19960916_GVE014

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:18
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1996-09-16
Erscheinungsdatum 1996-09-16
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Inhalt des Dokuments

67 Niederschrift über die 14. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 16. September 1996 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Fleisch Oskar, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Entner Erich, Erath Clemens, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Summer Reinhard, Entner Herbert Anwesende Ersatzleute: Frick Roland und Watzenegger Georg Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Konzett Kurt, Bawart Christoph, Frick Raimund, Baur Herbert, Weber Armin, Lehninger Irene, Keckeis Bernhard Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Petersbühel; Besichtigung vor Ort 2. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls 3. Teilfreigabe des Frutzdammes für den Reitsport 4. Grundtransfer 5. Genehmigung von Grundeinlösungsverträgen 6. Sportlerehrung; Festlegung des Stichtages 7. Gemeindeverband für Abfallwirtschaft; Rechnungsabschluß 1995 8. Begutachtung von Landesgesetzen 9. Vorstellung von Vorschlägen für ein neues Gemeindelogo 10. Änderung der Richtlinien für die Pflege und Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen 11. Neuwahl eines Vertreters in diverse Unterausschüsse 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Der Vorsitzende erklärt vor Ort an Hand des von Dipl.-Ing. Markowski erstellten Vermessungsplanes den Grenzverlauf des noch im Besitz von Kopf Erich befindlichen Grundstückes auf dem Petersbühel. Weiters bringt er die beabsichtigte Neueinteilung (Aufteilung zwischen Kopf-Wehinger-Welte) zur Kenntnis. Bei der anschließenden Beratung im Gemeindeamt wird mehrheitlich die Ansicht vertreten, daß die Gemeinde grundsätzlich an einem Erwerb dieser Fläche interessiert ist. Vor einer 68 endgültigen Entscheidung soll noch die von Wehinger Hermann gewünschte Aussprache mit dem Gemeindevorstand abgewartet werden. 2. Die Niederschrift über die 13. Gemeindevertretungssitzung vom 8.7.1996 wird ohne Einwand genehmigt. 3. Der Vorsitzende bringt nochmals den am 29. März in der Weinstube Krug stattgefundene Reiterinformationsabend sowie die vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 10. Juni vor-geschlagene Öffnung einiger Wege für die Reiter zur Kenntnis. Von der Gemeindevertretung werden nach eingehender mehrheitlich (1 Gegenstimme von Frick Roland) folgende Wege für die Ausübung des Reitsportes freigegeben: a) Galgengässele durch den Wald bis zur Furt nach Rankweil b) Benützung des Radweges über die alte Eisenbahnbrücke c) Verbindungsweg unterhalb des Grünmüllplatzes über den Innendamm bis zum Dammweg (oberhalb des Bienenhauses von Hartmann Peter). 4. a) Der Besitzer des an das HS-Areal angrenzenden Grundstückes Nr. 1382 (Vorbehaltsfläche) hat mitgeteilt, daß er derzeit das Grundstück nicht verkaufen möchte, auch entspreche der angebotene Preis von S 1.500, -- nicht ganz seinen Vorstellungen. b) Die mit der Fa. Nägele abgeschlossene Option über eine Vermarktung des an der Treietstraße liegenden Grundstückes ist ohne Ergebnis abgelaufen. Vom Gemeindevorstand wird vorgeschlagen, daß Grundstück derzeit nicht zu verkaufen. c) Auf Grund der neuesten Wohnbedarfserhebung könnte evtl. doch noch eine Realisierung des Vogewosi-Projektes möglich werden. Für Sulz wird ein Bedarf von 15 Wohnungen, davon 8 dringende Fälle ausgewiesen. Sollten sich diese Zahlen bestätigen, würde die Vogewosi vom Land eine Genehmigung zur Realisierung des Bauvorhabens bekommen. Von der Gemeindeverwaltung werden die Wohnbedarfsmeldungen in den nächsten Wochen geprüft werden, damit dann eine Entscheidung gefällt werden kann. d) Da die Vorstellungen der Fam. Wehinger-Dünser über das Projekt „Reithalle neben ÖBB-Haltestelle“ immer größer wurden, wird in nächster Zeit ein Grundsatzbeschluß erforderlich sein. Um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, soll eine Besichtigung einer ähnlichen Anlage (z.B. Walserhof in Meiningen) durchgeführt werden. Weiters soll eine schriftliche Stellungnahme der ortsansässigen Landwirte eingeholt werden. 