19840418_GVE031

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Letzte Änderung 27.05.2021, 21:11
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1984-04-18
Erscheinungsdatum 1984-04-18
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Inhalt des Dokuments

-1- 31. SITZUNG Sitzungstag: 18.4.1984 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Namen der Stadtrats- — Gemeinderats --Mitglieder*) anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Bgm. Sandrell Heinrich Niederschriftführer: Edith Lehe Mattle Manfred Pfefferkorn Erwin Wittwer Albert Felder Adolf Pfeifer Ernst Wittwer Reinhard Werle Franz Schneeweiß Rudolf Hechenberger Walter für Rudigier Franz Brandie Helmut Tschofen Herbert Graß Walter Rudigier Reinhold Tschofen Heinrich Mair Hilda für Tschanhenz Konstantin Barbisch Kurt Ing. Geltner Ulrich Beschlußfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO**) war — nicht — gegeben.**) *) ev. auch zugezogene Sachverständige, Auskunftspersonen etc. **) Nichtzutreffendes streichen Kove-Druck 024/032 (früher 1074) (10 73) Kommunalschriften-Verlag J. Jehle, 8 München 34 — Postfach, Verlagshaus: Barer Straße 32; Tel. (0 89) 28 20 71 -2- Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich Zu Punkt______________________________________ wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlußfähigkeit, letzte Niederschrift 2. Bundesstraße B 188 - Baulos "Umfahrung Gaschurn II"; Ablöse des materiellen Anteiles I (Gemeinde Gaschurn) an der Bp. 355 (Stallgebäude) durch die Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung. 3. Bauherrengemeinschaft Ortskern Partenen: a) Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Errichtergemeinschaft Partenen; b) Vertrag zur gemeinsamen Errichtung eines Ortszentrums Partenen c) Beschluß über die Konstituierung der Bauherrengemeinschaft Ortskern Partenen; d) Auftragserteilung seitens der Gemeinde Gaschurn zur Organisation eines Bauwerkes durch die Fa. Invest; e) Genehmigung der Gemeinschaftsordnung für das Ortszentrum Partenen; 4. Bauherrengemeinschaft Gemeindezentrum Gaschurn: a) Der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der r.k. Pfarrpfründe z.Hl. Michael, Gaschurn, sowie der Errichtergemeinschaft Ortszentrum Gaschurn (Liegenschaftskauf); b) Vertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, der r.k.Pfarrpfründe zum Hl. Michael, Gaschurn, sowie der Errichtergemeinschaft; c) Konstituierung der Bauherrengemeinschaft Gemeindezentrum Gaschurn; d) Auftragserteilung seitens der Gemeinde Gaschurn zur Organisation eines Bauwerkes durch die Fa. Invest-Baubetreuungs- und Verwaltungsges. m.b.H., Huber & Co., Bregenz. e) Entwurf einer Gemeinschaftsordnung; 5. Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der InvestBaubetreuungs ges. m.b.H., Bregenz, über ein Grundstück zur Errichtung der Hanghäuser 6. Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gaschurn und der r.k. Pfarrpfründe zum Hl. Michael, Gaschurn. 7. Garagenzubau der Frau Frieda Lerch, Gaschurn 26a, Ausnahme von der Einhaltung des gesetzlichen Abstandes gegenüber der Gemeindestraße, Gp. 3365. 8. Gemeindezentrum Gaschurn - Finanzierungsvergabe für den Bereich Hoheitsverwaltung. -3- Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr. Zu Punkt 1 Bgm. Sandrell begrüßt die Gemeindevertreter, die Vertreter der Fa. Invest sowie die Zuhörer, stellt Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der Vorsitzende stellt Antrag auf Verlängerung der TO. um Pkt. 8) Finanzierungsvergabe für den Bereich Hoheitsverwaltung im Gemeindezentrum Gaschurn. