20001116_GVE008

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:13
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2000-11-16
Erscheinungsdatum 2000-11-16
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27 N I ED ERSCH RI FT über die 8. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 16. November 2000, um 20.00 Uhr, im Gemeindeamt Sulz, unter dem Vorsitz vom Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Gut Adalbert, Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kopf Werner, Schnetzer Walter, Ing. Frick Raimund, Nachbaur Fritz, Kronberger Meinhard, Fleisch Udo, Summer Reinhard, Entner Herbert, Frick Karlheinz, Mathies Lothar, Dria Daniela, Elsensohn-Büchelholfer Susanna, Reisegger Wilhelm Anwesende Ersatzleute: DI Marte Johannes, Marte Eugen, Greussing Thomas Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Strauß Manfred, Baw art Christoph, Nitz Bernhard, Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Genehmigung der letzten Sitzungsprotokolle Rechnungsabschluss 1999 des Umw eltverbandes Gebühren für 2001 Stellungnahme zu Landesgesetzen Dienstpostenplan 2001 Zustimmung zum Projekt Jugendarbeit des Sozialzentrum Vorderland Grundtransfer Berichte und Allfälliges Auf Grund gegebener Dringlichkeit w erden gem. § 41 GG. noch die Punkte „ Aufarbeitung Gemeindearchiv“ und „ Mehrzw eckgebäude“ in die Tagesordnung aufgenommen. Erledigung Auf Grund der frühzeitigen Anw esenheit von Herr Buchacher w ird der Punkt 6. einstimmig vorgezogen. 6. Buchacher Manfred, Leiter des Sozialzentrums Vorderland, stellt kurz den Aufgabenbereich des „ Lebensraumes Vorderland“ vor. Vom Fachbeirat w urde der Schw erpunkt „ Offene Jugendarbeit im Vorderland“ vorgeschlagen und in diesem Jahr ausgearbeitet. Das nun vorliegende Konzept w ird von Herrn Buchacher vorgestellt und ausführlich erläutert. Den Gemeinden w ird, vorerst bef ristet auf ein Jahr, die Anstellung eines Jugendarbeiters (Halbtagsstelle) vorgeschlagen. Voraussichtlich w erden sich bis auf Weiler alle Gemeinden beteiligen. Für Sulz w ürde der Aufw and rund ATS 60.000, -betragen. Allerdings sind die Kosten sehr vorsichtig kalkuliert (nur Personalkosten, Infrastruktur für Büro und Miete und Betriebskosten für Jugendtreffs). Bei der anschließenden Diskussion w erden Bedenken w egen der relativ kurze Zeit von einem Jahr geäußert. Da eine gew isse Einarbeitungszeit not w endig ist, kann in diesem Jahr nicht allzu viel erw artet w erden. Mit einer Verlängerung muss daher sicher heute schon gerechnet w erden. Von der Gemeindevertretung spricht sich einstimmig für die Beteiligung an diesem Projekt aus. 28 1. Die Niederschriften über die 6. Gemeindevertretungssitzung vom 18.9.2000 und die 7. Gemeindevertretungssitzung vom 25. Sept ember 2000 w erden ohne Einw and genehmigt . 2. Der Rechnungsabschluss 1999 des Gemeindeverbandes für Abfallw irtschaft und Umw eltschutz mit einer Abschlusssumme von ATS 54.093.131, 90 w ird ohne Einw and zur Kenntnis genommen. 3. Auf Grund der vom Vorsitzenden vorgelegten und erläuterten Kost enberechnungen sow ie der eingetretenen Preis- u. Indexerhöhungen w erden einstimmig folgende Gemeindegebühren neu festgesetzt und folgende Verordnungen erlassen: a) Verordnung über die Änderung der Abfallgebührenverordnung Von der Gemeindevertretung Sulz w ird mit Beschluss vom 16. November 2000 der § 2 der Verordnung über die Abfallgebühren der Gemeinde Sulz (Abfallgebührenverordnung) vom 30. November 1998 w ie folgt geändert. 