20100923_GVE005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004_1
Letzte Änderung 12.06.2021, 06:56
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2010-09-23
Erscheinungsdatum 2010-09-23
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A-6793 Gaschurn – Partenen / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 24.09.2010 Zeichen: 004-1/5/2010 Bearbeiter: Melanie Themel Niederschrift über die 5. Gemeindevertretungssitzung am 23.09.2010 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, Mag. (FH) Ruth Tschofen, DI (FH) Markus Durig, Walter Grass, Vize-Bgm. Thomas Riegler, Joachim Hammer, Mag. Britta Wittwer, Gerhard Saler, Otto Rudigier, Philipp Dona; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Dieter Lang, GR Andrea Schönherr, Harald Fitz, Markus Metzler, Alexander Hechenberger, Stefan Schoder, Bruno Hilbrand, Alexander Wittwer (ab 19:49 Uhr); Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Mag. Christian Wittwer, Günter Pfeifer, Andrea Felder; Schriftführerin: Melanie Themel Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Kaufgesuch Michael Essig, Ober Trantrauas 80, 6793 Gaschurn 4) Verpachtung Eigenjagd Vallüla 5) Umwidmungsansuchen Herbert Tschofen, Am Bach 166a, 6793 Gaschurn von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Bauerwartungsfläche“ 6) Umwidmung Schipistenverlauf im Bereich Anton Tschanhenz, Plünggasweg 95a, 6793 Gaschurn 7) Güterweggenossenschaft Außerbofa – Festlegung von Grenzen bzw. Zu- und Abschreibungen 8) Neuer Miteigentumsvertrag – Ortskernverbauung Partenen Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc 1/9 9) Wasserversorgung Gundalatscherberg 10) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 11) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Es erfolgt die Angelobung der noch nicht angelobten Anwesenden Otto Rudigier und Bruno Hilbrand. Diese geloben wie folgt: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Vor Eingang in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende folgende Ergänzung der Tagesordnung: • Bauhof NEU Die Verlängerung der Tagesordnung wird einstimmig genehmigt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: o Das Herbstprogramm der Vorarlberg Akademie liegt im Gemeindeamt auf. Die verschiedenen Kurse wie z.B. erfolgreiche PR-Arbeit im Verein, Vorarlberg TrainerGrundkurs, etc. können von Ehrenamtlichen zu günstigen Preisen besucht werden. Wer Interesse hat, kann einfach auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung nachschauen. o Silvretta Montafon Nach 25 Jahren konnte der Schlepperweg Zerfall in die Tat umgesetzt werden. Diese Woche wurden Fotos gemacht. Die Errichtung des Schlepperweges wurde bereits am 15.05.1995 durch die Gemeinde Gaschurn zugesagt. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen für die Mithilfe und auch bei Herrn Peter Wachter für seine Geduld. In einem Gespräch mit Herrn Dr. Georg Hoblik von der Silvretta Montafon konnte ein Kostenaufteilungsschlüssel von 50/50 vereinbart werden. Der Vorsitzende freut sich, dass dies nun gelungen ist. o Bei der Füllung eines Güllefasses am Gundalatscherberg wurde versehentlich das Wasser zu schnell aufgedreht. Der Vorsitzende entschuldigt sich für diese Unannehmlichkeiten. o Die Zustimmung für die Verbindungsbahn auf das Grasjoch wurde beschlossen. Am 15.10.2010 wird eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden, um das Hochjoch offiziell in die Silvretta Montafon AG zu übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt sollen 2 Vertreter des Montafons in den neuen Aufsichtsrat aufgenommen werden. o Montafon Tourismus arbeitet derzeit am Destinationsmanagement. Sobald ein stimmiger und diskutierbarer Vorschlag vorliegt, wird dieser in den Gemeinden präsentiert. Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 2/9 o Ein Teilabschnitt der Straße Motta wird derzeit saniert. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Grundeigentümern. o Am 08.09.2010 hat die Exkursion für das Biotopinventar stattgefunden. Er möchte sich bei den Teilnehmern, Walter Grass und Gerhard Blaas bedanken. Der Vorsitzende selbst hat ebenfalls teilgenommen. o Am 14.10.2010 ist für die bisher tätigen Baufirmen das Richtfest beim Wohnbau Partenen geplant. o In Kürze wird es einen Gesprächstermin mit einem neuen Interessenten von „Explorer Hotels“ für ein mögliches Hotelprojekt im Bereich „Ortseingang Gaschurn“ geben. zu 3.: Kaufgesuch Michael Essig, Ober Trantrauas 80, 6793 Gaschurn Das zu verkaufende Grundstück, GST-NR 1756/1, GB Gaschurn, wird den Anwesenden anhand eines Orthofotos zur Kenntnis gebracht. € 50, 00 / m² wären als Verkaufspreis vorgesehen. Die Fläche bezieht sich auf ein Ausmaß von 59 m². Als Berechnungsgrundlage werden aufgrund der Straßenfläche Äule nur 50 m² herangezogen. Das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht für die Straße Äule werde eingeräumt. Sollte diese Weganlage als eigenes Grundstück ausgewiesen bzw. vermessen werden, wird die Fläche der Straßentrasse unentgeltlich dieser neuen Grundparzelle zugeschrieben. Es wird einstimmig beschlossen, das GST-NR 1756/1, GB Gaschurn, zu einem Preis von EUR 2.500, 00 an Herrn Michael Essig, Ober Trantrauas 80, 6793 Gaschurn, zu den zuvor genannten Bedingungen zu verkaufen. zu 4.: Verpachtung Eigenjagd Vallüla Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Franz Rauch bisher die Jagd von KR Walter Klaus übernommen habe und diese weiter pachten möchte. Diese Flächen seien angrenzend an die Flächen der Gemeinde. Den Pachtzins habe man indexiert und belaufe sich auf € 8.242, 85. Dieter Lang regt an, die Höhe des Pachtzinses im Jagdausschuss zu behandeln, da er nicht wisse, wie viel normalerweise für eine Verpachtung der Jagd verlangt werde. Der Vorsitzende erklärt, dass der Jagdausschuss lediglich für die Genossenschaftsjagden zuständig sei, nicht aber für die Eigenjagden. Dieter Lang ist der Meinung, dass man den Pachtzins bewerten sollte. DI (FH) Markus Durig berichtet dazu, dass ihm einige Vergleichswerte von anderen Jagden bekannt seien. Im Moment sei es so, dass es nicht einfach sei, Jagden zu verpachten, da es nicht mehr so viele finanzkräftige Interessenten gebe. Seiner Meinung nach sei der Pachtzins von € 8.242, 85 absolut in Ordnung. Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass diese Jagd nur zu Fuß zu erreichen sei. Bruno Hilbrand ist ebenfalls der Meinung, dass es schwierig sei, einen anderen Pächter zu finden. Nach kurzer Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, den Pachtvertrag mit Herrn Franz Rauch für die Verpachtung der Eigenjagd Obervallüla mit einem indexierten Pachtzins von € 8.242, 85 abzuschließen. Diesem Vorschlag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Umwidmungsansuchen Herbert Tschofen, Am Bach 166a, 6793 Gaschurn von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Bauerwartungsfläche“ Das Umwidmungsansuchen von Herbert Tschofen wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Dazu erläutert der Vorsitzende, dass man bei der Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes eine Widmung der GST-NR 2117/10, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ beantragt habe. Diese Umwidmung habe Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 3/9 man aber vom Amt der Vorarlberger Landesregierung abgelehnt. Beim nun vorliegenden Antrag wäre beabsichtigt, das GST-NR 2117/10, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Bauerwartungsfläche“ umzuwidmen. Alle betroffenen Nachbarn wurden von der Umwidmung informiert und hatten die Möglichkeit, Einspruch dagegen zu erheben. Am 23.10.2010 ist ein Einspruch zur beabsichtigten Umwidmung von Seiten der Familie Manuela und Harald Fitz eingereicht worden. Der Einspruch samt Beilage, der Zielplan der Gemeinde Gaschurn sowie der Bescheid des Amtes der Vorarlberger Landesregierung über den genehmigten Flächenwidmungsplan werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Alexander Wittwer erkundigt sich über den Grund der beantragten Umwidmung. Der Vorsitzende erklärt, dass die Umwidmung bereits mehrere Male in der Gemeindevertretung behandelt und bis dato immer abgelehnt wurde. Der Unterschied zu den vormaligen Anträgen sei dieser, dass das Grundstück als „Bauerwartungsfläche“ und nicht – wie früher – als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet werden solle. Im Flächenwidmungsplan als auch im Zielplan sei es vorgesehen, die Grundstücke zuerst von der Bachseite (Valschavielbach) taleinwärts zu bebauen, aber auch diesen Bereich zu erschließen. Die verkehrsmäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung seien bereits vorhanden. Bevor der Vorsitzende Harald Fitz das Wort erteilt, weist er diesen darauf hin, dass er sich in dieser Angelegenheit für befangen erklären sollte. Dies lehnt Harald Fitz ab und meint, dass er nicht befangen sei. Auf Wunsch von Harald Fitz wird die Begründung auf Ablehnung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zur Umwidmung der GST-NR 2117/2, GB Gaschurn, in „Baufläche Wohngebiet“, vorgelesen. Diese lautet wie folgt: „Eine Baulandwidmung für das GST-NR 2117/2 (richtig: GST-NR 2117/10) wurde bereits mit Schreiben vom 01.06.2005 negativ beurteilt. Die Umwidmung stellt eine Ausdehnung des Siedlungsrandes dar, die mit Hinweis auf die noch ungenützten Siedlungsreserven im unmittelbaren Nahbereich und zur Freihaltung des in der Hangzone noch raumwirksamen Grüngürtels raumplanerisch nicht ausreichend begründet ist.“ Auf die Frage, ob das Grundstück bei einer Umwidmung in „Bauerwartungsfläche“ dann gleich bebaut werden könne erklärt der Vorsitzende, dass dem nicht so sei und in diesem Fall zuerst eine Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“ beantragt werden müsste. Harald Fitz berichtet, dass er bei der Vorstellung von „Vallile“ in Schruns gewesen sei und mit LR Mag. Karlheinz Rüdisser über dieses Thema gesprochen habe. Dabei habe sich für ihn die Frage gestellt, warum das Grundstück von Herrn Karl Rudigier bei der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes umgewidmet wurde, nicht aber das Grundstück von Herrn Herbert Tschofen. Der Grund hierfür sei gewesen, dass das Anwesen von Herrn Rudigier bereits seit langem bestehend sei und deshalb eine Umwidmung erforderlich war, nicht aber so beim Grundstück des Herrn Tschofen. Des Weiteren führt Herr Fitz an, dass der Bürgermeister mit ihm und der Familie Tschofen vor geraumer Zeit eine Besprechung abgehalten habe. Bei dieser Besprechung sei vorgeschlagen worden, ob die Familie Fitz bereit wäre, ein Baugrundstück mit einem landwirtschaftlichen Grundstück zu tauschen. Er möchte auf diesem Wege klar stellen, dass er nichts persönlich gegen die Familie Tschofen einzuwenden habe. Die beantragte Umwidmung habe man aber bereits im Jahr 2005 von der Gemeindevertretung Gaschurn und vom Amt der Vorarlberger Landesregierung abgelehnt. Er sehe deshalb nicht ein, dass man jetzt alles „über den Zaun brechen“ und dieser Umwidmung stattgeben wolle. Er weist nochmals darauf hin, dass es nicht beabsichtigt sei, der Familie Tschofen „im Weg zu stehen“. Er möchte sich deshalb auch nicht für befangen erklären. Er appelliert an die Mandatare, diese Umwidmung gut zu überdenken. Der Vorsitzende entgegnet dem, dass bereits versucht wurde, mit den betroffenen Nachbarn eine Einigung zu finden. Dabei handelte es sich darum, eine für alle Betroffenen akzeptable Lösungsmöglichkeit zu finden. Dass über andere Personen Diskussionen und Schriftverkehr nach außerhalb geführt werden, ärgere den Vorsitzenden sehr. Er habe lediglich versucht, in dieser Sache zu vermitteln, was er auch als eine seiner Aufgaben als Bürgermeister sehe. Wenn man solche Hilfestellungen nicht wünsche, akzeptiere er das auch. Er erklärt zum vorNiederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 4/9 liegenden Ansuchen nochmals, dass es sich vormals um eine Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“ und jetzt um „Bauerwartungsfläche“ handle. Harald Fitz widerspricht den Worten vom Vorsitzenden und bezeichnet die damaligen Diskussionen als einen „Kuhhandel“. Er möchte nochmals betonen, dass die damalige Umwidmung bereits abgelehnt wurde. Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass er keinen „Kuhhandel“ sondern den Versuch gemacht habe, mit den betroffenen Familien Tschofen und Fitz eine Lösung zu finden. Deshalb habe er auch die Familie Fitz gefragt, ob die Tochter als Eigentümerin der gewidmeten Baufläche sich mitunter einen Tausch mit der gegenständlichen Bauerwartungsfläche vorstellen könne. Dann wäre sowohl dem raumplanerischen Aspekt Rechnung getragen und niemand könne taleinwärts vor sie hin bauen. Herr Fitz entgegnet dem, dass dies nicht in Frage komme. Als vor Jahren die Bauflächen umgewidmet wurden, wurde die gegenständliche Fläche nicht gewidmet, sonst hätte die Familie Fitz diese gekauft. Somit schließt der Vorsitzende diese Diskussion mit der Feststellung ab, dass er im Vermittlungsversuch eigentlich nichts anderes wollte, als das was vielleicht vor Jahren im Interesse aller gewesen wäre. Bruno Hilbrand ist der Meinung, dass eine Umwidmung in Bauerwartungsfläche keine nachteiligen Auswirkungen für die Gemeinde habe, da bereits eine Zufahrt für das Grundstückvorhanden sei. GR Andrea Schönherr berichtet, dass sich die Gemeindevertretung bereits schon länger mit diesem Thema befasst habe. Die beantragte Umwidmung wurde bis dato jedes Mal abgelehnt. In diesem Fall seien auch bereits gewidmete Bauflächen vorhanden, deshalb verstehe sich nicht, warum noch mehr Flächen gewidmet werden sollten. Des Weiteren stellt sich für sie die Frage, warum diese Umwidmung nicht auch in einer nicht-öffentlichen Sitzung – wie damals die Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes – behandelt werde. In der damaligen Sitzung bei der Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes habe man gesagt, dass für eine Umwidmung in Baufläche Wohngebiet ein Projekt vorliegen müsse, jetzt sei dies anscheinend nicht mehr der Fall. Der dort beschlossene Flächenwidmungsplan wurde von der Raumplanungsstelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung begutachtet und diese Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“ abermals abgelehnt. Für sie stelle sich deshalb die Frage, warum überhaupt der Flächenwidmungsplan überarbeitet werde, wenn zwei Monate später sowieso wieder neue Widmungen bewilligt werden. Sie findet, dass sich die Gemeinde Gaschurn dadurch beim Amt der Landesregierung langsam lächerlich machen würde. DI (FH) Markus Durig entgegnet dem, dass die dort beantragte Umwidmung auf „Baufläche Wohngebiet“ lautete. Im vorliegenden Fall soll das Grundstück als „Bauerwartungsfläche“ gewidmet werden und deshalb stehe er dieser Umwidmung auch positiv gegenüber. Für die Gemeinde würden keine nachteiligen Auswirkungen entstehen und die bereits gewidmeten Bauflächen, müssten sowieso zuerst bebaut werden. Der Vorsitzende berichtet dazu, dass ein Gespräch zwischen Dr. Wilfried Bertsch, DI Ulrich Grasmugg und ihm stattgefunden habe. Dort wurde es für gut geheißen, das Grundstück in „Bauerwartungsfläche“ zu widmen. Harald Fitz entgegnet dem, dass sowohl Herr Dr. Bertsch, DI Ulrich Grasmugg und LR Mag. Karlheinz Rüdisser ihm mitgeteilt haben, dass die Umwidmung in „Bauerwartungsfläche“ nicht genehmigt werde. Der Vorsitzende legt dar, dass die Gemeinde bzw. die Gemeindevertretung entscheide, wie welche Flächen gewidmet werden sollen. Das Land Vorarlberg sei die Genehmigungsbehörde. Er erwarte sich deshalb bei demokratischen Beschlüssen, dass diese auch von den Mandataren akzeptiert werden. Er werde nicht akzeptieren, dass in der Gemeindevertretung gefasste Beschlüsse aufgrund eigener Interessen „Schiffbruch“ erleiden. In Widmungsfragen wie hier gehe es ihm um die