5. Der mit den Vbg. Kraftwerke AG abgeschlossene Grundeinlösungsvertrag zum Ausbau der Kreuzung Alemannenstraße-Unterm Berg wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende stellt dazu noch fest, daß auf Grund der beschlossenen Abrückung die im Vertrag angeführte Ablösefläche von 13 m² sicher nicht benötigt wird. 69 6. Als Stichtag für die 1. Sportlerehrung wird einstimmig der 1.1.1992 festgelegt. Es können somit Sportler und Funktionäre für die Ehrung vorgeschlagen werden, die die Erfordernisse gemäß den Richtlinien im Zeitraum ab 1.1.1992 bis heute erfüllt haben. 7. Der Rechnungsabschluß 1995 des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von je S 34.437.088, 64 wird in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis genommen. 8. Zu den übersandten Gesetzesbeschlüssen über  eine Änderung des landwirtschaftlichen Schulgesetzes  eine Änderung des Tierschutzgesetzes  eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes und  eine Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes wird kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. Ebenso wird zu den übersandten Gesetzesentwürfen über  eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes  eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes und  eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes kein Änderungsvorschlag abgegeben. 9. Die vom Grafiker Vogelauer, Altach erstellten Entwürfe für ein neues Gemeindelogo werden vorgestellt und besprochen. Nach eingehender Beratung wird mehrheitlich (zwei Gegenstimmen) der im Anhang 1 dargestellte Entwurf ausgewählt. 10. Die vom Obst- u. Gartenbauverein vorgeschlagene Änderung der Richtlinien für die Förderung der Pflanzung bzw. Sanierung von Hochstammobstbäumen werden zur Kenntnis gebracht und in der beantragten Form (Anhang 2 u. 3) einhellig beschlossen. 11. Der Vorsitzende berichtet, daß Hartmann Meinrad mit Schreiben vom 1.9.1996 mitgeteilt hat, daß er sein Gemeindevertretermandat zurücklegt. Auf Grund des Wahlergebnisses rückt Frick Roland auf das frei gewordene Mandat nach. Frick Roland erklärt, daß er das Mandat annimmt. Infolge dieser Änderung sind auch in verschiedenen Unterausschüssen Nachnominierungen erforderlich. In den Verkehrs- u. Umweltausschuß wird Baldauf Kurt anstelle von Hartmann Meinrad als Mitglied und Frick Roland als Ersatzmitglied anstelle von Baldauf Kurt gewählt. Die weiteren Nachbestellungen werden auf die nächste Sitzung vertagt. 12. a) Zur Anfrage von Watzenegger Georg wegen eines Fahrradständers bei der ÖBBHaltestelle teilt der Vorsitzende mit, daß Bachmann Reinhard in den nächsten Tagen ein Angebot für einen überdachten Ständer für 12 Fahrräder abgeben wird. Auf Grund dieses Angebotes wird dann mit den Gemeinden Röthis, Weiler u. Zwischenwasser wegen einer finanziellen Beteiligung verhandelt. 70 b) Es wird berichtet, daß die Bauhofbediensteten ohne entsprechende Warnkleidung die Pflege der Straßeninseln durchführen. c) Frick Roland teilt mit, daß die Richtungstafel auf der Mittelinsel bei der Kreuzung Hummelbergstraße-Müsinenstraße so montiert ist, daß bei Linkseinbiegen von der Müsinenstraße in die Hummelbergstraße der Gegenverkehr nicht bzw. nur sehr schlecht wahrgenommen werden kann. d) Vbgm. Wutschitz verweist auf die immer noch ausständige Klärung mit der Gemeinde Zwischenwasser wegen der Schwimmbadfinanzierung sowie die Sanierung des Geländers der Engelbrücke. e) Auf eine Anfrage bezüglich des Weges vom Schöffenweg zum Wohnhaus der Fam. Schedler teilt der Vorsitzende mit, daß zwischen der Familie Schedler und der Fam. Entner ein Rechtsstreit entbrannt ist und es bereits zu einer Grundbesitzstörungsklage gekommen ist. Grundsätzlich muß festgehalten werden, daß dieser Weg keinen Öffentlichkeitscharakter besitzt und früher nur als Zufahrt bis zum Schedler-Haus diente. Da bei der Umlegung Studacker eine Einbeziehung der Grundstücke von Schedler Werner und Entner Werner nicht für notwendig erachtet wurde bzw. ein Verzicht auf diese Zufahrt nicht im Operat aufgenommen wurde, ist dieses