19520725_GVE017

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 28.05.2021, 06:50
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1952-07-25
Erscheinungsdatum 1952-07-25
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Inhalt des Dokuments

[-1-] BERATUNG Beratungs-Tag: 25 Juli 1952. Bei Beginn der Beratung fehlten entschuldigt: Martin Essig Eduard Scherer Alois Rudigier unentschuldigt: --- [-2-] Beginn der Sitzung um 18 Uhr. Tagesordnung: 1. Verlesung der vorletzten Verhandlungsschrift. 2. Ansuchen der Postdirektion Innsbruck. 3. Berufung Anton Tschofen, Parthenen Nr. 72 4. Bauangelegenheit Geiserberger, Parthenen. 5. Schwimmbad Parthenen. 6. Verlängerung der Tagesordnung. 7. Stellenplan 1952. 8. Autoparkverbotstafel Kirchplatz Parthenen. Beschlüsse: Zu Punkt 1) Der Bürgermeister begrüsst die zu dieser Sitzung erschienenen Herren der Gemeindevertretung und bringt sodann die Niederschrift der 15. Gemeindevertretungssitzung zur Verlesung, welche von den Anwesenden zur Kenntnis genommen, genehmigt und unterfertigt wird. Zu Punkt 2) Das Ansuchen der Post- und Telegraphendirektion in Innsbruck vom 19.7.1952 zur Unterbringung des Wähleramtes und Postamtsverlegung, wird nach erfolgter Beratung einstimmig beschlossen, dass im gemeindeeigenen Hause Gaschurn Nr. 3 das vom Eingang rechts liegende Klassenzimmer ab sofort gegen einen angemessenen Mietzins für diesen Zweck zum Ausbau, derselben zur Verfügung gestellt wird. Zu Punkt 3) Ferner sollen die 2 Klassen im ersten Stock für das Gemeindeamt ausgebaut werden. Zu Punkt 4) Der Berufung des Anton Tschofen, Parthenen Nr. 72 wegen Herabsetzung der Grundsteuer kann nicht stattgegeben werden. Zu Punkt 5) Das Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Zl. II-668-1952 um Stellungnahme zur beantragten Erteilung einer Abstandsnachsicht gegenüber Bp. Nr. 81/1 bis auf 2.75 m an der engsten Stelle kann nicht stattgegeben werden u.z. aus feuerpolizeilichen Gründen, weil wegen des zu geringen Abstandes beide Objekte gefährdet würden. Deshalb wird bei Zustandekommen eines Neubaues die Einhaltung des gesetzlichen Abstandes vorgeschlagen. Der Neubau der Postgaragen wird von der GemeindeVertretung für dringend erachtet und begrüsst, was eine neue Planung erfordert um den gesetzlichen Abstand zu wahren. Ebenfalls wird die Richtigkeit des Abstandes der Nachbargrenze von 6.20 und 2.75 m bezweifelt, weshalb es zweckmässig wäre, dass die Grenze durch einen Geometer im Beisein der Anrainer neu vermarkt wird. [-3-] Zu Punkt 5) Für den Neubau des Schwimmbades Parthenen wird ein Nachtragsvoranschlag einstimmig genehmigt. [Handschriftliche Anmerkung: "50.000 S."] Zu Punkt 6) Die Verlängerung der Tagesordnung wird gemäss § 24 der GO genehmigt. Zu Punkt 7) Der Stellenplan für die Vertragsangestellten des Gemeindeamtes und die Einstufung wie im Jahre 1951 wird gutgeheissen. Zu Punkt 8) Eine Autoparkverbotstafel für Privatkraftwagen beim Kirchplatz in Parthenen wird als notwendig befunden, weshalb wegen Anbringung einer solchen mit der Strassenverwaltung verhandelt werden soll. Schluß der Sitzung um 20.45 Uhr.