19780404_GVE033

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Letzte Änderung 28.05.2021, 06:17
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1978-04-04
Erscheinungsdatum 1978-04-04
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Inhalt des Dokuments

-1- 33. SITZUNG Sitzungstag: 4. April 1978 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Ernst Pfeifer Niederschriftführer: Artur Wachter Pfefferkorn Erwin Hechenberger Walter Wittwer Albert Felder Adolf Rudigier Othmar Kessler Arnold Bergauer Werner Sandrell Heinrich Tschofen Herbert Schneeweiß Rudolf Frick Karl Rudigier Reinhold Dich Erich Franz Brändle Helmut Netzer Walter Barbisch -1b- 1. Eröffnung der Sitzung 2. Beschluß des Landtages über ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes 3. Beschluß des Landtages über ein Gesetz über eine Änderung des Wählerkarteigesetzes 4. Beschluß des Landtages über ein Gesetz über eine Änderung des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 5. Wasserversorgung Gaschurn - Studien über Bestand mit generellen Ausbauvorschlägen 6. Beschlußfassung zur Auflage des Flächenwidmungsplanentwurfes -2- Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr. Zu Punkt 2 Der Vorsitzende begrüßt Gemeindevertreter und Zuhörer3 stellt Beschlußfähigkeit und ordnungsgemäße Ladung fest und eröffnet die Sitzung. Die Niederschriften et.31. und 32. GV-Sitzung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. In der Niederschrift der 31. Sitzung ist unter Pkt. 4 der TO der zweite Absatz "GV Keßler stellt Antrag, das Gebiet zwischen Tennishalle und Valschavielbach als Freifläche (weiße Fläche) auszubehalten" zu streichen. Über Antrag von GV Keßler ist Pkt. 4 der TO mit folgendem Zusatz zu ergänzen: "über diesen Antrag wurde nicht abgestimmt." In der Niederschrift der 32. Sitzung ist der vereinbarte Preis für die Müllabfuhr durch "incl. 8 % MWSt." zu ergänzen. Im übrigen werden die beiden Niederschriften genehmigt. Berichte: Der Vorsitzende berichtet über die Festsetzung der Gewerbesteuerzerlegungsanteile der Montafoner Silvretta Bergbahnen Ges .m.b.H. zwischen den Gemeinden Gaschurn und St.Gallenkirch. Zu Punkt 2 Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gem. Art. 26 der LV. verlangt. Zu Punkt 3 Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gem. Art. 26 der LV. verlangt. Zu Punkt 4 Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gem. Art. 26 der LV. verlangt. Zu Punkt 5 Die Angebote der Ingenieurbüros Hofer+Buhl+Schoch AG., Goldach / CH und Dipl. Ing. Robert Manahl, Bregenz, werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Vor Auftragsvergabe sollen über beide Ingenieurbüros Referenzen eingeholt werden. Die Auftragserteilung hat durch den Gemeindevorstand zu erfolgen. Der Beschluß ist einstimmig. Zu Punkt 6 Die Beschlußfassung wird vertagt. Es soll vorerst die Begehung mit Hr. Hof rat Dorner von der AGBH Bregenz in Sache Fahrwegerstellung zur Höfeerschließung im Bereich "Gosta" abgewartet werden. Der Beschluß ist einstimmig. Ende der Sitzung um 21.10 Uhr.