19510329_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 28.05.2021, 06:43
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1951-03-29
Erscheinungsdatum 1951-03-29
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Inhalt des Dokuments

[-1-] BERATUNG Beratungs-Tag: 29. März 1951 Bei Beginn der Beratung fehlten: entschuldigt: Heinrich Berger Christian Rudigier Alois Rudigier Alwin Pfeifer unentschuldigt: ---- [-2-] Beginn der Sitzung um 18 Uhr. Tagesordnung: 1. Verlesung der letzten Verhandlungsschrift. 2. Verschiedene Ansuchen um einen Beitrag. 3. Beitrag des Verkehrs Verbandes Montafon. 4. Verwendung des Jagdpachtschillings. 5. Wasserrechtsanschlüsse und Wasserzins. 6. Sanitätsausschuß der Gemeinde Gaschurn. 7. Stellenplan der Gemeinde Gaschurn. 8. Beitrag zur Kriegsgräberfürsorge. 9. Meldeämter in Gaschurn und Parthenen. 10. Kriegerdenkmal in Parthenen. 11. Strassenbeleuchtung in Gaschurn. 12. Strassenbeleuchtung Parthenen. 13. Vorarlberger Gemeindeverband, Lawinenspende. Beschlüße: Zu Punkt 1) Der Bürgermeister begrüsst die erschienenen Herren der Gemeindevertretung und verliest das Protokoll der letzten Sitzung, welches von den Anwesenden zur Kenntnis genommen, genehmigt und unterschrieben wird. Zu Punkt 2) Den Ansuchen des Verbandes der Vorarlberger Skiläufer, des Skiklubs Silvretta Parthenen und des Skiklubs Gaschurn wird durch Gewährung je eines Unterstützungsbeitrages von S 250.- entsprochen. Zu Punkt 3) Dem Verkehrsverband Montafon in Schruns wird ebenfalls für Fremdenverkehrswerbung ein Beitrag von 5 1.400.- einstimmig genehmigt. Zu Punkt 4) Der einstimmige Beschluß vom 28.3.1951 des Jagdausschußes dass der jährliche Pachtschilling der Genossenschaftsjagd für drei Jahre für besondere Zwecke, wie z.B. Volksschulbauten, Gemeindestrassen und Erhaltung der öffentlichen Brücken und Wege in der Gemeinde Verwendung finden soll, wird von der Gemeindevertretung einstimmig gutgeheissen. Zu Punkt 5) Es wird einstimmig beschlossen, dass ein Wasserrechtsanschluß an die Gemeindewasserversorgungsleitungen pro Wohnung bei Zollhäusern und Neubauten auf S 250.- festgesetzt wird. Der jährliche Wasserzins der vorgenannten Objekte wird pro Wohnung mit S 20.- festgelegt. Die Festlegung des WasserZinses für die gewerblichen Betriebe und landwirtschaftlichen Höfe wird bis auf weiteres vertagt. Zu Punkt 6) Für den Sanitätsausschuß der Gemeinde Gaschurn wird Gemeindevertreter Franz Flöry und Bürgermeister Peter Wachter bestimmt. [-3-] Zu Punkt 7) Das Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz von 19.2.1951, Zl. 1-23/2-1950. wird erläutert und zur Kenntnis genommen. Auf Grund dessen wurde beschlossen von der Errichtung von Beamtenstellen beim Gemeindeamte in Gaschurn mit Rücksicht auf die anderen Angestellten derzeit abzusehen und weiterhin nur Vertragsbedienstete hieramts zu beschäftigen. Zu Punkt 8) Für die Betreuung der Kriegsgräber durch das österreichische Schwarze Kreuz wird ein Beitrag von S 100.- gewährt. Zu Punkt 9) Die polizeilichen An- und Abmeldungen sollen ab 15. April 1951 wieder in Gaschurn im Gemeindeamt und in Parthenen bei Oskar Mattle in Parthenen Nr. 17 entgegengenommen werden. Bei der Abmeldung soll die Kurtaxe pro Tag in derselben Höhe wie m St. Gallenkirch und Tschagguns eingehoben werden. Auch sollen die Fremdenverkehrsförderungsbeiträge neu festgesetzt werden. Zu Punkt 10) Den Ansuchen um Errichtung eines Kriegerdenkmales in Parthenen auf dem gemeindeeigenen Grundstück, Gp. Nr. 300/2, Kat.Gem. Gaschurn wird stattgegeben. Die Vorarbeiten und der Finanzierungsplan müssen vom Komitee, bevor rechtsverbindliche Aufträge jeder Art erteilt werden, der Gemeindevertretung zur Stellungnahme vorgelegt werden. Zu Punkt 11) Dem Ansuchen des Gebhard Sohler wird dahin entsprochen, dass die Gemeinde nach Fertigstellung des Strassenleuchters zwischen Haus Nr. 10 und 11 in Gaschurn für die Erhaltung und Strompreis aufkommt, solange an Leuchter keine Beschriftung für Reklamezwecke angebracht wird. Zu Punkt 12) In Parthenen wird der Anbringung von zwei weiteren Strassenlampen u.z. am Kirchplatz und eine beim Wuhr (Gojern) in der Kähe der Hydranten, zugestimmt. Zu Punkt 13) Dem Vorarlberger Gemeindeverband wird zur Verteilung an Lawinengeschädigte eine Spende von S 400.bewilligt. Schluß der Sitzung um 22.15 Uhr.