20150820_GVE004

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004_1
Letzte Änderung 12.06.2021, 06:56
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2015-08-20
Erscheinungsdatum 2015-08-20
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 28. August 2015 AZ: 004-1/4/2015 BearbeiterIn: Annette Bergauer annette.bergauer@gaschurn.at Niederschrift über die 4. Gemeindevertretungssitzung am 20.08.2015 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Ing. René Kreuzmayr, Artur Pfeifer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Kurt Burger, Alexander Hechenberger, Markus Netzer, Ingrid Christoforou, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Daniel Wohlesser, Stefan Schoder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Markus Felbermayer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: KR Dieter Lang, Mag. Christian Wittwer, Roswitha Thoma; Schriftführerin: Annette Bergauer Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Um- bzw. Neubesetzungen in verschiedenen Gremien 4) Umwidmungsansuchen Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn 5) Umwidmungsansuchen Albert Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn 6) Markus Muster, Essanestraße 116, 9292 Eschen, Liechtenstein – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung Top 3 im Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, als Ferienwohnung 7) Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon – Zustimmung zur Änderung der Verordnung Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc 1/19 8) Ingo Rudigier, Plünggasweg 99, 6793 Gaschurn – Neuerrichtung eines Sportgeschäftes in Containerbauweise – Ansuchen um Zufahrt über das GST-NR 2262/5, GB Gaschurn 9) Valschavielbachbeileitung - Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke AG 10) Öffentlicher Spielplatz Schulstraße Partenen 11) Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa (Bauteil 2) 12) Wasserversorgung Dorfstraße (Bauteil 2), Quellableitung Illtal (Bauteil 5) und Wasserversorgung Gundalatscherberg (Bauteil 1) 13) Fernwärme Gaschurn-Partenen 14) Chalet-Hotel Montafon – Alpstein Projekt GmbH 15) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 16) Ausstände (nicht öffentlich) 17) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Es erfolgt die Angelobung des noch nicht angelobten Anwesenden Stefan Schoder. Dieser gelobt wie folgt: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Der Vorsitzende setzt die Tagesordnungspunkte 10 und 14 von der Tagesordnung ab. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Mit Schreiben vom 24.06.2015 habe die Achammer & Mennel Rechtsanwälte OG im Auftrag von Maria Koisser die Wasserqualität beim Objekt Inner Tobel 107, 6793 Gaschurn, bemängelt. Die Gemeinde Gaschurn sei aufgefordert worden, umgehend die Trinkwasserqualität an der Adresse Inner Tobel 107, 6793 Gaschurn, bereit zu stellen und alle dafür notwendigen Maßnahmen ohne weitere Verzögerung einzuleiten. Sollte die Wasserqualität nicht umgehend verbessert werden, behalte sich Maria Koisser die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Die Gemeinde Gaschurn habe aufgrund dessen die Durchführung einer Trinkwasserkontrolle im Bereich Inner Tobel in Auftrag gegeben, welche durch Peter Mattle, Amt der Vorarlberger Landesregierung, auch unverzüglich umgesetzt worden sei. Gemäß Prüfbericht von Peter Mattle sei die Wasserqualität in Ordnung. Lediglich der Eisen- Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 2/19 anteil sei erhöht. Die Trinkwasserqualität sei seinerseits bestätigt worden. Das Ergebnis der Kontrolle habe die Gemeinde letzte Woche erhalten und anschließend der Amtsärztin mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Stellungnahme der Amtsärztin würde jedoch noch nicht vorliegen. Zwischenzeitlich sei ein E-Mail von Stefan Koisser an Vizebgm. Ruth Tschofen ergangen, welches den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird. Die Stellungnahme von Peter Mattle vom 14.08.2015 sowie die Prüfberichte desselben werden den Anwesenden ebenso präsentiert. Gemäß Stellungnahme von Peter Mattle seien aufgrund der alten Wasserleitungen höhere Eisenanteile vorhanden. Dem Schreiben könne man auch entnehmen, dass im Wohnhaus von Frau Koisser eine Probe entnommen werden wollte, dies Maria Koisser aber nicht zugelassen habe. Der Vorsitzende habe zwischenzeitlich auch mit Manfred Immler Rücksprache gehalten. Wenn es notwendig sei, werde Manfred Immler seine private Hauszuleitung für Maria Koisser bereitstellen, damit diese über besseres Wasser verfüge. Hierfür wäre nach der Herstellung eines Anschlusses lediglich eine Druckerhöhungspumpe im Haus der Familie Koisser einzubauen. Abschließend bringt der Vorsitzende noch den Prüfbericht der Böhler Analytik GmbH zur Kenntnis, welche Maria Koisser mit der Prüfung beauftragt habe. Ingrid Christoforou erkundigt sich, ob der Eisenwert wesentlich überschritten sei. Der Vorsitzende erläutert, dass der Wert hinsichtlich des Eisens erhöht sei, es sich aber dennoch um Trinkwasser handle. Die Amtsärztin habe nun zu beurteilen, ob das Wasser gesundheitsgefährdend sei. Die Stellungnahme der Amtsärztin werde, sobald diese vorliege, der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Ingrid Christoforou erläutert, dass nicht nur die Gesundheit zu berücksichtigen sei, sondern auch der höhere Wasserverbrauch (z. B. Wasser rinnen lassen, bis es halbwegs sauber ist, mehrmaliges Waschen derselben Wäsche usw.). Außerdem gebe es hinsichtlich des erhöhten Eisenanteiles in Verbindung mit der Gesundheit verschiedene Ansichten. Ihr seien Personen bekannt, welche aufgrund des erhöhten Eisenanteils Probleme mit ihren Gelenken hätten. Der Vorsitzende erläutert, dass die Amtsärztin zu beurteilen habe, ob das Wasser im Bereich Inner Tobel gesundheitsgefährdend sei oder nicht.  Der Vorsitzende berichtet weiter, dass Maria Koisser eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht gegen den Bescheid der Gemeindevertretung hinsichtlich des Kanalanschlusses eingebracht habe. Die Gemeindevertretung sei zu einer mündlichen Verhandlung in dieser Sache geladen worden. Er könne daran teilnehmen, wenn das gewünscht werde, oder es nehme ein/eine Gemeindevertreter/in daran teil. Der Teilnehmer habe jedoch einige Auskünfte für die Gemeinde zu tätigen. Da diese Aufgabe niemand anderes wahrnehmen möchte, schlägt der Vorsitzende vor, dass er an der Verhandlung teilnehme, wogegen keine Einwände vorgebracht werden.  Der Vorsitzende bringt eine Zusammenstellung zur aktuellen Finanzsituation zur Kenntnis, die sich in diesem Jahr äußerst positiv darstelle.  Hinsichtlich der Beschneiten Talabfahrt bringt der Vorsitzende ein Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Battlogg zur Kenntnis. Dr. Battlogg vertrete Ilse Pfeifer in Sachen beschneite Talabfahrt. Es werde nun eine Entschuldigung von ihm verlangt, weil der Vorsitzende demnach gesagt haben soll, dass Ilse Pfeifer als Einzige den Dienstbarkeitsvertrag zum Projekt noch nicht unterschrieben habe. Der Vorsitzende meint, dass er sich gerne entschuldigen würde, wenn dies zutreffend wäre, habe so eine Aussage aber nie getätigt. Außerdem wünsche Dr. Battlogg bzw. Ilse Peifer, dass der ursprüngliche Standarddienstbarkeitsvertrag in der GaPa-Zitig abgedruckt werde. Der Vorsitzende erläutert, dass der Grundvertrag bei jedem Grundeigentümer derselbe sei. Teilweise seien Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 3/19 Sonderbedingungen aufgenommen worden, beispielsweise wenn eine Böschung entsprechend zu errichten sei oder dergleichen. Er habe Dr. Battlogg gebeten, ihm mitzuteilen, was man damit bezwecken möchte. Bis dato habe er aber keine Antwort von Dr. Battlogg erhalten. Daniel Wohlesser ist der Meinung, dass man diese Wünsche erfüllen solle. Den Vertrag hätten sowieso schon die meisten Bürger/innen gesehen. Er sehe kein Problem in diesen Bedingungen. Der Vorsitzende möchte, dass