1. Die Abfallgrundgebühr f ür die einzelnen legt: a) Einpersonenhaushalt ATS b) Zw eipersonenhaushalt ATS c) Drei- u. Mehrpersonenhaushalt ATS d) Zuschlag pro Haushaltsmitglied ATS 2. a) b) c) d) e) f) g) Haushalte w ird pro Jahr w ie folgt festge290, -420, -500, -70, -- Die Entsorgungsgebühren w erden w ie folgt festgelegt: 20 Liter-Abfallsack ATS 19, -40 Liter-Abfallsack ATS 35, -60 Liter-Abfallsack ATS 52, -8 Liter-Bio-Abfallsack ATS 10, -15 Liter-Bio-Abfallsack ATS 17, -800 Liter-Container ATS 690, -Container mit anderen Fassungsvermögen pro Liter ATS 0, 87 h) Sperrmüll: Wertmarke für höchstens 0, 50 m³ oder maximal 35 kg Sperrmüll ATS 105, -i) Grünmüll bei Abgabe auf der Sammelstelle pro m³ ATS 60, -Mindestgebühr ATS 15, -j) Kühlschrankentsorgung ATS 450, -k) Bauschutt pro m³ ATS 150, -pro Kübel ATS 5, -pro Karrette ATS 25, -l) Aushubmaterial pro m³ ATS 120, -pro Kübel ATS 5, -pro Karrette ATS 25, -m) Altreifen ohne Felgen ATS 25, -mit Felgen ATS 50, -n) Braunw aren pro kg ATS 7, -o) Weißw aren pro Stk. ATS 105, -- 29 p) q) r) q) Holz behandelt pro kg Sperr- oder Baumüll pro kg Leuchtstoffröhren pro Stk. Autobatterien pro Stk. ATS ATS ATS ATS 2, -2, 50 10, -20, -- Die angeführten Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrw ertsteuer (z.Z. 10 % ). Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Beschlüsse über die Festlegung der Höhe der Abfallgebühren ihre Wirksamkeit. b) Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 16. November 2000 auf Grund der §§ 12, 18, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989, i.d.g.F., und der Kanalordnung der Gemeinde Sulz vom 27.5.1991, verordnet: Die Kanalisationsabgabensätze w erden w ie folgt festgesetzt: 1. Beitragssatz (§ 10 Abs. 2 Kanalordnung) Der Beitragssatz w ird mit ATS 360, -- ohne Mehrw ertsteuer festgesetzt, das sind 12 % jenes Betrages der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abw asserbeseitigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m ent spricht. 2. Gebührensatz (§ 17 Kanalordnung) Der Gebührensatz beträgt pro m³ Abw asser (einschließlich Niederschlagsw asser von Dach- und Hofflächen) ATS 26, 50 einschließlich Mehrw ertsteuer. 3. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze ihre Wirksamkeit. c) Kindergartenbührenverordnung Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 16. November 2000 auf Grund der Ermächtigung gemäß § 15 des Finanzausgleichsgeset zes 1997 , BGBl.Nr. 201/1996 und auf Grund des § 50 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F., verordnet: Die Elternbeiträge für den Gemeindekindergart en Sulz w erden w ie folgt festgelegt: §1 1. Der monatliche Beitrag je Kind für den Besuch des Kindergartens w ird w ie folgt festgelegt: a) Ganztagsbesuch für das 1. Kind ab dem 2. Kind ATS 300, -ATS 210, -- b) Halbtagsbesuch für das 1. Kind ab dem 2. Kind ATS 240, -ATS 160, -- 2. Weiters w ird zum Kindergartenbeitrag ein Materialkostenbeitrag von monatlich ATS 60, -- eingehoben. §2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Kindergartengebührenverordnung ihre Wirksamkeit. 