19690830_GVE035

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Letzte Änderung 28.05.2021, 06:11
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1969-08-30
Erscheinungsdatum 1969-08-30
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Inhalt des Dokuments

-1- 35. Sitzung Sitzungstag: 30. August 1969 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend: abwesend: Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Wachter Peter Tschofen Sepp Mattle Manfred Netzer Walter Ganahl Ferdinand Pfeifer Richard Klehenz Elmar Rudigier Otto Gschaider Arthur Pfeifer Gotthard Brunold Eugen Rudigier Ludwig Dich Hubert Märk Anton Rudigier Reinhold Keßler Arnold Lobmayer Ferdinand – Ersatzmann f. Brodt Johannes Tschofen Herbert -2- 1. Eröffnung der Sitzung. Begrüßung. Genehmigung der letzten Niederschrift. 2. Bauabstandsnachsichtsansuchen - Herbert Sahler, Gaschurn 33. 3. Schülerfahrten nach Bludenz (Gymnasium) 4. Rechnungsabschluß 1968 5. Gemeindeanteile - Versettlabahn Gaschurn (vertraulich) 6. Liftanlagen Gaschurn. Schreiben vom 21.8.1969 betreffend Bürgschaftsübernahme für den Burglift. (vertraulich) Allfälliges: a) Schreiben des Vlbq. Landes-Jagdschutzvereins, Bregenz, (Beitrag) b) Schreiben des Canal Raimund, Partenen 78, betreffend Parkplatz vor dem Haus Nr. 77 in Partenen. -3Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlußfähigkeit fest und begrüßt die Gemeindevertretung aufs Beste. Gegen die Niederschrift der 34. GV-Sitzung wird kein Einwand erhoben, sie wird vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt. Zu Punkt 2 Die von Herbert Sahler, Gaschurn 33, zur Errichtung eines Vorsäß-Gebäudes auf der Gp. 3074/1 beantragte Beuabstandsnachsicht gegenüber den Gp.Nr. 3080 und 3074/2, Kat. Gem. Gaschurn, auf 0, 00 Meter, wird einstimmig erteilt. Zu Punkt 3 Für die Schülerfahrten Partenen-Bludenz und retour (Gymnasium) werden von der Postautodienststelle Schruns, Sepp Tschofen, Partenen, Gebr. Sohler, Gaschurn und Herbert Tschofen, Gaschurn, Anbote eingeholt. Für die Entscheidung und Auftragserteilung werden der Bürgermeister, Mattle Manfred, Walter Netzer und Eugen Brunold namhaft gemacht. Zu Punkt 4 Der Rechnungsabschluß 1968 wird einstimmig genehmigt. Der Bericht des Prüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 5 a) b) c) Vertraulich. Zu Punkt 6 Vertraulich. Zu Punkt 7 Das Ansuchen vom 21.8.1969 des Walter Hechenberger, Gaschurn 120, um Gewährung einer Bauabstandsnachsicht gegenüber der Go. 1592/1, Kat. Gem. Gaschurn, auf 2, 80 m wird behandelt und die beantragte Bauabstandsnachsicht einstimmig erteilt. Berichte: Der Bericht des Vorsitzenden über den Kauf von Grundstücken seitens der Gemeinde Gaschurn von Josef Tschanun, Gaschurn 34 und Anna Ahrer, Partenen 14, wird zur Kenntnis genommen. Allfälliges: a) Das Schreiben des Vorarlberger Landes-Jagdschutzvereins, Bregenz, vom August 1969, betreffend Gewährung eines Förderungsbeitrages wird zur Kenntnis genommen. Ein Beitrag wird nicht gewährt. b) Das Schreiben vom 31.7.1969 des Herrn Raimund Canal, Partenen 78, betreffend Parkplatz vor dem Haus Nr. 77 in Partenen wird zur Kenntnis genommen. Schluß der Sitzung um 21.00 Uhr. -4- Zu Punkt 5 VERTRAULICH: a) Mit zehn gegen fünf