RA Dr. Battlogg der Gemeinde zuerst mitteilt, was er mit dem Abdruck des Vertrages bezwecken wolle. Derzeit würden noch fünf Unterschriften fehlen. Wenn jemand einen förderlichen Beitrag hierzu leisten könne, sei er dazu herzlich eingeladen. Es solle aber jeder gleich und vernünftig behandelt werden. Das Thema könne gerne im Gemeindevorstand besprochen werden. Jetzt habe er nur über das Schreiben von Dr. Battlogg berichten wollen, damit jede/r informiert sei, wie sich dieser Fall darstelle. Der Vorsitzende habe jedenfalls nie behauptet, dass Ilse Pfeifer die Einzige sei, welche den Vertrag noch nicht unterschrieben habe. Ingrid Christoforou wendet ein, dass Christoph Bergauer ihr auch mitgeteilt habe, dass der Vorsitzende ihn als Einzigen bezeichnete, welcher den Vertrag noch nicht unterschrieben hätte. Der Vorsitzende entgegnet, dass es im Rahmen der Familie Bergauer Christoph Bergauer war, dessen Zustimmung notwendig gewesen wäre, dass alle seiner Familie dem Dienstbarkeitsvertrag zustimmen. Auch er war nicht der Letzte des gesamten Projektes, dessen Zustimmung für die Realisierung notwendig war. Ingrid Christoforou denke, dass sie die Einzige hier sei, die direkt neben einer Talabfahrt gewohnt habe. Sie könne es gut nachvollziehen, warum die Anrainer bzw. Grundeigentümer teilweise negativ reagieren würden. Sie sei der Meinung, dass die Vorgangsweise und Verhandlungstaktik grundlegend falsch sei, aber natürlich sei eine beschneite Talabfahrt wichtig. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich um den Tagesordnungspunkt „Berichte“ handle und dies kein Tagesordnungspunkt sei, im Zuge dessen, Themen zu diskutieren seien.  Für den unteren Bereich Steinschlagschutzdamms Vand (Außerbacher Wald) liege mittlerweile eine Bewilligung vor. Dieses Projekt werde derzeit umgesetzt. Für den oberen Schutzdamm würden noch zwei Zustimmungen fehlen, weshalb dieser derzeit nicht zur Ausführung komme.  Im Bereich Klusertobel werde das Vermessungsamt des Landes Vorarlberg im Herbst die bestehenden Vermessungspunkte aufnehmen, damit zumindest der Bestand für eine künftige Verbauung klar sei.  Taleinwärts des Bauhofes habe das Vermessungsamt des Landes Vorarlberg ebenso Vermessungen durchgeführt. Möglicherweise könne man einen Flächentausch mit dem Landeswasserbauamt, der Gemeinde und privaten Grundeigentümerinnen und -eigentümer umsetzen.  Heute sei ein Schreiben der Unterlieger des Außerbacher Waldes eingelangt, welches der Vorsitzende den Anwesenden präsentiert. Die Unterlieger fordern, dass die langfristige Aufrechterhaltung der bisher sehr guten Schwerpunktbejagung, unter Mitwirkung eines sehr engagierten, unabhängigen Abschussorganes als Voraussetzungen für die Schutzwalderhaltung aufrecht bleibt soll. Von Seiten des Jagdausschusses sowie der Hegegemeinschaft sei hingegen eine Aufhebung der Freihaltezone beantragt worden, weil diese jagdlich einige Nachteile mit sich bringe und die Zweckmäßigkeit sehr in Frage gestellt werde. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 4/19  Am 02.09.2015 werde in Partenen und Tschagguns der FIS Nordic Combined Summer Grand Prix durchgeführt. Dem Skiclub Silvretta Partenen und allen anderen Vereinen, die sich hier engagieren, spricht der Vorsitzende ein herzliches Dankeschön aus. Vor wenigen Jahren wäre es nicht vorstellbar gewesen, dass das Montafon neben Oberwiesenthal, Oberstdorf und Sochi einer der Austragungsorte dieser Veranstaltung sein würde.  Hinsichtlich der Nächtigungen habe es im Juli 2015 ein schönes Plus gegeben. Hauptausschlag hierfür seien das schöne Wetter und auch die vielen Nächtigungen auf den Alpenvereinshütten gewesen.  Die Jubiläumsveranstaltung „150 Jahre Erstbesteitung Piz Buin“ sei ein voller Erfolg gewesen. Am 01.09.2015 um 19:30 Uhr finde im Vallülasaal in Partenen die Vorpremiere der Dokumentation „Piz Buin – 150 Jahre Erstbesteigung“ statt.  Am 13.08.2015 habe eine weitere Begehung mit Markus Burtscher und Franz Bachlinger bzgl. Nordic Zentrum Silvretta stattgefunden. Es sollen unter anderem durch Rollerbladestrecken für den Sommer und Langlaufstrecken für den Winter Trainingsmöglichkeiten für den Nordischen Sport geboten werden.  Am 18.08.2015 habe die Bauverhandlung zum Projekt Krone stattgefunden. Es werde voraussichtlich eine weitere Verhandlung stattfinden.  Hinsichtlich des Vorschlags von KR Dieter Lang, die Vorarlberger Illwerke AG solle den Gästen aufgrund der Beeinträchtigungen durch das Obervermuntwerk II die Montafon Silvretta Card zur Verfügung stellen, gibt der Vorsitzende das Wort an Vizebgm. Ruth Tschofen. Vizebgm. Ruth Tschofen berichtet, dass sie dieses Ansinnen an Hannes Jochum, Vorarlberger Illwerke AG (VIW), weitergeleitet habe. Sie habe von Herrn Jochum die Antwort erhalten, dass die VIW keine Montafon Silvretta Cards zur Verfügung stellen könne. Es gebe hierzu einen Poolbeschluss, dass keine Montafon Silvretta Cards kostenfrei ausgegeben werden. Man könne nur Karten einer bestimmten Bahn kostenfrei zur Verfügung stellen. Dies sei aber mit der jeweiligen Bahn selbst abzuklären.  Für die Verbindungsleitung Trantrauas liege die wasserrechtliche Schlussüberprüfung vor.  Der Musikverein der Gemeinde Berglen – Bgm. Maximilian Friedrich war ja bei der letzten Gemeindevertretungssitzung zu Gast – werde von der Bürgermusik Gaschurn-Partenen zu ihrem nächstjährigen Bezirksmusikfest eingeladen. Dies stelle quasi den Auftakt zu weiteren freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Gemeinden dar.  Eine Flüchtlingsfamilie aus Syrien sei in Gaschurn aufgenommen worden. Bei Franz Walser aus Gaschurn würden zudem bis zum Beginn der Wintersaison maximal 12 Flüchtlinge untergebracht werden. Weiters soll eine Gemeindewohnung im Objekt Dorfstraße 3, 6793 Gaschurn, der Caritas für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Bei Problemen, Beschwerden oder dergleichen stehe eine Rufbereitschaft der Caritas zur Verfügung. Die Kontaktdaten seien auf der Gemeindehomepage zu finden.  Der Vorsitzende stellt die Frage, ob die Ladungen und die Niederschriften zu den Gemeindevertretungssitzungen künftig per E-Mail zugesandt werden können, was den Aufwand reduzieren, Kosten reduzieren und auch die Zeit des Postweges einsparen würde. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt. Sollte es jedoch jemand wünschen, die Ladungen bzw. Niederschriften nach wie vor per Post zu erhalten, werde dies auch berücksichtigt. Dies wäre der Gemeindesekretärin bekannt zu geben. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 5/19 zu 3.: Um- bzw. Neubesetzungen in verschiedenen Gremien GR Kurt Burger schlägt Alexander Wittwer als neues Ersatzmitglied für den Bau- und Raumplanungsausschusses vor. Anstelle von Alexander Wittwer solle er selbst Mitglied des Bauund Raumplanungsausschuss werden. Dem Antrag von GR Kurt Burger wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Umwidmungsansuchen Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass dieses Umwidmungsansuchen bereits von der Gemeindevertretung behandelt und genehmigt worden sei. Die Umwidmung sei auch dem Amt der Vorarlberger Landesregierung mit der Bitte um aufsichtsbehördliche Genehmigung übermittelt worden. Die Gemeinde Gaschurn habe vom Amt der Vorarlberger Landesregierung jedoch die Rückmeldung erhalten, dass die Änderung des Flächenwidmungsplanes in dieser Form nicht genehmigt werden könne. Nach der neuen Planzeichenverordnung sei kein Roter-Punkt mehr auszuweisen, sondern eine exakte Fläche als „Rote-Punkt-Fläche“ zu widmen. Diese Fläche habe zudem einem bestimmten Grundstück zu entsprechen. Eine Teilfläche eines Grundstückes könne nicht als „Rote-Punkt-Fläche“ ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sei somit eine Grundteilung notwendig, damit die „Rote-Punkt-Fläche“ genau dem neu zu bildenden Grundstück entspreche. Die notwendige Grundteilung sei durchgeführt und die Widmung dem neuen GST-NR 2066/3, GB Gaschurn, angepasst