19920508_GVE_Gaschurn-Stgallenkirch

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Letzte Änderung 06.06.2021, 09:29
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung,gemeinsamesitzung
Dokumentdatum 1992-05-08
Erscheinungsdatum 1992-05-08
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Gaschurn - 0 - Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 04.05.1992 [Gemeindestempel: "Gemeinde Gaschurn 4. MAI 1992"] LADUNG und KUNDMACHUNG zur 21. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Freitag, den 08.05.1992 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Beratung und Beschlußfassung bezüglich Einbau einer Hackschnitzelheizung bei der Hauptschule Gortipohl (Fachberater nehmen an der Sitzung teil) 3. Grundkauf - Stocker Fritz, Gortipohl 4. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens vor Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Ergeht an: Der Bürgermeister 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel angeschlagen [Unterschrift "Rudigier"] - 1 - [Gemeindestempel: "Gemeinde Gaschurn 16. MAI 1992"] Gemeindeamt St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 13.5.92 Niederschrift über die am Freitag, den 08.05.1992 um 20.00 Uhr im Haus des Gastes in St. Gallenkirch stattgefundene 21. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch unter Teilnahme des Bauausschusses und teilweise der Gemeindevertretung von Gaschurn: Tagesordnung 1. Eröffnung 2. Beratung und Beschlußfassung bezüglich Einbau einer Hackschnitzelheizung bei der Hauptschule Innermontafon 3. Grundkauf - Stocker Fritz, Gortipohl 4. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gem.Räte Walter Rudigier, Alois Bitschnau und Willy Berger sowie 13 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute, u. zw. Wolfgang Mangard Willy Pollhammer Roland Saur Günther Tschofen Manfred Fiel Franz Mathies Wolfgang Bösch Erich Thöny Ernst Zauser Othmar Tschofen Erwin Lorenzin Robert Tschofen Christine Raffler Johann Schwarz und Adolf Netzer vom Bauauschuß sowie Bernhard Pfeifer, Bauamtsleiter von St. Gallenkirch u. Guntram Juen als Schriftführer; Bgm. Heinrich Sandrell, GR Walter Grass, Rudolf Schneeweiß Manfred Rudigier, Konstantin Tschanhenz sowie Walt. Netzer von der Gemeindevertretung Gaschurn; Dipl. Ing. Thomas Kopf als Vertreter des Amtes der Vbg. Landesregierung; Ing. Norbert Burtscher von der Fa. CONTEC, Thüringen Abwesend: Elmar Zint, Erich Scheidl, Leopold Stocker, R. Wurzinger, Hans-Karl Rhomberg, Artur Mangard - alle entschuldigt; Die Einladung wurde allen Gemeindevertretern und Mitglieder des Bauausschusses von St. Gallenkirch sowie der Gemeinde Gaschurn mit der Bitte um Verständigung der mit der Angelegenheit befaßten Vertreter zugestellt. - 2 - Erledigung: Zu Pkt. 1. Bgm. Rudigier eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter und Mitglieder des Bauausschusses unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 42 GG ist gegeben. Zu Pkt. 2. Nachdem in der 20. Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen wurde, ein unabhängiges Gutachten für den Einbau einer Hackschnitzelheizung an der HS Innermontafon einzuholen, wurden Hr. Ing. Burtscher von der Fa. CONTEC, Thüringen, sowie Hr. Dipl. Ing. Kopf vom Amt der Vbg. Landesregierung zur Erläuterung der technischen Details, vor allem aber zur Gegenüberstellung der Kosten gegenüber einer Ölheizung zur Sitzung eingeladen. Bgm. Rudigier stellt einleitend fest, daß seit ca. 2 Jahren Beratungen über die gegenständliche Hackschnitzelheizung