19980723_GVE031

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:16
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1998-07-23
Erscheinungsdatum 1998-07-23
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Inhalt des Dokuments

167 Niederschrift über die 31. Gemeindevertretungssitzung am Donnerstag, dem 23. Juli 1998 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Konzett Kurt, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Schnetzer Walter, Entner Erich, Nachbaur Fritz, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Frick Roland, Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Frick Raimund, Baur Herbert, Erath Clemens, Summer Reinhard, Entner Herbert, Keckeis Bernhard und Watzenegger Georg Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Grundverkäufe Umwidmungsantrag Beitragsleistung an den ÖPNV Neunominierung Bestellung eines Bauausschusses zur Errichtung des Fw.-Gerätehauses Verlängerung des Ahornweges; Auftragsvergabe Stellungnahme zu Landesgesetzen Bezügeverordnung Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. a) Vogewosi Von der Vogewosi liegt ein schriftliches Angebot für einer Teilfläche von 1.931 m² aus dem Gst.Nr. 2090 über S 1.700, -- per m² vor. Es würde somit eine Restfläche von 964 m² verbleiben. Es wird einhellig die Ansicht vertreten, daß ein Verkauf zu einem m²-Preis von S 1.700, -- nicht in Frage kommt. Da ein Großteil dieser Fläche bereits vor Jahren zum Preis von S 1.800, -- erworben wurde und zusätzlich noch die Erschließungskosten bezahlt wurden, kann einem Verkauf unter S 2.100, -- per m² nicht zugestimmt werden. Der Vogewosi soll schriftlich mitgeteilt werden, daß die Gemeinde nur bereit ist das Grundstück zu verkaufen, wenn mindestens S 2.100, -- pro m² bezahlt werden. Sollte die Vogewosi dazu nicht bereit sein, wird das Grundstück anderweitig vermarktet. b) Grundstück an der Treietstraße Der Vorsitzende berichtet, daß es derzeit keine Interessenten für dieses Grundstück gibt, da auch die Fa. Mathis/Niedertscheider mitgeteilt hat, daß sie nicht mehr an einem Erwerb interessiert sind. c) Grundstück für Mehrzweckgebäude Von der Fa. Nägelebau liegt wie bekannt ein Angebot über S 3.000, -- vor. Da noch zu viele Fragen offen sind (Baukostenfestlegung, Mitsprache bei Planung, 2. Obergeschoß u.a.) wird eine Entscheidung einstimmig vertagt. 168 d) Häfeleareal Der Vorsitzende berichtet über ein mit dem Konkursrichter geführtes Gespräch. Auf Grund der Sachlage ist eine Erhöhung des Kaufangebotes um S 100.000, -- auf S 5.500.000, -notwendig. Sollte diese Erhöhung vorgenommen werden, wurde vom Konkursrichter die Freigabe mündlich versprochen. Nach kurzer Diskussion wird der Vorschlag gemacht, daß die Gemeinde gemeinsam mit Herrn Amann das Angebot um S 100.000, -- erhöhen soll. Die Erhöhung soll je zur Hälfte aufgeteilt werden. Sollte Herr Amann diesen Vorschlag nicht akzeptieren, soll die Gemeinde ein Kaufangebot für das gesamte Grundstück über S 5.500.000, -- abgeben. Dieser Vorschlag wird bei einer Gegenstimme (Frick Roland) mehrheitlich angenommen. e) Grundablöse für Zufahrt Fw.