19750729_GVE004

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 28.05.2021, 05:54
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1975-07-29
Erscheinungsdatum 1975-07-29
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Inhalt des Dokuments

-1- 4. SITZUNG Sitzungstag: 29. Juli 1975 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Edith Ritter Hechenberger Walter Pfefferkorn Erwin Wittwer Albert Felder Adolf Rudigier Othmar Kessler Arnold Bergauer Werner Sandreil Heinrich Tschofen Herbert Schneeweiß Rudolf Summer Rudolf für Dich Erich Rudigier Reinhold Werle Franz Wittwer Reinhard für Netzer Walter Barbisch Kurt Frick Karl Brändle Helmut -1b- 1. Feststellung der Beschlußfähigkeit, Eröffnung der Sitzung Berichte, Verlängerung der TO 2. Asphaltierungsarbeiten 1975 3. SportZentrum, Standortbestimmung und Planungsauftrag 4. Montafon Touristik, Schruns; Erschließung des Versal-Plateaus Nutzung der gemeindeeigenen Gp.Nrn. 236/1 und 2 in Partenen. 5. Altreifenbeseitigung 6. Montafoner Silvretta Bergbahnen, Änderung des Gesellschaftsvertrages. 7. Bürgschaftsübernahme für die Gargellner Seilbahn GmbH, durch den Stand Montafon 8. Zusammenlegung des Standesamtes Gaschurn mit dem STandesamt Schruns 9. Sicherheitsgesetz 10. Vertraulich gem. § 41 (5) GG. 11. Vertraulich gem. § 41(5) GG. Sitzung -2- Beginn der Sitzung um 20.00 Uhr. Zu Punkt 1 Der Vorsitzende stellt Beschlußfähigkeit und ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeindevertreter fest und eröffnet die Sitzung. Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet über die Besprechung mit einem Vertreter der VOGEWOSI in Sache Schaffung von Sozialwohnungen. Die GV ist an einer positiven Weiterverfolgung interessiert. b) Das Schreiben der Schulleitung Gaschurn vom 9.7.75 wird zur Kenntnis genommen. Es ist zu prüfen, ob ev. Schulmöbel der Schule Partenen nach Gaschurn überstellt werden können. c) Das Schreiben der BH Bludenz betr. die Bestellung von Lehrer Albert Heel zum prov. Leiter der Volksschule Partenen wird zur Kenntnis genommen. d) Der Vorsitzende berichtet über die in Sache Bauvorhaben Dr. Felbermayer am 14.7.1975 stattgefundene Besprechung (Bauausschuß, Ing. Burtscher, planender Architekt und Bauherrschaft). Dem Antrag des Vorsitzenden auf Verlängerung der TO (Sicherheitsgesetz), Verweisung des Pkt. 7 (Dr. Hammerer) in die nichtöffentliche Sitzung und entsprechende Umreihung der TO-Punkte, wird einhellig zugestimmt. Zu Punkt 2 Soweit im Rahmen des Voranschlages finanzielle Deckung gegeben ist, werden Asphaltierungsarbeiten nach folgender Rangordnung mit einer Gegenstimme (Wittwer Albert) genehmigt: 1. Außerbacherstraße bis zum Haus Nr. 147 2. Winkelstraße bis zum Haus Nr.l60 mit dem Anschlußstück zur Vandstraße, wobei eine ev. Umlegung noch zu sondieren wäre. 3. Abzweigung von der B 188 bis zum Haus Nr. 42a in Partenen. 4. Abzweigung von der B 188 bis zum Haus Nr. 141a (Illstraße). Falls die Anrainer der Kirchdorf Straße (Abzweigung Ortsdurchfahrt - Hotel Sonnblick) hinsichtlich der Trassierung und Grundinanspruchnahme bis zum Beginn der Asphaltierungsarbeiten Einigung erzielen, wäre diese Straße vorrangig zu behandeln. Zu Punkt 3 Der Vorsitzende bringt das Schreiben vom 23.7.1975 an die Gemeinde St. Gallenkirch und den Beschluß der Gemeindevertretung St.Gallehkirch vom 24.7.1975 bezgl. der Realisierung einer gemeinsamen Sportanlage in der Innerfratte zur Kenntnis. Nachdem St.Gallenkirch sich aus finanziellen Gründen außerstande sieht, dem Vorschlag der Gemeinde Gaschurn beizutreten, ergibt Diskussion und Beratung mehrheitlich -3- (1 Gegenstimme, Hechenberger) den Beschluß, auf dem gemeindeeigenen Edelweiß-Areal und den pachtweise zur Verfügung stehenden Illwerke-Gründen, eine Bade- und Sportanlage zu errichten. Die Beschlußfassung beinhaltet Planungsauftrag an das Büro C 4 und baureife Vorbereitung durch die zuständigen Aussschüsse. Zu Punkt 4 Das Schreiben der Montafon