30 d) Friedhofsgebührenverordnung Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 16. November 2000 gemäß § 42 des Bestattungsgesetzes, LGBl.Nr. 58/1969, verordnet: § 1 Gültigkeitsbereich Diese Friedhofsgebührenverordnung gilt für den in der Verw altung der Gemeinde st ehenden Friedhof bei der Pfarrkirche St. Georg in Sulz. § 2 Allgemeines und Begriffsbestimmungen 1. Die Gemeinde hebt zur Deckung ihres Aufw andes, der ihr durch den Betrieb des Friedhofes entsteht, nachstehende Friedhofsgebühren ein: a) Grabstättengebühren für die Dauer eines Benützungsrechtes b) Grabstättengebühren für die jährliche Erhaltung des Friedhofes c) Verlängerungsgebühren für die Verlängerung eines Benützungsrecht es d) Aufbahrungsgebühren für die Aufbahrung von Leichen in der Friedhofskapelle e) Bestattungsgebühren für das Öffnen und Schließen einer Grabstelle § 3 Grabstättengebühren 1. Die Grabstättengebühren w erden für die Dauer eines Benützungsrechtes (§ 9 der Friedhofsordnung) w ie f olgt festgesetzt: a) Reihengräber für Kinder b) Reihengräber f ür Erw achsene c) Sondergräber (Familiengräber) mit 2 Grabstellen d) Sondergräber (Familiengräber) mit 4 Grabstellen e) Urnennischen Tiefe 1, 00 m Tiefe 1, 60 m S 1.400, -S 2.500, -- Tiefe 2, 20 m S 3.450, -- Tiefe 2, 20 m S 6.900, -S 5.000, -- 2. Die jährliche Grabstättengebühren für die Erhaltung des Friedhofes betragen: a) für ein Reihengrab, ein Sondergrab mit 2 Grabstellen oder eine Urnennische S b) für ein Sondergrab mit 4 Grabstellen S 150, -260, -- § 4 Verlängerungsgebühren Für die Verlängerung eines Benützungsrechtes sind Gebühren in der Höhe der Grabstättengebühr gem. § 3 (2) entsprechend der Dauer der Verlängerung zu entrichten. § 5 Aufbahrungsgebühr Für jede Aufbahrung einer Leiche in der Leichenhalle ist eine Gebühr von S 160, -- pro Kalendertag und für Einstell-Leichen von S 230, -- pro Kalendertag zu entrichten. § 6 Bestattungsgebühr Die Bestattungsgebühr beträgt für jede Grabstelle a) bei b) bei c) bei d) bei Urnenbestattung einer Grabtiefe von 1, 00 m (Kindergrab) einer Grabtiefe von 1, 60 m einer Grabtiefe von 2, 20 m S S S S 1.100, -1.300, -5.300, -6.000, -- § 7 Verzicht auf Benützungsrecht 31 Bei vorzeitigem Verzicht auf das Benützungsrecht an einer Grabstätte erfolgt keine Rückerstattung der bereits entrichteten Friedhofsgebühren. § 8 Stilllegung oder Auf lassung des Friedhofes Bei Stilllegung oder Auflassung des Friedhofes sind die bereits entricht eten Friedhof sgebühren anteilmäßig an die Benützungsberechtigten zurückzuerstatten. § 8 Schlussbestimmung Die Friedhofsgebührenverordnung tritt am 1. Jänner 2 001 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Friedhofsgebührenverordnung ihre Wirksamkeit. 4. Zu folgenden Gesetzesbeschlüssen w ird einstimmig kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt: a) Gesetz über eine Änderung des Baugeset zes b) Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes Ebenso w ird einstimmig beschlossen, zum Ent w urf über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes keinen Änderungsanstrag zu stellen. 5. Der Dienstpostenplan für das Jahr 2001, der gegenüber dem Vorjahr keine Änderung aufw eist, w ird einhellig in der vorliegenden Fassung genehmigt. 7. a) Fa. Th. Fries & Co. Der Vorsitzende berichtet, dass die Fa. Fries Interesse am Erw erb der Grundstücke Nr. 1817/3 (Mühlew eg) mit 266 m² und Nr. 34 (Restfläche am Mühlbach) mit 147 m² hat. Die Fa. Fries hat einen m²-Preis von ATS 700, -- angeboten. Grundsätzlich w ird ein Verkauf dieser Grundstücke befürw ortet, allerdings w ird ein m²-Preis von ATS 1.000, -- erw artet. Es soll mit der Fa. Fries nochmals verhandelt w erden. b) Erben nach Wehinger Johann – Grundablöse Treietstraße Im Jahr 1970 w urde im Zuge des Ausbaues der Treietstraße mit dem inzw ischen verstorbenen Wehinger Johann aus Röthis eine Grundablösevereinbarung abgeschlossen. Es w urde damals vereinbart , dass der für den Ausbau benötigte Grund von ca. 68 m² auf die