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Die Niederschrift der 30. GV-Sitzung wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 2 Nach eingehender Beratung schlägt der Bürgermeister vor, zusammen mit dem Gemeindevorstand, sowie der Bundesstraßenverwaltung eine neue Unterredung bezügl. einer günstigeren Lösung zu führen. Zu dieser Verhandlung werden die Mitbesitzer der Bp. 355 geladen. Die Beschlußfassung wird einstimmig in die Kompetenz des Vorstandes übertragen. Vize-Bgm. Mattle und GV Tschofen Heinrich deponieren dazu, daß eine Verzögerung der Realisierung dieses Straßenprojektes unbedingt vermieden werden sollte. Zu Punkt 3 Vor Beratungsbeginn wird der Stellung von Anfragen an die anwesenden Vertreter der Fa. Invest einhellig zugestimmt. Die gegenständlichen Verträge wurden den einzelnen Fraktionen mit der TO zu dieser Sitzung zur Kenntnis gebracht. Ebenso stellt der Bürgermeister eine ungefähre Kostenaufstellung der Ortskernverbauung Partenen, sowie dem Gemeindezentrum Gaschurn jedem Mandatar in Kopie zur Verfügung. a) Nach erschöpfender Diskussion und Beratung zum vorliegenden Vertrag stellt GV Pfeifer Ernst den Antrag, daß seitens der Fa. Invest, innert sechs Wochen, mind. zwei verbindliche Vorverträge mit einheimischen Wohnungswerbern nachzuweisen sind, widrigenfalls der Gemeinde das Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht und hinsichtlich dem Gemeindezentrum Partenen Neuverhandlungen aufzunehmen sind. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem vorliegenden Vertrag unter der Bedingung zuzustimmen, daß innert kürzester Frist zwei verbindliche Vorverträge mit einheimischen Wohnungswerbern der Gemeinde vorgelegt werden und die diesbezügliche Entscheidung durch den Gemeindevorstand getroffen werden kann. Der Vorsitzende erwähnt, daß in Partenen bereits zwei einheimische Interessenten (Fam. Hammer jun. und sen.) vorgemerkt wurden und bei einem def. Kauf dadurch die 50 % Marke bereits erreicht würde. Dem Antrag des Vorsitzenden wird mit vier Gegenstimmen (Wittwer Albert, Pfeifer Ernst, Werle Franz, Hechenberger Walter) die Zustimmung erteilt. b) Zum vorliegenden Vertrag werden einstimmig nachstehende Änderungen bzw. Ergänzungen beantragt: Zu § 2 (3): Anstelle der Vereinbarung "Der weitere Ausbau ......." ist aufzunehmen: "Die Gemeinde -4- Gaschurn ist berechtigt, gemeindeeigene Bauteile die im jetzigen Zustand nicht vollendet werden, in Eigenregie und Absprache mit der Invest-Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. Huber & Co. gesondert auszuführen. § 2 (4) hat zu lauten: Jeder Vertragsteil ist zur Verwertung seiner Wohnungseigentumseinheit, nach den Bestimmungen des Vbg. Grundverkehrsgesetzes, selbständig befugt. Zu § 3 (2): Hier ist der %-Satz durch die Fa. Invest einzusetzen. Zu § 3 (3): Nach den Worten "Raiffeisenbank Montafon" ist "Zweigstelle Gaschurn" einzufügen. Zu § 5: Beschlußfassung, Repräsentanten: Diese Vereinbarung ist von DDr. Hubert Kinz, Bregenz, neu zu formulieren. Bgm. Heinrich Sandrell stellt den Antrag, diesen Vertrag, unter Berücksichtigung der festgestellten Änderungen, zu genehmigen. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. c) Dieser Beschluß ist analog des Schreibens vom 21.12.1983 des Gemeindeamtes Gaschurn an die Fa. Invest zu ändern bzw. zu ergänzen und wird in der entsprechend geänderten Form auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig genehmigt. d) Die Vereinbarung bezüglich der Höchstpreisgarantie ist seitens der Gemeinde noch zu überprüfen und der Gemeindevorstand vom Ergebnis zu informieren. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem vorliegenden Auftrag, unter Berücksichtigung einiger formeller Änderungen, einhellig zugestimmt. e) Der vorliegende Entwurf einer Gemeinschaftsordnung wird durch die Gemeindevertretung über Antrag des Bürgermeisters einstimmig genehmigt. Zu Punkt 4 a) Der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der r.k. Pfarrpfründe z.Hl. Michael, Gaschurn, sowie der Errichtergemeinschaft Ortszentrum Gaschurn (Liegenschaftskauf) wird im vorliegenden Entwurf einstimmig genehmigt. b) Der Vertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, der r.k. Pfarrpfründe zum Hl. Michael, Gaschurn, sowie der Errichtergemeinschaft hinsichtlich der Errichtung eines gemeinsamen Bauwerkes wird im vorliegenden Entwurf einstimmig genehmigt. c) Dem vorliegenden Beschluß über die Konstituierung der Bauherrengemeinschaft Gemeindezentrum Gaschurn wird einhellig zugestimmt. d) Der Auftragserteilung seitens der Gemeinde Gaschurn zur Organisation eines Bauwerkes durch die Fa. Invest -Baubetreuungs- und Verwaltungsges.mbH., Huber & Co., Bregenz, wird einhellig zugestimmt. -5- e) Der vorliegende Entwurf einer Gemeinschaftsordnung, wird mit dem Zusatz, daß der Dachboden über dem Gemeindeamt in das Eigentum der Gemeinde übergeht, einstimmig genehmigt. Die diesbezügl. Unterlagen werden der Gemeinde von der Fa. Invest zur Verfügung gestellt. Nach eingehender Beratung wird dem vorliegenden Vertragsentwurf unter der Bedingung (analog zum Beschluß betreffend das Ortszentrum Partenen) zugestimmt, daß innert kürzester Frist verbindliche Vorverträge mit einheimischen Interessenten für 50 % der geplanten Wohnungen dem Gemeindevorstand vorgelegt werden. Der Beschluß wird gegen die Stimmen von Pfefferkorn Erwin, Wittwer Albert, Pfeifer Ernst, Werle Franz und Hechenberger Walter gefaßt. Seitens der Fa. Invest werden noch Überlegungen bezügl. dieser Bedingungen, vor allem hinsichtlich einer ev. Reduzierung des Projektes angestellt, was jedoch eine Herabsetzung des Grundpreises in entsprechender Relation zur Folge haben müßte. a) Die Vereinbarungen hinsichtlich Leistungen und Ansprüchen zwischen der Pfarrpfründe Gaschurn und der Gemeinde Gaschurn, werden gem. des vorliegenden Entwurfes einhellig genehmigt. b) Der Entwurf des Kaufvertrages zwischen der r.k. Pfarrpfründe Gaschurn sowie der Gemeinde Gaschurn über 272 m2 Grundstücksfläche in Hanglage, wird einstimmig genehmigt. c) Der Entwurf des Kaufvertrages zwischen der r.k. Pfarrpfründe Gaschurn und der Gemeinde Gaschurn hinsichtlich des Zukaufes von 93 m2 Grundstücksfläche, ebenfalls in Hanglage, wird einstimmig genehmigt. d) Der Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Pfarrpfründe Gaschurn hinsichtlich des Zukaufes von 331 m2 Grundstücksfläche, angrenzend an das jetzt bestehende Mesnerhaus Gaschurn Nr.2, wird einstimmig genehmigt. Die Zulassung einer Ausnahme von der Einhaltung des gesetzlichen Abstandes gegenüber der Gemeindestraße, Gp. 3365, von 4 m auf 2, 50 m, gem. des vorliegenden Abstandsflächenplanes, wird einstimmig genehmigt. In den bezügl. Baubescheid ist aufzunehmen, daß die Bauwerberin für eine spätere Errichtung eines Gehsteiges oder einer ev. Straßenverbreiterung, kostenlos Grund bis zu ca. 1, 20 m Breite im Bereich ihres Hausgrundstückes zur Verfügung stellt. Außerdem wird die Garageneinfahrt anders situiert. Der Vorsitzende bringt seine Vorstellungen bezüglich der Finanzierung des Gebäudeanteiles für die Hoheitsverwaltung zur Kenntnis. Beratung und Beschlußfassung werden einstimmig vertagt. Ende der Sitzung um 1.30 Uhr.