19740228_GVE060

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 28.05.2021, 06:15
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1974-02-28
Erscheinungsdatum 1974-02-28
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1- 60. Sitzung Sitzungstag: 28. Februar 1974 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Bgm. Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Edith Ritter Tschofen Sepp Hetzer Walter Rudigier Reinhold Wittwer Albert Dich Hubert Mattle Manfred Wittwer Oskar Bergauer Heinrich Thalhammer Rudolf Netzer Rudolf Mark Anton Wittwer Werner Ing. Brodt Hannes Tschofen Herbert entschuldigt Keßler Arnold Hechenberger Walter Rudigier Othmar Felder Adolf für Tschofen Herbert -1b- 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, letzte Niederschrift 2. Bestellung des Prüfungsausschusses gem. § 46 GG 3. Silvretta, Erklärung zum Naturschutzgebiet 4. Tschanun Paul, Gaschurn 37, Grundankauf lt. Vermessungsplan 5. Schutzdamm Partenen, Vereinbarung vom 26.9.1972 zwischen Gemeinde und den Eheleuten Pfefferkorn, Partenen 75 6. Rütler Partenen — Verkauf versch. Grundparzellen 7. Vergnügungssteuer, Neuregelung 8. Gemeindeeigenes Haus Nr. 11 a in Gaschurn 9. Versalprojekt 10. Verkehrsverein Gaschurn 11. Arztstelle Partenen, vertrauliche Beratung gem. § 41 GG -2- Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende begrüßt die Herren Mandatare sowie die Zuhörer, stellt Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Auf Verlesung der letzten Niederschrift wird verzichtet, sie wird ohne Einwand genehmigt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Verlängerung der SO sowie einer Änderung der Punktefolge (10. Verkehrsverein Gaschurn, 11. Arztstelle Partenen) einhellig zugestimmt. Berichte: Der Vorsitzende bringt die Einladung zu der am 7.3.1974 stattfindenden Generalversammlung der Schilift Partenen Ges.m.b.H. zur Kenntnis Zu Punkt 2 Die fehlenden Mitglieder des Prüfungsausschusses werden mehrheitlich bestellt, sodaß sich der neue Ausschuß wie folgt zusammensetzt: Keßler Arnold Rudigier Reinhold Thalhammer Rudolf Ersatzleute: Netzer Walter - Obmann - Obmann-Stellvertreter Mattle Manfred Felder Adolf Zu Punkt 3 Das Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 2.10.1973, Zl. IIa-491/1, wird der GV zur Kenntnis gebracht. Nach Beratung wird die Erklärung der Silvretta zum Naturschutzgebiet einstimmig nicht befürwortet. Nachdem es sich ausschließlich um hochalpines Gebiet handelt und nicht zu erwarten ist, daß hier landschaftsstörende Eingriffe vorgenommen werden, sieht die GV derzeit keine Veranlassung, eine Unterschutzstellung des vorgeschlagenen Gebietes zu befürworten. Weiters wird die Auffassung vertreten, daß für eine solche Maßnahme die Stellungnahmen der Grundeigentümer einzuholen wären. Zu Punkt 4 Dem neuerlichen Ansuchen des Herrn Paul Tschanun, Gaschurn 37, auf Grenzbegradigung und Erwerb eines Übermaßes von 133m2, im Bereich des "Edelweiß-Areals" lt. Teilungsplan vom 30.5.1973 GZ1. 5516, wird einhellig entsprochen. Alle weiteren Verhandlungen für die Errichtung eines Vertrages sind vom Gemeindevorstand mit Herrn Paul Tschanun zu führen. -3- Zu Punkt 5 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 25.9.1972 (Pkt. 2) und der am 26.9.72 mit den Eheleuten Pfefferkorn getroffenen Vereinbarung, wird der Übertragung der Gp. 320/3, KG Gaschurn, in das Eigentum der Eheleute Pfefferkorn einhellig zugestimmt. Zu Punkt 6 Diverse Erhebungen erbrachten eindeutig den Beweis, daß die Gemeinde Gaschurn aufgrund eines am 26.3.1930 abgeschlossenen Kaufvertrages wohl grundbücherliche