Dauer von 6 Jahren kostenlos zur Verf ügung gestellt w erden. Innerhalb dieser Frist w ar damals die Auflassung des Röthner Dorfbaches geplant. Nach Zuschüttung w äre dieser Grund als Ersatzgrund angetreten w orden. Da die Auf lassung jedoch nicht erfolgt ist, w ird nun von den Erben die Ablöse bzw . die Bezahlung einer Entschädigung für den Nutzungsentgang gefordert. Die Vorstellung für eine solche Entschädigung ist ATS 12.500, --. Die Bezahlung einer solchen Entschädigung w ird abgelehnt . Es soll der benötigte Grund zum heutigen Grundpreis für Landw irtschaftsgrund (ATS 130, -- per m²) abgelöst w erden. c) Grundabtausch mit Fam. Prenn Ein Grundabtausch mit der Fam. Prenn zur Schaffung eines Baugrundstückes für Prenn Chritian laut vorliegender Planskizze w ird für denkbar angesehen. Auch der Vorschlag des Bauamtes für die Kanalerschließung w ird zustimmend zur Kenntnis genommen. Es sollen im Voranschlag die entsprechenden Mittel vorgesehen w erden. 32 8. Der Vorsitzende bericht et, dass der Arbeitsinitiative Bezirk Feldkirch seit Anfang dieses Jahres auch das Aufarbeiten von Archiven angeboten w ird. So w urde unter anderem auch das Gemeindearchiv Übersaxen vom ABF aufgearbeitet. Baldauf Kurt, Obmann des Kulturausschusses berichtet über die Besichtigung dieses Archives. Da die Arbeitsinitiative Bezirk Feldkirch ab Jänner noch einen Termin frei hat, w urde ein Angebot eingeholt. Der Stundensatz beträgt ATS 175, --. Bei einem geschätzten Zeitaufw and von 530 Stunden zuzüglich der notw endigen Materialkosten von etw a ATS 10.000, -- ist mit einem Gesamtaufw and von rund ATS 100.000, -- zu rechnen. Die Archivierung w ird vom Historiker Mag. Rupert Tiefenthaler, der auch Leiter der ABF-Mikroverfilmung ist, laufend betreut. Auf Vorschlag von GV Baldauf Kurt w ird einstimmig beschlossen, die Arbeitsinitiative Bezirk Feldkirch mit der Aufarbeitung des Gemeindearchives zu beauftragen. 9. Über die erfolgte Besichtigung verschiedener Fassaden durch den Bauausschuss und den Gemeindevorstand w ird berichtet. Am kommenden Samstag w erden noch Fassaden in Bludenz besichtigt. Vom Vorsitzenden w ird eine Stellungnahme von Dr. Müller (Gemeindeverband) zu den Möglichkeiten der Ausschreibung zur Kenntnis gebracht. Da die Gemeinde keine Förderungsmittel erhält ist auch eine beschränkte Ausschreibung möglich und w ird auch von Dr. Müller als gute Variante angesehen. Nach kurzer Beratung w ird einhellig die Ansicht vertreten, dass eine nicht öffentliche Ausschreibung durchgeführt w erden soll. 10. a) Die Gemeindevorstandsprotokolle der Sitzungen 16. bis 19. liegen im Gemeindeamt zur Einsicht auf. b) Die vom Bauamt erstellte Energiebilanz soll auf ein A3 -Blatt vergrößert w erden und dann nochmals zur Kenntnis gebracht w erden. c) Vbgm. Wutschit z berichtet, dass am 3. Dezember im Restaurant „ Altes Gericht“ ein Charity-Dinner zu Gunsten der Aktion „ Licht ins Dunkel“ stattfindet. Dabei w ird auch der „ Licht ins Dunkel-Wein“ präsentiert. Die Gemeinde hat 20 Plätze reservieren lassen. Interessenten können sich bei ihm melden. d) Vbgm. Wutschitz macht einen kurzen Rückblick über den durchgeführten Jugendtanz. Er stellt fest, dass alles ordentlich abgelaufen ist. Trotzdem habe er persönlich Bedenken w egen des erfolgten Alkoholausschankes. Sofern dies bei künftigen Veranstaltungen beibehalten w ird, sollte seiner Ansicht nach auf jeden Fall eine Altersgrenze von 16 Jahren gemacht w erden. Ende der Sitzung: 22.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.