19651229_GVE008

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 28.05.2021, 05:46
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1965-12-29
Erscheinungsdatum 1965-12-29
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Inhalt des Dokuments

-1- 28. Sitzung Sitzungstag: 25. Mai 1963 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend abwesend Vorsitzender: Peter Wachter Franz Essig Heinrich Berger Tschanun Josef Bauernfeind Josef Essig Josef Franz Flöry Ferdinand Ganahl Gschwendtner Alois Artur Keßler Hubert Dich Ernst Pfeifer Rudigier Gebhard Alwin Wachter Josef Tschofen Rudolf Wittwer Armin Zangerle Abwesenheitsgrund -2- 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung der Gemeindevertretung 2. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages 3. Grundstückankauf für die Umfahrungsstrasse Gaschurn und den Parkplatz für das Schwimmbad Gaschurn von den Geschw. Brunold 4. a) Grundstückankauf für Sesselliftbau von Maria Tschanhenz b) Gründung einer Dachgesellschaft für den Sessellift, Mottalift und Schlepplift Partenen 5. Staubfreimachung verschiedener Parkplätze und Wege 6. Beitragsgewährung für den Ausbau des Valschavielweges 7. Kostenvoranschlag des Malermeisters Josef Sönser 8. Einstellung einer Hilfskraft für die Gemeindekasse 9. Straßenlampe an der Gemeindestraße Partenen – Loch 10. Übereinkommen von den Vorarlberger Illwerken eingebracht, betreffend Wasserversorgung 11. Kundmachung vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend Ausbau Obere Ill, Kopswerk, Wasserrechtsverhandlung 12. Beitragsgewährung für Fremdenverkehrsverein Gaschurn 13. Verlängerung der Tagesordnung 14. Ankauf von Wasserleitungsdruckrohren für Wasserbeileitung Goldavor. 15. Ankauf von Zementrohren – Entwässerung und Unterführung des Vallülabaches -3Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertretung, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Lt. Tagesordnung wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Punkte übergegangen. Die Niederschrift der letzten Sitzung wird ohne Einwand unterzeichnet und vom Vorsitzenden als genehmigt erklärt. Zu Punkt 2 Zu den Gesetzesbeschlüssen_des Vorarlberger Landtages über das Güter- und Seilwegegesetz sowie über die Ehrenzeichengesetze wird die Abhaltung einer Volksabstimmung nicht verlangt. Zu Punkt 3 Es wird einstimmig beschlossen, für die Umfahrungsstraße Gaschurn und den Parkplatz für das öffentliche Schwimmbad in Gaschurn, von den Geschw. Brunold, Gaschurn Nr. 65, die Grundstücke Gp.Nr. 992/1, Gp. Nr. 991 und Gp.Nr. 903 im Ausmaße von 2882 m2 zum Preise von S 75000, — käuflich zu erwerben. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte wurden ermächtigt mit Obgenannten dieses Rechtsgeschäft für die Gemeinde Gaschurn abzuschließen. Zu Punkt 4 a) Es wird einstimmig beschlossen, für den in Aussicht genommenen Sesselliftbau (für die Talstation, Parkplatz und die Umfahrungsstraße) Grundstück im Ausmaße von ca. 4000 m2 von Frau Maria Tschanhenz, Gaschurn Nr. 98 zum Preise von S 120000, — käuflich zu erwerben. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte werden ermächtigt, dieses Rechtsgeschäft mit der Vorgenannten abzuschließen. b) Die Anregung für den Sessellift, Mottalift (Neugestaltung) und den Schlepplift Partenen, eine Dachgesellschaft zu gründen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig begrüßt. Zu Punkt 5 Es wird beschlossen, verschiedene öffentliche Parkplätze und Wege in Gaschurn und Partenen, im Zuge des Ausbaues der Umfahrungsstraße, von der Firma Hilty & Jehle staubfrei machen zu lassen. Zu Punkt 6 Für den Ausbau des Valschavielweges wird ein Beitrag gewährt. Zu Punkt 7 Dem Kostenvoranschlag des Malermeisters Josef Sönser, betreffend Volksschulanbau Partenen wird nach Beratung zugestimmt. Zu Punkt 8 Es wird beschlossen, für die Gemeindekasserarbeiten eine Hilfskraft einzustellen. -4Zu Punkt 9 Der Wunsch verschiedener Parteien, eine weitere Straßenlampe an der Gemeindestraße Partenen-Loch anzubringen, wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 10 Das Schreiben der Vorarlberger Illwerke A.G. Bregenz, vom 10.5.1963, Zei. Kie/Sr 1b.0064.01, betreffend Wasserversorgung, wird der Gemeindevertretung vollinhaltlich vorgetragen und nach Beratung wurde folgendes beschlossen: Auf Grund des von den Vorarlberger Illwerken A.G. (obige Zahl) in Vorlage gebrachten Übereinkommens, stimmt die Gemeindevertretung außer zur Feststellung 2.12 Abs. 2, zur Feststellung 13 und 2.14, einstimmig zu. Die Feststellung Abs. 2 entfällt. Zur Feststellung ist die Gemeinde bereit, einen einmaligen Kostenbeitrag von S 100000, — zu leisten. Zur Feststellung 2.14 ist die Gemeinde ebenfalls bereit, die Quellnutzung im Standesgebiet beim Stand Montafon zu erwirken. Hingegen die Quellnutzungen auf Grundstücken der Maiensäßinteressentschaft Tafamont sollen von den Vorarlberger Illwerken besorgt werden, da sie auch Miteigentümer auf dem Maiensäß Tafamont sind. Die Erhaltungskosten für diese Anlage und die Betreuung der Fassungen, Quellstuben, Tosschächte und Durchleitungen ist bis 31.12.1967 alleinige Sache der Vorarlberger Illwerke. Nach diesem Zeitpunkt ist es Aufgabe der Gemeinde. Die Kundmachung vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Zl. 96181/30 - 48492/63, Ausbau Obere III, Kopswerk, Wasserrechtsverhandlung, wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Das Schreiben des Fremdenverkehrsvereines Gaschurn wird zur Kenntnis genommen und ein Beitrag in der Höhe von S 1500, — bewilligt. Die Verlängerung der Tagesordnung nach § 34 GO. wird bejaht. Der Ankauf der erforderlichen Wasserleitungsdruckrohre für die Wasserbeileitung vom Goldavor zum Hochbehälter und für den Hauptstrang, lt. Anbot vom März 1963, wird genehmigt. Für den Ganiferwegbau wird der Ankauf von Zementrohren zum Zwecke der Entwässerung wie auch der Unterführung des Vallülabaches einstimmig genehmigt. Schluß der Sitzung um 22.52 Uhr