19961111_GVE015

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:20
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1996-11-11
Erscheinungsdatum 1996-11-11
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Inhalt des Dokuments

74 Niederschrift über die 15. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 11. November 1996 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Frick Raimund, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Erath Clemens, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Summer Reinhard, Entner Herbert, Frick Roland Anwesende Ersatzleute: Keckeis Bernhard und Watzenegger Georg Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Weber Armin, Lehninger Irene Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Gebührenanpassung für 1997 Farbfestlegung für die Straßenbeleuchtungsmasten „Im Kuster“ ÖPNV; Rechnungsabschluß 1995 ASO; Rechnungsabschluß 1995 Neuwahl eines Vertreters in diverse Unterausschüsse Genehmigung von Grundeinlösungsverträgen und Leihverträgen Büchereiverlegung Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 14. Gemeindevertretungssitzung vom 16.9.1996 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Der Vorsitzende berichtet über die im Gemeindevorstand erfolgten Beratungen über die Anpassung verschiedener Gemeindegebühren für das Jahr 1997. Dabei wurden folgende Erhöhungen vorgeschlagen: a) Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr und des Kanalbeitragssatzes b) Erhöhung der Kindergartengebühren c) Erhöhung der Hundesteuer d) Erhöhung der Müllentsorgungsgebühren 75 Alle anderen Gemeindegebühren sollen in der bisherigen Höhe belassen werden. Die Abstimmung über die einzelnen Gebührenerhöhungen bringt folgendes Ergebnis: A) Der Vorschlag die Kanalbenützungsgebühr von S 22, -- auf S 23, -- und den Kanalbeitragssatz von S 295, -- auf S 300, -- zu erhöhen wird bei zwei Gegenstimmen (Frick Roland und Entner Herbert sprachen sich für eine Erhöhung auf S 24, -- aus) mehrheitlich angenommen und folgende Verordnung erlassen: Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze Auf Grund der §§ 12, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989, i.d.g.F., und der Kanalordnung der Gemeinde Sulz vom 27.5.1991, wird verordnet: Die Kanalisationsabgabensätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Beitragssatz (§ 10 Abs. 2 Kanalordnung) Der Beitragssatz wird mit S 300, -- zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt, das sind 12 % jenes Betrages der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abwasserbeseitigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m entspricht. 2. Gebührensatz (§ 17 Kanalordnung) Der Gebührensatz beträgt pro m3 Abwasser (einschließlich Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen) S 23, -- einschließlich Mehrwertsteuer. 3. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze vom 20.11.1995 ihre Wirksamkeit. B) Der Vorschlag die Kindergartengebühren um S 20, -- anzuheben wird bei einer Gegenstimmen (Frick Roland) mehrheitlich angenommen und folgende Verordnung beschlossen: Kindergartengebührenverordnung Auf Grund der Ermächtigung gemäß § 15 des Finanzausgleichsgesetzes 1997, BGBl.Nr. 201/1996 und auf Grund des § 50 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet: Die Elternbeiträge für den Gemeindekindergarten Sulz werden wie folgt festgelegt: §1 1. Der monatliche Beitrag je Kind für den Besuch des Kindergartens wird wie folgt festge legt: a) Ganztagsbesuch für das 1. Kind S 240, -ab dem 2. Kind S 190, -b) Halbtagsbesuch für das 1. Kind ab dem 2. Kind S 190, -S 140, -- 2. Weiters wird zum Kindergartenbeitrag ein Materialkostenbeitrag von monatlich S 50, -eingehoben. §2 76 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Kindergartengebührenverordnung vom 20.11.1995 ihre Wirksamkeit. C) Der Vorschlag