19720908_GVE038

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Letzte Änderung 28.05.2021, 05:53
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1972-09-08
Erscheinungsdatum 1972-09-08
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Inhalt des Dokuments

-138. SITZUNG Sitzungstag: 8. September 1972 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Bergauer Heinrich entschuldigt Mattle Manfred Pfeifer Richard entschuldigt entschuldigt Wittwer Oskar entschuldigt Rudigier Othmar Ing. Brodt entschuldigt Vorsitzender: Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Edith Ritter Tschofen Sepp Netzer Walter Rudigier Reinhold Wittwer Albert Pfeifer Gotthard Thalhammer Rudolf Märk Anton Wittwer Werner für Netzer Rudolf Keßler Arnold Tschofen Herbert Hechenberger Walter Klehenz Josef für -1b- 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlußfähigkeit, Eröffnung der Sitzung, Verlängerung der TO 2. Berichterstattung über den Erlaß von Verordnungen gem. § 17 GG durch den Gemeindevorstand lt. 54 § (3) GG 3. Gemeindevoranschlag 1972. 4. Tanzlaube Gaschurn 5. Ortsdurchfahrten von Gaschurn und Partenen, Auskofferung 6. Kindergarten Partenen, Ansuchen von Frl. Quinger -2- Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt Gemeindevertreter und Zuhörer, stellt Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die Niederschrift über die 37. GV-Sitzung wird verlesen und mit Ausnahme von Pkt. 10 der TO ohne Einwand für genehmigt erklärt. Pkt. 10 der 37. GV-Sitzung wird bei der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Verlängerung der TO gem. § 36 (1) GG zur Behandlung von 4. Tanzlaube Gaschurn (Klosettanlage), 5. Ortsdurchfahrten Gaschurn-Partenen, 6. Kindergarten Partenen, einstimmig genehmigt. Zu Punkt 2 Nach ausführlicher Berichterstattung in Sache Absturzgefahr einer Felspartie in Nähe der Hilfsseilbahn Tafamunt, Partenen, durch den Bürgermeister und eingehender Beratung ist die GV einhelliger Auffassung, daß im gegebenen Falle Zuständigkeit der Gemeinde nicht zutrifft. Die Rechtslage ist durch den Bgm. auf Landesebene abzuklären. Die durch den Gemeindevorstand in der Sitzung vom 6.9.1972 im Verordnungswege erlassenen Sicherheitsvorkehrungen für den gefährdeten Bereich werden von der GV zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 3 Der Aktenvermerk der Landesrevisionsstelle, Zl. G - 31, vom 31.8.1972 wird zur Kenntnis genommen. Die einvernehmlich mit der Landesrevisionsstelle vorgenommenen und im gegenständlichen Aktenvermerk taxierten Berichtigungen werden einstimmig genehmigt. Zu Punkt 4 Dem Abbruch der bestehenden Klosettanlagen in der Tanzlaube wird einhellig zugestimmt. Dem gemeinschaftlichen Anbot der Unternehmer Tschofen Sepp und Pfeifer Gotthard, beide Partenen, über die Auskofferung der Gemeindestraße im Bereich der Ortsdurchfahrten, wird einstimmig der Zuschlag erteilt. Der bezügliche Liefer- und Leistungsvertrag ist durch den BGm. mit den Unternehmern abzuschließen. Zu Punkt 5 Auf Ansuchen der Kindergartenleiterin, Frl. Quinger, wird ein Übersiedlungszuschuß in der Höhe von S 3 000, -— einstimmig gewährt. Schluß der Sitzung 21.45 Uhr.