19950606_GVE002

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:11
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1995-06-06
Erscheinungsdatum 1995-06-06
Unterausschüsse
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Verbände/Konkurrenzen
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Inhalt des Dokuments

11 Niederschrift über die 2. Gemeindevertretungssitzung am Dienstag, dem 6. Juni 1995 um 20.oo Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Frick Raimund, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Nachbaur Fritz, Weber Armin, Kopf Werner, Lehninger Irene, Hartmann Meinrad, Summer Reinhard Anwesende Ersatzleute: Entner Herbert, Keckeis Bernhard, Zimmermann Daniel (bis 21.10 Uhr bzw. bis TOP 3) Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Bawart Christoph, Baldauf Kurt, Erath Clemens, Schnetzer Kurt, Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Grundverkauf; Besichtigung der Situation vor Ort Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Bestellung der Mitglieder für die Unterausschüsse Feuerwehr; Ankauf eines ULF Kanal Kuster; Beratung über eine eventuelle Absenkung der Kanäle Stellungnahme zu Landesgesetzen Beratung über die Erlassung einer Verordnung gem. § 18 GG. Schwimmbadverein; Genehmigung des Rechnungsabschlusses und Leistung einer Abschlagszahlung 9. Beitrag an die ASO 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. a) Marte Wilfried - Erwerb einer Teilfläche aus der Gst.Nr. 1419/1 u. 1419/2 Vor Ort wird die Teilfläche im Ausmaß von ca. 280 m², welche Marte Wilfried aus der gemeindeeigenen Liegenschaft Gst.Nr. 1419/1 u. 1419/2 erwerben möchte, besichtigt. Grundsätzlich wird ein Verkauf in der gewünschten Form für möglich angesehen. Allerdings müßten vor einer endgültigen Entscheidung die Grenzen der Hinterliegergrundstücke sowie das bestehende Fahrrecht abgeklärt werden. 12 b) Summer Alois - Erwerb einer Restfläche Einem Verkauf der zwischen der Sulnerberg-Straße und dem Grundstück von Summer Alois liegenden Restfläche von ca. 8 m² wird einhellig zugestimmt. Der Verkaufspreis wird mit S 1.160, -- per m² (gleicher Preis wie Restgrundverkauf an Kröll) festgelegt. Weiters sind sämtliche sonstige Kosten (Vermessung, Verbücherung etc.) von Summer Alois zu tragen. Ebenso ist der Weiterbestand des Straßenbeleuchtungsmastens auf dieser Restfläche vertraglich zu sichern. 2. Die Niederschrift über die 1. Gemeindevertretungssitzung vom 8.5.1995 wird ohne Einwand genehmigt. 3. Folgende Personen werden einstimmig in die nachstehende Unterausschüsse, Vertretungen, Kommissionen und Organisationen bestellt. Prüfungsausschuß: Nachbaur Fritz (Obm.), Entner Erich (Obmstv.), Schnetzer Kurt, Schwab Franziska, Wieseneder Walter, Ersatz: Hartmann Raimund, Frick Raimund, Wiederin Günter Verkehrs- u. Umweltausschuß: Hartmann Raimund (Obm.), Frick Raimund, Hartmann Meinrad, Kopf Werner, Lehninger Irene, , Weber Armin, Schnetzer Walter, Wiederin Günter Ersatz: Baldauf Kurt, Bawart Christoph, Kronberger Meinhard, Zimmermann Daniel Bau-, Planungs- u. Wasserwerksausschuß: Gut Adalbert (Obm.), Wutschitz Karl, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Frick Roland, Frick Raimund, Baldauf Klaus, Summer Reinhard Ersatz: Schnetzer Kurt, Entner Herbert, Gartler Helmut Familien-, Jugend- u. Sozialausschuß: Lehninger Irene (Obf.), Kopf Werner, Hartmann Raimund, Bechter Cornelia, Zimmermann Daniel, Ersatz: Hartmann Meinrad, Nachbaur Fritz, Schwab Franziska Schul-, Kultur- u. Sportausschuß: Baldauf Kurt (Obm.), Wutschitz Karl (Obmstv.), Baur Herbert, Keckeis Bernhard, Schnetzer Walter, Wieseneder Walter, Frick Karl (Gde.Sekr.) Ersatz: Frick Raimund, Weber Armin Abgabenkommission: Baldauf Kurt (Obm.), Kronberger Meinhard, Baur Herbert, Erath Clemens, Frick Roland Ersatz: Baldauf