die Hundesteuer um S 50, -- zu erhöhen und folgende Verordnung zu erlassen wird einstimmig angenommen: Verordnung über die Änderung der Hundesteuerverordnung Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluß vom 11. November 1996 gemäß § 15 Abs. 3 Ziff. 3 Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl.Nr. 201/1996, in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die allgemeine Einführung der Hundetaxe in Vorarlberg, LGBl.Nr. 33/1875, i.d.g.F., verordnet: Die Hundesteuerverordnung 1988 wird wie folgt geändert. § 2 Steuersatz Die Hundesteuer beträgt jährlich pro Hund - ausgenommen gemäß § 3 befreite Hunde S 800, --. Die Hundesteuer ist an die Gemeinde zu entrichten und nach den Bestimmungen des Abga benverfahrensgesetzes zur Zahlung fällig. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft. D) Ebenso einstimmig wird der Anpassungsvorschlag für die Müllgebühren beschlossen und folgende Verordnung erlassen: Verordnung über die Änderung der Abfallgebührenverordnung Gemäß § 15 Abs. 3. Ziff. 5 Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl.Nr. 201/1996, in Verbindung mit § 22 des Abfallgesetzes, LGBl.Nr. 10/1994, wird verordnet: Die Abfallgebührenverordnung 1990 wird wie folgt geändert. § 4 Gebührenhöhe 1. Die Abfallgrundgebühr für die einzelnen Haushalte wird pro Jahr wie folgt festgelegt: a) Einpersonenhaushalt S 270, -b) Zweipersonenhaushalt S 380, -c) Drei- u. Mehrpersonenhaushalt S 440, -d) Zuschlag pro Haushaltsmitglied S 70, -2. Die Entsorgungsgebühren werden wie folgt festgelegt: a) 20 Liter-Abfallsack S 16, -b) 40 Liter-Abfallsack S 28, -c) 60 Liter-Abfallsack S 40, -d) 800 Liter-Container S 560, -e) Container mit anderen Fassungsvermögen pro Liter S 0, 70 f) Sperrmüll: Wertmarke für höchstens 0, 50 m³ oder maximal 35 kg Sperrmüll S 90, -g) Grünmüll bei Abgabe auf der Sammelstelle pro m³ S 50, -g) Kühlschrankentsorgung S 450, -- 77 3. Bei den in den Absätzen 1. und 2. angeführten Abfallgebühren ist die Mehrwertsteuer enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft. E) Ein Antrag von Roland Frick auf Erhöhung der Wasserbezugsgebühr auf S 8, -- bleibt bei sieben Ja-Stimmen (Frick Roland, Entner Herbert, Schnetzer Walter, Summer Reinhard, Keckeis Bernhard, Watzenegger Georg, Kronberger Meinhard) in der Minderheit. 3. Als Farbe für die Straßenbeleuchtungsmasten „Im Kuster - Unterm Berg“ wird mehrheitlich (13 Ja-Stimmen) die Farbe „rubinrot“ (Ral Nr. 3003) ausgewählt. Diese Farbe wird künftig auch die Leitfarbe der Gemeinde sein. So sollen abschnittsweise alle Beleuchtungsmasten mit dieser Farbe angemalt werden. Weiters werden die vom Grafiker Vogelauer gestalteten Hinweis-, Straßenbezeichnungsund Hausnummerntafel vorgestellt. (Lt. Anlage) Bei der Abstimmung über die Farbe der Beschriftung wird mehrheitlich (11 Ja-Stimmen) die Farbe weiß ausgewählt. Festgehalten wird, daß die Straßennamen auf den Hausnr.-Tafeln etwas größer sein müssen. 4. Der Rechnungsabschluß 1995 des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Oberes Rhein-tal“ mit einer Abschlußsumme von S 40.683.306, 67 wird einstimmig ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Der Rechnungsabschluß 1995 des Schulerhalterverbandes „ASO Rankweil-Vorderland“ mit einer Abschlußsumme von S 3.894.549, 80 wird einstimmig ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird die Anweisung des auf Sulz entfallenden Restbetrages über S 42.398, 77 beschlossen. Mit Befremden wird festgestellt, daß die Gemeinde Zwischenwasser auch beim ASO-Verband mit über S 600.000, -- in Zahlungsverzug ist. Die Marktgemeinde Rankweil als Geschäftsstelle soll darauf hingewiesen werden, daß die anfallenden Zinsen der Gemeinde Zwischenwasser in Rechnung zu stellen sind. Die Zahlungsverzögerungen dürfen jedenfalls zu keinen Belastungen der anderen Verbandsgemeinden führen. 