19991213_GVE042

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:18
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1999-12-13
Erscheinungsdatum 1999-12-13
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Inhalt des Dokuments

225 Niederschrift über die 42. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 13. Dezember 1999 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Erath Clemens, Nachbaur Fritz, Kopf Werner, Summer Reinhard, Entner Herbert, Keckeis Bernhard, Watzenegger Georg und Bromundt Helmut Anwesender Ersatzmann: Watzenegger Karlheinz Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Ing. Frick Raimund u. Schnetzer Kurt Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Diverse VA für das Jahr 2000 Getränkesteuer; Beschluß über die Verwendung Urnennischenerweiterung; Vorstellung div. Projekte Bildung eines Schulerhalterverbandes für den Poly-Lehrgang Resolution gegen die Errichtung einer LKW-Mautstelle beim Autobahnparkplatz „Frutzbrücke“ 7. Mehrzweckgebäude 8. Voranschlag für das Jahr 2000 9. Genehmigung des Baurechtsvertrages mit der Leasing GesmbH 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 41. Gemeindevertretungssitzung vom 8.11.1999 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Nachstehende Voranschläge für das Jahr 2000 werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen:. a) b) c) d) e) f) Schulerhalterverband HS Sulz-Röthis Sozialzentrum Vorderland Standesamtsverband Röthis Staatsbürgerschaftsverband Röthis Abwasserverband Vorderland ÖPNV-Gemeindeverband (VS (VS (VS (VS (VS (VS 2.260.000, --) 13.612.000, --) 437.000, --) 243.000, --) 15.905.000, --) 43.158.000, --) 226 3. Der Vorsitzende berichtet, daß vom Vorstand des Vbg. Gemeindeverbandes allen Gemeinden empfohlen wird, einen Beschluß über die Verwendung der Getränkesteuereinnahmen für besondere Zwecke (besondere Zielsetzung) zu erlassen. Wie bekannt wurde von der Europäischen Kommission in einer Stellungnahme die EU-Widrigkeit der Getränkesteuer nur im Hinblick auf das Fehlen der besonderen Zielsetzung bemängelt. Um diesen Mangel zu beheben wird eine Beschlußfassung über die besondere Zielsetzung der Getränkesteuer vorgeschlagen. Von der Gemeindevertretung wird daher einstimmig folgender Beschluß gefaßt. Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz vom 13.12.1999 Gemäß Art. 116 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit den §§ 70 ff. des Gde.Gesetzes wird beschlossen: Art. I Zielsetzung (1) Das Getränkesteueraufkommen hat besonderen Zielsetzungen der Gemeinde zu dienen. Die Getränkesteuer ist für folgende Zwecke zu verwenden: 1. Schutz der Umwelt, 2. Schutz und Förderung der Gesundheit, 3. Förderung des Fremdenverkehrs, 4. Förderung des Sports, 5. Förderung der Kultur, 6. Förderung von Freizeiteinrichtungen (2) Im Rechnungsabschluß ist in geeigneter Form ein Nachweis über die Verwendung des Getränkesteueraufkommens nach den in Abs. 1 angeführten Zielsetzungen zu erbringen. Art. II Wirksamkeit Dieser Beschluß gilt bereits erstmals für das im Jahre 1999 vereinnahmte Getränkesteueraufkommen. 4. Zwei von Ing. Notdurfter ausgearbeitet Vorschläge für die Erweiterung der Urnengräber werden vorgestellt. Von der Gemeindevertretung wird einstimmig beschlossen, die Erweiterung entsprechend dem 2. Vorschlag durchzuführen, wobei jedoch beim Urnennischenblock entlang dem Nägele-Grundstück die Anordnung der Nischen wie bei den bestehenden Blöcken (versetzt) erfolgen soll. Bei den vier Querblöcken soll die Anordnung lt. Vorschlag (übereinander) ausgeführt werden. Die künstlerische Gestaltung ist mit dem Künstler Mallin abzusprechen. 5. Der Bildung eines Schulerhalterverbandes für die Polytechnische Schule Rankweil-Vorderland wird einstimmig zugestimmt. Grundlage für die Investitionen bildet der Beteiligungsschlüssel, der aus den Schülerzahlen der letzten 10 Jahre errechnet wurde und für Sulz einen Anteil von 8, 65 % ergibt. 6. Die Abgabe einer eigene Resolution gegen die geplante Mautstelle beim Autobahnrastplatz Frutzbrücke wird nicht für sinnvoll angesehen. Es wird nur ein gemeinsames Auftreten der Vorderländer Gemeinden für zweckmäßig angesehen. Der Alleingang der Gemeinde Röthis wird für verurteilt, da dadurch das gemeinsame Anligen nur verzettelt wird. Es soll von der Regio Vorderland eine gemeinsame Resolution verfaßt werden. 227 Der Tagesordnungspunkt 7. Mehrzweckgebäude wird vertagt, da die Entwürfe von Arch. Nägele noch nicht eingelangt sind. 8. Der vom Gemeindevorstand in den Sitzungen vom 22. und 29. November 1999 festgelegte und den Gemeindevertretern zur Einsichtnahme vorgelegte Voranschlagsentwurf für das Jahr 2000 wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht und in verschiedenen Abschnitten näher erläutert. Der Voranschlagsentwurf, der ausgeglichen abschließt, sieht somit vor: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsüberschuß Gesamteinnahmen 38.314.000, -2.810.000, -4.000, -41.128.000, -- Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben 33.933.000, -7.195.000, -41.128.000, -- Der Voranschlag für das Jahr 2000 wird von der Gemeindevertretung in dieser Fassung einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft der Gemeinde Sulz gem. § 73 Abs. 3 des Gemeindegesetzes wird für das Jahr 2000 mit S 25.637.000, -- (Voranschlag Seite 106) festgestellt. 9. Der vorliegende Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde Sulz als Baurechtsbesteller und der Vorarlberger Volksbank Kommunalgebäude-Leasing Ges.m.b.H., Rankweil als Bauberechtigter betreffend die Sanierung der Volksschule wird einstimmig genehmigt. 10. a) Die neuesten Trinkwasseruntersuchungsergebnisse sowie die Emissionsdaten der Kläranlage werden zur Kenntnis gebracht. Alle Ergebnisse sind in Ordnung. b) Die Baustellensicherung während der Asphaltierung der Florianistraße wird bemängelt. c) Über die Änderungen bei der Feuerbeschau auf Grund der neuen Feuerpolizeiordnung wird berichtet. d) Der in der Sitzung vom 8. November beschlossene Nachtragsvoranschlag wurde vom Land genehmigt. e) Der Vorsitzende gibt einen Rückblick über das zu Ende gehende Jahr und macht eine kurze Vorschau auf das kommende Jahr. Anschließend bedankt er sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen schöne Feiertage und alles Gute im neuen Jahr. f) Vbgm. Wutschitz schließt sich der Wortmeldung des Vorsitzenden an und bedankt sich bei allen Gemeindevertretern und beim Vorsitzende für die geleistete Arbeit im Jahr 1999. Er wünscht ebenfalls allen besinnliches Weihnachtsfest und Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr. Seine Wortmeldung verbindet er noch mit folgenden Wünschen: 228 a) Die Gemeinde sollte sich künftig nach außen besser verkaufen b) Die Gemeinde sollte einheitlich auftreten. Es sollte nicht vorkommen, daß z.B. Gemeindebedienstete eine andere Meinung vertreten. c) Die Gemeindevertreter sollten sich in der Öffentlichkeit mehr zeigen (z.B. Teilnahme bei Veranstaltungen Ende der Sitzung: 21.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.