worden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden daraufhin den Plan Nr.: 3/2014/03 vom 22.07.2015 zur Kenntnis. Die Umwidmung sei nun nochmals zu genehmigen, damit in weiterer Folge die Umwidmung dem Amt der Vorarlberger Landesregierung übermittelt und anschließend von diesem genehmigt werden kann. GR Klaus Schröcker berichtet, dass sich der Bau- und Raumplanungsausschuss am 17.08.2015 nochmals mit der Umwidmung auseinander gesetzt habe. Der Widmung des GST-NR 2066/3, GB Gaschurn, gemäß Vermessungsplan der Vermessung Markowski Straka ZT GmbH in „Baufläche Wohngebiet (Roter Punkt)“ sei einstimmig zugestimmt worden. Die Umwidmung gemäß Plan Nr. 3/2014/03 vom 22.07.2015 wird daraufhin einstimmig genehmigt. zu 5.: Umwidmungsansuchen Albert Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Albert Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn, die Errichtung von Zubauten beim bestehenden Stallgebäude auf den GST-NR 909/1 und 909/2, GB Gaschurn, beabsichtige. Aufgrund dessen habe Albert Wittwer um Umwidmung einer Teilfläche der GST-NR 909/1, 909/2 und 910/2, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 896 m² von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ angesucht. Die Umwidmung sei am 30.07.2015 mit DI Ulrich Grasmugg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, besprochen worden, welcher mit der Umwidmung einverstanden sei. Die Anrainer bzw. Betroffenen seien mit Schreiben vom 11.08.2015 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt und ihnen die Gelegenheit geboten worden, bis 31.08.2015 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung einzubringen. Bis dato sei keine Stellungnahme eingebracht worden. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung sowie die Agrarbezirksbehöre Bregenz seien zudem um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gebeten worden. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe die Umwidmung am 17.08.2015 behandelt. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Der Ausschuss empfehle jedoch, mit einer Ent- Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 6/19 scheidung hinsichtlich der Umwidmung abzuwarten, bis alle Stellungnahmen der Sachverständigen sowie etwaige Stellungnahmen der Anrainer bzw. Betroffenen vorliegen. Es wird einstimmig beschlossen, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird. zu 6.: Markus Muster, Essanestraße 116, 9292 Eschen, Liechtenstein – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung Top 3 im Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, als Ferienwohnung Der Vorsitzende berichtet, dass Markus Muster das Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, von seiner Mutter Herlinde Muster, Silvrettastraße 21, 6794 Partenen, erhalten habe. Diese wiederum habe das Wohnhaus von ihren Eltern Josef und Anna Cäcilia Schöpf, Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, erhalten. Markus Muster möchte nun die Wohnung Top 3 im gegenständlichen Wohnhaus, welche sich über das Ober- und Dachgeschoss des Wohnhauses verteilt und ein Ausmaß von 109, 57 m² hat, als Ferienwohnung nutzen. Die Wohnung Top 2 dürfe aufgrund einer Anzeige aus dem Jahr 1993 als Ferienwohnung verwendet werden und die Wohnung Top 1 werde von Anna Cäcilia Schöpf bewohnt. Markus Muster, Essanestrasse 116, 9292 Eschen, Liechtenstein, habe daher mit Eingabe vom 10.07.2015 um die Bewilligung zur Nutzung der Wohnung Top 3 im Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, auf dem GST-NR .986, GB Gaschurn, als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. b des Raumplanungsgesetzes angesucht. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass grundsätzlich nichts gegen eine derartige Bewilligung spreche, die Bewilligung aber unter Auflagen erteilt werden solle. Außerdem habe Markus Muster die Befreiung von der Zweitwohnsitzabgabe beantragt. Diesem Antrag könne man aus seiner Sicht aber nicht zustimmen. GR Klaus Schröcker berichtet, dass diese Angelegenheit in der 2. Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses behandelt worden sei. Zuerst habe Markus Muster die Nutzung der Wohnung Top 2 und der Wohnung Top 3 beantragt. Diesbezüglich habe sich der Bauund Raumplanungsausschuss jedoch so geäußert, dass lediglich für die Wohnung Top 3 eine Bewilligung erteilt werden könne. Hinsichtlich der Nutzung der Wohnung Top 3 stehe grundsätzlich nichts entgegen. Der Ausschuss habe aber beschlossen, dass zuerst die rechtliche Situation zu klären sei. Wenn der Bewilligung zugestimmt werde, sollen zudem folgende Punkte beachtet werden:  Die Wohnung darf nur als Eigennutzung verwendet werden.  Beim Land soll nachgefragt werden, ob es bei der Bewilligung eine Möglichkeit gibt, diese auf Markus Muster persönlich zu beschränken. GR Klaus Schröcker berichtet weiter, dass diese Punkte geklärt worden seien und der Bauund Raumplanungsausschuss somit mit der Erteilung der Bewilligung einverstanden wäre. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden daraufhin den Antrag von Markus Muster sowie den vorbereiteten Bescheid zur Kenntnis und erläutert diesen. Der Bescheid sei mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Raumplanung und Baurecht, abgeklärt worden. GR Kurt Burger berichtet, dass die Auflage „Der Antragsteller hat sein Grundstück sowie das Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, gemäß § 45 des Baugesetzes zu erhalten.“ nicht notwendig sei, da das Baugesetz sowieso einzuhalten sei. Es spreche nichts gegen die Bewilligung, jedoch stelle sich die Frage, wie grundsätzlich mit solchen Anträgen umgegangen werde. Solche Anträge werde man seiner Ansicht nach in Zukunft noch öfters behandeln. Es sei zu beachten, dass der Eigentümer mit einer solchen Bewilligung schließlich eine Aufwertung erhalte. Daher sei vorsichtig mit solchen Bewilligungen umzugehen. Außerdem seien die Ferienwohnungsquote und das Ferienwohnungsverzeichnis gemäß Raumplanungsgesetz zu beachten. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 7/19 Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass das Ferienwohnungsverzeichnis der Gemeinde Gaschurn bereits erstellt worden sei. Man werde mit den restlichen Gemeinden des Montafons die weitere Vorgangsweise klären. Bis dato würden lediglich das Gesetz und die erläuternden Bemerkungen des Landes vorliegen. Bezüglich einer Quote bestehe keine Verpflichtung. Eine solche könne man festlegen, sei jedoch nicht verpflichtend. Es sei aber immer zu bedenken, ob eine Quote auch fair sei. Dies sei jedoch ein anderes Thema. Der Vorsitzende erläutert, dass Markus Muster eine Nutzungsbewilligung als Ferienwohnung benötige, damit er seine Wohnung nach den Umbauten auch entsprechend nutzen könne. Zu berücksichtigen sei, dass es sich hier lediglich um eine Nutzungsbewilligung und keine Widmung handle. Eine Nutzungsbewilligung sei begrenzt. Bei einem Verkauf könne der Käufer die Wohnung somit nicht als Ferienwohnung nutzen. Bezüglich der Auflage „Der Antragsteller hat sein Grundstück sowie das Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, gemäß § 45 des Baugesetzes zu erhalten.“ äußert der Vorsitzende, dass solch eine Auflage nicht unbedingt in der Bewilligung aufgenommen werden müsse, ein solcher Hinweis aber sicherlich von Vorteil wäre. GR Kurt Burger fügt hinzu, dass jedenfalls eine Beschränkung der Bewilligung für Markus Muster und seine nahen Angehörigen aufzunehmen sei. Markus Netzer erläutert, dass er an der Bau- und Raumplanungsausschusssitzung zu diesem Thema teilgenommen habe und grundsätzlich für die Bewilligung sei. Er schlägt jedoch vor, den § 16 Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes sowie die im Bau- und Raumplanungsausschuss besprochenen Punkte im Bescheid aufzunehmen. Markus Netzer verliest daraufhin den § 16 Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes. Der Vorsitzende schlägt abschließend vor, die Nutzung der Wohnung Top 3 des Wohnhauses Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, auf dem GST-NR .986, GB Gaschurn, als Ferienwohnung durch Markus Muster, Essanestrasse 116, 9292 Eschen, Liechtenstein, und seine nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 4 lit. b in Verbindung mit Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes unter den folgenden Auflagen bzw. Bedingungen zu bewilligen: 1) Der Antragsteller hat sein Grundstück sowie das Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, gemäß § 45 des Baugesetzes zu erhalten. 