Gemeindeautonomie. Das Land habe nicht zu bestimmen, wie etwas gewidmet werde, sondern lediglich zu prüfen, ob die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes eingehalten werden. Aufgrund des Räumlichen Entwicklungskonzeptes als Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 5/9 auch des Zielplanes sei auch diese Fläche zur Bebauung geeignet. Der Entwicklung und Verdichtung als auch Entwicklung der Flächen werde mit dieser Widmung Rechnung getragen. GR Andrea Schönherr entgegnet, dass dies demokratische Abstimmungen sein. Sie akzeptiere deshalb auch ein „NEIN“ oder auch umgekehrt. Wenn auch jede/r eine andere Meinung habe, solle man dies auch so akzeptieren, wie es sich in einer Demokratie gehöre. Sie vertrete weiterhin die Linie – wie bereits früher – dass wenn bereits gewidmete Bauflächen vorhanden seien, keine weiteren Bauplätze gewidmet werden sollen. DI (FH) Markus Durig erläutert nochmals, dass bei einer Widmung in „Bauerwartungsfläche“ zuerst die bereits gewidmeten Grundstücke verwendet werden müssen. Für ihn spreche deshalb nichts gegen eine Widmung in „Bauerwartungsfläche“, da zum einen das Grundstück voll erschlossen sei und zum anderen zuerst die anderen Baulandreserven aufgebraucht werden müssten. GR Andrea Schönherr erkundigt sich, ob bei einer Widmung in „Bauerwartungsfläche“ bestimmte Auflagen für eine Nutzung in einem gewissen Zeitraum vorgegeben seien. Der Vorsitzende erklärt, dass der Flächenwidmungsplan alle fünf Jahre überprüft werden müsse. Künftig werde wahrscheinlich eine Vertragsraumordnung erscheinen, bei welcher dies mitunter an gewisse Bedingungen geknüpft werde. Seiner Ansicht nach spreche nichts gegen eine Widmung im „Bauerwartungsfläche“. Dem Antrag, das GST-NR 2117/10, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Bauerwartungsfläche“ umzuwidmen, wird mit 2 Gegenstimmen stattgegeben. zu 6.: Umwidmung Schipistenverlauf im Bereich Anton Tschanhenz, Plünggasweg 95a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass bei der Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes die Umwidmung des Schipistenverlaufes im Bereich Anton Tschanhenz gewidmet bzw. angepasst wurde. Nach Fertigstellung des Flächenwidmungsplanes kam die Familie Tschanhenz auf Bgm. M. Netzer zu, da die Widmung, nicht wie besprochen, entlang des talseitigen Pistenrandes eingezeichnet wurde. Dies sei ein Versehen des Planungsbüros gewesen. Deshalb sollte diese Widmung der ursprünglichen Absicht angepasst werden. Der Flächenwidmungsplan mit der entsprechenden Korrektur wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Diese soll anhand des neuen und noch genaueren Orthofotos angepasst werden. Es wird einstimmig beschlossen, die Korrektur durchzuführen und den Flächenwidmungsplan entsprechend anzupassen. zu 7.: Güterweggenossenschaft Außerbofa – Festlegung von Grenzen bzw. Zu- und Abschreibungen Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeindevertretung am 10.09.2008 den notwendigen Zu- und Abschreibungen sowie der Vermessung für die Güterweggenossenschaft Außerbofa einhellig zugestimmt habe. Jetzt liegen die Pläne des Vermessungsbüros vor. Der vorliegende Entwurf der Vermessungsurkunde soll durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Die Pläne werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig beschlossen, dass den Zu- und Abschreibungen gemäß Vermessungsplan der Vermessung Markowski ZT GmbH vom 02.08.2010, GZ: 15.086/W/10 zugestimmt wird. zu 8.: Neuer Miteigentumsvertrag – Ortskernverbauung Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Erwin Strauß die alten Posträumlichkeiten im Haus Silvrettastraße 8, 6794 Partenen, erworben habe. Im Zuge des Eigentümerwechsels wurde festgestellt, dass das ursprüngliche Parifizierungsgutachten fehlerhaft gewesen sei. Aufgrund dessen habe man ein neues Parifizierungsgutachten erstellt. Die Betriebskosten habe Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 6/9 man vorläufig