten. Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH sei dabei, im Vorstand den Beschluss über die Abtretung zu fassen. Sobald dieser vorliege, könnten die Grundstückbereiche ins Öffentliche Gut übernommen werden. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Zufahrt zur neu zu errichtenden Tiefgarage. Der Vorsitzende erläutert, dass die Zufahrt bereits Bestand sei. Sollte eine Gebrauchserlaubnis in diesem Bereich erforderlich sein, werde diese vom Gemeindevorstand erteilt. Christoph Wittwer macht den Vorschlag, Christine Immler, Bergerstraße 93c, 6793 Gaschurn, schriftlich mitzuteilen, dass das Zufahrtsrecht auch nach erfolgter Übernahme des Gehsteiges in das Öffentliche Gut bestehe. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 12/21 Der Vorsitzende nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis und teilt mit, dass dies somit auch der Silvretta Montafon GmbH mitzuteilen sei. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Plan vom 11. Mai 2020, GZ: 21.734W/20 und den damit zusammenhängenden Zu- und Abschreibungen zuzustimmen sowie die „Bergerstraße“ (GST-NR 3464, GB Gaschurn – neuer Verlauf) als Öffentliches Gut zu widmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 20.: Öffentliches Gut – GST-NR 3476 (Winkel), GB Gaschurn – Zufahrtsrecht Christian Sahler, Winkel 158, 6793 Gaschurn, und Erweiterung der Güterweganlage Winkel Der Vorsitzende erläutert, dass Christian Sahler die Schaffung eines Bauplatzes beabsichtige. Die Zufahrt zum neu zu bildenden Grundstück, GST-NR 3438, GB Gaschurn, verlaufe über das derzeit bestehende Öffentliche Gut GST-NR 3349/1, GB Gaschurn. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vermessungsplan zur Kenntnis und erläutert, dass das Öffentliche Gut GST-NR 3349/1, GB Gaschurn, in weiterer Folge aufgelöst und in den Straßenkörper verlegt werden soll. Zusätzlich sei die Bildung eines zweiten Wegabschnittes bis zum Hochbehälter Winkel geplant. Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass auch die bestehende Güterweganlage saniert werden soll. Diesbezüglich wurde bereits eine Sitzung abgehalten, in welcher in Absprache mit DI Christian Amann (Land Vorarlberg, Ländlicher Wegebau) die erforderlichen Sanierungsarbeiten besprochen wurden. Christian Amann habe angeregt, bergseitig eine Drainagierung vorzusehen und die Innenkurven weiter auszubauen. Aufgrund der angedachten Auflösung des Öffentlichen Gutes und Verlegung in den Straßenkörper wäre eine solche Verbreiterung denkbar. Der Vorsitzende erläutert, dass eine Zustimmung zur Benützung des Öffentlichen Gutes in diesem Bereich unter folgenden Bedingungen erfolgen könnte: - Zustimmung zur Umlegung des bestehenden Öffentlichen Gutes in den Straßenbereich - Die Nutznießer der Auflösung des öffentlichen Gutes stimmen einer Verbreiterung der Innenkurven der Güterweganlage (wie von DI Christian Amann – ländlicher Wegebau vorgeschlagen) zu. - Das derzeit bestehende Öffentliche Gut muss für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich sein und die Zufahrt zum neuen Baugrundstück in der Weise angelegt werden, dass das Öffentliche Gut ohne Nachteil benützbar bleibt. - Der Gemeinde bzw. dem Öffentlichen Gut dürfen keine Kosten erwachsen. Christoph Wittwer erkundigt sich, wie die Auflösung des Öffentlichen Gutes erfolge. Der Vorsitzende erläutert, dass das derzeit bestehende Öffentliche Gut ein Fußweg sei. Bei Auflösung des bestehenden Verlaufes werde dieser in den Straßenkörper verlegt, was dann wiederum ein Gehrecht beinhalte. Zusätzlich erläutert der Vorsitzende, dass die Sanierung der Güterweganlage mit ca. 60 - 70 % gefördert werde. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, einer Benützung des Öffentlichen Gutes unter Einhaltung der vorstehend angeführten Punkte zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 13/21 zu 21.: Grundverschiebung des GST-NR 1222/24, GB Gaschurn an die südliche Grundgrenze des GST-NR 1222/2, GB Gaschurn – WVA BA10 Der Vorsitzende erläutert, dass sich das GST-NR 1222/24, GB Gaschurn, im Eigentum der Gemeinde befinde und vor wenigen Jahren mit Alwin Wachter, Gortipohl 41, 6791 St. Gallenkirch bzw. Manuela Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn, mit einem anderen Grundstück abgetauscht wurde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorliegenden Plan zur Kenntnis und erläutert, dass man aufgrund der Geländeveränderungen im Zuge der Bauarbeiten der beschneiten Talabfahrt zum Schluss gekommen sei, dass es sinnvoll wäre, den dort vorgesehenen Druckunterbrecherschacht der öffentlichen Wasserversorgungsanlage an die südliche Grundstücksgrenze des GST-NR 1222/2, GB Gaschurn, zu verschieben. Hiefür sei am 05. Juni 2020 mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer des GST-NR 1530, GB Gaschurn, Werner Wittwer, Dorfstraße 164, 6793 Gaschurn, ein Ortsaugenschein durchgeführt worden. In weiterer Folge werde nun im Einvernehmen mit Alwin Wachter, Gortipohl 41, 6791 St. Gallenkirch, und Werner Wittwer, Dorfstraße 164, 6793 Gaschurn, die gemeinsame Grenze vermessen und darauf aufbauend das GST-NR 1222/24, GB Gaschurn an die Grenze verschoben, um den Druckunterbrecherschacht an einer zweckmäßigen Stelle zu platzieren. Zugleich werde die Straße durch die Güterweggenossenschaft Versettla eingemessen, was bereits beauftragt wurde. Dies werde entsprechend gefördert, weshalb die Vermessung der Straße sowie der angedachten Grundverschiebung unter einem erfolge. Die Gemeinde trage dann anteilig die Kosten der Grundverschiebung. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Grundverschiebung des GST-NR 1222/24, GB Gaschurn, an die südliche Grundgrenze des GST-NR 1222/2, GB Gaschurn, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 22.: Deponieordnung für die Deponie „Of´m Sand“ Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn gemeinsam mit dem Forstfonds des Standes Montafon Eigentümer der Deponie „Of´m Sand“ sei. Die Bewilligung zum Betrieb dieser Aushubdeponie wurde verlängert und mit Lothar Mähr als Geologe ein Konzept ausgearbeitet, um die Kubatur festzulegen. Die derzeit bestehen Anteile des bewilligten Bereiches ergeben sich zu 48 % für die Gemeinde Gaschurn und zu 52 % für den Forstfonds des Standes Montafon. Gemeinsam mit dem Stand Montafon sei nun eine Deponieordnung festgelegt worden, welche der Vorsitzende den Anwesenden zur Kenntnis bringt. Auch über die Höhe der Gebühren wurde beraten. Diese werden nun mit EUR 18, 00/m³ vorgeschlagen. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Größe der genehmigten Kubatur. Der Vorsitzende bringt den Bewilligungsbescheid zur Kenntnis und erläutert, dass diese mit 12.900 m³ festgelegt wurde. Zusätzlich erläutert der Vorsitzende, dass die Abwicklung gänzlich über die Gemeinde erfolge. Abschließend werde dann eine Aufteilung 48 zu 52 vorgenommen. Christoph Wittwer gibt zu bedenken, dass bei der Gebührenfestlegung zu beachten sei, dass zu niedrige Gebühren ein größeres Einzugsgebiet hervorrufen und somit die Kapazität der Deponie schnell erschöpft sein könnte. Der Vorsitzende erläutert, dass in der Deponieordnung klar festgelegt sei, dass vor Anlieferung mit der Gemeinde in Kontakt zu treten sei. Jedenfalls sei es ihm wichtig, dass das Ganze für Einheimische finanzierbar sei. Auch Ludwig Wachter ist der Meinung, dass darauf zu achten sei, dass nicht sämtliches Aushubmaterial von Großbaustellen angeliefert werde. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 14/21 Walter Lechleitner erkundigt sich, ob es auch möglich sei, der Deponie Material zu entnehmen, was der Vorsitzende verneint. Es handle sich ausschließlich um eine Aushubdeponie, nicht um einen Umschlagplatz. Der Vorsitzende erläutert, dass die abschließende Freigabe über die Anlieferungsmengen sowieso durch die Gemeinde erfolge. Kurt Rudigier merkt an, dass in der Deponieordnung auch vorgesehen sei, dass bei einer Anlieferung von über 2.000 t eine chemische Untersuchung notwendig sei. Gregory Netzer erläutert, dass die bis dato angesetzten weitaus geringeren Gebühren auch keine übermäßigen Anlieferungen ausgelöst haben. Der Vorsitzende macht den Vorschlag in der Deponieordnung einen weiteren Punkt 12. anzufügen, der wie folgt lautet: Der Deponiebetreiber behält sich vor, zu entscheiden, ob angeliefert werden kann oder nicht. Thomas Riegler regt an, die Gebühren gemäß VPI zu indexieren. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der vorliegenden Deponieordnung unter Anführung des oben erwähnen Punkt 12. sowie der Indexierung der Gebühren gemäß VPI zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 23.: Badeordnung Schwimmbad Partenen Der Vorsitzende erläutert, dass die Badeordnung für das Schwimmbad Partenen aufgrund der COVID-19-Bestimmungen angepasst wurde. Die Anlage werde zwar über das Mountain Beach mitbetreut, stehe allerdings im Eigentum der Gemeinde, weshalb die Anpassung von der Gemeindevertretung zu beschließen sei. In der Verordnung selbst wurden lediglich die geltenden COVID-19-Maßnahmen ergänzt. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Badeordnung für das Schwimmbad Partenen zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 24.: Rechnungsabschluss 2019 Der Vorsitzende begrüßt um 21:49 Uhr Gemeindekassier Mag. Edgar Palm. Der Vorsitzende erläutert, dass der Rechnungsabschluss 2019 allen Mandataren im Vorfeld zugegangen sei. Auch der Prüfungsausschuss habe zwischenzeitlich getagt, der Bericht liege jedoch bis dato nicht vor. Zu Beginn seiner Ausführungen wolle sich der Vorsitzende bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch bei Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, dem Gemeindevorstand und sämtlichen Mandataren sowie Ersatzmandataren für ihre Arbeit und ihr Engagement bedanken. Der Vorsitzende präsentiert sodann einige Zahlen aus dem Rechnungsabschluss 2019: - Vereine, Musik, Musikschule - EUR 188.000 - Sozialfonds, Essen auf Rädern, Landesgesundheitsfonds - EUR 981.702 - Kleinkinderbetreuung - EUR 41.346 - Bergrettung Gaschurn / Partenen - EUR 16.335 - Straßenbau, -erhaltung, Wander- und Radwege, Beleuchtung - EUR 614.737 - Tourismus - EUR 987.887 o davon Zahlungen an Montafon Tourismus - EUR 866.217 Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 15/21 - Einnahmen Gästetaxe EUR 679.954 o EUR 89.954 mehr als veranschlagt - Einnahmen Tourismusbeitrag EUR 621.267 o EUR 91.267 mehr als veranschlagt - Einnahmen Zweitwohnsitzabgabe EUR 96.359 o EUR 34.940 weniger als veranschlagt - Bauhof Betriebsausstattung, Breitbandausbau, Gartenanlagen, Spielplätze, Friedhof - EUR 115.419 Grundverkauf Mühle EUR 43.180 o der weitere Verkauf an Flächen wird erst im RA 2020 abgebildet sein - Finanzierung MBS-Bus - EUR 114.816 - Landwirtschaftsförderung, Gemeindestier, Waldbetreuung - EUR 85.178 - Schwimmbad Partenen - EUR - Nahversorgung Partenen - EUR 16.522 - Ausbau Wasserversorgung - EUR 440.173 9.899 o Veranschlag waren EUR 2, 77 Mio. – Projekte konnten allerdings nicht alle umgesetzt werden - Erhaltung und Betrieb Wasserversorgung - EUR 407.000 - Abwasserbeseitigungsanlage gesamt - EUR 840.634 - Abfallbeseitigung - EUR 282.000 - Einnahmen Benützungsgebühr Wasser EUR 303.000 - Anschlussbeiträge Abwasserbeseitigungsanlage EUR 42.065 - Einnahmen Benützungsgebühr Abwasserbeseitigungsanlage EUR 631.832 - Einnahmen Abfallbeseitigung EUR 224.500 Christoph Wittwer stellt die Frage an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, wie sich die Summe von EUR 886.000 an Montafon Tourismus zusammensetze bzw. warum diese zum Rechnungsabschluss 2018 um ca. EUR 80.000 angestiegen sei. Für die Gemeindevertretung bzw. den Prüfungsausschuss sei dies äußerst undurchsichtig. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass auch der Jahresabschluss der Montafon Tourismus GmbH in einer Gesellschafterversammlung behandelt und genehmigt werde. Dort werden sämtliche Zahlen offen gelegt. Der Vorsitzende erläutert, dass der Jahresabschluss der Montafon Tourismus GmbH vorliege und genehmigt sei, gerne könne veranlasst werden, dass der Prüfungsausschuss darin Einsicht erhalte. Zusätzlich erläutert er, dass die Finanzierungen an Montafon Tourismus gemäß beschlossenem Finanzierungsschlüssel erfolgen. Er lädt alle Gemeindemandatare zum Montafon Tourismustag im Herbst ein, bei welchem die aktuellen Zahlen immer ausführlich präsentiert werden. Thomas Riegler stellt die Frage, ob für den Prüfungsausschuss eine Einsicht in den Rechnungsabschluss der Montafon Tourismus GmbH allenfalls möglich wäre, was der Vorsitzende bejaht. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 16/21 Gemeindekassier Mag. Edgar Palm erläutert sodann den Rechnungsquerschnitt des vorliegenden Rechnungsabschlusses. Durch die zusätzliche Auswertung über den Rechnungsquerschnitt könne die Entwicklung über einen längeren Zeitraum verfolgt werden. Der Rechnungsabschluss 2019 zeige grundsätzlich eine erfreuliche Situation. Einerseits konnte 2019 eine recht gute konjunkturelle Situation verzeichnet werden, andererseits konnten ca. EUR 1, 8 Mio. an Ertragsanteilen verbucht werden. Mag. Edgar Palm erläutert weiter, dass die eigenen Steuern etwas rückläufig seien, was überwiegend auf den Abschluss der Großbaustelle Obervermuntwerk II zurückzuführen sei. Insgesamt, so Mag. Palm, zeige die Einnahmenseite mit ca. EUR 7, 6 Mio. ein erfreuliches Bild. Auf der Ausgabenseite stehe vor allem der Personalaufwand mit ca. EUR 1, 0 Mio. sowie der Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit ca. EUR 2, 4 Mio., welcher auch Schulumlagen, Finanzierung des ÖPNV, Beiträge an die ARA und den eigenen Betriebsaufwand beinhalte. Bedeutend seien ferner die Transferaufwände. Zum einen die sonstigen Transfers in Höhe von ca. EUR 1, 3 Mio., welche im Wesentlichen die Montafon Tourismus GmbH betreffen, allerdings durch Vereins- und Landwirtschaftsförderungen ergänzt werden. Die öffentlichen Transfers umfassen vor allem die Landesumlage, die Beiträge an den Gesundheitsfonds und den Sozialhilfefonds, die mit ca. EUR 1, 5 Mio. zu Buche schlagen. Der laufende Haushalt habe mit Gesamtausgaben von ca. EUR 6, 6 Mio. abgeschlossen. Der Überschuss des laufenden Haushaltes ergebe einen Überschuss von rund EUR 1 Mio. Mag. Edgar Palm erläutert, dass dieser Überschuss in erster Linie zur Abdeckung der Investitionen in Kanal, Wasser und Straßen diene. In der Vermögensgebarung stehen Einnahmen von EUR 267.000 Ausgaben in Höhe von 658.000 gegenüber. Die Nettoinvestitionen von EUR 391.000 konnten aus dem Überschuss der laufenden Gebarung gedeckt werden. Weiter wird erläutert, dass bei den Finanztransaktionen auf der Ausgabenseite neben den eigenen Tilgungen der Darlehen mit EUR 388.000 zusätzlich noch EUR 543.000 auswiesen seien, welches Zuschüsse an die Gemeinde Immobilien GmbH & Co KG, die Mountain Beach GmbH sowie die ARA Montafon zur Bedeckung der