2) Die Außenanlage des Wohnhauses Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, sowie das Wohnhaus selbst dürfen nicht den Anschein erwecken (beispielsweise durch geschlossene Fensterläden), dass das Wohnhaus nicht ganzjährig bewohnt wird, sondern haben sich dem Erscheinungsbild der angrenzenden und ganzjährig bewohnten Grundstücke und Wohnhäusern anzupassen. 3) Die Wohnung Top 3 des Wohnhauses Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, darf lediglich zur Eigennutzung dienen. 4) Die Bewilligung wird nur für Markus Muster, Essanestrasse 116, 9292 Eschen, Liechtenstein, und seine nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes erteilt. 5) Sollte das Wohnhaus Silvrettastraße 21d, 6794 Partenen, bzw. die Wohnung Top 3 des Wohnhauses in das Eigentum eines nicht nahen Angehörigen gemäß § 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes geraten, erlischt diese Bewilligung. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. Die Befreiung von der Zweitwohnsitzabgabe wird einstimmig abgelehnt. zu 7.: Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon – Zustimmung zur Änderung der Verordnung Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund des Zusammenschlusses des Polytechnischen Lehrgangs Hochmontafon und des Polytechnischen Lehrgangs Außermontafon die Abände- Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 8/19 rung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes hierzu notwendig sei. Der Änderungsentwurf wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht und erläutert. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass Investitionsaufwände nach den Einwohnern und die Betriebskosten nach den Schülern aufgeteilt werden. Die neue Verordnung solle mit 01.01.2016 in Kraft treten. Der Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon bzw. Polytechnische Schule Montafon gemäß vorliegendem Änderungsentwurf wird einstimmig zugestimmt. zu 8.: Ingo Rudigier, Plünggasweg 99, 6793 Gaschurn – Neuerrichtung eines Sportgeschäftes in Containerbauweise – Ansuchen um Zufahrt über das GST-NR 2262/5, GB Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass Ingo Rudigier mit Eingabe vom 14.06.2015 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz um die Erteilung der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung für die Neuerrichtung eines Sportgeschäftes in Containerbauweise auf dem GST-NR 2262/2, GB Gaschurn (im Eigentum von Bruno Sohler, Schruns), angesucht habe. Das Sportgeschäft befinde sich talauswärts des bestehenden Stallgebäudes von Bruno Sohler beim Parkplatz der Volksschule Gaschurn. Die Zufahrt zum Sportgeschäft soll über das GST-NR 2262/5, GB Gaschurn, im Eigentum der Gemeinde Gaschurn (Parkplatz Volksschule Gaschurn) erfolgen. Ingo Rudigier habe daher um die Zustimmung für die Zufahrt zum geplanten Sportgeschäft in Containerbauweise auf dem GST-NR 2262/2, GB Gaschurn, über das GST-NR 2262/5, GB Gaschurn, im Eigentum der Gemeinde Gaschurn für den Zeitraum von voraussichtlich 5 Jahren angesucht. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden das Ansuchen für die Zufahrt, die Planunterlagen des Bauvorhabens sowie einen Lageplan dazu zur Kenntnis. Kurt Burger berichtet, dass die Zufahrt für Sonja Sohler, Schulstraße 10b, 6793 Gaschurn, planlich dargestellt und fixiert worden sei. Dies sollte bei Ingo Rudigier auch so gehandhabt werden. Der Vorsitzende schlägt daher vor, dass Ingo Rudigier die gleiche Zufahrt wie Sonja Sohler mit einer Breite von 3, 5 m zugesagt werden soll. Die Zufahrt wird jedoch vorläufig für maximal für 5 Jahre zugestanden wird. Sollte das Sportgeschäft von Ingo Rudigier bereits früher geschlossen werden, erlischt die Zustimmung der Zufahrt auch früher. Die Zufahrtsbewilligung soll außerdem nur für das Sportgeschäft erteilt werden. Hinsichtlich Ladetätigkeiten oder dergleichen für das Sportgeschäft ist die Gemeinde Gaschurn schad- und klaglos zu halten. Diesbezüglich soll eine Vereinbarung durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Wittwer vorbereitet und abgeschlossen werden. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 9.: Valschavielbachbeileitung – Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke AG Der Vorsitzende berichtet, dass zur Sicherstellung der Versorgung des Ortsteils Gaschurn, Außergosta, mit Nutz- und Löschwasser aus der bestehenden Bachfassung „Valschaviel“ der Vorarlberger Illwerke AG (VIW) ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke AG abgeschlossen werden solle. Der Dienstbarkeitsvertrag sowie der dazugehörende Katasterplan werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Bei der bisherigen Löschwasserversorgung habe es laut Aussage der VIW immer wieder Probleme und Schäden an der Valschavielbachbeileitung gegeben. Um diese Schäden zu unterbinden, möchte die VIW parallel zur bestehenden Leitung eine zusätzliche Löschwasserleitung errichten. Die VIW zahle der Gemeinde Gaschurn hierfür eine einmalige Entschädigung in Höhe von EUR 100, 00. Die Gemeinde Gaschurn hätte nun die Dienstbarkeit zur Duldung der Errichtung, des Betriebs und der Instandhaltung einer Wasserleitung auf Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 9/19 dem GST-NR 2233/1, GB Gaschurn, einzuräumen. Im gleichen Zug werde versucht, eine Verbindungsmöglichkeit für die Löschwasserversorgung der Gemeinde Gaschurn zu erhalten. Möglicherweise könne man hier einen Ringschluss erzeugen. Diesbezüglich werden aber noch Gespräche geführt. Ingrid Christoforou erkundigt sich, ob es sich um die Beileitung handle, an der einige Privatpersonen angeschlossen seien, welche auch ein Recht zum Bezug von Dükerwasser über diese Leitung hätten. Der Vorsitzende bestätigt, dass es sich dabei um diese Beileitung handle. Es gebe für diese Personen zwei Möglichkeiten. Die Personen, welche ein Recht zum Wasserbezug haben, können an diese neue Leitung anschließen und einen Vertrag mit der VIW abschließen. Es bestünde aber auch die Möglichkeit, dass diese Personen das nötige Wasser über die Gemeindewasserleitung beziehen und die VIW für die entstehenden Kosten (auch Gebühren) aufkomme. Bei den meisten Objekten handle sich um Stallgebäude. Ingrid Christoforou meint, dass laut ihrer Kenntnis diese Privatpersonen dieselben Bedingungen bei der neuen Leitung erhalten möchten, wie sie diese bei der bestehenden Leitung hatten. Außerdem möchten diese Personen die VIW als Vertragspartner und von ihr auch weiterhin das Recht auf Dükerwasser zugesichert bekommen. Ingrid Christoforou erkundigt sich, ob diese Personen mit Kosten zu rechnen hätten oder ob sie einfach ihr Wasser wieder bekommen würden. Der Vorsitzende antwortet, dass diese Personen aufgrund und im Rahmen ihrer Verträge ein Recht auf dieses Wasser hätten. Er könne aber nicht sagen, wie die VIW hier weiter vorgehe. Grundsätzlich sei diese Angelegenheit zwischen der VIW und den einzelnen Personen zu klären. Die VIW habe die ganze Angelegenheit zuerst anders lösen wollen, weshalb auch einige Personen an ihn herangetreten seien. Nun bestünden die genannten zwei Möglichkeiten. Die Gemeinde unterstütze die einzelnen Privatpersonen gerne, grundsätzlich sei diese Angelegenheit zwischen der VIW und den Begünstigten zu klären. Der Vorsitzende berichtet auf Nachfrage, dass es für die Grundstücke des Öffentlichen Gutes einen separaten Vertrag geben werde. Er schlage aber vor, für die Grundstücke des Öffentlichen Gutes