á-Konto verrechnet. Parifizierungsgutachten einverstanden. Alle Miteigentümer seien mit dem neuen Auf die Frage, wie viel die Gemeinde dadurch nachbezahlen müsse erklärt der Vorsitzende, dass es lediglich eine Anteilsverschiebung gegeben habe, deshalb erhalte jeder Eigentümer eine Aufrollung aufgrund der neuen Anteile. Der vorliegende Vertragsentwurf vom 06.09.2010 für die Ortskernverbauung Partenen wird einstimmig genehmigt. zu 9.: Wasserversorgung Gundalatscherberg Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Gemeindevertretung bereits im Zuge der 3. Gemeindevertretungssitzung mit dem Thema „Wasserversorgung Gundalatscherberg“ auseinandergesetzt habe. Das Projekt wurde dort im Detail von Herrn Breuß von der Fa. Breuß & Mähr Bauingenieure GmbH vorgestellt und erläutert. Damals wurde auch erläutert, dass zur Verbesserung bzw. teilweisen Erneuerung der Wasserversorgung auch die Einleitung von Quellen im Bereich Zerfall aus dem Standeswald mit möglicher Nutzung zur Stromgewinnung geprüft werden soll. Deshalb war abzuklären, unter welchen Bedingungen diese Quelle genutzt werden könnte. Für den Trinkwasserverbrauch wäre ein Entgelt von 5, 8 Cent/m³ netto (indexiert) an den Forstfonds zu entrichten. Der Vorsitzende habe sich aber bereits letztes Jahr in einer Sitzung des Forstfonds Stand Montafon gegen diese Auffassung ausgesprochen. Für ihn sei es nicht in Ordnung, dass die Gemeinde Gaschurn – als Miteigentümer – hierfür Zahlungen zu entrichten habe. Zur Vorgeschichte erläutert der Vorsitzende, dass die Gemeinde Gaschurn früher bereits Zustimmungs- und Dienstbarkeitsverträge von Seiten des Stand Montafon Forstfonds erhalten habe. In diesen Verträgen wurde immer festgelegt, dass es einer privatrechtlichen Vereinbarung bedarf, damit die Quellen auch genützt werden können. Dies sei jedoch bis heute nicht erfolgt. Lediglich die drei Gemeinden Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn nutzen derzeit Quellen, welche auf den Gründen des Forstfonds Stand Montafon hervor kommen. Das Protokoll der letzten Standessitzung liege noch nicht vor. Im Zuge dieser Sitzung wurde nochmals mehrheitlich beschlossen, dass für den Trinkwasserverbrauch ein Entgelt von 5, 8 Cent/m³ an den Forstfonds zu entrichten sei und für die energetische Nutzung das Entgelt 4 % der Einspeisevergütungen (netto) betrage. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Zustimmung zur Fassung und Messung der Quellen für die kommenden Monaten erteilt werde und bei Nutzung der Quellen mit dem Forstfonds für sämtliche Quellnutzungen eine vertragliche Regelung gemäß den angeführten Bedingungen abzuschließen sei. Bereits im Jahr 1963 habe die Gemeinde Gaschurn beim Stand Montafon Forstfonds beantragt, die Quellen, welche sich teilweise auf Grund vom Forstfonds Stand Montafon befinden, mitzubenützen. Dort wurde der Beschluss gefasst, dass es dem Forstfonds gestattet sein muss, für den Eigenbedarf jederzeit unentgeltlich Wasser aus der Quellfassung abzuleiten. Vor geraumer Zeit habe man damit begonnen, Quellschutzgebiete auszuweisen. Mittlerweile sei es so, dass die Quellschutzgebiete bereits bei der Projekteingabe auszuweisen seien, damit jede/r der eine Zustimmung erteilen müsse auch wisse, mit welchen Belastungen er/sie rechnen müsse. Es sei vertretbar, dass – wo Nutzungseinschränkungen vorhanden seien – dies an den Forstfonds Stand Montafon abgegolten werde, so der Vorsitzende. Nicht aber sollen vorweg Zahlungen an den Forstfonds getätigt werden. Die Gemeinde Gaschurn sei bis dato der Zahlung von den 5, 8 Cent nicht nachgekommen. Wenn das nun vorliegende Projekt weiter betrieben werden solle, möchte der Vorsitzende, dass ein entsprechender Beschluss gefasst werde. Walter Grass erkundigt sich über den Preis, welcher im Vertrag von 1997 angegeben wurde. Bruno Hilbrand berichtet, dass der damalige Bürgermeister Peter Wachter mitgeteilt habe, dass die Gemeinde Gaschurn nichts bezahle. Dieter Lang fühlt sich in seiner kritischen Haltung gegenüber dem Stand Montafon immer mehr bestätigt. Er finde z.B. das Entgelt für 4 % der Einspeisevergütungen für die energetische Nutzung nicht fair, da dieses Entgelt mitunter viel mehr ausmachen könne, als die Gemeinde davon habe. Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 7/9 Auch für den Vorsitzenden sei die Auffassung der Forstfondsvertreter nicht nachvollziehbar. Wenn die Vertreter des Forstfonds dies allerdings so beschließen, gebe es daran nichts zu rütteln. Es sei jetzt die Entscheidung der Gemeindevertretung, ob man diesen Vorgaben bzw. diesem Beschluss zustimmen könne oder nicht. Die Gemeinde Gaschurn habe diese Vereinbarung bzw. diesen Beschluss damals unterzeichnet, daher sei dies so akzeptiert worden. Alexander Wittwer schlägt vor, weitere Alternativen z.B. die Einleitung privater Quellen zu prüfen. Es können weitere Alternativen geprüft werden, wenn dies von Herrn Markus Mähr als sinnvoll angesehen werde, so der Vorsitzende. Allerdings würden hierfür auch Kosten anfallen. Es soll heute kein Beschluss über die Wassernutzung, jedoch aber über die Quellmessung gefasst werden. Das Projekt sei so oder so zu realisieren. Mit der Silvretta Montafon habe man bereits Gespräche über die Verlegung der Wasserleitung sowie die Leitungsführung für die Beschneiung geführt. Die Zustimmungen der Grundeigentümer seien hierfür noch einzuholen. Wie hoch die Kosten ausfallen, könne man noch nicht sagen. Ein Foto der Zerfall-Quelle wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass die Messung der Quelle veranlasst wird und dass durch Herrn Markus Mähr weitere Alternativen geprüft werden. Sollte sich dies als zweckmäßig erweisen, sollen auch diese Quellen gemessen werden. Sobald die Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft vorliege, soll im Frühjahr mit der Leitungsverlegung – vom Bereich „Saures Tobel“ bis zum Bereich „Otto Rudigier“ – begonnen werden. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 10.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Vertagt. zu 11.: Bauhof NEU Der Vorsitzende berichtet, dass die Vorarlberger Illwerke AG bei der letzten Gemeindevertretungssitzung, in welcher das Thema „Bauhof NEU“ behandelt wurde zum Schluss gekommen sei, dass die vorgesehenen Flächen im Bereich Trantrauas für einen neuen Bauhof sehr geeignet wären. Die Fa. Geotek wurde nun beauftragt, die Flächen aus geologischer Sicht zu prüfen und zu beurteilen. Das Gutachten zeige, dass dieser Bereich kein Sumpfgebiet aufweise – wie damals befürchtet. Es werden aufgrund des geologischen Gutachtens auch keine wesentlichen Mehrkosten entstehen. Der Vorsitzende bedankt sich an dieser Stelle bei den Herren Klaus Sahler und Karl-Heinz Schmid für ihr Entgegenkommen. Die Optionsverträge seien nach wie vor aufrecht bzw. einer davon wurde bereits verlängert. Nach Ansicht des Vorsitzenden können nun die Vereinbarungen mit der Vorarlberger Illwerke AG abgeschlossen werden. Deshalb schlägt der Vorsitzende vor, dass die Gemeindevertretung den Vertragsabschluss mit der Vorarlberger Illwerke AG an den Gemeindevorstand delegiert, um den Planungswettbewerb zu starten und über den Winter die Vorbereitungen treffen zu können. Dies wird einstimmig beschlossen. zu 12.: Allfälliges o Herr Bruno Hilbrand befürchtet, dass die Erneuerung der Hochspannungsleitungen durch die Vorarlberger Illwerke AG erhebliche Auswirkungen von Krankheiten hervorrufen könne. Der Vorsitzende entgegnet dem, dass man mit solchen Behauptungen vorsichtig umgehen müsse. Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 8/9 o Er bedankt sich in diesem Zuge bei der Freiwilligen Feuerwehr und bei der Vorarlberger Illwerke für das rasche Eingreifen im Zuge der Panne beim Austausch der Leiterseile der 220 kV-Leitung. Ende der Sitzung: 21:39 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Melanie Themel Bgm. Martin Netzer Niederschrift_5_GV_Sitzung.doc Seite 9/9