Klaus, Hartmann Meinrad, Strauß Manfred Grundverkehrs-Ortskommission: Gut Adalbert (Obm.), Fleisch Oskar, Frick Karl (Landwirt), Bonmassar Bruno 13 Ersatz: Wutschitz Karl (Obmstv.), Bawart Christoph, Ludescher Manfred, Watzenegger Klaus Vertreter in die Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland: Gut Adalbert, Wutschitz Karl, Baldauf Kurt, Fleisch Oskar Vertreter in den Hauptschulverband: Gut Adalbert, Baldauf Kurt, Kronberger Meinhard, Nachbaur Fritz, Summer Reinhard Ersatz: Hartmann Meinrad, Konzett Kurt Vertreter in den Abwasserverband Vorderland: Gut Adalbert, Frick Raimund, Schnetzer Kurt Ersatz: Baldauf Kurt, Frick Roland Vertreter in die Agrargemeinschaft: a) Verwaltungsausschuß Gut Adalbert, Entner Herbert, Bachmann Reinhard Ersatz: Erath Clemens, Frick Roland b) Aufsichtsrat: Konzett Kurt Ersatz: Schnetzer Kurt Vertreter in Mühlbachgenossenschaft: Gut Adalbert u. Fleisch Oskar Vertreter in den ÖPNV-Gemeindeverband: Gut Adalbert Ersatz: Frick Raimund Vertreter in den Krankenpflegeverein: Kronberger Meinhard Ersatz: Schwab Franziska Vertreter in den Verkehrsverein Sulz-Röthis: Gut Adalbert, Weber Armin, Schnetzer Walter Ersatz: Baldauf Kurt Vertreter in den Verkehrsverband Oberland: Gut Adalbert, Weber Armin Ersatz: Baldauf Kurt, Bachmann Reinhard Vertreter in den Schwimmbadverein: Gut Adalbert Ersatz: Wutschitz Karl Vertreter in die Frutzkonkurrenz: Gut Adalbert Ersatz: Wutschitz Karl Vertreter in den ASO-Schulerhalterverband Gut Adalbert Ersatz: Wutschitz Karl Vertreter in die Miteigentümergemeinschaft Altersheim Vorderland: Gut Adalbert Ersatz: Schnetzer Kurt Vertreter in den Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverband: 14 Gut Adalbert Ersatz: Baldauf Kurt Vertreter in den Jagdausschuß der Genossenschaftsjagd Sulz Gut Adalbert Ersatz: Kronberger Meinhard Vertreter in die Vbg. Erdgasgesellschaft Gut Adalbert Ersatz: Summer Reinhard Vertreter in den Gemeindeverband für Umwelt- u. Abfallwirtschaft Gut Adalbert Ersatz: Hartmann Meinhard Vertreter in das Vbg. Gemeinderechenzentrum Gut Adalbert Ersatz: Strauß Manfred Ortsbeauftragte für den Zivilschutz: Gut Adalbert, Summer Reinhard, König Manfred, Meusburger Hilmar 4. Der Vorsitzende bringt das Ergebnis der Ausschreibung für ein neues Universallöschfahrzeug (ULF) für die Ortsfeuerwehr zur Kenntnis. Auf Grund der vom Landesfeuerwehrverband festgelegten Ausschreibungsbedingungen wurden die Firmen Marte, Weiler und Rosenbauer, Linz zur Anbotsstellung eingeladen. Nach erfolgte Überprüfung der Angebote durch den Lds.-Fw.-Verband ergeben sich folgende Angebotssummen inkl. Mwst: Fahrzeug Steyr 16 S 26 Mercedes 1627 AF 36 Fa. Marte S 4.068.621, -S 4.137.549, -- Fa. Rosenbauer S 4.122.684, -S 4.226.364, -- Bestbieter ist somit bei beiden Fahrzeugtypen die Firma Marte, Weiler. Weiters bringt der Vorsitzende eine Stellungnahme der Ortsfeuerwehr zur Kenntnis. Von der Feuerwehr wird aus verschiedenen Gründen das Mercedesfahrgestell als vorteilhafter beurteilt und somit die Empfehlung zum Ankauf eines ULF Marke Mercedes abgegeben. Da Sulz ULF-Standort ist, kann mit einer Förderung aus dem Katastophenschutzfonds in Höhe von 45 % (gegenüber 25 % bei normalen Löschfahrzeugen) gerechnet werden. Der Nettoaufwand für die Gemeinde beträgt daher beim Mercedes-ULF S 2.275.652, --. Nach Beantwortung einiger Anfragen wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, von der Firma Marte, Weiler einen ULF Mercedes 1627 AF 36 inkl. Aufbau, Bedarfsausrüstung, Schlechtwetterpaket und Vorschaltgruppe zum Gesamtpreis lt. vorliegendem Angebot von S 4.137.549, -- inkl. Mwst. anzukaufen, wobei die Auftragsvergabe erst nach Vorliegen der Förderungszusage erfolgen darf. Hinsichtlich der Finanzierung wird festgehalten, daß im heurigen Jahr nur die Bezahlung des Fahrgestelles (S 1.178.800, --) fällig wird. Da im Voranschlag 1995 keine Mittel für den Ankauf eines ULF vorgesehen sind, wird beschlossen, die Bezahlung vorerst aus den Rücklagen zu finanzieren und Ende Jahr einen allfälligen Nachtragsvoranschlag bzw. eine entsprechende Kreditübertragung zu beschließen. 