erfolgt sind und verweist auf eine Besichtigung solcher Anlagen in Zürich und Winterthur. Es liegt auch ein positives Gutachten der Umweltschutzanstalt vor. Hr. Burtscher erklärt anhand einer schematischen Darstellung, daß es sich bei dieser Heizungsanlage um eine sogenannte Unterschubheizung handelt, welche mit Hackgut bis zu 30 mm beschickt wird. In der Folge werden diverse offene Fragen und Unklarheiten erörtert, wobei Hr. Burtscher anhand von übersichtlichen Unterlagen ausführliche Informationen im Vergleich zur Ölheizung abgibt. Diese Unterlagen sind wesentlicher Bestandteil der Diskussion und werden dem Protokoll beigefügt. Es bietet sich bekanntlich die Zulieferung der benötigten Hackschnitzel durch ein heimisches Unternehmen an, was in der Folge nur geringe Transportkosten verursacht. Die Frage ist, kann dieses Unternehmen auch die erforderliche Qualität des Hackguts gewährleisten. Der Preis des angebotenen Hackguts liegt derzeit bei ca. S 120, -incl. Zulieferung und wenn das Material im vorgesehenen Silo gelagert ist, kann auch ein gleichbleibender Feuchtigkeitsgrad vorausgesetzt werden, was für einen reibungslosen Betrieb der Anlage wichtig ist. Bedingung ist einzig, daß nur Hackgut verwendet wird, und nicht mit Sägespänen und anderen Holzabfallprodukten vermischt wird. Damit kann auch eine reibungslose Zufuhr vom Silo über die Schecke zum Ofen gewährleistet werden. Auch erhebt sich die Frage, ob das genannte Unternehmen über eine Bewilligung zum Betrieb einer solchen Häcksleranlage verfügt. Infolgedessen wird der Betriebsinhaber dieses Unternehmens kurzfristig vorgeladen, welcher den Anwesenden mitteilt, daß bereits mit der Baubewilligung für das Sägewerk eine solche Bewilligung ausgestellt wurde. Diese müßte allenfalls erneuert werden. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Langsamläufer mit ca. 590 U/min. Somit kann davon ausgegangen werden, daß hiedurch keine große Geräuschbelästigung für die Anrainer des Sägewerkes - 3 - entsteht und der betreffende Unternehmer in absehbarer Zeit auch die benötigte Bewilligung zur Inbetriebnahme einer solchen Häcksleranlage bekommt. Die Abnahme der Hackschnitzel von einem heimischen Unternehmen wird einzig aus Gründen der Verkürzung des Transportweges empfohlen. Im weiteren wurden auch Fragen über die entstehenden Emissionen an C02, 02-Regulierung sowie Ruß- und Staubentwicklung anhand der besagten Unterlagen erörtert, ebenso wie Fragen über die erforderliche Betreuung, Störanfälligkeit und evt. Geruchsbelästigung. Auch diese Bedenken sind in den vorhandenen Unterlagen ausführlich dokumentiert und werden dort größtenteils klar widerlegt. Wesentlicher Teil dieser Dokumentation ist auch der Vergleich der Wirtschaftlichkeit gegenüber der Ölheizung. Umfangreiche Daten der geplanten Hackschnitzelheizung werden hier gegenübergestellt, speziell aber auch die Frage der Amortisation. Wenn auch hier die Amortisationszeit bei ca. 15 Jahren liegt, so wird doch in den Vordergrund der Überlegungen die Alternativenergie und der weit geringere C02-Ausstoß gestellt. Adolf Netzer als Mitglied des Bauausschußes ist als Nachbar direkt betroffen und äußert seine Bedenken hauptsächlich im Hinblick auf die Rauch- und Staubentwicklung, aber auch hinsichtlich der Zufuhr des benötigten Hackguts. Er habe privat Erkundigungen eingeholt und dabei nicht unbedingt ein positives Bild über Hackschnitzelheizungen gewonnen. Hr. Netzer verweist in diesem Zuge auf frühere Berechnungen wo die Anlage ursprünglich mit 340 