19730622_GVE050

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Letzte Änderung 28.05.2021, 06:02
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1973-06-22
Erscheinungsdatum 1973-06-22
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Inhalt des Dokuments

-1- 50. Sitzung Sitzungstag: 22. Juni 1973 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend Vorsitzender: Bgm. Ernst Pfeifer abwesend Abwesenheitsgrund Rudigier Reinhold entschuldigt Pfeifer Gotthard entschuldigt Netzer Rudolf für Märk Anton entschuldigt Niederschriftführer: Edith Ritter Tschofen Sepp Netzer Walter Wittwer Albert Mattle Manfred Wittwer Oskar Bergauer Heinrich Thalhammer Rudolf Klehenz Elmar Wittwer Werner Ing. Brodt Hannes Keßler Arnold Tschofen Herbert Hechenberger Walter Rudigier Othmar -1b- 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, letzte Niederschrift 2. Versalprojekt Partenen 3. Bauvorhaben Bergauer Heinrich, Beschlussfassung über das eingebrachte Rechtsmittel 4. Elmar Klehenz, Partenen 43, Ansuchen auf Übernahme von Schüttmaterial 5. Dipl. Ing. Franz Markowsky, Imst, Ankauf gemeindeeigener Grundparzellen zum Bau eines Hotels 6. Schischule Gaschurn, Gästekindergarten in Gaschurn 7. Immler Manfred, Gaschurn 3, Mietung eines Lokales im Feuerwehrgerätehauses Gaschurn 8. Kanalgebührenverordnung 9. Vertraulich gem. § 41 (5) GG -2- Beginn der Sitzung um 20.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt die Herren der Gemeindevertretung, eröffnet die Sitzung und stellt Beschlußfähigkeit fest, Die Niederschrift der 49. GV-Sitzung wird ohne Einwand für genehmigt erklärt. Berichte: Der Vorsitzende berichtet über: a) Mautgebühr (Silvretta-Hochalpenstraße), Befreiung für die Bevölkerung von Gaschurn b) Illverbauung und c) Kanalisation Gaschurn Dem Antrag des Vorsitzenden auf Verlängerung der TO wird einhellig zugestimmt. Der Vorsitzende bringt das Schreiben vom 20.6.1973 der Montafon Touristik GmbH. u. Co, KG in Gründung, zur Kenntnis. Nach Beratung werden nachstehende Anträge gestellt: GV Brodt: Pkt. 2) der TO abzusetzen GV Keßler: Bildung eines Proponentenkomitees GV Hechenberger: Aufnahme von Vizebgm. Tschofen in ein Proponentenkomitee. GV Mattle: Vertagung der Beschlußfassung bis zum Vorliegen einer Stellungnahme seitens der B.V.S. Dem Antrag von GV Mattle wird mehrheitlich zugestimmt. Vor äer Abstimmung verläßt GV Mattle das Sitzungszimmer. Zu Punkt 3 Die Berufungswerber Heinrich und Sylvia Bergauer, Gaschurn 7, vertreten durch Ra. Dr. H. Pollner, Feldkirch, stellen Antrag, 1. den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, daß dem gegenständlichen Bauvorhaben die Baubewilligung in vollem Umfang erteilt wird, oder 2. den angefochtenen Bescheid aufzuheben, das Verfahren neu durchzuführen, die angebotenen Beweise aufzunehmen und in der Sache selbst neu zu entscheiden und das Bauvorhaben zu genehmigen. Gem. § 24 GG. wird der Vorsitz an GR Walter Netzer abgetreten. Die Berufung vom 2.5.1973 gegen den negativen Baubescheid vom 25.4.73, Zl. 153-0/8/101b-73/73 wird vollinhaltlich verlesen. Die Berufungswerber, vertreten durch Dr. Pollner, machen nachstehende Berufungsgründe geltend: 1. Nichtigkeit des Verfahrens 2. unrichtige Beweisführung und Tatsachenfeststellung 3. Mangelhaftigkeit des Verfahrens 4. unrichtige rechtliche Beurteilung -3- GR Wittwer Albert geht auf die einzelnen Berufungsgründe ein und stellt zu Pkt. 1) der Berufung folgendes fest: Wiederholte Lokalaugenscheine des Gemeindevorstandes und eine am 7.6.1973 durchgeführte Begehung der Gemeindevertretung ergaben in der Beweisführung eindeutig die Richtigkeit, daß das geplante Objekt im unmittelbaren Bereich der Abfahrtspiste liegt. Für die am 18.4.1973 stattgefundene Bauverhandlung war es einhelliger Beschluß des Gemeindevorstandes, daß Bgm. Ernst Pfeifer als Verhandlungsleiter fungiert. Als Vertreter öffentlicher Interessen wurde auf Wunsch des Gemeindevorstandes Vizebgm. Sepp Tschofen geladen. In