19770628_GVE025

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Letzte Änderung 28.05.2021, 06:00
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1977-06-28
Erscheinungsdatum 1977-06-28
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Inhalt des Dokuments

-1- 25. SITZUNG Sitzungstag: 28. Juni 1977 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Edith Ritter Pfefferkorn Erwin Hechenberger Walter Wittwer Albert Felder Adolf Brunold Eugen für Kessler Arnold Bergauer Werner Sandrell Heinrich Tschofen Herbert Schneeweiß Rudolf Frick Karl Dich Erich Rudigier Othmar Rudigier Reinhold Werle Franz Brändle Helmut Netzer Walter Barbisch Kurt -1b- 1. Eröffnung der Sitzung, letzte Niederschrift, Berichte 2. Trachtengruppe Partenen, Ansuchen um Befreiung von der Entrichtung der Vergnügungs- und Getränkesteuer für die Veranstaltungen Im Sommer 1977. 3. Ansuchen des Willi Bereiter, Gaschurn, um Erlassung von FV-Abgaben. 4. Landtagsbeschluß über ein Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes. Alpenschutzverein für Vorarlberg - Gesamtlandesnaturschutzantrag 6. Neufassung der Müllabfuhrverordnung 7. Arzthaus Gaschurn, Vergabe der Baumeisterarbeiten und der Bauaufsicht 8. Valschavielbachbrücke, Vergabe 9. Berufung gegen den Baubescheid vom 28.2.1977 Wohnanlage Netzer Rudolf 10. Vorarlberger Illwerke AG., Benützung der Valschavielbachbrücke und der Ortsdurchfahrt Gaschurn für Schwertransporte 11. Montafon Touristik (Versalbahn) 12. Verkehrsamt Gaschurn - Neubesetzung Vertrauliche Personalangelegenheit. -2- Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr. Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt Gemeindevertreter und Zuhörer, stellt Beschlußfähigkeit und ordnungsgemäße Ladung fest und eröffnet die Sitzung. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden auf Verlängerung der TO wird stattgegeben. Berichte: Der Vorsitzende berichtet bzw. bringt zur Kenntnis: a) das Schreiben des Raiffeisenverbandes Vorarlberg, Bregenz, vom 22.6.1977, Zei. Na/KE, wonach die Gemeinde aus der Bürgen- und Zahlerhaftung für einen Kredit zugunsten der Montafoner Silvrettabergbahnen Ges.m.b.H. & Co. KG. entlassen ist, b) über die am 13.6.1977 stattgefundenen Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in Sache Verbauungsprojekt im Bereich Zigam, Galetschnas, Burg, Spattla sowie der Zonenplanrevision "Mottatobellawine", c) das Schreiben der Regionalplanungsgemeinschaft Walgau (Abfallbeseitigungsausschuß Oberland) vom 6.6.1977, d) über die am 15.6.1977 beim Stand Montafon stattgefundene Besprechung in Sache Bezirksgericht Montafon, e) über die erfolgte Projektierung des Kanalisationsstranges im Bereich Sport-Tschofen - Gemeindestraße, f) über den erfolgten Abbruch des Objektes "Edelweiß", g) über den Baufortschritt beim Sportplatz Rifa und den Einbau einer Berieselungsanlage. Auf Anfrage von GV" Keßler berichtet Vizebgm. Pfefferkorn über die in Partenen stattgefundene Generalversammlung der Montafon Touristik. Zu Punkt 2 Dem Ansuchen der Trachtengruppe Partenen vom 15.6.1977 auf Befreiung von der Entrichtung der Vergnügungs- und Getränke st euer für die Veranstaltungen in der Sommersaison 1977 wird mit vier Gegenstimmen stattgegeben. Zu Punkt 