19650619_GVE002

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Letzte Änderung 28.05.2021, 06:18
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1965-06-19
Erscheinungsdatum 1965-06-19
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Inhalt des Dokuments

-1- 2. Sitzung Sitzungstag: 19. Juni 1965 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn anwesend: abwesend: Vorsitzender: Wachter Peter Tschofen Sepp Mattle Manfred Walter Netzer Ganahl Ferdinand Pfeifer Gotthard Pfeifer Richard Klehenz Elmar Rudigier Otto Gschaider Artur Brunold Eugen Rudigier Ludwig Dich Hubert Märk Anton Rudigier Reinhold Keßler Arnold Ing. Brodt Johannes Tschofen Herbert Abwesenheitsgrund -2Tagesordnung Zu Punkt 20 wurde gemäß Art. 58 Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung der Gemeindevertretung. 2. a) Fahrtkosten für Schülerchor Gaschurn – Landesjugendsingen b) Sport- und Eisplatz in Gaschurn (Sand). 3. Konzessionsansuchen des Johann Bitschnau, Vandans – Ausübung des Maurermeistergewerbes 4. Gesetzesbeschluß des Vorarlberger Landtages – 4. Landarbeitsordnungsnovelle 5. Bücher-Schrank und Telefonanschluß in der Lesehalle Partenen 6. Ölanstrich des Volkschul- und Kindergartendaches in Partenen sowie Instandsetzung der Lawinenrechen 7. Ausrüstungs-Ankauf für Bergrettungsstelle Partenen 8. Bauabstandsnachsichten – Edmund Brändle, Gaschurn 173 a. 9. Ansuchen des Josef Pfeifer, Gaschurn 96 – Ankauf eines Baugrundes 10. Wirtschaftsweg – Ausbau – Finanzierung des Bauvorhabens 11. Neubau der Eheleute Kerschbaumer – Wasseranschluß 12. Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Schiliftgesellschaft 13. Gemeindewasserversorgung Gundalatscherberg – Ankauf von Gußrohren 13a. Ausbau des öffentlichen Weges Kirchdorf – Wasserfassung Valschavielbach. 14. Verlängerung der Tagesordnung 15. Bauabstandsnachsichten – Herbert Tschofen, Gaschurn 8 16. Beitrag für das Kinderdorf Vorarlberg 17. Ausrüstungsankauf – Feuerwehr Gaschurn 18. Kopswerk – Pachtung von Grundstücken 19. Ruhestörung durch Mopedfahren 20. Wartegelderhöhung – Dr. Seewald Armin, Partenen 21. Vermurungsschäden im Gemeindegebiet Gaschurn – Partenen - Kostenübernahme 22. Umfahrungsstraße Partenen – Ansuchen an das Amt der Vorarlberger Landesregierung -3- Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr Zu Punkt 1 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlußfähigkeit fest und begrüßt die Gemeindevertretung und auch die Zuhörer aufs Beste. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung wird nach Befragung kein Einwand erhoben und diese somit vom Vorsitzenden als genehmigt erklärt. Zu Punkt 2 a) Das Schreiben der Volksschul-Leitung Gaschurn, vom 11.5.1965, betreffend Teilnehme des Schülerchors am Landesjugendsingen in Feldkirch wird zur Kenntnis genommen. Die Fahrtkosten für diese Schüler werden nachträglich von der Gemeinde getragen. b) Betreffend Errichtung eines Sport- und Eisplatzes auf dem "Sand" wird einstimmig beschlossen, die Objekte Bp. 661 (Werkstätte) und Bp. 217 (Stall) abzutragen, damit der Sportplatz vergrößert werden kann. Die Planung dieser Anlage soll Alwin Wachter, Baumeister, Gaschurn Nr. 26 in Auftrag gegeben werden, welcher im Einvernehmen mit dem Fremdenverkehrsausschuß und der Volksschulleitung, Richtlinien einholen soll. Zu Punkt 3 Das Ansuchen des Johann Bitschnau, Vandans Nr. 433 um Verleihung einer Konzession gem. § 6 BGG zur Ausübung des Maurermeistergewerbes im Gemeindegebiet Gaschurn, lt. Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 2.6.1965, Zl. IIb-443-1965, wird von der Gemeindevertretung einstimmig abgelehnt. Zu Punkt 4 Der vom Vorarlberger Landtag am 19.5.1965 gefaßte Gesetzesbeschluß (4. Landarbeitsordnungsnovelle) wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen und die Abhaltung einer Volksabstimmung nicht verlangt. Zu Punkt 5 Der Einbau eines Bücher-Schrankes in der Lesehalle Partenen sowie der Telefonanschluß werden genehmigt. Zu Punkt 6 Dem notwendigen Ölanstrich des Volksschul- u. Kindergartendaches in Partenen sowie der Instandsetzung der Lawinenrechen wird zugestimmt. Zu Punkt 7 Der Österr. Bergrettungsstelle Partenen wird der Ankauf der notwendigen Ausrüstung lt. Liste vom 14.5.1965 bewilligt. Zu