19731106_GVE057

Dateigröße 598.26 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 28.05.2021, 06:13
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1973-11-06
Erscheinungsdatum 1973-11-06
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- 57. Sitzung Sitzungstag: 6. November 1973 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Bgm. Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Edith Ritter Tschofen Sepp Netzer Walter Rudigier Reinhold Wittwer Albert Pfeifer Gotthard Mattle Manfred entschuldigt entschuldigt Wittwer Oskar Bergauer Heinrich Thalhammer Rudolf Netzer Rudolf entschuldigt Wittwer Werner entschuldigt Märk Anton Ing. Brodt Hannes Keßler Arnold Tschofen Herbert Hechenberger Walter Rudigier Othmar -1b- 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung 2. Arztstelle Partenen (vertrauliche Beratung gem. § 41 GG.) 3. Mottatobel - Lawinenverbauung -2- Beginn der Sitzung, 19.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Metzler, Vorstandsmitglied der Ärztekammer f. Vlbg. und Herrn Dr. Buzmaniuk, Gemeindearzt, St. Gallenkirch, und dankt für ihr Kommen. Weiters begrüßt der Vorsitzende die Herren Gemeindevertreter, stellt Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die Niederschrift der 56. GV-Sitzung wird verlesen und ohne Einwand für genehmigt erklärt. Dem Antrag des Vorsitzenden auf Verlängerung der TO. gemäß § 36 (3) GG. wird einhellig zugestimmt. Zu Punkt 2 Der Vorsitzende berichtet über die vorausgegangenen Verhandlungen mit Herrn Dr. Hammerer und die Vorsprachen bei der Vlbg. Ärztekammer und der Landesregierung. Anschließend nehmen die Herren Dr. Metzler und Dr. Buzmaniuk zum anstehenden Problem Stellung. Dr. Metzler verweist auf die Schwierigkeit einer Neubesetzung der Arztstelle Partenen. Zur vorliegenden Bewerbung des Herrn Dr. Masri, syrischer Staatsbürger, wird darauf hingewiesen, daß für eine freie Praxisausübung die Zuerkennung der österr. Staatsbürgerschaft zwingende Voraussetzung wäre. Der Antrag ist derzeit bei der Kärntner Landesregierung anhängig. Herr Dr. Buzmaniuk erklärt sich bei einer Praxisaufgabe durch Herrn Dr. Hammerer bereit, die Orte Gaschurn und Partenen ärztlich zu versorgen, verweist allerdings darauf, daß fallweise Schwierigkeiten auftreten könnten, zumal in Hauptsaisonzeiten in der gesamten Innerfratte 8 - 9000 Personen im Aufenthalt sind. Für evt. Engpässe bittet Herr Dr. Buzmaniuk um Verständnis seitens der Bevölkerung. Nach erschöpfender Auskunftserteilung auf Anfragen einzelner Gemeindevertreter verlassen Herr Dr. Metzler und Herr Dr. Buzmaniuk die Sitzung. Die Gemeindevertretung nimmt das Schreiben vorn 25.10.1973 des Herrn Dr. Hammer er zur Kenntnis und kommt zum einhelligen Beschluß, daß die gestellten Bedingungen nicht angenommen werden können, da die Forderungen weit über der Finanzkraft der Gemeinde liegen. Seitens der Gemeinde ist die Neubesetzung mit allem Nachdruck voranzutreiben und im besonderen die Bewerbung des Herrn Dr. Masri einer raschen Bearbeitung durch die zuständigen Stellen zuzuleiten. Weiters ist gleichlaufend eine neuerliche Ausschreibung in der Österr. Ärztezeitung vorzunehmen. -3- Herrn Dr. Hamrnerer ist der Beschluß zur Kenntnis zu bringen mit dem gleichzeitigen Ersuchen, das gemeindeeigene Arzthaus in Partenen bis 30.11.1973 zu räumen und der Gemeinde ordnungsgemäß zu übergeben. Zu Punkt 3 Der Vorsitzende berichtet über eine persönliche Vorsprache mit Herrn OFR Schilcher bei den Eheleuten Pfeifer, Gaschurn 15, in Sache des Lawinenschutzdammes. Grundsätzlich bestünde seitens der Eheleute Pfeifer zum vormaligen Vertrag Zeichnungsbereitschaft, doch wäre seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung eine bedeutende Einengung der zum Bau des gegenständl. Schutzwerkes notwendigen Grundparzellen vorzunehmen. Hiezu sieht sich die Wildbach- und Lawinenverbauung außerstande, da bei Erstellung solcher Schutzbauten eine gewisse Bewegungsfreiheit unabdingbar ist und vor allem um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Nach eingehender und gründlicher Beratung kommt die Gemeindevertretung zum mehrheitlichen Beschluß, daß die Forderungen der Fam. Pfeifer für die Gemeinde nicht annehmbar sind. Entscheidend für die Beurteilung ist, daß Nachbaranrainer zu wesentlich billigeren Bedingungen bedeutende Grundinanspruchnahme zugesichert haben. Weiters wird gewertet, daß die Gemeinde auf eigene Rechnung und Gefahr den Güterweg bis zum Haus Nr. 15 gebaut und dafür S 80 000, — aufgewendet hat. Alle fachlichen Gutachten bestätigen eindeutig, daß die Errichtung des Schutzdammes in 1. Linie zum Schutze der Liegenschaften von Fam. Pfeifer dienen. Die Gemeindevertretung stimmt der Leistung nachstehender Entschädigung zu: Nutzungsentgang nach d) des vorliegenden in der Form, daß beginnend mit dem Jahre 1973 für die Dauer von 4 Jahren, jährl. der Gegenwert von 1 500 kg Fettheu an die Eheleute Pfeifer in bar entrichtet wird. Als Wertmaßstab gilt der jeweilige Fettheupreis der Raiffeisenkasse Gaschurn. Desweiteren wäre nach c) dieses Vertrages den Eheleuten Pfeifer bei Versiegen der jetzt hauseigenen Quelle, gemeindeseits in Form einer ein Zoll-Leitung unentgeltlich Wasseranschluß und Wasserbezug aus der Gemeindewasserversorgung zu garantieren. Bei Nichtannahme dieses Entschädigungs-Vorschlages durch die Eheleute Pfeifer, ist im Einvernehmen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung der Urzustand in der Natur tunlichst herzustellen. Die Gemeindevertretung bedauert, daß fehlende -4- Einsicht hier ein Sicherungsbauwerk verhindert, das bei entsprechender Witterung noch im Herbst 1973 zumindest beschränkt funktionsfähig hergestellt werden könnte und für das die finanziellen Mittel bereitgestellt sind. Schluß der Sitzung um 21.45 Uhr