6. Der Vorsitzende bringt in Erinnerung, daß bei der letzten Sitzung die auf Grund des Rücktrittes von Hartmann Meinrad erforderlichen Nachbestellungen in einigen Unterausschüssen vertagt wurde. Weiters teilt der Vorsitzende mit, daß ihm heute Irene Lehninger mündlich mitgeteilt habe, daß sie aus familiären Gründen ihr Gemeindevertretermandat zurücklege. Die schriftliche Mitteilung werde sie in den nächsten Tagen nachreichen. Zudem ist bei der Prüfung des Hauptschulverbandes durch die Landesrevisionsstelle festgestellt worden, daß zuwenig Ersatzleute für die Vertreter in den Hauptschulverband bestellt wurden. Es werden daher folgende Nachbestellungen vorgenommen: Verkehrs- u. Umweltausschuß Mitglied: Bawart Christoph Ersatz: Summer Reinhard 78 Familie-, Jugend- u. Sozialausschuß Mitglied: Nachbaur Fritz, Schwab Franziska Ersatz: Georg Watzenegger, Kronberger Meinhard Wegen der Übernahme des Ausschußvorsitzes soll mit Bechter Cornelia gesprochen werden. Abgabenkommission Auf eine Nachbesetzung der 3. Ersatzstelle wird verzichtet Vertreter in den Hauptschulverband Ersatz: Konzett Kurt, Wutschitz Karl, Bawart Christoph, Fleisch Oskar, Keckeis Bernhard 7. a) Die mit Bachmann Hildegard und Rudolf, Sulz (Ablösefläche ca. 8 m² à S 2.300, --) sowie mit Ludescher Theresia und Rauch Elisabeth, beide Röthis (Ablösefläche ca. 50 m² à S 2.300, --) zum Ausbau der Straße „Unterm Berg“ abgeschlossen Grundeinlösungsverträge werden in den vorliegenden Fassungen einstimmig genehmigt. b) Ebenso einstimmig werden die zur provisorischen Anlegung eines Geh- u. Radweges entlang der südlichen Grundstücksgrenze der Gp. 1702 und Gp. 1701/1 mit Raimund Hartmann und Herbert Hartmann abgeschlossen Leihverträge in der verlesenen Fassung genehmigt. 8. Der Vorsitzende bringt nochmals kurz die Ereignisse rund um die Bücherei in Erinnerung. Auf Grund des Rücktrittes des alten Büchereiteams haben die Gemeindevorstände von Sulz und Röthis, auf Vorschlag der Gemeindedelegierten, Guntram Frick mit der Ausarbeitung eines Konzeptes und einer Entwicklungsstrategie beauftragt. Grundlage bildete dabei die mögliche Verlegung der Bücherei in das Hauptschulgebäude. Das von Guntram Frick ausgearbeitete Konzept liegt nun vor und wurde von den Gemeindevorständen von Röthis und Sulz grundsätzlich sehr positiv beurteilt. Das Konzept wird vom Vorsitzenden auszugsweise zur Kenntnis gebracht. Weiters wird die Kostenschätzung für die Verlegung der Bücherei einschließlich Erweiterung des Medienstandes wie folgt bekanntgegeben: Laufende Kosten für 1997 (Aufstockung und Erweiterung der Medien einschl. Büromaterial u. Personalkosten) Einrichtungskosten (Regale, Tische, EDV etc. ) Adaptierungskosten (Beleuchtung, Bodenbelag, Vorhänge etc.) Garderobenverlegung Unvorhergesehenes Gesamtaufwand S 511.000, -S 540.000, -S 187.000, -S 30.000, -S 32.000, -S 1.300.000, -- Zu diesem Aufwand kann mit Subventionen von rund S 120.000, -- gerechnet werden. Um die weitere Planung fortführen zu können bzw. im Voranschlag 1997 die erforderlichen Mittel vorsehen zu können, ist es erforderlich, daß die Gemeindevertretungen von Röthis und Sulz einen Grundsatzbeschluß fassen. Vbgm. Wutschitz gibt in einer Stellungnahme zu bedenken, daß eine Ablehnung dieses Konzeptes ein Ende der Bücherei Sulz-Röthis bedeutet, da mit den derzeit völlig unzureichenden Platzverhältnissen eine halbwegs ordentliche Weiterführung nicht möglich ist. 79 Wenn man berücksichtige wie wenig die Gemeinde Sulz im allgemeinen für kulturelle Zwecke ausgibt, ist diese Investition mehr als vertretbar, zumal die Bücherei am neuen Standort nicht nur der Bevölkerung, sondern auch den Hauptschülern zu Gute kommt. Bei der anschließenden Abstimmung wird einhellig folgender Grundsatzbeschluß gefaßt: „Eine Verlegung der Bücherei in die Hauptschule Sulz-Röthis lt. vorliegendem Konzept und