19950706_GVE003

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:16
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1995-07-06
Erscheinungsdatum 1995-07-06
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Inhalt des Dokuments

18 Niederschrift über die 3. Gemeindevertretungssitzung am Donnerstag, dem 6. Juli 1995 um 20.oo Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Frick Raimund, Schnetzer Walter, Entner Erich, Erath Clemens, Nachbaur Fritz, Weber Armin, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Lehninger Irene, Summer Reinhard Anwesende Ersatzleute: Entner Herbert, Frick Roland Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Kronberger Meinhard, Baur Herbert, Hartmann Meinrad, Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Planauflage des überarbeiteten Bebauungsplanes Vermarktung der Gründe „Im Kuster“ Vergabe der Abwicklungsarbeiten zur Durchführung der Erschließung „Im Büntele“ Stellungnahme zu einem späteren eventuellen Umwidmungsantrag Auftragsvergabe zur Lieferung eines Kleintraktores Genehmigung diverser Rechnungsabschlüsse 1994 Stellungnahme zu Landesgesetzen Musikschulbeiträge; Neufestlegung der Förderungssätze Ansuchen um Umwidmung „Im Studacker“ Rechnungsabschluß 1994 Sitzungsgelder und Bürgermeisterentschädigung Auf Grund gegebener Dringlichkeit werden gem. § 41 GG noch folgende Punkte in die Tagesordnung aufgenommen: 13. Unterausschüsse; Änderungen und Nachbestellungen 14. Sozialhilfekosten; Restzahlung 1994 15. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 2. Gemeindevertretungssitzung vom 6.6.1995 wird ohne Einwand genehmigt. 19 2. 3. Da der Termin mit Ing. Dünser von der Raumplanungsstelle auf nächste Woche verschoben wurde, wird dieser Punkt auf die nächste Sitzung vertagt. Der Vorsitzende berichtet, daß zwei Angebote für eine Vermarktung des Gemeindegrundstückes im „Kuster“ vorliegen und zwar von der Fa. Prisma, Götzis und der Fa. Nägelebau, Sulz. Beide Angebote werden verlesen. Bei der anschließenden Diskussion wird das Angebot der Fa. Nägelebau (kürzere Optionszeit und höherer m²-Preis) einhellig als besser beurteilt. Da aber noch verschiedene Fragen (Höhe der betrieblichen Nutzung Forderung der Gemeinde 70 %, Berücksichtigung der Fa. Weber-Reisen) aufgeworfen werden, die mit der Fa. Nägelebau noch abzuklären sind, wird eine Beschlußfassung auf die nächste Sitzung verschoben. 4. Auf Grund fehlender Unterlagen wird dieser Punkt auf die nächste Sitzung vertagt. 5. Der Berufung der Anrainer der Fa. Baur gegen den Baubewilligungsbescheid für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes wurde vom Amt der Vbg. Landesregierung keine Folge geleistet. Die Firma Baur hat wegen der BB1-Widmung Probleme bei der Finanzierung. Da auf Grund der BB1-Widmung die Liegenschaft niedriger bewertet wurde als bei einer Baumisch-Widmung könnte die Fa. Baur mit der Beibringung einer Erklärung der Gemeinde, daß im Falle einer Betriebsstillegung wieder eine Rückwidmung in Baumischgebiet möglich wäre, eine höhere Finanzierungszusage erreichen. Die Ausstellung einer solchen Erklärung wird einhellig für möglich angesehen, sofern in dieser Erklärung keine fixe Zusage für eine Umwidmung, sondern nur die Möglichkeit einer solchen Umwidmung bestätigt wird. 6. Der Ankauf eines Kleintraktors Marke CARRARO-Superpark 3800 HST einschließlich der Zusatzgeräte „Frontsichelmäher“, „Aufsattelcontainer“, „Allzwecksauger“ und „Schneepflug“ zum Gesamtpreis von S 492.300, -- (inkl. Mwst., abzgl. 8 % Behördenrabatt, 5 % Einführungsrabatt und 3 % Skonto) von der Fa. Mehele, Hohenems wird bei einer Gegenstimme (Weber Armin - forderte einen Direktimport aus Italien) mehrheitlich beschlossen. Im Voranschlag 1995 ist auf der Vst. 612-040 Anschaffung von Kraftfahrzeugen nur ein Betrag von S 350.000, -- vorgesehen. Die Bedeckung des Mehrbetrages erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Vst. 920-832 Gewerbesteuer nach Ertrag. 7. Nachstehende Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1994 werden genehmigt: a) Abwasserverband Vorderland mit einer Bilanzsumme von S 18.582.012, 46 b) Schulerhalterverband HS Sulz-Röthis mit einer Bilanzsumme von S 3.434.666, 05 c) Vbg. Gemeinderechenzentrum mit einer Bilanzsumme von S 7.799.983, 46 Genehmigt wird auch der Voranschlag des Vbg. Gemeinderechenzentrums mit einer Voranschlagssumme von S 8.263.000, --. 8. Zu den übersandten Gesetzesbeschlüssen über  eine Änderung des Landespflegegeldgesetzes  eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes 20  eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes  eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes  eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes wird kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. 