20171220_GVE026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004_1
Letzte Änderung 12.06.2021, 06:56
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2017-12-20
Erscheinungsdatum 2017-12-20
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 15. Jänner 2018 AZ: 004-1/26/2017 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 26. Gemeindevertretungssitzung am 20. Dezember 2017 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Markus Wittwer, Markus Durig, Artur Pfeifer, Walter Lechleitner, Mag. Ines Waltl; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Kaufansuchen GST-NR 2243/1 und 2244/1, GB Gaschurn, Bergauer GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn 4) Vermessung Straße „Obere Gosta“ 5) Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 33 GG) für Lisa Lechleitner 6) Gästetaxeverordnung 7) Tourismusbeiträgeverordnung 8) Kanalordnung 9) Wasserleitungsordnung 10) Friedhofsgebührenverordnung 11) Hundeabgabe-Verordnung Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc 1/18 12) Voranschlag 2018 13) Bau- und Investitionsplan Kanalisation 14) Kündigung Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn und der Fa. Spar-Österreichische Warenhandels AG, Europastraße 3, 5020 Salzburg (Spar Partenen) 15) Finanzverwaltung Montafon 16) EKIZ Gortipohl 17) Wohnbau Partenen II – Berufung gegen die Baubewilligung „Errichtung einer Mehrfamilienwohnhausbebauung mit Tiefgarage – Haus Versal, vom 04.08.2017, Zahl: 1319/13/Pa75a/2017“ durch Heinz Kogoj, Silvrettastraße 64, 6794 Partenen 18) Wohnbau Partenen II – Berufung gegen die Baubewilligung „Errichtung einer Mehrfamilienwohnhausbebauung mit Tiefgarage – Haus Versal, vom 04.08.2017, Zahl: 1319/13/Pa75a/2017“ durch Lothar Dona, Silvrettastraße 78a, 6794 Partenen, vertreten durch RA Mag. Clemens Achammer 19) Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen 20) Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG 21) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 22) Allfälliges 23) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Es erfolgt die Angelobung der noch nicht angelobten Anwesenden. Es ist dies Mag. Ines Waltl. Diese gelobt wie folgt: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Nationalratswahl 2017 / Landtagswahl 2018 Aufgrund der Nationalratswahlen im Oktober 2017 wurde seitens der Gemeinde Gaschurn angeregt, die Stimmzettel bereits an die Wahlberechtigten zu versenden, damit am Wahltag keine Verwirrungen entstehen. Auch wurde angeregt, dies bei der bevorstehenden Landtagswahl zu berücksichtigen. Mit Schreiben vom 15.11.2017 sei seitens des Landes Vorarlberg folgende Stellungnahme abgegeben worden: Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 2/18 Schon jetzt werden bei Landtags- und Gemeindewahlen spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag Stimmzettel an alle Wahlberechtigten ausgesendet. Die dieser Sendung beigelegte Wahlinformation (Wahlausweis) beinhaltet u.a. eine Anleitung zur richtigen Stimmabgabe. Da bei diesen Wahlen (abgesehen von Gemeindevertretungswahlen in Ermangelung von Wahlvorschlägen) alle Personen, an welche Vorzugsstimmen vergeben werden können, auf den Stimmzetteln abgedruckt sind, ist keine zusätzliche Beilage notwendig. Gerne werden wir Ihnen Wunsch jedoch in Bezug auf die Bundeswahlen an das Bundesministerium für Inneres weiterleiten. • Alpencup 2018 Am 20. und 21. Jänner 2018 finde in Bad Hindelang der 45. Alpencup der Stad- und Gemeindeparlamente statt. Ausgetragen werden die Disziplinen Langlauf und Riesenslalom. Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare seien im Gemeindeamt erhältlich. • Jugendraum „Jigsaw“ Wie bereits berichtet, werde der Jugendraum „Jigsaw“ zwischenzeitlich durch die offene Jugendarbeit Montafon mitbetreut. Dies werde von Seiten der Jugendlichen sehr gut angenommen. Für die Sanierung des Jugendraums wurden EUR 10.807, 76 aufgewendet. Zwischenzeitlich habe das Land Vorarlberg mit Schreiben vom 14. November 2017 eine Förderung in Höhe von EUR 2.335, 79 zugesagt. Für die Gemeinde verbleiben daher Kosten in Höhe von EUR 8.471, 97. Da die Sanierung des Jugendraumes in Kooperation mit der Gemeinde St. Gallenkirch erfolgte, sei eine Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Gemeinde St. Gallenkirch im üblichen Schlüssel (40/60) angedacht. Dies würde für die Gemeinde Gaschurn einen Betrag von EUR 3.388, 79 und die Gemeinde St. Gallenkirch einen Betrag von EUR 5.083, 18 ergeben. • e5 In der letzten Sitzung wurde bereits über die Neuzertifizierung und die Erreichung des vierten „e“ berichtet. Nun liege der Auditbericht vor. Dieser wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht und genau erläutert. Die zusammenfassenden Anmerkungen der e5Kommission darin lauten wie folgt: Die Gemeinde Gaschurn-Partenen hat sich bei der diesjährigen Auditierung ein e dazuverdient. Zurückzuführen ist das auf die hervorragende Arbeit, die vom Team rund um Bürgermeister Martin Netzer in der Gemeinde geleistet wird. Eine Vielzahl von Aktionen, innovative Ideen und ein ausgezeichnetes Energieberichtswesen zeichnen die Gemeinde im Montafon aus. Der Kommission imponiert der Einsatz rund um das neue Trinkwasserkraftwerk sowie die aktive Einbindung der Bevölkerung beim Zukunftsladen. Als Potential sieht die Kommission eine Erweiterung des Teams. Das derzeitige e5-Team ist relativ klein und könnte gezielt erweitert und somit auch verjüngt werden. Zusätzlich sollte den hohen Verbrauchszuwächsen beim Feuerwehrhaus bzw. VS Partenen nachgegangen werden. Hier wurden von 2015 auf 2016 ca. 40% mehr an Wärme verbraucht, was voraussichtlich nicht nur auf eine höhere Anzahl an Veranstaltungen zurückzuführen ist. Die Kommission fände eine weitere Verfolgung des Abwärmeprojekts Kops II wünschenswert, da es eine Seltenheit ist, dass potentielle Abnehmer in so günstiger Entfernung zu Wasserkraftwerken liegen. Die Kommission ist überzeugt, dass GaschurnPartenen seinen Weg weitergehen wird und sich in naher Zukunft zur Elite der e5Gemeinden gesellen wird. Dazu wünschen wir alles Gute und herzliche Gratulation zum Erreichen des vierten e! Auch Potenziale für die Weiterentwicklung seien im Bericht erwähnt. In naher Zukunft hoffe er auch auf die Erreichung des fünften „e“. Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 3/18 • Schloss Hofen Schloss Hofen biete im Frühjahr / Sommer 2018 ein Bildungsprogramm mit Schwerpunkt „Soziale Arbeit“ an. Sollte Interesse bestehen, können gerne entsprechende Unterlagen übermittelt werden. • Universum Der Universum-Dreh im Montafon sei abgeschlossen. Ausgestrahlt werde die MontafonFolge am 30. Jänner 2018. In der Kulturbühne finde am 22. Jänner 2018 die erste Ausstrahlung als Preview statt. Montafon Tourismus habe für diesen Dreh EUR 50.000, 00 beigesteuert. Dies sei sicherlich eine ausgezeichnete Werbung für die gesamte Region. • Resolution zum Pflegeregress Das Bundesministerium für Finanzen habe eine Stellungnahme zur beschlossenen Resolution hinsichtlich des Pflegeregresses abgegeben: Das Bundesministerium für Finanzen nimmt die Bedenken hinsichtlich der Kosten und der Folgewirkungen der Abschaffung des Pflegeregresses der Länder und Gemeinden als Träger der Sozialhilfe sehr ernst und wird deshalb auch mit Abschluss der Regierungsbildung zeitnah zu einem klärenden Gespräch einladen. Seien Sie gewiss, wir waren und sind stets bestrebt, auch in diesem Fall für alle Beteiligten bestmögliche Lösungen zu erzielen. • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die Fördersummen für die Projekte ABA BA 05 (Partenen Dorf – Bauteil 1), ABA BA 06 (Partenen Dorf – Bauteil 2), ABA BA 09 (Außerbach und Trantrauas), WVA BA 02 (DP Gaschurn – 1. Ausbaustufe), WVA BA 4 (Partenen – Gaschurn Dorf), Erweiterung WVA BA 07 und WVA BA 08, werden mit 31. Dezember 2017 in einem Gesamtbetrag von EUR 62.418, 55 an die Gemeinde ausbezahlt. • Beschneite Talabfahrt Gaschurn Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, sei mit Bescheid vom 17.10.2017 des Amtes der Vorarlberger Landesregierung festgestellt worden, dass das gegenständliche Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sei. Dieses Ergebnis sei bis zum 30. November 2017 an der Amtstafel kundgemacht worden. Bis zum 14. Dezember 2017 konnten Einwände erhoben werden. Es seien keine Einwände eingegangen und der Bescheid somit in Rechtskraft erwachsen. Das Bewilligungsverfahren könne nun vorangetrieben werden. Im Aufsichtsrat der Silvretta Montafon Holding GmbH sei für die Umsetzung grünes Licht gegeben worden. Das Bewilligungsverfahren soll nun schnellstmöglich durchgeführt werden. Sobald alle Bescheide in Rechtskraft erwachsen, kann gebaut werden. Mit der Umsetzung soll Anfang 2018 begonnen werden. In diesem Zuge werde die Wasserversorgung Gundalatscherberg erneuert sowie in Teilstrecken auch die Leerverrohrung für den Breitbandausbau mitverlegt. • Zweitwohnsitzabgabe Die Zweitwohnsitzabgabe werde landesgesetzlich festgelegt und jährlich gemäß dem Lebenshaltungskostenindex angepasst. Mit LGBl. Nr 79/2017 und 80/2017 seien die Höchstsätze festgelegt und zusätzlich erhöht worden. • Umweltschutz – das Servicemagazin für Ökologie & Wirtschaft In der nächsten Ausgabe dieses Magazins erscheine ein Bericht aus Gaschurn. Dieser beinhalte vor allem auch das Energieprojekt der Volksschule Partenen und trage den Titel; „Gaschurn: Mit Volldampf auf dem Weg zum e5“. Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 4/18 • Mühle Gaschurn Es kursieren Gerüchte, dass die Gemeinde oder gar er als Bürgermeister die Verantwortung dafür trage, dass das Lokal Mühle im Winter 2017/18 nicht öffne. Diese wolle er klar ausräumen und zum Ausdruck bringen, dass er sich persönlich sehr freue, wie sich dieses Lokal entwickelt habe. Die Mühle stelle mittlerweile einen wichtigen Bestandteil des Dorfes, sowohl im Sommer als auch im Winter dar. Der Vorsitzende begrüßt Rainer und Michael Bergauer, welche zum Tagesordnungspunkt 3. an der Sitzung teilnehmen werden. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:50 Uhr bis 20:56 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. zu 3.: Kaufansuchen GST-NR 2243/1 und 2244/1, GB Gaschurn, Bergauer GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende begrüßt neuerlich Michael und Rainer Bergauer zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutert, dass ein Kaufansuchen der Bergauer GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn über die GST-NR 2243/1 und 2244/1, GB Gaschurn, vorliege. Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeindevorstand, wie am 26.04.2017 von der Gemeindevertretung beschlossen, Vorgespräche mit der Bergauer GmbH geführt habe und bittet Rainer und Michael Bergauer um ihre Ausführungen. Die Sitzung wird dazu von 20:58 Uhr bis 21:02 Uhr unterbrochen. Michael Bergauer bedankt sich für die Einladung zur Sitzung und stellt klar, dass der Vorsitzende bzw. die Gemeinde Gaschurn jedenfalls keine Verantwortung an einer Schließung der Mühle im Winter 2017/18 trage. Der Betrieb solle jedenfalls weitergeführt werden. Die Wiedereröffnung sei auf Frühjahr 2018 geplant. Michael Bergauer erläutert weiter, dass aufgrund der mit dem Gemeindevorstand geführten Gespräche zuerst angedacht gewesen sei, einen Optionsvertrag für die Gesamtflächen der GST-NR 2243/1 und 2244/1, GB Gaschurn, abzuschließen. Rainer Bergauer erläutert dazu, dass für die Weiterführung des Betriebes ein Direktkauf einer Teilfläche talauswärts der Mühle notwendig wäre. Mit dem Vorstand wurde dann die Variante ausgearbeitet, einen Teil der Flächen direkt zu kaufen und für die verbleibende, talauswärts gelegene Fläche einen Optionsvertrag abzuschließen. Auf dieser Fläche sei angedacht, ein Hotelprojekt mit 60 bis 80 Betten zu errichten. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan betreffend die Flächen im Bereich der Mühle zur Kenntnis und erläutert dazu, welche Flächen von der Bergauer GmbH direkt gekauft würden und für welche Fläche ein Optionsvertrag abzuschließen wäre. Die Grenze zur Dorfstraße betreffend, sollte noch die Umsetzung des Projektes Gaschurn 2020 beachtet werden. Der Vorsitzende erläutert, dass in der Klausur im November 2017 sowie im Vorstand Gespräche über die Preisvorstellung stattgefunden hätten. Zuerst wurde angedacht, die steilen bzw. flachen Flächen preislich zu unterscheiden, am Ende habe man sich dann allerdings auf einen Mischpreis von EUR 200, 00 verständigt, welcher von der Gemeindevertretung noch zu genehmigen wäre, sofern dies auch so gesehen werde. Sollte der Abschluss dieses Vertrages gelingen, sei auch die Ausräumung sämtlicher wechselseitigen Ansprüche zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Bergauer GmbH vereinbart. Er ist der Meinung, dass ein Betrieb mit heimischen Unternehmern, der sich gut etabliert habe und dem nun eine Weiterentwicklung bevorstehe, jedenfalls zu unterstützen sei. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Zufahrtsmöglichkeiten. Er ist der Meinung, dass sich die Gemeinde jedenfalls einen Grundstreifen für die Zufahrt zurückbehalten bzw. ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt werden sollte. Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 5/18 Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit der Radweg zur Anlieferung genutzt werde. Dieser sei allerdings im Besitz des öffentlichen Wassergutes (Wasserbauamt). Das Grundstück sei eigentlich von der Dorfstraße aus erschlossen. Kurt Rudigier erkundigt sich, ob die Mühle Bestandteil des neuen Projektes werden solle, was Rainer Bergauer bejaht. Gerhard Saler erkundigt sich, ob das Wasserbauamt als Verwalterin des öffentlichen Wassergutes die Zufahrt über den Radweg untersagen könne, was der Vorsitzende bejaht. Der Vorsitzende erläutert dazu nochmals, dass die entsprechenden Grundstücke von der Dorfstraße aus erschlossen seien, er aber für die Bauphase sicherlich eine Zufahrt entlang des Radweges als notwendig erachte. Michael Bergauer erläutert, dass keinesfalls eine Erschließung über den Radweg angedacht sei. Auch bei Errichtung des geplanten Hotelprojektes sei eine Erschließung über die Dorfstraße geplant. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen spricht sich positiv für das geplante Projekt sowie den Abschluss des Kauf- und Optionsvertrages aus. Sie spricht Rainer und Michael Bergauer als Obfrau des Tourismusausschusses ihren Dank für das Lokal „Mühle“ als touristischen Bestandteil des Dorfes aus und sei sehr gespannt auf das neue Projekt. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Immobilienertragssteuer. Der Vorsitzende erläutert, dass diese nach rechtlicher Abklärung bei ca. 4, 5 % liegen werde. Die Bezahlung derselben müsse noch gemeinsam festgelegt werden. Grundsätzlich sei angedacht, einen m²-Preis festzulegen, den die Gemeinde lukriere und von dem auch keine Abschläge mehr erfolgen sollten. Er schlage diesbezüglich vor, die Eckpunkte zu beschließen und die Feinabstimmung der Verträge in den Gemeindevorstand zu delegieren. Adolf Felder meint, der Grundstreifen zwischen dem Gebäude und dem Radweg sollte nicht verkauft werden. Anzudenken wäre, der Bergauer GmbH ein Fahrrecht einzuräumen. Der Radweg sei keine Zufahrt, ein Zufahren werde lediglich geduldet. Werde der Grundstreifen zwischen Gebäude und Radweg verkauft, bestehe keine Zufahrtsmöglichkeit mehr zum dahinterliegenden Grundstück. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass der Radweg sowieso nicht als Zufahrt dienen werde. Das Grundstück sei in jedem Fall von der Dorfstraße aus zu erschließen. Rainer Bergauer erläutert, dass, wie bereits angedacht, der Gemeinde über diesen Grundstreifen ein Zufahrtsrecht zum dahinterliegenden Grundstück eingeräumt werden könne. Die Bergauer GmbH gehe auch davon aus, dass das angedachte Projekt verwirklicht werde und somit dann sowieso die Gesamtgrundstücke in ihr Eigentum übergehen würden. Nach einer kurzen Diskussion über die Abstandflächen macht der Vorsitzende den Vorschlag, dass die Bergauer GmbH für das talauswärts liegende Grundstück eine Abstandsnachsicht auf null Meter zur angedachten neuen Grenze erteilt, um eine Benachteiligung des talauswärtsliegenden Grundstückes hintanzuhalten. Gerhard Saler erkundigt sich darüber, ob mit dem Abschluss dieser Verträge sämtliche Altlasten zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Bergauer GmbH erledigt seien. Diese Frage wird vom Vorsitzenden als auch von Michael und Rainer Bergauer bejaht. Dieser Passus sei bereits in beiden Vertragsentwürfen enthalten. Rainer Bergauer erläutert, dass die Immobilienertragssteuer grundsätzlich von der Verkäuferseite zu tragen sei. Dies sei gesetzlich so geregelt. Aus ihrer Sicht könne diese nicht an die Käuferseite übertragen werden. Der Vorsitzende erklärt, dass es grundsätzlich zwei Möglichkeiten gebe: Entweder werde der Kaufpreis erhöht, um schlussendlich, nach Abzug der Immobilienertragssteuer, einen m²-Preis von EUR 200, 00 zu lukrieren, oder der Kaufpreis bleibe bei EUR 200, 00 und die Käuferseite ersetze der Verkäuferseite die Immobilienertragssteuer. Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 6/18 Michael Bergauer macht den Vorschlag, die Immobilienertragsteuer zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Bergauer GmbH je zur Hälfte aufzuteilen, was seitens der Gemeindevertretung befürwortet wird. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Kaufvertrag gemäß dem zur Kenntnis gebrachten Plan (ca. 700 m²) mit einen m²-Preis von EUR 200, 00, einem uneingeschränkten Geh- und Fahrrecht zugunsten der Gemeinde über den Grundstreifen zwischen der Mühle und dem Radweg, in einer Breite von ca. 3, 5 Metern (inklusive des Radwegstreifen), einer Abstandsnachsicht zugunsten des talauswärts liegenden Grundstückes auf null Meter sowie einer Halbierung der Immobilienertragssteuer zwischen den Vertragsparteien zuzustimmen. Weiter beantragt er, die Feinabstimmung des Vertrages in den Gemeindevorstand zu delegieren. Die Halbierung der Immobilienertragssteuer werde auf den Kaufpreis angerechnet, sodass sich dieser entsprechend verändern werde, sofern dies steuerrechtlich so gemacht werden könne. Diesen Anträgen wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass für die talauswärts liegenden Flächen ein Optionsvertrag abgeschlossen werden soll und erläutert den Grundstücksplan. Ebenfalls seien im Gemeindevorstand bereits die Eckpunkte besprochen worden. Der m²-Preis soll auch bei diesem Vertrag EUR 200, 00 betragen. Seitens des Gemeindevorstandes sei angedacht, den Optionsvertrag auf ein Jahr mit einer Verlängerungsmöglichkeit von 6 Monaten abzuschließen. Werde die Option gezogen, sei das Projekt dann innerhalb von zwei Jahren umzusetzen, widrigenfalls eine Pönalzahlung fällig werde. Die Höhe der Pönalzahlung wäre allerdings im Gemeindevorstand nochmals zu besprechen. Adolf Felder bemängelt, dass in der Ladung der Optionsvertrag nicht erwähnt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass der Optionsvertrag die Grundlage zum allfälligen Abschluss des Kaufvertrages darstelle. Der Tagesordnungspunkt thematisiere klar die Kaufansuchen der Bergauer GmbH über die beiden GST-NR 2243/1 und 2244/1, GB Gaschurn. Kurt Rudigier erläutert dazu, dass die Vertragsentwürfe übermittelt wurden, worauf Adolf Felder darum bittet, dies zukünftig klarer zu formulieren. Auch dem übermittelten Leitfaden, so Adolf Felder, sei nicht zu entnehmen, dass es sich um mehrere Verträge handle. Michael und Rainer Bergauer haben noch Änderungswünsche betreffend den Optionsvertrag. GR Markus Netzer erläutert, dass Rainer Bergauer in seinem Mail vom 15. Dezember 2017 alle Punkte, welche noch abschließend geklärt werden müssen, angeführt habe und macht den Vorschlag, diese Punkte in den Vorstand zu delegieren. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Zahlungsmodalitäten der Immobilienertragssteuer, worauf der Vorsitzende erläutert, dass der Kaufpreis dementsprechend angepasst werde, sodass die Gemeinde einen m²-Preis von EUR 200, 00 lukriere, die Immobilienertragssteuer allerdings halbiert werde. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Optionsvertrag unter folgenden Bedingungen: • einem m²-Preis von EUR 200, 00, inkl. der entsprechenden Anpassung bei einer Halbierung der Immobilienertragssteuer, die von beiden Seiten je zur Hälfte getragen werden soll, sofern dies steuerrechtlich möglich sei, • der vertraglichen Festlegung, dass die Zufahrt von der Dorfstraße aus erfolgen müsse, • im Vertrag klar zum Ausdruck gebracht wird, dass von Seiten der Optionsnehmerin selbst dafür zu sorgen ist, dass der Radweg während der Bauphase benutzet werden könne, Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 7/18 • die Feinabstimmung des Optionsvertrages an den Gemeindevorstand delegiert und durch diesen dann mit Unterstützung des Rechtsanwaltsbüros TWP abgeschlossen wird zuzustimmen. Diesen Anträgen wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). Der Vorsitzende bedankt sich bei Michael und Rainer Bergauer und hofft auf ein gutes Projekt. Rainer und Michael Bergauer bedanken sich, wünschen einen guten Sitzungsverlauf und verlassen um 21:47 Uhr die Sitzung. zu 4.: Vermessung Straße „Obere Gosta“ Der Vorsitzende erläutert, dass im Zuge der angedachten Grundteilungen der Familie Zink im Bereich „Obere Gosta“ die Straße „Obere Gosta“ in diesem Bereich neu vermessen wurde und nun an den Bestand angepasst werden soll. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vermessungsplan sowie ein Orthofoto über den derzeitigen Straßenverlauf zur Kenntnis und erläutert die angedachte Anpassung. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass angedacht sei, die Straße bis zur jetzigen westlichen Asphaltgrenze in das Öffentliche Gut zu übernehmen. Sollte die Straße im Bereich des Stallzubaus der Familie Zink vergrößert werden, wäre dieser Zubau auf Kosten des Eigentümers zu entfernen. Dies sei mit der Familie Zink bereits so vereinbart worden. Der Vorsitzende erläutert, dass die Anrainer die Teilflächen kostenlos an das Öffentliche Gut abtreten. Die Gemeinde übernimmt die Vermessungs- und Verbücherungskosten, wobei sich diese relativ gering halten, da die Gemeinde die Eintragung im vereinfachten Verfahren gem. § 15 LTG vornehmen könne. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Vermessungsplan der Vermessung Markowski Straka ZT GmbH vom 27. November 2017, GZ 20.460W/17, und den damit zusammenhängenden Zu- und Abschreibungen zuzustimmen sowie den neuen Verlauf der Straße „Obere Gosta “ (GST-NR 3356/1, GB Gaschurn) als Öffentliches Gut zu widmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 33 GG) für Lisa Lechleitner Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß § 79 Abs. 3 GG Barzahlungen an die Gemeinde nur die im Abs. 1 genannte Person (Leitung der Kassengeschäfte) oder andere von der Gemeindevertretung ausdrücklich dazu ermächtigte Personen entgegennehmen dürfen. Ebenso seien die Namen der zur Entgegennahme von Barzahlungen ermächtigten Personen im Gemeindeamt durch Anschlag kundzumachen. Walter Lechleitner und Ludwig Wachter erklären sich zu diesem Punkt für befangen. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Ermächtigung zur Entgegennahme von Bargeld bis zu einer Höhe von EUR 1.000, 00 gemäß § 79 Abs. 3 GG für Lisa Lechleitner zu genehmigen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Gästetaxeverordnung Der Vorsitzende berichtet, dass sich bei den einzelnen Verordnungen lediglich die Gebührensätze ändern würden, ansonsten würden sich die Verordnungen nicht verändern. Alle Verordnungen seien vom Finanzausschuss sowie in der Klausur behandelt worden. Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 8/18 Der Vorsitzende erläutert, dass in der Klausur angeregt wurde, die Gästetaxe für den Sommer 2019 bereits in der Verordnung mitzuerfassen, um den Gastgebern eine genauere Kalkulation zu ermöglichen. Deshalb wurde die Verordnung dementsprechend angepasst. Die Gästetaxeverordnung wird daraufhin wie vorliegend mehrheitlich genehmigt (1 Gegenstimme: Ludwig Wachter). zu 7.: Tourismusbeiträgeverordnung Die Tourismusbeiträgeverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende erläutert, dass für das Jahr 2019 aufgrund des Schipistenbaus eine Erhöhung auf 1, 50 % vorgesehen sei. Diese Verordnung könne erst 2018 so beschlossen werden, um wiederum den Betrieben die zeitgerechte Kalkulation zu vereinfachen, solle diese Erhöhung bereits jetzt kommuniziert werden. Dieser Vorgangsweise wird zugestimmt. zu 8.: Kanalordnung Die Kanalordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 9.: Wasserleitungsordnung Die Wasserleitungsordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 10.: Friedhofsgebührenverordnung Die Friedhofgebührenverordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. zu 11.: Hundeabgabe-Verordnung Die Hundeabgabe-Verordnung wird wie vorliegend einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende erläutert ergänzend, dass die Abfallgebühren im Jahr 2018 nicht erhöht werden, da bereits eine Kostendeckung erreicht wurde. zu 12.: Voranschlag 2018 Der Vorsitzende begrüßt Mag. Edgar Palm zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutert, dass der Voranschlag den Mandataren bereits zugestellt wurde. Der Vorsitzende erläutert das mittelfristige Investitionsprogramm inklusive der Finanzierungen: - Feuerwehrgebäude Gaschurn - Straßen-, Wege und Brückenbau (Unteres Vand, Straßenbau im Zuge Fernwärme, Straßenbau im Zuge Breitband, Garnerastraße, Unter Trantrauas, Schulstraße Gaschurn, Weiterführung Bergerstraße, Straßengenossenschaft Innerbofa, Radweg) - Wildbachverbauungsprojekte (Klusertobel, Rüttler, Vand) - Wasserversorgung (Hochbehälter Tschambreu, Vand und Trantrauas, Hochbehälter Mittelmaisäß, Innerbofa, Außerbofa, Sanierung Ortsnetz Partenen) - Abwasserbeseitigung (Trantrauas, Oberes Vand, Winkel, Innerbofa, Außerbofa, Pfanges) Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 9/18 - Diverse Projekte: Fahrzeug Bauhof, Schiabfahrt, Harzaweg, Neugestaltung Ortseingänge, Urnenwand Friedhof Gaschurn, Umbau Nahversorgung Partenen, etc. Die angedachten Flächenverkäufe (Bergauer u.a.) seien im Voranschlag noch nicht abgebildet, da zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Voranschlages diese noch nicht feststanden. Auch die Einnahmen des Grundverkaufes betreffend das Wohnbauprojekt „Living in the South II“ werden erst lukriert, wenn der Baubescheid in Rechtskraft erwachse. GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, ob in absehbarer Zeit die Kostendeckung betreffend die Kanalgebühren herbeigeführt werden könne. Grundsätzlich sei beschlossen, jährliche Erhöhungen (Indexierung zzgl. 5 %) solange vorzunehmen, bis eine Kostendeckung bestehe. Mag. Edgar Palm erläutert, dass die Kostendeckung betreffend die Kanalgebühren grundsätzlich in den nächsten ein bis zwei Jahren herbeigeführt werden dürfte. Da allerdings im Bereich der Wasserversorgungsanlagen wieder Millioneninvestitionen vorgesehen seien, verschlechtere sich der Kostendeckungsgrad im Bereich der Wasserversorgung dadurch erheblich. GR Markus Netzer stellt die Frage an Mag. Edgar Palm, wie er die derzeitige Finanzsituation der Gemeinde Gaschurn einschätze. Mag. Edgar Palm erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn, wie auch andere Gemeinden, sämtliche Haushaltsdaten unter www.offenerhaushalt.at offenlege. Auf dieser Plattform könne auch die Bonitätsbeurteilung abgerufen werden. Es stelle sich klar dar, dass die derzeitige finanzielle Situation gut sei, dies aber nur aufgrund der Mehreinnahmen der Baustelle OV II. Eine ähnliche Situation war bereits während der Bauphase des Kopswerks II zu beobachten. Fallen diese Einmaleffekte allerdings weg, stelle sich die Lage weniger erfreulich dar. Klarzustellen sei, dass sich diese Situation nicht nur für die Gemeinde Gaschurn sondern nahezu für das gesamte Montafon ähnlich darstelle. Der Vorsitzende merkt an, dass aufgrund der Mehreinnahmen aus den erwähnten Projekten Kops II und OVW II, auch trotz der großen Investition in den Bereichen Wasser und Kanal, erst im Jahr 2017 wieder ein Darlehen aufgenommen werden musste. Aufgrund dieser Investitionen habe sich auch das Anlagevermögen entsprechend erhöht. Der Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlagen könne voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen werden. Hier sei diesbezüglich noch zu erwähnen, dass die Gemeinden einen digitalen Kanalkataster zu erstellen haben. Sämtliche Kanalstränge werden in einem solchen aufgenommen und detailliert dokumentiert. Noch sei nicht klar, welche Sanierungen sich daraus mitunter ergeben werden. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass gemeinsam mit dem Land Vorarlberg ein Gemeindefinanzpaket vereinbart wurde, welches für die Gemeinde Gaschurn ca. EUR 300.000, 00 mehr an Ertragsanteilen im Gemeindebudget bedeute. Immer wieder habe er versucht klarzumachen, dass die bisherige Finanzkraftberechnung ihr Ziel verfehle. Nun konnte mit der sogenannten „Finanzkraft NEU“ eine Verbesserung erzielt werden. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Aufteilung der aufgenommenen Darlehen. Mag. Edgar Palm erläutert dazu, dass der Darlehensnachweis (Seiten 88-93), der Bestandteil des Voranschlages sei, in welchem die Verwendung der Darlehen zu finden sei. Zur besseren Übersicht seien für jeden Abschnitt jeweils Zwischensummen gebildet (Wasser, Kanal, etc.). GR Markus Netzer bittet um eine Prognose für das Jahr 2018. Der Schuldenstand betrage EUR 10 Mio, im Jahr 2019 dann EUR 15 Mio. Er bittet um Erläuterung, ob diese Summen für den Gemeindehaushalt überhaupt tragbar seien. Mag. Edgar Palm erläutert, dass der Voranschlag von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen sei. Diese prüfe die Zahlen und erteile bei positiver Beurteilung die Genehmigung. Für die Darlehensaufnahme sei jeweils separat um Genehmigung anzusuchen und werde nochmals geprüft. Bisher wurden die beantragten Darlehensaufnahmen stets genehmigt. Derzeit könne Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 10/18 aufgrund der neuen Regierungsbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschätzt werden, welche Änderungen sich künftig für die Gemeinden ergeben. Die neue Regierung plane sowohl den öffentlichen Schuldenstand als auch die Steuerquote zu senken, dies könne beispielweise bedeuten, dass die Gemeindeförderungen gekürzt und weniger Ertragsanteile eingehen werden. Wie sich dies alles auswirke, könne derzeit nicht seriös beurteilt werden. Die Bestimmungen des Stabilitätspaktes seien jedenfalls einzuhalten. Speziell bei den Tourismusgemeinden sei es so, dass diese aufgrund der vergangenen Steuerreformen speziell durch die Abschaffung von Gewerbe- und Getränkesteuer keinen vollen Ausgleich erhalten haben, was sich jetzt natürlich auf die finanzielle Lage niederschlage. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass der Voranschlag das wichtigste Gestaltungsinstrument der Gemeinde sei. Ihm sei es wichtig, dass auch in der mittelfristigen Finanzplanung relativ detailliert alle Vorhaben Berücksichtigung fänden. Ob eine Umsetzung der budgetierten Projekte dann auch erfolge, könne nicht immer gesagt werden und bedürfe dann immer noch der entsprechenden Beschlussfassung des zuständigen Gremiums. GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, wie die stetig steigenden Nächtigungszahlen der Tourismusgemeinden im Vergleich zu den stetigen wachsenden Schuldenständen zu verstehen seien. Mag. Edgar Palm erläutert, dass die Anforderungen an die Gemeinden in den letzten Jahren stark gestiegen seien. Beispielsweise sei hier die Kinderbetreuung zu erwähnen. Waren früher die Kinder nur ein Jahr im Kindergarten, so werden diese zwischenzeitlich bereits schon ab einem Alter von 2-3 Jahren in die Betreuung aufgenommen. Zudem wurde die Gruppengröße stetig verringert. Daraus ergeben sich höhere Personal- und Sachkosten. Diese Herausforderung betreffe alle Gemeinden, nicht nur die Tourismusgemeinden und mache immer wieder Investitionen notwendig. Weiter erkundigt sich GR Markus Netzer über die Finanzierungen betreffend Montafon Tourismus sowie die Rentabilität des Tourismusbüros in Partenen. Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzausschuss bereits über dieses Thema beraten habe. Auch der Tourismusausschuss habe es sich zur Aufgabe gemacht, die Weiterführung des Tourismusbüro Partenen zu diskutieren. Der Finanzierungsschlüssel von Montafon Tourismus sei erst kürzlich angepasst worden. Montafon Tourismus habe auch einen Marketingbeitrat installiert, der Aufsichtsrat habe grundsätzlich die Kontrollfunktion inne. Die Mittel seien, wie in den ausgearbeiteten Konzepten und entsprechend des Ergebnisses des Markenbildungsprozesses durch den Geschäftsführer in Absprache mit den verschiedenen Gremien, wie dem Marketingbeirat, einzusetzen. Einige Positionen des Marketingbudgets seien durch den Aufsichtsrat aufgrund der Erkenntnisse aus dem Markenbildungsprozess bereits bereinigt worden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen merkt an, dass in der Gebührenübersicht die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe noch anhand der nun im Amtsblatt kundgemachten Werte anzupassen wäre. Nachdem keine Fragen mehr bestehen erläutert der Vorsitzende die Feststellung des Voranschlages 2018 wie folgt: Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 11/18 Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Voranschlag 2018 wie vorliegend zu genehmigen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (4 Gegenstimmen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder). zu 13.: Bau- und Investitionsplan Kanalisation Kurt Rudigier verlässt um 22:51 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende erläutert den Bau- und Investitionskostenplan der Kanalisation der Jahre 2018 bis 2020, wie er bereits zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt dargelegt wurde und stellt den Antrag diesen zu genehmigen. Der Bau- und Investitionskostenplan wird wie vorliegend mehrheitlich genehmigt (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 14.: Kündigung Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn und der Fa. Spar-Österreichische Warenhandels AG, Europastraße 3, 5020 Salzburg (Spar Partenen) Der Vorsitzende berichtet, dass in der 6. Gemeindevertretungssitzung am 24. Juli 1996 unter TOP 3. Folgendes beschlossen wurde: Zwischen der SPAR-Warenhandels AG und der Gemeinde Gaschurn wird ein Mietvertrag für den Sparmarkt Partenen abgeschlossen. Die Vertragsdauer beträgt zunächst 3 Jahre und kann danach um weitere 7 Jahre verlängert werden. Die Gemeinde erhält als Miete 1 % des Nettoumsatzes. Der Vorsitzende berichtet weiter, dass der gegenständliche Vertrag bis dato stillschweigend weiterverlängert wurde. Gemäß Vertragspunkt 2. sei das Bestandsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer sechsmonatigen Aufkündigungsfrist jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres aufkündbar. Die Aufkündigung habe mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Aufkündigung sei das Postaufgabedatum. Der Vorsitzende erläutert, dass die Kündigung des Mietvertrages notwendig sei, um eine Lösung für den Entfall der Lebensmittelnahversorgung in Partenen vorantreiben zu können. Sollte mit der Fa. Spar eine Lösung zum Weiterbestand des Lebensmittelgeschäftes in Partenen gefunden werden, könnte auch mit dieser ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Kündigung des Mietvertrages zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6794 Partenen, und der Fa. Spar-Warenhandels AG, Europastraße 3, 5020 Salzburg, über das Geschäftslokal Silvrettastraße 12, 6794 Partenen, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Kurt Rudigier nimmt ab 22:55 Uhr wieder an der Sitzung teil. zu 15.: Finanzverwaltung Montafon Der Vorsitzende erläutert, dass Markus Rudigier, MAS, Gemeindesekretär der Gemeinde Bartholomäberg, in der 25. Gemeindevertretungssitzung das Modell „Finanzverwaltung Montafon“ vorgestellt und erläutert habe. Es liege auch bereits das Förderansuchen der Montafoner Gemeinden, ausgenommen von Stallehr vor. Stallehr werde von Seiten der Stadt Bludenz mitbetreut. Nach den Erläuterungen von Markus Rudigier, MAS, wurde im Zuge der letzten Gemeindevertretungssitzung beschlossen, die Abstimmung zu diesem Punkt auf die heutige Sitzung zu vertagen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass sich die Gemeindemitarbeiterin Andrea Mangard bereits in Altersteilzeit befinde und die Gemeindemitarbeiterin Andrea Tschofen bereits die Absicht kundgetan habe, ebenfalls die Möglichkeit der Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 12/18 wollen. Die Gemeinde Gaschurn sei somit direkt von der Finanzverwaltung Montafon betroffen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinden Silbertal, Bartholomäberg, Schruns, St. Gallenkirch und Lorüns bereits positive Beschlüsse gefasst hätten. Der Vorsitzende erklärt den Anwesenden aufgrund der Frage, ob für die Finanzverwaltung Kommunalsteuer anfalle, dass die Finanzverwaltung kein Unternehmen sei und deshalb auch keine Kommunalsteuer zu entrichten sei. Er erläutert weiter, dass es in erster Linie darum gehe, Arbeitsplätze, die Sicherung der Finanzverwaltung in den Gemeinden und Qualität zu gewährleisten. Hierfür seien montafonweite Standards zu definieren. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei Markus Rudigier, MAS, und freue sich sehr darüber, in welcher Form dieser die Gemeinde Gaschurn im Zuge der Sitzung immer wieder lobend erwähnt habe. Adolf Felder erläutert, dass er von der Präsentation, die Markus Rudigier, MAS, in der letzten Sitzung vorgenommen habe, sehr angetan sei und ein Beitritt zur Finanzverwaltung sicherlich nur positive Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung ergebe. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Verrechnungssätze, die den einzelnen Gemeinden in Rechnung gestellt werden, da die Gemeinde Gaschurn offensichtlich bereits als Dienstleister fungiert habe. Der Vorsitzende erläutert, dass es verschiedene Stundensätze für die unterschiedlichen Bereiche gebe, welche dann weiterverrechnet werden. Mag. Edgar Palm ergänzt, dass die erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet werden. Mittels Zeiterfassungssystem könne genau erfasst werden, wer wann welche Aufträge für welche Gemeinde erfüllt habe. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen verlässt um 23:01 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Beitritt zur Finanzverwaltung, dem vorbereiteten Förderansuchen sowie der von Markus Rudigier, MAS, in der letzten Sitzung erläuterten Finanzierung zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 16.: EKIZ Gortipohl Der Vorsitzende erläutert, dass in einem breiten Prozess der Ausbau der Kinderbetreuung im Montafon behandelt wurde. Einer der festgelegten Punkte sei, mindestens zwei Ganztagesbetreuungsstätten zu schaffen. Eine davon in der Innerfratte, die andere in der Außerfratte. Zusammen mit der Gemeinde St. Gallenkirch habe die Gemeinde Gaschurn bereits die Betreuung an der Mittelschule Innermontafon sichergestellt. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen nimmt ab 23:04 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erläutert, dass geplant sei, die Räumlichkeiten des ehemaligen Tourismusbüro in Gortipohl entsprechend zu adaptieren, um dort ein Eltern-Kind-Zentrum eröffnen zu können. Für die Errichtungskosten werde ein Förderansuchen gemäß Art. 15a B-VG eingereicht. Eine weitere Förderung des Landes Vorarlberg werde ebenfalls beantragt. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die von der Gemeinde St. Gallenkirch eingeholte Kostenschätzung der Fa. Maier Bau Consult zur Kenntnis. Gemäß Aufstellung von Bgm. Josef Lechthaler vom 18. Dezember 2017 würden folgende Beträge ergeben: Investitionskosten lt. Schätzung Maier Bau Consult EUR 265.000, 00 abzgl. Förderung Land (18 % der Bemessungsgrundlage) EUR 47.700, 00 EUR 120.000, 00 abzgl. Förderung Bund 15a (80 % von EUR 125.000, 00 + einmalig max. EUR 20.000, 00) Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 13/18 Kooperationsförderung EUR 39.750, 00 Restbetrag EUR 97.300, 00 davon Anteil St. Gallenkirch EUR 58.380, 00 davon Anteil Gaschurn EUR 38.920, 00 Die verbleibenden Kosten sollen gemäß des üblichen Schlüssels 60/40 zwischen beiden Gemeinden aufgeteilt werden. Im neuen EKIZ-Gortipohl könnten pro Modul (Vormittag/Nachmittag) je sechs Kinder betreut werden. Nachdem keinerlei Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der Errichtung und dem Betrieb des EKIZ-Gortipohl gemäß obiger Aufstellung und Aufteilung 60 (St. Gallenkirch) / 40 (Gaschurn) zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Mag. Edgar Palm und den Mitarbeitern der Buchhaltung für Ihre Arbeit, erklärt sich für die nächsten zwei Tagesordnungspunkte als befangen und übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen. Bgm. Martin Nezter, MSc verlässt um 23:11 Uhr die Sitzung. Adolf Felder verlässt um 23:11 Uhr die Sitzung. zu 17.: Wohnbau Partenen II – Berufung gegen die Baubewilligung „Errichtung einer Mehrfamilienwohnhausbebauung mit Tiefgarage – Haus Versal, vom 04.08.2017, Zahl: 131-9/13/Pa75a/2017“ durch Heinz Kogoj, Silvrettastraße 64, 6794 Partenen Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Heinz Kogoj, Silvrettastraße 64, 6794 Partenen, am 22. August 2017 innerhalb offener Frist gegen den Baubescheid der Gemeinde Gaschurn vom 04. August 2017, Zahl: 131-9/13/Pa75a/2017, berufen und umfassende Berufungspunkte vorgebracht habe. Über die vorliegende Berufung sei zu entscheiden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert den Anwesenden den im Entwurf ausgearbeiteten Berufungsbescheid. Sie erklärt, dass die im erstinstanzlichen Verfahren von Heinz Kogoj eingebrachten Einwendungen als unzulässig zurückgewiesen wurden. Die von Heinz Kogoj eingebrachten Einwendungen wurden nicht auf ein Nachbarrecht gestützt. Somit verliere er die Parteistellung und auch das Recht zur Erhebung einer Berufung. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert die von Heinz Kogoj eingebrachten Berufungspunkte. GR Markus Netzer erkundigt sich nach der von DI Ulrich Grasmugg abgegebenen Stellungnahme, welche Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen daraufhin den Anwesenden zur Kenntnis bringt. Adolf Felder nimmt ab 23:16 Uhr wieder an der Sitzung teil. GR Markus Netzer beantragt aufgrund der Anwesenheit von Heinz Kogoj die Unterbrechung der Sitzung, um eine allfällige Stellungnahme seinerseits zu hören. Die Sitzung wird von 23:17 Uhr bis 23:22 Uhr unterbrochen. Heinz Kogoj führt aus, dass DI Ulrich Grasmugg seiner Ansicht nach das erwähnte Gutachten ohne Besichtigung vor Ort abgegeben habe. Dieses Gebäude passe nicht in das Ortsbild. Er sei der Meinung, dass die Architekten sowie auch DI Grasmugg jedenfalls berücksichtigen hätten müssen, dass es sich hier um ein Dorf handle und nicht um eine Stadt. Auch Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 14/18 der touristische Aspekt sei nicht außer Acht zu lassen. Er habe nichts gegen das Wohnbauprojekt selbst einzuwenden, es gehe ihm lediglich um Architektur und Ausführung. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen führt aus, dass es sowohl touristisch notwendig sei, das Dorf attraktiv zu gestalten, jedenfalls notwendig sei aber auch Wohnmöglichkeiten für Einheimische zu schaffen. Der dritte Wohnblock an dieser Stelle sei als Komplettierung der bestehenden Wohnanlage zu sehen. Kindergarten und Schule seien in der Nähe. Das Dorf werde dadurch wiederum belebt. Walter Lechleitner merkt an, dass die Bauflächen begrenzt seien und seiner Ansicht nach positiv zu beurteilen sei, dass möglichst viel Wohnraum auf kleiner Fläche geschaffen werde. Kurt Rudigier führt aus, dass Architektur immer Ansichtssache sei. Dies betrachte jeder anders. Jedenfalls sei es so, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen ergänzt, dass der vorbereitete Bescheid von der Gemeindeaufsicht überprüft worden sei und stellt den Antrag, die von Heinz Kogoj eingebrachte Berufung als unzulässig zurückzuweisen und den vorliegenden Berufungsbescheid zu genehmigen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 18.: Wohnbau Partenen II – Berufung gegen die Baubewilligung „Errichtung einer Mehrfamilienwohnhausbebauung mit Tiefgarage – Haus Versal, vom 04.08.2017, Zahl: 131-9/13/Pa75a/2017“ durch Lothar Dona, Silvrettastraße 78a, 6794 Partenen, vertreten durch RA Mag. Clemens Achammer Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass RA Dr. Clemens Achammer, Schlossraben 10, 6800 Feldkirch, den Berufungswerber Lothar Dona, Silvrettastraße 78, 6794 Partenen, vertrete und mit Einschreiben vom 21. August 2017 innerhalb offener Frist gegen den Baubescheid der Gemeinde Gaschurn vom 04. August 2017, Zahl: 131-9/13/Pa75a/2017, berufen und umfängliche Berufungspunkte eingebracht habe. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert den im Entwurf vorbereiteten Berufungsbescheid und bringt den Anwesenden sämtliche Berufungspunkte zur Kenntnis. Christoph Wittwer erkundigt sich, warum die Berufung von Heinz Kogoj direkt abgewiesen werde und die Berufung von RA Dr. Clemens Achammer als Vertreter von Lothar Dona in allen Einzelheiten zu behandeln sei. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Heinz Kogoj seine Parteistellung aufgrund unzulässiger Einwendungen verloren habe. RA Dr. Clemens Achammer als Vertreter von Lothar Dona habe im erstinstanzlichen Verfahren zulässige Einwendungen erhoben, die sich auf Nachbarrechte gestützt hätten. Er habe somit seine Parteistellung aufrechterhalten und sei dadurch zur Erhebung einer Berufung berechtigt. Die Berufung sei somit in allen Einzelheiten zu behandeln. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen verliest sämtliche Berufungspunkte bzw. Einwendungen und bringt diese den Anwesenden zur Kenntnis. Die jeweiligen rechtlichen Ausführungen dazu werden ebenfalls verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Walter Lechleitner erkundigt sich darüber, ob dieser Bescheid ebenfalls von der Gemeindeaufsicht überprüft wurde, was Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bejaht. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt den Antrag, die von Mag. Clemens Achammer als Vertreter von Lothar Dona eingebrachte Berufung abzulehnen und den vorliegenden Berufungsbescheid zu genehmigen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (2 Gegenstimmen: Christoph Wittwer und Adolf Felder). Bgm. Martin Netzer, MSc, nimmt ab 00:10 Uhr wieder an der Sitzung teil. Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 15/18 zu 19.: Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen Der Vorsitzende führt aus, dass derzeit mit drei möglichen Partnern Gespräche geführt werden, um eine Umsetzungsmöglichkeit des Projektes zu finden. Derzeit kann jedoch noch nicht abschließend eingeschätzt werden, ob es zu einer Umsetzung komme oder nicht. Vorgesehen sei, mit einem der möglichen Partner, der ENGIE Energie GmbH, die vorliegende Vereinbarung abzuschließen. Diese stelle sicher, dass voraussichtlich bis Ende Jänner 2018 ein fundiertes Konzept für die Umsetzung des Projekts ausgearbeitet werde. Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Gaschurn grundsätzlich Vertragspartner für die Wärmeauskoppelung mit der Vorarlberger Illwerke AG sei. Wie dies bei einer Umsetzung des Projektes mit externen Partnern gehandhabt werde, müsse noch abgeklärt werden. Grundsätzlich bestünden mehrere Möglichkeiten. Auch die Finanzierung betreffend das Biomasseheizwerk sei in diesem Zuge zu klären. Der Vorsitzende führt aus, dass alle drei infrage kommenden Partner bis Ende Jänner / Anfang Februar 2018 ein Konzept vorlegen, das die Entscheidungsgrundlage bilden soll. Im Februar sollte schlussendlich entschieden werden, ob und mit welchem Partner das Projekt umgesetzt werden soll. Die vorliegende Grundsatzvereinbarung zur intensiven Prüfung und Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes soll zwischen der ENGIE Energie GmbH, der Gemeinde Gaschurn, der Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG sowie der Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH abgeschlossen werden. Der Vorsitzende erläutert die vorliegende Vereinbarung und ergänzt, dass es derzeit nicht um die Umsetzung des Projektes gehe, sondern um die Ausarbeitung eines Konzeptes, welches eine Umsetzung ermöglichen würde. Die Entscheidung zum Abschluss dieser Vereinbarung sei, da es um das Gesamtprojekt gehe, von der Gemeindevertretung als zuständiges Gremium zu treffen. Adolf Felder erkundigt sich über die in der Vereinbarung erwähnte Kostenpauschale für Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 10.000, 00 und stellt die Frage, ob die Gemeinde Gaschurn diesen Betrag zu entrichten habe, sollte der endgültige Vertragsabschluss mit der ENGIE Energie GmbH nach Vorlage eines Umsetzungskonzeptes nicht zustande kommen. Markus Durig