20160420_GVE012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004_1
Letzte Änderung 12.06.2021, 06:54
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2016-04-20
Erscheinungsdatum 2016-04-20
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: AZ: BearbeiterIn: 28. April 2016 004-1/12/2016 Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 12. Gemeindevertretungssitzung am 20. April 2016 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Artur Pfeifer, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Markus Netzer, Ludwig Wachter; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Christoph Wittwer; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Nachbesetzung Gemeindevorstand 4) Umwidmungsansuchen Michael Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn 5) Vermessung Straße „Unteres Vand“ 6) Pension Schima Drosa – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung einzelner Appartements als Ferienwohnungen 7) Ausbau Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Zuge des Fernwärmeprojektes – Auftragsvergabe Einreich- und Detailplanung 8) Ausbau Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Zuge des Fernwärmeprojektes – Auftragsvergabe Örtliche Bauaufsicht und Projektabschluss 9) Trinkwasserkraftwerk Winkel 10) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 11) Allfälliges Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc 1/10 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer und unterbricht die Sitzung von 19:30 Uhr bis 19:32 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende setzt den Tagesordnungspunkt 8 von der Tagesordnung ab. Der Vorsitzende begrüßt Sandra Tschanhenz als neue Gemeindesekretärin und bedankt sich bei Annette Bergauer für ihre Arbeit. Der Vorsitzende hoffe auf eine gute Zusammenarbeit. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Sitzung der Gemeindewahlbehörde: Die Zurücklegung der Mandate wurde von der Gemeindewahlbehörde behandelt. Derzeit habe Mag. Christian Wittwer nur auf sein Gemeindevertretungsmandat, nicht aber auf das Ersatzmandat verzichtet. Ebenfalls würden noch 4 Erklärungen der Ersatzmitglieder Harald Fitz, Dominique Rodriguez Zambrano-Mangeng, Christina Fitz und Adolf Felder fehlen. Laut Mitteilung von Kurt Burger werden diese allerdings ebenfalls verzichten. Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass die verbleibenden Ersatzmitglieder entweder ein Gemeindevertretungsmandat annehmen müssen bzw. auch auf ihr Ersatzmandat verzichten. Dies sei in einer weiteren Sitzung der Gemeindewahlbehörde abschließend zu behandeln. Eine Kundmachung über diese Sitzung werde angeschlagen und ebenfalls an die BH Bludenz geschickt. Der Vorsitzende gibt ebenso bekannt, dass Ing. René Kreuzmayr auf sein Gemeindevertretungsmandat sowie das Ersatzmandat verzichtet habe. Die nachrangigen Ersatzmitglieder Markus Wittwer, Siegfried Gschaider, Daniel Sandrell und DI (FH) Markus Durig verzichten auf die Annahme ihrer Berufung in die Gemeindevertretung, bleiben aber Ersatzmitglieder. Otto Rudigier als darauffolgendes Ersatzmitglied nehme das Gemeindevertretungsmandat an. Ludwig Wachter erklärt in diesem Zusammenhang, dass Markus Netzer neuer Ansprechpartner ihrer Gruppe sei. Der Vorsitzende teilt mit, dass er auf eine gute neue Zusammenarbeit hoffe und bedauere die Situation, dass bereits schon nach einem Jahr Mandate zurückgelegt werden. Man werde sich baldmöglichst zusammensetzen, um die Nachbesetzungen bis hin zu den Ausschüssen, deren Zahl mitunter durch die Zusammenlegung einzelner Ausschüsse mit ähnlichen Aufgabenbereichen, miteinander festzulegen. • Fernwärme: Derzeit werden intensiv Gespräche mit der Förderstelle geführt sowie die Erlangung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorangetrieben. Am Freitag dieser Woche finde ein Gespräch mit DI Thomas Kopf von der Firma KPC sowie mehreren Vertretern des Landes Vorarlberg statt. Der Vorsitzende bedankt sich recht herzlich bei allen, die sich in irgendeiner Weise in dieses Projekt einbringen. Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 2/10 • Sportlerehrung Alessandro und Luca Hämmerle Die Sportlerehrung des Zweitplatzierten im Snowboard Weltcup Alessandro Hämmerle und seines Bruders Luca Hämmerle, der den Juniorenweltmeistertitel vereinnahmen konnte, finde am 23.04.2016, 18:30 Uhr im Schulsaal Gaschurn statt. Der Vorsitzende lädt alle Gemeindevertreter/innen herzlich ein. Auch Landesrätin Dr. Bernadette Mennel werde teilnehmen. • Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH Der Firmenbucheintrag, welchen der Vorsitzende den Anwesenden zur Kenntnis bringt, sei nunmehr erfolgt. Zukünftig werde das Fernwärmeprojekt über diese GmbH abgewickelt. • Tourismus Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Nächtigungsabrechnung des Montafon Tourismus für den Monat März 2016 zur Kenntnis. Er berichtet, dass durch die kompakte Wintersaison sowie dadurch, dass die Osterfeiertage in den Monat März fielen, im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 32, 38 % erzielt werden konnte. Die Auflistung der Nächtigungen für das gesamte Tal und die gesamte Saison liege noch nicht vor. • Sozialfonds Vorarlberg In der Sitzung des Kuratoriums des Sozialfonds vom 10.03.2016 wurde die Finanzierung einer Koordinationsstelle im Asyl- und Flüchtlingswesen aus Mitteln des Sozialfonds mit einem maximalen Rahmen von EUR 81.000, -- für eine 100%-Stelle festgelegt. • Mountainbeach Derzeit seien Flüchtlinge, deren Arbeitsleistung über die Caritas angeboten wird, im Mountainbeach mit Frühjahrsarbeiten beschäftigt. Der Vorsitzende berichtet, dass die Arbeit zur vollsten Zufriedenheit erledigt werde und Andreas Durig dies beaufsichtige. • Wasserwirtschaftsstrategie 2020 des Landes Vorarlberg Über die Wasserwirtschaftsstrategie 2020 des Landes Vorarlberg liege eine Broschüre im Gemeindeamt auf, welche jederzeit eingesehen werden könne. • Statistik – Bevölkerungsentwicklung Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Statistik der Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2050 des Landes Vorarlberg zur Kenntnis. Die Gemeinde Gaschurn liege im „roten“ Bereich. Die Gemeinde Gaschurn arbeite intensiv daran diesem Bevölkerungsrückgang mit sämtlichen Wohnbauprojekten und Maßnahmen im Bereich der Familienfreundlichkeit entgegen zu wirken. • Biotopexkursionen 2016 Zu diesem Thema liege im Gemeindeamt ein Programmfolder auf. • Diskussionsbeitrag Breitbandausbau Ein Diskussionsbeitrag zum Thema Breitbandausbau in Österreich liege im Gemeindeamt auf. Darin seien mehrere Themen, den Breitbandausbau betreffend, angeführt. Bei Interesse könne dieser Diskussionsbeitrag auf der Gemeinde eingesehen werden. Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 3/10 zu 3.: Nachbesetzung Gemeindevorstand Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund des Mandatsverzichtes von Kurt Burger, ein neuer Vertreter der Fraktion „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ in den Gemeindevorstand zu berufen sei. Ludwig Wachter erklärt, dass Markus Netzer seitens der Fraktion „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ als neues Vorstandsmitglied vorgeschlagen werde. Der Vorsitzende erklärt, dass über diesen Vorschlag schriftlich abgestimmt werden müsse. Die abgegebenen Stimmzettel werden von Mag. Freddy Wittwer und Ludwig Wachter ausgezählt. Die Auszählung führt zu folgendem Ergebnis: Markus Netzer wird einstimmig, mit Ausnahme einer enthaltenen Stimme, zum neuen Mitglied des Gemeindevorstandes gewählt. Der Vorsitzende gratuliert Markus Netzer und freue sich auf eine gute Zusammenarbeit. zu 4.: Umwidmungsansuchen Michael Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass Michael Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn, die Errichtung eines Wohnhauses auf dem GST-NR 1821/2, GB Gaschurn beabsichtige. Zu diesem Zweck soll eine Teilfläche des GST-NR 1821/2 und des GST-NR 1824/3, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 983 m² im Flächenwidmungsplan in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden. Der Vorsitzende ergänzt das von Ansuchen Michael Dich um ein weiteres