Kenntnis der schwerwiegenden Entscheidung war es der Wille des Gemeindevorstandes, daß die öffentlichen Interessen sowohl vom Verhandlungsleiter als auch von Vizebgm. Tschofen wahrgenommen werden. Daß der Verhandlungsleiter als Geschäftsführer des Bergbahnbetriebes tätig ist, war dem Gemeindevorstand bekannt und er erblickte darin keinerlei Gründe, die geeignet wären, dessen volle Unbefangenheit in Zweifel zu stellen, zumal das gegenständliche Bahnunternehmen in diesem Verfahren keine Parteistellung hatte. Zu den Punkten 2) und 3) der Berufung stellt GR Wittwer A. fest, daß die wiederholten Lokalaugenscheine im Beisein der Bauwerber Beweisergebnisse erbracht hätten, die den negativen Baubescheid voll rechtfertigen. GR Netzer erklärt zu den vorgenannten Punkten der Berufung, daß es unrichtig sei, wenn die Berufungswerber anführen, daß die Schipiste ca. 100 m seitlich am Bauplatz vorbeigehe und diese das Bauareal nicht berühre, Richtig sei, daß eine andere Führung der Schipiste in diesem Bereich nach den heutigen Gegebenheiten nicht mehr möglich ist und bei gewünschter Situierung des Bauvorhabens ein ordentlicher Schibetrieb unmöglich ist wird. Zu b) der Punkte 2) und 3) stellt GV Keßler fest, daß die Bestimmung des Bauabstandes zur gemeindeeigenen Straße ausschließlich Sache der Gemeindevertretung ist. Aufgrund der durchgeführten Lokalaugenscheine habe sich eindeutig ergeben, daß eine andere Beurteilung der Sachlage erst nach Realisierung der Straßenunterführung in diesem Bereich möglich wäre. Im Anschluß daran erklärt GR Wittwer A. zu Pkt. 4) der Berufung, daß eine Behebung der Mängel durch entsprechende Auflagen, wie -4- dies im § 52 des Baugesetzes vorgesehen ist, nicht möglich war. Zur Peststellung der Berufungswerber, daß eine rechtlich richtige Beurteilung nicht vorliege und nur wirtschaftliche Vorteile einer Bergbahn bewertet wurden, erklärt GR Netzer, daß diese Behauptung entschieden zurückzuweisen sei, da hier Fremdenverkehrsinteressen von weittragender Bedeutung vorliegen. GV Keßler stellt Antrag, den angefochtenen Bescheid vollinhaltlich zu bestätigen. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Die weiteren Beratungen erfolgen wieder unter dem Vorsitz von Bgm. Ernst Pfeifer. Zu Punkt 4 Das Ansuchen vom 5.6.1973 auf Übernahme der Kosten für 20 m Schüttmaterial wird der GV zur Kenntnis gebracht. Unter Berücksichtigung ev. noch aus dem Jahre 1972 anhängiger Ansuchen und der vorgesehenen Budget-Mittel wird die Beschlußfassung in den Gemeindevorstand verwiesen. Zu Punkt 5 Das Ansuchen vom 29.4.1973 wird zur Kenntnis genommen. Nach Beratung wird festgestellt, daß ein Verkauf gemeindeeigener Grundstücke zum Bau eines Hotels ev. in Partenen denkbar wäre. Der geringe Grundbesitz der Gemeinde in Gaschurn läßt einen Verkauf nicht zu, hier müßte für einen geplanten Hotelbau Privatgrund erworben werden. Zu Punkt 6 GV Tschofen (Leiter der Schischule Gaschurn) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung nicht teil. Das Schreiben der Schischule Gaschurn vom 31.3.1973 wird der GV zur Kenntnis gebracht. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einvernehmlich mit der Schischule Gaschurn Möglichkeiten eines Modus der Realisierung eines Gästekindergartens zu sondieren. Zu Punkt 7 Zum Ansuchen vom 2.6.1973 wird eine Beschlußfassung bis nach Vorliegen einer Stellungnahme des Hauptbrandmeisters vertagt. Zu Punkt 8 Die mit Schreiben des Landeswasserbauamtes verlangte Änderung der Kanalgebührenverordnung wird einstimmig genehmigt. Zu Punkt 9 Vertraulich gem. § 41 (5) GG. Schluß der Sitzung 23.45 Uhr -5- Vertraulich gem. 41 (5) GG. Punkt 9 Verkehrsverein Silvretta Partenen, Geschäftsführer (Gehaltserhöhung) Das Schreiben vom 12.6.1973 des Verkehrsvereines Silvretta, Partenen, wird zur Kenntnis genommen. Der beantragten Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer, Hanno Ribitsch, ab 1.4.1973 von S 7700, — auf S 9000, --, brutto, wird einhellig zugestimmt.