19950508_GVE001

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 15:13
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1995-05-08
Erscheinungsdatum 1995-05-08
Unterausschüsse
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Inhalt des Dokuments

4 Niederschrift über die 1. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 8. Mai 1995 um 20.oo Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Frick Raimund, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Erath Clemens, Nachbaur Fritz, Weber Armin, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Lehninger Irene, Hartmann Meinrad, Summer Reinhard Anwesende Ersatzleute: Entner Herbert Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Bachmann Reinhard Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung A) Mitteilungen B) Beschlüsse 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Angelobung der noch nicht vereidigten Gemeindevertreter Wahl der Unterausschüsse ÖPNV; Abschlagszahlung 1. und 2. Quartal Stellungnahme zu Landesgesetzen Erschließung „Im Büntele“, weiter Vorgangsweise Änderung des Bebauungsplanes bei der Raiba Vorderland Beitrag zu den Pflege- u. Sozialhilfekosten für 1995 ÖPNV-Gemeindeverband; Voranschlag 1995 Diverse Rechnungsabschlüsse ÖPNV; Schlüssel- u. Satzungsänderung Grundverkauf Allfälliges Die Mitteilungen werden zu Punkt 12. Allfälliges verlegt. 1. Die Niederschrift über die 50. Gemeindevertretungssitzung vom 20.2.1995 wird vom Vor-sitzenden verlesen und ohne Einwand genehmigt. 5 Um künftig die Niederschriften nicht verlesen zu müssen, wird jeweils 15 Minuten vor Sitzungsbeginn eine Abschrift zur Einsichtnahme aufgelegt. Eine Einsichtnahme ist zudem jederzeit während der Amtsstunden im Gemeindeamt möglich. Weiters erhalten alle Gemeinderäte sowie der Obmann des Prüfungsausschuß eine Abschrift zugestellt. 2. Die bei der konstituierenden Sitzung abwesend gewesen Gemeindevertreter Entner Erich, Lehninger Irene und Weber Armin sowie der Ersatzmann Ing. Roland Frick legen gemäß § 37 GG das Gelöbnis ab. 3. Folgende Unterausschüsse, Vertretungen, Kommissionen und Organisationen werden einstimmig festgelegt und nachstehende Personen in diese Ausschüsse vorgeschlagen: Prüfungsausschuß: Nachbaur Fritz (Obm.), Entner Erich (Obmstv.), Schnetzer Kurt, Visintainer Brigitte, Wieseneder Walter, Ersatz: Hartmann Raimund, Frick Raimund Verkehrs- u. Umweltausschuß: Frick Raimund (Obm.), Hartmann Meinrad, Kopf Werner, Lehninger Irene, Hartmann Raimund, Weber Armin, Schnetzer Walter Ersatz: Baldauf Kurt, Bawart Christoph, Kronberger Meinhard Bau-, Planungs- u. Wasserwerksausschuß: Gut Adalbert (Obm.), Wutschitz Karl, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Frick Roland, Frick Raimund, Baldauf Klaus, Summer Reinhard Ersatz: Schnetzer Kurt, Kronberger Meinhard, Entner Herbert Familie-, Jugend- u. Sozialausschuß: Lehninger Irene (Obf.), Visintainer Brigitte, Kopf Werner, Hartmann Raimund, Zimmermann Daniel, Ersatz: Hartmann Meinrad, Nachbaur Fritz, Bechter Cornelia Schul-, Kultur- u. Sportausschuß: Baldauf Kurt (Obm.), Wutschitz Karl (Obmstv.), Baur Herbert, Keckeis Bernhard, Schnetzer Walter, Frick Karl (Gde.Sekr.) Ersatz: Frick Raimund, Wieseneder Walter Abgabenkommission: Baldauf Kurt (Obm.), Kronberger Meinhard, Baur Herbert, Erath Clemens, Frick Roland Ersatz: Baldauf Klaus, Hartmann Meinrad, Strauß Manfred Grundverkehrs-Ortskommission: Gut Adalbert (Obm.), Fleisch Oskar, Frick Karl (Landwirt), Bonmassar Bruno Ersatz: Wutschitz Karl (Obmstv.), Bawart Christoph, Ludescher Manfred, Watzenegger Klaus Vertreter in den Hauptschulverband: 6 Gut Adalbert, Baldauf Kurt, Kronberger Meinhard, Nachbaur Fritz, Summer Reinhard Ersatz: Hartmann Meinrad, Konzett Kurt Vertreter in den Abwasserverband Vorderland: Gut Adalbert, Frick Raimund, Schnetzer Kurt Ersatz: Baldauf Kurt, Frick Roland Vertreter in die Agrargemeinschaft: a) Verwaltungsausschuß Gut Adalbert, Entner Herbert, Bachmann Reinhard Ersatz: Erath Clemens, Frick Roland b) Aufsichtsrat: Konzett Kurt Ersatz: Schnetzer Kurt Vertreter in die Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland: Gut Adalbert, Wutschitz Karl, Baldauf Kurt, Fleisch Oskar Vertreter in den ÖPNV-Gemeindeverband: Gut Adalbert Ersatz: Fleisch Oskar Vertreter in den Krankenpflegeverein: Kronberger Meinhard Ersatz: Schwab Franziska Vertreter in den Verkehrsverein Sulz-Röthis: Gut Adalbert, Weber Armin, Schnetzer Walter Ersatz: Baldauf Kurt Vertreter in den Verkehrsverband Oberland: Gut Adalbert, Weber Armin Ersatz: Baldauf Kurt, Bachmann Reinhard Vertreter in den Schwimmbadverein: Gut Adalbert Ersatz: Wutschitz Karl Vertreter in die Frutzkonkurrenz: Gut Adalbert Ersatz: Wutschitz Karl Vertreter in den ASO-Schulerhalterverband Gut Adalbert Ersatz: Wutschitz Karl Vertreter in die Miteigentümergemeinschaft Altersheim Vorderland: 7 Gut Adalbert Ersatz: Schnetzer Kurt Vertreter in den Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverband: Gut Adalbert Ersatz: Baldauf Kurt Vertreter in Mühlbachgenossenschaft: Gut Adalbert Ersatz: Fleisch Oskar Ortsbeauftragte für den Zivilschutz: Gut Adalbert, Summer Reinhard, König Manfred, Meusburger Hilmar Bis zur nächsten Sitzung sollen alle Ersatzleute wegen einer Mitarbeit in den Ausschüssen angeschrieben werden, damit dann die endgültige Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse beschlossen werden kann. 4. Die Anweisung eines Beitrages zur Abgangsdeckung des ÖPNV-Gemeindeverbandes für das 1. Hj. 1995 in Höhe von S 470.984, -- wird einstimmig beschlossen. 5. Zu den übersandten Gesetzesbeschlüsse über  eine Änderung des Grundverkehrsgesetzes  eine Änderung des Gesetzes über die Berufsausbildung in der Land- u. Forstwirtschaft  eine Änderung des Sportgesetzes  ein Gesetz über die Landessymbole wird kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. 6. Bgm. Gut bringt die bisherigen Beratungen über eine mögliche Erschließung des Gebietes „Im Büntele“ in Erinnerung und berichtet, daß der in der Sitzung vom 20.2.1995 von der Gemeindevertretung grundsätzlich positiv beurteilte Erschließungsvorschlag von den Besitzern des Grundstückes 390 (Thurnher/Bärenzung) abgelehnt wurde. Da von Thurnher/ Bärenzung eine Beteiligung an einer Erschließung grundsätzlich abgelehnt wird, stellt sich nun die Frage, ob die Gemeinde eine Erschließung „Im Büntele“ überhaupt noch weiter betreiben soll, oder ob eine Erschließung auch ohne Zustimmung von Thurnher/Bärenzung versucht werden soll. Laut eingeholter Auskunft müßte dies möglich sein, wenn mehr als 50 % der betroffenen Grundbesitzer plus die Gemeinde für die Erschließung sind. Bei der anschließenden Beratung wird von der Gemeindevertretung die Erschließung „Im Büntele“ grundsätzlich positiv beurteilt und sollte wenn möglich zustande kommen. Es soll vor weiteren Beratung die genaue rechtliche Situation abgeklärt werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob ein Gang zum Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung hat. 7. Der Vorsitzende berichtet, daß die Raiba Vorderland beabsichtigt, auf dem ostseitigen Flachdach im 1. OG einen Zubau von ca. 5, 6 x 16, 0 m für zwei Großraumbüros zu errich- 8 ten. Gemäß Punkt 2, 1 des Gesamtbebauungsplanes sind jedoch nur Zubauten möglich, wenn die Überschreitung höchstens 5 % beträgt. Der geplante Zubau erreicht jedoch eine Überschreitung von knapp 10 %. Damit das Bauvorhaben von der Baubehörde (BH Feldkirch) bewilligt werden kann, ist eine Änderung des Gesamtbebauungsplanes erforderlich. Da der Gemeindevorstand eine solche Änderung als möglich beurteilt hat, wurden die betroffenen Anrainer von der beabsichtigten Änderung schriftlich informiert. Diese haben keine Einwände gegen eine Überschreitung bis auf höchstens 10 % erhoben. Nach Beantwortung einiger Anfragen wird von der Gemeindevertretung einstimmig folgende Verordnung über die Änderung des Gesamtbebauungsplanes der Gemeinde Sulz beschlossen: Gemäß §§ 27 und 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 15/1973 idgF, wird der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Sulz, wie folgt geändert: Für die Grundstücke Nr. 1784/3 und .75 in der KG Sulz wird die mögliche Überschreitung der Baunutzungszahl gemäß Punkt 2, 1 von 5 auf 10 % erhöht. Im übrigen bleiben die geltenden Bestimmungen des Gesamtbebauungsplanes der Gemeinde Sulz unverändert. 