19720825_GVE037

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Letzte Änderung 28.05.2021, 05:47
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1972-08-25
Erscheinungsdatum 1972-08-25
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Inhalt des Dokuments

-1- 7. Sitzung Sitzungstag: 25.8.1972 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Netzer Walter entschuldigt Bergauer Heinrich entschuldigt Vorsitzender: Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Edith Ritter Tschofen Sepp Rudigier Reinhold Wittwer Albert Pfeifer Gotthard Thalhamer Rudolf Märk Anton Mattle Manfred Wittwer Werner für Tschofen Peter Netzer Rudolf Wittwer Oskar Keßler Arnold Tschofen Herbert Hechenberger Walter Rudigier Othmar Ing. Brodt Hanns entschuldigt entschuldigt -1b- 1. Begrüßung. Feststellung der Beschlußfähigkeit. Genehmigung der 35. und 36. GV-SitzungsniederSchriften. Berichte. 2. Schwimmbadneubau 3. Voranschlag 1972 4. Rudigier Johann, Gaschurn 132a - Jagdhütte auf Obervallüla 5. Pfeifer Norbert, Gaschurn 92a, Bauabstandsnachsichtsansuchen. 6. a) Landtagsbeschluß über Grenzverlauf b). Landtagsbeschluß über ein Baugesetz 7. Österr. Ortsverzeichnis, Schreibweise von Ortsbezeichnungen. 8. Müllabfuhr-Verordnung 9. Oberhammer August, Partenen 8 - Erwerb eines gemeindeeigenen Hauses 10. Vertrauliche Entschädigung gem. § 26 (3) GG. -2- Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt Gemeindevertreter und Zuhörer, stellt die Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die Niederschriften über die 35. und 36. GVSitzung werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen und vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt. Berichte: a) Der Vorsitzende bringt das Schreiben vom 4.8.1972 des GV Peter Tschofen, Gaschurn 132, worin dieser seinen Rücktritt als Gemeindemandatar erklärt, zur Kenntnis. b) Der Bericht des GV Ing. Brodt in Sache Versalbahn (Vorlage eines Teiles der Vorstudie) wird dankend zur Kenntnis genommen. Die vorgesehene Situierung der Anlagen wird einhellig begrüßt, eine Beschlußfassung kann jedoch erst nach Vorliegen der endgültigen Studie erfolgen. c) Der Vorsitzende bringt die Niederschrift über die am 24.8.1972 in Sache Güterweg Valschafiel - Alpe Ibau stattgefundene Besprechung mit den Vertretern der Agrargemeinschaft Valschafiel, zur Kenntnis. Vor einer Beschlußfassung in dieser Sache ist die Agrargemeinschaft Alpe Ibau zu einer Vollversammlung zu laden, die Ordnungsmäßigkeit der lt. Satzung vorgeschriebenen Organe zu überprüfen und ev. Ersatzwahlen durchzuführen. d) Der Vorsitzende berichtet über den durch Herrn Dr. Czinglar, Schruns, erstellten Abfindungsvertrag. Zu Punkt 2 Nach Beratung wird Vertagung beschlossen. Zu Punkt 3 Das Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zl. III a-31/1 vom 17.8.1972 wird zur Kenntnis genommen. Die vom Bürgermeister vorgenommenen Streichungen im Voranschlag 1972 u.zw. in HSt. 712/32 S 50.000, — , in HSt. 921/37 - S 50.000, — und in HSt. 812/96 - S 300.000, — , werden einstimmig genehmigt. Zu Punkt 4 Der Kostenvoranschlag von Zimmermeister Josef Hutter, Schruns, und die vorgelegte Planung werden der GV zur Kenntnis gebracht. Für weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit und Vornahme eines Lokalaugenscheines wird der Jagdausschuß beauftragt. Nach Vorliegen eines entsprechenden Vertrages wird die GV Beschluß fassen. -3- Zu Punkt 5 Die mit Schreiben vom 5-8.1972 von Norbert Pfeifer, Gaschurn 92 a, zur Errichtung eines Wohnhauses beantragte Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gp. 1469 und 14-71/5 (im Eigentum des Ernst Bergauer, Gaschurn 105) auf null Meter und gegenüber der Gp. 1468/1 (im Eigentum des Franz Pfefferkorn, Gaschurn 14). auf zwei Meter, wird einstimmig erteilt. Die Zustimmungserklärungen der Anrainer liegen vor. Zu Punkt 6 a) Zu dem vom Vorarlberger Landtag am 12.7. 1972 gefaßten Beschluß über ein Verfassungsgesetz über den Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Vorarlberg und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wird eine Volksabstimmung nicht verlangt. b) Zu dem vom Vorarlberger Landtag am 12.7.1972 gefaßten Beschluß über die Errichtung und Erhaltung von Bauwerken (Baugesetz) wird keine Volksabstimmung verlangt. Zu Punkt 7 Das Schreiben der Vlbg. Landesregierung vom 25.7.1972 Zl. I b-10/1972, wird zur Kenntnis genommen. Die Schreibweise nachstehender Ortsbezeichnungen wird wie folgt verordnet: Vermunt, Äule, Neualpe, Motta, Zäres, Stelli, Außerkops, Verbella, Carnella, Blendelag. Zu Punkt 8 Die neuausgearbeitete Müllabfuhr-Verordnung wird mit nachstehender Änderung einstimmig genehmigt: Zu § 4. Abs. 2) Die Müllabfuhr erfolgt wöchentlich mindestens einmal. Zu § 5. Abs. 2) Die Gebühren werden jährl. mittels Bescheid vorgeschrieben. Zu § 6 Jede Ablagerung von Unrat und Mull ... Der Text dieser Müllabfuhr-Verordnung wird vollinhaltlich kundgemacht. Zu Punkt 9 Das Ansuchen vom 17.8.1972 des August Oberhammer, Partenen 8, wird zur Kenntnis gebracht. Für eine weitere Beratung und Beschlußfassung sind durch den Bürgermeister die mietrechtlichen Bestimmungen abzuklären. -4- 37. GV-Sitzung Ruhebezug für Alt-Bgm. Peter Wachter Hinsichtlich der Gewährung eines Ruhebezuges für Alt-Bgm. Peter Wächter werden nach Beratung folgende Anträge gestellt: GV Thalhammer: Gewährung eines Ruhebezuges von mtl. S 2000, — brutto, GV Mattle: Aufbesserung des Rentenbezuges auf mtl. S 6000, — netto, beide Anträge werden mit Stimmengleichheit abgelehnt. GR. Rudigier: Gewährung eines Ruhebezuges von mtl. S 2000, — brutto, ab 1.4.72. Dieser Antrag wird mit 3 Stimmenthaltungen genehmigt.