Punkt 8 Das Ansuchen des Edmund Brändle, Gaschurn 173a, vom 18.5.1965, betreffend Erteilung einer Bauabstandsnachsicht für einen Wohnhausanbau Bp. 957 auf 0, 00 Meter gegenüber der Gp.2087/1 im Eigentum der Eheleute Monika und Alois Brandl, wird genehmigt. -4- Zu Punkt 9 Das Ansuchen des Josef Pfeifer, Gaschurn vom 12.5.1965 wird der Gemeindevertretung vorgetragen. Weil aber von Seite der Gemeindeaufsichtsbehörde die Errichtung eines Objektes im Bereiche der Kapelle "Maria-Schnee" abgelehnt wird, da das Landschaftsbild dadurch gestört würde, kann dem Ansuchen leider nicht stattgegeben werden. Zu Punkt 10 Der Beschluß des Standesausschusses Montafon vom 20.5.1965, daß die Forstfondparzelle 3013/1 (im Bereiche Oberwald) für den Wirtschaftsweg - Ausbau unentgeltlich lt. vorliegender Trassenführung ausgebaut werden kann und der Gemeinde das anfallende Holz in der Wegtrasse kostenlos überlassen wird, wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Für die teilweise Finanzierung dieses Bauvorhabens wird einstimmig beschlossen. um einen Agrar-Kredit von S 500.000, —, 10 Jahre Laufzeit mit 3 % Verzinsung anzusuchen. Zu Punkt 11 Das Schreiben der Vorarlberger Illwerke A.G. Pr/JB- vom 11. Mai 1965. Hauptbauleitung Schruns. wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen und der Wasseranschluß an das Ortsnetz für den Neubau der Eheleute Raimund und Hilde Kerschbaumer auf Gp. 2548/2 und 2347, Kat. Gem. Gaschurn, zu den ortsüblichen Wasseranschlußgebühren bewilligt. Hinsichtlich Verlängerung eines Feuerlöschstranges lt. beigelegter Planung, wird dies nach Anhören der Leitung der Ortsfeuerwehr nicht für notwendig gehalten, da in unmittelbarer Nähe im Bedarfsfalle zwei Hydranten zur Verfügung stehen. Zu Punkt 12 Für die Schiliftgesellschaft Gaschurn wird als Aufsichtsratmitglied mehrheitlich Gemeinderat, Mattle Manfred, gewählt. Zu Punkt 13 Der Bericht über den Ankauf der Gußrohre und Hydranten für den Bau der Gemeindewasserversorgung Gundalatscherberg sowie über die Abdichtung der Schwimmbäder Gaschurn u. Partenen (bei besserer Witterung) wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 14 Die Verlängerung der Tagesordnung nach § 34 G.O. wird einstimmig bejaht. Zu Punkt 15 Das mündliche Ansuchen des Herbert Tschofen, Gaschurn 8 vom 10.6.1965, betreffend einer Bauabstandsnachsicht für einen Wohnhausanbau auf Gp. 1703/1, auf 0, 50 Meter gegenüber der Gp. 1708/1, Kat. Gemeinde Gaschurn, im Eigentum des Alwin Pfeifer, Gaschurn 129, wird einstimmig genehmigt. -5Zu Punkt 16 Dem Kinderdorf Vorarlberg, Bregenz, wird ein Beitrag gewährt. Zu Punkt 17 Das Ansuchen der Ortsfeuerwehr Gaschurn vom 17.6.1965 wurde der Gemeindevertretung vollinhaltlich vorgetragen. Nach Beratung wurde der Ankauf von Blusen, Mützen und Gummistiefeln zur Ergänzung der Feuerwehrbekleidung und Ausrüstung für die Jungmannschaft, bewilligt. Zu Punkt 18 Das Schreiben der Vorarlberger Illwerke A.G. Bregenz vom 22.4.1965, Zei. Wn/IB 64.12.08, betreffend Kopswerk - Pachtung von Grundstücken, Bestandvertrag 64.75, kann derzeit nicht weiter behandelt werden, da die Gemeinde Gaschurn die Gp. 326 anderweitig verpachtet hat. Zu Punkt 19 Da die Ruhestörung durch unnötiges Mopedfahren immer mehr zunimmt, soll die Gendarmerie ersucht werden, diese Fahrer unter Kontrolle zu nehmen. Zu Punkt 20 Die Erhöhung des Wartegeldes um S 500, — mtl. für Dr. Seewald, Partenen, wird einstimmig genehmigt. Zu Punkt 21 Die in letzter Zeit durch Vermurungen entstandenen Schäden im Gemeindegebiet Gaschurn - Partenen sollen mittels Raupenfahrzeugen nach Möglichkeit aufgeräumt und die Kosten von der Gemeinde getragen werden. Da die Umfahrungsstraße Partenen für den Sommerbetrieb dringend notwendig wäre, soll neuerdings mittels eines Ansuchens an das Amt der Vorarlberger Landesregierung herangetreten werden, eine Lösung zu finden damit dieses Bauvorhaben verwirklicht werden kann. Schluß der Sitzung um 22.30 Uhr -6- Punkt 1 Ausbau der Gp. Nr. 3356/1 und 3356/2 Kat. Gem. Gaschurn (Kirchdorf – Wasserfassung Valschafielbach) wurde beraten und ohne Gegenstimme beschlossen, daß von der Gemeinde der Ausbau der vorgesehenen Straße finanziert wird, wenn von den Grundeigentümern das Einverständnis für den Bau erreicht wird.