Touristik, Schruns, vom 11.7.1975 wird zur Kenntnis genommen. Nach eingehender Beratung erteilt die GV mit einer Stimmenthaltung (Keßler Arnold) dem Vorsitzenden das Mandat, anläßlich der kommissionellen Verhandlung der Hilfsseilbahn, der beantragten Nutzung der gemeindeeigenen Gp.Nrn. 236/1 und 2 in Partenen, unter Berücksichtigung folgender Punkte zuzustimmen: a) b) c) d) Rekultivierung innerhalb von zwei Jahren Schadloshaltung des Pächters Möglichste Berücksichtigung des Schiliftbetriebes Bestehende Einigung zwischen Gesellschaft und sämtlichen Unterliegern. Zu Punkt 5 Das Schreiben des Vbg. Gemeindeverbandes bezügl. einer Beteiligung an der gemeinsamen Aktion zur Beseitigung der Altreifen in Jahre 1975 (S 2, — pro Einwohner) wird zur Kenntnis gebracht. Nach Beratung wird einer Beteiligung mit einer Gegenstimme (Bgm.) nicht zugestimmt. Zu Punkt 6 Der Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 13.10.73, lt. vorliegendem Notariatsakt vom 28.6.1975, wird einhellig zugestimmt. Zu Punkt 7 Das Schreiben des Standes Montafon, Schruns, vom 19.6.1975, Zl. 053/2-75, wird zur Kenntnis genommen. Dem Beschluß des Standes Montafon vom 17.6.1975 auf Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 3 Mio. S für die Gargellner Seilbahn GmbH, wird einhellig die Zustimmung gem. § 10. des Standesstatutes erteilt. Diese Mittel dienen ausschließlich einer Lawinenverbauung, die zur Sicherung von bestehenden und noch zu errichtenden Anlagen im Gebiet der Schafbergbahnen Verwendung finden. Zu Punkt 8 Mit Schreiben vom 13.12.1974, Zl. I-55/31-74, empfiehlt die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Zusammenlegung des Standesamtes Geschurn mit dem Standesamt Schruns mit gleichzeitiger Vereinigung beider Staatsbürgerschaftsverbände. Als Begründung wird seitens der BH angeführt, daß die geringe Anzahl von Personenstandsfällen die Aufrechterhaltung des Standesamtes Gaschurn nicht rechtfertige. Nach Beratung wird die vorgesehene Zusammenlegung einstimmig nicht befürwortet. Gewichtet wird dabei vor allem, der Bevölkerung von Gaschurn und Partenen die Annehmlichkeit des orsansäßigen Standesamtes zu belassen. -4- Nachdem das Standesamt Gaschurn auch für die Gemeinde St. Gallenkirch zuständig ist und die Kosten im gemeinsamen Verbund getragen werden, werden die Amtsstunden ganzjährig gleichbleibend wie folgt festgesetzt: Von Montag bis Freitag, täglich von 8 - 12 Uhr. Nachmittags ist das Standesamt nicht besetzt. Die Bevölkerung in beiden Gemeinden ist durch entsprechende Kundmachungen von dieser Neuregelung der Dienststunden in Kenntnis zu setzen. Zu Punkt 9 Zum Beschluß des Landtages über ein Gesetz zum Schutz der örtlichen Gemeinschaft vor allgemeinen Gefahren (Sicherheitsgesetz) wird mit einer Gegenstimme (Barbisch Kurt) keine Volksabstimmung verlangt, Zu Punkt 10 Vertraulich gem. § kl (5) GG. Zu Punkt 11 Vertraulich gem. § 41 (5) GG. Schluß der Sitzung um 0.00 Uhr. -5- Zu Punkt 11 Dr. Hammerer, Gaschurn Das Schreiben der BH Bludenz vom 10.4.1975, ZI. VI-229-1975, betreffend das Ansuchen des Dr.med. Hammerer um Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke sowie das Schreiben, ZI. VI-229-1975, vom 14.7.1975 im gleichen Gegenstand, werden der GV zur Kenntnis gebracht. Der Sanitätsausschuß wird beauftragt, mit Dr. Hammerer hinsichtlich seiner Bewerbung um die Gemeindearztstelle in Verhandlung zu treten. Bezüglich einer entsprechenden Unterbringung der Ordinations- und Wohnräume ist die Erstellung eines Arzthauses durch Dr. Hammerer selbst wie auch die Schaffung der erforderlichen Räume seitens der Gemeinde einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Zu Punkt 11 Gerd Braumandl, Verkehrsamtsleiter Gaschurn Das Ansuchen des Gerd Braumandl, Gaschurn, vom 9-7-1975, um eine Gehaltserhöhung wird der GV zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Budgeterstellung 1976 ist das Ansuchen zu behandeln. Für das Jahr 1975 wird einer Gehaltserhöhung nicht zugestimmt.