19691114_GVE036

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Letzte Änderung 28.05.2021, 06:10
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1969-11-14
Erscheinungsdatum 1969-11-14
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Inhalt des Dokuments

-1- 36. Sitzung Sitzungstag: 14. November 1969 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend: abwesend: Vorsitzender: Peter Wachter Mattle Manfred Tschofen Sepp Netzer Walter Ganahl Ferdinand Pfeifer Richard Klehenz Elmar Rudigier Otto Gschaider Arthur Pfeifer Gotthard Brunold Eugen Rudigier Ludwig Dich Hubert Märk Anton Rudigier Reinhold Keßler Arnold Brodt Johannes Tschofen Herbert Abwesenheitsgrund -2- 1. Eröffnung und Begrünung 2. Österreichischer Bergerettungsdienst – Ansuchen 3. Pater Alfred Hagen, Bregenz – Ansuchen Bauabstandsnachsicht für Wohnhaus des Herrn Halwax Josef, Partenen 8 4. 5. Dr. L. Felbermayer, Gaschurn – Grundankauf 6. Versettlabahn Gaschurn - Aufsichtsrat-Mitglied 7. Grundankauf durch die Gemeinde Gaschurn 8. Rechnungen für Inserate 9. Hilbrand Bruno, Gaschurn 98 - Kauf des Objektes Bd. 298 10. Vertraulich: -3Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr Zu Punkt 1 Dеr Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlußfähigkeit fest und begrüßt die Gemeindevertretung sowie die Zuhörer. Gegen die Niederschrift der 35. GV-Sitzung wird kein Einwand erhoben, sie wird vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt. Die vertraulichen Punkte 5 und 6 der letzten Sitzung werden unter Pkt. 10 vertraulich behandelt. Zu Punkt 2 Für die anläßlich des Winterkurses des Österr. Bergrettungsdienstes am 26./27.1.1969 benötigten 200 St. Signalpatronen werden die Kosten von der Gemeinde übernommen. Zu Punkt 3 Das Schreiben vom 30.8.1969 des Hw. Herrn P. Alfred Hagen, Bregenz, betreffend Gewährung einer Missionsspende wird zur Kenntnis genommen und ein Förderungsbeitrag von S 3000.— einstimmig genehmigt. Zu Punkt 4 Das Ansuchen der Vorarlberger Illwerke AG., Zei. Bt/SI 91.82.22.37 vom 10.9.1969, um Bewilligung einer Bauabstandsnachsicht auf 2 m gegenüber der Gp. 480/1 KG. Gaschurn. zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses durch Halwax Josef Partenen 8, wird die Bauabstandsnachsicht auf 2 m einstimmig erteilt. Zu Punkt 5 Das Ansuchen des Herrn Dr. L. Felbermayer, Gaschurn, vom 23.9.1969, Zei. Dr. LF./be, betreffend Grundankauf lt. Lageplan zur Errichtung eines Erweiterungsbaues und Parkplatzes für das Sanatorium Dr. Felbermayer, wird zur Kenntnis genommen. Nach Beratung wird der Verkauf seitens der Gemeinde Gaschurn lt. berichtigtem Lageplan einstimmig mit dem Vorbehalt genehmigt, daß die Planung für das Objekt noch der Gemeindevertretung zur Stellungnahme vorgelegt wird. Der Quadratmeterpreis wird mit S, 200, — (zweihundert Schilling), festgehalten. (Abstimmung bezüglich des Preises: 12 gegen drei Stimmen (Rudigier Reinhold. Ing. Brodt, Tschofen Sepp). Zu Punkt 4 Die Namhaftmachung eines Aufsichtsratmitgliedes bei der Versettlabahn Ges.m.b.H. Gaschurn wird vertagt. Zu Punkt 5 Dem Grundankauf aus 303 KG. Gaschurn zur Errichtung eines Postamtes mit Nebenräumen und Parkplatz in Partenen, wird einstimmig zugestimmt. (Ca. 1750 m2 zum Quadratmeterpreis von S 200.