19741217_GVE067

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 28.05.2021, 05:50
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1974-12-17
Erscheinungsdatum 1974-12-17
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Inhalt des Dokuments

-1- 67. Sitzung Sitzungstag: 17. Dezember 1974 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Rudigier Reinhold entschuldigt Netzer Rudolf entschuldigt Vorsitzender: Pfeifer Ernst Niederschriftführer: Ritter Edith. Tschofen Sepp Netzer Walter Wittwer Albert Dich Hubert Mattle Manfred Wittwer Oskar Bergauer Heinrich Thalhammer Rudolf Märk Anton Wittwer Werner Ing. Brodt Hannes Keßler Arnold Tschofen Herbert Hechenberger Walter Rudigier Othmar -1b- 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, letzte Niederschrift 2. Landtagsbeschluß über eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes 3. Anton Sahler, Gaschurn 129 f, Ansuchen um Erwerb eines Teilstückes aus Gp 1755/7 in: Gaschurn, Äule 4. Anna Lorenz, Alpengasthof Zeinisjoch, Graltür, Verlängerung der Baubewilligung für ein Wochenendhaus 5. Hermann Lorenzin, Gaschurn 138, Ermäßigung der Kurtaxe für Gäste des Campingplatzes 6. Ablösevertrag - Michael Sahler, Gaschurn 31 / Gemeinde 7. Wohnhaus Gaschurn Nr. 11 a 8. Voranschlag 1975 9. Künstliche Besamung im Winter 1974/75 -2- Beginn der Sitzung, 19.30 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt Gemeindevertreter und Zuhörer, stellt Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Gegen die Niederschrift über die 66. GV-Sitzung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des GR Wittwer auf Verlängerung der TO wird einhellig stattgegeben. Zu Punkt 2 Zum Beschluß des Landtages vom 27.11.1974 über ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes wird keine Volksabstimmung verlangt. Zu Punkt 3 Das Ansuchen des Anton Sahler, Gaschurn 129 f, vom 11.10.1974 wird zur Kenntnis genommen. Dem Ansuchen kann dzt. nicht nähergetreten werden, da das gegenständl. Grundstück aufgrund des GV-Beschlusses vom 21.5.1974 verpachtet wurde, für eine ev. Lösung des bestehenden Pachtverhältnisses hätte der Kaufwerber bis spätestens 30.9.1975 neuerlich ein Ansuchen einzubringen. Zu Punkt 4 Dem Ansuchen der Anna Lorenz, Alpengasthof Zeinisjoch, Galtür, vom 17.8.1974 um Verlängerung der Baubewilligung vom 18.9. 1971 für ein Wochenendhaus auf Gp. 3004/4, KG Gaschurn, wird gem. § 51 (6) des Raumplanungsgesetzes, einhellig entsprochen. Zu Punkt 5 Das Ansuchen des Hermann Lorenzin, Gaschurn 138, vom 28.11.1974, um Ermäßigung der Kurtaxe für Gäste seines Campingplatzes, wird der GV zur Kenntnis gebracht. Nach Beratung wird der beantragten Ermäßigung mehrheitlich nicht zugestimmt. Zu Punkt 6 Der vorliegende Ablösungsvertrag, abgeschlossen zwischen den Eheleuten Sahler, Gaschurn 31 und der Gemeinde Gaschurn, wird einhellig genehmigt. Zu Punkt 7 Nach eingehender Beratung wird der Verkauf des Wihnhauses Gaschurn Nr. 11 a an die Eheleute Dr. Felbermayer mit 3 Gegenstimmen beschlossen. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, mit den Käufern einen grundbuchsfähigen Vertrag zu erstellen, wobei die bereits erarbeiteten Bedingungen als unteres Limit zu gelten haben. Sämtliche Kosten der Vertragserstellung und Verbücherung sind von den Käufern zu tragen. In den Kaufvertrag wäre aufzunehmen, daß die beabsichtigte Betriebserweiterung von den Käufern während einer noch zu vereinbarenden Frist vorgenommen wird, widrigenfalls das Objekt zum vormaligen Kaufpreis zuzüglich einer WertSicherung und angemessener Verzinsung an die Gemeinde zurückfällt. -3- Im Falle einer Veräußerung des Gesamtbetriebes ist ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde Gaschurn vertraglich abzusichern. Daß diesem Rechtsgeschäft die mehrheitliche Zustimmung erteilt wurde, fußt vor allem auf der Tatsache, daß die Eheleute Felbermayer durch ihre Tätigkeit und Initiative wesentlich an der Entwicklung des Ortes mitgewirkt haben. Weiters wurde gewertet, daß durch die Anwesenheit der Eheleute Felbermayer eine ärztliche Notversorgung ganzjährig garantiert ist. Letztlich mitentscheidend war, daß die Käufer Tauschgrund in guter Lage in das Rechtsgeschäft einbringen. Der Barerlös aus diesem Rechtsgeschäft soll zum Erwerb des Areals - alter Pfarrhof – Verwendung finden. Diesbezügliche Verhandlungen mit der Diözöse Feldkirch sind im Gang. Zu Punkt 8 Beratung und Beschlußfassung werden einstimmig vertagt. Zu Punkt 9 Für die dem Viehzuchtverband gemeldeten Herdebuchtiere werden die Kosten der künstl. Besamung im Winter 1974/75 zu den am 2.7.1974, Pkt. 4, beschlossenen Bedingungen seitens der Gemeinde übernommen. Schluß der Sitzung, 21.45 Uhr