-Gerätehaus Frau Branner hat nun Ihre Forderungen schriftlich mitgeteilt. Sie wünscht eine Ablöse des gesamten Grundes, wenn möglich zur Gänze auf jeden Fall teilweise im Abtausch mit angrenzendem Gemeindegrund. Eine Barablöse hat zum Preis von S 3.000, -- per m² zu erfolgen. Weiters möchte Frau Branner das Zufahrtsrecht über die neue Straße, ohne sich an den Straßenbaukosten zu beteiligen. Zusätzlich wird noch eine Vergütung der vorhandenen Kiesschüttung verlangt. Diese Forderungen werden einhellig als nicht akzeptabel angesehen. Vom Vorsitzenden wird vorgeschlagen, von Frau Branner nur eine kostenlose Grundablöse für den hinteren Teil zu verlangen. Es würde sich dann folgende Ablöse ergeben: Erforderliche Grundablöse 177 m² kostenlose Abtretung für hinterer Platz 46 m² daher entgeltliche Ablösefläche 131 m² Ersatz in natura aus Gemeindegrund 63 m² somit Bar-Ablösefläche 68 m² Die Fläche wäre mit S 3.000, -- per m² zuzüglich der Vergütung für die Kiesschüttung abzulösen. Das Zufahrtsrecht kann nur eingeräumt werden, wenn auch die anteiligen Straßenbaukosten bezahlt werden. Nach längerer Diskussion wird dieser Vorschlag mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen gegenüber 5 Nein-Stimmen (Kopf Werner, Hartmann Raimund, Nachbaur Fritz, Entner Erich und Kronberger Meinhard) angenommen. 2. Der Vorsitzende berichtet, daß die Fam. Hellbock ihr Wohnhaus an die Fa. Fries verkauft hat und das Haus bis Ende 1999 übergeben muß. Die Fam. Hellbock hat nun vom Lang Marlies das im Bauerwartungsgebiet liegende Grundstück Nr. 1642/2 zur Errichtung eines neuen Wohngebäudes gekauft. Um die Baubewilligung erteilen zu können ist eine Umwidmung dieses Grundstücke in Bauland erforderlich. Obwohl die Umlegung „Krummenrain III“ noch nicht abgeschlossen ist, kann die Umwidmung dieses Grundstückes erfolgen, da die Zufahrt sichergestellt ist und von Lang Marlies auch die anteiligen Umlegungskosten bezahlt werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, das Grundstück Nr. 1642/2 von Bauerwartungsgebiet in Bauwohngebiet umzuwidmen. 3. Die Anweisung der Teilzahlungen an den ÖPNV-Gemeindeverband für das 2. und 3. Quartal in Höhe von je S 266.925, -- wird einstimmig beschlossen. 169 Die Punkte 4. Neunominierung und 5. Bestellung eines Bauausschusses zur Errichtung des Fw.-Gerätehauses werden einstimmig vertagt. 6. Die eingelangten Angebote für die Verlängerung des Ahornweges werden zur Kenntnis gebracht. Bei den Unterbauarbeiten ist die Fa. Keckeis, Röthis mit S 302.106, 50 und bei den Belagsarbeiten die Fa. Nägelebau, Sulz mit S 93.879, 95 Billigstbieter. Da in der Ausschreibung eine getrennte Vergabe vorgesehen ist, können die Arbeiten an die jeweiligen Billigstbieter vergeben werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, die Unterbauarbeiten an die Fa. Keckeis, Röthis und die Belagsarbeiten an die Fa. Nägelebau, Sulz zu den jeweiligen Angebotspreisen zu vergeben. In diesem Zusammenhang wird angeregt die Anrainer des Sonnenweges wegen einer Asphaltierung anzuschreiben. 7. Der Vorsitzende berichtet, daß folgende Gesetzesbeschlüsse des Landtages (Sitzung vom 10. Juni 1998) kundgemacht wurden: a) Änderung der Landesverfassung b) Änderung des Gemeindegesetzes c) Änderung des Wählerkarteigesetzes d) Änderung des Gemeindewahlgesetzes Weiters berichtet er über die wesentlichen Änderungen und teilt mit, daß zur Änderung der Landesverfassung (Einführung der Bürgermeister-Direktwahl) eine landesweite Diskussion entstanden ist, verliest verschiedene Zuschriften zu dieser Gesetzesänderung und verteilt Kopien von Zuschriften der Bürgermeister von Zwischenwasser und Egg. Anschließend wird über die in diesen Schreiben dargelegten Argumente diskutiert und mehrheitlich die Ansicht vertreten, daß eine Volksentscheidung über die Einführung der BürgermeisterDirektwahl richtig ist. Der Vorsitzende bringt daher folgenden Antrag zur Abstimmung: „Die Gemeindevertretung Sulz stellt an die Landeswahlbehörde den Antrag, über den vom Vorarlberger Landtag in seiner Sitzung vom 10. Juni 1998 beschlossenen Artikel 70 Abs. 4 der Landesverfassung betreffend die Einführung der Bürgermeister-Direktwahl eine Volksabstimmung durchzuführen.