zu denselben Bedingungen zuzustimmen, sofern hierfür ein Dienstbarkeitsvertrag erforderlich sei. Dem Dienstbarkeitsvertrag 7269 zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke AG hinsichtlich der Versorgung des Ortsteils Gaschurn, Außergosta, mit Nutz- und Löschwasser aus der bestehenden Bachfassung „Valschaviel“ der Vorarlberger Illwerke AG wird daraufhin einstimmig zugestimmt. zu 10.: Öffentlicher Spielplatz Schulstraße Partenen Abgesetzt. zu 11.: Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa (Bauteil 2) Der Vorsitzende berichtet, dass seitens der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH die erneute Ausschreibung der Baumeister- und Installationsarbeiten für die Wasserversorgungsanlage und das Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa (Bauteil 2) erfolgt sei. Im Bau- und Raumplanungsausschuss sei das Projekt nochmals behandelt worden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vergabevorschlag der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH zur Kenntnis. Die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH empfehle die Vergabe an die Gebrüder Vonbank GmbH zu einer Angebotssumme von EUR 1.622.381, 22 (brutto). Für die Wasserversorgungsanlage erhalte man eine Landesförderung von 27 % sowie eine Bundesförderung von 15 %. Zusätzlich werde noch eine Förderung beim Land Vorarlberg hinsichtlich Löschwasserversorgung beantragt. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 10/19 GR Klaus Schröcker erläutert, dass dem Bau- und Raumplanungsausschuss das Projekt nochmals präsentiert worden sei. Anfangs sei die Angebotssumme aufgrund der angegebenen Termine höher gewesen. Die Termine seien damals zu knapp fixiert worden. In der zweiten Ausschreibung habe man die terminliche Umsetzung freigestellt. Aufgrund dessen sei der Bestbieter der zweiten Ausschreibung ca. EUR 100.000 günstiger als der Bestbieter der ersten Ausschreibung. Dennoch würden die Gesamtkosten des Projektes ca. EUR 500.000 höher liegen als aufgrund der Kostenschätzung von 2013 erwartet. Der Budgetansatz sei zwar von Anbeginn höher festgesetzt worden, dennoch sei man EUR 200.000 über dem Budgetansatz. Der Ausschuss habe sich bei DI Markus Mähr, Breuß Mähr Bauingenieure GmbH, hinsichtlich Einsparungspotenzial erkundigt. Laut DI Mähr gebe es kein weiteres Einsparungspotenzial. Die Gebrüder Vonbank Gesellschaft mbH sei auch deshalb Bestbieter, da dieser gleich mit der Umsetzung beginnen könne. Die Umsetzung würde sich über die Jahre 2015 und 2016 strecken. Weiters berichtet GR Schröcker, dass sich der Ausschuss bezüglich der Thematik Baustelleneinrichtungen erkundigt habe, da sich das Projekt auf 2 Jahre streckt. Laut DI Markus Mähr sei in den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen worden, dass Mehrkosten für Baustelleneinrichtungen nicht übernommen würden. Dies sei beim Auftragsschreiben aber jedenfalls nochmals zu vermerken. Es sei zudem ein Terminplan beim Auftrag zu hinterlegen, welcher zwischen der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH und der Gebrüder Vonbank Gesellschaft mbH abgestimmt ist. Dieser Terminplan solle auch durch die beiden Unternehmen unterfertigt werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Terminplan auch mit der jeweiligen Jagd abzusprechen sein. Hier dürfe es keine Probleme geben. GR Schröcker fügt hinzu, dass ca. 10 % Massenreserven bei der Ausschreibung berücksichtigt worden seien. Diese Kosten werde man aber sicher benötigen. GR Kurt Burger gibt zu bedenken, dass die Regiestunden viel früher zu klären sind und solche zu einem bestimmten Tag zu melden und genehmigen zu lassen sind. Im Nachhinein könne man diese nicht mehr klären. GR Schröcker berichtet, dass dies im Bau- und Raumplanungsausschuss auch besprochen worden sei. Man habe sich geeinigt, dass die Gemeinde über irgendwelche Änderung frühzeitig zu informieren ist. Markus Netzer erkundigt sich, ob die Kosten für die zweite Ausschreibung die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH trägt. Der Vorsitzende berichtet, dass dies mit DI Markus Mähr besprochen worden sei und keine Mehrkosten entstünden. Der Vergabe der Baumeister- und Installationsarbeiten bei der Wasserversorgungsanlage und dem Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa (Bauteil 2) an die Gebrüder Vonbank Gesellschaft mbH gemäß Vergabevorschlag der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH zu einer Angebotssumme von EUR 1.622.381, 22 (brutto) wird unter folgenden Bedingungen einstimmig zugestimmt:  Die im Angebot angegebenen Kosten für Baustelleneinrichtungen dürfen nicht überschritten werden. Für Mehrkosten kommt die Gemeinde Gaschurn nicht auf.  Dem Auftragsschreiben ist ein Terminplan beizulegen, welcher zwischen der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH, der Gebrüder Vonbank Gesellschaft mbH und der Gemeinde Gaschurn abgeklärt worden ist. Der Terminplan ist durch beide Unternehmen sowie die Gemeinde zu unterfertigen. Dieser ist ebenso mit der jeweiligen Jagd abzuklären.  Jegliche Änderungen oder Mehrarbeiten (Regiestunden udgl.) sind der Gemeinde Gaschurn unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und durch diese genehmigen zu lassen. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 11/19 zu 12.: Wasserversorgung Dorfstraße (Bauteil 2), Quellableitung Illtal (Bauteil 5) und Wasserversorgung Gundalatscherberg (Bauteil 1) Der Vorsitzende berichtet, dass seitens der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH die erneute Ausschreibung der Baumeister- und Installationsarbeiten für die Wasserversorgungsanlage Dorfstraße, Quellableitung Illtal und die Wasserversorgungsanlage Gundalatscherberg erfolgt sei. Die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH empfehle die Vergabe an die Ing. Berger & Brunner BaugesmbH zu einer Angebotssumme von EUR 838.993, 22 (brutto). Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vergabevorschlag der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH zur Kenntnis. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss diesen Punkt am 17.08.2015 erneut behandelt habe und die Projekte dem Ausschuss durch Markus Mähr, Breuß Mähr Bauingenieure GmbH, nochmals präsentiert worden seien. Der Bauteil 1 beim Projekt „Wasserversorgung Gundalatscherberg“ sei mitausgeschrieben worden, da man davon ausgehe, demnächst eine entsprechende Bewilligung hierzu von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu erhalten. Ingrid Christoforou erkundigt sich, ob sie richtig verstanden habe, dass man annehme, eine Bewilligung für das Projekt „Wasserversorgung Gundalatscherberg“ zu erhalten. Sie sei davon ausgegangen, dass diese bereits vorliege. Sie habe sich diesbezüglich bei der Sprechstunde mit dem Landeshauptmann erkundigt und die Auskunft erhalten, dass die Bewilligung noch gar nicht beantragt worden sei. Dies sei im Frühjahr dieses Jahres gewesen. Anschließend habe sie von Bezirkshauptmann Dr. Nöbl noch die Auskunft erhalten, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft nichts im Wege stehe. Der Vorsitzende berichtet, dass die Bewilligung bereits im Dezember 2014 beantragt worden sei, diese bis dato aber nicht vorliege. Hierfür legt der Vorsitzende die Verhandlungsschrift vor, aus welcher klar hervorgeht, dass die Gemeinde Gaschurn den Antrag um Bewilligung am 12.12.2014 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingebracht hat. Am 10.08.2015 habe der Vorsitzende bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz nachfragen wollen, wie es um die Bewilligung stehe. Dietmar Keckeis habe ihm mitgeteilt, dass Zustimmungen von allen Quellberechtigten im Projektbereich einzuholen seien. Derzeit sei man noch dabei, die Zustimmungen einzuholen. Sofern notwendig, werde die Ausstellung eines Teilbescheides beantragt, damit zumindest mit einem Teil des Projektes begonnen werden könne. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass vor der Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft jedenfalls kein Auftrag erteilt werden könne. GR Klaus Schröcker berichtet, dass dem Bau- und Raumplanungsausschuss wichtig sei, dass dieses Projekt schnellstmöglich umgesetzt werde. Die Kosten für das Projekt „Wasserversorgung Gundalatscherberg“ würden laut Markus Mähr mit der Kostenschätzung übereinstimmen. Der Ausschuss vertrete die Meinung, dass dieses Projekt wenn möglich noch in diesem Jahr umgesetzt und die anderen Projekte nach hinten verschoben werden sollen. GR Schröcker berichtet weiter, dass die Ing. Berger & Brunner BaugesmbH zwar bei der Position „Baustelleneinrichtung“ teurer als die anderen Bieter sei, die restlichen Positionen aber teilweise wesentlich günstiger seien als bei den anderen Bieter. Ingrid Christoforou erkundigt sich, ob das Projekt in diesem Herbst begonnen werde und ob sich bei den Hydranten Änderungen ergeben würden. Der Vorsitzende antwortet, dass man bestrebt sei, das Projekt so schnell als möglich umzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür geschaffen seien. Dies liege derzeit lediglich an der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bzw. den noch ausständigen Zustimmungen der verschiedenen Quellnutzungsberechtigten. Ingrid Christoforou könne gerne die Planunterlagen mit den Standorten der Hydranten einsehen, wenn sie das möchte. Der Vergabe der Baumeister- und Installationsarbeiten bei den Wasserversorgungsanlagen Dorfstraße (Bauteil 2), Quellableitung Illtal (Bauteil 5) und Gundalatscherberg (Bauteil 1) an die Ing. Berger & Brunner BaugesmbH gemäß Vergabevorschlag der Breuß Mähr Bauinge- Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 12/19 nieure GmbH zu einer Angebotssumme von EUR 838.993, 22 (brutto) wird unter folgenden Bedingungen einstimmig zugestimmt:  Der Auftrag zur Ausführung der Baumeister- und Installationsarbeiten beim jeweiligen Projekt wird erst erteilt, wenn die notwendige Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorliegt.  Die im Angebot angegebenen Kosten für Baustelleneinrichtungen dürfen nicht überschritten werden. Für Mehrkosten kommt die Gemeinde Gaschurn nicht auf.  Dem Auftragsschreiben ist ein Terminplan beizulegen, welcher zwischen der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH, der Gebrüder Vonbank Gesellschaft mbH und der Gemeinde Gaschurn abgeklärt worden ist. Der Terminplan ist durch beide Unternehmen sowie die Gemeinde zu unterfertigen. Dieser ist ebenso mit der jeweiligen Jagd abzuklären.  Jegliche Änderungen oder Mehrarbeiten (Regiestunden udgl.) sind der Gemeinde Gaschurn unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und durch diese genehmigen zu lassen. zu 13.: Fernwärme Gaschurn-Partenen Neubau eines Fernwärmenetzes Gaschurn-Partenen Bgm. Martin Netzer, MSc, erklärt sich zu diesem Punkt für befangen und übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Mag. Ruth Tschofen. Die Vorsitzende berichtet, dass die Breuß Mähr Bauingenieure mit Schreiben vom 30.07.2015 die Gemeinde Gaschurn um einen Wechsel des in ihrem Angebot angeführten Subunternehmers die Contec GmbH, Gorishalde 11, 6712 Thüringen, ersucht habe. Es werde um Zustimmung des Subunternehmerwechsels und somit um Auftragsabwicklung mit der Innotech GmbH, Brolsstraße 11-15, 6844 Altach, als Subunternehmer für die im Angebot angeführten Leistungen - Bedarfsermittlung - hydraulische Berechnung - Dimensionierung der Rohrleitungen - Ausschreibung Rohrleitungsbau ersucht. Die Vorsitzende bringt den Anwesenden das Schreiben der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH vom 30.07.2015 zur Kenntnis. Im Hinblick auf eine optimale Auftragsabwicklung und aufgrund der örtlichen Kenntnisse der Innotech GmbH werde um den Wechsel des Subunternehmers ersucht. Weiters sei es der Contec GmbH aufgrund des engen Zeitrahmens nur schwer möglich, die Fristen einzuhalten. Das Schreiben der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH sei Rechtsanwalt Dr. Pock weitergeleitet worden, welcher dem Wechsel des Subunternehmers zugestimmt habe. GR Kurt Burger informiert sich, ob es richtig ist, dass die Innotech GmbH auch mit dem Gewerk „Neubau einer Wärmeauskopplung Gaschurn-Partenen“ beauftragt worden sei, was die Vorsitzende bestätigt. GR Kurt Burger äußert, dass es ein Hearing mit den Bietern gegeben habe und sich eine separate Jury mit den Angeboten befasst habe. Die Innotech GmbH sei bei einem anderen Unternehmen als Subunternehmer aufgeschienen. Nun werde beantragt, dass die Innotech GmbH der Subunternehmer der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH werden soll. Er habe in der letzten Sitzung extra nachgefragt, ob der Subunternehmer gewechselt werde, und habe die Information bekommen, dass sich der Sub nicht ändere. GR Kurt Bur- Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 13/19 ger verliest daraufhin folgenden Absatz der Niederschrift über die 3. Gemeindevertretungssitzung: GR Kurt Burger möchte protokolliert haben, dass, sollte sich der Subunternehmer der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH ändern und die INNOTECH GmbH & Co KG als Sub einspringen, sich die Kriterien für die Auftragsvergabe ändern würden. Er sei der Meinung, dass unter diesen Umständen zum Fernwärmenetz heute kein Beschluss gefasst werden könne. Sollte sich der Subunternehmer jedoch nicht ändern, könne auch ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Die Empfehlung der Vergabe an Breuß Mähr Bauingenieure GmbH mit dem Subunternehmer Burtscher sei schließlich aufgrund der besseren Erfüllung verschiedener Qualitätskriterien erfolgt und nicht aufgrund des Preises. Mit einem anderen Subunternehmer würden sich die Voraussetzungen ändern. Außerdem sei zu bedenken, dass die INNOTECH GmbH & Co KG bei einem Subwechsel beide Zuschläge erhalten würde. GR Burger betont nochmals, dass er den Wechsel des Subunternehmers sehr kritisch sehe. Er habe bereits vermutet, dass lediglich die Innotech GmbH als Subunternehmer in Frage komme. Thomas Riegler berichtet, dass es ein Gespräch mit der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH und der Contec GmbH gegeben habe. Bereits dort habe man bemerkt, dass es der Contec GmbH mitunter nicht möglich ist, alle ausgeschriebenen Arbeiten auch wirklich umzusetzen. Nun habe die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH um einen Wechsel angesucht und diesen auch begründet. Außerdem sei zu beachten, dass ein Subwechsel gemäß Ausschreibungsunterlagen durchaus möglich sei. GR Kurt Burger äußert, dass bereits darüber diskutiert worden sei, dass die Innotech GmbH mitunter als Sub einspringe. In der letzten Sitzung habe er aber die Information erhalten, dass dies nicht so sei. Jetzt stelle sich für ihn die Frage, ob auch alle Qualitätskriterien erfüllt würden und die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH dennoch Bestbieter gewesen wäre. Bgm. Martin Netzer, MSc, bringt auf Wunsche der Anwesenden daraufhin diesen die Angebotsauflistung aus der Ausschreibung mit allen Qualitätskriterien zur Kenntnis. Bei der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH werden in den Spalten für den Sub die Qualitätskriterien der Innotech GmbH anstelle der der Contec GmbH eingetragen. Es ergibt sich, dass die Breuß Mähr Bauingenieure mit der Änderung des Subunternehmens Bestbieter bliebe. Christoph Wittwer bestätigt, dass dies im Zuge der Angebotsverhandlungen bereits geprüft und so festgestellt worden sei. GR Kurt Burger berichtet, dass es sich für ihn bereits bei der Angebotsvorstellung herausgestellt habe, dass die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH den Auftrag nicht gemeinsam mit der Contec GmbH umsetzen könne. Genau deshalb habe er sich auch hinsichtlich eines Wechsels des Subunternehmers erkundigt. Dass dieser jetzt nun doch getauscht werde, empfinde er als merkwürdig. Er könne dem Wechsel des Subunternehmers daher nicht zustimmen. GR Klaus Schröcker äußert, dass es besser ist, wenn der Subunternehmer den Wechsel nun ankündigt, als später, wenn das Projekt bereits in der Umsetzung ist. Es werde sicher Gründe für den Wechsel geben. Mit der Innotech GmbH habe man außerdem ein Unternehmen, welches fachlich sicher sehr gut sei und von welchem die Gemeinde auch eine entsprechende Leistung erhalte. Wenn der Wechsel rechtlich in Ordnung sei, könne man dem Wechsel aus seiner Sicht zustimmen. Dem Subunternehmerwechsel und der Auftragsabwicklung durch die Innotech GmbH, Brolstraße 11-15, 6844 Altach, wird daraufhin mehrheitlich (6 Gegenstimmen – GR Kurt Burger, Alexander Hechenberger, Markus Netzer, Ingrid Christoforou, Ludwig Wachter, Daniel Wohlesser) zugestimmt. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 14/19 zu 14.: Chalet-Hotel Montafon – Alpstein Projekt GmbH Abgesetzt. zu 15.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Ingrid Christoforou erkundigt sich, ob man eine Kopie der Tonbandaufnahme der jeweiligen Sitzung erhalten könne oder ob das Tonband lediglich im Gemeindeamt angehört werden könne. Der Vorsitzende antwortet, dass man das Tonband – sofern es in Bezug auf die Protokollierung Unklarheiten gebe – im Gemeindeamt abhören könne. Ingrid Christoforou beanstandet, dass in den Niederschriften Aussagen teilweise anders protokolliert seien, als diese getätigt worden seien. Aussagen, welche wichtig gewesen wären, würden fehlen, und andere, die nicht wichtig wären, seien im Protokoll angeführt. Außerdem seien gewisse Formulierungen nicht in Ordnung. Sie habe Änderungswünsche zur Niederschrift über die 2. sowie die 3. Gemeindevertretungssitzung. Der Vorsitzende äußert, dass die Niederschrift über die 2. Gemeindevertretungssitzung bereits genehmigt worden sei. Es sei zu beachten, dass es sich bei den Niederschriften über die Gemeindevertretungssitzungen um keine Wortprotokolle handle. Es sei schwierig und auch nicht notwendig, jede Aussage anzuführen. Zudem habe Elisabeth Burger die letzten zwei Sitzungen protokolliert, welche bisher wenige Erfahrungen damit habe. Wenn es jemand wünsche, könne man sich das Tonband zur Sitzung gerne im Gemeindeamt anhören. Diverse Aussagen würden genauso protokolliert werden, wie derjenige bzw. diejenige diese auch tatsächlich getätigt habe. Es sei aber wichtig, dass man sich auf das Wesentliche beschränke und nicht vom Tagesordnungspunkt abschweife. Ingrid Christoforou möchte wissen, ob die Aussage, dass sie im Herbst 2015 die unentgeltliche logopädische Frühförderung beende, als nicht wichtig empfunden werde. Sie möchte diese Aussage in der Niederschrift enthalten haben. Ingrid Christoforou erläutert daraufhin alle Änderungswünsche und übergibt diese schriftlich der Schriftführerin Annette Bergauer. Diese Punkte seien ihr wichtig und sollten ihrer Meinung nach daher auch in der Niederschrift berücksichtigt werden. Sie weist darauf hin, dass sie sich in der heutigen Sitzung kurzgehalten und bewusst jede Aussage mitgeschrieben habe. Markus Netzer äußert einen weiteren Änderungswunsch bei der Niederschrift über die 3. Gemeindevertretungssitzung, was die Einstellung der Gemeindevertretung in Sachen Asylwerber bzw. Flüchtlinge betrifft. Es wird daraufhin einstimmig beschlossen, dass die Änderungswünsche von Ingrid Christoforou bei der Niederschrift über die 3. Gemeindevertretungssitzung (öffentlich) berücksichtigt werden. Hinsichtlich des Änderungswunsches von Markus Netzer wird das Tonband abgehört und der betreffende Absatz dementsprechend protokolliert. Die Niederschrift über die 3. Gemeindevertretungssitzung (öffentlich) wird unter Berücksichtigung dieser Änderungen einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über die 3. Gemeindevertretungssitzung (nicht öffentlich) wird einstimmig genehmigt. zu 16.: Allfälliges  Ludwig Wachter weist darauf hin, dass das Balottatobel im Auslaufbereich ausgeräumt werden sollte. Der Vorsitzende äußert, dass er dies dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung mitteilen werde. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 15/19  Kurt Burger berichtet, dass seine Fraktion zufällig über den Weißzonenplan erfahren habe. Er erkundigt sich, weshalb darüber nie berichtet worden sei. Der Vorsitzende erläutert, dass die Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg die Bergbahnen darüber informiert habe, ohne vorher mit den Gemeinden diesbezüglich in Kontakt zu treten. Der Gemeindevorstand werde hierüber in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde St. Gallenkirch diskutieren. Auf Standesebene sei dieser Punkt angesprochen worden. Der Vorsitzende habe auch bereits mit Manfred Kopf, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Rücksprache gehalten, da die Zonen im Montafon anders als beispielsweise im Bregenzerwald aussehen. Der Zonenplan sei jedenfalls noch intensiv zu diskutieren und anzupassen.  Ingrid Christoforou berichtet, dass sie seit der letzten Sitzung einige Dinge angesehen habe. Sie habe heute mit dem Vorsitzenden über den Montafoner Familiengipfel gesprochen, welchen sie unter anderem besucht habe, und bemängelt, dass die Pädagogen und Pädagoginnen vom Kindergarten, der Volksschule und der Mittelschule anfangs gar nicht eingeladen waren. Außerdem habe sie das JAM, das Kinderwerkstättli und das Eltern-Kind-Zentrum besichtigt. Es habe sie gewundert, dass sie die Einzige der ganzen Gemeindevertretung war, die an der Eröffnung des JAM teilgenommen habe. Sie habe mit Bgm. Martin Netzer sowie mit Bgm. Josef Lechthaler über den Familiengipfel sowie die Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Tal gesprochen und sich erkundigt, ob hier eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden wünschenswert wäre. In diesem Jahr würde für Kinder aus Gaschurn erstmals die Möglichkeit bestehen, das Kinderwerkstättli zu besuchen. Das Eltern-Kind-Zentrum biete auch einige Möglichkeiten, jedoch seien diese für Personen, welche z. B. in Gaschurn oder Partenen arbeiten, eher uninteressant, da sie ja die Kinder nach Schruns bringen müssten. Ingrid Christoforou bemängelt auch, dass es für gewisse Altersgruppen noch gar keine Betreuungsmöglichkeiten gebe, jedoch bei der Betreuung von Dreijährigen beispielsweise einige Überschneidungen vorhanden seien. Sie habe mit dem Vorsitzenden ebenso über den Jugendraum in Gaschurn gesprochen. Es sei zu überlegen, ob der Jugendraum nicht für eine Kinderbetreuung verwendet werde. Die Jugendlichen seien mittlerweile sehr mobil und hätten auch mehr Interesse, an einen Sammelpunkt wie Schruns zu fahren, als den Jugendraum zu verwenden. Der Vorsitzende erläutert, dass er mit den verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich einverstanden sei. Die Finanzierung der einzelnen Einrichtungen sei jedoch immer ein schwieriges Thema. Gerade auch deswegen, weil sich die Einrichtungen bisher immer außerhalb von Gaschurn befinden würden. Der Familiengipfel sei veranstaltet worden, um die Kinder- und Jugendbetreuung im Montafon gemeinsam zu koordinieren. Hinsichtlich des Eltern-Kind-Zentrums (EKIZ) sei eine Bedingung für die Finanzierung, dass eine Zweigstelle des EKIZ in Gaschurn eingerichtet werde. Diesbezüglich habe man bereits Gespräche geführt und den Novi-Club in Gaschurn besichtigt. Mag. Freddy Wittwer informiert darüber, dass in der letzten Sitzung des Jugendbeirates besprochen worden sei, wie der Jugendraum wieder aktiviert werden könnte. An dieser Sitzung habe aber leider niemand der Fraktion „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ teilgenommen. Es sei auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit St. Gallenkirch besprochen worden. Der Jugendraum solle eine Freizeitmöglichkeit für Jugendliche bis 15 Jahre bieten. Die weitere Vorgehensweise werde man in der nächsten Sitzung konkretisieren. Ingrid Christoforou wünsche sich dennoch, dass sich der Generationen- und Bildungsausschuss hierüber Gedanken mache. Man solle die Elternmeinungen