ergänzt diese Frage damit, ob die Kostenpauschale auch dann fällig werde, wenn die ENGIE Energie GmbH nach intensiver Prüfungsphase, nicht an einer Umsetzung interessiert sei. Der Vorsitzende erläutert, dass die EUR 10.000, 00 nur dann fällig werden, sollte die Gemeinde nach intensiver Prüfungsphase die Umsetzung nicht mit der ENGIE Energie GmbH sondern mit einem anderen Partner durchführen. Lehne die ENGIE Energie GmbH eine Umsetzung ab, werde der Betrag seitens der Gemeinde nicht fällig. Da dieser Vertragspunkt jedoch nicht ganz klar formuliert sei, werde dies in der Vereinbarung präzisiert. Nach einer kurzen Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der vorliegenden Vereinbarung zwischen der ENGIE Energie GmbH, der Gemeinde Gaschurn, der Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG sowie der Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH, mit einer Präzisierung des Vertragspunktes 5., zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: GR Markus Netzer). zu 20.: Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG Der Vorsitzende erläutert, dass die aktuelle Situation bereits in den vorangegangenen Sitzungen dargestellt wurde. Die Schreiben betreffend die Preisanpassungen werden noch diese Woche an die Anschlussnehmer versandt. Die Preisanpassungen wurden dergestalt ausgearbeitet, dass die Finanzierung des Biomasseheizwerks wieder gesichert sei. Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund des schlechten Zustandes des Ölbrenners als auch der alten Steuerung Angebote zur Erneuerung des Systems eingeholt wurden. Grundsätzlich sei angedacht, die Finanzierung der Ölbrenners inkl. Steuerung aus dem laufenden Budget Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 16/18 zu finanzieren. Das Angebot der Fa. Walter Bösch GmbH & Co KG vom 05. Dezember 2017 belaufe sich auf EUR 26.101, 35 netto. Er beantrage als Geschäftsführer, dass diese Summe, um liquide zu bleiben, von Seiten der Gemeinde als Darlehen zur Verfügung gestellt werde. Artur Pfeifer merkt an, dass der Ölbrenner jedenfalls zu erneuern sei, auch bei Umsetzung des Fernwärmeprojektes Gaschurn-Partenen werde dieser benötigt. Der Vorsitzende stimmt dieser Aussage zu und ergänzt, dass für den jetzigen Ölbrenner keine Ersatzteile mehr erhältlich seien. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass ein Angebot für eine Überbrückungslösung mit einer Ersatzwärmequelle eingeholt wurde, falls es zum Ausfall des Ölbrenners kommen würde. Diese Überbrückungslösung würde Kosten in Höhe von EUR 12.000, 00 verursachen. Eine solche kurzfristige Ersatzlösung verursache unverhältnismäßig hohe Kosten. Daher sei dem Einbau eines neuen Ölbrenners inkl. der Steuerung der Vorzug zu geben. Adolf Felder erkundigt sich über die Jahresbilanz des Biomasse Heizwerks. Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit im laufenden Geschäftsjahr schwarze Zahlen geschrieben werden. Im nächsten Jahr soll mit der Wärmetarifanpassung jedenfalls ein besseres Ergebnis erzielt und eine längerfristige Finanzierung gesichert werden. Der Vorsitzende enthält sich als Geschäftsführer seiner Stimme und stellt den Antrag, der Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG die finanziellen Mittel zur Erneuerung des Ölbrenners und der Steuerung seitens der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Bgm. Martin Netzer, MSc). zu 21.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 25. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 25. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 22.: Allfälliges • Ludwig Wachter erkundigt sich darüber, warum beim Rifabecken die Tafel „Fußgänger verboten – Hunde verboten“ angebracht sei. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Thematik auch schon letztes Jahr erläutert wurde. Die gegenständliche Tafel sei deshalb angebracht worden, dass Fußgänger und Hunde nicht in der Loipe laufen. • Ludwig Wachter erläutert, dass die PKWs, welche bei den Hanghäusern parken, immer wieder in die Straße stehen. Der Vorsitzende meint, dass Elmar Sohler Hausverwalter bzw. Hausmeister der Hanghäuser sei. Er werde diesen darauf hinweisen, die Bewohner entsprechend zu informieren. • Adolf Felder erkundigt sich nach dem Protokoll der Finanzausschusssitzung im November. Der Vorsitzende erläutert, dass dies von Mag. Edgar Palm geführt werde. Grundsätzlich werde hier nur das Zahlenwerk des Voranschlages entsprechend der Anregungen und Diskussionsergebnisse angepasst und nicht separat ein Protokoll verfasst. • Adolf Felder erkundigt sich, warum die im November vereinbarte Sitzung des Sozialausschusses nicht stattgefunden habe. Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 17/18 Kurt Rudigier, als Obmann des Sozialausschusses erläutert, dass die Sitzung stattgefunden habe. Sämtliche Mitglieder, mit Ausnahme von Adolf Felder, hätten daran teilgenommen. Adolf Felder merkt an, dass er keine Ladung erhalten habe. • Adolf Felder erkundigt sich über die Umsetzung einer Lebensmittelnahversorgung in Partenen. Es bestehe dringende Notwendigkeit dazu. Der Vorsitzende erläutert, dass intensiv daran gearbeitet werde. Im Voranschlag seien EUR 572.000, 00 für eine Umsetzung vorgesehen. Der Förderantrag sei bereits gestellt. Eine entsprechende Zusage könne das Land Vorarlberg allerdings erst nach Vorlage des entsprechenden Baubescheides erteilen. Die Verhandlungen mit MPREIS sollen im Jänner 2018 so weit fortschreiten, dass konkrete Umsetzungspläne vorliegen. Die Grundlage dazu sei bereits geschaffen. Nach Vorlage der Umsetzungspläne bedürfe es einem Beschluss der Gemeindevertretung. Der Gemeindevorstand habe zwischenzeitlich den Beitritt zum Verein „Dörfliche Lebensqualität und Nahversorgung“ beschlossen, bei welchem viel Know-how in Sachen Nahversorgung vorhanden sei. Damit eine Eröffnung bis zur Wintersaison 2018/19 möglich sei, müssen spätestens am 30. Juni 2018 sämtliche Beschlüsse und Genehmigungen vorliegen, da die Bauphase einige Zeit in Anspruch nehme. • Kurt Rudigier regt an, Schriftstücke des Landesvolksanwaltes, welche an die Gemeindevertretung gerichtet seien, direkt derselben vorzulegen. Dass solche Schreiben aus den Reihen der Zuschauer an die Gemeindevertreter verteilt werden, sei für ihn nicht tragbar. (Philipp Dona hat im Zuge der Bürgerfragestunde das angesprochene Schreiben an die Mandatare verteilt.) Der Vorsitzende erläutert dazu, dass das besagte Schreiben am 13. Dezember 2017 im Gemeindeamt eingelangt sei. Es sei notwendig, einige Aussagen aus diesem Schreiben entsprechend aufzuarbeiten sowie Unterlagen zusammenzustellen. Er wolle der Gemeindevertretung dieses Schreiben selbstverständlich nicht vorenthalten, allerdings soll dieses erst besprochen werden, sobald alle entsprechenden Unterlagen vorbereitet wurden, um dieses in einem eigenen Tagesordnungspunkt behandeln zu können. Gerhard Saler verlässt um 01:13 Uhr die Sitzung. Ende der öffentlichen Sitzung: 01:14 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_26_GV_Sitzung.doc Seite 18/18