8. Die Leistung von vierteljährl. Vorschüssen zu den Kosten nach dem LandesPflegegeldge-setz in Höhe von je S 54.000, -- und zu den Sozialhilfekosten in Höhe von je S 397.000, -- wird einstimmig beschlossen. 9. Der Voranschlag des ÖPNV-Gemeindeverbandes für 1995 mit Gesamteinnahme und Gesamtausgaben von je S 42.707.000, -- wird in der vorgelegten Fassung ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 10. Folgende Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1994 werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Agrargemeinschaft Sulz (S 2.139.433, 51) b) Standesamtsverband Röthis (S 350.145, 99 c) Staatsbürgerschaftsverband Röthis (S 226.912, 13) d) Altersheim Vorderland (S 5.192.229, 80) e) Pflegeheim Vorderland (S 6.315.444, 54) 11. Es wird berichtet, daß in der Vereinbarung über die Bildung des ÖPNV-Gemeindeverbandes im März 1993 vereinbart wurde, daß der Kostenschlüssel innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu überarbeiten ist. Dies ist nun erfolgt. Für die Gemeinde Sulz brachtet der neue Kostenschlüssel, der ab 1.1.95 Gültigkeit hat, eine geringfügige Besserstellung. Der neue Kostenschlüssel sieht eine Unterteilung der in Kosten des Verbandes (Büro in Feldkirch, Werbung, etc.) und in Kosten der Betreiber (Busunternehmen) vor. Die Kosten des Verbandes werden nach dem abgestuften Einwohnerschlüssel (Anteil Sulz 2, 93 %) und 9 die Kosten der Betreiber nach den Haltestellenabfahrtspunkten (Anteil Sulz 3, 76 %) errechnet. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der neue Kostenschlüssel und die dadurch bedingte Änderung des § 6 der Verbandsstatuten (lt. Anhang 1) einstimmig genehmigt. 12. a) Der Vorsitzende berichtet, daß am 3. Mai ein Schätzer des Bundes die von der Gemeinde an das öffentliche Wassergut (Mühlbach) abgetretene bzw. die von der Gemeinde aus dem öffentlichen Wassergut (Mühlbach) zum Musikheimbau übernommene Fläche geschätzt hat und dabei zu folgender Schätzung gekommen ist: Von der Gemeinde übernommene Fläche 37 m² à S 2.000, -S 74.000, -abzüglich an den Bund abgetretene Fläche 61 m² à S 700, -S 42.700, -ergibt eine Zahlung der Gemeinde an den Bund von S 31.300, -Vom Schätzer wurde der unterschiedliche m²-Preis damit begründet, daß die von der Gemeinde übernommene Fläche wertvoller ist, da dadurch erst der Musikheimneubau möglich wurde, während die von der Gemeinde abgetretene Fläche nur am Straßenrand liegen und daher im Wert bedeutend geringer ist. Von der Gemeindevertretung wird diese Schätzung einhellig als nicht akzeptabel angesehen. Es soll eine Gegenschätzung in Auftrag gegeben werden. Auf jeden Fall wird eine Aufzahlung abgelehnt. b) Ein Ansuchen von Marte Wilfried zum Erwerb einer Teilfläche von ca. 280 m² aus der im Gemeindebesitz befindlichen Liegenschaft Gst.Nr. 1419/1 u. 1419/2 zur Durchführung eine Grenzbereinigung an seinem Grundstück wird vorgelegt und näher erläutert. Eine Entscheidung wird auf die nächste Sitzung vertagt. Vor dieser Sitzung soll eine Besichtigung vor Ort erfolgen. 13. a) Eine Anfrage von GV Frick Raimund wegen Mehrkosten bei der Wasser- u. Kanalerschließung im Gebiet „Kuster“ wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, daß die Ausschreibung noch nicht erfolgt ist, jedoch auf Grund der ermittelten Massen sowie geänderten Förderungsrichtlinien für die Gemeinde sicher eine höhere Kostenbelastung entstehen wird. b) GV Schnetzer Kurt berichtet, daß Jugendliche mit Rollerblades über die Rutsche im Kindergarten fahren. Weiters ersucht er um Prüfung, ob die Anbringung einer Sandkastenabdeckung zur Verhinderung von Kotverunreinigungen durch Katzen und Hunde möglich wäre. Vbgm. Wutschitz verweist in diesem Zusammenhang seine bereits in der letzten Gemeindevorstandssitzung vorgebrachte Bitte zur Anbringung einer Türe beim Ausgang zur Landammannstraße. Ende der Sitzung: 22.50 Uhr 10 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm. 11 Anhang 1 zu Punkt 11 der Tagesordnung