19751216_GVE011

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Letzte Änderung 28.05.2021, 05:58
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1975-12-16
Erscheinungsdatum 1975-12-16
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Inhalt des Dokuments

-1- 11. SITZUNG Sitzungstag: 16.12.1975 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Anwesend Vorsitzender: Ernst Pfeifer Niedersdiriftführer: Edith Ritter Pfefferkorn Erwin Hechenberger Walter Wittwer Albert Felder Adolf Rudigier Albert für Kessler Arnold Bergauer Werner Sandrell Heinrich Brunold Eugen für Schneeweiß Rudolf Frick Karl Dich Erich Rudigier Reinhold Werle Franz Brändle Helmut Netzer Walter Barbisch Kurt abwesend Abwesenheitsgrund Rudigier Othmar Tschofen Herbert -1b- 1. Feststellung der Beschlußfähigkeit, Eröffnung der Sitzung 2. Kostenübernahme für künstliche Besamung im Winter 75/76 3. Neufestsetzung der Wasseranschluß- und Wasserbezugsgebühren 4. Vertraulich gem. § 41 (5) GG. unter dem Vorsitz von Vizebgm. Pfefferkorn -2- Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende stellt Beschlußfähigkeit und ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter fest und eröffnet die Sitzung. Über Antrag von GR Pfefferkorn wird zu Pkt. 9) der letzten Niederschrift ergänzend protokolliert: Auf Empfehlung des Sanitätsausschusses wird mit Herrn Dr. Hammerer eine Vertragsdauer von 10 Jahren vereinbart. Berichte: Der Vorsitzende berichtet über a) die vorgesehene Zusammenlegung des Standesamtes Gaschurn mit dem Standesamt Schruns, b) die erfolgte Zurückstellung des Verbauungsprojektes "Tschambreulawine" aufgrund des Verhandlungsergebnisses vom 9.10.l975, c) die Vorbereitungen für die Ortsplanung im Gebiet der Gemeinde Gaschurn5 d) die Verhandlungen zum Projekt "Arzt- und Verwaltungsgebäude" Gaschurn, e) die Aufsichtsratssitzung vom 3.12.1975 der Schilifte Partenen Ges.m.b.H. Zu Punkt 2 Einer Kostenübernahme seitens der Gemeinde für die künstliche Besamung im Winter 1975/76 wird wie folgt mehrheitlich zugestimmt: Herdebuchtiere: Für 50 % des Viehbestandes die Kosten der 1. und 2. Besamung (bei ungerader Anzahl ist aufzurunden). Für den restlichen Viehbestand werden die Kosten wie für Nichtherdebuchtiere übernommen. Nichtherdebuchtiere: 2/3 der Kosten für die 1. und 2. Besamung. Der Zuschuß seitens der Gemeinde wird für die gesamten Besamungskosten einschl. ev. Sonntagszuschläge und Ami-Samen gewährt. Zu Punkt 3 Die Wasseranschluß- und Wasserbezugsgebühren werden ab 1.1.1976 wie folgt festgesetzt: Allgemeine Anschlußgebühr: S 6, — pro m3 umbauten Raumes. Ermäßigter Tarif für Wohnobjekte bzw. Gebäudeteile die nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes gefördert wurden: S — pro m3 umbauten Raumes. Zweitwohnungen und Ferienhäuser: S 20.— pro m2 umbauten Raumes. Bezugsgebühren: S 0, 80 pro m3 Wasserverbrauch. Haushalte ohne Fremdenzimmervermietung: S 160, —/Jahr Haushalte mit Fremdenzimmervermietung: S 240, —/Jahr -3- Bauwasser: 10 % der Anschlußgebühr. Zählermiete: Für Großwasserzähler S 100, —/Jahr Für Kleinwasserzähler S 70, —/Jahr Sämtliche Gebühren verstehen sich ausschließlich 8 % MWSt. Grundsätzlich wird einstimmig beschlossen, in alle Anschlußobjekte Wasserzähler einzubauen. In der in Ausarbeitung befindlichen Wasserversorgungs- und Gebührenverordnung ist eine Befreiung landwirtschaftlicher Objekte vorgesehen. Unter dem Vorsitz von Vizebgm. Pfefferkorn: Vertraulich gem. § Hl (5) GG. Schluß der Sitzung um 21.35 Uhr. -4- Unter dem Vorsitz von Vize-Bgm. Pfefferkorn Vertraulich gem. § 41 (5) GG Zu Punkt 4 Es wird, einstimmig beschlossen, daß die Geldbezüge des Bürgermeisters ab 10101976 auf mtl. S 150OO, — (brutto für netto) erhöht werden.