Zufahrtsrecht auch nicht erloschen, obwohl es auf Grund der neuen Zufahrt nicht mehr erforderlich wäre. Die Fam. Schedler möchte nun auf jeden Fall zumindest weiterhin auf das Gehrecht bestehen. Dies würde jedoch dazu führen, daß auch Nichtberechtigte den Gehweg benutzen würden, was verständlicherweise die Fam. Entner nicht möchte. GV Hartmann Raimund meint dazu, daß eine Gehwegverbindung vom Studacker zum Schöffenweg sicher für die Öffentlichkeit interessant wäre und er sich eine Lösung über sein bzw. das Grundstück seines Bruders vorstellen könnte. Der Vorsitzende begrüßt diesen Vorschlag und wird sich mit Hartmann Herbert diesbezüglich in Verbindung setzen. Ende der Sitzung: 21.45 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm. 71 Anhang 1 72 Anhang 2 Richtlinien für die Förderung der PFLANZUNG von Hochstammobstbäumen Aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 16.9.1996 werden bei der Pflanzung von Hochstammobstbäumen im Bereich der Kat.Gemeinde Sulz unter folgenden Voraussetzungen Förderungen gewährt: 1. Eine Förderung kann für jeden Hochstammobstbaum beantragt werden. 2. Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist vor der Pflanzung im Gemeindeamt Sulz zu stellen, wo entsprechende Formulare aufliegen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn folgende Punkte erfüllt werden: a) Der Förderungswerber verpflichtet sich, für eine fachgerechte Planzung und Pflege der geförderten Bäume zu sorgen. b) Der Förderungswerber hat beim Schnitt durch den Baumwärter anwesend zu sein und an einem Schnittkurs des Obst- u. Gartenbauvereins Sulz-Röthis teilzunehmen, um ab dem dritten Jahr den Schnitt selbst durchführen zu können. c) Der Förderungswerber hat der Gemeinde gegenüber den Ankauf der Bäume durch Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Aus dieser muß klar hervorgehen, daß es sich um Hochstammobstbäume handelt. Die fachgerechte Durchführung der Pflanzung wird durch ein Gemeindeorgan kontrolliert. Ausmaß der Förderung: 1. Der Förderungswerber kann über den Obst- u. Gartenbauverein Sulz-Röthis eine Preisermäßigung von 10 % des Kaufpreises in Anspruch nehmen. 2. Gleichzeitig werden pro Hochstammobstbaum ATS 80, -- pro Jahr auf eine Dauer von drei Jahren an den Obst- u. Gartenbauverein Sulz-Röthis überwiesen, der bei den geförderten Bäumen den Pflanzschnitt sowie zwei weitere Schnitte zur Baumkronenbildung vornimmt. 73 Anhang 3 Richtlinien für die Förderung der SANIERUNG von Hochstammobstbäumen Aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 16.9.1996 werden für die Sanierung und Pflege von Hochstammobstbäumen im Bereich der Kat.Gemeinde Sulz unter folgenden Voraussetzungen Förderungen gewährt: 1. Eine Förderung kann für die Sanierung des alten Hochstammobstbaumbestandes sowie aller anderen erhaltungswürdigen Bäume beantragt werden. 2. Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist vor der Sanierung im Gemeindeamt Sulz zu stellen, wo entsprechende Formulare aufliegen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn folgende Punkte erfüllt werden: a) Die Entscheidung ob ein Obstbaum sanierungswürdig ist, wird durch die Organe des Obstu. Gartenbauvereins Sulz-Röthis getroffen. Dazu ist eine Begutachtung des belaubten Baumes erforderlich. b) Für die entsprechende Düngung ist zu sorgen, nach Möglichkeit aufgrund vorliegender Bodenproben. c) Die Bäume sind bei Bedarf von Moos zu befreien. d) Ungehindertes Betreten des Grundstücks durch die Baumwärter und durch funktionsberechtigte Personen ist zu gewährleisten. e) Der Förderungswerber hat der Gemeinde gegenüber die Sanierung des Baumes durch Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Die fachgerechte Durchführung der Sanierung wird durch ein Gemeindeorgan kontrolliert. Ausmaß der Förderung: 1. Pro saniertem Hochstamm werden 30 % der angefallenen Kosten vergütet. 2. Die Förderung wird sowohl für den Verjüngungs- bzw. Auslichtungsschnitt als auch für den 2 bis 3 Jahre später folgenden Erhaltungsschnitt gewährt. 3. Pro begutachtetem Baum werden als Aufwandsentschädigung ATS 80, -- an den Obst- u. Gartenbauverein Sulz-Röthis überwiesen.