5. Es wird berichtet, daß auf Grund der relativ geringen Tiefe des Sammelkanales entlang der Treietstraße im Umlegungsgebiet „Kuster“ bei einigen Grundstücken nur eine An- 15 schlußtiefe von 2, 20 bis 2, 50 möglich ist. Auf Grund einer diesbezüglichen Vorsprache des Umlegungsausschusses wurde das Büro Adler mit einer Variantenuntersuchung zur Tieferlegung des Kanals „Kuster“ beauftragt. Untersucht wurden dabei zwei Varianten und zwar die Errichtung eines Stichkanales zum Verbandssammler Richtung „Beim Kreuz - Hundesportplatz“ oder eine Erneuerung und Tieferverlegung des Sammlers „Sulz-Röthis“ an der Treietstraße auf eine Länge von ca. 65 m. Bei beiden Varianten wäre eine Mindestanschlußtiefe von 3 Meter gegeben. Die Kostenschätzung (Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Projekt) für die Variante 1 lautet auf ca. S 2.100.000, -- und für die Variante II ca. S 1.000.000, --. Nach eingehender Diskussion wird auf Grund der hohen Mehrkosten einstimmig eine Tieferlegung abgelehnt, zumal auch bei einer Tiefe von nur 2, 20 m eine Abwasserentsorgung aus dem Keller möglich ist, wenn bei der Planung entsprechend darauf Rücksicht genommen wird. 6. Zu den übersandten Gesetzesentwürfen über  eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes  eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes  eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes wird kein Änderungsantrag gestellt. 7. Der Vorsitzende berichtet, daß von der Gendarmerie die Erlassung einer Verordnung zum Schutze öffentlich zugänglicher Plätze gem. § 18 GG vorgeschlagen wurde. Durch eine solche Verordnung hätte die Gendarmerie eine Rechtsgrundlage um Personen nach 22.00 Uhr zum Verlassen öffentlich zugänglicher Plätze (Kinderspielplätze, Schulhöfe etc.) aufzufordern. Nach Beantwortung einiger Anfragen wird einstimmig eine Verordnung gemäß § 18 lt. vorliegendem Entwurf (Anhang 1) erlassen. Die Verordnung soll vor der Veröffentlichung zuerst an die Bezirkshauptmannschaft zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werden. 8. Die Bilanz des Schwimmbadvereins Rankweil-Vorderland über das Wirtschaftsjahr 1993/94 wird zur Kenntnis gebracht. Die Bilanz weist bei Ausgaben von S 2.533.446, 98 und Einnahmen von S 1.170.710, 25 einen Abgang von S 1.362.736, 73 aus. In den Ausgaben sind Darlehenszinsen und Kreditspesen von rund S 1.040.000, -- enthalten. Darlehenstilgungen sind noch keine enthalten, da die Darlehensrückzahlungen erst im Wirtschaftsjarh 94/95 beginnen. Weiters wird eine Zwischenabrechnung per 30.4.95, die für die Gemeinde Sulz eine Zahllast von S 513.652, 67 aufweist, vorgelegt und näher erläutert. Die Anweisung dieses Betrages wird einhellig beschlossen. Vbgm. Wutschitz ersucht in diesem Zusammenhang den Vorsitzenden zu prüfen, ob für die Errichtung des Ballfangzaunes entlang des Fußballplatzes eine Landesförderung möglich ist. Er verweist dabei auf ein Gespräch mit LR Bischof anläßlich des Vereinsturniers im September 1994, bei welchem dieser eine solche Förderung in Aussicht gestellt habe. 9. Die Anweisung einer Teilzahlung für das 1. HJ. 1995 in Höhe von S 154.000, -- sowie des Restbetrages für das Jahr 1994 in Höhe von S 151.271, -- lt. vorliegender Abrechnung an den Schulerhalterverband ASO Rankweil-Vorderland wird einstimmig beschlossen. 16 10. Gem. § 10 Abs. 3 Gemeindegesetz wird die Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens anläßlich eines Sippentreffens der Familien Zerwas in Saffig/Deutschlang erteilt. 