19720712_GVE034

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Letzte Änderung 28.05.2021, 05:57
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1972-07-12
Erscheinungsdatum 1972-07-12
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Inhalt des Dokuments

-134. SITZUNG Sitzungstag: 12. Juli 1972 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Ernst Pfeifer, Bgm. Niederschriftführer: Edith Ritter Tschofen Sepp Netzer Walter Rudigier Reinhold Wittwer Albert Pfeifer Gotthard Krank Thalhammer Rudolf Canal Quido Mattle Manfred Tschofen Peter Netzer Rudolf Wittwer Oskar Bergauer Heinrich Keßler Arnold Tschofen Herbert Hechenberger Walter Rudigier Othmar Klehenz Josef - Ersatz für Ing. Brodt -1b- 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlußfälligkeit, Verlesen der letzten Niederschrift, Berichte. 2. Hodosy Lydia, Gaschurn 93, Ansuchen um Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession, Lokalbedarf. 3. Herbert u. Brigitte Tschofen, Gaschurn 166a a) Ansuchen vom 28.6.1972 betr. Ersatzparkplatzbeschaffung imzuge des Bauvorhabens (Hotel "garni". mit Sportgeschäft) b) Bauabstandsnachsichtsansuchen vom 28.6.1972 für dieses Bauvorhaben gegenüber der GemeindeStraße (öffentl. Gut) auf 8 Meter. c) Bauabstandsnachsichtsansuchen für das unter Terrain liegende Hofbauwerk, gegenüber den Gp.Nrn. 2238/1 u. 2. Hauptschule Schruns oder Gortipohl, Grundsatzbeschluß 5. Wohlesser Sylvia, Gaschurn 200 - Bauabstandsnachsicht für Garagenbau. 6. Dr. Hammerer, Partenen - Praxisverlegung 7. Kameradschaftsbund Gaschurn-Partenen, Förderungsbeitrag 8. Minigolfsportclub Silvretta Gaschurn - Förderungsbeitrag. 9. Bestandsänderung der Gemeinde und Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung. -2- Beginn der Sitzung um 20.00 Uhr. Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt Gemeindevertreter und Zuhörer, eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlußfähigkeit fest und verliest die Wiederschrift über die 33-GV-Sitzung. Gegen die Niederschrift wird kein Einwand erhoben, sie wird vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt. Berichte: Der Vorsitzende berichtet über seine Vorsprache beim Amt der Vorarlberger Landesregierung in Sache Voranschlag 1972. GV Keßler stellt Antrag auf Verlängerung der TO zur Behandlung von 9. a.) Bestandsänderung der Gemeinde und. b) Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 2 Zum Antrag der Frau Lydia Hodosy, Gaschurn 93, auf Erweiterung ihrer Gast- und Schankgewerbekonzession vom 1.10.70, Zl. IIb-134-1970, auf die Betriebsform einer Fremdenpension (Vollkonzession beschränkt auf die im Hause wohnenden Gäste), wird der Lokalbedarf einstimmig bejaht. Zu Punkt 3 Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz durchgeführten Bauverhandlung wird festgestellt, daß Bgm. Ernst Pfeifer anläßlich dieser Verhandlung die schriftliche Stellungnahme der Gemeinde zugesagt hat. Hiezu ergeht folgender Beschluß der Gemeindevertretung: a) Für die Baustufe I (Sportgeschäft, ebenerdig) werden seitens der Gemeinde Gaschurn 10 Parkplätze verlangt, die der Antragsteller durch den gegebenen Bauabstand gegenüber der Gemeindestraße nachweisen kann. Von der Vorschreibung weiterer Parkplätze nimmt die Gemeindevertretung vorerst Abstand, schließt daran allerdings die Bedingung, daß die Baustufe II (Hotel "garni") vom Antragsteller erst dann in Angriff genommen werden darf, wenn die hiefür notwendigen und zusätzlich geforderten 10 Parkplätze nachgewiesen werden können. b) Nach eingehender Beratung stellt GV Thalhammer Rudolf auf Einhaltung eines Bauabstandes von 8 m und GR Wittwer A. stellt Antrag auf Einhaltung eines Bauabstandes von 10 m (gemessen zum weitest vorspringenden Gebäudeteil) gegenüber der Gemeindestraße (öffentliches Gut). -3- Bei der nachfolgenden Abstimmung wird der Antrag von GV Thalhammer mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt und der Antrag von GR Wittwer mit 7 zu 3 Stimmen angenommen. Gegen die Stimmen von GV Thalhamer, GV Keßler und GV Klehenz Josef. c) Die beantragte Bauabstandsnachsicht für das unter Terrain liegende überdeckte Hofbauwerk gegenüber den Gp.Nrn. 2238/1 und 2238/2, KG Gaschurn, von 3, 10 m auf 0 m wird einstimmig Erteilt. Die Zustimmungserklärung der Anrainerin, Prau Olga Wittwer, Gaschurn 184, liegt vor. Zu Punkt 4 Nach Beratung spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für einen eigenen Schulsprengel Innerfratte mit einer Hauptschule in Gortipohl aus. Bedingung ist, daß die Schule zweizügig geführt wird. Für die weiteren Verhandlungen werden Gemeindevorstand und Schulaufsicht beauftragt. Zu Punkt 5 Die mit Schreiben vom 7.7.1972 von Prau Sylvia Wohlesser, Gaschurn, für den Weubau einer Garage beantragte Bauabstandsnachsicht von 3 auf 2 m gegenüber der gemeindeeigenen Gp.Nr. 2262/3, KG Gaschurn, wird erteilt. Im bezügl. Baubescheid ist vorzuschreiben, daß a) der Bauwerber mindestens 8 m Abstand zur Berger-Straße hält und b) der Bauwerber auf seine Kosten die Grundgrenze durch einen Konsulenten für Vermessungswesen feststellen läßt. Zu Punkt 6 Der Vorsitzende bringt das Schreiben-vom 18.11.1971 des Herrn Dr. Hammerer, Partenen, worin dieser um die Verlegung seiner Praxis nach Gaschurn ersucht, sowie ein Schreiben der Vorarlberger Illwerke AG. vom 4.3.1972 zur Kenntnis. Seitens der VIW wird lt. Schreiben kein Einwand gegen eine Verlegung der Praxis nach Gaschurn erhoben, wenn die ärztl. Versorgung der Betriebsangehörigen in vollem Umfange gewährleistet wird. Bürgermeister Pfeifer hat zu sondieren, ob überhaupt Möglichkeiten für eine Praxisverlegung bestehen. Zu Punkt 7 Das Ansuchen des Kameradschaftsbundes Gaschurn-Partenen vom 1.7.1972 um Gewährung eines Forderungsbetrages wird der GV zur Kenntnis gebracht. Für eine Beschlußfassung sind der Mitgliederstand, Verwendungszweck und Vereinsziel bekanntzugeben. -4- Das Ansuchen vom 30.6»1972 des Minigolfsportclubs Silvretta, Gaschurn, wird zur Kenntnis genommen. GV Thalhammer stellt Antrag, bei einer ev. Gewährung des beantragten Förderungsbeitrages den Minigolfsportclub zu verpflichten, dafür zu sorgen, daß der Minigolfplatz auch in Ordnung gehalten wird. Mit 6 zu 4- Stimmen wird die Gewährung des beantragten Förderungsbeitrages abgelehnt. Zu Punkt 9 Diskussion - Keine Beschlußfassung. Schluß der Sitzung um 23.45 Uhr.