Umwidmungsansuchen von Tilbert Fitsch. Im Zuge der Grundteilung der GST-NR 1821/2 und 1824/3 (Michael Dich und Tilbert Fitsch), GB Gaschurn, und des Umwidmungsansuchen von Michael Dich, habe auch Tilbert Fitsch (Eigentümer des GST-NR 1824/3, GB Gaschurn) mittels EMail vom 16.03.2016 die Umwidmung der Teilfläche seines Grundstückes in „Baufläche Wohngebiet“ beantragt. Außerdem solle die vorhandene Widmung „Verkehrsfläche“ teilweise der bestehenden Straße „Unteres Vand“ angepasst werden. Diese Thematik komme auch im Tagesordnungspunkt 5 nochmalig zur Diskussion. Hierfür sei eine Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1824/3, 1823, 1821/2, 1819/2, 1819/1, 1820/3, 1821/1 und 3337/2, GB Gaschurn, in „Straße“ vorgesehen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan für die beabsichtigte Umwidmung zur Kenntnis und erläutert, dass sich die Grundstücksaufteilung bzw. die Grundstücksgrenzen in der bisherigen Form für eine Widmung als „Baufläche Wohngebiet“ nicht optimal darstellen würden. Durch einen Grundabtausch von Michael Dich und Tilbert Fitsch solle dies allerdings angepasst werden. Ebenfalls berichtet der Vorsitzende, dass im Räumlichen Entwicklungskonzept bereits ein Ansinnen in diese Richtung bestehe. Vorab sei allerdings eine Aufteilung des Grundstückes, welche auch für eine Bebauung zweckmäßig sei, durchzuführen. Den Anwesenden wird der vorläufige Vermessungsplan, welcher die Aufteilung der Grundstücke von Michael Dich und Tilbert Fitsch sowie den neue Straßenbereich beinhaltet, zur Kenntnis gebracht. Der neue Straßenbereich solle in weiterer Folge in das Öffentliche Gut übernommen werden und eine Verkehrsflächenwidmung erhalten. Der Vorsitzende berichtet, er habe am heutigen Tage neuerlich mit Tilbert Fitsch Rücksprache gehalten, welcher ihm mitgeteilt habe, dass der Antrag auf Umwidmung seinerseits nach wie vor aufrecht sei. Der Vorsitzende berichtet weiter, die Anrainer bzw. Betroffenen seien mit Schreiben vom 22.03.2016 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt worden. Ihnen sei die Gelegenheit, bis Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 4/10 06.04.2016 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung einzubringen, geboten worden. Es seien keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingegangen. DI Ulrich Grasmugg habe bereits mit E-Mail vom 10.09.2014 zur beabsichtigten Umwidmung Stellung genommen. Dieser habe eine Grenzänderung empfohlen, welche mittlerweile auch berücksichtigt wurde und durch den Grundtausch Michael Dich und Tilbert Fitsch sowie die Anpassung der Verkehrsfläche vorgenommen werden solle. Die vorliegende Grundteilung sei im Gemeindevorstand bereits bewilligt, aber noch nicht erledigt. Der Vorsitzende teilt mit, dass wenn die Grundteilung wie geplant durchgeführt werde, er auch die Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“ befürworte. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss diese Umwidmungsthematik bereits im Jahr 2015 behandelt habe. Damals konnte von Seiten des Bauund Raumplanungsausschusses die Umwidmung nicht empfohlen werden. Die Grundstücksgrenzen ließen keine vernünftige Bebauung des Grundstückes zu, weshalb der Grundtausch mit Tilbert Fitsch empfohlen wurde. Weiters habe der Bau- und Raumplanungsausschuss angeregt, ein konkretes Projekt für die geplante Umwidmung vorzulegen. GR Klaus Schröcker führt aus, es hätten dann Gespräche mit Michael Dich und Tilbert Fitsch stattgefunden, welche schlussendlich dazu geführt hätten, den gegenständlichen Grundtausch vorzunehmen. Tilbert Fitsch habe allerdings keinen formellen Antrag auf Umwidmung seines Grundstückes gestellt, weshalb der Bau- und Raumplanungsausschuss der Meinung sei, dass dies nachgeholt werden müsse. Im Bau- und Raumplanungsausschuss könne diese Umwidmung jedenfalls empfohlen werden, wenn der geplante Grundtausch erfolge. GR Klaus Schröcker berichtet, dass aus Sicht des Ausschusses allerdings folgende Kriterien zu berücksichtigen seien: • Wenn sich die Gemeindevertretung für eine Umwidmung des Grundstückes von