einholen und überlegen, welche Bereiche ausreichend abgedeckt sind, wo zu wenig Bedarf besteht und welche Altersstufen noch etwas benötigen. Thomas Riegler berichtet, dass dies bereits in der letzten Funktionsperiode der Gemeindevertretung durchgeführt worden sei. Man habe im Gemeindevorstand fixiert, Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 16/19 dass das EKIZ eine Zweigstelle in Gaschurn eröffnen sollte, da der Standort in Schruns nicht ideal sei. Dies sei auch für ihn ein wichtiges Thema. Der Vorsitzende ergänzt, dass eine Betreuungsstelle nicht eingerichtet werden könne, ohne jemanden, der die Betreuung auch durchführt. Die Räumlichkeiten des NoviClubs seien für eine solche Betreuung ideal, jedoch sei derzeit niemand vorhanden, der für eine umfangreiche Betreuung in Frage komme. Ingrid Christoforou betont nochmals, dass das Thema im Jugendbeirat sowie im Generationen- und Bildungsausschuss behandelt werde. Sie erkundigt sich, ob das EKIZ eine Zweigstelle in Gaschurn abgelehnt habe. Der Vorsitzende antwortet, dass dies nicht abgelehnt worden sei, jedoch durch das EKIZ (Natalie Zuderell) klar geäußert worden sei, dass sie das nicht leisten können und möchten, sondern die Initiative hier ausgehen müsse. Thomas Riegler erläutert, dass man eine attraktive Kinderbetreuungseinrichtung nur dann erhalten werde, wenn man einen Ganzjahresjob für die Betreuerin schaffe. Solange nicht eine Person vorhanden sei, welche einen solchen Job übernehme, erhalte man auch keine entsprechende Einrichtung. Markus Netzer äußert, dass es wichtig sei, dass die Gemeinde Gaschurn die Betreuungseinrichtungen im Montafon unterstütze, selbst wenn sich diese in Schruns befinden würden. So sei zumindest ein Startschuss gefallen. Nun sei es wichtig, dass die Einrichtungen entsprechend ausgebaut würden.  Ludwig Wachter erkundigt sich, weshalb die Autos des Sporthotels Silvretta Montafon nach wie vor entlang der Straße parken. Es gebe einen Gemeindevertretungsbeschluss, dass diese Fläche nicht mehr als Parkplätze dienen sollte. Der Vorsitzende antwortet, dass der damit zusammenhängende Grundtausch zwar genehmigt, jedoch der Vertrag bisher noch nicht unterfertigt worden sei. Er gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit nach dem Grundtausch löse.  Ingrid Christoforou kritisiert, dass an dem in der letzten Sitzung angekündigten Treffen des Vereins „Net-lugg-lo“ niemand der Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen teilgenommen habe. Die Mitglieder des Sozialausschusses der Fraktion „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ seien alle anwesend gewesen. Morgen würde ein weiteres Treffen stattfinden, an welchem hoffentlich jemand teilnehmen werde. Der Vorsitzenden äußert, dass er an dem Treffen morgen leider nicht teilnehmen könne. Es sei nicht immer jedem möglich, an jedem Termin – vor allem wenn dieser untertags stattfinde – teilzunehmen.  Kurt Burger nimmt im Namen der Fraktion „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ zur Äußerung der Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen in der 1. Gemeindevertretungssitzung hinsichtlich des Wahlkampfes wie folgt Stellung: Wir sehen keine Veranlassung für eine öffentliche Entschuldigung, kommen aber dem Wunsch nach einer „sachlichen Aufklärung, die der Wahrheit entspricht“ (Zitat M. Durig) gerne nach! o Zu den Punkten 1 (mögliche Schließung des Tourismusbüros Partenen), 4 (Bevölkerungsabnahme in Gaschurn-Partenen), 6 (ganzjährige Badeanlage Partenen), 9 (Talabfahrt), 10 (Pro-Kopf-Verschuldung; Gehalt des Bürgermeisters) und 11 (Gesprächsklima in der Gemeinde) gab es keinen Einspruch seitens der ÖVP! o Zu Pkt. 1) Bauplatz für ein Billighotel wurde von der Gemeinde fast verschenkt. Hotel „Explorer“: Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 17/19 8. Gemeindevertretungssitzung am 09.12.2010: EUR 110, 00 / m² (Toplage, Bauabstandsnachsichten seitens der Gemeinde, d. h. wertlose Restflächen blieben der Gemeinde, nur die unbedingt nötigen Flächen wurden gekauft, Zufahrt über Gemeindegrund…) „Edelweißareal“: 22. Gemeindevertretungssitzung am 04.11.2008: EUR 140, 00 / m² Privatpersonen: 2015: EUR 140, 00 bis 200, 00 / m² o Zu Pkt. 2) Bauhof: 06.04.2011: Hearing – Kostenvorgabe: EUR 1, 5 Mio. 18.08.2011: 14. Gemeindevertretungssitzung – erklärte Nettokosten EUR 1.315.000, 00 (Bgm. Netzer) Stand vom 22.09.2013: rund EUR 2, 6 Mio., d. h. Mehrkosten von fast 100 % o Zu Pkt. 3) EYOF/Sanierung der L 188, Bereich Außerbach Die Frage, warum die Biathlonbewerbe am Bürserberg und nicht in Partenen (ursprünglicher Plan!) stattfanden, wurde von der ÖVP nicht beantwortet! Der Ausbau der L 188 war seit langem geplant (Land Vlbg.), d. h. kein Verdienst des Bgm. o Zu Pkt. 5) Trinkwasserversorgung Gundalatscherberg Es ist erfreulich, dass das Projekt nach vielen Jahrzehnten im Herbst 2015 endlich umgesetzt werden soll, leider nur teilweise. Vor den Wahlen 2010 hatte es höchste Priorität. o Zu Pkt. 6) Erdverkabelung der Freileitungen Es ging von Anfang an um die 220-kV-Leitung (Stromtransport OVII, Gutachten zur UVP von Dr. Oberfeld: Auftraggeber: Gemeinde, Ergebnisse: „vertraulich“, obwohl es mit Steuergeldern bezahlt wurde…) 18. Gemeindevertretungssitzung (15.12.2011): einstimmiger Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zum „Pilotprojekt Erdverkabelung“ (Der Beschluss betrifft sowohl die 110-kV- als auch die 220-kV-Leitung!) Bei der entscheidenden Sitzung (25. Gemeindevertretungssitzung am 10.08.2012) wurde diese Forderung (betreffend der 220-kV-Leitung!) von Bgm. Netzer und ÖVP mit der Illwerke/VIW nicht mehr vereinbart! o Zu Pkt. 9) Gehsteig nach Partenen-Loch Die Frequenzerhebung des Landesstraßenbauamtes darf nicht entscheidend sein, sondern die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich (Kinder auf dem Weg in den Kindergarten, die Schule, Erwachsene auf dem Weg zur Arbeit, Golfspieler usw.), besonders während der Öffnung der Hochalpenstraße (hohes Verkehrsaufkommen)! An einer sachlichen Aufklärung waren auch wir interessiert.  Kurt Burger äußert, dass hinsichtlich der beschneiten Talabfahrt unbedingt eine Lösung gefunden werden müsse. Möglicherweise könne man eine Vorgangsweise im Tourismusausschuss besprechen, damit die Talabfahrt im nächsten Jahr umgesetzt werden könne. Vielleicht sei ein gemeinsames Gespräch mit den Personen, die den Vertrag noch nicht unterschrieben haben, sinnvoll. Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 18/19 Der Vorsitzende erläutert, dass dieses Projekt nicht so negativ dargestellt werden dürfe. In diesem Jahr habe man einige Unterschriften erhalten. Jetzt seien lediglich noch fünf Unterschriften ausständig. Gerade heute habe er wieder ein gutes Gespräch geführt. Ein gemeinsames Gespräch mit allen Grundeigentümern, die bisher noch nicht zugstimmt haben, sehe er nicht als sinnvoll an. Es sei mit jedem Grundeigentümer separat zu verhandeln und eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Wichtig sei, dass die Lösung vertretbar und für alle anderen Grundeigentümer stimmig sei. Es seien alle gleich zu behandeln und die Verträge hätten im Endeffekt fair zu sein. Der Vorsitzende berichtet, dass alle Gemeindevertreter/innen die Dienstbarkeitsverträge anschauen können und dann gerne mit den Grundeigentümern sprechen können. Die Gemeinde sei um jede Mithilfe dankbar. Man ist sich einig, dass das Projekt „beschneite Talabfahrt“ wichtig für die Weiterentwicklung der Gemeinde ist. Wenn möglich, solle dieses Projekt im kommenden Jahr umgesetzt werden. Alle Ausschüsse, die Interesse daran haben, können sich mit diesem Thema auseinander setzen, so der Vorsitzende. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für ihre konstruktive Mitarbeit und wünscht allen einen schönen Abend. Ende: 23:07 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Annette Bergauer Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_4_GV_Sitzung.doc Seite 19/19