20000925_GVE007

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:10
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2000-09-25
Erscheinungsdatum 2000-09-25
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Inhalt des Dokuments

25 N I ED ERSCH RI FT über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 25. September 2000, um 20.00 Uhr, im Gemeindeamt Sulz, unter dem Vorsitz vom Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Gut Adalbert, Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Strauß Manfred, Baw art Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kopf Werner, Schnetzer Walter, Nachbaur Fritz, Kronberger Meinhard, Fleisch Udo, Summer Reinhard, Ent ner Herbert, Frick Karlheinz, Mathies Lothar, Dria Daniela, Elsensohn-Büchelholfer Susanna, Nitz Bernhard, Reisegger Wilhelm Anwesende Ersatzleute: DI Marte Johannes und Marte Eugen (nicht stimmberechtigt ) Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Ing. Frick Raimund Tagesordnung 1. Änderung Bebauungsplan (Fa. Baur) 2. Berichte und Allfälliges Erledigung 1. Der Vorsitzende bericht et, dass bei der letzten Sitzung die w estlich der Flurgasse liegende Fläche des Betriebsareals der Firma Baur von der Änderung ausgeklammert w urde. Die Einbeziehung dieser Fläche w urde von der Firma Baur jedoch beantragt und ist w egen des bereits genehmigten Service- u. Technikzentrums auch notw endig. Da eine Baumassezahlberechnung des Planers ohne dieser Fläche vorlag, w urde diese Fläche ausgeklammert. Bei Berücksichtigung des gesamten als BB1 gew idmeten Betriebsareals, abzüglich der Fläche der Flurgasse, ergibt sich eine Baumassezahl von 377. Weiters w urden bei der letzten Sitzung die Baugrenzen der Hallen E und F zur Raiffeisenstraße genau nach dem vorgelegten Projekt fixiert. Vom Bauamt w ird vorgeschlagen diese Baugrenze f ür beide Hallen abgest uft mit 10 m bei einer maximalen Geschosshöhe bis 5, 00m und mit 15 m bei einer maximalen Geschosshöhe bis zu 12, 00 m festzulegen. Dies hat den Vorteil, dass im Falle einer geringfügigen Umplanung nicht gleich w ieder eine Änderung des Bebauungsplanes notw endig ist. Zudem sind die vorgeschlagenen Baugrenzen ein mehr als ausreichender Schutz für die Nachbarn, da die vorgeschlagenen Abstände um ein mehrfaches über die nach dem Baugesetz notw endigen Abstandsflächen hinausreichen. Nach Beant w ortung einiger Anfragen w ird einstimmig der in der letzten Sitzung gefaßte Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes aufgehoben und ebenfalls einstimmig f olgender neuer Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan der Gemeinde Sulz w ird entsprechend dem vorgelegten Bebauungsentw urf der Firma Baur vom 2.3.2000 betreffend die Gst. Nr. 110/2, 110/3, 118, 140 und 114 (Teilfläche BB1-Widmung) in der Weise abgeändert , dass an Stelle 26 der bestehenden Baunutzungszahlen eine Baumassezahl 400 und eine Höhenbeschränkung von 12, 00 Meter, mit folgenden Auflagen, festgelegt w ird. a) Für die Hallen E und F w erden folgende Baugrenzen zur Raiffeisenstraße festgelegt: Bis zu einer Gesamtgeschosshöhe von maximal 5, 00 Meter ein Abstand von 10, 00 Meter und bis zu einer Gesamtgeschosshöhe von maximal 12, 00 Meter ein A bstand von 15, 00 Meter. b) Die Halle B darf, mit Ausnahme des südöstlichen Bereiches ab der Baugrenze von 10, 00 Meter auf die Breite der Halle D (ca. 15, 00 Meter), nur ein Geschoss aufw eisen. Im vorgenannten südöstlichen Bereich darf die Halle B nur zw ei Geschosse aufw eisen. 2. GV Hartmann Raimund berichtet über den „ Autofreien Tag“ am Freitag, dem 22. September. Er stellt fest, dass der Besuch sow ohl durch die Gemeindevertreter als auch durch die Ortsbevölkerung sehr schw ach w ar. Ende der Sitzung: 20.30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.