19730517_GVE048

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Letzte Änderung 28.05.2021, 05:58
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1973-05-17
Erscheinungsdatum 1973-05-17
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Inhalt des Dokuments

-1- 48. Sitzung Sitzungstag: 17. Mai 1975 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Bgm. Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Edith Ritter Tschofen Sepp Netzer Walter Rudigier Reinhold Wittwer Albert Pfeifer Gotthard Mattle Manfred Wittwer Oskar Bergauer Heinrich Thalhammer Rudolf entschuldigt Märk Anton Wittwer Werner Für Ing. Brodt entschuldigt entschuldigt Netzer Rudolf Klehenz Josef Keßler Arnold Tschofen Herbert Hechenberger Walter Rudigier Othmar -1b- 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Niederschrift 46. GV-Sitzung, Berichte 2. Kanalordnung und Kanalgebührenverordnung -2- Beginn der Sitzung 20.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt Gemeindevertreter und Zuhörer, stellt Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die Niederschrift über die 46. GV-Sitzung wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Berichte: Der Vorsitzende berichtet über: a) die erfolgte Ausschreibung der Arztstelle Partenen b) die Besprechung in Sache Hauptschule Gortipohl v. 10.5.1973 mit den Gemeindevorständen von St. Gallenkirch und Gaschurn c) die Besprechung mit Vertretern der Gemeinde St. Gallenkirch, dem Gemeindevorstand Gaschurn, Dipl.Ing. Manahl und Oberbaurat Dipl. Ing. Längle vom Wasserbauamt sowie Hofrat Wagner in der Sache einer überregionalen Kanalisation und d) den derzeitigen Stand der Lawinenverbauung Mottatobel Zu Punkt 2 Je ein Entwurf einer Kanalordnung und einer Kanalgebührenverordnung werden zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt. Die Kanalordnung wird in der vorliegenden Form ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Während der Beratung über die Kanalgebührenverordnung verläßt GV Mattle die Sitzung. Zu Pos. 1) f): GV Tschofen H. stellt Antrag auf Erhöhung der allgemeinen Anschlußgebühr für Ferienappartements auf 10 000, — S. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Pos. 1) g): GV Keßler beantragt eine Reduzierung der allgemeinen Anschlußgebühr für Hotelappartements auf S 1000, —. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Pos. 1) a): GR Wittwer A. stellt Antrag auf Abstufung der einmaligen Anschlußgebühr für Hotels in drei Gruppen, u.zw.: Hotels bis 49 Betten S 30 000, — Hotels von 50 bis 99 Betten S 50 000, — Hotels von 100 Betten u.m. S 70 000, — Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Pos. 3) c): GV Keßler beantragt die Preisteilung der zimmereigenen WC-Anlagen von der Anschlußgebühr. Der Antrag wird einstimmig angenommen. -3- Der Vorschlag zur Errechnung der Benutzungsgebühren wird in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen. Dem Bgm. wird jedoch freigestellt, eine den derzeitigen Landes-Richtlinien entsprechende Erhöhung des Gebührensatzes pro m3 Abwasser, vorzunehmen, falls der in der Benützungsgebührenverordnung vorgeschlagene m3-Satz der Aufsichtsbehörde als nicht kostendeckend erscheint. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird eine Erweiterung der Kanalanschluß- und Benützungsgebührenordnung zum Zwecke einer notwendigen Förderung und Stützung der Landwirtschaft einstimmig beschlossen. Befreiungen von der Entrichtung der Kanalanschlußund Benützungsgebühren: Ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Objekte (Stallungen, Viehtränken, Lagerschuppen, etc.) sind von der Kanalanschluss sowie Benützungsgebühr befreit. Wohnhäuser, die zu landwirtschaftlichen Betrieben gehören, sind von der Anschlußund Benützungsgebühr nur dann befreit, wenn Eigenbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Anwesens vorliegt und in diesen Häusern keine Zimmervermietung, u.zw. weder Fremdenzimmervermietung noch Vermietung an andere Wohnparteien gegeben ist. Außerdem gilt bei diesen Wohnhäusern die Gebührenbefreiung nur dann, wenn der Hauseigentümer und seine Familie ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Einkommen ihres landwirtschaftlichen Betriebes bestreiten. Sobald die befreienden Gründe für die Kanalgebührenbemessung wegfallen, wird die Kanalanschluß- und Benützungsgebührenpflicht ausgelöst. Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt beschlossen: 1/3 der einmaligen Anschlußgebühr bei Anschlußbescheidzustellung, die letzten 2/3 nach je weiteren 90 Tagen. Schluß der Sitzung um 23.00 Uhr.