— (zweihundert). Zu Punkt 6 Die Übernahme der Rechnungen für Inserate. Beilaqeblätter. Prospekte usw. wird einstimmig genehmigt. -3Zu Punkt 9 Dem Ansuchen vom 95.10.1968 des Herrn Bruno Hilbrand Gaschurn 98, betreffend Kauf des Objektes Bn. 298 und des Grundstückes lt. Lageplan, KG. Gaschurn, wird einstimmig zugestimmt. Der Kaufpreis wird mit S 85000, — festgehalten. Die Kosten zur Errichtung des Kaufvertrages und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen. Zur Verrechnung kommen die üblichen Bankzinsen. Bis zur Eintragung im Grundbuch wird die festgesetzte Miete vorgeschrieben. Dem Ansuchen von Frau Hermina Lang, Gaschurn Nr. 97, betreffend Grundkauf von ca. 120 m2 aus Gp. 1304/6, KG. Gaschurn, wird einstimmig zugestimmt. Der Kaufpreis wird mit S 50.— (fünfzig) pro Quadratmeter festgesetzt. Punkt 10 Vertraulich Schluß der Sitzung um 22.00 Uhr -4- 36. Gemeindevertretungssitzung am Freitag, den 14.11.1969 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt, Gaschurn. Punkt 10) Vertraulich 1) Gegen den mehrheitlichen Gemeindevertretungsbeschluß vom 30.8.1969, betreffend den Verkauf von Gemeindeanteilen bei der Liftanlagen GesmbH und KG um 3, 5 Millionen Schilling und einer restlichen Beteiligung in der Gesellschaft mit S 200.000, —. haben am 16.9.1969 verschiedene Parteien Einspruch erhoben. Dieser Einspruch wurde vom Gemeindeamt Gaschurn am 16.9.1969 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, samt den erforderlichen Unterlagen, zuständigkeitshalber zur Beurteilung und Entscheidung vorgelegt. 2) Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit Schreiben vom 18.9.1969, Zl. I-11/Ga/3-1969, in Sache Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeindevertretungsbeschluß dem Gemeindeamt Gaschurn mitgeteilt, daß der Bürgermeister in Anwendung der Gesetzbestimmung den Punkt 5) der Tagesordnung als vertraulich bezeichnete. Diese Vorgangsweise war somit gesetzmäßig. Der stimmenmehrheitlich zustandegekommene Gemeindevertretungsbeschluß vom 30.8.1969 in Sache Abtretung von Gesellschaftsanteilen der Gemeinde Gaschurn an Baumeister Walter Klaus, Augsburg, war rechtsmäßig zustandegekommen und damit gültig. 3) Mit 20.9.1969 wurde von drei Gemeindevertretern dieser vertrauliche Gemeindevertretungsbeschluß in einem offenen Brief verraten und die Angelegenheit entstellt in der Gemeinde und im Lande verbreitet. Auf Grund dieses Sachverhaltes hat der Vorsitzende in der Sitzung am 14.11.1969 nach § 41 Abs. 7 des Gemeindegesetzes, an die Gemeindevertretung den Antrag auf Ausschluß der drei Gemeindevertreter (Keßler Arnold, Brunold Eugen und Tschofen Herbert) von der Teilnahme an den drei folgenden Sitzungen der Gemeindevertretung, gestellt. Der Vorsitzende schlägt vor, daß diejenigen Mitglieder der Gemeindevertretung, die diesem Antrag zustimmen, sitzen bleiben und die dagegen Stimmenden aufstehen möchten. -5Diesen Vorschlag haben die Befangenen beeinflußt und behauptet, daß ein Aufstehen nicht vorgeschlagen werden könne, obwohl dies im Gemeindegesetz § 39 Abs. 3 vorgesehen ist. Vom Gemeinderat Walter Netzer wird die geheime, schriftliche Abstimmung verlangt. Mit sechs gegen zwei und vier Stimmenthaltungen wird der Antrag in schriftlicher Abstimmung abgelehnt. Die Abstimmung wird durch Dazwischenreden der Befangenen gestört.