KW ausgelegt war, nun aber mit 200 KW berechnet wird. Ing. Burtscher erwidert dieses Argument damit, daß hier meistens den Bauherren die Schuld zuzuschreiben war, weil diese die Anlagen zu groß gebaut haben. Er argumentiert aber auch mit den vielen gut funktionierenden Hackschnitzelheizungen in Vorarlberg, hier vor allem jene in der holzverarbeitenden Industrie. Nachdem die wesentlichen Fragen positiv beantwortet werden konnten, wird der Einbau einer Hackschnitzelheizung an der HS Innermontafon von der Gemeindevertretung St. Gallenkirch mit einer Gegenstimme beschlossen. Die Anwesenden Gemeindemandatare von Gaschurn stimmen ebenfalls einheitlich zu, u. zw. mit dem Hinweis, daß lediglich ihre Anwesenheit keiner Gemeindesitzung gleichkommt. Man kann jedoch davon ausgehen, daß der Rest der Mandatare, welche an dieser Sitzung nicht teilgenommen haben, mit dem Ergebnis dieser Abstimmung einverstanden sind. Zu Pkt. 3. Im Zuge des Ankaufs der Tomaselli-Gründe bietet sich angrenzend eine Teilfläche des Grundstückes von Stocker Fritz an, welcher diesen Grund zu den gleichen Bedingungen wie Tomaselli verkauft. Dem Antrag auf Ankauf einer Fläche von ca. 450 m3 aus den Gp. 138/1, 139 u. 215 zum Preis von S 1.000, -/m2 wird einstimmig entsprochen. - 4 - Zu Pkt. 4. Allfälliges Adolf Netzer beantragt, daß im Zuge des Neubaues der Turnhalle das Gerinne, welches zwischen dem alten und dem neuen Schulhaus durchfließt, komplett neu verrohrt werden soll. Hier soll vorerst geprüft werden, inwieweit das möglich und notwendig ist. Im Zuge der Aushubarbeiten wird sich diese Frage klären. Als Betroffener Anrainer äußert sich Adolf Netzer auch über seine Bedenken hinsichtlich der Lärmbelästigung aus der neuen Turnhalle. Gegenüber seinem Grundstück werden die Fensteröffnungen plangemäß eingebaut, diese dürfen jedoch nur außerhalb des Turnbetriebes zur Durchlüftung geöffnet werden. Diese Fenster werden elektrisch betätigt und können nur vom jeweil. Turnlehrer oder Schulwart geöffnet werden. Im weiteren meldet Adolf Netzer auch seine Bedenken über einen nach seiner Meinung ungünstig geplanten Treppenaufgang zum Pausenplatz an. Diese Angelegenheit soll mit der Planverfasser vor Ort geklärt werden. Bgm. Heinrich Sandrell erkundigt sich über den geplanten Einbau einer Kletterwand in der neuen Turnhalle. Lt. Beschluß der Gemeindevertretung von Gaschurn soll diese Kletterwand vor allem auch den Mitgliedern des Österr. Bergrettungsdienstes zur Verfügung gestellt werden, was auch seitens der Mandatare von St. Gallenkirch befürwortet wird. Grund für eine ausführliche Erklärung ist auch die von der Gemeinde Gaschurn geplante Freizeitanlage im Bereich Verwall, nachdem der Gemeinde St. Gallenkirch die Umwidmung zur Errichtung einer solchen Anlage bisher versagt wurde. Bgm. Heinrich Sandrell erklärt, daß dort die Schaffung einer Freizeitanlage deshalb ins Auge gefaßt wurde, weil es sich im Zuge der notwendig gewordenen Sanierungsmaßnahmen der Materialablage so ergeben hat. Die Umwidmung betrifft dort nicht landwirtschaftl. Freihaltefläche. Die Bezirkshauptmannschaft hat im Verfahren des geplanten Materialaustausches der Firma Stocker im Bereich der Freizeitanlagen in Gortipohl festgestellt, daß für die Erteilung einer Landschaftsschutzbewilligung von der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Die nachträgliche Aufnahme dieser Angelegenheit in die Tagesordnung wird jedoch einheitlich abgelehnt. Ende der Sitzung: 23.35 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]