und einer Stimmenthaltung (Rudigier Otto), wird der Verkauf der Gemeindeanteile bei der Liftanlagen Gaschurn Ges.m.b.H. und KG. um 3, 5 Mill. Schilling an Baumeister Walter Klaus, Augsburg, beschlossen. (Gegenstimmen: Keßler Arnold, Brunold Eugen, Tschofen Herbert, Rudigier Ludwig, Netzer Walter). Dich Hubert war im Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend. Die Gemeinde Gaschurn bleibt mit S 200.000, - in der Gesellschaft beteiligt. b) Der Antrag auf Belassung von S 600.000, — Gemeindeanteilen in der Liftgesellschaft wird mit 11 gegen 5 (Keßler Arnold, Brunold Eugen, Tschofen Herbert, Rudigier Ludwig. Netzer Walter) und einer Stimmenthaltung (Rudigier Otto) abgelehnt. c) Seitens des Gemeindevertreters Eugen Brunold wird der Antrag auf zweckgebundene Rücklage (Hallenbad) der unter a) angeführten Summe gestellt. Dieser Antrag wird abgelehnt. Zu Punkt 6 Die Beratung über das Schreiben vom 21.8.69 der Liftanlagen Gaschurn, betreffend Übernahme einer Bürgschaft von einer Million Schilling für den Burglift, wird mit 13 gegen 4 Stimmen (Keßler Arnold, Eugen Brunold. Tschofen Herbert, Rudigier Ludwig) vertagt -5- Punkt 8: Vertraulich Die vertrauliche Niederschrift vom 30.08.1969 wurde der Gemeindevertretung vollinhaltlich vorgelesen, gegen das Abstimmungsergebnis liegen Einsprüche vor, weil sich die 3 befangenen Gemeindevertreter nicht entfernt, sondern die Abstimmung durch Dreinreden und falschen Aussagen störten. Der Gemeindevertreter Arnold Kessler sagte, er werde Einspruch erheben. Der Vorsitzende empfahl dem Befangenen Gemr. Arnold Kessler, den Raum zu verlassen, damit die neuerliche Abstimmung ohne jede Störung durchgeführt werden könne. Über Befragung des Vorsitzenden wegen Ungültigkeit des Beschlußes vom 30.8.69 durch Störung der Befangenen, wurde die neuerliche Abstimmung durch Handerheben einstimmig von der Gemeindevertretung verlangt und beschlossen. Abstimmungsergebnis: Der Ausschluß der Gemeindevertreter Kessler Arnold, Brunold und Herbert Tschofen von der Teilnahme an den drei folgenden Sitzungen der Gemeindevertretung (gem. § 41 Abs. 7 des G.G.) wird in Abwesenheit der Befangenen mit Handerheben 9 ja Stimmen und 3 Stimmenthaltungen (Rudigier Ludwig, Netzer Walter u. Rudigier Reinold) beschlossen. -6- An die drei Herren: Einschreiben Vertraulich: Auf Grund der Einsprüche gegen dem vertraulichen Beschluß PK. 10 der Gemeindevertretungssitzung vom 14.11.1969 wegen Störung seitens der Befangenen durch Dazwischenreden und falscher Aussagen hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 13.12.1969 unter Punkt 8 einstimmig die Einsprüche wegen Ungültigkeit des Beschlusses zur Kenntnis genommen und eine neuerliche Abstimmung einstimmig in Abwesenheit der Befangenen verlangt. Das Abstimmungsergebnis betreffend Ausschluß der Gemeindevertreter Kessler Arnold, Brunold Eugen und Tschofen Herbert wegen Verletzung des vertraulichen Punktes mit einem offenen Brief [?] in der Gemeinde mit neun Ja-Stimmen und drei Stimmenthaltungen beschlossen, daß Sie wegen Verletzung der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 7 des GG. von der Teilnahme an den drei folgenden Sitzungen der Gemeindevertretung bei der Beratung nicht teilnehmen