vorgestellter Kostenschätzung wird befürwortet, sofern auch die Gemeinde Röthis eine Beteiligung beschließt. Die erforderlichen Mittel sind im Voranschlag 1997 zu berücksichtigen“ 9. a) Der Bericht über die Prüfung der Gebarung des Hauptschulverbandes durch die Landesrevisionsstelle wird kurz zur Kenntnis gebracht. b) Die Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses des Schulerhalterverbandes HS Sulz-Röthis vom 5.9.1996 wird zur Kenntnis gebracht. Weiters berichtet der Vorsitzende kurz über die letzten Gemeindevorstandssitzungen. Dabei verweist er auf die im Gemeindeamt aufliegenden Protokolle. b) Summer Reinhard stellt fest, daß das Geländer der Engelbrücke immer noch nicht repariert ist und verweist auf die Haftung bei einem allfälligen Unfall. Da die Verzögerungen nur in der mangelnden Bereitschaft der Gemeinde Zwischenwasser zu einer ordnungsgemäßen Sanierung liegen, wird die Ansicht vertreten, daß die zuständige Aufsichtsbehörde verständigt werden soll. c) Zur Anfrage von Watzenegger Georg wegen des Fahrradständers bei der ÖBB-Haltestelle teilt der Vorsitzende mit, daß Röthis und Weiler eine Zusage für eine Kostenbeteiligung abgegeben haben und daher eine Auftragsvergabe in Kürze erfolgen kann. d) Frick Raimund ersucht den Vorsitzenden dafür zu sorgen, daß der Mühlbach im Bereich Gantner Erich nicht zum „Müllbach“ wird. Der Zustand des Mühlbachgerinnes in diesem Abschnitt ist derzeit äußerst schlecht und für das Ortsbild sehr negativ. Der Vorsitzende teilt mit, daß leider immer noch die Klärung der Zuständigkeit durch die Bezirkshauptmannschaft offen ist. e) Zur Anfrage von Frick Raimund wegen der Errichtung einer Beleuchtung an der Kreuzung Bundesstraße - Treietstraße teilt der Vorsitzende mit, daß das Land zwar die Kosten für den Masten übernehmen würde, sofern die Gemeinde die weitere Erhaltung einschl. Stromkosten übernimmt. Dies wurde vom Gemeindevorstand abgelehnt, da dies in anderen Gemeinden auch nicht üblich ist. Es wird vorgeschlagen, mit LR Gorbach darüber zu sprechen. f) In einer weiteren Anfrage erkundigt sich Frick Raimund über das Ergebnis der Verhandlung wegen einer Verlegung des Fußgängerüberganges auf der Landammannstraße zur Volksschule. Dazu teilt der Vorsitzende mit, daß vom Landesstraßenbauamt bei der Verhandlung eine Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt wurde, daß eine Verlegung keine entscheidende Verbesserung bringt. Daraufhin hat der Gemeindevorstand beschlossen, daß die Kosten von der Gemeinde übernommen werden. Nun hat das Landesstraßenbauamt mitgeteilt, daß aus Witterungsgründen heuer die Durchführung dieser Arbeiten nicht 80 mehr möglich ist. Die Verlegung werden jedoch ins Landesstraßenbudget 1997 aufgenommen und die Verlegung im Frühjahr auf Kosten des Landes durchgeführt. g) Vbgm. Wutschitz nimmt zu einer während der Diskussion über die Erhöhung der Gemeindegebühren gefallenen Äußerung über die „großzügige Unterstützung des FC Sulz“ durch die Gemeinde Stellung und betont, daß vom FC Sulz derzeit über 100 Jugendliche betreut werden und sich die für den FC sicher sehr wichtige Unterstützung unter diesem Gesichtspunkt sicher relativiert und mehr als vertretbar ist. Gerade in der heutigen Zeit ist ein Unterstützung und Förderung von Vereinen und Organisationen, die Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung bieten wichtig. Zum Schluß bedankt sich Vbgm. Wutschitz bei Baldauf Kurt für die Organisation der sehr gut gelungenen Jungbürgerfeier sowie bei Bgm. Gut für die Gestaltung der Ehrung unseres Pfarrers anl. seines 25jährigen Wirkens in Sulz. Ende der Sitzung: 22.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm. 81 Beilage zu Punkt 3. Vorschlag für die Gestaltung der Hinweis-, Straßenbezeichnungs- u. Hausnummerntafeln Schwarz Rubinrot Schwarz 82 Nummern, Schrift und Richtungspfeil in Weiß