Eigentümerin des Rütler-Gutes wurde, jedoch lt. vorliegenden eidesstattlichen Erklärungen, die Kuratie Partenen als Nutznießerin dieser Gründe bestimmt wurde. Die GV stimmt aus diesem Grunde zu, daß der Erlös aus den getätigten GrundVerkäufen (lt. Beschluß vom 11.12.1973, Pkt. 4 und 5) der Kuratie Partenen zukommt. Es bleibt der Kuratie Partenen vorbehalten, ob sie die Restgründe des Rütler-Gutes auf eigenen Namen und Rechnung in ihr Eigentum übernehmen will. Zu Punkt 7 Gem. LGB1. Nr. 12/1954 i.d.g.F. wird mehrheitlich beschlossen: 1. Die Vergnügungssteuer beträgt 10 v.H. des Eintrittsgeldes 2. Steuergegenstand sind alle Veranstaltungen die das Gesetz unter § 2 Abs. 3 lit. a bis k taxativ aufzählt 3. Jedem ortsansäßigen Verein wird jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungssteuer erlassen. Vorausgegangene Beschlüsse über die Einhebung der Vergnügungssteuer treten damit außer Kraft. Zu Punkt 8 Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Herrn Dr. Pelbermayer und Gemeindevorstand bezügl. eines Verkaufes des gemeindeeigenen Hauses Hr. 11 a, wird zur Kenntnis gebracht. Weiters werden ein Schreiben des Herrn Dr. Felbermayer vom 23.1.1974 sowie ein Schreiben des Herrn Dr. Epple, vom 25.1.1974 verlesen. Nach Beratung wird eine Beschlußfassung vertagt. Detailuntersuchungen über die Bautauglichkeit des zum Tausch angebotenen Areals sind vorzunehmen. Zu Punkt 9 Die Schreiben der Montafon-Touristik vom 19.12.1973 und des Versalbahn-Ausschusses vom 6.1.1974, werden der GV zur Kenntnis gebracht. Nach eingehender Beratung wird eine Beteiligung seitens der Gemeinde aus finanziellen Erwägungen einstimmig abgelehnt. Gemäß Vereinbarung vom 25.6.1973 steht der Gemeinde Gaschurn ein Geschäftsanteil von S 33.000, — zu. Mit dieser Option hat sich Herr Dr. Rae -4- verpflichtet, gegenüber der Gemeinde Gaschurn bis 1.7.1974 im Wort zu bleiben. Falls die Gemeinde von dieser Option Gebrauch machen würde, wäre Voraussetzung, daß sie sich im selben Verhältnis auch an der Kommanditgesellschaft als Kommandist beteiligt. Die Gemeinde Gaschurn verzichtet somit auf das ihr durch Dir. Rae eingeräumte Optionsrecht. Im übrigen ist die Einstellung der Gemeinde zum gegenständlichen Projekt nach wie vor positiv. Nachdem vereinbarte Vertragsfristen teilweise abgelaufen sind, ist die GV einhelliger Auffassung, auf Antrag der Montafon-Touristik eine angemessene Nachfrist zur Realisierung der in Planung befindlichen Vorhaben zu gewähren. Das Schreiben der Montafoner Silvretta Bergbahnen, wonach diese in der vormals konzipierten Form als Werber und Realisierer auf den Plan tritt, wird zur Kenntnis genommen. Eine Entscheidung hiezu kann erst nach Ablauf einer der Montafon-Touristik zugebilligten Nachfrist erfolgen. Zu Punkt 10 Der GV wird der gesamte Komplex zur Kenntnis gebracht. Eindeutig wird festgestellt, daß der Verein Rechtspersönlichkeit hat und somit ein Prozess- wie auch Einigungsweg nur durch beide vormaligen Vertragspartner (VV Gaschurn und Baron v. Unterrichter) beschritten werden könnte. Sollte der Verein innert drei Wochen nicht wieder aktiviert und ordnungsgemäß mit Organen versehen sein, wäre die Gemeinde genötigt, die Agenden des Fremdenverkehrs durch ein Verkehrsamt zu vertreten. Bis zur Funktionsfähigkeit des Vereines werden die Geschäfte des Verkehrsbüros durch die Gemeinde interimistisch geführt. Zu Punkt 11 Das Schreiben des Herrn Dr. Hammerer, Partenen, vom 3.1.1974 wird zur Kenntnis genommen. Für weitere Verhandlungen mit Herrn Dr. Hammerer wird der Gemeindevorstand beauftragt. Schluß der Sitzung: 23.45 Uhr