9. Die von der Marktgemeinde Rankweil für das Schuljahr 1995/96 neu festgesetzten Musikschulbeiträge werden zur Kenntnis gebracht. Die Beiträge wurden durchschnittlich um S 100, -- bis S 200, -- pro Semester angehoben. Der Vorsitzende berichtet, daß im Vorstand bei der Beratung über die Festlegung der neuen Förderungsbeiträge der Vorschlag gemacht wurde, daß generell eine Förderung in Höhe von 40 % der bezahlten Schulbeiträge erfolgen soll. Dieser Vorschlag wird von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen. Es wird beschlossen, ab dem Schuljahr 1995/96 generell eine Förderung von 40 % der bezahlten Musikschulbeiträge für Jugendliche auszubezahlen. 10. Die Besitzer des im Bauerwartungsgebiet „Studacker“ gelegenen Grundstückes Nr. 1701/2 haben wegen einer Umwidmung ihres Grundstückes in Bauwohngebiet angesucht. Es wird einhellig die Ansicht vertreten, daß eine Umwidmung möglich wäre, sofern vorher eine Baureifmachung erfolgt. Die Erschließung soll zu den gleichen Bedingungen wie im Umlegungsgebiet „Kuster“ erfolgen. Zur Baureifmachung sind daher folgende Punkte zu erfüllen: a) Für die gemeinsamen Anlagen (Straßen, Spielplätze etc.) sind 12, 5 % an Grundfläche, das sind 77 m² abzutreten. Da jedoch auf Grund der Lage des Grundstückes nur eine sinnvolle Abtrennung von 57 m² möglich ist, sind die restlichen 20 m² in bar abzulösen. b) Die Barablöse hat zu einem Preis von S 1.500, -- per m² zu erfolgen. Die Gesamtbarablöse beträgt somit S 30.000, --. c) Für die Herstellung der gemeinsamen Anlagen sind per m² Nettofläche S 122, 30 zu bezahlen. Bei einer Nettofläche von 537 m² ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von S 65.675, 10. d) Die Bezahlung der Grundablöse und der Erschließungskosten (Gesamt S 95.675, 10) ist in Form einer Ratenzahlung möglich. Sofern von den Besitzern des Grundstückes Nr. 1701/3 ebenfalls eine Einbeziehung gewünscht wird, ist diese zu den selben Bedingungen möglich. 11. Der Rechnungsabschluß 1994, der den Gemeindevertretern bereits am Montag abend in einer eigenen Informationsveranstaltung zur Kenntnis gebracht wurde, wird vom Vorsitzenden und vom Gemeindesekretär nochmals zusammenfassend und in einzelnen Positionen näher erläutert. Der Rechnungsabschluß 1994 schließt wie folgt ab: Erfolgsgebarung Vermögengebarung Einnahmen 33.415.217, 21 4.920.437, 44 Ausgaben 32.352.644, 06 5.930.153, 12 21 Vortrag Gebarungsabgang 1992 Gebarungsabgang Gesamtsumme 221.319, 75 168.462, 28 38.504.116, 93 38.504.116, 93 Nach Beantwortung verschiedener Anfragen wird vom Obmann des Prüfungsausschusses Fritz Nachbaur der Prüfbericht verlesen und der Antrag gestellt, den Rechnungsabschluß 1994 in der vorgelegten und erläuterten Fassung zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen. Dieser Antrag wird von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen. 12. Dieser Punkt wird auf die nächste Sitzung vertagt. 13. Folgende Änderungen und Nachbestellungen werden einstimmig beschlossen: Grundverkehrs-Ortskommission: Anstelle von Bonmassar Bruno, der seine Landwirtschaft aufgegeben hat, wird der Landwirt Frick Erich als Mitglied bestellt. Schulerhalterverband Hauptschule Sulz-Röthis: Als Rechnungsprüfer wird Entner Erich bestellt Mühlbachgenossenschaft Als Ersatzmann wird Kopf Werner nominiert 14. Die Anweisung der Restzahlungen für die Kosten der Sozialhilfe für das Jahr 1994 in Höhe von S 836.896, -- und für die Kosten nach dem Landes-Pflegegeldgesetzes für das Jahr 1994 in Höhe von S 147.329, -- lt. Abrechnungen des Amtes der Vbg. Landesregierung vom 31.5.1995 werden einstimmig beschlossen. 15 a) GV Kurt Baldauf bedankt sich aus Anlaß der Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1994 bei den Gemeindebediensteten und Gemeindemandataren für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit. b) GV Nachbaur Fritz berichtet, daß im Zuge der Prüfung des Rechnungsabschlusses festgestellt wurde, daß Parkbänke zum Preis von S 9.000, -- angekauft wurden. Von einigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses wurde die Ansicht vertreten, daß künftig mit billigeren Parkbänken das Auslangen gefunden werden sollte. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß diese Parkbänke für die Parkanlage beim Jergenberg (Häfelegarten) und für die Restfläche vor der Wohnanlage Sägerweg angekauft wurden. Bei der Beschlußfassung über den Ankauf wurde vom Gemeindevorstand die Ansicht vertreten, daß auf Grund der besonderen Lage ein entsprechendes Modell, das auch teurer als die üblichen Standardmodell ist, angekauft werden soll. Ende der Sitzung: 23.10 Uhr 22 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.