dort durchgeführten Tilgungen beinhalten. Grundsätzliches Ziel sei immer, mit einem ausgeglichenen Haushalt abzuschließen. Dies konnte dadurch erzielt werden, indem eine Entnahme von EUR 320.000 aus der allgemeinen Haushaltsrücklage erfolgt sei. Auch im Jahr 2019 sei aber keine Neuverschuldung (Darlehensaufnahme) notwendig gewesen. Zum 31. Dezember 2019 betragen die Darlehensverbindlichkeiten der Gemeinde ca. EUR 4, 8 Mio. Gemeindekassier Mag. Palm erläutert, dass die Gemeinden die Daten des Rechnungsabschlusses auf die Plattform „Offener Haushalt“ einspielen, auf welchem dann ein Bewertungstool aus verschiedenen Kennzahlen die Bonität im Schulnotensystem beurteile. Aufgrund des Rechnungsabschlusses 2019 sei die Beurteilung erfreulich und zeige die Gesamtnote 2, 36. Diese Bewertung erfolge nach durchaus objektiven Kennzahlen und Kriterien, weshalb das Jahr 2019 eine positive Entwicklung zeige. Die Auswirkungen der COVIDKrise seien noch nicht absehbar und würden sich dann auf den Rechnungsabschluss 2020 niederschlagen. Das Ergebnis 2019 werde im Jahr 2020 nicht mehr erreicht. Der Lockdown der Wirtschaft führe sicherlich zu einem weitaus schlechteren Ergebnis. Nachdem keine Fragen mehr bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Rechnungsabschluss 2019 wie vorliegend zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende bedankt sich stellvertretend für das gesamte Team der Buchhaltung bei Gemeindekassier Mag. Edgar Palm sowie stellvertretend für die gesamte Verwaltung bei Gemeindesekretärin Sandra Tschanhenz für die zuverlässige und gute Arbeit während des ganzen Jahres. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 17/21 zu 25.: Voranschlags-Übertragung zur Finanzierung EWH-Projekt Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der Beschlüsse in der letzten Gemeindevertretungssitzung eine Voranschlagsübertragung notwendig sei. Die Position Begegnungsort 2020 (0310-0100) in Höhe von max. EUR 1, 2 Mio. soll auf die Position Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH (9140-7750) übertragen werden. So werde der Rahmen für die Bereitstellung der notwendigen Mittel geschaffen und die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH könne die finanziellen Mittel dann abrufen, wenn sie diese benötige. Nachdem keine Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der VoranschlagsÜbertragung von Position Begegnungsort 2020 (0310-0100) auf die Position Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH (9140-7750) zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 26.: Abfallgebührenordnung – Änderung Der Vorsitzende erläutert, dass teilweise Unternehmen im eigenen Haushalt geführt werden. Die Müllgrundgebühren sollen deshalb dergestalt angepasst werden, dass diese nicht doppelt zu begleichen seien. Es werde deshalb der Vorschlag unterbreitet, folgende Änderung in die Abfallgebührenordnung aufzunehmen: 1. In § 4 Abs 5 wird nach der lit d die lit e neu angefügt mit dem folgenden Text: e) Die Grundgebühr für sonstige Abfallverursacher entfällt auf Antrag, wenn die jeweilige Tätigkeit am Hauptwohnsitz des Abgabenschuldners im Wohnungsverbund in Räumen und mit Einrichtungen (Computer, Schreibtisch etc.), die auch privat genutzt werden, ausgeübt wird und keine Dienstnehmer oder sonstige Hilfspersonen beschäftigt werden, wenn aufgrund der Art der Tätigkeit anzunehmen ist, dass die anfallenden Abfallmengen die Durchschnittsmengen eines Zwei-Personenhaushalts nicht übersteigen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige der Behörde schriftlich nachzuweisen. Ludwig Wachter erläutert, dass auch die Fa. RuWaTec ihren Abfall selbst entsorge und somit von der Müllgrundgebühr zu befreien wäre. Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß Abfallgebührenordnung der Gemeinde der Müll entweder durch Müllsäcke oder durch Container zu entsorgen sei. Eine andere Entsorgung müsste geprüft und allenfalls auch genehmigt werden. Dass RuWaTec nicht selbst als Entsorgungsunternehmen fungieren kann, könne er schon jetzt sagen. Gemeindekassier Mag. Edgar Palm ergänzt, dass Unternehmen grundsätzlich verpflichtet seien, ihren Müll über die Gemeinde zu entsorgen. Der Vorsitzende erläutert zusätzlich, dass nun sämtliche Entsorgungspreise im Altstoffsammelzentrum mit der Gemeinde St. Gallenkirch harmonisiert wurden und ebenfalls zu beschließen seien. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Preise zur Kenntnis. Nach kurzer Diskussion wird noch festgelegt, dass es sich bei den EUR 0, 60 beim „Öli“ um Pfand handle. Dies sei noch anzumerken. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Änderung der Abfallgebührenordnung sowie den festgelegten Entsorgungspreisen im Altstoffsammelzentrum zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 18/21 zu 27.: Instandhaltung und Erweiterung von Steinschlag- und Lawinenschutzbauwerken im Bereich Gatsauna-Goldeforlawine und Außerbacherwald, forstliche Betreuung dieser Flächen und des Gebietes Steinschlagschutz Vand – Projekt Wildbach- und Lawinenverbauung 2020 Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn aus gegebenem Anlass einen Antrag zur Instandhaltung und Erweiterung von Steinschlag- und Lawinenschutzbauwerken im Bereich Gatsauna-Goldeforlawine und Außerbach, sowie die forstliche Betreuung dieser Flächen und des Gebietes Steinschlagschutz Vand gestellt habe. Hauptzweck dieses Projektes sei die Begründung von Schutzwaldflächen in den Verbauungsgebieten sowie die Sicherstellung der weiteren Betreuung des Objektschutzes. Diese sollen nachhaltig Siedlungsräume und Verkehrswege vor Lawinen und Steinschlag schützen. Der Vorsitzende erläutert, dass sich die Gesamtprojektkosten auf EUR 1.400.000 inkl. 11, 85 % für Regie und Unvorhersehbares belaufen. Der Finanzierungsschlüssel ergebe sich wie folgt: - Bund 59 % - Land Vorarlberg 19 % - Gemeinde Gaschurn 20 % - Land Vorarlberg als Straßenerhalter 2% Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Projektbeschreibung zur Kenntnis und erläutert, dass die zu finanzierenden 20 % der Gemeinde mit 15 % durch Bedarfszuweisungen gestützt werden. Die Gemeinde habe deshalb einen Beitrag von 5 %, sohin EUR 70.000 zu tragen. Kurt Rudigier erkundigt sich über die Projektdauer. Der Vorsitzende gibt diese mit 2020 bis 2040 bekannt und stellt den Antrag, dem vorliegenden Projekt „Instandhaltung und Erweiterung von Steinschlag- und Lawinenschutzbauwerken im Bereich Gatsauna-Goldeforlawine und Außerbacherwald, forstliche Betreuung dieser Flächen und des Gebietes Steinschlagschutz Vand – Projekt Wildbach- und Lawinenverbauung 2020“ inkl. vorliegendem Finanzierungsschüssel zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 28.: Weiterverwendung Geschäftsräumlichkeiten im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen Der Vorsitzende erläutert, dass im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen, laufend Sanierungsmaßnahmen auftreten und vorgenommen werden. Die Investitionskosten werden zwischen den Miteigentümern Gregory Netzer und der Gemeinde Gaschurn gemäß Eigentumsschlüssel aufgeteilt. Seit 2017 habe die Gemeinde ca. EUR 20.600 investiert. Weitere Investitionen stehen nun an. Zusätzlich fördere die Gemeinde den Dorfladen Partenen. Die Gemeinde finanziere somit zwei Geschäftslokale, was aus seiner Sicht zu überdenken sei. Der Gemeindevorstand habe bereits über diese Situation beraten und empfehle die öffentliche Ausschreibung der Geschäftsflächen der Gemeinde im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen. Kurt Rudigier ist der Meinung, dass die Räumlichkeiten verkauft werden sollten, wobei aus seiner Sicht ein Verkauf an Gregory Netzer, sollte er dies in Erwägung ziehen, erfolgen solle. GR Markus Netzer bittet darum, die Sitzung aufgrund der Anwesenheit von Peter Knöferl kurz zu unterbrechen, um seine Meinung zum Bestand des Dorfladens zu erfahren. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 22:44 Uhr bis 22:46 Uhr. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 19/21 Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass ein leerstehendes Objekt immer an Wert verliere und teilt mit, dass sie nichts gegen einen Verkauf einzuwenden habe, selbstverständlich seien die Rahmenbedingungen dann durch die Gemeindevertretung festzulegen. Christoph Wittwer ist der Meinung, dass niemandem ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden könne. Die eingegangenen Angebote seien gleichermaßen zu bewerten und dann eine Entscheidung zu treffen. Der Vorsitzende ergänzt, dass vorrangig die Ausschreibung erfolgen soll und dann allenfalls Gregory Netzer die Chance einer Nachbesserung seines Angebots, sollte er ein solches legen wollen, gegeben werden könnte. Thomas Riegler ergänzt, dass auch die zukünftige Nutzung in die Bewertung der Angebote miteinfließen sollte. Die Räumlichkeiten befinden sich mitten im Wohngebiet sowie in der Nähe der Kirche. Er ist der Meinung, dass bei Angebotslegung auch die geplante Nutzung mitangegebenen werden sollte. Der Vorsitzende meint, dass in den Ausschreibungsunterlagen explizit angeführt werden könnte, dass bei Angebotslegung der Preis sowie die zukünftig angedachte Nutzung anzugeben seien und die Gemeinde sich vorbehalte, die Gesamtsituation inkl. Konzeptionierung zu bewerten. Nachdem keine Fragen mehr bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der öffentlichen Ausschreibung inkl. der vorerwähnten Kriterien zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 29.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 45. Gemeindevertretungssitzung wird nach einer Änderung einstimmig genehmigt. Mag. Edgar Palm verlässt um 22:47 Uhr die Sitzung. zu 30.: Öffentliches Gut - GST-NR 3384/2 (Gundalatschweg), GB Gaschurn – Wegverlegung – Übernahme und Widmung Der Vorsitzende erläutert, dass Günter Hechenberger, Gundalatschweg 120a, 6793 Gaschurn, die Errichtung einer Garage auf dem GST-NR 1591/2, GB Gaschurn, plane. Durch dieses Grundstück verlaufe das Öffentliche Gut, GST-NR 3384/2, GB Gaschurn. Es sei nun angedacht, das GST-NR 3384/2, GB Gaschurn (Öffentliches Gut), im erforderlichen Ausmaß in die Straße, GST-NR 1591/1, GB Gaschurn, im Eigentum von Günter Hechenberger, zu verlegen. Die Kosten für die Vermessung und Verbücherung seien von Günter Hechenberger zu tragen, die Gemeinde könne die Eintragung allerdings anschließend im vereinfachten Verfahren durchführen. Der Gemeindevorstand habe dieses Ansuchen bereits vorbesprochen. Die Breite des Weges werde beibehalten und in das Straßengrundstück verlegt. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Verlegung eines Teilstückes des Öffentlichen Gutes, GST-NR 3384/2, GB Gaschurn, in die Straße „Gundalatschweg“, GST-NR 1591/1, GB Gaschurn, im Eigentum von Günter Hechenberger, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 31.: Allfälliges • Der Vorsitzende erläutert, dass die nächste Gemeindevertretungssitzung in der 3. oder 4. Juliwoche stattfinden werde. • Walter Lechleitner erkundigt sich über die Straßenumlegung im Bereich Bergerstraße, Pension Gantekopf, augrund der Errichtung der Talabfahrt. Niederschrift_47_GV_Sitzung.doc Seite 20/21