können. Der Bürgermeister -7- Gaschurn, den 20. September 1969 Offener Brief an den Bürgermeister von Gaschurn: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die VERSETTLABAHN mit ihren drei Schleppliften soll von der Gemeinde jetzt verkauft werden. Damit gehen alle Anlagen praktisch in eine private Hand über. Die Gemeinde verzichtet nach Abschluß der harten Aufbaujahre auf jedes Mitspracherecht für ewige Zeiten. Und das in dem für die meisten Gaschurner Bürger lebenswichtigen Liftbetrieb, der schon im kommenden Winter Verdienst für 25 (einheimische) Leute bietet. Die Liftgesellschaft konnte schon im letzten Geschäftsjahr Barmittel von S 433.647, 47 dem laufenden Betrieb zur Eigenfinanzierung entnehmen. Im Verlaufe der Verkaufsverhandlungen betonten Sie, Herr Bürgermeister oft genug, daß die ganze Liftanlage falsch geplant und schlecht ausgeführt sei (obwohl alle hiezu nötigen Beschlüsse mit ihrer Aufsichtsratstimme gefaßt wurden). Daß die Gemeindeanteile in Höhe von 4, 6 Millionen Schilling nun für 3, 5 Millionen, also mit einem Verlust von 1, 1 Millionen Schilling verkauft werden sollen, scheint das Ergebnis Ihrer Verkaufsverhandlungen zu sein. Herr Bürgermeister! 1.) Warum kauft ein Bau- und Finanzfachmann eine so „schlechte― und „unrentable― Anlage? Vielleicht weil schon in diesem Jahr mit Barmitteln aus dem laufenden Betrieb in Höhe von ca. einer Million Schilling zu rechnen ist. 2.) Stimmt es, daß Sie dem Käufer außer der Bezahlung des Preises keinerlei Bedingung stellten? 3.) Stimmt es, daß Sie den Vertrag über den Verkauf der Liftanteile abschließen wollen, ohne die endgültige Fassung vorher der Gemeindevertretung vorzulegen? 4.) Muß man nicht annehmen, daß die Verwendung des Lifterlöses zum Bau eines Hallenbades nur ein Vorwand für den Liftverkauf ist? Sie verhinderten doch in der Gemeindevertretungssitzung vom 30.8.1969 die Abstimmung über eine zweckgebundene RÜCKLAGE für ein HALLENBAD, obwohl ein ordnungsgemäßer Antrag eines Gemeindevertreters vorlag. 5.) Halten Sie es für richtig, die Gaschurner Gemeindebürger von der Teilnahme an einem Tagesordnungspunkt auszuschließen, bei dem Verkauf von Gemeindevermögen in Höhe von 4, 8 Millionen Schilling – also fast ein Jahresbudget – behandelt und beschlossen wird? 7.) Wären Sie bereit, den Gaschurnern in einer Bürgerversammlung Rede und Antwort zu diesem Fragen zu stehen. Gegen den Verkauf der Liftanteile in dieser Höhe stimmten 6 Gaschurner Vertreter Für den bedingungslosen Verkauf waren Sie, Herr Ferd. Ganahl, Herr Richard Pfeifer Und die Partener Vertreter. Die Gemeindevertreter: Tschofen Herbert eh. Keßler Arnold eh. Brunold eh. -8Zu Punkt 10. Vertraulich: Auf Grund des mehrheitlichen Gemeindevertretungsbeschlusses vom 30.8.1969, den Verkauf von Gemeindeanteilen bei den Liftanlagen Ges.m.b.H. sind K.G. um 3, 5 Mill. S zu verkaufen und einer restlichen Beteiligung in der Gesellschaft mit 200.000.- Schilling haben am 16.9.1969 verschiedene Parteien gegen diesen vorgenannten Gemeindevertretungsbeschluß Einspruch erhoben. Dieser Einspruch wurde vom Gemeindeamt Gaschurn am 16.9.1969 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz samt der erforderlichen Unterlagen zuständigkeitshalber zur Beurteilung und Entscheidung vorgelegt. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit Schreiben vom 18.9.1968, I-11/Ga/2-1969, in Sache Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeindevertretungsbeschluß dem Gemeindeamt Gaschurn mitgeteilt, daß der Bgm. in Anwendung dieser Gesetzesbestimmung in der Tagesordnung den Punkt 5 als vertraulich bezeichnet. Diese Vorgangsweise war somit gesetzmäßig. Der stimmenmehrheitlich zustandegekommene Gemeindevertretungsbeschluß vom 30.8. d. J. in Sache Abtretung von Gesellschaftsanteilen der Gemeinde Gaschurn an Baumeister Klaus, Augsburg, rechtmäßig zustandegekommen und damit gültig ist. Mit 20. September 1969 wurde von drei Gemeindevertretern dieser vertrauliche Gemeindevertretungsbeschluß in einem offenen Brief verraten und auf Entstellung der Angelegenheit in der Gemeinde und im Lande verstreut. Auf Grund dieses Sachverhaltes hat der Vorsitzende in der Sitzung vom 14.11.1969, nach § 41 Abs. 7 -9- Des GG an die Gemeindevertretung den Antrag gestellt, auf Ausschluß der drei Gemeindevertreter (Kessler, Brunold und Tschofen) von der Teilnahme an den drei folgenden Sitzungen der Gemeindevertretung. Der Vorsitzende schlägt vor, daß diejenigen Mitglieder der Gemeindevertretung, die diesem Antrag zustimmen, sitzen bleiben sollen, sowie die Gegenstimmen aufstehen möchten. Diesen Vorschlag haben die Befangenen beeinflußt und behauptet, daß ein Aufstehen nicht vorgeschlagen werden könnte, obwohl er im GG § 39 Abs. 3 vorgesehen ist. Vom Gemeinderat Walter Netzer wurde die geheime Abstimmung schriftlich verlangt, welche durch die Störung der Befangenen (Kessler, Brunold u. Tschofen) durch Dreinreden stattfand und daher ist die Abstimmung ungültig. -10Bezirkshauptmann Bludenz I – 11/Ga/3 – 1969 Herr Arthur Kessler u.a. Hotelier Hotel „Rössle“ 6793 Gaschurn Betrifft: Aufsichtsbeschwerde gegen einen Gemeindevertretungsbeschluß Die an die Gemeindevertretung von Gaschurn gegen den Gemeindevertretungsbeschluß vom 30.8. d.J. gerichtete und als Einspruch bezeichnete Aufsichtsbeschwerde wurde vom Gemeindeamt Gaschurn zuständigkeitshalber an das h.o. Amt als Aufsichtsbehörde zur Erledigung abgetreten. Die Aufsichtsbeschwerde wurde geprüft und hiebei festgestellt, daß bei der Beschlußfassung zur T.O. Punkt 5 betreffend die Abtretung von Anteilen an der Liftanlagen Gaschurn Ges.m.b.H. & Co. K.G. der Gemeinde Gaschurn an Baumeister Klaus, Augsburg, weder Gesetze noch Verordnungen verletzt wurden. Zur Frage der Öffentlichkeit von Gemeindevertretungssitzungen wird auf § 41 Gemeindegesetz verwiesen, wonach der Bürgermeister bei Festsetzung der Tagesordnung Gegenstände ausnahmsweise in eine nicht öffentliche Sitzung verweisen kann, wenn die Geheimhaltung der Beratung oder Beschlußfassung im Interesse einer Gebietskörperschaft oder der Parteien geboten ist oder eine freie Beratung oder Beschlußfassung sonst nicht gewährleistet erscheint. Der Bürgermeister hat in Anwendung dieser Gesetzesbestimmung in der Tagesordnung den Punkt 5 als vertraulich bezeichnet. Diese Vorgangsweise ist somit gesetzmäßig. b.w. -10bAuf Grund dieser Sach- und Rechtslage besteht keine Veranlassung, irgendwelche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen gemäß § 82 Gemeindegesetz zu treffen. Zusammenfassend wird festgestellt, daß der stimmenmehrheitlich zustandegekommene Gemeindevertretungsbeschluß vom 30.8. d. J. in Sache Abtretung von Gesellschaftsanteilen der Gemeinde Gaschurn an Baumeister Klaus, Augsburg, rechtmäßig zustandegekommen und damit gültig ist. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Länge Ergeht in Abschrift an: Das Gemeindeamt Gaschurn z.Hd. von Herrn Bürgermeister Peter Wachter 6793 Gaschurn unter Bezugnahme auf den do. Bericht vom 16.9.1969, ohne Zahl, zur gefl. Kenntnis. -11- Auszug aus der Niederschrift der 35. Gemeindevertretungssitzung, welche am Samstag, den 30. August 1969 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt stattgefunden hat. Anwesend: Abwesend: Bürgermeister Peter Wachter 2 Gemeinderäte 14 Gemeindevertreter 1 Gemeinderat und 1 Gemeindevertreter Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. Eröffnung der Sitzung. Begrüßung, Genehmigung der letzten Niederschrift Bauabstandsnachsichtsansuchen – Herbert Sahler, Gaschurn 33. Schülerfahrten nach Bludenz (Gymnasium) Rechnungsabschluß 1968 Gemeindeanteile – Versettlabahn Gaschurn (Vertraulich) a.) Mit zehn gegen fünf und einer Stimmenthaltung (Rudigier Otto) wird der Verkauf der Gemeindeanteile bei der Schilling an Baumeister Walter Klaus, Augsburg, beschlossen. (Gegenstimmen: Keßler Arnold, Brunold Eugen, Tschofen Herbert, Rudigier Ludwig, Netzer Walter) Dich Hubert war im Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend. Die Gemeinde Gaschurn bleibt mit S 200.000, -- in der Gesellschaft beteiligt. b.) Der Antrag auf Belassung von S 600.000, -- Gemeindeanteilen in der Liftgesellschaft wird mit 11 gegen 5 (Keßler Arnold, Brunold Eugen, Tschofen Herbert, Rudigier Ludwig, Netzer Walter) und einer Stimmenthaltung (Rudigier Otto) abgelehnt. c.) Seitens des Gemeindevertreters Eugen Brunold wird der Antrag auf zweckgebundene Rücklagen (Hallenbad) der unter a) angeführten Summe gestellt. Dieser Antrag wird abgelehnt. 6. Die Beratung über das Schreiben vom 21.8.69 der Liftanlagen Gaschurn, betreffend Übernahme einer Bürgschaft von einer Million Schilling für den Burglift, wird mit 13 gegen 4 Stimmen (Keßler Arnold, Eugen Brunold, Tschofen Herbert, Rudigier Ludwig) vertagt. 7. … Schluß der Sitzung um 21.00 Uhr Für die Richtigkeit des Auszuges Der Bürgermeister: -12- Gemeindeamt Gaschurn BEZIRK BLUDENZ Vorarlberg Gaschurn, am 16.9.69 An die Bezirkshauptmannschaft 6700 Bludenz Betrifft: Einspruch gegen den Verkauf der Gemeindeanteile bei der Versettlabahn Gaschurn Auf Grund des mehrheitlichen Gemeindevertretungsbeschlusses vom 30.8.1969 beabsichtigt die Gemeinde Gaschurn den größten Teil der Liftanlage an den Mitbeteiligten bei der Ges.m.b.H. u. KG. Herrn Walter Klaus, Baumeister in Augsburg, um den Preis von 3.500.000.