11. a) Eine vom Bauamt erstellte Energieverbrauchsstatistik über die Gemeindegebäude wird zur Kenntnis gebracht. b) Von Rauchfangkehrermeister Werner Gstöhl wurden im Zeitraum 1.7.94 bis 31.5.95 in Sulz insgesamt 253 Heizanlagen überprüft. Bei 60 Heizungen (19, 2 %) wurde ein Mangel festgestellt. c) Eine ÖPNV-Info über den „Discobus der Linie 60“ wird verlesen. d) Eine Änderung des Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes im Zusammenhang mit der Sondernotstandshilfe wird zur Kenntnis gebracht. Ab 1.1.1995 haben die Gemeinden ein Drittel der Kosten der Sondernotstandshilfe, die an Mütter oder Väter in der jeweiligen Gemeinde ausbezahlt wird, zu tragen, wenn nachweislich keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit (Ganztagesbetreuung) für das Kind besteht. e) GV Meinrad Kronberger bringt den Wunsch einiger Lehenweganrainer um Verkehrsberuhigung des Lehenweges zur Kenntnis und ersucht um Behandlung dieses Wunsches. Eine Behandlung soll im Verkehrsausschuß erfolgen. f) GV Erich Entner berichtet, daß auf dem Parkplatz bei der Volksschule ein Wohnwagen abgestellt wurde und daß vor dem Wohnhaus Rheticusstraße 1 seit längerer Zeit eine Lampe der Straßenbeleuchtung defekt ist. g) Vbgm. Wutschitz verweist nochmals auf sein Ersuchen um baldige Anbringung einer Türe beim Ausgang KG-Areal zur Landammannstraße. h) GV Irene Lehninger berichtet, daß unter der Einfahrt der Wohnanlage „Mühlbach“ zwischen Mühlbach und Allmeinstraße ein Komposthaufen angelegt wurde. Da dieser Standort sicher ortsbildstörend ist, ersucht sie den Vorsitzenden dafür zu sorgen, daß eine Beseitigung erfolgt. Ende der Sitzung: 22.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm. 17 Anhang 1 zu Punkt 7 der Tagesordnung Verordnung der Gemeinde Sulz zum Schutze der öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- u. Grünanlagen, Spiel-, Sport- u. Parkplätze sowie Schulhöfe (Beschluß der Gemeindevertretung vom 6.6.1995) Aufgrund des § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 wird verordnet: § 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel-, Sport- und Parkplätze sowie Schulhöfe. In Gesetzen oder Verordnungen des Bundes oder des Landes Vorarlberg enthaltene Bestimmungen werden durch diese Verordnung nicht berührt. § 2 Verbote Folgende Handlungen und Unterlassungen, die für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen Handlungen und Unterlassungen geeignet sind als störender Mißstand das örtliche Gemeinschaftsleben zu beeinträchtigen, sind auf den im § 1 erwähnten Flächen und Anlagen verboten: a) das Verunreinigen dieser Flächen einschließlich der darauf befindlichen Bauwerke und Einrichtungen; b) das Betreten der Blumenbeete sowie das Ab- und Ausreißen bzw. Abschneiden von Blumen und Sträuchern; c) das Verwenden von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen davon sind Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge, die für die Pflege dieser Flächen benötigt werden, sowie das Radfahren auf den hierfür vorgesehenen Wegen; d) das Werfen von Steinen oder anderen Gegenständen, sofern dadurch das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden können; e) das frei Laufen lassen von Hunden sowie das Betreten lassen von Sandspielplätzen durch Hunde oder andere Haustiere; f) der Konsum von alkoholischen Getränken, ausgenommen im Rahmen von genehmigten Veranstaltungen; g) das Abbrennen von Lagerfeuern sowie das Abhalten von Grillfesten; h) das zweckwidrige Verwenden von Spielplätzen bzw. der dort befindlichen Einrichtungen; i) der Aufenthalt auf diesen Flächen in der Zeit von 22.00 bis 6.30 Uhr mit Ausnahme von genehmigten Veranstaltungen; § 3 Verwaltungsübertretung Wer die Bestimmungen des § 2 verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung. 18 § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am in Kraft."