“ Dieser Antrag wird bei zwei Gegenstimmen (Schnetzer Kurt und Frick Roland) mehrheitlich angenommen. 8. Es wird berichtet, daß auf Grund des neuen Bezügegesetzes die Erlassung einer neuen Verordnung über die Bezüge der Gemeindemandatare erforderlich ist, obwohl der Bürgermeister den im Landesgesetz festgelegten Höchstbezug nicht erreicht. Die wichtigsten Änderung werden vom Gemeindesekretär an Hand von Overheadfolien erläutert. Nach Beantwortung einiger Anfragen wird einstimmig folgende Verordnung erlassen: 170 Verordnung der Gemeinde Sulz über den Monatsbezug des Bürgermeisters und die Entschädigung der Mitglieder der sonstigen Gemeindeorgane Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23. Juli 1998 wird gemäß dem 2. Abschnitt des Bezügegesetzes 1998, LGBl.Nr. 3/1998 in Verbindung mit der Verordnung über die Monatsbezüge der Bürgermeister, LGBl.Nr. 33/1998, 1998 verordnet: §1 Monatsbezug des Bürgermeisters (1) der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt 44, 28 v.H. des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998. (2) Die Bezüge nach Abs. 1 gebühren 14mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. §2 Entschädigung der Mitglieder der sonstigen Gemeindeorgane (1) Die Entschädigung des Vizebürgermeisters für Urlaubs- und sonstige Vertretungen des Bürgermeisters, ausgenommen längerer Krankenstand (mehr als 2 Wochen), wird mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 19 v.H. des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998 festgesetzt. Für Vertretung des Bürgermeister bei längerer Krankheit erhält der Vizebürgermeister ab der 3. Woche eine Entschädigung pro Woche von 25 % des jährlichen Pauschalbetrages gem. § 2 Abs. (1), Zeile 1. (2) Den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, der bestellten Ausschüsse gemäß §§ 51 – 53 GG und der Abgabenkommission gebührt für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld von S 250, -- pro Sitzung. (3) Sonstiger Zeitaufwand, wie für die Teilnahme an Begehungen, Exkursionen, Tagungen u.ä., von im Absatz (2) genannten Mitgliedern wird mit S 120, -- pro Stunde abgegolten. §3 Wertsicherung Der Monatsbezug nach § 1 erhöht sich jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. §4 Reisegebühren Dem Bürgermeister gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverordnung. §5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1998 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Entschädigung des Bürgermeisters, des Vizebürgermeisters und sonstiger Gemeindeorgane vom 17.7.1995 außer Kraft. 171 9. a) Der Vorsitzende bringt nochmals den Bericht über die Verhandlungen mit der Pfarre Weiler in Erinnerung und erkundigt sich, ob dazu noch ein Tagesordnungspunkt auf der nächsten Sitzung notwendig ist. Die Anwesenden sind einhellig der Ansicht, daß dies nicht notwendig ist, da allen klar ist, daß unter diesen Voraussetzungen weitere Verhandlungen sinnlos sind. b) Die Protokolle der Vorstandssitzungen bis 15. Juni (130. Sitzung) liegen zur Einsicht im Gemeindeamt auf. c) Zur Kenntnis gebracht werden: das Sitzungsprotokoll der Verwaltungsausschusses des HS-Verbandes vom 2.4.98; verschiedene Klärschlamm-Untersuchungszeugnisse; der Voranschlag 1998 des Abfallwirtschaftsverbandes; die neuen Pflegesätze beim Altersheim Röthis und die geplanten Änderungen bei der Kunststoffsammlung. d) Zur Anfrage von GV Schnetzer Kurt wegen der Überdeckung des Sandkastens beim Kindergarten teilt der Vorsitzende mit, daß Ing. Dold beauftragt ist, dies während der Ferien errichten zu lassen. Ende der Sitzung: 21.30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.