—Schilling zu verkaufen. Die überwiegende Mehrzahl der Gemeindevertretung ist der Auffassung, daß es aus finanziellen Gründen der Gemeinde nichtmehr möglich ist sich weiterhin mit 50% bei diesen Liftanlagen zu beteiligen, weil sie die Geldmittel für andere dringende Bauvorhaben benötigt. Dieser Gemeindevertretungsbeschluß wurde vertraulich behandelt und kein Mitglied der Gemeindevertretung hat bei der Sitzung eine öffentliche Beratung verlagnt. Es wird noch dazu bemerkt, daß Herr Walter Klaus zusätzlich eine Bürgschaft von 1.000.000, -Schilling für den weiteren Ausbau der Lifte übernimmt, und dadurch die Gemeinde entlastet wird. Der Bürgermeister: -13- Gemeindeamt Gaschurn: An die Bezirkshauptmannschaft Bludenz Betrifft: Einspruch gegen den Verkauf der Gemeindeanteile bei der Versettlabahn Gaschurn. Auf Grund des mehrheitlichen Gemeindevertretungsbeschlusses vom 30.8.1969 beabsichtigt die Gemeinde Gaschurn, den größten Teil der Liftanteile an den Mitbeteiligten bei der G.m.b.H. u. KG Herrn Walter Klaus, Baumeister, Augsburg, um den Preis von 3.500.000.—Schilling zu verkaufen. Die überwiegende Mehrzahl der Gemeindevertretung ist der Auffassung, daß es aus finanziellen Gründen der Gemeinde nicht mehr möglich ist, weiterhin sich mit 50% bei diesen Liftanlagen zu beteiligen, weil sie die Geldmittel für andere dringende Bauvorhaben benötigt. Dieser Gemeindevertretungsbeschluß wurde vertraulich behandelt und kein Mitglied der Gemeindevertretung hat bei der Sitzung eine öffentliche Beratung verlangt. Es wird noch dazu bemerkt, daß Herr Walter Klaus, Baum., zusätzlich eine Bürgschaft von 1.000.000.S für den weiteren Ausbau der Lifte übernimmt und dadurch die Gemeinde entlastet wurd. Der Bgm. -14Bezirkshauptmann Bludenz Zl. I – 11/Ga/3 – 1970 6700 Bludenz, am 12.1.1970 An das Gemeindeamt 6793 Gaschurn Betrifft: Aufsichtsbeschwerde der Gemeindevertreter Herbert Tschofen, Eugen Brunold und Arnold Kessler, alle Gaschurn, vom 26.12.1969 Anlage: 1 Die Aufsichtsbehörde der Gemeindevertreter Herbert Tschofen, Eugen Brunold und Arnold Kessler, alle Gaschurn, vom 26.12.1969 wird mit dem Ersuchen um eingehende Stellungnahme und szt. Rückschluß übermittelt. Im besonderen wird um Aufklärung ersucht: 1.) Ob die Vertraulichkeit der Beschlußfassung über Punkt 5 der Tagesordnung der 35. Gemeindevertretungssitzung vom 30.8.1969 bei dieser oder allenfalls einer nachfolgenden Gemeindevertretungssitzung gemäß § 41 Abs. 6 des Gemeindegesetzes beschlossen worden ist; 2.) ob zu Punkt 10. der Tagesordnung der 36. Gemeindevertretungssitzung vom 14.11.1969 ein Beschluß den Antrag auf Ausschluß der Gemeindevertreter Kessler, Brunold und Tschofen von der Teilnahme an 3 folgenden Gemeindevertretungssitzungen zustandegekommen ist oder nicht, bejahendenfalls, ob damals die Beschwerdeführer vom Vorsitzenden aufgefordert worden sind, den Sitzungssaal zu verlassen; -14b- 3.) ob der dann jedenfalls unter Punkt 8 der Tagesordnung der 37. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.1969 beschlossene Ausschluß der Beschwerdeführer wegen Verletzung der Vertraulichkeit – wie aus der hier vorliegenden Fotokopie des do. Schreibens an den Gemeindevertreter Arnold Kessler vom 23.12.1969 zu entnehmen ist – oder auch wegen eines schweren Verstoßes gegen die Verhandlungsdisziplin erfolgt ist. Mit der Erledigung wollen auch die Abschriften der Verhandlungsprotokolle der 35., 36. Und 37. Gemeindevertretungssitzung vorgelegt werden. Da offenbar bereits am Samstag, den 17.1.1970 eine weitere Gemeindevertretungssitzung festgesetzt ist, wird um rasche Erledigung ersucht. Der Bezirkshauptmann