Michael Dich ausspricht, soll diese nur befristet erfolgen. Es solle ein zeitlicher Rahmen für eine Bebauung gesetzt werden. • Die Äußerung von DI Ulrich Grasmugg vom 10.09.2014 beziehe sich darauf, dass er vor Umwidmung des Grundstückes in „Baufläche Wohngebiet“ eine Grenzänderung vorschlage. Nach Einigung über den Grundtausch und somit auch der Grenzänderung der Grundstücke von Michael Dich und Tilbert Fitsch liege jedoch keine weitere Stellungnahme von DI Grasmugg vor. Somit wäre jedenfalls eine aktuelle Stellungnahme zur derzeitig geplanten Änderung der Grenzen und in weiterer Folge der Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“ einzuholen. • Abzuklären sei weiter, ob Stellungnahmen von diversen Sachverständigen einzuholen seien. Allenfalls bestehe eine Gefahrenzone, welche Stellungnahmen voraussetze. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Gefahrenzonenplan zur Kenntnis. Auf diesem ist ersichtlich, dass keine Gefahrenzone bei den betroffenen Grundstücken besteht. GR Klaus Schröcker erläutert, dass wenn seitens Tilbert Fitsch ein entsprechender Antrag gestellt werde, diesem laut Meinung des Bau- und Raumplanungsausschusses nichts entgegenstehe, da es sich um eine Anschlusswidmung handle. Der Vorsitzende erklärt, dass für die Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“ die Grundteilung von Michael Dich und Tilbert Fitsch vorausgehen müsse. Sei diese Voraussetzung erfüllt, könne die Umwidmung wie angedacht bewilligt werden. Markus Netzer pflichtet GR Klaus Schröcker zu und ist der Meinung, dass seitens Tilbert Fitsch ein formeller Antrag gestellt werden solle. Dann stehe auch seiner Meinung nach dieser Umwidmung nichts entgegen. Gerhard Saler gibt zu bedenken, dass eine Befristung für die Bebauung durch Michael Dich auszusprechen, jedoch keine Befristung für die Bebauung durch Tilbert Fitsch, schwer zu Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 5/10 rechtfertigen sein wird. Natürlich sei zu bedenken, dass die Kinder von Tilbert Fitsch (aufgrund ihres Alters) erst in einigen Jahren eine Bebauung vornehmen könnten. GR Klaus Schröcker erklärt, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss bei der Sitzung am vergangenen Montag die Angelegenheit ohne den Antrag Tilbert Fitsch behandelt habe, da noch kein formeller Antrag auf Umwidmung vorliege. Deshalb sei vorrangig nur das Ansuchen von Michael Dich behandelt worden. Sobald der formelle Antrag von Tilbert Fitsch vorliege, stehe der Gesamtumwidmung aus Sicht des Bau- und Raumplanungsausschusses nichts entgegen. Der Vorsitzende erläutert, dass sich beim vorliegenden Plan auch durch einen neuerlichen Antrag von Tilbert Fitsch nichts ändere. Dieser Plan wurde auch bereits allen Anrainern und Nachbarn so kommuniziert. Thomas Riegler meint, man könne dieses Ansuchen heute nur mit zu vielen Vorbehalten abstimmen. Es liege kein formeller Antrag Tilbert Fitsch vor, die Grundteilung sei noch nicht durchgeführt und eine Befristung für die Bebauung stehe ebenfalls im Raum. Markus Netzer schließt sich der Meinung von Thomas Riegler an und meint, es sei besser, die Abstimmung auf die nächste Sitzung zu vertagen, wenn ein definitiver Antrag von Tilbert Fitsch vorliege. Die Sache müsse jedoch nicht nochmals im Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt werden. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass folgende Voraussetzungen vor der Genehmigung zu klären sind: • • Antrag auf Umwidmung von Tilbert Fitsch hat vorzuliegen; • Die geplante Umwidmung ist mit DI Ulrich Grasmugg abzusprechen; Vertrag über die definitive Grundteilung zwischen Michael Dich und Tilbert Fitsch ist eine Grundvoraussetzung; Somit wird dieser Tagesordnungspunkt einhellig vertagt. zu 5.: Vermessung Straße „Unteres Vand“ Der Vorsitzende erklärt, dass im Zuge der Grundteilung der GST-NR 1821/2 und 1824/3 (Michael Dich und Tilbert Fitsch), GB Gaschurn, und des Umwidmungsansuchen von Michael Dich, die Straße „Unteres Vand“ neu vermessen bzw. an den Bestand angepasst werden soll. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vermessungsplan der Vermessung Markowski Straka ZT GmbH vom 05.04.2016, GZ 20.119W/16 zur Kenntnis. Die eingezeichnete Straßenfläche soll ins Öffentliche Gut übernommen werden. Der Vorsitzende erläutert den derzeitigen Straßenverlauf und den Straßenverlauf, welcher neu vermessen wurde. Es sollen Zu- und Abschreibungen gemäß diesem Plan vorgenommen werden, damit der Straßenverlauf an den derzeitigen Verlauf in der Natur angepasst und eine sinnvolle Breite für die Straße „Unteres Vand“ erzielt werden kann. Auch im Bereich „Oberes Vand“ wurde dies bereits ähnlich gehandhabt. Das Straßengrundstück GST-NR 3337/2 müsste dann als Öffentliches Gut gewidmet werden. Markus Netzer erkundigt sich, wer die Vermessungskosten trage. Der Vorsitzende erläutert, dass dies noch nicht fixiert wurde. Normalerweise erfolge eine Aufteilung in Bezug auf die Eigentumsgrenzen. Je nach Aufwand teile das Vermessungsbüro diese Kosten dann auf. Allerdings sei zu bedenken, dass die Teilflächen, welche benötigt werden, um die Straße dem Bestand in der Natur anzupassen, von den Grundeigentümern umsonst zur Verfügung gestellt werden und die Gemeinde diese im vereinfachten Verfahren äußerst kostengünstig ins Grundbuch eintragen lassen könne. Der Vorsitzende stellt nachfolgenden Antrag: Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 6/10 Dem Vermessungsplan der Vermessung Markowski Straka ZT GmbH vom 05.04.2016, GZ 20.119W/16, und den damit zusammenhängenden Zu- und Abschreibungen soll zugestimmt werden. Die Straße „Unteres Vand“ (GST-NR 3337/2, GB Gaschurn – neuer Verlauf) soll als Öffentliches Gut gewidmet werden. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. zu 6.: Pension Schima Drosa – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung einzelner Appartements als Ferienwohnungen Der Vorsitzende erläutert zu diesem Punkt, dass die A.P. Immobilien GmbH (Eigentümerin der Pension Schima Drosa) die einzelnen Appartements in der Pension Schima Drosa wie beim Projekt Krone an Investoren veräußern wolle, welche die Appartements für 6 Wochen im Jahr als Ferienwohnung benutzen. Die restliche Zeit sollen die Wohnungen an ständig wechselnde Gäste vermietet werden. Wenn die A.P. Immobilien GmbH diese Bewilligung erhalte, werde diese dem Wasserversorgungsprojekt Dorfstraße zustimmen. Hierzu bringt der Vorsitzende den Anwesenden den Schriftverkehr in dieser Angelegenheit zur Kenntnis (E-Mail vom 22.10.2015). Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Wasserleitung im Beriech des Gehsteiges saniert werden solle. Der Gehsteigbereich wurde von der A.P. Immobilien GmbH nicht abgetreten und somit sei diese Eigentümerin. Auf Frage von Gerhard Saler, ob von der A.P. Immobilien GmbH eine definitive Absage zu den Grabungsarbeiten vorliege, erklärt der Vorsitzende, dass im E-Mail der A.P. Immobilien GmbH klar erwähnt werde, dass die Zustimmung zum Wasserversorgungsprojekt dann erteilt werde, wenn die Gemeinde die Zustimmung zur Veräußerung der Appartements an diverse Investoren bewillige. Der Vorsitzende erklärt, dass das Raumplanungsgesetz im Jahr 2015 in der Weise novelliert wurde, dass für Investorenmodelle nach Maßgabe des Gesetzes keine gesonderte Bewilligung mehr benötigt werde. Auch das „Projekt Krone“ brauche keine spezielle Bewilligung mehr, da im geänderten Raumplanungsgesetz eine Veräußerung an Investoren möglich sei. Der Investor kann die Wohnung jedoch nur nutzen, wenn er gleich jedem anderen Gast behandelt wird und auch diverse andere Kriterien erfülle. Er hat somit auch Miete, Gästetaxe etc. zu bezahlen. Der Vorsitzende erläutert, dass dieses Ansuchen seiner Meinung nach seitens der Gemeinde nicht unterstützt werden sollte. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss dieses Ansuchen in der Sitzung am Montag ebenfalls behandelt habe. Ihrer Ansicht nach sei der Vergleich mit dem „Projekt Krone“ sehr weit hergeholt, da die Pension „Schima Drosa“ immer an ständig wechselnde Gäste vermietet habe und dies auch nach wie vor könne. Auch die Bedingung, dass die Zustimmung für das Wasserversorgungsprojekt nur erteilt werde, wenn im Gegenzug die Gemeinde das gegenständliche Ansuchen bewilligt, werde als negativ angesehen. Der Bau- und Raumplanungsausschuss vertrete eine ablehnende Haltung zu diesem Ansuchen. Es soll darüber befunden werden, ob eine Ferienwohnungsbewilligung für die Pension Schima Drosa erteilt wird. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Ferienwohnungsbewilligung für die Pension Schima Drosa abzulehnen und die A.P. Immobilien GmbH davon in Kenntnis zu setzen, dass das aktuelle Raumplanungsgesetzes ausreichend Möglichkeiten für die Nutzung biete. Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 7/10 Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Gerhard Saler äußert, dass noch angemerkt werden sollte, dass die Gemeinde Bewilligungen nicht an Bedingungen, wie benötigte Zustimmungen, knüpfe. Die Gemeinde hoffe darauf, dass aufgrund dieser Ablehnung nicht die Bevölkerung der Gemeinde Gaschurn einen Nachteil davon tragen müsse, wenn das Wasserversorgungsprojekt aufgrund der fehlenden Zustimmung nicht umgesetzt werden könne. Der Vorsitzende bestätigt, dass diese Anmerkung bei der Ablehnung berücksichtigt werde. zu 7.: Ausbau Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (BA 11) im Zuge des Fernwärmeprojektes – Auftragsvergabe Einreich- und Detailplanung Der Vorsitzende erklärt eingangs, dieser Punkt sei nicht ganz klar formuliert. Er betreffe den Bauabschnitt 11 und somit die Wasserversorgungsanlage. Es sei die Erneuerung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen angedacht, welche im Rahmen des Fernwärmeprojektes gleich mitverlegt werden sollen. Der Vorsitzende berichtet, dass in der 10. GV-Sitzung am 29.03.2016 einstimmig beschlossen wurde, dass das Angebot der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH hinsichtlich der Einreich- und Detailplanung zum Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Zuge des Fernwärmeprojektes behandelt werden solle. GR Klaus Schröcker als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss diese Thematik behandelt habe. Zu diesem Thema habe ebenfalls Markus Mähr die Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses besucht. Klar ausgedrückt gehe es darum, dass das vorliegende Angebot der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH auf einer geschätzten Kostensumme des BA 11 von ca. Eur 1.353.000, 00 basiere. Mittlerweile habe man die Ausschreibungen für das Fernwärmeprojekt gemacht und Angebote für den BA 11 eingeholt. Die Angebotspreise der Umsetzung des BA 11 verursache wesentlich höhere Kosten als die Schätzung. Das Angebot der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH über die Leistungen Einreich- und Detailplanung als Pauschale basieren allerdings auf der geschätzten niedrigeren Kostensumme. Die 17 % Nachlass und 3 % Skonto, welche als vereinbart gelten, seien bereits eingerechnet. Das Angebot sei allerdings pauschaliert, weshalb es nicht relevant sei was für eine Abrechnungssumme herauskomme. Auch seien noch Leistungen dargestellt, welche bereits ausgeführt wurden. Aufgrund der Synergieeffekte der gemeinsamen Ausschreibungsthemen, Wasserversorgungsprojekt und Fernwärmeprojekt, seien diverse Leistungen jedoch günstiger im Angebot ausgewiesen. So sei unter anderem in der Leistungsphase 7 die Verrechnung von 3 % statt 4 % wegen gemeinsamer Ausschreibung mit dem Projekt „Fernwärmenetz Gaschurn – Partenen“ angeführt. Unabhängig vom Fernwärmenetz müsse jedoch das Wasserversorgungsprojekt BA 11 verwirklicht werden. Der Bau- und Raumplanungsausschuss ist mehrheitlich der Meinung, dass die angebotenen Leistungen der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH vergeben werden sollten. Kurt Rudigier merkt an, dass BA 11 jedenfalls zur Ausführung gelangt. Der Beschluss sei bereits gefasst. Somit müsse auch die Einreich- und Detailplanung gemacht werden. Thomas Riegler schließt sich dieser Meinung an und befindet diese Planung für enorm wichtig, um unter anderem die richtigen Rohrdimension einschätzen zu können. Aufgrund der Einreich- und Detailplanung könne ein Kostenrahmen gesetzt werden, welcher auch für die entsprechende Vergabe einen wesentlichen Punkt zur Konkretisierung der vorerst geschätzten Kosten darstelle. GR Klaus Schröcker berichtet, dass Markus Mähr erklärt habe, dass mit der Bauleitung alle Planungsarbeiten, Straße, Straßenentwässerung, Quergefälle etc. (TO 8) umfasst seien. Damit kämen keine weiteren Kosten mehr auf die Gemeinde zu. Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 8/10 Markus Netzer gibt zu bedenken, dass seiner Meinung nach eine „sichere“ Schätzung so aussehe, dass das endgültige Angebot darunter liege. Thomas Riegler teilt mit, dass bei der Schätzung alle Rohrdimensionen etc. sehr großzügig bemessen werden und es darum enorm wichtig sei, eine Einreich- und Detailplanung zu vergeben, damit ein ganzes Konzept vorliege, in dem diese Details geklärt werden müssen. Derzeit sei auch noch keine hydraulische Berechnung vorliegend, die von Seiten des zuständigen Mitarbeiters des Landes freigegeben worden wäre. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Einreich- und Detailplanung gemäß Angebot der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH vom 25.03.2016 zu vergeben. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt (2 Gegenstimmen: Ludwig Wachter und Markus Netzer). zu 8.: Ausbau Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Zuge des Fernwärmeprojektes – Auftragsvergabe Örtliche Bauaufsicht und Projektabschluss TO 8 wurde eingangs der Sitzung abgesetzt. zu 9.: Trinkwasserkraftwerk Winkel Der Vorsitzende erklärt, dass das Trinkwasserkraftwerk Winkel in die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH übernommen und künftig über diese abgewickelt werden solle. Die Einnahmenentwicklung wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Auch die bisherigen wirtschaftlichen Ergebnisse über das Trinkwasserkraftwerk Winkel werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Derzeit würde Gewinne erzielt, für die unnötige Steuern zu zahlen seien. Markus Netzer erkundigt sich, über wen das Kraftwerk derzeit abgewickelt werde. Der Vorsitzende erklärt, dass das Kraftwerk derzeit direkt über die Gemeinde im Bereich Energiegewinnung abgewickelt werde. Über Frage von Markus Netzer, ob das Biomasse Heizwerk auch über die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH abgewickelt werde, teilt der Vorsitzende mit, dass derzeit nur das Fernwärmeprojekt über die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH abgewickelt werde. Das Biomasse Heizwerk sei derzeit noch eine eigene Gesellschaft. Wenn das Fernwärmeprojekt gestartet werde, würden diese Kommanditisten entschädigt und werden aus der KG austreten. Derzeit soll nur das neue Netz sowie das Trinkwasserkraftwerk Winkel abgewickelt werden, damit die Steuervorteile genutzt werden können. Der Vorsitzende beantragt die Übernahme des Trinkwasserkraftwerkes Winkel in die Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. zu 10.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 11. Gemeindevertretungssitzung wird nach zwei Änderungen einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende berichtet über den Antrag von Ingrid Christoforou, welcher am 19.04.2016 mittels E-Mail bei der Gemeinde eingelangt ist. Er erläutert, dass über diesen Antrag bereits Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 9/10 in der letzten Sitzung abgestimmt wurde. Es wurde dort befunden, den Antrag nicht ins Protokoll aufzunehmen. Dies wird von den Anwesenden jedenfalls bestätigt und zur Kenntnis genommen. Die Niederschrift über die 10. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 11.: Allfälliges • Der Vorsitzende gib den vorgesehenen nächsten Sitzungstermin mit 12.05.2016 bekannt. Er dankt allen Gemeindevertretern für die Zeit, die sie sich nehmen, da mehrere Sitzungen in kurzen Intervallen stattfanden. Er betont abschließend, dass ihm viel an einer guten Zusammenarbeit im Sinne und zum Wohl der Gemeinde liege. Ende: 20:57 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_12_GV_Sitzung.doc Seite 10/10