3 Dem Ansuchen des Willi Bereiter, Gaschurn, vom 27.5.1977 um Befreiung von der Entrichtung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge für die Jahre 1976/77/78 wird einhellig entsprochen. Zu Punkt 4 Zum Beschluß des Landtages vom 1.6.1977 über ein Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes wird keine Volksabstimmung verlangt. -3- Zu Punkt 5 Das Schreiben des Alpenschutzvereines in Dornbirn vom 1.6.1977 wird der GV zur Kenntnis gebracht. Die beantragte Unterschutzstellung der Berggebiete Valschavieler Maderer, Valschavieltal, zentrale Silvretta mit Ochsen- und Klostertal, wird einstimmig abgelehnt. Zu Punkt 6 Der vorliegende Entwurf der Müllabfuhrverordnung gem. §§ 5 und 2o des Abfallgesetzes, LGB1. Nr. 19/1974, wird einstimmig genehmigt. [Marginalglosse: „Ergänzung siehe 26. Sitzung!“] Zu Punkt 7 Die Gegenüberstellung der Angebote über die Baumeisterarbeiten beim Arzthaus Gaschurn wird der GV zur Kenntnis gebracht. Nach Beratung werden, die Baumeisterarbeiten einstimmig dem Bestbieter, Ing. Siegfried Rünzler, Tschagguns, in Auftrag gegeben. Verhandlungen und Vertragsabschluß mit dem bauausführenden Unternehmen sind vom Gemeindevorstand zu tätigen. Mit der Bauaufsicht wird Ing. Rudolf Haumer, Schruns, lt. vorliegendem Angebot, betraut. Zu Punkt 8 Der Gemeindevorstand wird einstimmig beauftragt, nach Vorliegen der Nachtrags- bzw. korrigierten Offerte, die Vergabe an den Bestbieter vorzunehmen. Die Bauaufsicht wird zu den vereinbarten Konditionen an Ing. Haumer, Schruns, vergeben. Zu Punkt 9 Die Berufung vom 14.3.1977 des Rudolf Netzer, Gaschurn, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roland Piccolruaz, Bludenz, gegen den Baubescheid vom 28.2.19773 Zl. 153-0/22/27c-1976, wird der GV zur Kenntnis gebracht. Unter Bezugnahme auf mehrfache Beschlüsse der Gemeindevertretung, wonach die Gemeinde an der Schaffung von Zweitwohnungen nicht interessiert ist, wird die Beschlußfassung bis nach Vorlage der rechtsverbindlich gezeichneten Verträge mit einheimischen Wohnungswerbern vertagt. Zu Punkt 10 Das Schreiben vom 27.6.1977, Zei. LB/EE, der Vorarlberger Illwerke AG. betreffend die Benützung der Valschavielbachbrücke und der Ortsdurchfahrt Gaschurn für Schwertransporte der VIW wird zur Kenntnis gebracht Einer Benützung der neuen Valschavielbachbrücke bis zur zugelassenen Nutzlast sowie der bestehenden Ortsdurchfahrt Gaschurn für Schwertransporte der VIW wird einhellig zugestimmt. Seitens der Gemeinde wird jedoch keinerlei Verpflichtung für das Vorhalten der Ortsdurchfahrt in einer bestimmten Trassenführung, Breite oder Statik übernommen. Für ev. Schäden an Straße oder Brücke im Zuge von Schwertransporten sind die Instandsetzungskosten vom Verursacher allein zu tragen. Eine Verbindungsstraße von der gemeindeeigenen Ortsdurchfahrt zu der in Planung befindlichen B 188 (Parzelle Rifa) wird seitens der Gemeinde nicht erstellt. -4- Zu Punkt 11 Ev. noch bestehende Vereinbarungen mit der Montafon Touristik Ges.m.b.H. im Zusammenhang mit dem Versalbahnprojekt werden für nichtig erklärt, da sämtliche Fristen längst überschritten wurden. Zu Punkt 12 Verkehrsamt Gaschurn - Neubesetzung, vertraulich gem. § 41 (5) GG. Ende der Sitzung um 23.30 Uhr.